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ID1111707000

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    Plenarprotokoll 11/117 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 117. Sitzung Bonn, Freitag, den 9. Dezember 1988 Inhalt: Anteilnahme am Schicksal der Opfer des Absturzes eines amerikanischen Kampfflugzeuges auf ein Wohngebiet in Remscheid 8553 A Erweiterung der Tagesordnung 8553 B Zur Geschäftsordnung Kleinert (Marburg) GRÜNE 8553 C Seiters CDU/CSU 8554 C Bernrath SPD 8555 B Wolfgramm (Göttingen) FDP 8555 C Zusatztagesordnungspunkt 7: Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Straßmeir, Fischer (Hamburg), Börnsen (Bönstrup), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/ CSU sowie der Abgeordneten Richter, Gries, Kohn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung eines Seeschiffahrtsregisters für deutsche Handelsschiffe im internationalen Verkehr (Drucksachen 11/2161, 11/3679) Fischer (Hamburg) CDU/CSU 8556 B Frau Faße SPD 8559 A Richter FDP 8560 C Frau Rock GRÜNE 8561 D Dr. Schulte, Parl. Staatssekretär BMV 8563 B Straßmeir CDU/CSU 8563 D Ewen SPD 8564 B Funke FDP 8566 A Tagesordnungspunkt 26: Eidesleistung der Bundesministerin für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit und des Bundesministers für Wirtschaft Frau Dr. Lehr, Bundesminister BMJFFG 8566 D Dr. Haussmann, Bundesminister BMWi 8567 A Tagesordnungspunkt 27: a) Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Bernrath, Bindig, Duve, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Lage der Menschenrechte in der Türkei (Drucksache 11/2600) c) Beratung der Beschlußempfehlung des Auswärtigen Ausschusses zu der Unterrichtung durch das Europäische Parlament Entschließung zur Hinrichtung von politischen Häftlingen in Indonesien (Drucksachen 10/6275, 11/3575) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 8: Beratung des Antrags der Fraktion DIE GRÜNEN: Menschenrechte in Kolumbien (Drucksache 11/2404) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 9: Erste Beratung des von den Abgeordneten Bindig, Dr. Schmude, Frau Bulmahn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 117. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. Dezember 1988 der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Konvention gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe vom 10. Dezember 1984 (VN-GV- Res. 39/146) (Drucksache 11/3668) Dr. Kohl, Bundeskanzler 8568 A Brandt SPD 8573 B Frau Geiger CDU/CSU 8576 C Frau Olms GRÜNE 8578 D Frau Dr. Hamm-Brücher FDP 8581 D Schäfer, Staatsminister AA 8584 A Dr. Schmude SPD 8585 C Vogel (Ennepetal) CDU/CSU 8587 B Bindig SPD 8588 D Frau Eid GRÜNE 8590 C Zusatztagesordnungspunkt 10: a) Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Parteiengesetzes und anderer Gesetze (Drucksachen 11/2421, 11/3672, 11/3672 [neu], 11/3697) b) Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses zu dem Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN: Änderung des Parteiengesetzes (Drucksachen 11/3097, 11/3672, 11/3697) Bernrath SPD 8591 C, 8594 D Spilker CDU/CSU 8592 B Lüder FDP 8596 D Frau Dr. Vollmer GRÜNE 8600 A Gerster (Mainz) CDU/CSU 8602 C Conradi SPD 8605 C Häfner GRÜNE 8609 B Wüppesahl fraktionslos 8611D Stiegler SPD 8613 A Namentliche Abstimmung 8614 A Ergebnis 8614 B Nächste Sitzung 8616A Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 8617* A Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Struck und Catenhusen (beide SPD) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Parteiengesetzes und anderer Gesetze (Drucksachen 11/2421, 11/3672, 11/3673) 8617* C Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Frau Dr. Adam-Schwaetzer und Frau Dr. Hamm-Brücher (beide FDP) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Parteiengesetzes und anderer Gesetze (Drucksachen 11/2421, 11/3672, 11/3673) 8617* D Anlage 4 Amtliche Mitteilungen 8618* A Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 117. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. Dezember 1988 8553 117. Sitzung Bonn, den 9. Dezember 1988 Beginn: 8.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens* 9. 12. Antretter* 9. 12. Bangemann 9. 12. Frau Beck-Oberdorf 9. 12. Becker (Nienberge) 9. 12. Frau Berger (Berlin) 9. 12. Dr. Biedenkopf 9. 12. Dr. Blens 9. 12. Böhm 9. 12. Börnsen (Bönstrup) 9. 12. Dr. Briefs 9. 12. Bühler (Bruchsal) 9. 12. Frau Conrad 9. 12. Daweke 9. 12. Deres 9. 12. Duve 9. 12. Engelsberger 9. 12. Frau Fischer 9. 12. Gansel 9. 12. Gattermann 9. 12. Gautier 9. 12. Genscher 9. 12. Dr. Glotz 9. 12. Dr. Götz 9. 12. Dr. Grünewald 9. 12. Dr. Hauff 9. 12. Frau Hämmerle 9. 12. Heinrich 9. 12. Dr. Hennig 9. 12. Hiller (Lübeck) 9. 12. Frau Hoffmann (Soltau) 9. 12. Hoss 9. 12. Irmer 9. 12. Jens 9. 12. Jung 9. 12. Kalb 9. 12. Dr. Köhler 9. 12. Kossendey 9. 12. Kreuzeder 9. 12. Dr. Kronenberg 9. 12. Frau Luuk* 9. 12. Dr. Mertens (Bottrop) 9. 12. Möllemann 9. 12. Frau Pack 9. 12. Paintner 9. 12. Petersen 9. 12. Pfuhl 9. 12. Rappe (Hildesheim) 9. 12. Regenspurger 9. 12. Reuschenbach 9. 12. Frau Schilling 9. 12. Frau Schmidt-Bott 9. 12. von Schmude* 9. 12. Freiherr von Schorlemer 9. 12. Dr. Soell* 9. 12. Steiner* 9. 12. Frau Trenz 9. 12. * für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Warnke 9. 12. Wetzel 9. 12. Wilz 9. 12. Wimmer 9. 12. Zierer* 9. 12. Dr. Zimmermann 9. 12. Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Struck und Catenhusen (beide SPD) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Parteiengesetzes und anderer Gesetze (Drucksachen 11/2421, 11/3672, 11/3673) Da nach meiner Überzeugung die Einführung eines Sockelbetrages und die Heraufsetzung der Publizitätspflicht für Spenden von DM 20 000 auf DM 40 000 auf verfassungsrechtliche Bedenken stößt, werde ich mich der Stimme enthalten. Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Frau Dr. Adam-Schwaetzer und Frau Dr. Hamm-Brücher (beide FDP) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Parteiengesetzes und anderer Gesetze (Drucksachen 11/2421, 11/3672, 11/3673) Die Unterzeichner dieser Erklärung sehen sich (abgesehen von möglichen verfassungsrechtlichen Bedenken) aus folgenden Gründen nicht imstande, der Novelle des Parteienfinanzierungsgesetzes zuzustimmen: 1. Die Mehrkosten von jährlich 68 Millionen DM, die zur Parteienfinanzierung aus Steuermitteln zur Verfügung gestellt werden sollen und die eine Steigerung der Zuwendungen von 20 Prozent ausmachen, können im Hinblick auf notwendige Kosteneinsparungen bei anderen öffentlichen Aufgaben gegenüber dem Bürger nicht überzeugend vertreten werden. 2. Die Bürger erwarten zu Recht von den Parteien, daß Wahlkämpfe so sparsam wie möglich geführt werden. Dies ist immer wieder nachzuweisen und auch möglich. 3. Die Berufung einer unabhängigen Kommission zur Festlegung der Zuschüsse an die Parteien durch den Bundespräsidenten ist ein wichtiger Schritt, um den notwendigen Bedarf der Parteien für ihre Ausgaben transparenter zu machen. Deshalb sollte vor einer Erhöhung der Wahlkampfkostenerstattung auf jeden Fall erst das Votum dieser unabhängigen Kommission eingeholt und die Erhöhung der Zuschüsse bis dahin zurückgestellt werden. 8618* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 117. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. Dezember 1988 Anlage 4 Amtliche Mitteilungen Der Vorsitzende des Ausschusses für Wirtschaft hat mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Drucksache 11/936 Drucksache 11/1301 Drucksache 11/1537 Drucksache 11/1676 Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen hat: Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 10/4184 Nr. 3 Drucksache 11/138 Nr. 3.39, 3.40 Drucksache 11/973 Nr. 2.4 Drucksache 11/2465 Nr. 2.8, 2.10 Drucksache 11/2580 Nr. 22 Drucksache 11/2956 Nr. 2.4 Drucksache 11/3021 Nr. 2.5 Drucksache 11/3200 Nr. 2.4 — 2.9 Drucksache 11/3311 Nr. 2.3-2.5, 2.7, 2.9 Ausschuß für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit Drucksache 11/2724 Nr. 24, 25 Ausschuß für Bildung und Wissenschaft Drucksache 11/439 Nr. 2.12
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    Rede von Hans Gottfried Bernrath


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Er hat den Erlös der Briefmarken, die ich verkauft habe, anschließend ausgegeben.

    (Heiterkeit)

    Herr Präsident! Meine Damen! Meine Herren! Der Gesetzentwurf der antragstellenden Fraktionen ist am 8. Juni eingebracht worden, der Antrag der Fraktionen DIE GRÜNEN am 12. Oktober. Anschließend haben wir das Ganze im Innenausschuß beraten, dort auch eine Anhörung gehabt. Wir haben es in den Fraktionen erörtert, und die Schlußabstimmung im Innenausschuß hat am Mittwoch dieser Woche stattgefunden. Das Gesetz wurde also eingehend und sorgfältig beraten, und es wurde der Rat der fachlich zuständigen Ministerien, von sachverständigen Ver-
    Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 117. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. Dezember 1988 8595
    Bernrath
    Fassungsrechtlern und anderen kenntnisreichen Leuten eingeholt.

    (Sehr richtig! bei der SPD)

    An Notwendigkeit und Ergiebigkeit der Anhörung ändert auch die Tatsache nichts, daß einer der um Rat gebetenen Sachverständigen diese Bitte wohl mißverstanden hatte und — anstatt sachverständigen Rat zu geben — sozusagen zu einem persönlichen Generalangriff auf die Parteien blies. Dies hat sich übrigens diesertage noch einmal in einer Pressekonferenz wiederholt. Ich meine, daß den Parteien jedenfalls eine solche Attacke nicht angelastet werden sollte.

    (Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und der FDP)

    Meine Damen und Herren, in diesem Zusammenhang möchte ich ausdrücklich darauf hinweisen, daß die Anhörung sich natürlich nicht ausschließlich auf Verfassungs- und Rechtsnormen bezogen hat. In der Anhörung wurden auch verfassungspolitische und praktische Fragen erörtert. Auch in dieser Hinsicht sind wir den Sachverständigen dankbar, die uns damit in unserem Ermessen als Gesetzgeber nicht einschränken können — wahrscheinlich auch nicht wollten. Andernfalls würde es uns bald so gehen, wie es den Kommunen häufig vor den Verwaltungsgerichten geht, die sich angewöhnt haben, das den Kommunen nach den Gemeindeordnungen und anderen Gesetzen zustehende Ermessen vielfach lediglich durch ihr eigenes Ermessen zu ersetzen.

    (Conradi [SPD]: So ist es!)

    Immerhin wurde der ursprüngliche Entwurf dieses Gesetzes in sieben Punkten geändert und verbessert. Ich will diese Punkte im einzelnen nicht aufzählen. Ich möchte aber zu der einen oder anderen Einzelregelung noch folgendes sagen:
    Erstens. Mit dem nun im Gesetz verankerten Sokkelbetrag und seiner Einbeziehung in die gesamte Wahlkampfkostenerstattung ist ein erster Schritt hin zu einer stärker funktionsorientierten Wahlkampfkostenerstattung getan. Dies rechtfertigt auch das auf 2 % abgesenkte Quorum. Diese Sperrklausel hat die Beratungen besonders schwierig gemacht, weil einerseits die Chancengleichheit auch für kleinere Parteien gesichert, die Staatsabhängigkeit für diese Parteien aber vermieden werden mußte. Ein wie enger Spielraum uns dafür zur Verfügung stand, ergibt sich daraus, daß bei allen Parteien, die bis zu 7,5 % der Stimmen erhalten, der Sockelbetrag immerhin 80 % der erfolgsabhängigen Wahlkampfkostenpauschale ausmacht. Das muß man wissen.
    Auch praktisch gab es in der Vergangenheit - und das wird nach aller Einschätzung auch in naher Zukunft so sein — keine Notwendigkeit, diese Sperrklausel zu verändern. Dies wird daran deutlich, daß in den sechs Bundestagswahlen seit 1969 23 Parteien insgesamt 42mal angetreten sind, aber nicht in den Bundestag gewählt wurden. Nur fünfmal haben solche Parteien die 0,5-%-Grenze überschritten. Das war 1969 die NPD mit 4,3 % — sie wäre also im Sockel gewesen —, die ADF mit 0,6 %. Es war wiederum die
    NPD 1972 und 1987 mit je 0,6 %, und es waren DIE GRÜNEN 1980 mit 1,5 % der Stimmen.

    (Frau Dr. Vollmer [GRÜNE]: Sehr wichtig!)

    — Aber Sie wollen das Geld ja nicht, dann brauchen wir es auch nicht aufzustocken.
    Es gab und gibt sehr unterschiedliche Betrachtungen zur sogenannten Vertrauensgrenze, also zu der Frage, ob die Pflicht zur Veröffentlichung von Einzelspenden bei 20 000 DM oder bei 40 000 DM liegen sollte. Uns steht hierfür lediglich ein Urteil aus dem Jahre 1967 zur Verfügung, das damals auf 20 000 DM bezogen war. Sinngemäß wird in diesem Urteil ausgeführt, daß wegen der geringen Höhe der Steuerermäßigung etwaige Prämierungseffekte für die politische Meinung von Beziehern größerer Einkommen und für die von diesen getragenen Parteien nicht ins Gewicht fallen. Diese Betrachtung wird man nach wie vor auf die Vertrauensgrenze von 20 000 DM beziehen müssen. Die gleiche Einschätzung wird natürlich schwieriger, wenn 40 000 DM als Vertrauensgrenze fixiert werden sollten. Dies ist auch Anlaß für meine Fraktion, dies in der zweiten Lesung noch einmal zu dokumentieren.

    (Beifall bei der SPD)

    Häufig ist in den Debattenbeiträgen von „Selbstbedienung" und „Staatsfinanzierung" die Rede gewesen, dies aber insbesondere seitens derjenigen, die den höchsten Anteil an, wie sie oft sagen, „Staatsknete" bei ihren Einnahmen haben.

    (Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und der FDP)

    Es ist jedermann bekannt, daß beispielsweise die Partei DIE GRÜNEN fast 50 % ihrer Einnahmen aus Steuermitteln bezieht.

    (Frau Dr. Vollmer [GRÜNE]: Wer hat denn das Gesetz gemacht? Das waren doch Sie! Damit haben Sie nicht gerechnet! — Dr. Nöbel [SPD]: Ihr habt aber kassiert!)

    Dieser „Staatsquote" genannte Finanzierungsanteil spielt bei den anderen Parteien eine wesentlich geringere Rolle. Er liegt durchschnittlich zwischen nur 31 und 33 %.
    Daran Anstoß zu nehmen, wie das auch die kritische Presse durchweg tut, wäre, meine ich, nicht fair; denn der Verfassungsauftrag der Parteien und ihre sich daraus ergebenden vielfältigen Aufgaben können nicht, auch nicht bei den mitgliederstärksten Parteien, ausschließlich aus Mitgliederbeiträgen finanziert werden. Ebensowenig, meine Damen und Herren, wäre es wünschenswert, die Parteien noch stärker von Spenden, schon gar nicht von Großspendern, abhängig zu machen. Das Finden also des rechten Anteils ist auch ein Grund dafür, daß der Innenausschuß, übrigens auf Vorschlag von Herrn Dr. Hirsch, empfiehlt, künftig Empfehlungen einer unabhängigen Sachverständigenkommission einzuholen. Dabei gehe ich davon aus, daß der Bundespräsident zu jedem ihm richtig oder notwendig erscheinenden Zeitpunkt unabhängige Sachverständige nach seiner Wahl berufen
    8596 Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 117. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. Dezember 1988
    Bernrath
    und um ihre Empfehlung zur Parteienfinanzierung bitten kann.

    (Dr. Nöbel [SPD]: Sehr gut!)

    In der Anhörung und während der Beratungen hat sich erneut bestätigt, was Professor Dr. Friauf bereits in der Anhörung im Jahre 1983 gesagt hat, nämlich daß wir uns bei allen verfassungsrechtlichen Betrachtungen zum Parteiengesetz in einer schwierigen Lage befänden, weil wir in einer Scherensituation zwischen zwei Grundsatzentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts stehen. Diese Schere ergibt sich auf der einen Seite aus der Spenden-Entscheidung, zum anderen aus dem Parteifinanz-Urteil. Beide Entscheidungen haben, meine ich, etwas apodiktisch in den Raum gestellt, was dann später auch kritisiert worden ist, nämlich daß es in der Tat schwierig ist, einerseits die Abhängigkeit der Parteien von Spenden zu verhindern oder zu mildern, andererseits unerwünscht, unzulässige Staatsnähe zu vermeiden.
    Das Nebeneinander dieser beiden Entscheidungen, die nicht aufeinander bezogen sind, je für sich gefallen sind, hat dazu geführt, daß man bei einer sehr engen Betrachtung der Dinge möglicherweise zu dem formal abzuleitenden Schluß kommen kann, bei einer legitimen Parteienfinanzierung laufe — abgesehen von Mitgliederbeiträgen — beinahe gar nichts mehr. Dies aber kann nicht im Sinne der grundgesetzlichen Ordnung sein, die einen legitimen und auch verfassungsrechtlich korrekt finanzierbaren Parteienbedarf voraussetzt.
    Wörtlich erklärte Herr Friauf damals:
    Es scheint mir deshalb darum zu gehen, eine pragmatische Lösung zu finden, die von den Eingrenzungen her den verfassungsrechtlichen Anforderungen gerecht wird, die aber wahrscheinlich nicht wird umhinkönnen, in dem einen oder anderen Punkt immerhin die Grenzen dessen auszuloten, was die verschiedenen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vorgezeichnet haben.

    (Krey [CDU/CSU]: Sehr kluges Wort!)

    Dies, meine Damen und Herren, ist exakt das, was auch das Bundesverfassungsgericht in einer seiner Entscheidungen angedeutet hat, als es die Zulässigkeit eines an einen Grundbetrag zu knüpfenden Quorums erörterte. Es heißt dort:
    Eine andere Frage ist, ob nicht jedenfalls den Parteien, die die Sperrklausel des § 18 Abs. 2 Nr. 1 PartG
    — gemeint ist die damalige Sperrklausel im Rahmen einer allgemeinen Parteifinanzierung —
    übersprungen haben, ein Grundbetrag gewährt werden sollte, der ihnen nach § 18 Abs. 3 PartG nicht zusteht. Ob eine solche Regelung verfassungsnäher wäre als die gegenwärtige, ist jedoch vom Bundesverfassungsgericht nicht zu entscheiden. Gibt es verschiedene Regelungen, die mit dem Grundsatz der Chancengleichheit vereinbar sind, so bleibt es Sache des Gesetzgebers, die ihm am zweckmäßigsten und am besten erscheinende Lösung zu finden.
    Das Bundesverfassungsgericht hat diese Regelung zu akzeptieren, selbst wenn eine andere Regelung nach seiner eigenen Auffassung vielleicht „verfassungsnäher" wäre.
    Im übrigen wird auch im Kommissionsbericht die Berücksichtigung der Bedeutung einer Partei bei der Bemessung des von der Kommission befürworteten Grundbetrags, den wir jetzt Sockel nennen, vorgeschlagen, allerdings nach einem anderen, immerhin aber noch vergleichbaren Modell. Letztlich steht die Entscheidung dieser Frage also im pflichtgemäßen Ermessen des Gesetzgebers.
    Schließlich möchte ich noch die vielen Hinweise auf eine Kostenminderung bei den Parteien, insbesondere während der Wahlkämpfe, aufnehmen. Was die Kostenminderung in den Geschäftsstellen der Parteien angeht, hören die Parteien nichts als gute Ratschläge. Konkrete Vorschläge werden nicht gemacht, auch aus der Mitgliedschaft heraus nicht. Nachdem die Parteien ihre Geschäftsstellen in den letzten Jahren — ich nenne das einmal so — rationalisiert haben, wird es dort nicht mehr viel Spielraum geben. Die Abhängigkeit von der allgemeinen Kosten-, besonders Personalkostenentwicklung ist damit auch offenkundig. Je enger Sie organisieren, je stärker werden Sie dann von der allgemeinen Kostenentwicklung abhängig.
    Anders sieht es allerdings bei den Wahlkampfkosten aus. In der Rechtsprechung wird von den „notwendigen Kosten eines angemessenen Wahlkampfes" gesprochen. Hier stehen uns zweifellos noch Spielräume für Kostenminderungen und Kostenbegrenzungen zur Verfügung. Ich will das hier nicht im einzelnen populistisch darstellen, meine aber, daß die Parteien, so wie sie in der Vorbereitung dieses Gesetzes aus guten Gründen und verantwortungsbewußt zusammengearbeitet haben, auch Verständigungen über die — ich wiederhole das — notwendigen Kosten eines angemessenen Wahlkampfes finden werden.

    (Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und der FDP)

    Bürger und Wähler werden ihnen das danken.

    (Frau Unruh [GRÜNE]: Nein!)

    Ich meinerseits danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und empfehle die Annahme des Gesetzentwurf es in der zweiten und dritten Lesung unter ausdrücklichem Hinweis darauf, daß es notwendig war, den jetzt erstmals eingeführten Sockelbetrag in dieser Wahlperiode um die zwei abgelaufenen Jahre, also um 3 Prozentpunkte, zu kürzen.
    Ich danke Ihnen sehr herzlich.

    (Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und der FDP)



Rede von Richard Stücklen
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Lüder.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Wolfgang Lüder


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der ersten Lesung dieses Gesetzes hat Burkhard Hirsch für meine Fraktion deutlich gemacht, daß gegen die damalige Fassung des Gesetzentwurfs insbesondere verfassungsrechtliche und verfassungspolitische Fragen gestellt werden
    Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 117. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. Dezember 1988 8597
    Lüder
    mußten. Wir haben uns deswegen damals für eine Sachverständigenanhörung eingesetzt. Wir haben den Gesetzentwurf auf Grund dieser Anhörung in wesentlichen Punkten verändert, und ich sage: Wir haben ihn verbessert.

    (Frau Dr. Vollmer [GRÜNE]: Nicht im Grundsatz!)

    Somit komme ich heute zu dem Ergebnis, daß niemand im Hause, auch nicht, wenn er nachher vielleicht noch persönliche Erklärungen abgibt, sagen kann, hier stünden verfassungsrechtliche Bedenken im Raum, wenn er sie uns nicht dezidiert vorträgt.

    (Frau Dr. Vollmer [GRÜNE]: Werden wir tun!)

    Ich sage das hier auch, damit es ins Protokoll kommt. Ich glaube, diejenigen, die damit gemeint waren, werden das auch nachlesen.
    Das allgemeine Genörgle darüber, daß möglicherweise verfassungsrechtliche Bedenken bestünden, wird dem Anspruch auf verfassungsrechtliche Prüfung nicht gerecht. Lassen Sie uns das einmal festhalten.

    (Beifall bei der FDP, der CDU/CSU und der SPD)

    Ich nehme jeden ernst, auch von den Sachverständigen, der hier Argumente vorgebracht hat. Ich wäge die Argumente mit anderen Argumenten und komme dann zu einer Bewertung. Aber ohne Argumente nur allgemeine Behauptungen aufzustellen, das wird diesem Punkt nicht gerecht.
    Meine Damen und Herren, die FDP hätte es sich bei diesem Gesetzentwurf genauso leicht machen können wie die GRÜNEN. Es ist bekannt, daß die FDP durch die Veränderung der staatlichen Wahlkampfkostenfinanzierung keine Mark mehr aus dem Steuersäckel erhält. Im Gegenteil: Bei gleichbleibendem Beitrags- und Spendenaufkommen und bei einer Wiederholung des letzten Wahlergebnisses der Bundestagswahl bedeutet die jetzt gefundene Regelung, daß wir Freien Demokraten Jahr für Jahr gut 800 000 DM, fast eine Million DM, weniger Steuermittel erhalten als bisher.

    (Frau Dr. Vollmer [GRÜNE]: Das haben die Sachverständigen aber anders ausgerechnet! Drei Millionen mehr haben sie ausgerechnet!)

    — Die Sachverständigen, liebe Frau Vollmer! Nun sind wir einmal vorsichtig: Wenn Herr von Arnim meint, hier würden insgesamt 92 Millionen DM umverteilt — wie ich es einer Zeitung entnommen habe —, dann muß ich sagen, er mag vielleicht ein guter Jurist sein, aber er hat den Grundsatz „iudex non calculat" offenbar immer noch nicht beherzigt.

    (Beifall bei der FDP, der CDU/CSU und bei Abgeordneten der SPD)

    Wir werden das ja sehen. Das läuft ja Jahr für Jahr ab und wird veröffentlicht.

    (Frau Dr. Vollmer [GRÜNE]: Wir werden das ja sehen: 3 Millionen!)

    Ich wiederhole: Wir werden hier nicht begünstigt, sondern wir nehmen in Kauf, daß wir bei gleichem Spendenaufkommen, gleicher Mitgliedschaft und gleichem Wahlergebnis — das sind nun einmal die Prämissen, unter denen man nur rechnen kann — Jahr für Jahr knapp eine Million DM weniger Steuermittel erhalten werden. Ich hoffe, daß auch der Bund der Steuerzahler dies endlich zur Kenntnis nimmt, wenn er dem selbstgesetzten Anspruch auf Seriosität weiterhin gerecht werden will.
    Wir Freien Demokraten hätten es uns leicht machen können, hätten uns abseits stellen und das schwierige Gesetzgebungsverfahren den beiden größeren Parteien überlassen können.

    (Frau Dr. Vollmer [GRÜNE]: Das wäre doch einmal gut gewesen!)

    Es gibt aber auch eine Solidarität der Parteien, die diesen Staat Bundesrepublik Deutschland gegründet haben. Diese Solidarität veranlaßt uns, auch dann konstruktiv mit- und zusammenzuarbeiten, wenn Nachteile früherer Gesetzgebungen für andere ausgeglichen werden sollen, auch wenn wir davon keine Vorteile haben.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)