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    Plenarprotokoll 11/115 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 115. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 7. Dezember 1988 Inhalt: Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung Dr. Töpfer, Bundesminister BMU 8325 B Dr. Penner SPD 8326 A Dr. Daniels (Regensburg) GRÜNE 8326A, 8328B Dr. Töpfer, Bundesminister BMU 8326 B Schmidbauer CDU/CSU 8326 C Dr. Töpfer, Bundesminister BMU 8326 C Jahn (Marburg) SPD 8326D, 8327 B Frau Dr. Hamm-Brücher FDP 8326 D Dr. Schäuble, Bundesminister für besondere Aufgaben, Chef des Bundeskanzleramtes 8327 A Frau Wollny GRÜNE 8327B, 8327 D Dr. Töpfer, Bundesminister BMU 8327 C Harries CDU/CSU 8327 D Dr. Töpfer, Bundesminister BMU 8328 A Dr. Penner SPD 8328 D Frau Hürland-Büning, Parl. Staatssekretär BMVg 8328 D Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD 8329 A Frau Hürland-Büning, Parl. Staatssekretär BMVg 8329 A Frau Wollny GRÜNE 8329 B Frau Fuchs (Verl) SPD 8329C, 8329 D Dr. Schäuble, Bundesminister für besondere Aufgaben, Chef des Bundeskanzleramtes . 8329 C Dr. Töpfer, Bundesminister BMU 8329 D Schmidbauer CDU/CSU 8330 A Dr. Töpfer, Bundesminister BMU 8330 A Häfner GRÜNE 8330 A Dr. Töpfer, Bundesminister BMU 8330 B Eylmann CDU/CSU 8330 C Dr. Töpfer, Bundesminister BMU 8330D Schily GRÜNE 8330 D Dr. Töpfer, Bundesminister BMU 8331A Dr. Laufs CDU/CSU 8331 B Dr. Töpfer, Bundesminister BMU 8331 B Dr. Penner SPD 8331 C Möllemann, Bundesminister BMBW 8331 D Dr. Penner SPD 8331 D Möllemann, Bundesminister BMBW 8331 D Schily GRÜNE 8331 D Genscher, Bundesminister AA 8332 A Zusatztagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bundesregierung zur Modernisierung nuklearer Kurzstreckenwaffen Frau Fuchs (Verl) SPD 8345 A Rühe CDU/CSU 8346 A Dr. Mechtersheimer GRÜNE 8346 D Dr. Feldmann FDP 8347 D Stobbe SPD 8348 C Frau Geiger CDU/CSU 8349 C Genscher, Bundesminister AA 8350 D Frau Beer GRÜNE 8352 B Horn SPD 8353 A II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 115. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 7. Dezember 1988 Hauser (Esslingen) CDU/CSU 8354 A Dr. Abelein CDU/CSU 8354 D Voigt (Frankfurt) SPD 8355 D Lamers CDU/CSU 8356 D Tagesordnungspunkt 3: a) Beratung des Ersten Zwischenberichts der Enquete-Kommission „Vorsorge zum Schutz der Erdatmosphäre" gemäß Beschluß des Deutschen Bundestages vom 16. Oktober und vom 27. November 1987 (Drucksachen 11/533, 11/787, 11/971, 11/1351, 11/3246) b) Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP und der Fraktion DIE GRÜNEN: Erhöhung der Mitgliederzahl der Enquete-Kommission „Vorsorge zum Schutz der Erdatmosphäre" (Drucksache 11/3479) Müller (Düsseldorf) SPD 8358 A Schmidbauer CDU/CSU 8358 D Dr. Knabe GRÜNE 8361 D Frau Dr. Segall FDP 8363 A Frau Dr. Hartenstein SPD 8364 B Dr. Lippold (Offenbach) CDU/CSU 8367 A Tagesordnungspunkt 4: Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Garbe, Frau Teubner und der Fraktion DIE GRÜNEN: Ausstieg aus der Produktion und Verwendung von PVC (Polyvinylchlorid) (Drucksache 11/3059) Frau Garbe GRÜNE 8368 B Dr. Lippold (Offenbach) CDU/CSU 8370A Weiermann SPD 8371 D Baum FDP 8373 C Tagesordnungspunkt 5: a) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 26. März 1986 zur Änderung des Übereinkommens vom 4. Juni 1974 zur Verhütung der Meeresverschmutzung vom Lande aus (Drucksachen 11/2272, 11/3612) b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Kiehm, Dr. Hauff, Schäfer (Offenburg), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Notwendige Änderungen des Abwasserabgabengesetzes (Drucksache 11/1771) c) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Wasserqualitätsziele für Chrom (Drucksachen 11/883 Nr. 134, 11/1129) d) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu dem Antrag der Abgeordneten Schäfer (Offenburg), Frau Blunck, Frau Conrad, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Maßnahmen zur Rettung der Nordsee und der Ostsee zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Laufs, Carstensen (Nordstrand), Austermann und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Baum, Wolfgramm (Göttingen) und der Fraktion der FDP: Algenmassenentwicklung und Seehundsterben in Bereichen der Nord- und Ostsee zu dem Antrag der Abgeordneten Frau Garbe, Frau Wollny, Brauer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE GRÜNEN: Notprogramm gegen das Nordsee- und Ostseesterben zu dem Antrag der Abgeordneten Schäfer (Offenburg), Frau Blunck, Frau Conrad, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Konzertierte Aktion zur Rettung der Nordsee und der Ostsee (Drucksachen 11/2425, 11/2457, 11/2399, 11/2426, 11/3299) Carstensen (Nordstrand) CDU/CSU 8376B Lennartz SPD 8378 C Wolfgramm (Göttingen) FDP 8381 B Frau Garbe GRÜNE 8384 C Dr. Friedrich CDU/CSU 8387 A Frau Blunck SPD 8387 D Dr. Heydemann, Minister des Landes Schleswig-Holstein 8390 D Dr. Töpfer, Bundesminister BMU 8394 B Dr. Göhner CDU/CSU 8398 C Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde — Drucksachen 11/3640 vom 2. Dezember 1988 und 11/3663 vom 6. Dezember 1988 — Politische Bevollmächtigung des Bundesministers des Innern zum Abschluß von Vereinbarungen zur Asyl- und Visafrage DringlAnfr 2 06.12.88 Drs 11/3663 Dr. Penner SPD Antw BMin Dr. Zimmermann BMI 8332 B ZusFr Dr. Penner SPD 8332 B ZusFr Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD 8332 D ZusFr Dr. Olderog CDU/CSU 8333 A ZusFr Wartenberg (Berlin) SPD 8333 B ZusFr Gerster (Mainz) CDU/CSU 8333 C Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 115. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 7. Dezember 1988 III Mitteilung des Bundesministers des Innern an die zuständigen EG-Minister, er sei nicht berechtigt, gegen Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG verstoßende Vereinbarungen abzuschließen DringlAnfr 1 06.12.88 Drs 11/3663 Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD Antw BMin Dr. Zimmermann BMI 8333 C ZusFr Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD 8333 C ZusFr Gerster (Mainz) CDU/CSU 8334 B ZusFr Dr. Penner SPD 8334 B ZusFr Wartenberg (Berlin) SPD 8334 C ZusFr Dr. Olderog CDU/CSU 8334 D Weiterbetrieb der Urananlage Ellweiler trotz fehlender immissionsrechtlicher Genehmigung; Folgen einer Stillegung MdlAnfr 1, 2 02.12.88 Drs 11/3640 Frau Wollny GRÜNE Antw PStSekr Grüner BMU 8335A, 8336 B ZusFr Frau Wollny GRÜNE 8335B, 8336 B ZusFr Hüser GRÜNE 8335C, 8336 C ZusFr Dr. Daniels (Regensburg) GRÜNE 8335 D ZusFr Frau Teubner GRÜNE 8336A, 8336 C Abnahme der Förderquote bei Forschungsvorhaben für rationelle Energieverwendung MdlAnfr 3, 4 02.12.88 Drs 11/3640 Frau Ganseforth SPD Antw PStSekr Dr. Probst BMFT . 8336D, 8337 D ZusFr Frau Ganseforth SPD 8337A, 8337 D ZusFr Dr. Daniels (Regensburg) GRÜNE 8337 C, 8338 B Begleitschutz von 40 Sicherheitsbeamten für Staatssekretär Lengl während seines Besuchs in Paraguay; Verleihung des Großkreuzes des paraguayischen Verdienstordens MdlAnfr 15, 16 02.12.88 Drs 11/3640 Dr. Hirsch FDP Antw PStSekr Dr. Köhler BMZ 8338D, 8339 B ZusFr Dr. Hirsch FDP 8338D, 8339 B ZusFr Schanz SPD 8339 B ZusFr Dr. de With SPD 8339 D Personelle Verstärkung des Referats „Presse und Information" im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit 1988 und 1989 MdlAnfr 17, 18 02.12.88 Drs 11/3640 Schanz SPD Antw PStSekr Dr. Köhler BMZ 8339D, 8340 B ZusFr Schanz SPD 8340A, 8340 C Teilnahme des Bildungswerkes der DAG e. V., Bamberg, an Reintegrationsmaßnahmen zur beruflichen Qualifizierung von rückkehrwilligen jungen Türken MdlAnfr 27, 28 02.12.88 Drs 11/3640 Dr. de With SPD Antw PStSekr Vogt BMA 8341 A ZusFr Dr. de With SPD 8341 B Äußerungen des Staatssekretärs Ost über „Profit" für die Versicherten und Einsparungen bei den Leistungserbringern durch das Gesundheits-Reformgesetz MdlAnfr 35, 36 02.12.88 Drs 11/3640 Dreßler SPD Antw PStSekr Vogt BMA 8342A, 8342 C ZusFr Dreßler SPD 8342A, 8342 C Entwicklung der beruflichen Fortbildung von August bis Oktober 1988 im Arbeitsamtsbezirk Hannover im Vergleich zum Vorjahr MdlAnfr 39 02.12.88 Drs 11/3640 Frau Bulmahn SPD Antw PStSekr Vogt BMA 8342 D ZusFr Frau Bulmahn SPD 8343 A Anteil der zu 100 % geförderten AB-Maßnahmen im Bereich des Arbeitsamtes Hannover; Teilnehmerzahlen MdlAnfr 40 02.12.88 Drs 11/3640 Frau Bulmahn SPD Antw PStSekr Vogt BMA 8343 B ZusFr Frau Bulmahn SPD 8343 C ZusFr Kolb CDU/CSU 8343 D Kriterien für die Personalbemessung in psychiatrischen Kliniken; Ausbau der sozial-psychiatrischen Dienste am Wohnort zur Durchführung der Nachsorge MdlAnfr 29, 30 02.12.88 Drs 11/3640 Müller (Wesseling) CDU/CSU Antw PStSekr Vogt BMA 8344 A ZusFr Müller (Wesseling) CDU/CSU 8344 B Nächste Sitzung 8401 C Berichtigung 8401 Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 8403* A Anlage 2 Erklärungen der Abg. Oostergetelo (SPD) und Frau Folz-Steinacker (FDP) 8403* B IV Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 115. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 7. Dezember 1988 Anlage 3 Vorschläge des bayerischen Ministerpräsidenten bezüglich einer „deutlichen Verlängerung des Erziehungsgeldes" und der Gewährung einer „München-Zulage" an Beamte und Angestellte der unteren Einkommensgruppen im öffentlichen Dienst; Verzicht auf eine Änderung des Art. 16 GG (Asylrecht) MdlAnfr 5, 6 02.12.88 Drs 11/3640 Dr. Schöfberger SPD SchrAntw StMin Dr. Stavenhagen BK 8403* C Anlage 4 Änderung der Vergaberichtlinien der Verdingungsordnung für Leistungen hinsichtlich einer Gleichbehandlung von Händlern und Schuhproduzenten bei der Vergabe von Schuhaufträgen durch das Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung MdlAnfr 7, 8 02.12.88 Drs 11/3640 Dr. Hitschler FDP SchrAntw PStSekr Dr. von Wartenberg BMWi 8404* A Anlage 5 Rechtfertigung der Subventionen angesichts der Herstellung von Airbus-Teilen und Hubschraubern durch MBB in Südkorea MdlAnfr 9 02.12.88 Drs 11/3640 Grünbeck FDP SchrAntw PStSekr Dr. von Wartenberg BMWi 8404* C Anlage 6 Vorlage einer Pelztierhaltungsverordnung; Forschungsaufträge hinsichtlich der Bedingungen für eine tierschutzgerechte Haltung von Pelztieren MdlAnfr 10, 11 02.12.88 Drs 11/3640 Müller (Schweinfurt) SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Geldern BML 8404* D Anlage 7 Heranziehung stillgelegter landwirtschaftlicher Flächen zu Siedlungszwecken MdlAnfr 12, 13 02.12.88 Drs 11/3640 Frau Adler SPD SchrAntw PStSekr Echternach BMBau 8405* B Anlage 8 Förderung des sozialen Wohnungsbaus angesichts der Ergebnisse der Volkszählung MdlAnfr 14 02.12.88 Drs 11/3640 Vahlberg SPD SchrAntw PStSekr Echternach BMBau 8405* C Anlage 9 Umsiedlung kurdischer Flüchtlinge in wärmere Regionen der Türkei unter Inanspruchnahme der von der Kommission der Europäischen Gemeinschaft angebotenen Hilfe in Höhe von 15 Millionen DM MdlAnfr 19, 20 02.12.88 Drs 11/3640 Frau Schmidt (Nürnberg) SPD SchrAntw StMin Schäfer AA 8405* D Anlage 10 Zunahme von Repressionen und Hinrichtungen im Iran MdlAnfr 21, 22 02.12.88 Drs 11/3640 Duve SPD SchrAntw StMin Schäfer AA 8406* C Anlage 11 Informationen des Iran über das Schicksal von Dr. Danesh im Gespräch mit dem Bundesaußenminister; Bewertung der Menschenrechtspolitik und der Interessen der „mitreisenden Wirtschaftsvertreter" MdlAnfr 23, 24 02.12.88 Drs 11/3640 Gansel SPD SchrAntw StMin Schäfer AA 8406* D Anlage 12 Diskriminierung der Bundesbürger angesichts der Aufhebung des Visumzwangs für Japaner durch die USA MdlAnfr 25, 26 02.12.88 Drs 11/3640 Frau Würfel FDP SchrAntw StMin Schäfer AA 8407* A Anlage 13 Widersprüchliche Aussagen von Bundesminister Dr. Blüm und Staatssekretär Ost über die Mehrausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung für die neuen Leistungen für Pflegebedürftige nach dem GesundheitsReformgesetz MdlAnfr 31, 32 02.12.88 Drs 11/3640 Jaunich SPD SchrAntw PStSekr Vogt BMA 8407* C Anlage 14 Äußerungen von Staatssekretär Ost zu Einsparungen und neuen Leistungen nach dem Gesundheits-Reformgesetz MdlAnfr 33, 34 02.12.88 Drs 11/3640 Haack (Extertal) SPD SchrAntw PStSekr Vogt BMA 8407* D Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 115. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 7. Dezember 1988 V Anlage 15 Beschleunigung der Verhandlungen über ein Sozialversicherungsabkommen mit der Schweiz; Tolerierung einer Übergangslösung MdlAnfr 37, 38 02.12.88 Drs 11/3640 Dörflinger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Vogt BMA 8408* A Anlage 16 Liederbuch der Internationalen Fernspähschule Weingarten/Württemberg (Herausgeber: OTL Wendeborn) MdlAnfr 41 02.12.88 Drs 11/3640 Frau Schilling GRÜNE SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg 8408* C Anlage 17 Abzug der in den Persischen Golf entsandten Kriegsschiffe angesichts des zwischen Irak und Iran vereinbarten Waffenstillstands MdlAnfr 42, 43 02.12.88 Drs 11/3640 Dr. Mechtersheimer GRÜNE SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg 8408* D Anlage 18 Qualifizierte Besetzung von Stellen bei der Wehrbereichsverwaltung IV, insbesondere bei der Standortverwaltung Ulmen MdlAnfr 44, 45 02.12.88 Drs 11/3640 Pauli SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg 8409* A Anlage 19 Haltung des Bundesministers für Verkehr zur Kraftfahrzeugsteuersenkung und zur Einführung von Straßenbenutzungsgebühren; Wettbewerbsverzerrungen im Falle einer Senkung der Kraftfahrzeugsteuer durch einzelne Bundesländer MdlAnfr 46, 47 02.12.88 Drs 11/3640 Haungs CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV 8409* C Anlage 20 Verzicht der französischen Kraftfahrzeugindustrie auf die Werbung mit Geschwindigkeit; entsprechende Vereinbarung in der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr 48, 49 02.12.88 Drs 11/3640 Dr. Sperling SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV 8410* A Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 115. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 7. Dezember 1988 8325 115. Sitzung Bonn, den 7. Dezember 1988 Beginn: 13.01 Uhr
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    Berichtigung 113. Sitzung, Seite 8237 C, erste Zeile: Statt der Worte „Da mir das Ganze nicht so ernst ist ..." ist zu lesen: „Damit das Ganze nicht so ernst ist ... " Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens* 9. 12. Antretter* 9. 12. Bangemann 9. 12. Frau Blunck* 8. 12. Dr. Bötsch 9. 12. Böhm 9. 12. Brandt 7. 12. Büchner* 8. 12. Büchner (Speyer)* 8. 12. Bühler (Bruchsal)* 8. 12. Duve 9. 12. Frau Eid 8. 12. Frau Fischer 9. 12. Gansel 9. 12. Dr. Glotz 9. 12. Dr. Hauff 9. 12. Dr. Hitschler 8. 12. Höffkes 8. 12. Dr. Holtz* 8. 12. Hoss 9. 12. Kalb 9. 12. Kittelmann 8. 12. Dr. Kreile 7. 12. Frau Luuk* 9. 12. Dr. Müller* 8. 12. Paintner 9. 12. Pfeifer 7. 12. Rappe (Hildesheim) 9. 12. Dr. Riedl 8. 12. Schmidt (München) 8. 12. von Schmude* 9. 12. Schroer (Mülheim) 7. 12. Dr. Soell* 9. 12. Steiner* 9. 12. Dr. Unland* 8. 12. Verheugen 7. 12. Wischnewski 7. 12. Zierer* 9. 12. * für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Erklärung des Abgeordenten Oostergetelo (SPD) Ich versichere, daß ich an den beiden namentlichen Abstimmungen in der 114. Sitzung am 2. Dezember 1988 teilgenommen und mit Nein gestimmt habe. Mir ist unerklärlich, warum meine beiden Abstimmungskarten nicht auffindbar sind. Erklärung der Abgeordneten Frau Folz-Steinacker (FDP) Ich versichere, daß ich an der namentlichen Abstimmung zu Drucks. 11/3338 (Epl. 06) in der 109. Sitzung Anlagen zum Stenographischen Bericht am 23. November 1988 teilgenommen und mit Nein gestimmt habe. Mir ist unverständlich, warum meine Abstimmungskarte nicht auffindbar ist. Anlage 3 Antwort des Staatsministers Dr. Stavenhagen auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Schöfberger (SPD) (Drucksache 11/3640 Fragen 5 und 6): Ist der Bundeskanzler bereit, die Vorschläge des Bayerischen Ministerpräsidenten vom 25. November 1988 aufzugreifen und dem Deutschen Bundestag alsbald die „deutliche Verlängerung des Erziehungsgeldes" sowie „für Beamte und Angestellte in den unteren Einkommensgruppen des öffentlichen Dienstes eine München-Zulage in der Größenordnung von 100 bis 150 DM" vorzuschlagen? Wird der Bundeskanzler im Anschluß an seine Rede vor der Jungen Union, wonach das Grundrecht auf Asyl „heilig" und unantastbar ist, von seiner Richtlinienkompetenz Gebrauch machen und den Bundesminister des Innern veranlassen, Pläne zur Änderung des Artikels 16 GG nicht weiter zu verfolgen? Zu Frage 5: Der Bundeskanzler hat in seiner Regierungserklärung vom März 1987 zugesagt, daß die familienfreundliche Politik durch die Regierungskoalition weitergeführt und ausgebaut wird. Dazu zählt auch die noch gerechtere Gestaltung des Familienlastenausgleichs. Im Rahmen der Steuerreform 1990 werden deshalb die Kinderfreibeträge und der Kinderzuschlag erhöht. Erziehungsgeld und Erziehungsurlaub, die von der Bundesregierung 1986 eingeführt worden sind, stellen - das belegen die Zahlen eindeutig - eine willkommene Hilfe für junge Familien dar. Eine Verbesserung ist vorgesehen. Im Koalitionsvertrag ist deshalb vereinbart worden, daß Anfang 1989 der Spielraum für weitere Leistungsgesetze in der zweiten Hälfte der Wahlperiode unter besonderer Berücksichtigung der Familienpolitik bestimmt werden soll. Durch die besondere Wohnraumlage in München sind die öffentlichen Bediensteten in den unteren Einkommensgruppen erheblichen Belastungen ausgesetzt. Daher werden zur Zeit in den zuständigen Gremien des Bundes und der Länder alle denkbaren Abhilfemöglichkeiten sorgfältig geprüft. Lösungen im Bereich des Besoldungsrechts, in der Art einer „München-Zulage", begegnen allerdings erheblichen Bedenken, nicht zuletzt wegen der Abgrenzungsprobleme. Vergleichbare Lebensverhältnisse werden auch für andere Großstädte und Ballungsgebiete der Bundesrepublik geltend gemacht. Zu Frage 6: Der Bundeskanzler hat in der Vergangenheit mehrfach betont, daß die wirklich politisch Verfolgten bei uns im Bundesgebiet Asyl finden können. Allerdings hat er immer wieder klargestellt, daß dem zunehmenden Mißbrauch des Grundrechts auf Asyl mit allen Mitteln entgegengewirkt werden soll. Entsprechend 8404* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 115. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 7. Dezember 1988 sind daher auf Initiative der Bundesregierung mehrere gesetzliche Änderungen zum Schutz des Asylrechts vorgenommen worden. Diese grundsätzlichen Ziele werden weiterhin die Politik der Bundesregierung bestimmen. Es besteht deshalb keinerlei Veranlassung für den Bundeskanzler, von seiner Richtlinienkompetenz Gebrauch zu machen. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Wartenberg auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Hitschler (FDP) (Drucksache 11/3640 Fragen 7 und 8): Hat die Bundesregierung die Vergaberichtlinien der Verdingungsordnung für Leistungen (VOL/8), die die Vergabe von Aufträgen der Bundeswehr an die Wirtschaft regeln, zwischenzeitlich gemäß der vom Bundesminister für Wirtschaft in einem Schreiben an den Präsidenten des Verbandes der Pfälzischen Schuhindustrie vertretenen Auffassung geändert? Ist bzw. wird durch diese Änderung der Vergaberichtlinien sichergestellt, daß künftig gleiche Bedingungen für Händler und Schuhproduzenten bei der Vergabe von Schuhaufträgen durch das Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung Anwendung finden? Zu Frage 7: Eine Änderung der eigentlichen Vergaberegelungen für das öffentliche Auftragswesen aller Bundesdienststellen einschließlich des BMVg — wie von Ihnen angesprochen — ist nicht erforderlich. Die Bestimmungen der Verdingungsordnung für Leistungen — ausgenommen Bauleistungen — (VOL) stehen schon jetzt einer Gleichbehandlung von Händlern und Produzenten nicht entgegen. Die von Ihnen als notwendig angesehene Änderung betrifft ausschließlich die internen Anweisungen des Bundesministers der Verteidigung, die ergänzend zu den vorgenannten Vergaberegelungen erlassen worden sind. Hiernach können Händler ohne Nachweis der Herkunft der Waren anbieten, während Produzenten zur Auslandsfertigung die Zustimmung im Einzelfall und nur ausnahmesweise erteilt wird. Der Inhalt meines Schreibens an den Präsidenten der rheinland-pfälzischen Schuhindustrie betrifft deshalb die noch im Gange befindlichen Gespräche mit dem Bundesminister der Verteidigung mit dem Ziel, bei der Vergabe von Schuh- aber auch Bekleidungsaufträgen der Bundeswehr die Zustimmung zur Unterauftragsvergabe ins Ausland bzw. die Zulassung der Teilfertigung im kostengünstigeren Ausland grundsätzlich zu erteilen. Viele Produzenten der Schuh- aber auch der Bekleidungsindustrie haben, um international konkurrenzfähig zu bleiben, lohnintensive Teile ihrer Produktion ins kostengünstigere Ausland verlagert. Nur in Kombination von einheimischer und ergänzender ausländischer Produktion, die eine Mischkalkulation erlaubt, sind sie weiterhin in der Lage, konkurrenzfähige Angebote abzugeben und somit letztendlich zum Erhalt von inländischen Arbeitsplätzen beizutragen. In wenigen Tagen findet auf Wunsch des BMVg ein zusätzliches klärendes Gespräch zwischen Mitarbeitern meines Hauses und dem Hauptverband der Deutschen Schuhindustrie, bei dem auch Vertreter der ebenfalls betroffenen deutschen Textilindustrie zugegen sein werden, statt. Ich gehe davon aus, daß danach alle noch offenen Fragen zwischen den beiden Ressorts geklärt werden können, so daß dann einer Änderung der ergänzenden internen. Weisungen des BMVg nichts mehr im Wege steht. Zu Frage 8: Ich bin davon überzeugt, daß der BMVg nach Abschluß der vorgenannten Gespräche mit den Spitzenverbänden der beteiligten Industriezweige seine internen Anweisungen entsprechend ändert, so daß Händler und Produzenten — wie es die Bestimmungen der VOL vorsehen — bei der Vergabe von Schuhaufträgen gleich behandelt werden. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Wartenberg auf die Frage des Abgeordneten Grünbeck (FDP) (Drucksache 11/3640 Frage 9): Kann die Bundesregierung Pressemeldungen bestätigen, daß MBB Airbus-Teile und Hubschrauber in Südkorea herstellen lassen will, um Produktionskosten zu sparen, und ist unter diesen Umständen die hohe Subvention durch die Bundesregierung noch zu rechtfertigen? Nach Auskunft von MBB wird z. Z. mit Südkorea über Zulieferungen für das Airbusprogramm verhandelt. Es geht hierbei um ein Volumen, das aus Sicht von MBB angesichts der erheblich anwachsenden Arbeiten infolge der guten Absatzlage keine Gefährdung von Arbeitsplätzen in der Bundesrepublik Deutschland bedeutet. Bei Hubschraubern wird derzeit geprüft, ob ein möglicher Verkaufserfolg in Südkorea durch off-set-Arbeiten gesichert werden kann. Die Bundesregierung begrüßt es, daß MBB durch Vergabe von Airbus-Arbeiten in Niedriglohnländer bemüht ist, die Kosten der Fertigung ziviler Flugzeuge zu senken. Sie bewertet dies auch als Konsequenz ihrer Haltung, die Serienfertigung bis auf Wechselkursrisiken zukünftig nicht mehr zu stützen und Subventionen abzubauen. Der in der Frage enthaltene Ansatz, Subventionen nur dann zu gewähren, wenn die Produktion im Inland unabhängig von Wirtschaftlichkeitserwägungen erfolgt, liefe der von der Bundesregierung verfolgten Zielsetzung des Subventionsabbaus diametral entgegen. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Geldern auf die Fragen des Abgeordneten Müller (Schweinfurt) (SPD) (Drucksache 11/3640 Fragen 10 und 11): Wann ist mit der Vorlage einer Pelztierhaltungsverordnung durch die Bundesregierung zu rechnen? Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 115. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 7. Dezember 1988 8405* Teilt die Bundesregierung die von Experten vorgetragene Ansicht, daß nicht genügend wissenschaftliche Erkenntnisse über die Bedingungen für eine tierschutzgerechte Haltung von Pelztieren vorliegen, und denkt sie daran, Forschungsaufträge in diesem Bereich zu vergeben? Zu Frage 10: Der Entwurf der Pelztierhaltungsverordnung, zu dem die Verbände und auch die Tierschutzkommission beim Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten bereits gehört wurden, soll noch im Dezember mit den Tierschutzreferenten der Länder erneut und damit abschließend erörtert werden. Nach Abschluß der rechtsförmlichen Prüfung wird die Verordnung dem Bundesrat zur Zustimmung zugeleitet. Dies wird voraussichtlich schon im Januar der Fall sein. Zu Frage 11: Der Entwurf der Pelztierhaltungsverordnung stützt sich auf das vom BML in Auftrag gegebene Gutachten zur tierschutzgerechten Haltung und Tötung von Pelztieren in Farmen vom 26. September 1986, auf zwei im Auftrag des BML erstellte Forschungsarbeiten sowie auf die darüber hinaus verfügbare nationale und internationale Literatur. Außerdem erarbeitet der beim Europarat auf Grund des Europäischen Übereinkommens vom 10. März 1976 zum Schutz von Tieren in landwirtschaftlichen Tierhaltungen eingesetzte Ständige Ausschuß derzeit eine Empfehlung für das Halten von Pelztieren. Zwar sind dessen Beratungen noch nicht abgeschlossen, jedoch können hierdurch auch die umfangreichen Erfahrungen der skandinavischen Länder, bei denen die Pelztierhaltung einen wesentlichen Wirtschaftszweig darstellt, bei denen aber auch das Tierschutzanliegen sehr ernst genommen wird, für unser Rechtsetzungsvorhaben erschlossen werden. Der Vergabe zusätzlicher Forschungsaufträge bedarf es zur Zeit nicht. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Echternach auf die Fragen der Abgeordneten Frau Adler (SPD) (Drucksache 11/3640 Fragen 12 und 13): Treffen Presseberichte zu, wonach der Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau stillgelegte landwirtschaftliche Flächen zu Siedlungszwecken heranziehen will? Wenn ja, wie soll die „Umgestaltung stadtnaher Landschaften unter Berücksichtigung ökologischer Gesichtspunkte" bewerkstelligt werden? Die Presseberichte treffen nicht zu. Die städtebauliche Planung und Entwicklung ist Aufgabe der Gemeinden. Das Baugesetzbuch gibt ihnen dafür die Belange vor, die bei der Aufstellung von Bauleitplänen zu berücksichtigen sind. Danach sind der Umweltschutz, der Naturschutz, die Landschaftspflege und der sparsame und schonende Umgang mit dem Grund und Boden mit den Wohnbedürfnissen der Bevölkerung, der Eigentumsbildung weiter Kreise der Bevölkerung und der Bevölkerungsentwicklung abzuwägen. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Echternach auf die Frage des Abgeordneten Vahlberg (SPD) (Drucksache 11/3640 Frage 14): Welche Konsequenzen wird die Bundesregierung aus der Erkenntnis der Volkszählung ziehen, daß es ca. eine Million Wohnungen weniger gibt als bisher angenommen und daß somit die Grundlage der bisherigen Wohnungspolitik der Bundesregierung entfällt, keinen sozialen Wohnungsbau für die anspruchsberechtigten Bürgerinnen und Bürger zu betreiben, und bis wann ist gegebenenfalls mit entsprechenden Vorschlägen und Initiativen der Bundesregierung zu rechnen? Die laufende statistische Fortschreibung des Wohnungsbestandes seit der letzten Totalerhebung im Jahre 1968 mußte zu einer Überschätzung des Wohnungsbestandes führen, weil Wohnungsabgänge nur unzureichend erfaßt werden. Dies war der Bundesregierung wie allen an der wohnungspolitischen Diskussion Beteiligten bekannt. Die jetzt vorgenommene Berichtigung fällt sogar geringer aus als bisher allgemein angenommen. Die Grundlage der Wohnungspolitik der Bundesregierung ist daher nicht entfallen. Unzutreffend ist die Unterstellung, zur Grundlage dieser Politik gehöre es, keinen sozialen Wohnungsbau zu betreiben. Der Bund fördert im Gegenteil auch weiterhin den sozialen Wohnungsbau — sogar über den im 2. Wohnungsbaugesetz vorgeschriebenen Umfang hinaus. Anlage 9 Antwort des Staatsministers Schäfer auf die Fragen der Abgeordneten Frau Schmidt (Nürnberg) (SPD) (Drucksache 11/3640 Fragen 19 und 20): Ist der Bundesregierung bekannt, daß den in Anatolien in Zeltlagern untergebrachten mehr als 10 000 kurdischen Flüchtlingen, darunter mehrheitlich Frauen und Kinder, durch den dort bereits hereingebrochenen Winter mit Minus-Graden unter 15 °C und die allgemein schlechte Versorgungslage eine Katastrophe droht, wenn nicht durch Hilfen, auch von seiten der Bundesrepublik Deutschland, eine Umsiedlung dieser Menschen in den Süden der Türkei erfolgt, und hat die Bundesregierung dieses Problem bei dem kürzlichen Besuch des türkischen Ministerpräsidenten angesprochen und ihre Hilfe angeboten? Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Kommission der Europäischen Gemeinschaft der türkischen Regierung Hilfen in Höhe von ca. 15 Millionen DM für ein kurzfristiges Umsiedlungsprogramm angeboten hat, die Regierung der Republik Türkei jedoch diese Hilfen abgelehnt hat, da sie nur Unterstützung für ein langfristiges Umsiedlungsprogramm begehrte, und was will die Bundesregierung unternehmen, damit die dringend gebotene, sofortige Umsiedlung der Flüchtlinge in südliche und wärmere Regionen der Türkei in die Wege geleitet werden kann? 8406* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 115. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 7. Dezember 1988 Zu Frage 19: Die Bundesregierung verfolgt das Schicksal der Ende August/Anfang September d. J. aus dem Irak in die Türkei geflohenen ca. 50 000 Kurden mit großer Aufmerksamkeit. Nach Ab- und Rückwanderungen sind es leider nicht nur 10 000, sondern z. Zt. immer noch rd. 37 000 Flüchtlinge, die versorgt werden müssen. Die türkische Regierung sah von Anfang an in der Betreuung der Flüchtlinge eine nationale humanitäre Aufgabe und nahm sich ihrer in verantwortlicher und effizienter Weise an; ausländische Unterstützung wünschte sie zunächst ausdrücklich nicht. Angesichts des herannahenden Winters und der damit verbundenen erhöhten Versorgungsprobleme änderte sie ihre Meinung und bat die EG sowie die wichtigsten Geberländer — darunter auch uns — um Hilfe. Wir boten diese — noch vor dem Besuch des türkischen Staatspräsidenten vom 17.-21. Oktober 1988 (nicht Ministerpräsident) an. Es gelang uns angesichts der nur noch sehr beschränkt zur Verfügung stehenden Mittel der Humanitären Hilfe vom BMF die Einwilligung für eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 2 Millionen DM zu erhalten. Diese Mittel wurden am 21. November 1988 dem DRK zur Weiterleitung an den Türkischen Roten Halbmond zur Verfügung gestellt. Dieser war inzwischen von der türkischen Regierung ermächtigt worden, die Hilfsangebote der ausländischen Geber umzusetzen. Nachdem es ursprünglich Überlegungen gegeben hatte, die Flüchtlinge vom südöstlichen türkischen Grenzgebiet in wärmere Zonen des Landes umzusiedeln, wurde dieses Konzept aufgegeben und die Einrichtung winterfester Quartiere beschlossen. Diese werden z. Zt. unter Verwendung der ausländischen Hilfsleistungen (z. B. Heizöfen, Brennmaterial, Matrazen, Decken, Winterkleidung, Nahrungsmittel, Medikamente) eingerichtet. In Zelten sind z. Zt. kaum noch Flüchtlinge untergebracht. Das türkische Außenministerium und der Rote Halbmond haben sich über den deutschen Hilfsbeitrag sehr beeindruckt gezeigt und dafür gedankt. Zu Frage 20: Die Kommission der EG hat im Rahmen des unter Fragebeantwortung 1 beschriebenen Hilfsprogramms 500 000 ECU, also rd. 1 Million DM zur Verfügung gestellt. Auch dieses Angebot konnte nur mit Verzögerungen umgesetzt werden, da die türkische Regierung ursprünglich gar keine Hilfe und später nur über Regierungskanäle zu leitende Hilfe annehmen wollte. Die internationalen Geber bestanden dagegen auf der Einschaltung einer anerkannten Hilfsorganisation. Von einem EG-Angebot in Höhe von 15 Millionen DM und Differenzen zu kurzfristigen und langfristigen Umsiedlungsprogrammen ist der Bundesregierung nichts bekannt. Eine Umsiedlung in wärmere Regionen ist nicht mehr aktuell, da die jetzt mit internationaler Hilfe eingerichteten Lager winterfest sind. Anlage 10 Antwort des Staatsministers Schäfer auf die Fragen des Abgeordneten Duve (SPD) (Drucksache 11/3640 Fragen 21 und 22): Liegen der Bundesregierung Hinweise und Informationen — sei es von offizieller oder privater Seite, sei es von NichtRegierungsorganisationen wie z. B. amnesty international — über die Hinrichtungswelle der vergangenen Monate im Iran vor? War Bundesaußenminister Genscher vor seiner Ankunft in Teheran über die Zunahme dieser Repressionen und Hinrichtungen informiert, und ist erwogen worden, als Reaktion darauf dem Besuch einen kritischeren und weniger freundschaftlichen Charakter zu verleihen? Zu Frage 21: Der Bundesregierung sind die Meldungen über eine Zunahme von Hinrichtungen im Iran bekannt. Diese Meldungen gehen nach ihrer Kenntnis weitgehend auf Aussagen iranischer Oppositionsgruppen im Ausland zurück. Trotz ihrer Bemühungen war es der Bundesregierung nicht möglich, diese Meldungen zu verifizieren. Die iranische Regierung bestreitet, daß es Massenhinrichtungen gegeben hat. Zu Frage 22: Auch Bundesminister Genscher hatte von den angeführten Meldungen vor seiner Reise nach Teheran Kenntnis. Es waren die bestehenden intakten Beziehungen zu Iran, die es ihm erst ermöglicht haben, unmittelbar gegenüber der iranischen Führung Menschenrechtsverletzungen in Iran anzusprechen und sich auch für konkrete Einzelfälle einzusetzen. Bundesaußenminister Hans-Dietrich Genscher hat bei seinen Menschenrechtsgesprächen mit den islamischen Führern in Teheran einen sehr kritischen Ton angeschlagen. Dafür wurde er in den iranischen Medien scharf angegriffen. Anlage 11 Antwort des Staatsministers Schäfer auf die Fragen des Abgeordneten Gansel (SPD) (Drucksache 11/3640 Fragen 23 und 24): War unter den „Einzelschicksalen" , für die sich Bundesaußenminister Genscher bei seinem Besuch im Iran laut DLF-Interview vom 30. November 1988 eingesetzt hat, auch Dr. Danesh, und welche Informationen hat die iranische Seite gegeben? Wie hat der Bundesaußenminister auf die zunehmende Repressionswelle im Iran und ihre Erklärung durch die iranische Regierung reagiert, und hat er dabei der Menschenrechtspolitik der Bundesregierung den Vorrang vor den Interessen der „mitreisenden Vertreter der Wirtschaft" (DLF 30. November 1988) gegeben? Zu Frage 23: Bundesminister Genscher hat sich in Teheran — wie bereits zweimal zuvor — gegenüber der iranischen Führung ausdrücklich für Dr. Danesh eingesetzt und gebeten, das gegen ihn offenbar verhängte Todesurteil nicht zu vollstrecken. Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 115. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 7. Dezember 1988 8407* Zu Frage 24: Ja. Das ergibt sich schon daraus, daß das Menschenrechtsthema das erste Gesprächsthema bei dem Besuch Bundesministers Genscher war. Es waren unter anderem die Meldungen über eine Zunahme von Hinrichtungen in Iran, die Bundesminister Genscher veranlaßten, Menschenrechtsverletzungen in Iran in aller Deutlichkeit anzusprechen. Er hat dabei auch die Forderung erhoben, daß dem Sonderberichterstatter der VN-Menschenrechtskommission die Möglichkeit gegeben wird, Iran zu besuchen. Dies geschah unabhängig von den wirtschaftspolitischen Gesprächsthemen. Anlage 12 Antwort des Staatsministers Schäfer auf die Fragen der Abgeordneten Frau Würfel (FDP) (Drucksache 11/3640 Fragen 25 und 26) : Ist es zutreffend, daß deutsche Reisende in die USA nach wie vor ein Visum benötigen, während Japaner ohne Visum in die USA einreisen dürfen? Falls dies zutrifft, wie beurteilt die Bundesregierung diese uns Bundesbürger diskriminierende Situation, und was gedenkt sie dagegen zu unternehmen? Zu Frage 25: Es trifft zu, daß deutsche Staatsangehörige zur Einreise in die USA noch immer ein Visum benötigen. Soweit dem Auswärtigen Amt bekannt ist, werden japanische Staatsangehörige ab 15. Dezember 1988 zu Besuchsreisen bis zu 90 Tagen Aufenthaltsdauer ohne Visum in die USA einreisen können. Zu Frage 26: Die US-Regierung beabsichtigt seit längerer Zeit, im Rahmen eines auf 3 Jahre befristeten Versuchsprogramms für einige Länder die Visumspflicht für Besuchsreisen bis zu 90 Tagen aufzuheben. Die Bundesregierung hat wiederholt hochrangig ihr Interesse an einer baldigen Einbeziehung bekundet. Die amerikanische Regierung hat daraufhin mehrfach bestätigt, daß die Bundesrepublik Deutschland zum Kreis der Länder gehört, die in den Genuß dieser Neuregelung kommen sollen. Erste informelle Kontakte über Einzelheiten der Regelung haben bereits stattgefunden. Wann mit ihrem Inkrafttreten zu rechnen ist, läßt sich noch nicht vorhersagen. Die amerikanische Seite hat darauf hingewiesen, daß vorher noch eine Reihe von technischen Fragen zu klären sind. Die beiden ersten Staaten, die amerikanischerseits einbezogen wurden, sind Großbritannien und Japan. Im Falle von Großbritannien gilt die Visabefreiung für Besuche bereits seit Sommer d. J., gegenüber Japan soll sie, wie bereits bemerkt, in den nächsten Tagen in Kraft treten. Aus beiden Ländern kommen die größten Besucherzahlen. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Vogt auf die Fragen des Abgeordneten Jaunich (SPD) (Drucksache 11/3640 Fragen 31 und 32): Hält die Bundesregierung die in der Pressemitteilung Nr. 549 vom 27. November 1988 vorgenommene Unterrichtung der Öffentlichkeit durch den Sprecher der Bundesregierung, Staatssekretär Ost, zum Gesundheits-Reformgesetz bezüglich der neuen Leistungen für Pflegebedürftige ab 1. Januar 1989 ohne Hinweis auf die erforderlichen Vorversicherungszeiten sowie die weiteren Voraussetzungen der mindestens einjährigen Pflege und Übernahme und des noch zu erfüllenden Erfordernisses der Abgrenzung des berechtigten Personenkreises für sachgerecht und ausreichend? Wie erklärt die Bundesregierung die widersprüchlichen Angaben des Bundesministers Dr. Blüm vom 25. November 1988, der die Mehrausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung für die neuen Leistungen für Pflegebedürftigkeit im Gesundheits-Reformgesetz mit 5 Milliarden DM beziffert hat und des Sprechers der Bundesregierung, Staatssekretär Ost, der die Kosten für dieselben Leistungen in seiner Pressemitteilung Nr. 549 vom 27. November 1988 mit rund 6 Milliarden DM angibt? Die Bundesregierung hält die in der genannten Presseerklärung vorgenommene Unterrichtung der Öffentlichkeit über die neuen Leistungen für Schwerpflegebedürftige für sachgerecht und ausreichend. Im Entwurf des Gesundheits-Reformgesetzes ging die Bundesregierung in ihrer Schätzung der voraussichtlichen Kosten von rd. 6,4 Milliarden DM davon aus, daß alle Berechtigten die (teurere) Sachleistung wählen werden. Auf Grund der von der Ausschußmehrheit empfohlenen und vom Deutschen Bundestag beschlossenen Begrenzung der Leistungen auf 1 800 DM pro Einzelfall bei dem „Pflegeurlaub" und auf 750 DM im Monat für die 25 Pflegeeinsätze sowie auf Grund der realistischen Einschätzung, daß rd. 50 Prozent der Berechtigten die Geldleistung wählen werden, ist die Ausschußmehrheit davon ausgegangen, daß sich die Kosten der Pflegeleistungen ab 1992 (bei voller Wirksamkeit) auf rd. 5,1 Milliarden DM belaufen werden. Die Bundesregierung teilt diese Einschätzung. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Vogt auf die Fragen des Abgeordneten Haack (Extertal) (SPD) (Drucksache 11/3640 Fragen 33 und 34): Ist die Bundesregierung bereit zuzugeben, daß die Formulierung in der Pressemitteilung Nr. 549 des Staatssekretärs Ost auf Seite 2 im zweiten Absatz: „Neue Leistungen — wie zum Beispiel die Verbesserung der Vorsorge und die Zahlung bei Pflege — sowie die Entlastungen der Versicherten machen zusammen rund 10 Milliarden DM aus und übersteigen die Ersparnis auf der Seite der Versicherten bei weitem", bei Versicherten den Eindruck erwecken kann, durch das Gesundheits-Reformgesetz selbst Einsparungen erzielen zu können, und ist die Bundesregierung bereit, diesen irreführenden Eindruck unverzüglich richtig zu stellen? Kann die Bundesregierung angeben, wie sich die Summe von rund 10 Milliarden DM im einzelnen zusammensetzt, die Staatssekretär Ost, Sprecher der Bundesregierung, in der Pressemitteilung Nr. 549 vom 27. November 1988 auf Seite 2 im zweiten Halbsatz als Summe der Mehrausgaben der neuen Leistungen des Gesundheits-Reformgesetzes sowie der Entlastungen der Versicherten beziffert hat? 8408* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 115. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 7. Dezember 1988 Die Bundesregierung teilt Ihre Einschätzung nicht. Die von Ihnen zitierte Passage aus der Presseerklärung des Regierungssprechers kann nicht mißverstanden werden. Aus dem Zusammenhang der Presseerklärung ergibt sich eindeutig, daß die neuen Leistungen und die Entlastungen, die den Versicherten zugute kommen, das Volumen der Ersparnisse, die die Krankenkassen bei den Versicherten erzielen, deutlich überwiegen. Daher ist die Gesundheitsreform eine Reform für die Versicherten und kein „Abkassiermodell" . Die Bundesregierung geht davon aus, daß den Versicherten nach voller Wirksamkeit der Maßnahmen neue Leistungen in Höhe von rd. 6,6 Milliarden DM zugute kommen; rd. 3,2 Milliarden DM kommen den Versicherten durch Beitragssatzsenkungen zugute; rd. 840 Millionen DM durch den Wegfall von Zuzahlungen sowie durch die Neugestaltung der Härtefallregelungen. Dies ergibt zusammen rd. 10 Milliarden DM. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Vogt auf die Fragen des Abgeordneten Dörflinger (CDU/CSU) (Drucksache 11/3640 Fragen 37 und 38): Welche Gründe stehen dem baldigen Abschluß der seit Jahren geführten Verhandlungen über ein Sozialversicherungsabkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland entgegen, und ist die Bundesregierung bereit, das Verhandlungstempo angesichts der Tatsache zu forcieren, daß nach der Verabschiedung des Gesundheits-Reformgesetzes die deutschen Krankenkassen — von Notfällen abgesehen — keine in der Schweiz für deutsche Staatsbürger erbrachten Leistungen mehr vergüten? Ist die Bundesregierung darüber hinaus bereit, eine flexible, den vielfältigen gegenseitigen Verflechtungen im deutschschweizerischen Grenzland Rechnung tragende Übergangslösung zu tolerieren, bis mit dem Abschluß des Sozialversicherungsabkommens eine tragfähige Neuregelung der gegenseitigen Beziehungen erreicht ist? Die Krankenversicherung soll in das deutschschweizerische Abkommen über soziale Sicherheit durch ein Zusatzabkommen einbezogen werden. Die Verhandlungen über das Zusatzabkommen sind abgeschlossen, so daß die Bundesregierung der Schweiz bereits im August 1988 mitteilen konnte, daß das Zusatzabkommen deutscherseits unterzeichnet werden kann. Die Schweiz hat angekündigt, daß sie die entsprechende Erklärung in Kürze abgeben wird. Das Abkommen soll dann so schnell wie möglich unterzeichnet und ins Gesetzgebungsverfahren gebracht werden. Das Abkommen wird es jedoch — von Sonderregelungen für die deutsche Exklave Büsingen am Hochrhein sowie für Grenzgänger und ihre Familienangehörigen abgesehen — nicht ermöglichen, daß deutsche Versicherte auf Kosten unserer gesetzlichen Krankenversicherung zur ambulanten und stationären Behandlung sich in die Schweiz begeben. Die Schweiz war für eine derartige Regelung nicht zu gewinnen. Die Bundesregierung wird prüfen, ob im Vorgriff auf die zu erwartende Vertragsregelung und diese ggf. ergänzende Regelungen im Zustimmungsgesetz eine Übergangslösung gefunden werden kann, die den Besonderheiten im deutsch-schweizerischen Grenzland Rechnung trägt. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Frage der Abgeordneten Frau Schilling (DIE GRÜNEN) (Drucksache 11/3640 Frage 41): Ist der Bundesregierung das Liederbuch der Internationalen Fernspähschule Weingarten/Württemberg, herausgegeben von Herrn Oberstleutnant und Schulkommandeur Wendeborn als offizielles Bundeswehr-Liederbuch, bekannt, und wie beurteilt sie den Inhalt der Lieder wie z. B.: Rot scheint die Sonne ( „Wir wissen nur eins: Wenn Deutschland in Not, [...] zu sterben den Tod"), Auf Kreta: („Wir Fallschirmspringer haben doch gesiegt"), Auf Fallschirmjäger tretet an: („Deutschland darf nicht untergehen")? Der Bundesregierung ist dieses Buch nicht bekannt. Es handelt sich nicht um ein von der Bundeswehr herausgegebenes Liederbuch. Die Lieder „Auf Kreta" und „Auf, Fallschirmjäger tretet an" zählen nicht zum offiziellen Liedgut der Bundeswehr. Lieder, die nicht im Liederbuch der Bundeswehr stehen, sind nicht allein deshalb untersagt. Sie können gesungen werden, wenn sie mit den allgemeinen Richtlinien für die Texte der Lieder der Bundeswehr übereinstimmen. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Mechtersheimer (DIE GRÜNEN) (Drucksache 11/3640 Fragen 42 und 43): Weshalb holt die Bundesregierung die zur Entlastung anderer im Persischen Golf engagierter NATO-Seestreitkräfte ins Mittelmeer entsandten Kriegsschiffe nicht zurück, obwohl mit dem Waffenstillstand vom 20. August 1988 zwischen Irak und Iran die von der Bundesregierung gerechtfertigte Präsenz dieser NATO-Seestreitkräfte nicht mehr erforderlich ist? Welche Vorbereitungen zur Einmottung dieser Kriegsschiffe hat die Bundesmarine getroffen, da angesichts der mehr als einjährigen Abwesenheit diese Schiffe im Nord- und Ostseebereich offenkundig nicht mehr benötigt werden? Zu Frage 42: Die Lage im Persischen Golf hat sich zwar entspannt, jedoch noch nicht soweit stabilisiert, daß alle Seestreitkräfte der Verbündeten abgezogen werden können. Dem tragen die Verbündeten Rechnung, indem sie ihre Präsenz im Persischen Golf nahezu unvermindert aufrechterhalten. Zu Frage 43: Keine. Die im Mittelmeer operierenden Einheiten werden im Einsatzgebiet der deutschen Marine benötigt. Sie standen bei Bedarf für Einsätze im Nordflan- Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 115. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 7. Dezember 1988 8409* kenraum uneingeschränkt zur Verfügung. Dies ist ein Merkmal der Flexibilität von Seestreitkräften. Im übrigen hat die Marine seit ihrem Bestehen — auch vor dem Kompensationserfordernis — regelmäßig Einsätze im Mittelmeer im Rahmen der Ausbildung mit einer nicht geringen Zahl von Schiffen absolviert und wird sie auch nach Ende der Kompensation dort durchführen. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Pauli (SPD) (Drucksache 11/3640 Fragen 44 und 45): Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß eine zu besetzende Meisterstelle bei der Standortverwaltung Ulmen im Bereich des Flugplatzes Büchel mit dem konkreten Arbeitsbereich für Maurer, Klärwärter und Liegenschaftsarbeiter mit einem fachfremden Meister besetzt werden soll, und ist dies möglicherweise darauf zurückzuführen, daß der erforderliche Eignungstest fast ausschließlich anderes, für die konkrete Planstelle nicht erforderliches Fachwissen abfragte? Wie gedenkt die Bundesregierung zukünftig sicherzustellen, daß zu besetzende Stellen im Bereich der Wehrbereichsverwaltung IV ausschließlich mit Personen besetzt werden, die die konkrete gewünschte Qualifikation vorweisen können? Zu Frage 44: Bei dem zu besetzenden Dienstposten handelt es sich um einen Dienstposten Meister im technischen Betriebsdienst, Betriebsgruppe „Bau- und Abwässer" mit einer Bewertung nach VergGr V c BAT. Es haben sich vier Mitarbeiter für diesen Dienstposten beworben. Alle Bewerber haben an einem schriftlichen Eignungstest teilgenommen. Der ausgewählte Bewerber hat in dem Verfahren das mit Abstand beste Ergebnis erzielt. Zu Frage 45: Die personalbearbeitenden Stellen der Bundeswehrverwaltung (BWV) sind angewiesen, unter Beachtung der Grundsätze der Gleichbehandlung und der ermessensfehlerfreien Würdigung von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung durch sorgfältige Abwägung der Interessen aller im Bewerbungsverfahren Beteiligten dafür zu sorgen, daß — der für den zu besetzenden Dienstposten bestgeeignete Bewerber zum Zuge kommt. Dabei sind aber auch — die gesetzlichen Einstellungsauflagen (Arbeitsplatzschutzgesetz und Schwerbehindertengesetz) — und die Problemgruppen des Arbeitsmarktes (insbesondere Jugendliche, Frauen, ältere Arbeitnehmer und Behinderte) angemessen zu berücksichtigen. Es bestehen keine Anhaltspunkte dafür, daß die genannten Grundsätze nicht beachtet werden. Das Bundesministerium der Verteidigung wird aber im Rahmen seiner Fachaufsicht eine Prüfung des seit Jahren üblichen Auswahlverfahrens veranlassen. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Haungs (CDU/CSU) (Drucksache 11/3640 Fragen 46 und 47): Trifft es zu, daß der Bundesminister für Verkehr vom Sommer 1985 an konsequent das Ziel einer Kraftfahrzeugsteuersenkung verfolgt hat und daß sich ein hoher BMV-Vertreter erst im Dezember 1985, nachdem die Ressorts, einschließlich des Bundesministers der Finanzen, einer solchen Lösung zustimmen wollten, ohne erkennbare sachliche Gründe und entgegen der politischen Zielsetzung des Bundesministers für Verkehr zur Überraschung des Bundesministers der Finanzen und der anderen Ressorts und ohne Abstimmung mit dem Gewerbe sich plötzlich für eine Straßenbenutzungsgebühr aussprach, die ohne Notwendigkeit wenigstens 12 bis 15 Millionen DM an Verwaltungskosten verursachen wird? Trifft es ferner zu, daß die Verkehrsabteilungsleiterkonferenz der Länder noch im Frühjahr 1986 bereit war, dem Einnahmeausfall aus einer Kraftfahrzeugsteuersenkung zuzustimmen, daß dies jedoch unterblieb, weil der Bundesminister für Verkehr jetzt für eine Straßenbenutzungsgebühr eintrat, die nunmehr dazu führt, daß einzelne Bundesländer im Alleingang eine solche Kraftfahrzeugsteuersenkung planen und dadurch zusätzliche Wettbewerbsverzerrungen im nationalen Bereich hervorrufen werden? Zu Frage 46: Für die zur Vorbereitung auf den europäischen Binnenmarkt erforderliche Harmonisierung der steuerlichen Wettbewerbsbedingungen für den Verkehr wurde als eine unter mehreren Möglichkeiten auch eine Senkung der deutschen Kraftfahrzeugsteuer erwogen. Diese Maßnahme wurde jedoch nicht weiter verfolgt, weil dadurch für die öffentlichen Haushalte erhebliche Einnahmeausfälle entstanden wären, und weil sie auch ordnungspolitisch ein Schritt in die falsche Richtung gewesen wäre. Die von den Koalitionsparteien getroffene Entscheidung für eine Straßenbenutzungsgebühr, verbunden mit einer Senkung der Kraftfahrzeugsteuer, berücksichtigt zudem, daß auch die EG-Kommission eine Belastung des Schwerlastverkehrs mit den von ihm verursachten Wegekosten als richtigen Schritt zur steuerlichen Harmonisierung betrachtet. Damit sollen — die Wettbewerbsbedingungen im internationalen Straßengüterverkehr angeglichen, — eine angemessenere Beteiligung des Schwerlastverkehrs, auch des ausländischen Lastkraftwagens, an den ihm anzulastenden Wegekosten erreicht werden. Zu Frage 47: Die Länder haben stets eine Zustimmung zur Senkung der Kraftfahrzeugsteuer von einem vollen Ausgleich der ihnen daraus entstehenden Einnahmeausfälle abhängig gemacht (zuletzt der Bundesrat am 8. Juli 1988 — Beschluß-Drucksache 62/88). Eine andere Auffassung hat auch die Verkehrsabteilungsleiterkonferenz der Länder nicht vertreten. Die Senkung der Kraftfahrzeugsteuer durch einzelne Länder ist rechtlich nicht möglich, weil die Kraftfahrzeugsteuer durch Bundesgesetz geregelt ist. 8410* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 115. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 7. Dezember 1988 Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Sperling (SPD) (Drucksache 11/3640 Fragen 48 und 49): Wie beurteilt die Bundesregierung die Vereinbarung der Anbieter von Personenkraftwagen in Frankreich, künftig auf Werbung mit Tempo und Geschwindigkeit zu verzichten? Ist die Bundesregierung bereit, den Abschluß einer entsprechenden Vereinbarung der Anbieter in der Bundesrepublik Deutschland zu initiieren und zu unterstützen? Zu Frage 48: Der Bundesregierung ist bekannt, daß mit Wirkung vom 1. Mai 1984 eine Vereinbarung zwischen dem französischen Straßensicherheitsbeauftragten und den französischen Kraftfahrzeugherstellern getroffen wurde, die einen Verzicht auf jegliche Werbung mit Spitzengeschwindigkeiten und aggressiven Fahrverhaltensweisen vorsieht. Diese freiwillige Selbstbeschränkung hat allerdings bis jetzt nicht in vollem Umfang gegriffen. Die Bundesregierung bewertet dieses Bemühen und die Vereinbarung positiv. Sie sieht damit ihre zuletzt im Verkehrssicherheitsprogramm 1984 dargelegte Auffassung bestätigt, daß bei der Automobilwerbung auf sicherheitsabträgliche Leistungsangaben verzichtet werden sollte. Zu Frage 49: Auf Veranlassung der Bundesregierung besteht eine langjährige freiwillige Selbstbeschränkung der deutschen Automobilhersteller, die inhaltlich der französischen Vereinbarung weitgehend entspricht. Ähnliche Empfehlungen oder Selbstbeschränkungen bestehen auch in der Schweiz und in Großbritannien, ohne daß staatliche Stellen als Vertragspartner herangezogen wurden. Allerdings werden nur in der Bundesrepublik Deutschland die Entwicklungen im werblichen Bereich sorgfältig auf mögliche sicherheitsabträgliche Tendenzen, hier durch die Bundesanstalt für Straßenwesen, beobachtet und bewertet. Auf Grund dieser Beobachtungen hat die Bundesregierung wegen der Zunahme aggressiver und sicherheitsabträglicher Werbung nach 1980, in ihrem Verkehrssicherheitsprogramm 1984 die Einhaltung der freiwilligen Selbstbeschränkung angemahnt. Der Verband der Automobilindustrie hat daraufhin einen besonderen unabhängigen Beobachterkreis eingerichtet, der Auswüchsen in der Werbung entgegentreten soll. Nach Beobachtung der Bundesanstalt für Straßenwesen ist in den letzten Jahren der Anteil sicherheitsabträglicher Werbung wieder zurückgegangen. Die Bundesregierung hat entsprechende Initiativen unternommen. Der Verband der Fahrrad- und Motorradhersteller und -importeure hat 1985 auf Veranlassung der Bundesregierung eine entsprechende Selbstbeschränkung für die Werbung für Motorräder vereinbart. Der Verband der Importeure von Kraftfahrzeugen hat ebenfalls die Bereitschaft zu einer entsprechenden Selbstbeschränkung gegenüber dem Bundesminister für Verkehr erklärt. Der Bundesminister für Verkehr wird auch in Zukunft jede Möglichkeit wahrnehmen, sicherheitsabträglicher Werbung entgegenzutreten. Im Mittelpunkt steht dabei allerdings der Appell an die Eigen- und Mitverantwortung für unsere Verkehrssicherheit der Automobilhersteller und -importeure. Staatliche Zwangsmaßnahmen scheinen ihm kein geeigneter Ansatz. In diesem Sinne befürwortet die Bundesregierung auch ein international koordiniertes Vorgehen. Auf ihre Veranlassung wird die Europäische Verkehrsministerkonferenz den europäischen Verkehrsministern voraussichtlich 1989 einen entsprechenden Resolutionsentwurf vorlegen. Die Bundesregierung wird auch entsprechende Initiativen der Kommission der Europäischen Gemeinschaften unterstützen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Albert Probst


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Frau Kollegin Ganseforth, Ihre Frage 3 beantworte ich mit Ja. Die aktuelle Forschungsförderung für rationelle Energieverwendung liegt entgegen der Darstellung der Frage deutlich über der des Jahres 1974. Auch gegenüber 1980/81 liegt ein nennenswerter Rückgang der Forschungsförderung nur in zwei Teilbereichen vor, nämlich Fernwärmetechnik als Hauptgebiet der Aktivität „Rationelle Energieverwendung in der Energiewirtschaft" — 1980 waren es 66 Millionen DM, 1989 sind es 12 Millionen DM — und Energieeinsparung und Solaranwendung im Gebäude- und Dienstleistungsbereich, 1980 mit 28 Millionen DM und 1989 mit 11 Millionen DM.
    Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 115. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 7. Dezember 1988 8337
    Parl. Staatssekretär Dr. Probst
    In beiden Gebieten folgt die Forschungsförderung der abnehmenden Forschungsintensität der Gebiete. Es geht nicht um Anwendung, sondern um Forschung. Für die anderen Fördergebiete der rationellen Energieverwendung gelten folgende Zahlen im Vergleich zwischen 1980 und 1989: energiesparende Industrieverfahren 1980 19 Millionen DM, 1989 18 Millionen DM, also ähnlich, Energiespeicher 1980 12,3 Millionen DM, 1989 28 Millionen DM. Auch hier folgt die Veranschlagung dem Forschungsbedarf.
    In der Summe stehen also 1989 69 Millionen DM zur Verfügung, gegenüber 13 Millionen DM 1974 und 125 Millionen DM 1980. Die in den Titeln 683 13 und 892 13 des Kapitels 30 05 des Bundeshaushaltes 1989 veranschlagten Budgetmittel können darüber hinaus im Rahmen titelinterner Flexibilität überschritten werden, wenn überzeugende Anträge vorliegen; sie sind also erweiterungsfähig.
    Rationelle Energieverwendung ist allerdings ein umfassenderes Thema der Forschungspolitik, als es in diesen Zahlen zum Ausdruck kommt. So werden beispielsweise bei der Förderung von fortschrittlichen Kraftwerkstechnologien, neuen Verkehrstechniken, in der Biotechnologie oder bei der Materialforschung in erheblichem Umfang Beiträge für die rationelle Energieverwendung erbracht.


Rede von Heinz Westphal
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Eine Zusatzfrage, Frau Ganseforth.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Prof. Monika Ganseforth


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Staatssekretär Probst, wie erklären Sie denn die Presseerklärung des Forschungsministeriums vom 27. Oktober 1988 mit der Überschrift „Mehr Leistung mit weniger Energie — Beiträge der Forschung"? In dieser Presseerklärung ist das Forschungsprogramm „Rationelle Energieverwendung 1974 bis 1991 " des Ministeriums aufgeführt. Wenn ich das einmal hochhalten darf: Das sieht so aus. Es hat sein Maximum 1980/81 erreicht und geht von diesem Zeitpunkt ab kontinuierlich bis zum Jahr 1990/91 herunter. Wie verträgt sich diese Veröffentlichung bzw. diese Aussage des Forschungsministeriums mit den von Ihnen geschilderten Zahlen? Ich könnte natürlich auch noch die Achsen zeigen, die sich auf Grund der Beträge ergeben.
    Dr. Probst, Parl. Staatssekretär: Wenn Sie sie anschauen, werden Sie feststellen, daß sie sich dekken.