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    Plenarprotokoll 11/114 Bundestag Deutscher Stenographischer Bericht 114. Sitzung Bonn, Freitag, den 2. Dezember 1988 Inhalt: Zusatztagesordnungspunkt 11: a) Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung des Vorruhestandsgesetzes (Drucksachen 11/1808, 11/3583, 11/3603, 11/3626) b) Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes und zur Förderung eines gleitenden Übergangs älterer Arbeitnehmer in den Ruhestand (Drucksachen 11/2990, 11/3583, 11/3603, 11/3627) Schemken CDU/CSU 8245 D Schreiner SPD 8248 C Dr. Thomae FDP 8252 C Frau Beck-Oberdorf GRÜNE 8255 A Frau Hasselfeldt CDU/CSU 8257 A Heyenn SPD 8259 D Dr. Blüm, Bundesminister BMA 8261 C Frau Steinhauer SPD 8266 C Grünbeck FDP 8268 D Frau Hillerich GRÜNE 8269 C Louven CDU/CSU 8270 D Hasenfratz SPD 8272 D Scharrenbroich CDU/CSU 8274 C Reimann SPD 8277 A Frau Unruh GRÜNE 8278 D Hinsken CDU/CSU (zur GO) 8279 D Namentliche Abstimmungen 8280A, 8280 B Ergebnisse 8283C, 8285 B Vizepräsident Stücklen 8276 B Tagesordnungspunkt 19: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Künstlersozialversicherungsgesetzes (Drucksachen 11/2964, 11/3609, 11/3629) b) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu dem Entschließungsantrag der Abgeordneten Frau Dr. Vollmer, Frau Unruh und der Fraktion DIE GRÜNEN zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur finanziellen Sicherung der Künstlersozialversicherung zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über die mit dem Künstlersozialversicherungsgesetz gewonnenen praktischen Erfahrungen (Drucksachen 11/1174, 11/2979, 11/3609, 11/3629) Frau Weiler SPD 8280D, 8281 D Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU 8280 D Heinrich FDP 8286D Frau Unruh GRÜNE 8287 C Höpfinger, Parl. Staatssekretär BMA 8288 B II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 114. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. Dezember 1988 Tagesordnungspunkt 20: a) Beratung des Antrags der SPD: Eingliederung der Aussiedler und Aussiedlerinnen aus Staaten Ost- und Südosteuropas sowie der Übersiedler und Übersiedlerinnen aus der DDR in die Bundesrepublik Deutschland (Drucksache 11/3178) b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Gerster (Mainz), Dr. Laufs, Lintner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Lüder, Dr. Hirsch, Richter, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Aufnahme und Eingliederung der Aussiedler (Drucksache 11/3455) Dr. Penner SPD 8290 B Gerster (Mainz) CDU/CSU 8291 C Frau Olms GRÜNE 8293 D Lüder FDP 8295 B Dr. Waffenschmidt, Parl. Staatssekretär BMI 8297 B Sielaff SPD 8299 C Schulze (Berlin) CDU/CSU 8302 A Frau Hämmerle SPD 8303 C Dr. Wittmann CDU/CSU 8305 A Zusatztagesordnungspunkt 12: Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bundesregierung zu den Beschlüssen des EG-Umweltministerrates vom 24./25. November 1988 Schäfer (Offenburg) SPD 8306 B Dr. Töpfer, Bundesminister BMU 8307 B Brauer GRÜNE 8308 D Baum FDP 8309 D Lennartz SPD 8310D Schmidbauer CDU/CSU 8311D, 8318 D Frau Dr. Hartenstein SPD 8313 A Dr. Göhner CDU/CSU 8314 B Dr. Knabe GRÜNE 8315 D Dr. Friedrich CDU/CSU 8316 A Antretter SPD 8316D Dr. Lippold (Offenbach) CDU/CSU 8318A Nächste Sitzung 8319 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 8321* A Anlage 2 Erklärungen der Abgeordneten Dr. Daniels (Bonn), Kolb, Glos, Dr. Unland (alle CDU/ CSU) 8321* B Anlage 3 Amtliche Mitteilungen 8321* D Anlage 4 Aufhebung der Streichung des Zuschusses zur Lebensversicherung der Wehrpflichtigen angesichts deren finanzieller Situation MdlAnfr 43 25.11.88 Drs 11/3561 Frau Adler SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg 8322* A Anlage 5 Reduzierung der Schießübungen der US-Streitkräfte an Sonn- und Feiertagen, z. B. auf dem Truppenübungsplatz Grafenwöhr; Rückverlagerung des US-Militärverkehrs von der Straße auf die Schiene, z. B. im Raum Grafenwöhr MdlAnfr 48, 49 25.11.88 Drs 11/3561 Stiegler SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg 8322* B Anlage 6 Unsachgemäße Behandlung der im amerikanischen Munitionsdepot Dülmen-Visbeck gelagerten Waffen- und Munitionsbestände MdlAnfr 50, 51 25.11.88 Drs 11/3561 Dr. Klejdzinski SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg 8322* D Anlage 7 Konsequenzen aus der Reduzierung des spanischen Anteils am Entwicklungsprogramm für den Jäger 90 MdlAnfr 52, 53 25.11.88 Drs 11/3561 Horn SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg 8323* B Anlage 8 Reduzierung des spanischen Anteils am Entwicklungsvorhaben Jäger 90 MdlAnfr 54, 55 25.11.88 Drs 11/3561 Frau Fuchs (Verl) SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg 8323* D Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 114. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. Dezember 1988 8245 114. Sitzung Bonn, den 2. Dezember 1988 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens** 2. 12. Bindig* 2. 12. Frau Brahmst-Rock 2. 12. Büchner (Speyer)** 2. 12. Buschbom 2. 12. Cronenberg (Arnsberg) 2. 12. Frau Eid 2. 12. Dr. Francke 2. 12. Dr. Glotz 2. 12. Graf 2. 12. Grünbeck 2. 12. Haar 2. 12. Dr. Hauff 2. 12. Ibrügger 2. 12. Dr. Jenninger 2. 12. Jungmann 2. 12. Dr. Kohl 2. 12. Kolb 2. 12. Koschnick 2. 12. Dr. Kreile 2. 12. Frau Krieger 2. 12. Kreuzeder 2. 12. Leidinger 2. 12. Dr. Mahlo 2. 12. Dr. Mechtersheimer 2. 12. Möllemann 2. 12. Niegel* 2. 12. Dr. Pick 2. 12. Rappe (Hildesheim) 2. 12. Reuschenbach 2. 12. Ruf 2. 12. Schäfer (Offenburg) 2. 12. Dr. Scheer 2. 12. Scherrer 2. 12. Schmitz (Baesweiler) 2. 12. Tietjen 2. 12. Toetemeyer 2. 12. Frau Trenz 2. 12. Verheugen 2. 12. Dr. Vogel 2. 12. Weisskirchen (Wiesloch) 2. 12. Frau Weyel 2. 12. Zeitler 2. 12. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Erklärung des Abgeordneten Dr. Hans Daniels (Bonn) (CDU/CSU) Ich versichere, daß ich an den namentlichen Abstimmungen zur Schlußabstimmung des Gesetzent- Anlagen zum Stenographischen Bericht wurfs der Fraktion der CDU/CSU zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes und zur Förderung eines gleitenden Übergangs älterer Arbeitnehmer in den Ruhestand auf Drucksachen 11/2990, 11/3583 und 11/3603 mit Ja und zu dem Entschließungsantrag der Fraktion DIE GRÜNEN auf Drucksache 11/3601 mit Nein gestimmt habe. Mir ist unerklärlich, warum meine Abstimmungskarten nicht auffindbar sind. Erklärung des Abgeordneten Elmar Kolb (CDU/CSU) Ich versichere, daß ich an der dritten namentlichen Abstimmung (zu Drucksache 3375) in der 109. Sitzung am 23. November 1988 teilgenommen und mit Nein gestimmt habe. Mir ist unerklärlich, warum meine Abstimmungskarte nicht auffindbar ist. Erklärung des Abgeordneten Michael Glos (CDU/CSU) Ich versichere, daß ich an der Schlußabstimmung des Gesundheits-Reformgesetzes teilgenommen und mit Ja gestimmt habe. Mir ist nicht erklärlich, warum meine Abstimmungskarte nicht auffindbar ist. Erklärung des Abgeordneten Dr. Hermann Josef Unland (CDU/CSU) Ich versichere, daß ich an der vierten namentlichen Abstimmung (zu Drucksache 11/3374) in der 108. Sitzung am 22. November 1988 teilgenommen und mit Nein gestimmt habe. Mir ist unerklärlich, warum meine Abstimmungskarte nicht auffindbar ist. Anlage 3 Amtliche Mitteilungen Der Vorsitzende des Petitionsausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu der nachstehenden Vorlage absieht: Drucksache 11/2485 Der Vorsitzende des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen hat: Drucksache 11/2266 Nr. 2.11-2.20 Drucksache 11/2350 Nr. 2.2-2.8, 2.10 Drucksache 11/2465 Nr. 2.13-2.19 Drucksache 11/2580 Nr. 26-35, 37, 38 Drucksache 11/2841 Nr. 3, 4, 6-8 8322* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 114. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. Dezember 1988 Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Frage der Abgeordneten Frau Adler (SPD) (Drucksache 11/3561 Frage 43) : Ist die Bundesregierung vor dem Hintergrund der finanziellen Situation der Wehrpflichtigen bereit, die Streichung des Zuschusses zur Lebensversicherung für Soldaten laut Schnellbrief des Bundesministeriums der Verteidigung S II/3, Abteilung 23.1203, vom 31. August 1988 rückgängig zu machen? Mit dem Schnellbrief des Bundesministers der Verteidigung vom 31. August 1988 wurde nicht die Streichung des Zuschusses zur Lebensversicherung für Soldaten nach dem Arbeitsplatzschutzgesetz angeordnet. Nach dem Arbeitsplatzschutzgesetz werden Beiträge für zusätzliche Alters- und Hinterbliebenenversorgungen für die Zeit des Wehrdienstes erstattet. Darunter wurden unter Berücksichtigung von § 10 EStG bisher auch Kapitalversicherungen miteingeschlossen, deren Versicherungsvertrag für die Dauer von mindestens 12 Jahren abgeschlossen war. Nach einer rechtskräftigen Entscheidung des OVG Münster vom 21. April 1988 entspricht diese Auslegungspraxis nicht dem Sinn und Zweck des Gesetzes. Aufgrund der rechtskräftigen Entscheidung des OVG Münster wurde mit dem erwähnten Schnellbrief angeordnet, daß Beiträge zu Lebensversicherungen nur noch dann zu erstatten sind, wenn die Auszahlung der Versicherungssumme im Erlebensfall an den Versicherungsnehmer in der Regel nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres vereinbart ist. Es wurde jedoch auch angeordnet, daß solche Wehrpflichtige, deren Verträge diese Voraussetzungen nicht erfüllen, innerhalb einer Übergangszeit von drei Monaten ihre Verträge umstellen können und dann die Beiträge im bisherigen Umfang erstattet erhalten. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Stiegler (SPD) (Drucksache 11/3561 Fragen 48 und 49): Wird die Bundesregierung mit den US-Streitkräften ähnlich wie beim Fluglärm auch in bezug auf den Schießlärm z. B. am Truppenübungsplatz Grafenwöhr über eine Lärmpause an Sonn- und Feiertagen sprechen, und welche Initiativen sind in dieser Richtung bisher entfaltet worden? Welches Ergebnis hatten die Gespräche mit der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über die Rückverlagerung des Militärverkehrs von der Straße auf die Schiene, und bis wann ist mit positiven Konsequenzen, z. B. im Raum Grafenwöhr, zu rechnen? Zu Frage 48: Die Bundesregierung verhandelt unter anderem in einer deutsch-amerikanischen Koordinierungsgruppe auf Staatssekretärsebene mit dem Ziel, daß sich die hier stationierten US-Streitkräfte den Schießzeitenregelungen der Bundeswehr annähern, soweit dies möglich und mit dem militärischen Zweck ihrer Präsenz in der Bundesrepublik vereinbar ist. Die Vorstellungen beider Seiten decken sich nicht ganz. Bei den US-Streitkräften besteht aber der Wille, die Belastungen durch ihre militärischen Aktivitäten zu vermindern. Daneben steht die Bundesregierung auch im Einzelfall, z. B. Grafenwöhr, im Gespräch über Schießzeitenbeschränkungen. Die Frage wurde zuletzt im deutsch-amerikanischen Liegenschaftsausschuß am 10. November 1988 angesprochen. Zu Frage 49: Grundsätzlich stehen die amerikanischen Streitkräfte der Durchführung militärischer Schwertransporte mit der Eisenbahn aufgeschlossen gegenüber. Allein einschneidende Kürzungen der bisher für Transporte durch Dritte zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel haben die amerikanischen Streitkräfte verstärkt zu Straßentransporten gezwungen. Die Gespräche in dieser Angelegenheit mit der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika sind noch nicht abgeschlossen. Im militärischen Bereich wird diese Thematik auf der Expertenebene im deutschamerikanischen Mobility Coordinating Commitee, einem Fachausschuß, der sich mit grundsätzlichen Fragen zur Durchführung der Militärverkehre befaßt, weiter behandelt. Derzeitig kann daher noch keine Aussage gemacht werden, bis wann mit positiven Konsequenzen, z. B. im Raum Grafenwöhr, gerechnet werden kann. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Klejdzinski (SPD) (Drucksache 11/ 3561 Fragen 50 und 51) Ist die Bundesregierung unter dem Aspekt der Sicherheit der Zivilbevölkerung vor Giftgas-Katastrophen rechtlich und tatsächlich in der Lage, Einfluß auf die Anzahl und die Gattung der im amerikanisch genutzten Munitionslager Dülmen-Visbeck gelagerten Waffen und Munitionsbestände zu nehmen? Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß im amerikanischen Teil des Munitionsdepots in Dülmen-Visbeck offenbar Munition gelagert wird, die — wie kürzlich geschehen — bei geringer unsachgemäßer Behandlung beschädigt werden kann und dann den Verdacht des Austritts stark ätzender Säuredämpfe hervorruft? Zu Frage 50: Die amerikanischen Streitkräfte sind hinsichtlich der Lagerung von Waffen und Munition in den von ihnen genutzten Munitionslagern grundsätzlich gem. Art. II des NATO-Truppenstatuts (NTS) an das einschlägige deutsche Recht gebunden. Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 114. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. Dezember 1988 8323* Gem. Art. 45 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut (ZA/NTS) können die verbündeten Gaststreitkräfte innerhalb der ihnen zur ausschließlichen Benutzung überlassenen Liegenschaften die zur befriedigenden Erfüllung ihrer Verteidigungspflichten erforderlichen Maßnahmen treffen. Hierbei können sie innerhalb der Liegenschaften auf den Gebieten der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ihre eigenen Vorschriften anwenden. Dieses Recht steht allerdings unter dem Vorbehalt, daß diese eigenen Vorschriften gleichwertige oder höhere Anforderungen stellen als das deutsche Recht. Die ausländischen Streitkräfte sind danach gehalten, auf die Einhaltung der nach dem deutschen Recht geforderten Sicherheitsstandards zu achten. Die deutschen Behörden nehmen auf die Einhaltung dieser Standards im Wege der Zusammenarbeit mit den Dienststellen der Entsendestaaten Einfluß, wie dies im Artikel 53 Abs. 4 ZA/NTS und in den Absätzen 5-7 des Unterzeichnungsprotokolls zu Art. 53 des Zusatzabkommens vorgesehen ist. Im übrigen ist die Bundesregierung im Rahmen der Konsultationen zur Operationsführung in der NATO an den Entscheidungen über die erforderliche Ausrüstung mit und Dislozierung von Waffen und Munition im Bündnis beteiligt und nimmt insoweit auch Einfluß auf die Anzahl und Art der in der Bundesrepublik Deutschland gelagerten Waffen- und Munitionsbestände. Im übrigen war bei dem Zwischenfall im Munitionsdepot Dülmen die Zivilbevölkerung nicht betroffen, und es handelte sich auch nicht — wie die Frage nahelegt — um eine „Giftgaskatastrophe". Durch ein Versehen war lediglich ein Gerät zur Erzeugung von künstlichem Nebel ausgelöst worden, irgendwelche Waffen- oder Munitionsbestände waren an diesem Zwischenfall nicht beteiligt. Zu Frage 51: Im Munitionsdepot Dülmen-Visbeck ist keine Munition gelagert, die bei geringer unsachgemäßer Behandlung beschädigt werden kann und dann den Verdacht des Austritts stark ätzender Säuredämpfe hervorruft. Wie bereits in der Antwort auf die vorhergehende Frage erwähnt, wurde bei dem Vorkommnis in Dülmen bei Wartungsarbeiten versehentlich ein Gerät ausgelöst, das künstlichen Nebel erzeugt. Die nach dem Zwischenfall kurzfristig durchgeführte Absperrung sowie der Einsatz eines Meßtrupps der Feuerwehr geschah aus Vorsorgegründen, um jegliche Gefährdung und Behinderung der Zivilbevölkerung ausschließen zu können. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Horn (SPD) (Drucksache 11/3561 Fragen 52 und 53): Welche — aus dem MoU hervorgehenden — juristischen und finanziellen Konsequenzen ergeben sich für Spanien für den Fall, daß es sich später zu einer Reduzierung seines Anteils am Entwicklungsprogramm EFA auf einen Betrag entsprechend der in seinem Land ausgeführten Arbeiten entscheiden würde? Welche Vorkehrungen hat die Bundesregierung getroffen für den Fall, daß Spanien seine finanzielle Beteiligung an der Entwicklungsphase oder an späteren Phasen des Projekts EFA reduziert, weil Spaniens finanzielle Möglichkeiten überschritten werden? Zu Frage 52: Die Regierungsvereinbarung (MoU 3) für die Entwicklungsphase des EFA sieht vor, daß jeder Teilnehmerstaat die Arbeiten der eigenen Industrie finanziert. Unteraufträge unterhalb der 2. Ebene sowie die Lieferung von Rohmaterial werden dem Anteil der bestellenden Firma zugerechnet, unabhängig in welchem Land diese Leistung erbracht wird. Es ergeben sich somit keine besonderen juristischen und finanziellen Konsequenzen, wenn sich Spanien für einen Betrag entsprechend den in seinem Land ausgeführten Arbeiten entscheidet, weil dies der bereits vereinbarten Regel entspricht. Zu Frage 53: Spanien hat sich mit der abgeschlossenen Regierungsvereinbarung verpflichtet, in der Entwicklungsphase des EFA einen Anteil der Arbeiten und der Kosten in Höhe von 13 % zu übernehmen. Die Arbeiten der Industrie sind in diesem Verhältnis aufgeteilt. Eine Reduktion der vereinbarten finanziellen Beteiligung wäre ein Teilrücktritt. Die Regierungsvereinbarungen enthalten klare Regeln für den Rücktritt oder den teilweisen Rücktritt. Sie sehen vor, daß die ausscheidende Nation alle Kosten, die aufgrund des Ausscheidens entstehen, zu tragen hat. Die Kostenbeteiligungspflicht kann bis zur Höhe der Gesamtverpflichtung für die Entwicklungsphase reichen. Allerdings haben die Nationen auch eine Schadensbegrenzungspflicht. Die Bundesrepublik Deutschland ist nicht verpflichtet, in einem solchen Fall einen erhöhten Anteil zu übernehmen. Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, daß Spanien seinen Anteil reduzieren will. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen der Abgeordneten Frau Fuchs (Verl) (SPD) (Drucksache 11/3561 Fragen 54 und 55): Treffen Presseberichte (DER SPIEGEL, 14. November 1988) zu, wonach die Teilnehmerstaaten des Projekts „Jäger 90" eine Zusatzvereinbarung abgeschlossen haben, die es Spanien erlaubt, seine Beteiligung von 13 v. H. am Entwicklungsvorhaben „Jäger 90" zu reduzieren, und wenn ja, wann wird die Bundesregierung diese Zusatzvereinbarung dem Parlament und seinen zuständigen Fachausschüssen vorlegen? 8324* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 114. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. Dezember 1988 Kann die Bundesregierung garantieren, daß Spanien seinen Anteil von 13 v. H. am Entwicklungsvorhaben „Jäger 90" aufrechterhält? Zu Frage 54: Die Regierungsvereinbarung für die Entwicklung des EFA hat dem Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages vorgelegen und ist von diesem am 4. Mai 1988 gebilligt worden. Sie enthält die Verpflichtungssummen der Teilnehmerstaaten sowie die notwendigen Vereinbarungen über die industrielle Arbeitsaufteilung. Diese Regierungsvereinbarung ist durch Spanien am 9. November 1988 in unverändertem Wortlaut unterzeichnet worden. Die Vereinbarung sieht vor, daß die prozentuale Arbeitsaufteilung (,,Workshare") in jedem der 5 Teilbereiche der Entwicklung eingehalten wird. Während für das Flugzeug und das Triebwerk die Arbeiten entsprechend aufgeteilt sind, könnten im Verlauf der Geräteauswahl, die im Wettbewerb durchgeführt wird, Ungleichgewichte entstehen. Die Regierungsvereinbarung läßt deshalb die Möglichkeit zu, daß die beteiligten Regierungen im Falle entstehender Ungleichgewichte durch geeignete Maßnahmen die Einhaltung der Aufteilung sicherstellen. Der angesprochene Sideletter regelt in diesem Rahmen Einzelheiten für den möglichen Fall, daß Spanien in einem Bereich der Entwicklung seinen Anteil nicht ausfüllen kann, und zwar in erster Linie durch Ausgleich innerhalb der Entwicklungsphase. Für den Fall, daß die spanische Industrie wegen mangelnder industrieller Kapazität in speziellen Bereichen dem spanischen Anteil zuzurechnende Unteraufträge an die Industrie der Partnerländer vergibt, sind die Partner Spaniens bereit, im EFA Programm oder auch außerhalb gleichwertige Aufträge an die spanische Industrie zum Arbeitsausgleich zu vergeben. Die Nebenabsprache dient damit also nicht dem Zweck, Spanien zu gestatten, seinen Anteil beliebig abzusenken, sondern sie soll im Gegenteil es Spanien erleichtern, seinen Arbeitsanteil auszufüllen, ohne daß damit ein Nachteil für die Partner Spaniens entsteht. In der Nebenabsprache wird ausdrücklich festgestellt, daß die Regierungsvereinbarung nicht geändert wird. Damit wird eine Erhöhung der Kostenverpflichtung der Bundesrepublik Deutschland in der Entwicklung ausgeschlossen. Der Bundesminister der Verteidigung ist selbstverständlich bereit, das Dokument zur Information vorzulegen. Zu Frage 55: Die Bundesregierung hat keinen Anlaß für die Annahme, daß Spanien seiner mit der Regierungsvereinbarung eingegangenen Verpflichtung nicht nachkommt. Es ist nicht üblich, Regierungsvereinbarungen durch zusätzliche Garantien abzusichern.
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    Rede von Stefan Höpfinger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte mich zunächst mit einem Wort an die Frau Kollegin Weiler wenden.

    (Frau Weiler [SPD]: Habe ich mir gedacht!)

    Was die Annahme der Künstlersozialversicherung betrifft, so hat der Kollege Heinrich schon darauf hingewiesen, daß eine enorme Zahl von Künstlern im Laufe der Jahre dieses Gesetz angenommen haben.

    (Frau Weiler [SPD]: Das habe ich nicht bestritten!)

    Zunächst waren es 12 600. In der letzten Ausschußsitzung hat uns Herr Zweigle sehr deutlich gesagt, jetzt seien es weit über 36 000. Es gibt also keinen Zweifel, daß dieses Gesetz angenommen wurde.

    (Frau Weiler [SPD]: Das ist doch gut so!)

    Was den Bundeszuschuß betrifft, Frau Kollegin — Sie haben ihn in Ihrer Rede kritisiert — , so darf ich darauf hinweisen: Der Bundeszuschuß betrug zunächst 17 % der Ausgaben. Er ist jetzt auf 25 % angestiegen.

    (Frau Weiler [SPD]: Das ist doch auch gut!)

    Im Haushalt 1989 sind dafür 44 Millionen DM eingestellt. Wenn Sie jetzt sagen, das sei auch gut, dann lassen wir das doch gelten. Dann würde aber die Kritik, die Sie vorhin am Bundesfinanzminister geübt haben, mehr oder weniger ins Leere laufen.

    (Frau Weiler [SPD]: Aber ab 1. Januar kassieren Sie ab!)

    Meine sehr verehrten Damen und Herren, der heute zur Verabschiedung anstehende Gesetzentwurf ist unerläßlich, um eine dauerhafte Konsolidierung der Künstlersozialversicherung zu erreichen. Die Schwierigkeiten bei der Durchführung des Künstlersozialversicherungsgesetzes haben in den vergangenen Jahren mehrfach auch den Deutschen Bundestag beschäftigt. Die Bundesregierung hat die notwendigen Konsequenzen gezogen. Strukturelle Mängel des Gesetzes werden beseitigt, Lücken bei der Künstlersozialabgabe geschlossen und nach einer Phase des Übergangs differenzierte Sätze für die Künstlersozialabgabe festgesetzt. Die Bundesregierung ist fest entschlossen, für die selbständigen Künstler und Publizisten weiterhin die notwendigen sozialen Rahmenbedingungen zu gewährleisten, die eine freie und ungestörte Entfaltung von Kunst und Kultur erleichtern. Die sozialen Errungenschaften der Künstlersozialversicherung werden nicht geschmälert. Sie werden im Gegenteil gefestigt.
    Die wesentlichen Neuerungen. Der Entwurf sieht ein neues Melde- und Beitragsverfahren vor. Das Verfahren führt zu leistungsgerechten Beiträgen und vermindert den bisherigen Verwaltungsaufwand. Weitere wichtige Regelungen enthalten Maßnahmen gegen hartnäckige Zahlungsschuldner in der Krankenversicherung sowie die Einführung von Mindestbeiträgen für Berufsanfänger. Beide Regelungen sind Ausdruck des Versicherungsprinzips und zur finanziellen Konsolidierung dringend erforderlich. Keine Versicherung kann auf die Dauer ohne Beitragszahlungen der Versicherten leben. Das gehört zur Versicherung dazu. Wer mit zwei Monatsbeiträgen zur Krankenversicherung im Rückstand ist und auch nach einer besonderen Mahnung — es ist erwähnenswert, darauf muß hingewiesen werden — nicht zahlt, verliert seinen Versicherungsschutz. Infolge der Dauer des Verwaltungsverfahrens tritt das Ruhen der Leistungen faktisch erst bei einem Rückstand von drei Monatsbeiträgen ein.

    (Frau Weiler [SPD]: Sie wollen Künstler zu Beamten machen!)

    Ich darf hier auch noch darauf hinweisen: In Härtefällen kann Beitragsstundung beantragt und von der Künstlersozialkasse bewilligt werden. Wer also zahlen will, aber nicht kann, dem ist auch hier eine soziale Rücksichtnahme gegeben. Die ist gesichert.

    (Frau Weiler [SPD]: Mit zig Anträgen!)

    Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 114. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. Dezember 1988 8289
    Parl. Staatssekretär Höpfinger
    Die vorgesehene Verkürzung der Frist von fünf auf drei Jahre, in der Berufsanfänger auch bei fehlendem oder geringem Einkommen versichert sind, ist von den Sachverständigen im Ausschuß abgelehnt worden. Wir haben bei der Anhörung gerade von einem Sachverständigen die Kritik gehört: Hat denn die Anhörung überhaupt einen Sinn? Ich möchte, gerade auch weil wir sehr oft Leute zu Anhörungen einladen, sagen: Ja, Anhörungen haben ihren Sinn. Und gerade hier erleben wir, daß durch die Anhörung eine Änderung erfolgt ist.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Auch die Bundesregierung verschließt sich den Argumenten, die bei der Anhörung und im Ausschuß genannt wurden, nicht. Allerdings möchte ich darauf hinweisen, daß der Hauptgrund für diese Regelung die angespannte Finanzlage der Künstlersozialkasse war.
    Wenn nunmehr auf Grund eines Antrages aller Fraktionen an der bisherigen Fünfjahresfrist festgehalten werden soll, ist die dadurch entstehende Mehrbelastung nur bei solidarischem Zusammenwirken aller Beteiligten zu verkraften.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Noch zwei kurze Bemerkungen zur Künstlersozialabgabe.
    Erstens. Die Bundesregierung hat bereits im letzten Jahr ihren Willen bekräftigt, die bereichsspezifischen Lösungen durchzuführen. Ab 1989 wird für die Bereiche Wort, bildende Kunst, Musik und darstellende Kunst jeweils ein eigener Vomhundertsatz der Künstlersozialabgabe eingeführt. Um wirtschaftlich untragbare Belastungen zu vermeiden, muß allerdings auch ein Lastenausgleich stattfinden. Ein Solidarausgleich ist gerechtfertigt, weil die einzelnen Bereiche vielfältig miteinander verzahnt sind. Der Übergang auf das neue Verfahren soll in mehreren Schritten erfolgen, um Härten zu vermeiden.
    Die zweite Bemerkung. Der abgabepflichtige Personenkreis muß erweitert werden, wie auch vorhin schon einige Redner hervorgehoben haben. Wer für Zwecke seines Unternehmens nicht nur gelegentlich Aufträge an Künstler erteilt, um ihre Werke für sein Unternehmen zu nutzen und damit Einnahmen zu erzielen, ist Vermarkter. Deshalb soll er einen Beitrag zu ihrer sozialen Sicherung leisten. Selbstverständlich unterfallen auch öffentlich-rechtliche Unternehmen dieser Regelung. Versuchen, der Heranziehung zur Künstlersozialabgabe durch Einschaltung ausländischer Zwischenhändler zu entgehen, wird künftig begegnet.
    Meine Damen und Herren, ich möchte mich bei den Mitgliedern des federführenden Ausschusses und bei den Mitgliedern der mitberatenden Ausschüsse für die intensive Mitarbeit und die zügige Beratung der Gesetzesvorlage bedanken.

    (Frau Weiler [SPD]: Besonders beim Innenausschuß!)

    Mit diesem Gesetz werden die Konsolidierung und die Fortentwicklung der Künstlersozialversicherung ermöglicht. Ich bitte Sie daher um Ihre Zustimmung.
    Danke schön.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



Rede von Heinz Westphal
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Meine Damen und Herren, ich schließe die Aussprache.
Wir kommen zur Einzelberatung und Abstimmung über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Künstlersozialversicherungsgesetzes.
Der Ausschuß empfiehlt, nach Kenntnisnahme der Unterrichtung durch die Bundesregierung den Gesetzentwurf in der Ausschußfassung anzunehmen.
Ich rufe Art. 1 auf. Hierzu liegt auf Drucksache 11/3620 ein Änderungsantrag der Fraktion DIE GRÜNEN vor. Wer stimmt für diesen Änderungsantrag? — Wer stimmt dagegen? — Enthaltungen? — Dann ist dieser Änderungsantrag mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen abgelehnt worden.
Wer Art. 1 in der Ausschußfassung zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. — Wer stimmt dagegen? — Enthaltungen? — Mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen bei Gegenstimmen der SPD und Enthaltung der Fraktion DIE GRÜNEN angenommen.
Ich rufe Art. 2 bis 5, Einleitung und Überschrift in der Ausschußfassung auf.
Wer den aufgerufenen Vorschriften zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Wer stimmt dagegen? — Enthaltungen? — Dann sind diese Vorschriften mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der SPD und bei Enthaltung der Fraktion DIE GRÜNEN angenommen.
Wir treten in die
dritte Beratung
ein und kommen zur Schlußabstimmung.
Wer dem Gesetzentwurf zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Wer stimmt dagegen? — Enthaltungen? — Der Gesetzentwurf ist mit der gleichen wie eben festgestellten Mehrheit angenommen worden.
Der Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung empfiehlt weiter auf Drucksache 11/3609 unter Nr. 2, den Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN auf Drucksache 11/74 abzulehnen.
Wer für die Beschlußempfehlung stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. — Wer stimmt dagegen? — Enthaltungen? — Dann ist diese Beschlußempfehlung mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen angenommen worden.
Ich rufe nun Tagesordnungspunkt 20 auf: a) Beratung des Antrags der SPD
Eingliederung der Aussiedler und Aussiedlerinnen aus Staaten Ost- und Südosteuropas sowie der Übersiedler und Übersiedlerinnen aus der DDR in die Bundesrepublik Deutschland
— Drucksache 11/3178 —
Überweisungsvorschlag des Ältestenrates:
Innenausschuß (federführend)

Auswärtiger Ausschuß
Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung
Ausschuß für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit
8290 Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 114. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. Dezember 1988
Vizepräsident Westphal
Ausschuß für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau Ausschuß für innerdeutsche Beziehungen
Ausschuß für Bildung und Wissenschaft
Haushaltsausschuß
b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Gerster (Mainz), Dr. Laufs, Lintner, Dr. Czaja, Dr. Blank, Dr. Blens, Clemens, Fellner, Dr. Hüsch, Kalisch, Dr. Kappes, Krey, Neumann (Bremen), Dr. Olderog, Regenspurger, Weiß (Kaiserslautern), Zeitlmann, Dörflinger, Geis, Dr.-Ing. Kansy, Magin, Dr. Mahlo, Dr. Möller, Oswald, Pesch, Frau Rönsch (Wiesbaden), Ruf und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Lüder, Dr. Hirsch, Richter, Beckmann, Bredehorn, Engelhard, Dr. Feldmann, Funke, Gries, Grüner, Grünbeck, Dr. Hitschler, Hoppe, Irmer, Kleinert (Hannover), Mischnick, Neuhausen, Nolting, Rind, Ronneburger, Frau Seiler-Albring, Frau Folz-Steinacker, Timm, Frau Würfel, Wolfgramm (Göttingen) und der Fraktion der FDP
Aufnahme und Eingliederung der Aussiedler — Drucksache 11/3465 —
Überweisungsvorschlag des Ältestenrates:
Innenausschuß (federführend)

Auswärtiger Ausschuß
Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung
Ausschuß für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit Ausschuß für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau Ausschuß für innerdeutsche Beziehungen
Ausschuß für Bildung und Wissenschaft
Haushaltsausschuß
Meine Damen und Herren, nach einer Vereinbarung im Ältestenrat sind für die gemeinsame Beratung dieses Tagesordnungspunktes 90 Minuten vorgesehen. — Ich sehe keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen.
Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Abgeordnete Penner.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Willfried Penner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist nicht zu leugnen: Wir haben Schwierigkeiten im Umgang mit Fremden und auch mit Aussiedlern, mit denen, die entweder schon da sind oder die noch zu uns kommen werden und sollen. Trotz der breiten politischen Bereitschaft quer durch die Parteien, für die Aussiedler einzutreten, ist doch Distanz zu den Neuankommenden geblieben, und Willkommensadressen sind — wenn überhaupt — spärlich gesät. Die Probleme sind nicht dadurch einfacher geworden, daß Vergleiche angestellt wurden und noch werden, beispielsweise zwischen der Lage der Flüchtlinge in der Nachkriegszeit und der Lage der Aussiedler. Die Probleme von Aussiedlern, Asylanten, Sinti und Roma werden dann noch hinzuaddiert und zu einem unappetitlichen Brei vermengt. Kein Zweifel, die Stimmung für fremde Menschen ist bei uns nicht gut. Ängste, aber auch noch weniger löbliche Eigenschaften sind da im Spiel.
    Dabei weisen es die Zahlen aus: Es leben lediglich 80 000 anerkannte Asylbewerber in der Bundesrepublik und insgesamt 750 000 Flüchtlinge nebst ihren Familienangehörigen. Bei einer Gesamtbevölkerungszahl von über 61 Millionen dürfte deren Integration auch dann keine Rolle spielen, wenn man die
    übrigen 3,4 Millionen Ausländer hinzurechnet, die sich teilweise mit ihren Angehörigen bei uns aufhalten.

    (Beifall bei der SPD)

    Sie haben als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihren Beitrag zu unserem Wohlstand geleistet, und sie werden ihn noch leisten.

    (Sielaff [SPD]: Sehr richtig!)

    Sie sollen übrigens nach dem Willen der Mehrheit in Bonn und entgegen dem gemeinschaftlichen Willen der Europapolitiker und der Bonner Opposition weiterhin von jeglicher politischer Mitwirkung ausgeschlossen bleiben.

    (Frau Hämmerle [SPD]: Schlimm! Schlimm! Schlimm!)

    Selbst gegen das kommunale Wahlrecht für EG-Ausländer wehrt sich die Regierungsmehrheit mit Händen und Füßen.

    (Frau Hämmerle [SPD]: Noch schlimmer!)

    Herr Präsident, meine Damen und Herren, vor diesem Hintergrund wirkt das Engagement der CDU/ CSU für Aussiedler, die zunächst — wie auch andere — Fremde sind, wenig stimmig und reizt zum Widerspruch. Man wird den Eindruck nicht los, daß die Menschen, die nach Art. 116 des Grundgesetzes entweder die deutsche Staatsangehörigkeit haben oder sie erwerben können, gewissermaßen wegen ihrer deutschen Nationalität als Sperre zur Rechtfertigung einer zunehmend auf Abwehr bedachten Ausländerpolitik herhalten müssen.

    (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN — Gerster [Mainz] [CDU/CSU]: Sie legen falsches Zeugnis ab, Herr Penner!)

    Nichts ist da zu spüren von dem Grundsatz, der besonders Christen verpflichtet, Menschen ungeachtet ihrer Unterschiedlichkeit zu helfen, wo immer es nötig ist. Hilfe und auch Zuwendung verdienen sie alle, wenn sie zum Teil aus anderen Kulturkreisen und in bitterer Not zu uns kommen und auf Teilnahme angewiesen sind. Die Bedrängnis — die höchstpersönlichen Schwierigkeiten und Schicksale — eint diese Menschen. Sie sind auch nicht durch unterschiedliche Staatsangehörigkeiten auseinanderzudividieren. So gesehen, hat die Berufung auf deutsche Staatsangehörigkeit zugunsten der einen eher uns selbst diskreditierenden Charakter zu Lasten der anderen und treibt auseinander, wo Zusammenführen geboten wäre.

    (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

    Die CDU/CSU wirbt für Aussiedler, indem sie darauf verweist, daß „sie mithelfen, den Rückgang der Deutschen zu verhindern". So hat es jedenfalls der Kollege Fellner Anfang dieser Woche getan. Menschen als Verfügungsmasse gegen schwindendes Deutschtum, ist das verantwortbar? Da muß man schon Verständnis für diejenigen haben, die die alleinige Berufung auf die Nationalitätenfrage, es seien doch Deutsche, um die es bei Aussiedlern ginge, als
    Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 114. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. Dezember 1988 8291
    Dr. Penner
    Vehikel gegen Humanität für Nicht-Deutsche deuten.

    (Dr. Hennig [CDU/CSU]: Die Schlußfolgerung ist nicht zulässig!)

    Da fällt einem das manchmal schmähliche Verhalten gegenüber Asylbewerbern, Sinti und Roma und anderen Ausländern ein.

    (Frau Limbach [CDU/CSU]: Sinti und Roma sind häufig deutscher Staatsangehörigkeit!)

    Diese Kritik wird nicht dadurch entkräftet — sie wird eher stichhaltiger, Frau Kollegin — , daß man die nervöse und unsachliche Reaktion der Bundesregierung, aber auch anderer nicht unmaßgeblicher Unionspolitiker auf die Rechtsausführungen des früheren Präsidenten des Bundesverfassungsgerichtes Benda zur Nationalitätenfrage bei Aussiedlern bedenkt.

    (Beifall bei der SPD — Dr. Hennig [CDU/ CSU]: Weil dies eben gar keine Rechtsfrage ist!)

    Dabei ist die Rechtslage ziemlich eindeutig: Die Aussiedler sind zu einem Teil Deutsche und damit auch im Besitz des verfassungsmäßigen Rechts der Freizügigkeit, wozu auch das Recht des Zuzugs gehört. Andere, die sogenannten Volksdeutschen im Sinne des Grundgesetzes, sind ihnen rechtlich gleichgestellt. Auch ihnen steht das verfassungsmäßig verbriefte Recht auf Zuzug zu. Einer anderen Gruppe von Menschen sichert das Bundesvertriebenengesetz Rechte zu, die nach der Verfassung nicht geboten sind, was aber nichts über unsere Verpflichtung zur Aufnahme auch dieser Menschen besagen soll.

    (Beifall bei der SPD)

    Es soll nicht verschwiegen werden, daß die für ein Eingliederungsverfahren beizubringenden Tatsachen bisweilen geisterhafte Züge tragen. Bis hin zum kleinsten Heimatverein werden diesbezügliche Auskunftsstellen bemüht.
    Herr Präsident, meine Damen und Herren, zurück zur politischen Seite des Problems.
    Erstens. Die Sozialdemokraten halten an der auch von Ihnen besonders in den 70er Jahren getragenen Politik fest, daß die Aussiedler zu uns kommen können, und zwar unabhängig von der Qualität der rechtlichen Absicherung.

    (Beifall bei der SPD)

    Anders ausgedrückt: Der Staat kommt gerade bei dieser Frage um eine gewisse Generosität des Handelns nicht herum.
    Zweitens. Ebenso unmißverständlich ist unsere Forderung, daß die finanzielle Seite der notwendigen Eingliederung dieser Menschen hauptsächlich Sache des Bundes bleibt.
    Drittens. Wir fordern die Bundesregierung auf, bessere Vorsorge auch für diejenigen zu treffen, die noch zu uns kommen, auch deswegen, um die Spannungen mit den schon hier lebenden Menschen möglichst geringzuhalten.
    Viertens. Es darf nicht der Eindruck entstehen, daß andere benachteiligte Gruppen vergleichsweise zu kurz kommen. Deshalb darf sich beispielsweise der
    Bedarf beim Wohnungsbau nicht allein oder auch nur hauptsächlich nach dem Bedarf der Bevölkerungsgruppe der Aussiedler errechnen.
    Und letztlich: Die mit der Überbetonung der Nationalitätenfrage gelegentlich verbundene, ja vielleicht sogar gewollte Loslösung von der Mitverantwortung für andere humanitäre Fragen auf dieser Welt lehnen wir ab. Konkret: Wir können uns aus der Verpflichtung auch für einen deutschen Beitrag zur Lösung der Weltflüchtlingsfrage nicht ausklinken.
    Schönen Dank für die Geduld.

    (Beifall bei der SPD)