Plenarprotokoll 11/114
Bundestag Deutscher
Stenographischer Bericht
114. Sitzung
Bonn, Freitag, den 2. Dezember 1988
Inhalt:
Zusatztagesordnungspunkt 11:
a) Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung des Vorruhestandsgesetzes (Drucksachen
11/1808, 11/3583, 11/3603, 11/3626)
b) Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes und zur Förderung eines gleitenden Übergangs älterer Arbeitnehmer in den Ruhestand (Drucksachen 11/2990,
11/3583, 11/3603, 11/3627)
Schemken CDU/CSU 8245 D
Schreiner SPD 8248 C
Dr. Thomae FDP 8252 C
Frau Beck-Oberdorf GRÜNE 8255 A
Frau Hasselfeldt CDU/CSU 8257 A
Heyenn SPD 8259 D
Dr. Blüm, Bundesminister BMA 8261 C
Frau Steinhauer SPD 8266 C
Grünbeck FDP 8268 D
Frau Hillerich GRÜNE 8269 C
Louven CDU/CSU 8270 D
Hasenfratz SPD 8272 D
Scharrenbroich CDU/CSU 8274 C
Reimann SPD 8277 A
Frau Unruh GRÜNE 8278 D
Hinsken CDU/CSU (zur GO) 8279 D
Namentliche Abstimmungen 8280A, 8280 B
Ergebnisse 8283C, 8285 B
Vizepräsident Stücklen 8276 B
Tagesordnungspunkt 19:
a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Künstlersozialversicherungsgesetzes (Drucksachen 11/2964, 11/3609, 11/3629)
b) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu dem Entschließungsantrag der Abgeordneten Frau Dr. Vollmer, Frau Unruh und der Fraktion DIE GRÜNEN
zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur finanziellen Sicherung der Künstlersozialversicherung
zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung über die mit dem Künstlersozialversicherungsgesetz gewonnenen praktischen Erfahrungen (Drucksachen 11/1174, 11/2979, 11/3609, 11/3629)
Frau Weiler SPD 8280D, 8281 D
Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU 8280 D
Heinrich FDP 8286D
Frau Unruh GRÜNE 8287 C
Höpfinger, Parl. Staatssekretär BMA 8288 B
II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 114. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. Dezember 1988
Tagesordnungspunkt 20:
a) Beratung des Antrags der SPD: Eingliederung der Aussiedler und Aussiedlerinnen aus Staaten Ost- und Südosteuropas sowie der Übersiedler und Übersiedlerinnen aus der DDR in die Bundesrepublik Deutschland (Drucksache 11/3178)
b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Gerster (Mainz), Dr. Laufs, Lintner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Lüder, Dr. Hirsch, Richter, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Aufnahme und Eingliederung der Aussiedler (Drucksache 11/3455)
Dr. Penner SPD 8290 B
Gerster (Mainz) CDU/CSU 8291 C
Frau Olms GRÜNE 8293 D
Lüder FDP 8295 B
Dr. Waffenschmidt, Parl. Staatssekretär
BMI 8297 B
Sielaff SPD 8299 C
Schulze (Berlin) CDU/CSU 8302 A
Frau Hämmerle SPD 8303 C
Dr. Wittmann CDU/CSU 8305 A
Zusatztagesordnungspunkt 12:
Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bundesregierung zu den Beschlüssen des EG-Umweltministerrates vom 24./25. November 1988
Schäfer (Offenburg) SPD 8306 B
Dr. Töpfer, Bundesminister BMU 8307 B
Brauer GRÜNE 8308 D
Baum FDP 8309 D
Lennartz SPD 8310D
Schmidbauer CDU/CSU 8311D, 8318 D
Frau Dr. Hartenstein SPD 8313 A
Dr. Göhner CDU/CSU 8314 B
Dr. Knabe GRÜNE 8315 D
Dr. Friedrich CDU/CSU 8316 A
Antretter SPD 8316D
Dr. Lippold (Offenbach) CDU/CSU 8318A
Nächste Sitzung 8319 C
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten 8321* A Anlage 2
Erklärungen der Abgeordneten Dr. Daniels (Bonn), Kolb, Glos, Dr. Unland (alle CDU/ CSU) 8321* B
Anlage 3
Amtliche Mitteilungen 8321* D
Anlage 4
Aufhebung der Streichung des Zuschusses zur Lebensversicherung der Wehrpflichtigen angesichts deren finanzieller Situation
MdlAnfr 43 25.11.88 Drs 11/3561 Frau Adler SPD
SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg 8322* A
Anlage 5
Reduzierung der Schießübungen der US-Streitkräfte an Sonn- und Feiertagen, z. B. auf dem Truppenübungsplatz Grafenwöhr; Rückverlagerung des US-Militärverkehrs von der Straße auf die Schiene, z. B. im Raum Grafenwöhr
MdlAnfr 48, 49 25.11.88 Drs 11/3561 Stiegler SPD
SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg 8322* B
Anlage 6
Unsachgemäße Behandlung der im amerikanischen Munitionsdepot Dülmen-Visbeck
gelagerten Waffen- und Munitionsbestände
MdlAnfr 50, 51 25.11.88 Drs 11/3561 Dr. Klejdzinski SPD
SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg 8322* D
Anlage 7
Konsequenzen aus der Reduzierung des spanischen Anteils am Entwicklungsprogramm für den Jäger 90
MdlAnfr 52, 53 25.11.88 Drs 11/3561 Horn SPD
SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg 8323* B
Anlage 8
Reduzierung des spanischen Anteils am Entwicklungsvorhaben Jäger 90
MdlAnfr 54, 55 25.11.88 Drs 11/3561 Frau Fuchs (Verl) SPD
SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg 8323* D
Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 114. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. Dezember 1988 8245
114. Sitzung
Bonn, den 2. Dezember 1988
Beginn: 9.00 Uhr
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich
Dr. Ahrens** 2. 12.
Bindig* 2. 12.
Frau Brahmst-Rock 2. 12.
Büchner (Speyer)** 2. 12.
Buschbom 2. 12.
Cronenberg (Arnsberg) 2. 12.
Frau Eid 2. 12.
Dr. Francke 2. 12.
Dr. Glotz 2. 12.
Graf 2. 12.
Grünbeck 2. 12.
Haar 2. 12.
Dr. Hauff 2. 12.
Ibrügger 2. 12.
Dr. Jenninger 2. 12.
Jungmann 2. 12.
Dr. Kohl 2. 12.
Kolb 2. 12.
Koschnick 2. 12.
Dr. Kreile 2. 12.
Frau Krieger 2. 12.
Kreuzeder 2. 12.
Leidinger 2. 12.
Dr. Mahlo 2. 12.
Dr. Mechtersheimer 2. 12.
Möllemann 2. 12.
Niegel* 2. 12.
Dr. Pick 2. 12.
Rappe (Hildesheim) 2. 12.
Reuschenbach 2. 12.
Ruf 2. 12.
Schäfer (Offenburg) 2. 12.
Dr. Scheer 2. 12.
Scherrer 2. 12.
Schmitz (Baesweiler) 2. 12.
Tietjen 2. 12.
Toetemeyer 2. 12.
Frau Trenz 2. 12.
Verheugen 2. 12.
Dr. Vogel 2. 12.
Weisskirchen (Wiesloch) 2. 12.
Frau Weyel 2. 12.
Zeitler 2. 12.
* für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates
** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union
Anlage 2
Erklärung des Abgeordneten
Dr. Hans Daniels (Bonn) (CDU/CSU)
Ich versichere, daß ich an den namentlichen Abstimmungen zur Schlußabstimmung des Gesetzent-
Anlagen zum Stenographischen Bericht
wurfs der Fraktion der CDU/CSU zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes und zur Förderung eines gleitenden Übergangs älterer Arbeitnehmer in den Ruhestand auf Drucksachen 11/2990, 11/3583 und 11/3603 mit Ja und zu dem Entschließungsantrag der Fraktion DIE GRÜNEN auf Drucksache 11/3601 mit Nein gestimmt habe.
Mir ist unerklärlich, warum meine Abstimmungskarten nicht auffindbar sind.
Erklärung des Abgeordneten
Elmar Kolb (CDU/CSU)
Ich versichere, daß ich an der dritten namentlichen Abstimmung (zu Drucksache 3375) in der 109. Sitzung am 23. November 1988 teilgenommen und mit Nein gestimmt habe.
Mir ist unerklärlich, warum meine Abstimmungskarte nicht auffindbar ist.
Erklärung des Abgeordneten
Michael Glos (CDU/CSU)
Ich versichere, daß ich an der Schlußabstimmung des Gesundheits-Reformgesetzes teilgenommen und mit Ja gestimmt habe.
Mir ist nicht erklärlich, warum meine Abstimmungskarte nicht auffindbar ist.
Erklärung des Abgeordneten
Dr. Hermann Josef Unland (CDU/CSU)
Ich versichere, daß ich an der vierten namentlichen Abstimmung (zu Drucksache 11/3374) in der 108. Sitzung am 22. November 1988 teilgenommen und mit Nein gestimmt habe.
Mir ist unerklärlich, warum meine Abstimmungskarte nicht auffindbar ist.
Anlage 3
Amtliche Mitteilungen
Der Vorsitzende des Petitionsausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu der nachstehenden Vorlage absieht:
Drucksache 11/2485
Der Vorsitzende des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen hat:
Drucksache 11/2266 Nr. 2.11-2.20 Drucksache 11/2350 Nr. 2.2-2.8, 2.10 Drucksache 11/2465 Nr. 2.13-2.19 Drucksache 11/2580 Nr. 26-35, 37, 38 Drucksache 11/2841 Nr. 3, 4, 6-8
8322* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 114. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. Dezember 1988
Anlage 4
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Frage der Abgeordneten Frau Adler (SPD) (Drucksache 11/3561 Frage 43) :
Ist die Bundesregierung vor dem Hintergrund der finanziellen Situation der Wehrpflichtigen bereit, die Streichung des Zuschusses zur Lebensversicherung für Soldaten laut Schnellbrief des Bundesministeriums der Verteidigung S II/3, Abteilung 23.1203, vom 31. August 1988 rückgängig zu machen?
Mit dem Schnellbrief des Bundesministers der Verteidigung vom 31. August 1988 wurde nicht die Streichung des Zuschusses zur Lebensversicherung für Soldaten nach dem Arbeitsplatzschutzgesetz angeordnet.
Nach dem Arbeitsplatzschutzgesetz werden Beiträge für zusätzliche Alters- und Hinterbliebenenversorgungen für die Zeit des Wehrdienstes erstattet. Darunter wurden unter Berücksichtigung von § 10 EStG bisher auch Kapitalversicherungen miteingeschlossen, deren Versicherungsvertrag für die Dauer von mindestens 12 Jahren abgeschlossen war.
Nach einer rechtskräftigen Entscheidung des OVG Münster vom 21. April 1988 entspricht diese Auslegungspraxis nicht dem Sinn und Zweck des Gesetzes.
Aufgrund der rechtskräftigen Entscheidung des OVG Münster wurde mit dem erwähnten Schnellbrief angeordnet, daß Beiträge zu Lebensversicherungen nur noch dann zu erstatten sind, wenn die Auszahlung der Versicherungssumme im Erlebensfall an den Versicherungsnehmer in der Regel nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres vereinbart ist.
Es wurde jedoch auch angeordnet, daß solche Wehrpflichtige, deren Verträge diese Voraussetzungen nicht erfüllen, innerhalb einer Übergangszeit von drei Monaten ihre Verträge umstellen können und dann die Beiträge im bisherigen Umfang erstattet erhalten.
Anlage 5
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Stiegler (SPD) (Drucksache 11/3561 Fragen 48 und 49):
Wird die Bundesregierung mit den US-Streitkräften ähnlich wie beim Fluglärm auch in bezug auf den Schießlärm z. B. am Truppenübungsplatz Grafenwöhr über eine Lärmpause an Sonn- und Feiertagen sprechen, und welche Initiativen sind in dieser Richtung bisher entfaltet worden?
Welches Ergebnis hatten die Gespräche mit der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über die Rückverlagerung des Militärverkehrs von der Straße auf die Schiene, und bis wann ist mit positiven Konsequenzen, z. B. im Raum Grafenwöhr, zu rechnen?
Zu Frage 48:
Die Bundesregierung verhandelt unter anderem in einer deutsch-amerikanischen Koordinierungsgruppe
auf Staatssekretärsebene mit dem Ziel, daß sich die hier stationierten US-Streitkräfte den Schießzeitenregelungen der Bundeswehr annähern, soweit dies möglich und mit dem militärischen Zweck ihrer Präsenz in der Bundesrepublik vereinbar ist. Die Vorstellungen beider Seiten decken sich nicht ganz. Bei den US-Streitkräften besteht aber der Wille, die Belastungen durch ihre militärischen Aktivitäten zu vermindern.
Daneben steht die Bundesregierung auch im Einzelfall, z. B. Grafenwöhr, im Gespräch über Schießzeitenbeschränkungen. Die Frage wurde zuletzt im deutsch-amerikanischen Liegenschaftsausschuß am 10. November 1988 angesprochen.
Zu Frage 49:
Grundsätzlich stehen die amerikanischen Streitkräfte der Durchführung militärischer Schwertransporte mit der Eisenbahn aufgeschlossen gegenüber. Allein einschneidende Kürzungen der bisher für Transporte durch Dritte zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel haben die amerikanischen Streitkräfte verstärkt zu Straßentransporten gezwungen. Die Gespräche in dieser Angelegenheit mit der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika sind noch nicht abgeschlossen. Im militärischen Bereich wird diese Thematik auf der Expertenebene im deutschamerikanischen Mobility Coordinating Commitee, einem Fachausschuß, der sich mit grundsätzlichen Fragen zur Durchführung der Militärverkehre befaßt, weiter behandelt. Derzeitig kann daher noch keine Aussage gemacht werden, bis wann mit positiven Konsequenzen, z. B. im Raum Grafenwöhr, gerechnet werden kann.
Anlage 6
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Klejdzinski (SPD) (Drucksache 11/ 3561 Fragen 50 und 51)
Ist die Bundesregierung unter dem Aspekt der Sicherheit der Zivilbevölkerung vor Giftgas-Katastrophen rechtlich und tatsächlich in der Lage, Einfluß auf die Anzahl und die Gattung der im amerikanisch genutzten Munitionslager Dülmen-Visbeck gelagerten Waffen und Munitionsbestände zu nehmen?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß im amerikanischen Teil des Munitionsdepots in Dülmen-Visbeck offenbar Munition gelagert wird, die — wie kürzlich geschehen — bei geringer unsachgemäßer Behandlung beschädigt werden kann und dann den Verdacht des Austritts stark ätzender Säuredämpfe hervorruft?
Zu Frage 50:
Die amerikanischen Streitkräfte sind hinsichtlich der Lagerung von Waffen und Munition in den von ihnen genutzten Munitionslagern grundsätzlich gem. Art. II des NATO-Truppenstatuts (NTS) an das einschlägige deutsche Recht gebunden.
Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 114. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. Dezember 1988 8323*
Gem. Art. 45 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut (ZA/NTS) können die verbündeten Gaststreitkräfte innerhalb der ihnen zur ausschließlichen Benutzung überlassenen Liegenschaften die zur befriedigenden Erfüllung ihrer Verteidigungspflichten erforderlichen Maßnahmen treffen. Hierbei können sie innerhalb der Liegenschaften auf den Gebieten der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ihre eigenen Vorschriften anwenden. Dieses Recht steht allerdings unter dem Vorbehalt, daß diese eigenen Vorschriften gleichwertige oder höhere Anforderungen stellen als das deutsche Recht. Die ausländischen Streitkräfte sind danach gehalten, auf die Einhaltung der nach dem deutschen Recht geforderten Sicherheitsstandards zu achten.
Die deutschen Behörden nehmen auf die Einhaltung dieser Standards im Wege der Zusammenarbeit mit den Dienststellen der Entsendestaaten Einfluß, wie dies im Artikel 53 Abs. 4 ZA/NTS und in den Absätzen 5-7 des Unterzeichnungsprotokolls zu Art. 53 des Zusatzabkommens vorgesehen ist.
Im übrigen ist die Bundesregierung im Rahmen der Konsultationen zur Operationsführung in der NATO an den Entscheidungen über die erforderliche Ausrüstung mit und Dislozierung von Waffen und Munition im Bündnis beteiligt und nimmt insoweit auch Einfluß auf die Anzahl und Art der in der Bundesrepublik Deutschland gelagerten Waffen- und Munitionsbestände.
Im übrigen war bei dem Zwischenfall im Munitionsdepot Dülmen die Zivilbevölkerung nicht betroffen, und es handelte sich auch nicht — wie die Frage nahelegt — um eine „Giftgaskatastrophe". Durch ein Versehen war lediglich ein Gerät zur Erzeugung von künstlichem Nebel ausgelöst worden, irgendwelche Waffen- oder Munitionsbestände waren an diesem Zwischenfall nicht beteiligt.
Zu Frage 51:
Im Munitionsdepot Dülmen-Visbeck ist keine Munition gelagert, die bei geringer unsachgemäßer Behandlung beschädigt werden kann und dann den Verdacht des Austritts stark ätzender Säuredämpfe hervorruft. Wie bereits in der Antwort auf die vorhergehende Frage erwähnt, wurde bei dem Vorkommnis in Dülmen bei Wartungsarbeiten versehentlich ein Gerät ausgelöst, das künstlichen Nebel erzeugt.
Die nach dem Zwischenfall kurzfristig durchgeführte Absperrung sowie der Einsatz eines Meßtrupps der Feuerwehr geschah aus Vorsorgegründen, um jegliche Gefährdung und Behinderung der Zivilbevölkerung ausschließen zu können.
Anlage 7
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Horn (SPD) (Drucksache 11/3561 Fragen 52 und 53):
Welche — aus dem MoU hervorgehenden — juristischen und finanziellen Konsequenzen ergeben sich für Spanien für den Fall, daß es sich später zu einer Reduzierung seines Anteils am Entwicklungsprogramm EFA auf einen Betrag entsprechend der in seinem Land ausgeführten Arbeiten entscheiden würde?
Welche Vorkehrungen hat die Bundesregierung getroffen für den Fall, daß Spanien seine finanzielle Beteiligung an der Entwicklungsphase oder an späteren Phasen des Projekts EFA reduziert, weil Spaniens finanzielle Möglichkeiten überschritten werden?
Zu Frage 52:
Die Regierungsvereinbarung (MoU 3) für die Entwicklungsphase des EFA sieht vor, daß jeder Teilnehmerstaat die Arbeiten der eigenen Industrie finanziert. Unteraufträge unterhalb der 2. Ebene sowie die Lieferung von Rohmaterial werden dem Anteil der bestellenden Firma zugerechnet, unabhängig in welchem Land diese Leistung erbracht wird.
Es ergeben sich somit keine besonderen juristischen und finanziellen Konsequenzen, wenn sich Spanien für einen Betrag entsprechend den in seinem Land ausgeführten Arbeiten entscheidet, weil dies der bereits vereinbarten Regel entspricht.
Zu Frage 53:
Spanien hat sich mit der abgeschlossenen Regierungsvereinbarung verpflichtet, in der Entwicklungsphase des EFA einen Anteil der Arbeiten und der Kosten in Höhe von 13 % zu übernehmen.
Die Arbeiten der Industrie sind in diesem Verhältnis aufgeteilt.
Eine Reduktion der vereinbarten finanziellen Beteiligung wäre ein Teilrücktritt. Die Regierungsvereinbarungen enthalten klare Regeln für den Rücktritt oder den teilweisen Rücktritt.
Sie sehen vor, daß die ausscheidende Nation alle Kosten, die aufgrund des Ausscheidens entstehen, zu tragen hat. Die Kostenbeteiligungspflicht kann bis zur Höhe der Gesamtverpflichtung für die Entwicklungsphase reichen. Allerdings haben die Nationen auch eine Schadensbegrenzungspflicht.
Die Bundesrepublik Deutschland ist nicht verpflichtet, in einem solchen Fall einen erhöhten Anteil zu übernehmen.
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, daß Spanien seinen Anteil reduzieren will.
Anlage 8
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen der Abgeordneten Frau Fuchs (Verl) (SPD) (Drucksache 11/3561 Fragen 54 und 55):
Treffen Presseberichte (DER SPIEGEL, 14. November 1988) zu, wonach die Teilnehmerstaaten des Projekts „Jäger 90" eine Zusatzvereinbarung abgeschlossen haben, die es Spanien erlaubt, seine Beteiligung von 13 v. H. am Entwicklungsvorhaben „Jäger 90" zu reduzieren, und wenn ja, wann wird die Bundesregierung diese Zusatzvereinbarung dem Parlament und seinen zuständigen Fachausschüssen vorlegen?
8324* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 114. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. Dezember 1988
Kann die Bundesregierung garantieren, daß Spanien seinen Anteil von 13 v. H. am Entwicklungsvorhaben „Jäger 90" aufrechterhält?
Zu Frage 54:
Die Regierungsvereinbarung für die Entwicklung des EFA hat dem Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages vorgelegen und ist von diesem am 4. Mai 1988 gebilligt worden. Sie enthält die Verpflichtungssummen der Teilnehmerstaaten sowie die notwendigen Vereinbarungen über die industrielle Arbeitsaufteilung.
Diese Regierungsvereinbarung ist durch Spanien am 9. November 1988 in unverändertem Wortlaut unterzeichnet worden.
Die Vereinbarung sieht vor, daß die prozentuale Arbeitsaufteilung (,,Workshare") in jedem der 5 Teilbereiche der Entwicklung eingehalten wird.
Während für das Flugzeug und das Triebwerk die Arbeiten entsprechend aufgeteilt sind, könnten im Verlauf der Geräteauswahl, die im Wettbewerb durchgeführt wird, Ungleichgewichte entstehen.
Die Regierungsvereinbarung läßt deshalb die Möglichkeit zu, daß die beteiligten Regierungen im Falle entstehender Ungleichgewichte durch geeignete Maßnahmen die Einhaltung der Aufteilung sicherstellen.
Der angesprochene Sideletter regelt in diesem Rahmen Einzelheiten für den möglichen Fall, daß Spanien in einem Bereich der Entwicklung seinen Anteil nicht ausfüllen kann, und zwar in erster Linie durch Ausgleich innerhalb der Entwicklungsphase.
Für den Fall, daß die spanische Industrie wegen mangelnder industrieller Kapazität in speziellen Bereichen dem spanischen Anteil zuzurechnende Unteraufträge an die Industrie der Partnerländer vergibt, sind die Partner Spaniens bereit, im EFA Programm oder auch außerhalb gleichwertige Aufträge an die spanische Industrie zum Arbeitsausgleich zu vergeben.
Die Nebenabsprache dient damit also nicht dem Zweck, Spanien zu gestatten, seinen Anteil beliebig abzusenken, sondern sie soll im Gegenteil es Spanien erleichtern, seinen Arbeitsanteil auszufüllen, ohne daß damit ein Nachteil für die Partner Spaniens entsteht.
In der Nebenabsprache wird ausdrücklich festgestellt, daß die Regierungsvereinbarung nicht geändert wird. Damit wird eine Erhöhung der Kostenverpflichtung der Bundesrepublik Deutschland in der Entwicklung ausgeschlossen.
Der Bundesminister der Verteidigung ist selbstverständlich bereit, das Dokument zur Information vorzulegen.
Zu Frage 55:
Die Bundesregierung hat keinen Anlaß für die Annahme, daß Spanien seiner mit der Regierungsvereinbarung eingegangenen Verpflichtung nicht nachkommt.
Es ist nicht üblich, Regierungsvereinbarungen durch zusätzliche Garantien abzusichern.