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    Plenarprotokoll 11/114 Bundestag Deutscher Stenographischer Bericht 114. Sitzung Bonn, Freitag, den 2. Dezember 1988 Inhalt: Zusatztagesordnungspunkt 11: a) Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung des Vorruhestandsgesetzes (Drucksachen 11/1808, 11/3583, 11/3603, 11/3626) b) Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes und zur Förderung eines gleitenden Übergangs älterer Arbeitnehmer in den Ruhestand (Drucksachen 11/2990, 11/3583, 11/3603, 11/3627) Schemken CDU/CSU 8245 D Schreiner SPD 8248 C Dr. Thomae FDP 8252 C Frau Beck-Oberdorf GRÜNE 8255 A Frau Hasselfeldt CDU/CSU 8257 A Heyenn SPD 8259 D Dr. Blüm, Bundesminister BMA 8261 C Frau Steinhauer SPD 8266 C Grünbeck FDP 8268 D Frau Hillerich GRÜNE 8269 C Louven CDU/CSU 8270 D Hasenfratz SPD 8272 D Scharrenbroich CDU/CSU 8274 C Reimann SPD 8277 A Frau Unruh GRÜNE 8278 D Hinsken CDU/CSU (zur GO) 8279 D Namentliche Abstimmungen 8280A, 8280 B Ergebnisse 8283C, 8285 B Vizepräsident Stücklen 8276 B Tagesordnungspunkt 19: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Künstlersozialversicherungsgesetzes (Drucksachen 11/2964, 11/3609, 11/3629) b) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu dem Entschließungsantrag der Abgeordneten Frau Dr. Vollmer, Frau Unruh und der Fraktion DIE GRÜNEN zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur finanziellen Sicherung der Künstlersozialversicherung zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über die mit dem Künstlersozialversicherungsgesetz gewonnenen praktischen Erfahrungen (Drucksachen 11/1174, 11/2979, 11/3609, 11/3629) Frau Weiler SPD 8280D, 8281 D Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU 8280 D Heinrich FDP 8286D Frau Unruh GRÜNE 8287 C Höpfinger, Parl. Staatssekretär BMA 8288 B II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 114. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. Dezember 1988 Tagesordnungspunkt 20: a) Beratung des Antrags der SPD: Eingliederung der Aussiedler und Aussiedlerinnen aus Staaten Ost- und Südosteuropas sowie der Übersiedler und Übersiedlerinnen aus der DDR in die Bundesrepublik Deutschland (Drucksache 11/3178) b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Gerster (Mainz), Dr. Laufs, Lintner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Lüder, Dr. Hirsch, Richter, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Aufnahme und Eingliederung der Aussiedler (Drucksache 11/3455) Dr. Penner SPD 8290 B Gerster (Mainz) CDU/CSU 8291 C Frau Olms GRÜNE 8293 D Lüder FDP 8295 B Dr. Waffenschmidt, Parl. Staatssekretär BMI 8297 B Sielaff SPD 8299 C Schulze (Berlin) CDU/CSU 8302 A Frau Hämmerle SPD 8303 C Dr. Wittmann CDU/CSU 8305 A Zusatztagesordnungspunkt 12: Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bundesregierung zu den Beschlüssen des EG-Umweltministerrates vom 24./25. November 1988 Schäfer (Offenburg) SPD 8306 B Dr. Töpfer, Bundesminister BMU 8307 B Brauer GRÜNE 8308 D Baum FDP 8309 D Lennartz SPD 8310D Schmidbauer CDU/CSU 8311D, 8318 D Frau Dr. Hartenstein SPD 8313 A Dr. Göhner CDU/CSU 8314 B Dr. Knabe GRÜNE 8315 D Dr. Friedrich CDU/CSU 8316 A Antretter SPD 8316D Dr. Lippold (Offenbach) CDU/CSU 8318A Nächste Sitzung 8319 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 8321* A Anlage 2 Erklärungen der Abgeordneten Dr. Daniels (Bonn), Kolb, Glos, Dr. Unland (alle CDU/ CSU) 8321* B Anlage 3 Amtliche Mitteilungen 8321* D Anlage 4 Aufhebung der Streichung des Zuschusses zur Lebensversicherung der Wehrpflichtigen angesichts deren finanzieller Situation MdlAnfr 43 25.11.88 Drs 11/3561 Frau Adler SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg 8322* A Anlage 5 Reduzierung der Schießübungen der US-Streitkräfte an Sonn- und Feiertagen, z. B. auf dem Truppenübungsplatz Grafenwöhr; Rückverlagerung des US-Militärverkehrs von der Straße auf die Schiene, z. B. im Raum Grafenwöhr MdlAnfr 48, 49 25.11.88 Drs 11/3561 Stiegler SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg 8322* B Anlage 6 Unsachgemäße Behandlung der im amerikanischen Munitionsdepot Dülmen-Visbeck gelagerten Waffen- und Munitionsbestände MdlAnfr 50, 51 25.11.88 Drs 11/3561 Dr. Klejdzinski SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg 8322* D Anlage 7 Konsequenzen aus der Reduzierung des spanischen Anteils am Entwicklungsprogramm für den Jäger 90 MdlAnfr 52, 53 25.11.88 Drs 11/3561 Horn SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg 8323* B Anlage 8 Reduzierung des spanischen Anteils am Entwicklungsvorhaben Jäger 90 MdlAnfr 54, 55 25.11.88 Drs 11/3561 Frau Fuchs (Verl) SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg 8323* D Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 114. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. Dezember 1988 8245 114. Sitzung Bonn, den 2. Dezember 1988 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens** 2. 12. Bindig* 2. 12. Frau Brahmst-Rock 2. 12. Büchner (Speyer)** 2. 12. Buschbom 2. 12. Cronenberg (Arnsberg) 2. 12. Frau Eid 2. 12. Dr. Francke 2. 12. Dr. Glotz 2. 12. Graf 2. 12. Grünbeck 2. 12. Haar 2. 12. Dr. Hauff 2. 12. Ibrügger 2. 12. Dr. Jenninger 2. 12. Jungmann 2. 12. Dr. Kohl 2. 12. Kolb 2. 12. Koschnick 2. 12. Dr. Kreile 2. 12. Frau Krieger 2. 12. Kreuzeder 2. 12. Leidinger 2. 12. Dr. Mahlo 2. 12. Dr. Mechtersheimer 2. 12. Möllemann 2. 12. Niegel* 2. 12. Dr. Pick 2. 12. Rappe (Hildesheim) 2. 12. Reuschenbach 2. 12. Ruf 2. 12. Schäfer (Offenburg) 2. 12. Dr. Scheer 2. 12. Scherrer 2. 12. Schmitz (Baesweiler) 2. 12. Tietjen 2. 12. Toetemeyer 2. 12. Frau Trenz 2. 12. Verheugen 2. 12. Dr. Vogel 2. 12. Weisskirchen (Wiesloch) 2. 12. Frau Weyel 2. 12. Zeitler 2. 12. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Erklärung des Abgeordneten Dr. Hans Daniels (Bonn) (CDU/CSU) Ich versichere, daß ich an den namentlichen Abstimmungen zur Schlußabstimmung des Gesetzent- Anlagen zum Stenographischen Bericht wurfs der Fraktion der CDU/CSU zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes und zur Förderung eines gleitenden Übergangs älterer Arbeitnehmer in den Ruhestand auf Drucksachen 11/2990, 11/3583 und 11/3603 mit Ja und zu dem Entschließungsantrag der Fraktion DIE GRÜNEN auf Drucksache 11/3601 mit Nein gestimmt habe. Mir ist unerklärlich, warum meine Abstimmungskarten nicht auffindbar sind. Erklärung des Abgeordneten Elmar Kolb (CDU/CSU) Ich versichere, daß ich an der dritten namentlichen Abstimmung (zu Drucksache 3375) in der 109. Sitzung am 23. November 1988 teilgenommen und mit Nein gestimmt habe. Mir ist unerklärlich, warum meine Abstimmungskarte nicht auffindbar ist. Erklärung des Abgeordneten Michael Glos (CDU/CSU) Ich versichere, daß ich an der Schlußabstimmung des Gesundheits-Reformgesetzes teilgenommen und mit Ja gestimmt habe. Mir ist nicht erklärlich, warum meine Abstimmungskarte nicht auffindbar ist. Erklärung des Abgeordneten Dr. Hermann Josef Unland (CDU/CSU) Ich versichere, daß ich an der vierten namentlichen Abstimmung (zu Drucksache 11/3374) in der 108. Sitzung am 22. November 1988 teilgenommen und mit Nein gestimmt habe. Mir ist unerklärlich, warum meine Abstimmungskarte nicht auffindbar ist. Anlage 3 Amtliche Mitteilungen Der Vorsitzende des Petitionsausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu der nachstehenden Vorlage absieht: Drucksache 11/2485 Der Vorsitzende des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen hat: Drucksache 11/2266 Nr. 2.11-2.20 Drucksache 11/2350 Nr. 2.2-2.8, 2.10 Drucksache 11/2465 Nr. 2.13-2.19 Drucksache 11/2580 Nr. 26-35, 37, 38 Drucksache 11/2841 Nr. 3, 4, 6-8 8322* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 114. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. Dezember 1988 Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Frage der Abgeordneten Frau Adler (SPD) (Drucksache 11/3561 Frage 43) : Ist die Bundesregierung vor dem Hintergrund der finanziellen Situation der Wehrpflichtigen bereit, die Streichung des Zuschusses zur Lebensversicherung für Soldaten laut Schnellbrief des Bundesministeriums der Verteidigung S II/3, Abteilung 23.1203, vom 31. August 1988 rückgängig zu machen? Mit dem Schnellbrief des Bundesministers der Verteidigung vom 31. August 1988 wurde nicht die Streichung des Zuschusses zur Lebensversicherung für Soldaten nach dem Arbeitsplatzschutzgesetz angeordnet. Nach dem Arbeitsplatzschutzgesetz werden Beiträge für zusätzliche Alters- und Hinterbliebenenversorgungen für die Zeit des Wehrdienstes erstattet. Darunter wurden unter Berücksichtigung von § 10 EStG bisher auch Kapitalversicherungen miteingeschlossen, deren Versicherungsvertrag für die Dauer von mindestens 12 Jahren abgeschlossen war. Nach einer rechtskräftigen Entscheidung des OVG Münster vom 21. April 1988 entspricht diese Auslegungspraxis nicht dem Sinn und Zweck des Gesetzes. Aufgrund der rechtskräftigen Entscheidung des OVG Münster wurde mit dem erwähnten Schnellbrief angeordnet, daß Beiträge zu Lebensversicherungen nur noch dann zu erstatten sind, wenn die Auszahlung der Versicherungssumme im Erlebensfall an den Versicherungsnehmer in der Regel nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres vereinbart ist. Es wurde jedoch auch angeordnet, daß solche Wehrpflichtige, deren Verträge diese Voraussetzungen nicht erfüllen, innerhalb einer Übergangszeit von drei Monaten ihre Verträge umstellen können und dann die Beiträge im bisherigen Umfang erstattet erhalten. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Stiegler (SPD) (Drucksache 11/3561 Fragen 48 und 49): Wird die Bundesregierung mit den US-Streitkräften ähnlich wie beim Fluglärm auch in bezug auf den Schießlärm z. B. am Truppenübungsplatz Grafenwöhr über eine Lärmpause an Sonn- und Feiertagen sprechen, und welche Initiativen sind in dieser Richtung bisher entfaltet worden? Welches Ergebnis hatten die Gespräche mit der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über die Rückverlagerung des Militärverkehrs von der Straße auf die Schiene, und bis wann ist mit positiven Konsequenzen, z. B. im Raum Grafenwöhr, zu rechnen? Zu Frage 48: Die Bundesregierung verhandelt unter anderem in einer deutsch-amerikanischen Koordinierungsgruppe auf Staatssekretärsebene mit dem Ziel, daß sich die hier stationierten US-Streitkräfte den Schießzeitenregelungen der Bundeswehr annähern, soweit dies möglich und mit dem militärischen Zweck ihrer Präsenz in der Bundesrepublik vereinbar ist. Die Vorstellungen beider Seiten decken sich nicht ganz. Bei den US-Streitkräften besteht aber der Wille, die Belastungen durch ihre militärischen Aktivitäten zu vermindern. Daneben steht die Bundesregierung auch im Einzelfall, z. B. Grafenwöhr, im Gespräch über Schießzeitenbeschränkungen. Die Frage wurde zuletzt im deutsch-amerikanischen Liegenschaftsausschuß am 10. November 1988 angesprochen. Zu Frage 49: Grundsätzlich stehen die amerikanischen Streitkräfte der Durchführung militärischer Schwertransporte mit der Eisenbahn aufgeschlossen gegenüber. Allein einschneidende Kürzungen der bisher für Transporte durch Dritte zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel haben die amerikanischen Streitkräfte verstärkt zu Straßentransporten gezwungen. Die Gespräche in dieser Angelegenheit mit der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika sind noch nicht abgeschlossen. Im militärischen Bereich wird diese Thematik auf der Expertenebene im deutschamerikanischen Mobility Coordinating Commitee, einem Fachausschuß, der sich mit grundsätzlichen Fragen zur Durchführung der Militärverkehre befaßt, weiter behandelt. Derzeitig kann daher noch keine Aussage gemacht werden, bis wann mit positiven Konsequenzen, z. B. im Raum Grafenwöhr, gerechnet werden kann. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Klejdzinski (SPD) (Drucksache 11/ 3561 Fragen 50 und 51) Ist die Bundesregierung unter dem Aspekt der Sicherheit der Zivilbevölkerung vor Giftgas-Katastrophen rechtlich und tatsächlich in der Lage, Einfluß auf die Anzahl und die Gattung der im amerikanisch genutzten Munitionslager Dülmen-Visbeck gelagerten Waffen und Munitionsbestände zu nehmen? Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß im amerikanischen Teil des Munitionsdepots in Dülmen-Visbeck offenbar Munition gelagert wird, die — wie kürzlich geschehen — bei geringer unsachgemäßer Behandlung beschädigt werden kann und dann den Verdacht des Austritts stark ätzender Säuredämpfe hervorruft? Zu Frage 50: Die amerikanischen Streitkräfte sind hinsichtlich der Lagerung von Waffen und Munition in den von ihnen genutzten Munitionslagern grundsätzlich gem. Art. II des NATO-Truppenstatuts (NTS) an das einschlägige deutsche Recht gebunden. Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 114. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. Dezember 1988 8323* Gem. Art. 45 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut (ZA/NTS) können die verbündeten Gaststreitkräfte innerhalb der ihnen zur ausschließlichen Benutzung überlassenen Liegenschaften die zur befriedigenden Erfüllung ihrer Verteidigungspflichten erforderlichen Maßnahmen treffen. Hierbei können sie innerhalb der Liegenschaften auf den Gebieten der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ihre eigenen Vorschriften anwenden. Dieses Recht steht allerdings unter dem Vorbehalt, daß diese eigenen Vorschriften gleichwertige oder höhere Anforderungen stellen als das deutsche Recht. Die ausländischen Streitkräfte sind danach gehalten, auf die Einhaltung der nach dem deutschen Recht geforderten Sicherheitsstandards zu achten. Die deutschen Behörden nehmen auf die Einhaltung dieser Standards im Wege der Zusammenarbeit mit den Dienststellen der Entsendestaaten Einfluß, wie dies im Artikel 53 Abs. 4 ZA/NTS und in den Absätzen 5-7 des Unterzeichnungsprotokolls zu Art. 53 des Zusatzabkommens vorgesehen ist. Im übrigen ist die Bundesregierung im Rahmen der Konsultationen zur Operationsführung in der NATO an den Entscheidungen über die erforderliche Ausrüstung mit und Dislozierung von Waffen und Munition im Bündnis beteiligt und nimmt insoweit auch Einfluß auf die Anzahl und Art der in der Bundesrepublik Deutschland gelagerten Waffen- und Munitionsbestände. Im übrigen war bei dem Zwischenfall im Munitionsdepot Dülmen die Zivilbevölkerung nicht betroffen, und es handelte sich auch nicht — wie die Frage nahelegt — um eine „Giftgaskatastrophe". Durch ein Versehen war lediglich ein Gerät zur Erzeugung von künstlichem Nebel ausgelöst worden, irgendwelche Waffen- oder Munitionsbestände waren an diesem Zwischenfall nicht beteiligt. Zu Frage 51: Im Munitionsdepot Dülmen-Visbeck ist keine Munition gelagert, die bei geringer unsachgemäßer Behandlung beschädigt werden kann und dann den Verdacht des Austritts stark ätzender Säuredämpfe hervorruft. Wie bereits in der Antwort auf die vorhergehende Frage erwähnt, wurde bei dem Vorkommnis in Dülmen bei Wartungsarbeiten versehentlich ein Gerät ausgelöst, das künstlichen Nebel erzeugt. Die nach dem Zwischenfall kurzfristig durchgeführte Absperrung sowie der Einsatz eines Meßtrupps der Feuerwehr geschah aus Vorsorgegründen, um jegliche Gefährdung und Behinderung der Zivilbevölkerung ausschließen zu können. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Horn (SPD) (Drucksache 11/3561 Fragen 52 und 53): Welche — aus dem MoU hervorgehenden — juristischen und finanziellen Konsequenzen ergeben sich für Spanien für den Fall, daß es sich später zu einer Reduzierung seines Anteils am Entwicklungsprogramm EFA auf einen Betrag entsprechend der in seinem Land ausgeführten Arbeiten entscheiden würde? Welche Vorkehrungen hat die Bundesregierung getroffen für den Fall, daß Spanien seine finanzielle Beteiligung an der Entwicklungsphase oder an späteren Phasen des Projekts EFA reduziert, weil Spaniens finanzielle Möglichkeiten überschritten werden? Zu Frage 52: Die Regierungsvereinbarung (MoU 3) für die Entwicklungsphase des EFA sieht vor, daß jeder Teilnehmerstaat die Arbeiten der eigenen Industrie finanziert. Unteraufträge unterhalb der 2. Ebene sowie die Lieferung von Rohmaterial werden dem Anteil der bestellenden Firma zugerechnet, unabhängig in welchem Land diese Leistung erbracht wird. Es ergeben sich somit keine besonderen juristischen und finanziellen Konsequenzen, wenn sich Spanien für einen Betrag entsprechend den in seinem Land ausgeführten Arbeiten entscheidet, weil dies der bereits vereinbarten Regel entspricht. Zu Frage 53: Spanien hat sich mit der abgeschlossenen Regierungsvereinbarung verpflichtet, in der Entwicklungsphase des EFA einen Anteil der Arbeiten und der Kosten in Höhe von 13 % zu übernehmen. Die Arbeiten der Industrie sind in diesem Verhältnis aufgeteilt. Eine Reduktion der vereinbarten finanziellen Beteiligung wäre ein Teilrücktritt. Die Regierungsvereinbarungen enthalten klare Regeln für den Rücktritt oder den teilweisen Rücktritt. Sie sehen vor, daß die ausscheidende Nation alle Kosten, die aufgrund des Ausscheidens entstehen, zu tragen hat. Die Kostenbeteiligungspflicht kann bis zur Höhe der Gesamtverpflichtung für die Entwicklungsphase reichen. Allerdings haben die Nationen auch eine Schadensbegrenzungspflicht. Die Bundesrepublik Deutschland ist nicht verpflichtet, in einem solchen Fall einen erhöhten Anteil zu übernehmen. Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, daß Spanien seinen Anteil reduzieren will. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen der Abgeordneten Frau Fuchs (Verl) (SPD) (Drucksache 11/3561 Fragen 54 und 55): Treffen Presseberichte (DER SPIEGEL, 14. November 1988) zu, wonach die Teilnehmerstaaten des Projekts „Jäger 90" eine Zusatzvereinbarung abgeschlossen haben, die es Spanien erlaubt, seine Beteiligung von 13 v. H. am Entwicklungsvorhaben „Jäger 90" zu reduzieren, und wenn ja, wann wird die Bundesregierung diese Zusatzvereinbarung dem Parlament und seinen zuständigen Fachausschüssen vorlegen? 8324* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 114. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. Dezember 1988 Kann die Bundesregierung garantieren, daß Spanien seinen Anteil von 13 v. H. am Entwicklungsvorhaben „Jäger 90" aufrechterhält? Zu Frage 54: Die Regierungsvereinbarung für die Entwicklung des EFA hat dem Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages vorgelegen und ist von diesem am 4. Mai 1988 gebilligt worden. Sie enthält die Verpflichtungssummen der Teilnehmerstaaten sowie die notwendigen Vereinbarungen über die industrielle Arbeitsaufteilung. Diese Regierungsvereinbarung ist durch Spanien am 9. November 1988 in unverändertem Wortlaut unterzeichnet worden. Die Vereinbarung sieht vor, daß die prozentuale Arbeitsaufteilung (,,Workshare") in jedem der 5 Teilbereiche der Entwicklung eingehalten wird. Während für das Flugzeug und das Triebwerk die Arbeiten entsprechend aufgeteilt sind, könnten im Verlauf der Geräteauswahl, die im Wettbewerb durchgeführt wird, Ungleichgewichte entstehen. Die Regierungsvereinbarung läßt deshalb die Möglichkeit zu, daß die beteiligten Regierungen im Falle entstehender Ungleichgewichte durch geeignete Maßnahmen die Einhaltung der Aufteilung sicherstellen. Der angesprochene Sideletter regelt in diesem Rahmen Einzelheiten für den möglichen Fall, daß Spanien in einem Bereich der Entwicklung seinen Anteil nicht ausfüllen kann, und zwar in erster Linie durch Ausgleich innerhalb der Entwicklungsphase. Für den Fall, daß die spanische Industrie wegen mangelnder industrieller Kapazität in speziellen Bereichen dem spanischen Anteil zuzurechnende Unteraufträge an die Industrie der Partnerländer vergibt, sind die Partner Spaniens bereit, im EFA Programm oder auch außerhalb gleichwertige Aufträge an die spanische Industrie zum Arbeitsausgleich zu vergeben. Die Nebenabsprache dient damit also nicht dem Zweck, Spanien zu gestatten, seinen Anteil beliebig abzusenken, sondern sie soll im Gegenteil es Spanien erleichtern, seinen Arbeitsanteil auszufüllen, ohne daß damit ein Nachteil für die Partner Spaniens entsteht. In der Nebenabsprache wird ausdrücklich festgestellt, daß die Regierungsvereinbarung nicht geändert wird. Damit wird eine Erhöhung der Kostenverpflichtung der Bundesrepublik Deutschland in der Entwicklung ausgeschlossen. Der Bundesminister der Verteidigung ist selbstverständlich bereit, das Dokument zur Information vorzulegen. Zu Frage 55: Die Bundesregierung hat keinen Anlaß für die Annahme, daß Spanien seiner mit der Regierungsvereinbarung eingegangenen Verpflichtung nicht nachkommt. Es ist nicht üblich, Regierungsvereinbarungen durch zusätzliche Garantien abzusichern.
Rede von Dr. Annemarie Renger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Die Sitzung ist eröffnet.
Meine Damen und Herren, ich rufe den Zusatzpunkt 11 auf:
a) Zweite und Dritte Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung des Vorruhestandsgesetzes
— Drucksache 11/1808 —
aa) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (11. Ausschuß)

Berichterstatter:
Abgeordnete Schemken
Schreiner
Heinrich
Hoss
— Drucksachen 11/3583, 11/3603 —
bb) Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuß) gemäß § 96 der Geschäftsordnung
— Drucksache 11/3626 —
Berichterstatter: Abgeordnete Strube
Zywietz
Frau Rust
Sieler (Amberg)


(Erste Beratung 83. Sitzung)

b) Zweite und Dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes und zur Förderung eines gleitenden Übergangs älterer Arbeitnehmer in den Ruhestand
— Drucksache 11/2990 —
aa) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (11. Ausschuß)

Berichterstatter:
Abgeordnete Schemken
Schreiner
Heinrich
Hoss
— Drucksachen 11/3583, 11/3603 —
bb) Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuß) gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 11/3627 —
Berichterstatter:
Abgeordnete Sieler (Amberg) Strube
Zywietz
Frau Rust

(Erste Beratung 97. Sitzung)

Zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/ CSU und FDP liegen Änderungsanträge der Fraktion der SPD und der Abgeordneten Frau Unruh sowie ein Entschließungsantrag der Fraktion DIE GRÜNEN auf den Drucksachen 11/3589 bis 11/3591, 11/3601 und 11/3619 vor.
Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Beratung drei Stunden vorgesehen. — Das Haus ist damit einverstanden. So beschlossen. Daran wollen wir uns auch halten.
Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Schemken.

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    Rede von Heinz Schemken


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die 9. Novelle des Arbeitsförderungsgesetzes wird einen weiteren Beitrag zur Stabilisierung und Verstetigung der Arbeitsmarktpolitik bringen. Die Zahl der Erwerbstätigen hat von August bis Oktober um weitere 150 000 zugenommen. Sie liegt um über 170 000 über dem Stand des Vorjahres.
    Die Aufwärtsentwicklung hat mittlerweile auch das verarbeitende Gewerbe erfaßt. Dies ist sehr erfreulich. Das verarbeitende Gewerbe profitiert offensichtlich auch von der Belebung der Investitionsnachfrage.
    Die Zahl der Arbeitslosen ist erneut gesunken. Sie lag Ende Oktober bei 2,074 Millionen; das sind 26 000 oder 1 % weniger Arbeitslose als im Monat davor. Gegenüber Oktober 1987 ging die Arbeitslosigkeit um 18 400 zurück.
    Nun kommt etwas ganz Entscheidendes, das wir uns einmal in Erinnerung rufen sollten: Seit der Regie-
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    Schemken
    rungsübernahme im Oktober 1982 sind über 900 000 neue Arbeitsplätze geschaffen worden.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP — Günther [CDU/CSU]: Das wollen manche nicht hören! — Zurufe von der SPD)

    — Das ist eine hochinteressante Betrachtung, Herr Dreßler. Diese fast 1 Million neue Arbeitsplätze ist genau die Zahl, die uns als Mehrarbeitslosigkeit vorhergesagt wurde. Vom DGB und den einschlägigen Instituten — dies wurde von der SPD unkritisch übernommen — wurde eine Arbeitslosigkeit von weit über 3 Millionen, ja bis 3,5 Millionen, prophezeit. Wir liegen aber um 1 Million darunter.

    (Dreßler [SPD]: So kommen Sie genau auf die Zahl!)

    Natürlich ist das Problem der Arbeitslosigkeit auch für uns nach wie vor eine große Herausforderung. Auffällig am Arbeitsmarkt ist, daß Jüngere schneller vermittelt werden können. Die Chancen der Jugendlichen nehmen deutlich zu. Die Arbeitslosigkeit nimmt in diesem Bereich spürbar ab, allerdings — das geben wir zu — zu Lasten der älteren Arbeitslosen. Arbeitslose über 50 Jahre sind im Schnitt zehn Monate und länger arbeitslos. Ihre Vermittlungschancen sind weniger gut. Dies ist auch bei den Behinderten der Fall.
    Wir möchten von hier aus einen Appell an die öffentliche Hand und auch an die Länderregierungen richten, mit gutem Beispiel voranzugehen.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP — Dreßler [SPD]: Sie appellieren immer an die anderen!)

    Den Behinderten sollte eine Chance gegeben werden. Es wäre ein bedauerlicher Vorgang, wenn wir die Behinderten auf die Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen verwiesen, wenn wir ihnen damit perspektivlos nur kurzfristige Chancen einräumten. Die Behinderten müssen an- und aufgenommen werden;

    (Zuruf von der SPD: Zur Sache: Neunte Novelle!)

    ihnen stehen Arbeitsplätze zu. Dies ist eine Schwerpunktaufgabe, zugleich auch eine Herausforderung für die Gesellschaft, für die Wirtschaft, für die Kirchen. Wir brauchen jetzt Phantasie und Kreativität. Die Probleme der 90er Jahre werden völlig andere sein, als es noch in den 70er und 80er Jahren der Fall war.
    Wir teilen deshalb auch die Sorgen der beiden Kirchen, wenn es um die Langzeitarbeitslosigkeit geht.

    (Dreßler [SPD]: Deswegen die Neunte Novelle!)

    — Ja, mit einem veränderten Blick auch auf das Materielle kann Kreativität oft Wunder wirken.
    Die Ausgaben der Bundesanstalt für Arbeit

    (Heyenn [SPD]: Das wird langsam entscheidend!)

    sind eindeutig in den entscheidenden Bereichen der aktiven Arbeitsmarktpolitik von 6,9 Milliarden DM im Jahre 1982 unter der SPD auf über 15 Milliarden DM in diesem Jahr angestiegen. Das ist mehr als eine Verdoppelung. Ich meine, hiermit ist mittlerweile sicherlich eine Obergrenze erreicht, die sich nicht mehr steigern läßt.
    Diese Leistungen sind von dem Arbeitslosengeld flankiert. Hier können und dürfen wir auch feststellen, daß wir gerade für die Langzeitarbeitslosigkeit im Laufe dieses Jahres mehr erreicht haben; denn in den 18,5 Milliarden DM für die Ausgaben an Arbeitslosengeld sind 2,4 Milliarden DM enthalten für das, was wir gerade für ältere Arbeitnehmer und ihre entsprechende soziale Sicherung ausgeben.
    In den Ausgaben für Qualifizierung und berufliche Bildung hat die Bundesanstalt mittlerweile einen Grad der Leistungshöhe erreicht, der nun wirklich nicht mehr gesteigert werden kann, es sei denn, die Bundesanstalt sollte künftig der alleinige Reparaturbetrieb für Bildungsdefizite sein. Das kann ja wohl nicht angehen. Es wäre auch nicht systemgerecht und würde die Finanzierungsmöglichkeiten einer Solidargemeinschaft völlig überfordern, es sei denn, wir wären bereit, die Beitragssätze weiter in die Höhe zu treiben. Da muß ich Ihnen ehrlich sagen, konnte sich auch bei der Anhörung niemand für diesen Schritt entscheiden.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Das habe ich bei all den Sorgen, die uns vorgetragen wurden, vermißt, ein ehrliches Wort auch zu den Beiträgen.
    Der Bund tritt im kommenden Jahr mit über 4 Milliarden DM zur Deckung des Defizits mit ein. Wir begrüßen dies ausdrücklich — das sage ich noch einmal mit Nachdruck — , da hiermit insbesondere auch die Forderungen auf Hilfe bei der Eingliederung der deutschen Aussiedler in den Erwerbsprozeß mitfinanziert wird. Um diesem Anliegen der Aussiedler — und das ist vielleicht auch noch eine ausdrückliche Bitte — stärkeren Nachdruck zu verleihen, wäre es sinnvoll, wenn die Ausgaben für diesen Teil in besonderer Weise ausgewiesen würden.
    Wenn wir von Solidargemeinschaft sprechen, kann sicher der, der in Arbeit ist, auch einen Anteil an seiner Weiterbildung leisten; dies zugunsten des Arbeitslosen; dem ist eine solche Eigenleistung nicht möglich, auch nicht zumutbar. Auch diese Erkenntnis sollte bei der Bewertung der Aufgaben der Bundesanstalt für Arbeit zugunsten der Arbeitslosen, insbesondere der Langzeitarbeitslosen, zukünftig eine Rolle spielen. Deshalb ist mit der Konsolidierung der Finanzsituation der Bundesanstalt für Arbeit eine stärkere Konzentration der Mittel auf Zielgruppen in der aktiven Arbeitsmarktpolitik dringend geboten.
    Die Wirtschaft und die Tarifparteien werden in Zukunft mehr Verantwortung für die Beschäftigten in der beruflichen Weiterbildung übernehmen müssen. Dies ist wichtig. Wir können nicht nur in Maschinen investieren, wir müssen auch in Bildung investieren. Es ist sehr wesentlich, daß hier die betriebliche Orientierung in der Qualifizierung eine Rolle spielt.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Die Fort- und Weiterbildung muß betriebliche Nähe erfahren. Sie muß sich an der Realität der Technik ausrichten, und sie muß sich an der Wirklichkeit der Arbeitswelt orientieren. Die Bundesanstalt wird
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    Schemken
    sich deshalb zukünftig stärker auf Gruppen konzentrieren müssen, die in ihrer Betroffenheit insbesondere auf unsere Solidarität rechnen dürfen. Das sind die Arbeitslosen, die unmittelbar von Arbeitslosigkeit Bedrohten, die Ungelernten.

    (Zuruf von der SPD: Kommen Sie doch mal zur Sache!)

    Damit wird das sogenannte Windhundverfahren ausgeschlossen, wenn wir mit § 45 AFG den Interessen dieser Arbeitnehmer auch in der Mittelverteilung zu gleichen Bedingungen über das ganze Jahr Rechnung tragen. Windhundverfahren möchten wir nämlich nicht einführen bzw. verhindern. Wer zuerst kommt, darf nicht zuerst mahlen, und die letzten dürfen auch nicht von den sogenannten Hunden gebissen werden.
    Die Ausgaben — auch das muß ich noch einmal ausdrücklich der SPD sagen — für die allgemeinen Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen sind von 870 Millionen DM in Ihrer Regierungszeit inzwischen auf 3,3 Milliarden DM im Jahr 1988 gestiegen.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Bei diesem Titel ist eine Konsolidierung dringend geboten. Das muß nicht dazu führen, daß wichtige und dringliche Projekte aufgegeben werden. Wer sagt das? Durch eine angemessene Eigenbeteiligung

    (Zurufe von der SPD: Aha!)

    kann bei einer strengeren Bewertung der Maßnahmen für die Betroffenen eine größere Chance eröffnet werden.

    (Heyenn [SPD]: Weniger Geld, mehr Kreativität!)

    — Ja: Mehr Kreativität! Wir haben ja das Gespräch mit der EKD und den Vertretern der Bischofskonferenz geführt. Das war ja der Punkt, zu dem man uns fragte: Wo könnt ihr einmal ein Pilotprogramm auflegen, das Langzeitarbeitslosen eine Perspektive, einen Weg eröffnet? Wir müssen an solche Modellvorhaben herangehen. Aber das kann man nicht mit der Gießkanne über das Land bewältigen. Da muß man dort ansetzen, wo es notwendig ist. Dorthin sollen die Mittel fließen. Im übrigen stehen wir auch da zu einer Förderung von 100 %.
    Wenn schon Solidargemeinschaft, dann darf es nicht so sein, daß sich gerade die Kommunen um diesen Eigenanteil drücken.

    (Frau Steinhauer [SPD]: Die haben kein Geld!)

    — Das habe ich erwartet. — Nachweislich profitieren die Kommunen stark vom Wirtschaftsboom im Hinblick auf die Gewerbesteuer.

    (Dreßler [SPD]: Ach ja!) Schauen Sie sich die Haushalte an!


    (Dreßler [SPD]: Wollt Ihr auch das noch abkassieren!)

    Die Kommunen profitieren vom Anstieg der Einkommensteuer. Da gibt es eindeutig enorme Zuwächse.
    Es wäre traurig, wenn sich die Kommunen um die wichtige Frage der Arbeitslosigkeit und der Qualifizierung von Jugendlichen drücken

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP — Zurufe von der SPD und den GRÜNEN)

    und hier 100 % fordern würden.
    Im übrigen: Ich verstehe Sie nicht.

    (Jahn [Marburg] [SPD]: Da sei Gott vor!)

    Ich habe jahrelang als Bürgermeister für Arbeitsstellen nach AB kämpfen müssen. Das hat die ÖTV jeweils abgelehnt. Ich muß im nachhinein sagen: Sie hatte sogar recht. Denn da, wo eine originäre Aufgabe der Kommunen wahrgenommen wird oder wahrgenommen werden soll, da sollte die Kommune diese Stelle einrichten und bezahlen und nicht auf Kosten der Solidargemeinschaft städtische Haushalte sanieren.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Das ist nicht systemgerecht.
    Die Strukturfördermaßnahmen oder der Ausgleich zwischen den leistungsstarken und den leistungsschwachen Ländern sollten bewirken — ich bin stolz darauf und froh darüber —, daß das Land NordrheinWestfalen 3/4 Milliarden DM zehn Jahre lang zusätzlich bekommt. Ich kann mir vorstellen: Bei Strukturschwäche sollte man diese 3/4 Milliarden DM in meinem Land für eine aktive Arbeitsmarktpolitik einsetzen. Denn sie führt von der Strukturschwäche weg. Die entscheidende Frage ist, wieweit man bereit ist, solche Maßnahmen in entsprechende Umweltschutzmaßnahmen, Kanalbaumaßnahmen, städtische Maßnahmen überzuleiten, die Vollzeitarbeitsplätze bringen. Nicht aber sollte man zu dem Hilfsinstrument der AB-Maßnahmen greifen, das für den einzelnen Arbeitslosen auf Sicht perspektivenlos ist.

    (Frau Beck-Oberdorf [GRÜNE]: Eben!)

    Denn mit einem Jahr kann ich dem Jugendlichen keine Perspektive eröffnen.

    (Frau Beck-Oberdorf [GRÜNE]: Drei bis vier Jahre!)

    Im Gegenteil! Wenn es ein Behinderter ist, dann ist das noch mehr ein Schlag ins Gesicht.
    Dort, wo die Arbeitslosigkeit sehr hoch ist, wird
    — das wissen Sie sehr wohl — weiterhin die Leistungsgewährung über die Regelförderungssätze hinaus möglich sein. Bei der Senkung des Einarbeitungszuschusses von 70 auf 50 % gehen wir davon aus, daß bei weiterer Entspannung des Arbeitsmarktes auch hier eine vertretbare Einsparung möglich ist.
    Behinderte sind von dieser Maßnahme nicht betroffen — das sage ich noch einmal ausdrücklich — , da das Förderinstrument des Schwerbehindertengesetzes unverändert bleibt.
    Gleichzeitig muß deutlich gemacht werden, daß die Ergänzung des § 49 AFG hinsichtlich der Bewertung
    — das ist ein ganz wichtiger Punkt im Gesetz —, vor allem für Frauen, die wegen der Kindererziehungszeiten längere Zeit nicht erwerbstätig waren, zu einer besonderen Berücksichtigung bei der Gewährung dieser Förderung führt. Wir halten das für ganz wich-
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    tig. Denn wenn wir Familie und Kindererziehung wollen, müssen wir bereit sein, den Frauen an dieser Schwelle des Übergangs in die berufliche Welt eine Chance zu eröffnen.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Dies eröffnen wir jetzt mit dieser Betonung im Gesetz ausdrücklich.
    Mit dem Gesetz zur Förderung eines gleitenden Übergangs älterer Arbeitnehmer in den Ruhestand bekommen wir eine Altersteilzeitregelung, die Vorteile gegenüber dem bisherigen Vorruhestandsgesetz in folgenden Punkten bringt:
    Erstens. Kein abrupter Übergang von der Arbeit in den Ruhestand.
    Zweitens. Der Wechsel der Lebenssituation kann damit humaner gestaltet werden.
    Drittens. Wertvolle Erfahrungen, gerade älterer Arbeitnehmer, im Wirtschafts- und Erwerbsprozeß bleiben dem Betrieb länger erhalten. Dies ist besonders für mittelständische Betriebe wichtig. Denn Erfahrung ist dort zum überwiegenden Teil unverzichtbar.
    Weiter: Die freiwerdende Arbeitsstelle kann mit Teilzeitarbeitskräften, aber möglicherweise auch
    — über die Bündelung von mehreren Altersteilzeitregelungen — mit voll arbeitenden Kräften besetzt werden. Hiermit wird dem Produktionsprozeß am Arbeitsmarkt, aber insbesondere dem Aspekt des humanen Übergangs in den Ruhestand Schritt für Schritt Rechnung getragen.
    Wir möchten mit dieser Fortschreibung

    (Rixe [SPD]: Rückschreibungen!)

    des AFG, mit den Finanzmitteln, die verfügbar sind
    — dies, das darf ich noch einmal ausdrücklich feststellen, auf hohem Niveau —, sicherstellen, daß wir uns den Herausforderungen des Arbeitsmarktes der 90er Jahre stellen können. Dies tun wir, indem wir den Schwerpunkt auf die Qualifizierung insbesondere von Arbeitslosen, von Ungelernten legen. Dies tun wir weiter, indem wir den Frauen, die nach Kindererziehungszeiten in das Erwerbsleben zurückkehren wollen, eine besondere Chance eröffnen. Damit bauen wir auch den hohen Anteil der Frauenarbeitslosigkeit an den 2 Millionen — das sind mehr als 1,1 Millionen arbeitslose Frauen — ab.

    (Frau Beck-Oberdorf [GRÜNE]: Wer das glaubt, wird selig!)

    Davon sind wir überzeugt. Wie sollte es sonst geschehen, wenn nicht über die Qualifizierung der Frauen für den richtigen Arbeitsplatz?

    (Frau Beck-Oberdorf [GRÜNE]: Eben!) Dies tun wir.

    Wir wollen mit der Altersteilzeitregelung erreichen, daß wir den Übergang von der Arbeit in den dritten Lebensabschnitt oder in den Ruhestand humaner gestalten.

    (Zuruf von der SPD: Ja, länger arbeiten!)

    Ich glaube, dieses Gesetz sieht seine Herausforderung
    deshalb sicherlich darin, daß wir mit Blick auf morgen
    — und da laden wir eigentlich alle ein: die Wirtschaft, die Gewerkschaften —

    (Lachen bei der SPD)

    — ja, wir laden alle ein —, daran mitwirken, daß diese Schwerpunkte auch verwirklicht werden.
    Schönen Dank.

    (Beifall bei CDU/CSU und der FDP)