Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Kollege Weiss, Sie kennen unsere Pflichten. Ich habe mich erkundigt
— sonst hätte ich schon nachgelesen — , das Protokoll steht Anfang nächsten Jahres zur Verfügung. Ich verspreche Ihnen, ich werde mir das genau anschauen.
— Ich habe es doch gerade gesagt.
Der Kollege Daniels hat doch durch seine schon gerade erwähnten Erklärungen deutlich gemacht, daß er gegen jede Beendigung dieses Termins zumindest in diesem Jahr protestiert hätte, und er ist eigentlich enttäuscht, daß er diesen Protest jetzt nur noch durch Anträge hier in diesem Haus und durch Presseerklärungen zum Ausdruck bringen kann. Sie sind enttäuscht, daß Ihre Freunde keine Chance hatten,
diesen Termin chaotisch ausklingen zu lassen. Ein Teil der Anti-WAA-Bewegung hätte eine ausreichende Vorwarnzeit benötigt, um das vorhandene, aber über das Bundesgebiet verteilte Störpotential voll entfalten zu können.
— Doch. Sie hatten keine Zeit, Ihre Demo-Truppen zu aktivieren und aufmarschieren zu lassen.
Viertens. Was rechtlich geboten ist, ergibt sich aus dem Sinn und Zweck des Erörterungstermins. Das Wichtigste ist — ich verkürze — : Es muß die Möglichkeit bestehen, schriftliche Einwendungen näher zu erläutern. Das Verfahren dient nicht dazu, Problem so lange zu erörtern, bis die Behörde schon in der Sitzung entscheidet.
Vor allem ist es nicht möglich, den Redebedarf aller Kritiker bei so einem Anhörungstermin zu befriedigen. Ihre Kritik, es seien nicht alle Probleme, zumindest nicht in der notwendigen Ausführlichkeit, erörtert worden, ist — das schauen wir in dem schriftlichen Protokoll einmal nach — wohl nicht berechtigt. Vor allem ist es gar nicht der entscheidende Punkt.
— Meine Feststellung, daß das nicht das letzlich Entscheidende ist,
ergibt sich aus der praktischen Überlegung, daß der Verhandlungsleiter nicht für das verantwortlich gemacht werden kann, was er selbst nicht beeinflussen kann. Er kann nicht beeinflussen, worüber jemand wie lange redet, wenn er ihm das Wort erteilt hat. Er kann deshalb nur eine faire Chance einräumen. Er
muß nämlich so vorgehen, daß er die Themen aufruft, die in den Einwendungen angesprochen sind, und eine angemessene Redezeit einräumt. Daß das erfolgt ist, entnehme ich zunächst einmal schon der Dauer dieses Anhörungstermins: 23 Tage oder 180 Stunden.
Ich versichere Ihnen: Da wir diejenigen sind, die eigentlich daran interessiert sind, daß dieses Verfahren korrekt abgewickelt wird und daß eine Genehmigung
von einem Gericht nicht wegen eines Verfahrensfehlers aufgehoben wird, werden wir die ersten sein, die die Wiedereröffnung des Erörterungstermins durchsetzen werden, wenn wir aus dem schriftlichen Protokoll einen Fehler feststellen.
Fünftens. Bemerkenswert an Ihrem zweiten Antrag ist weniger, daß Sie eine Entschuldigung der Bundesregierung verlangen, sondern der Umstand, daß Sie bei der Gestaltung der Beziehungen zu Österreich eine Vorliebe für Harmonie und Kooperation entdekken. Wenn es nicht um die Zusammenarbeit mit anderen Staaten gegen die Kernenergie geht, sondern um die Zusammenarbeit bei der Nutzung der Kernenergie, dann sind Sie für alles andere als Harmonie — das sehen wir im Verhältnis zu Frankreich — , dann sind Sie für Konflikt.
Ich möchte versuchen aus der Empörung, mit der Sie Ihren Antrag formuliert haben, die Luft herauszulassen. Das gelingt dadurch, daß man vergleicht, was Sie wünschen und wie sich die Behörden wirklich verhalten haben. Es gibt einen ersten Sicherheitsbericht zur WAA. Den haben die bayerischen Behörden Österreich übergeben,
als er angefordert wurde. Es gibt einen zweiten Sicherheitsbericht zum neuen Genehmigungsantrag. Er lag wochenlang öffentlich aus und war für die Österreicher zugänglich.
Es geht aber noch weiter. — Frau Präsidentin, ich rege an, daß Sie bei der Erfassung der Zeit zwischen meiner Redezeit und der Zeit für die Zwischenrufe klar unterscheiden.
Meine Damen und Herren, es geht noch weiter. Der zweite Sicherheitsbericht wurde Anwälten überlassen, darunter auch dem deutschen Anwalt,
der die österreichische Ministerin zumindest persönlich berät. Ich habe jetzt gehört: Dieser Anwalt hat den Bericht immer noch. Meine Damen und Herren, es geht hier nicht um Geheimhaltung oder Offenlegung,
Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 113. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Dezember 1988 8217
Dr. Friedrich
sondern nur darum; ob ein den Österreichern bekannter Bericht offiziell auf diplomatischem Wege noch übergeben wird oder nicht. Ich bekenne hier eines: Weder werde ich beanstanden, daß der erste Sicherheitsbericht übergeben wurde, noch werde ich beanstanden, daß der zweite Sicherheitsbericht nicht übergeben wurde. Ich würde auch nicht beanstanden, wenn er morgen doch noch übergeben würde.
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, ich habe jetzt noch drei Seiten in meinem Manuskript, wo drinnensteht, weshalb ich mich als bayerischer Abgeordneter bei der Bundesregierung bedanken möchte, daß sie sich dazu bekennt, daß die Wiederaufarbeitung ein notwendiger Bestandteil unseres nationalen Entsorgungskonzepts ist. Auf diese wichtigen Ausführungen müssen Sie bis zur nächsten WAA-Debatte warten.