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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 11/113 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 113. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 1. Dezember 1988 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag der Abg Frau Hoffmann (Soltau) 8093 A Erweiterung der Tagesordnung 8093 A Begrüßung des Botschafters der Französischen Republik, Boidevaix sowie des Koordinators für die deutsch-französische Zusammenarbeit, Dr. Barzel 8140 D Tagesordnungspunkt 3: Bericht zur Lage der Nation im geteilten Deutschland Dr. Kohl, Bundeskanzler 8094 A Dr. Vogel SPD 8100 A Lintner CDU/CSU 8103 D Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE 8106D Hoppe FDP 8109 A Diepgen, Regierender Bürgermeister des Landes Berlin 8110 C Büchler (Hof) SPD 8112 D Frau Dr. Wilms, Bundesminister BMB . 8116 C Heimann SPD 8118 D Werner (Ulm) CDU/CSU 8121 C Frau Hensel GRÜNE 8124 A Ronneburger FDP 8126 C Hiller (Lübeck) SPD 8128 C Dr. Czaja CDU/CSU 8130 D Frau Terborg SPD 8133 A Tagesordnungspunkt 4: Überweisungen im vereinfachten Verfahren a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Berufsrechts der Rechtsanwälte und der Patentanwälte (Drucksache 11/3253) b) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 06 40 Titel 681 05 — Haushaltsjahr 1988 (Drucksache 11/3173) c) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgaben bei Kapitel 14 05 Titel 525 21 — Aus- und Fortbildung, Umschulung (Drucksache 11/3193) d) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgaben bei Kapitel 11 13 Titel 646 02 — Erstattung der Aufwendungen für die Krankenhilfe an Heimkehrer und durch Gesetz gleichgestellte Personengruppen (Drucksache 11/3268) 8135 B Zusatztagesordnungspunkt 2: Erste Beratung des von den Abgeordneten Carstensen (Nordstrand), Eigen und Genossen und der Fraktion der CDU/ CSU sowie der Abgeordneten Bredehorn, Richter, Wolfgramm (Göttingen) und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Seefischereigesetzes (Drucksache 11/3596) 8135 C Zusatztagesordnungspunkt 3: Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen: Einwilligung in die Veräußerung eines bundeseigenen Grundstücks in München, Dachauer Straße, gemäß § 64 Abs. 2 BHO (Drucksache 11/3567) 8135 C II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 113. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Dezember 1988 Zusatztagesordnungspunkt 4: Beratung des Antrags der Abgeordneten Conradi, Müntefering, Erler, Großmann, Menzel, Dr. Niese, Oesinghaus, Reschke, Scherrer, Tietjen, Weiermann, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD: Weiterentwicklung und Verbesserung der nach 1950 erbauten Großsiedlungen (Drucksache 11/2241) 8135 C Tagesordnungspunkt 5: Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 4. Dezember 1987 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Staat Kuwait zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und zur Belebung der wirtschaftlichen Beziehungen (Drucksachen 11/2553, 11/3559) 8135D Tagesordnungspunkt 6: Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 23. November 1987 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Venezuela zur Vermeidung der Doppelbesteuerung der Unternehmen der Luftfahrt und der Seeschiffahrt (Drucksachen 11/3091, 11/ 3600) 8136A Tagesordnungspunkt 7: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Schaffung eines Vorrechts für Umlagen auf die Erzeugung von Kohle und Stahl (EGKS- UmVG) (Drucksachen 11/353, 11/3197) 8136 A Tagesordnungspunkt 8: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Fischwirtschaftsgesetzes (Drucksachen 11/2852, 11/3252) . . . 8136B Zusatztagesordnungspunkt 5: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Achten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (Drucksachen 11/2688, 11/3566) 8136B Zusatztagesordnungspunkt 6: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Wahlkreiskommission für die 11. Wahlperiode des Deutschen Bundestages gemäß § 3 Bundeswahlgesetz (Drucksachen 11/2870, 11/3170) . 8136B Tagesordnungspunkt 9: Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgaben bei Kapitel 14 02 Titel 698 01 — Abgeltung von Schadensersatzansprüchen Dritter (Drucksachen 11/3051, 11/3296) 8136 C Tagesordnungspunkt 10: Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 89 zu Petitionen (Drucksache 11/3467) 8136 C Tagesordnungspunkt 11: Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu den Protokollen vom 22. Januar 1988 zum Vertrag vom 22. Januar 1963 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über die deutsch-französische Zusammenarbeit (Drucksachen 11/3258, 11/3265, 11/3410, 11/3610, 11/3611) Dr. Dregger CDU/CSU 8137 D Voigt (Frankfurt) SPD 8140 D Dr. Feldmann FDP 8143 D Dr. Mechtersheimer GRÜNE 8145 B Genscher, Bundesminister AA 8147 A Dr. Wieczorek SPD 8148 D Lamers CDU/CSU 8150 C Ebermann GRÜNE 8152 A Dr. Ehmke (Bonn) SPD (Erklärung nach § 31 GO) 8152D Dr. Stercken CDU/CSU 8154 A Namentliche Abstimmung 8154 C Ergebnis 8158 D Tagesordnungspunkt 12: a) Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Sicherung der Montan-Mitbestimmung (Drucksachen 11/14, 11/3608) b) Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes, über Sprecherausschüsse der leitenden Angestellten und zur Sicherung der Montan-Mitbestimmung (Drucksachen 11/2503, 11/3604, 11/3618, 11/3624) Scharrenbroich CDU/CSU 8155 B Andres SPD 8160 B Heinrich FDP 8164 A Hoss GRÜNE 8166 C Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 113. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Dezember 1988 III Dr. Blüm, Bundesminister BMA 8168 C Urbaniak SPD 8172B Dr. Warrikoff CDU/CSU 8173 D Stratmann GRÜNE 8176D Peter (Kassel) SPD 8178A Frau Unruh GRÜNE (Erklärung nach § 30 GO) 8179C Dr. Warrikoff CDU/CSU (Erklärung nach § 30 GO) 8179D Dreßler SPD (Erklärung nach § 31 GO) . 8180A Namentliche Abstimmung 8180 D Ergebnis 8181 B Zusatztagesordnungspunkt 7: Beratung des Antrags der Abgeordneten Fuchs (Verl), Dr. Böhme (Unna), Erler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Rücktritt der Bundesrepublik Deutschland von dem Entwicklungsvorhaben „Europäisches Jagdflugzeug/ Jagdflugzeug 90" (Drucksache 11/3018) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 8: Beratung des Antrags der Fraktion DIE GRÜNEN: Ausscheiden der Bundesrepublik Deutschland aus dem Entwicklungsvorhaben Jagdflugzeug 90 (Drucksache 11/3592) Frau Fuchs (Verl) SPD 8183B Francke (Hamburg) CDU/CSU 8186B Frau Schilling GRÜNE 8187D Ronneburger FDP 8189 B Würzbach, Parl. Staatssekretär BMVg . . 8191A Ronneburger FDP (Erklärung nach § 30 GO) 8192 C Horn SPD (Erklärung nach § 30 GO) . . . 8193 A Vizepräsident Westphal 8187D, 8189B Tagesordnungspunkt 13: Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 88 zu Petitionen (Drucksache 11/3291) Dr. Emmerlich SPD 8193 C Jung (Limburg) CDU/CSU 8194 A Häfner GRÜNE 8195 A Frau Dr. Segall FDP 8195 D Tagesordnungspunkt 14: a) Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Wiederkehrerlaubnis für in der Bundesrepublik Deutschland aufgewachsene Ausländer (Drucksache 11/ 1931) b) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Bundesausländergesetz (Drucksache 11/2598) Schröer (Mülheim) SPD 8197 B Dr. Zimmermann, Bundesminister BMI . 8198D Frau Olms GRÜNE 8200 A Dr. Hirsch FDP 8201 A Wartenberg (Berlin) SPD 8202 B Dr. Kappes CDU/CSU 8204 A Tagesordnungspunkt 15: Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Frau Schmidt-Bott und der Fraktion DIE GRÜNEN: Ursachen, Prävention und Behandlung der Unfruchtbarkeit, Entwicklung und Auswirkungen von Fortpflanzungstechniken und Embryonenforschung (Drucksachen 11/747, 11/2238) Frau Schmidt-Bott GRÜNE 8206 A Dr. Voigt (Northeim) CDU/CSU 8207 C Frau Becker-Inglau SPD 8208 C Frau Würfel FDP 8209 D Pfeifer, Parl. Staatssekretär BMA . . . 8211B Tagesordnungspunkt 16: a) Beratung des Antrags der Abgeordneten Weiss (München), Dr. Daniels (Regensburg) und der Fraktion DIE GRÜNEN: Verhalten der Bundesregierung gegenüber dem österreichischen Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie in bezug auf die geplante atomare Wiederaufarbeitungsanlage Wackersdorf (Drucksache 11/2873) b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Weiss (München), Dr. Daniels (Regensburg) und der Fraktion DIE GRÜNEN: Erörterungstermin in Wackersdorf (Drucksache 11/2894) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 9: Beratung des Antrags des Abgeordneten Dr. Daniels (Regensburg) und der Fraktion DIE GRÜNEN: Keine Wiederaufarbeitungsanlage Wackersdorf (Drucksache 11/3597) Dr. Daniels (Regensburg) GRÜNE . . . . 8213 A Dr. Friedrich CDU/CSU 8214 D Schütz SPD 8217 A Frau Dr. Segall FDP 8218 B Dr. Töpfer, Bundesminister BMU . . . . 8220B Tagesordnungspunkt 17: Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Kuhlwein, Dr. Penner, Odendahl, weiterer Abgeordneter und der IV Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 113. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Dezember 1988 Fraktion der SPD: Entwicklungsstand und Perspektiven der Fachhochschulen in der Bundesrepublik Deutschland (Drucksachen 11/2211, 11/2603) Kuhlwein SPD 8222 B Daweke CDU/CSU 8226 A Wetzel GRÜNE 8228 B Neuhausen FDP 8230 A Möllemann, Bundesminister BMBW . . 8231 A Tagesordnungspunkt 18: Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über die Volkszählung 1987 (Drucksache 11/1762) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 10: Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Übernahme der Kosten der Volkszählung am 25. Mai 1987 durch den Bund (Drucksache 11/3584) Kleinert (Marburg) GRÜNE (zur GO) . . 8234 B Bohl CDU/CSU (zur GO) 8235 C Gerster (Mainz) CDU/CSU 8236 C Wartenberg (Berlin) SPD 8237 C Lüder FDP 8238 B Frau Schmidt-Bott GRÜNE 8239 A Dr. Waffenschmidt, Parl. Staatssekretär BMI 8240 D Nächste Sitzung 8241 D Berichtigungen 8242 Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 8243* A Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 113. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Dezember 1988 8093 113. Sitzung Bonn, den 1. Dezember 1988 Beginn: 9.00 Uhr
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    8242 Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 113. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Dezember 1988 Berichtigungen Nachtrag zum Plenarprotokoll 11/111, Seite 8034 D, Nr. 53: Im ersten Absatz der Erklärung der Abg. Frau Folz-Steinacker ist statt „109. Sitzung am 23. November 1988" zu lesen: „110. Sitzung am 24. November 1988". Auf Seite 7938 ist bei Nr. 42, Drucks. 11/3441, einzufügen: „Zweiter Spiegelstrich". Anlage zum Stenographischen Bericht Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens* * 2. 12. Antretter 1. 12. Bindig * 2. 12. Frau Brahmst-Rock 2. 12. Büchner (Speyer)* * 2. 12. Buschbom 2. 12. Catenhusen 1. 12. Cronenberg (Arnsberg) 2. 12. Dr. Francke 2. 12. Dr. Geißler 1. 12. Dr. Glotz 1. 12. Dr. Hauff 2. 12. Irmer * 1. 12. Dr. Jenninger 2. 12. Frau Krieger 2. 12. Kühbacher 1. 12. Maaß 1. 12. Dr. Mahlo 2. 12. Mitzscherling 1. 12. Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Müller 1. 12. Dr. Müller * * 1. 12. Niegel * 2. 12. Frau Pack 1. 12. Dr. Pick 2. 12. Paintner 2. 12. Rappe (Hildesheim) 2. 12. Roth 1. 12. Dr. Scheer 2. 12. Scherrer 1. 12. von Schmude 1. 12. Schulhoff 1. 12. Frau Trenz 2. 12. Tietjen 2. 12. Toetemeyer 2. 12. Vosen 1. 12. Weisskirchen (Wiesloch) 2. 12. Wieczorek 1. 12. Zeitler 2. 12. Zierer* 1. 12. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates * * für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Uta Würfel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte zu Beginn meiner Ausführungen erwähnen, daß bislang weder in unserer Fraktion noch in der Gesamtpartei ein abgeschlossenes Meinungsbild zu allen hier aufgeworfenen Fragestellungen vorhanden ist — mit einer Ausnahme, und die betrifft den Teil C der vorliegenden Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der GRÜNEN, der sich mit der mißbräuchlichen Anwendung von Fortpflanzungstechniken befaßt. Zu diesem Teil der hier aufgeworfenen Fragestellungen gibt es einen in Vorbereitung befindlichen Referentenentwurf eines Embryonenschutzgesetzes, auf den Herr Voigt ja schon hingewiesen hat. Aus Zeitgründen kann ich hier nicht auf Einzelheiten dazu eingehen. Offen ist nur noch die Beantwortung der Frage, ob die heterologe Insemination strafrechtlich generell verboten werden sollte. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt überwiegt die Meinung, kein derartiges Verbot auszusprechen. Aber, wie gesagt, die Meinungsbildung ist noch nicht abgeschlossen.
    Ich halte bei der Beratung der Gesamtthematik eine strenge Trennung der Bereiche Fortpflanzungsmedizin und Gentechnik am Menschen für unverzichtbar.

    (Seesing [CDU/CSU]: Richtig, sehr gut!)

    Beide Bereiche sind durch eigene Techniken und unterschiedliche Folgeprobleme gekennzeichnet.

    (Seesing [CDU/CSU]: Das kann gar nicht oft genug gesagt werden!)

    8210 Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 113. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Dezember 1988
    Frau Würfel
    Für uns kann es in der Beratung nur darum gehen, das gesamte Ausmaß dessen wahrzunehmen, was zum gegenwärtigen Zeitpunkt in der Fortpflanzungsmedizin bereits möglich ist, und zu einer Meinungsbildung darüber zu kommen, ob wir für unsere Gesellschaft bedeutsame Werte sowie ethisch-moralische Vorstellungen betroffen sehen und ob gesetzgeberische Maßnahmen zu ergreifen sind, um die Entwicklungen in die richtigen Bahnen zu lenken. Eine Verquickung der Themenstellungen trübt meines Erachtens den klaren Blick für die Beurteilung der Einzelproblematik, die ja auch bereits bei der Behandlung der Unfruchtbarkeit durch die Methoden der künstlichen Befruchtung groß genug ist. Sie stimmen mir sicher zu, daß wir noch viele Stunden an Beratungszeit benötigen, um der gesamten Thematik gerecht zu werden und um selbst zu einem abgewogenen Urteil kommen zu können.
    Daß dies so ist, geht auch sehr deutlich aus dem Entschließungsantrag der Sozialdemokraten hervor, der bei mir nicht den Eindruck einer abgeschlossenen Meinungsbildung hinterläßt. Ich kann nicht erkennen, welche Methoden der künstlichen Befruchtung Sie in welchen Fällen angewendet wissen wollen. Auch die für mich sehr wichtige Frage nach dem Personenkreis, der Anspruch auf die Kostenübernahme der Leistung durch die gesetzliche Krankenkasse haben soll, bleibt unbeantwortet. Sie bieten lediglich eine Option auf die Übernahme der Kosten der künstlichen Befruchtung durch die gesetzliche Krankenversicherung. Besonders deutlich wird dies durch die Bemerkung im ersten Absatz Ihres Antrags, in dem es heißt, daß die künstliche Befruchtung außerhalb des Mutterleibes — wenn überhaupt — nur bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen zulässig sein soll. Da muß ich mich schon fragen, was die Formulierung „wenn überhaupt" bedeuten soll. Ich meine, bevor Sie sich in diesen wichtigen Fragen auch noch nicht festgelegt haben, ist es nicht sinnvoll, hier bereits einen derartigen Entschließungsantrag einzubringen.

    (Frau Becker-Inglau [SPD]: Eigentlich nein, aber wenn — dafür haben wir dann einen Ausschließungsgrund bzw. eine Einschränkung gebracht!)

    Wie immer, wenn sich Liberale mit gesellschaftlichen Fragestellungen auseinandersetzen, kommt es zwangsläufig zu einer Beleuchtung des Spannungsfeldes von Freiheit und Verantwortung und zu einer Auseinandersetzung um die Ermöglichung der Erfüllung nachvollziehbarer Bedürfnisse des Individuums im Verhältnis zu dem Anspruch der Gesamtgesellschaft an den Staat, bei nicht zu verantwortenden Entwicklungen Gefahrenabwehr zu leisten.
    Die Statistik besagt — das ist vorhin schon gesagt worden — , daß jedes sechste Ehepaar in der Bundesrepublik Deutschland ungewollt kinderlos ist. Bei der Behandlung des Themas „Unfruchtbarkeit" in der Bevölkerung ist es daher unerläßlich, mit hoher Sensibilität an das Thema heranzugehen und sich das Einzelschicksal von einer halben Million Menschen von Paaren — vor Augen zu führen und, soweit dies möglich ist, nachzuvollziehen, was ein Ehepaar bewegt, die wirklich nicht einfache Methode der künstlichen Befruchtung bei sich anwenden zu lassen.
    Haben wir überhaupt einen Maßstab für die Bewertung, welches Ausmaß das Leid in der Zweierbeziehung angenommen hat, wenn jede ins Auge gefaßte Maßnahme zur Behebung der Unfruchtbarkeit über viele Jahre hindurch nicht erfolgreich war? Können wir überhaupt nachempfinden, was es für die einzelne betroffene Frau oder für den einzelnen betroffenen Mann bedeutet, sich als nicht vollwertig, als nicht intakt zu empfinden, ja sich sogar mit einem Makel behaftet zu sehen? Steht es uns zu, ein Urteil darüber zu fällen, ob es angemessen ist, einem Ehepaar zu ermöglichen, jede nur denkbare Methode zur Behebung der Unfruchtbarkeit bei sich anwenden zu lassen, wenn dieses Paar eine unüberwindliche Beeinträchtigung der Entfaltungsmöglichkeit der Beziehung darin sieht, kein Kind bekommen zu können?
    Jedes Elternpaar, das mit ungeheurer Freude, Dankbarkeit und großem Glücksgefühl Leben hat schenken können und mit ebensolchen Empfindungen das Aufwachsen seines eigenen Kindes oder seiner Kinder begleitet, wird womöglich doch Verständnis dafür aufbringen können, daß unfruchtbare Paare sich diesen Kinderwunsch durch Methoden erfüllen, die die medizinische Technik bereithält, auch wenn diese Methoden der geringen Aussicht auf Erfolg wegen von manchen als fragwürdig bezeichnet werden.
    Können wir nachvollziehen, daß ein erwachsener Mensch im Schenken von Leben und im Kinderaufziehen den Höchstwert seines menschlichen Daseins erblickt, und fällt es uns dann leichter, zuzustimmen, daß dieser Mann oder diese Frau alles medizinisch Mögliche in Betracht ziehen können, um sich die Verwirklichung dieses Kinderwunsches zu erfüllen?
    Es steht sicher außer Frage, daß eine der Grundvoraussetzungen zur Anwendung der künstlichen Befruchtung die umfassende und eingehende Beratung über die Art der Behandlung und die Risikoabschätzung vor dem Eingriff zu sein hat. Die Partner müssen einschätzen können, welcher Prozedur sie sich unterwerfen. Sie sollten aber nach liberaler Auffassung, wonach die Wahlfreiheit für jeden Menschen ein hohes demokratisches Prinzip darstellt, wenigstens diese Freiheit der Wahl haben.
    Ich denke, daß sich jeder von uns vorstellen kann, mit welch unbeschreiblichem Glücksgefühl und welch großer Dankbarkeit gegenüber den Ärzten, die es ermöglicht haben, die Natur zu überlisten, dieses Paar sein Kind im Arm halten wird. Glauben Sie wirklich, daß in diesem Moment oder später die Art der Entstehung des Kindes oder die auf sich genommene Mühsal, die erlittenen Schmerzen und die unter Umständen streckenweise als erniedrigend empfundene Behandlungsmethode noch eine Rolle spielen werden? Ist es also in diesem Zusammenhang richtig, eine Alternative zwischen der Anwendung des medizinischen Fortschritts bei einem hilfesuchenden Paar und der Beratung dieses Paares dahin gehend, seine ungewollte Kinderlosigkeit als sein persönliches Schicksal anzunehmen, herzustellen?
    Bei allem Verständnis für die Wahl einer solchen Methode, ist es sicher auch unabänderlich, die mit der künstlichen Befruchtung im Zusammenhang stehenden ethischen und moralischen Aspekte zu beleuch-
    Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 113. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Dezember 1988 8211
    Frau Würfel
    ten. Bereits durch die Anwendung der Verhütungstechniken, also der Pille, der Spirale und anderer Verhütungsmittel, haben die Menschen in den Zeugungsvorgang eingegriffen. Es fand dadurch eine Trennung von Sexualität und Zeugung statt. Über Jahrtausende war die Einflußnahme auf den sogenannten schöpferischen Akt nur sehr begrenzt möglich. Jetzt wird ganz eindeutig durch die Zusammenführung von Sperma und entnommenem Ei außerhalb des Mutterleibes und die dadurch erfolgte Befruchtung, die durch andere Personen vorgenommen wird und nicht durch die beteiligten Personen, die Zeugung eines Menschen von dem Mysterium der Schöpfung getrennt. Viele Menschen stellen sich die Frage, ob dieses Geschehen verantwortbar vor Gott und den Menschen sei. Hier werden die Fragen gestellt nach dem Zusammenwirken von Geist, Seele und Körper, beim Geschlechtsakt selbst nach den Kräften geistigseelischer Art, die, wie manche meinen, frei werden bei dem Verschmelzen von Ei und Sperma. Es geht hier auch letztlich um die Frage, ob der Mensch alles anwenden darf, wozu ihn seine geistigen Kräfte befähigen. Andererseits ist es für den Gesetzgeber schwierig; denn er darf sich auf der einen Seite nicht dem Verdacht aussetzen, den Fortschritt der Naturwissenschaften zu bekämpfen, und auf der anderen Seite sind gesetzliche Verbote, existierende Möglichkeiten wahrzunehmen, nach unserer Verfassung nur dann zu rechtfertigen, wenn schwerwiegende Rechtsgutverletzungen drohen.
    Wir stehen also vor einer großen Komplexität. Ich denke, daß wir noch viele, viele Stunden Beratungsbedarf haben werden, bevor wir zu einem abschließenden Urteil über die Gesamtproblematik kommen können.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)



Rede von Dr. Annemarie Renger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Parlamentarische Staatssekretär Pfeifer.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Anton Pfeifer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Im Anschluß an die Antwort der Bundesregierung auf die vorliegende Große Anfrage möchte ich mich auf einige wenige Punkte beschränken, die in dieser Debatte angesprochen worden sind. Zunächst ist es nicht richtig, was hier zum Teil kritisch vorgetragen wurde, daß in dieser Antwort keine oder zuwenig Daten enthalten seien. Meine Damen und Herren, was wir an Daten zur Verfügung hatten, haben wir in der Antwort dargestellt.

    (Frau Schmidt-Bott [GRÜNE]: Das war halt nicht viel!)

    Auf einige ist ja auch in der Debatte durchaus Bezug genommen worden. Diese Daten aktualisieren wir, soweit sie uns zur Verfügung stehen.
    Ich bin in der Lage, mittlerweile z. B. einige Daten, die bis Ende 1987 aktuell sind, hier zur Verfügung zu stellen.

    (Frau Schmidt-Bott [GRÜNE]: Sehr schön!)

    Danach entstanden in der Bundesrepublik Deutschland bis 1987 1417 Schwangerschaften nach In-vitroFertilisation und Embryotransfer. Es kamen 1 387 Kinder zur Welt, davon waren 168 Geburten Zwillingsgeburten, 45 Drillingsgeburten, 4 Vierlingsgeburten. Das entspricht einer durchschnittlichen Mehrlingsrate von 15 % gegenüber ca. 1 % ohne diese Behandlungsverfahren. Es sind 419 Fehlgeburten und 57 Eileiterschwangerschaften verzeichnet worden. Insgesamt bestehen auch erhebliche Schwankungen der Erfolgsraten in einzelnen Behandlungszentren.
    Meine Damen und Herren, ich habe diese Zahlen deswegen vorgetragen, weil ich meine, daß für uns diese Zahlen, aber ebenso das Leid, welches für die Betroffenen daraus entsteht, daß sich ihr Wunsch nach Kindern nicht erfüllt, in der Tat Anlaß sein müssen für eine vertiefte Auseinandersetzung mit den Ursachen von Fruchtbarkeitsstörungen, aber ebenso für eine kritische Auseinandersetzung mit den Verfahren der Fortpflanzungsmedizin, dies auch deshalb, weil die medizinischen Behandlungsverfahren zur Überwindung von Ursachen der Unfruchtbarkeit für die Betroffenen oft sehr belastend und sowohl mit psychosozialen als auch mit psychosomatischen Risiken verbunden sind.

    (Dr. Becker [Frankfurt] [CDU/CSU]: Sehr richtig!)

    Die Bundesregierung wird deshalb mit allem Nachdruck darauf hinwirken, daß die Ursachen von Fruchtbarkeitsstörungen eingehender erforscht werden. Sie wird auch deshalb darauf hinwirken — ich greife auf, was der Herr Kollege Voigt gesagt hat —, weil dies eine Voraussetzung für präventive Strategien überhaupt ist. Dabei ist unsere Grundsatzüberlegung die, daß nur ein Gesamtkonzept den Erkenntnisstand vorantreiben kann, welches physiologische und biochemische Grundlagenforschung mit sozialwissenschaftlichen Aspekten verbindet.
    Ein solches Konzept ist in der Antwort der Bundesregierung auf die vorliegende Große Anfrage angekündigt und wird derzeit vorbereitet. Es stellt eine Erweiterung der bereits vorhandenen Forschungsaktivitäten dar, die in der Antwort detailliert dargestellt worden sind. Das Programm „Forschung und Entwicklung im Dienste der Gesundheit" ermöglicht es uns, Förderaktivitäten zur Ursachenforschung und Prävention, zur Verbesserung der Diagnostik und Therapie von Fruchtbarkeitsstörungen unter Einschluß von sozialwissenschaftlicher Forschung über den Umgang mit der Unfruchtbarkeit und ihrer Behandlung zu ergreifen. Selbstverständlich, Frau Schmidt-Bott, gehören hierzu auch Forschungsvorhaben, welche sich auf den Einfluß von Umweltschäden, von Arbeitsbedingungen, von Streß und dergleichen auf Fruchtbarkeitsstörungen beziehen. Wir haben diesen Forschungsschwerpunkt in das Programm eingeführt. Infolgedessen, Frau Kollegin Becker-Inglau, stehen auch die Mittel hierfür zur Verfügung.
    Wir werden im kommenden Februar zu einem grundsätzlichen Fachgespräch über diese gesamte Forschungsstrategie einladen. Wir werden dieses Programm dann Stück für Stück realisieren. Darüber hinaus hat sich die Deutsche Forschungsgemeinschaft vor einigen Tagen für die Förderung von Forschungsvorhaben entschieden, welche grundsätzlichen Fragen nach der Zweckmäßigkeit der Fortpflanzungs-
    8212 Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 113. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Dezember 1988
    Parl. Staatssekretär Pfeifer
    techniken zur Bewältigung der ungewollten Kinderlosigkeit nachgehen sollen und die auch auf eine vergleichende Analyse der gegenwärtigen Praxis in den Behandlungszentren in der Bundesrepublik Deutschland hinzielen.
    Meine Damen und Herren, ich denke, alle diese Forschungsansätze machen aber noch etwas anderes deutlich — das will ich hier auch in die Debatte einführen — : Eine rein medizinische Behandlung bei ungewollter Kinderlosigkeit wird nach meiner Überzeugung den vielschichtigen Problemen nicht gerecht. Aus diesem Grunde hat die Bundesregierung in der Antwort auf die vorliegende Große Anfrage ausdrücklich vor einer unkritischen Anwendung der neuen Methoden der Fortpflanzungsmedizin gewarnt, zumal ihre Erfolgsaussichten oft überbewertet und deren Risiken nicht immer ausreichend bedacht werden. Gerade bei der Anwendung der neuen Methoden in diesem Bereich sind aber Chancen und Risiken in jedem Einzelfall mit besonderer Sorgfalt abzuwägen, wobei als Kriterien für die Entscheidung vor allem die Würde des Menschen, der Schutz des Lebens, das Kindeswohl und der im Grundgesetz verankerte Schutz von Ehe und Familie zu gelten haben.

    (Jäger [CDU/CSU]: Sehr richtig!)

    Die umfassende Beratung eines ungewollt kinderlosen Paares muß alle diese Gesichtspunkte einbeziehen, und es muß klar sein, daß ärztliches Handeln sich nicht nur auf die medizinische Überwindung der Unfruchtbarkeit beziehen kann, sondern daß die Verantwortung des Arztes dort, wo dies nach sorgfältiger Abwägung aller Gesichtspunkte geboten ist, auch die Verpflichtung einschließt, die Betroffenen zur Akzeptanz ungewollter Kinderlosigkeit hinzuführen.

    (Zustimmung bei der CDU/CSU)

    Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang noch etwas anfügen: Wir alle sind uns dessen bewußt — die Debatte hat es gezeigt —, daß die anstehenden Entscheidungen im Bereich des Embryonenschutzes, im Bereich der Humangenetik, im Bereich der Genomanalyse und im Bereich der Gentherapie immer auch mit ganz grundsätzlichen ethischen Fragestellungen verknüpft sind. Ich meine, dies gilt genauso für die kritische Auseinandersetzung mit den medizintechnischen Eingriffen am Lebensbeginn und bei der Entstehung menschlichen Lebens. Vielleicht kommt das Gespräch hierüber in unseren parlamentarischen Beratungen manchmal etwas zu kurz. Im Hinblick auf die bevorstehenden Beratungen über das Embryonenschutzgesetz sollten wir dies unbedingt ändern.
    Herr Kollege Voigt, der Bundesjustizminister hat gestern bei der Befragung der Bundesregierung angekündigt, daß im kommenden Jahr ein Entwurf für ein Embryonenschutzgesetz so rechtzeitig vorgelegt werden wird, daß wir dieses Gesetz noch in dieser Legislaturperiode verabschieden können.

    (Jäger [CDU/CSU]: Sehr gut!)

    Ich meine, wir müssen dieses Gesetz noch in diesel Legislaturperiode verabschieden.
    Frau Kollegin Schmidt-Bott, eines ist dabei klar: Der gezielten Erzeugung menschlicher Embryonen zu Forschungszwecken und jeder Verwendung sogenannter überzähliger Embryonen zu fremdnützigen Zwecken wollen wir in diesem Gesetz auch mit einem strafrechtlichen Verbot begegnen.
    Vielen Dank.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP — Frau Schmidt-Bott [GRÜNE]: Das wird nur wenig helfen!)