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    Plenarprotokoll 11/113 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 113. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 1. Dezember 1988 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag der Abg Frau Hoffmann (Soltau) 8093 A Erweiterung der Tagesordnung 8093 A Begrüßung des Botschafters der Französischen Republik, Boidevaix sowie des Koordinators für die deutsch-französische Zusammenarbeit, Dr. Barzel 8140 D Tagesordnungspunkt 3: Bericht zur Lage der Nation im geteilten Deutschland Dr. Kohl, Bundeskanzler 8094 A Dr. Vogel SPD 8100 A Lintner CDU/CSU 8103 D Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE 8106D Hoppe FDP 8109 A Diepgen, Regierender Bürgermeister des Landes Berlin 8110 C Büchler (Hof) SPD 8112 D Frau Dr. Wilms, Bundesminister BMB . 8116 C Heimann SPD 8118 D Werner (Ulm) CDU/CSU 8121 C Frau Hensel GRÜNE 8124 A Ronneburger FDP 8126 C Hiller (Lübeck) SPD 8128 C Dr. Czaja CDU/CSU 8130 D Frau Terborg SPD 8133 A Tagesordnungspunkt 4: Überweisungen im vereinfachten Verfahren a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Berufsrechts der Rechtsanwälte und der Patentanwälte (Drucksache 11/3253) b) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 06 40 Titel 681 05 — Haushaltsjahr 1988 (Drucksache 11/3173) c) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgaben bei Kapitel 14 05 Titel 525 21 — Aus- und Fortbildung, Umschulung (Drucksache 11/3193) d) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgaben bei Kapitel 11 13 Titel 646 02 — Erstattung der Aufwendungen für die Krankenhilfe an Heimkehrer und durch Gesetz gleichgestellte Personengruppen (Drucksache 11/3268) 8135 B Zusatztagesordnungspunkt 2: Erste Beratung des von den Abgeordneten Carstensen (Nordstrand), Eigen und Genossen und der Fraktion der CDU/ CSU sowie der Abgeordneten Bredehorn, Richter, Wolfgramm (Göttingen) und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Seefischereigesetzes (Drucksache 11/3596) 8135 C Zusatztagesordnungspunkt 3: Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen: Einwilligung in die Veräußerung eines bundeseigenen Grundstücks in München, Dachauer Straße, gemäß § 64 Abs. 2 BHO (Drucksache 11/3567) 8135 C II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 113. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Dezember 1988 Zusatztagesordnungspunkt 4: Beratung des Antrags der Abgeordneten Conradi, Müntefering, Erler, Großmann, Menzel, Dr. Niese, Oesinghaus, Reschke, Scherrer, Tietjen, Weiermann, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD: Weiterentwicklung und Verbesserung der nach 1950 erbauten Großsiedlungen (Drucksache 11/2241) 8135 C Tagesordnungspunkt 5: Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 4. Dezember 1987 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Staat Kuwait zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und zur Belebung der wirtschaftlichen Beziehungen (Drucksachen 11/2553, 11/3559) 8135D Tagesordnungspunkt 6: Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 23. November 1987 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Venezuela zur Vermeidung der Doppelbesteuerung der Unternehmen der Luftfahrt und der Seeschiffahrt (Drucksachen 11/3091, 11/ 3600) 8136A Tagesordnungspunkt 7: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Schaffung eines Vorrechts für Umlagen auf die Erzeugung von Kohle und Stahl (EGKS- UmVG) (Drucksachen 11/353, 11/3197) 8136 A Tagesordnungspunkt 8: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Fischwirtschaftsgesetzes (Drucksachen 11/2852, 11/3252) . . . 8136B Zusatztagesordnungspunkt 5: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Achten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (Drucksachen 11/2688, 11/3566) 8136B Zusatztagesordnungspunkt 6: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Wahlkreiskommission für die 11. Wahlperiode des Deutschen Bundestages gemäß § 3 Bundeswahlgesetz (Drucksachen 11/2870, 11/3170) . 8136B Tagesordnungspunkt 9: Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgaben bei Kapitel 14 02 Titel 698 01 — Abgeltung von Schadensersatzansprüchen Dritter (Drucksachen 11/3051, 11/3296) 8136 C Tagesordnungspunkt 10: Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 89 zu Petitionen (Drucksache 11/3467) 8136 C Tagesordnungspunkt 11: Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu den Protokollen vom 22. Januar 1988 zum Vertrag vom 22. Januar 1963 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über die deutsch-französische Zusammenarbeit (Drucksachen 11/3258, 11/3265, 11/3410, 11/3610, 11/3611) Dr. Dregger CDU/CSU 8137 D Voigt (Frankfurt) SPD 8140 D Dr. Feldmann FDP 8143 D Dr. Mechtersheimer GRÜNE 8145 B Genscher, Bundesminister AA 8147 A Dr. Wieczorek SPD 8148 D Lamers CDU/CSU 8150 C Ebermann GRÜNE 8152 A Dr. Ehmke (Bonn) SPD (Erklärung nach § 31 GO) 8152D Dr. Stercken CDU/CSU 8154 A Namentliche Abstimmung 8154 C Ergebnis 8158 D Tagesordnungspunkt 12: a) Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Sicherung der Montan-Mitbestimmung (Drucksachen 11/14, 11/3608) b) Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes, über Sprecherausschüsse der leitenden Angestellten und zur Sicherung der Montan-Mitbestimmung (Drucksachen 11/2503, 11/3604, 11/3618, 11/3624) Scharrenbroich CDU/CSU 8155 B Andres SPD 8160 B Heinrich FDP 8164 A Hoss GRÜNE 8166 C Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 113. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Dezember 1988 III Dr. Blüm, Bundesminister BMA 8168 C Urbaniak SPD 8172B Dr. Warrikoff CDU/CSU 8173 D Stratmann GRÜNE 8176D Peter (Kassel) SPD 8178A Frau Unruh GRÜNE (Erklärung nach § 30 GO) 8179C Dr. Warrikoff CDU/CSU (Erklärung nach § 30 GO) 8179D Dreßler SPD (Erklärung nach § 31 GO) . 8180A Namentliche Abstimmung 8180 D Ergebnis 8181 B Zusatztagesordnungspunkt 7: Beratung des Antrags der Abgeordneten Fuchs (Verl), Dr. Böhme (Unna), Erler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Rücktritt der Bundesrepublik Deutschland von dem Entwicklungsvorhaben „Europäisches Jagdflugzeug/ Jagdflugzeug 90" (Drucksache 11/3018) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 8: Beratung des Antrags der Fraktion DIE GRÜNEN: Ausscheiden der Bundesrepublik Deutschland aus dem Entwicklungsvorhaben Jagdflugzeug 90 (Drucksache 11/3592) Frau Fuchs (Verl) SPD 8183B Francke (Hamburg) CDU/CSU 8186B Frau Schilling GRÜNE 8187D Ronneburger FDP 8189 B Würzbach, Parl. Staatssekretär BMVg . . 8191A Ronneburger FDP (Erklärung nach § 30 GO) 8192 C Horn SPD (Erklärung nach § 30 GO) . . . 8193 A Vizepräsident Westphal 8187D, 8189B Tagesordnungspunkt 13: Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 88 zu Petitionen (Drucksache 11/3291) Dr. Emmerlich SPD 8193 C Jung (Limburg) CDU/CSU 8194 A Häfner GRÜNE 8195 A Frau Dr. Segall FDP 8195 D Tagesordnungspunkt 14: a) Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Wiederkehrerlaubnis für in der Bundesrepublik Deutschland aufgewachsene Ausländer (Drucksache 11/ 1931) b) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Bundesausländergesetz (Drucksache 11/2598) Schröer (Mülheim) SPD 8197 B Dr. Zimmermann, Bundesminister BMI . 8198D Frau Olms GRÜNE 8200 A Dr. Hirsch FDP 8201 A Wartenberg (Berlin) SPD 8202 B Dr. Kappes CDU/CSU 8204 A Tagesordnungspunkt 15: Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Frau Schmidt-Bott und der Fraktion DIE GRÜNEN: Ursachen, Prävention und Behandlung der Unfruchtbarkeit, Entwicklung und Auswirkungen von Fortpflanzungstechniken und Embryonenforschung (Drucksachen 11/747, 11/2238) Frau Schmidt-Bott GRÜNE 8206 A Dr. Voigt (Northeim) CDU/CSU 8207 C Frau Becker-Inglau SPD 8208 C Frau Würfel FDP 8209 D Pfeifer, Parl. Staatssekretär BMA . . . 8211B Tagesordnungspunkt 16: a) Beratung des Antrags der Abgeordneten Weiss (München), Dr. Daniels (Regensburg) und der Fraktion DIE GRÜNEN: Verhalten der Bundesregierung gegenüber dem österreichischen Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie in bezug auf die geplante atomare Wiederaufarbeitungsanlage Wackersdorf (Drucksache 11/2873) b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Weiss (München), Dr. Daniels (Regensburg) und der Fraktion DIE GRÜNEN: Erörterungstermin in Wackersdorf (Drucksache 11/2894) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 9: Beratung des Antrags des Abgeordneten Dr. Daniels (Regensburg) und der Fraktion DIE GRÜNEN: Keine Wiederaufarbeitungsanlage Wackersdorf (Drucksache 11/3597) Dr. Daniels (Regensburg) GRÜNE . . . . 8213 A Dr. Friedrich CDU/CSU 8214 D Schütz SPD 8217 A Frau Dr. Segall FDP 8218 B Dr. Töpfer, Bundesminister BMU . . . . 8220B Tagesordnungspunkt 17: Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Kuhlwein, Dr. Penner, Odendahl, weiterer Abgeordneter und der IV Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 113. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Dezember 1988 Fraktion der SPD: Entwicklungsstand und Perspektiven der Fachhochschulen in der Bundesrepublik Deutschland (Drucksachen 11/2211, 11/2603) Kuhlwein SPD 8222 B Daweke CDU/CSU 8226 A Wetzel GRÜNE 8228 B Neuhausen FDP 8230 A Möllemann, Bundesminister BMBW . . 8231 A Tagesordnungspunkt 18: Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über die Volkszählung 1987 (Drucksache 11/1762) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 10: Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Übernahme der Kosten der Volkszählung am 25. Mai 1987 durch den Bund (Drucksache 11/3584) Kleinert (Marburg) GRÜNE (zur GO) . . 8234 B Bohl CDU/CSU (zur GO) 8235 C Gerster (Mainz) CDU/CSU 8236 C Wartenberg (Berlin) SPD 8237 C Lüder FDP 8238 B Frau Schmidt-Bott GRÜNE 8239 A Dr. Waffenschmidt, Parl. Staatssekretär BMI 8240 D Nächste Sitzung 8241 D Berichtigungen 8242 Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 8243* A Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 113. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Dezember 1988 8093 113. Sitzung Bonn, den 1. Dezember 1988 Beginn: 9.00 Uhr
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    8242 Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 113. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Dezember 1988 Berichtigungen Nachtrag zum Plenarprotokoll 11/111, Seite 8034 D, Nr. 53: Im ersten Absatz der Erklärung der Abg. Frau Folz-Steinacker ist statt „109. Sitzung am 23. November 1988" zu lesen: „110. Sitzung am 24. November 1988". Auf Seite 7938 ist bei Nr. 42, Drucks. 11/3441, einzufügen: „Zweiter Spiegelstrich". Anlage zum Stenographischen Bericht Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens* * 2. 12. Antretter 1. 12. Bindig * 2. 12. Frau Brahmst-Rock 2. 12. Büchner (Speyer)* * 2. 12. Buschbom 2. 12. Catenhusen 1. 12. Cronenberg (Arnsberg) 2. 12. Dr. Francke 2. 12. Dr. Geißler 1. 12. Dr. Glotz 1. 12. Dr. Hauff 2. 12. Irmer * 1. 12. Dr. Jenninger 2. 12. Frau Krieger 2. 12. Kühbacher 1. 12. Maaß 1. 12. Dr. Mahlo 2. 12. Mitzscherling 1. 12. Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Müller 1. 12. Dr. Müller * * 1. 12. Niegel * 2. 12. Frau Pack 1. 12. Dr. Pick 2. 12. Paintner 2. 12. Rappe (Hildesheim) 2. 12. Roth 1. 12. Dr. Scheer 2. 12. Scherrer 1. 12. von Schmude 1. 12. Schulhoff 1. 12. Frau Trenz 2. 12. Tietjen 2. 12. Toetemeyer 2. 12. Vosen 1. 12. Weisskirchen (Wiesloch) 2. 12. Wieczorek 1. 12. Zeitler 2. 12. Zierer* 1. 12. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates * * für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Heribert Scharrenbroich


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem heute zu verabschiedenden Gesetzentwurf hat die Koalition wieder einmal ihre Zuverlässigkeit bewiesen.

    (Lachen bei der SPD)

    Was in der Koalitionsvereinbarung versprochen wird, wird gehalten, und zwar zum versprochenen Zeitpunkt.

    (Beifall bei der CDU/CSU und bei Abgeordneten der FDP — Dreßler [SPD]: Koste es, was es wolle!)

    Ich danke den Kolleginnen und Kollegen der Unionsfraktion, aber auch den Vertretern der Opposition — ich sage dies sehr deutlich, weil Sie ja in vielen Punkten anderer Auffassung gewesen sind —, daß sie geholfen haben, diesen Gesetzentwurf, der ja die Montan-Mitbestimmung auf Dauer sichert, zügig zu beraten und rechtzeitig zu verabschieden. Ich danke ganz besonders dem Ausschußvorsitzenden und auch seinem Stellvertreter, den Kollegen Egert und Müller (Wesseling), und insbesondere den Mitarbeitern des Ausschußsekretariats für ihren Einsatz. Ich bedanke mich auch bei Ihnen, Herr Maier, und Ihren Kolleginnen und Kollegen.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Ohne große Anstrengungen hätte nämlich die Beschluß- und Berichtsvorlage für den heutigen Tag nicht zusammengestellt werden können.
    Meine Damen und Herren, für die CDU/CSU-Fraktion gehört Mitbestimmung zu den Grundelementen der sozialen Marktwirtschaft. Deswegen sichern wir erstens mit diesem Gesetz die Montan-Mitbestimmung auf Dauer.
    Zweitens verbessern wir die Informationsrechte der Arbeitnehmer bei Einführung neuer Techniken.
    Drittens sichern wir repräsentativen Meinungsminderheiten in den Betrieben das Recht, daß auch Arbeitnehmer ihres Vertrauens in den Betriebsausschüssen mitarbeiten können.

    (Zuruf von der SPD: Das ist Blödsinn!)

    Viertens. Wir haben deswegen schon vor der Sommerpause durch ein anderes Gesetz dafür gesorgt, daß die Jugendvertretung nicht ausblutet. Bei den jetzt zu Ende gegangenen Wahlen zu den Jugend- und Auszubildendenvertretungen konnten viele 18-bis 25jährige wiederum aktiv an der Wahl zur Jugend- und Auszubildendenvertretung teilnehmen.
    Lassen Sie mich direkt ein heißes Eisen anpacken, nämlich das Thema „Leitende Angestellte/Sprecherausschüsse". Mit diesem Gesetz wird auch den leitenden Angestellten, die ja vom Betriebsrat nicht vertreten werden, eine eigene Vertretung gegeben,

    (Zuruf von der SPD)

    wenn die Mehrheit der leitenden Angestellten des Betriebes das will. Es ist wichtig, dies zu unterstreichen.
    Wir respektieren den Mehrheitswillen auch der leitenden Angestellten in einem Betrieb. Das ist gute demokratische Tradition.

    (Beifall bei der CDU/CSU — Zuruf: Sehr wahr!)

    Wir sorgen dafür, daß der Arbeitgeber diesen Willen ebenso akzeptieren muß. Die leitenden Angestellten können jetzt einen Sprecherausschuß gründen, auch wenn es dem Arbeitgeber nicht paßt.
    Den Sorgen der Arbeitnehmerschaft wurde in allen wichtigen Punkten bei diesem Gesetz Rechnung getragen.

    (Beifall bei der CDU/CSU — Dreßler [SPD]: Wie ist das, wenn man gegen seine eigene Überzeugung spricht?)

    8156 Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 113. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Dezember 1988
    Scharrenbroich
    — Herr Dreßler, es gibt weder eine Spaltung noch eine Zerschlagung der Arbeitnehmer- und Beschäftigtenvertretung.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Ich will dies belegen:
    Der Begriff der leitenden Angestellten wird präzisiert und nicht erweitert; letztere Sorge bestand ja. Wir sorgen dafür, daß der Rechtszustand festgeschrieben wird. Lediglich in einem Fall korrigieren wir etwas. Denn wir gehen wieder vor den Rechtszustand, der durch das Prokuristen-Urteil praxisfern geschaffen worden ist. Ich darf aus dem Ausschußbericht dazu folgendes zitieren: Die Mitglieder der Fraktionen der CDU/CSU und der FDP „vertraten die Ansicht, daß es gelungen sei, den Begriff des leitenden Angestellten genauer zu fassen, ohne den Personenkreis der leitenden Angestellten zu erweitern oder einzuengen." Das ist präzise das, was die Absicht der Koalition war.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Wichtig ist natürlich die Frage: Kann der Sprecherausschuß die Betriebsratsarbeit behindern? Ich habe in früheren Beratungen öfters betont, daß niemand in der Koalition, kein Koalitionspartner, will, daß die Betriebsratsarbeit durch Sprecherausschüsse behindert wird. Deswegen haben wir auch der Kritik aus dem Hearing Rechnung getragen. Deswegen haben wir den § 33 des Sprecherausschußgesetzes gestrichen. Jetzt kann keiner mehr behaupten, es gebe ein Vetorecht des Sprecherausschusses gegen Betriebsvereinbarungen zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber. Das war uns äußerst wichtig.

    (Sehr gut! bei der CDU/CSU)

    Auch wenn ich nicht zum Fanclub der „Union der Leitenden Angestellten" gehöre — das weiß jeder —, kann ich feststellen: So, wie die Sprecherausschüsse jetzt eingerichtet sind, sind sie akzeptabel, vor allem weil die Arbeit des Betriebsrates nicht behindert wird.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP — Günther [CDU/CSU]: Auch für die Arbeitgeber akzeptabel!)

    Um ganz sicher zu sein, haben wir auch das im Entwurf vorgesehene Gebot, die Verpflichtung zur vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und Sprecherausschuß gestrichen. Das hätte zu Mißverständnissen geführt. Aber selbstverständlich kann jedes Gremium einen Vertreter des anderen zu einem Gespräch einladen.
    Außerhalb des Betriebsverfassungsgesetzes und in einem eigenen Sprecherausschußgesetz haben wir das, was ich jetzt aus dem Ausschußbericht zitiere, geregelt:
    die konsequente Fortführung der institutionellen Absicherung einer Vertretung der leitenden Angestellten im Aufsichtsrat durch das Mitbestimmungsgesetz von 1976 . . .
    Das haben wir also weitergeführt.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Das sollten die Herren von der Sozialdemokratie nie vergessen. Ich füge hinzu: Das haben wir weitergeführt, und zwar diesmal nicht zu Lasten der Arbeitnehmer. Das ist der Unterschied zu Ihrer damaligen Regelung.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Lassen Sie mich zu dem Thema neue Techniken kommen: Auch die Rechte der wichtigsten Vertretung der Beschäftigten, also des Betriebsrates, haben wir verbessert. Ich nenne nur den Zeitpunkt der Information — hier haben wir präzisiert und verbessert —, die Gegenstände der Beratung und die Pflicht des Arbeitgebers zur Erörterung mit den einzelnen betroffenen Arbeitnehmern. Da behauptet die SPD, wir hätten nur die geltende Rechtsprechung in das Betriebsverfassungsgesetz übernommen. Erstens ist das falsch, und zweitens sage ich: Selbst das Herüberholen von Rechtsprechung in das Betriebsverfassungsgesetz ist für die praktische Arbeit des Betriebsrates sehr wichtig.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Ich bin froh, daß die Koalition auch an die Arbeitnehmer in den Großbetrieben denkt — wir sichern deswegen die Montan-Mitbestimmung —, aber wir denken auch an die noch viel größere Zahl von Arbeitnehmern in kleinen und mittleren Unternehmen. Gerade dort ist der Betriebsrat, der nicht so groß ist — bekanntlich kann nach dem Gesetz erst ab 300 Beschäftigten einer freigestellt werden — , froh, wenn er im Betriebsverfassungsgesetz klipp und klar lesen kann, welche Rechte er und die Arbeitnehmer haben.

    (Zuruf von der SPD: Welche?)

    Nebenbei gesagt: Es schadet auch nichts, daß sich die Arbeitgeber leichter im Gesetzestext informieren können, welche Pflichten sie gegenüber dem Betriebsrat haben. Rechtsklarheit vermeidet unnötigen und unproduktiven Streit im Unternehmen.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Lassen Sie mich einige Beispiele nennen: Es ist für beide Seiten hilfreich, daß jetzt im § 90 ganz eindeutig nachzulesen ist, daß der Arbeitgeber den Betriebsrat nicht nur rechtzeitig, sondern — ich zitiere — „unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen zu unterrichten hat" .

    (Zuruf von der SPD: Das ist aber ganz neu! — Andres [SPD]: Sie reden so einen Quatsch!)

    — Wenn es hinterher einen Streit gibt — Kollege Andres, das wissen Sie ganz genau — , dann steht fest, daß er seinen Pflichten nicht nachgekommen ist, wenn er nicht alles vorgelegt hat, was notwendig ist. Der Arbeitgeber muß also von sich aus alles vorlegen. Das ist ewas anderes, als wenn der Betriebsrat um die schriftlichen Unterlagen betteln muß.

    (Andres [SPD]: Weiße Salbe ist das!) Das ist uns sehr wichtig gewesen.


    (Günther [CDU/CSU]: Qualitätsverbesserung ist das!)

    In demselben § 90 haben wir jetzt geklärt, wann der Betriebsrat spätestens über neue Planungen zu informieren ist. Das war eine schwierige Frage: Wann ist
    Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 113. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Dezember 1988 8157
    Scharrenbroich
    der richtige Zeitpunkt? Der Arbeitgeber muß jetzt mit dem Betriebsrat die vorgesehenen Maßnahmen so rechtzeitig beraten im alten Gesetz hieß es „unterrichten" ; Beratung ist etwas anderes, daß — ich zitiere aus dem Gesetz — „Vorschläge und Bedenken des Betriebsrates ... berücksichtigt werden können". Meine Damen und Herren, das schafft eine andere Lage. Wenn der Betriebsrat sagt: Aber dieses oder jenes müssen wir noch machen, kann der Arbeitgeber nicht mehr sagen: Es tut mit leid, wir sind in der Planung bereits so weit fortgeschritten, daß das jetzt nicht mehr geht. — Dann hat er gegen diesen Paragraphen verstoßen. Diese Ausrede kann künftig nicht mehr gelten.
    Da wir nicht nur in Sonntagsreden für eine Erhöhung der Akzeptanz bei der Einführung neuer Techniken werben, helfen wir den von neuen Techniken betroffenen Arbeitnehmern, damit sie mehr Vertrauen haben. Wir verpflichten den Arbeitgeber jetzt bei der Einführung neuer Techniken in § 81 zu einer Erörterung mit dem Arbeitnehmer. Ich zitiere:
    Der Arbeitgeber hat
    — es ist also eine Verpflichtung —
    mit dem Arbeitnehmer
    — der von neuen Techniken betroffen ist —
    zu erörtern, wie dessen berufliche Kenntnisse und Fähigkeiten den künftigen Anforderungen angepaßt werden können.
    Das, glaube ich, nimmt vielen die Angst. Das ist ein klarer Satz. So klar könnte und konnte ihn bisher kein Gericht formulieren.
    Während der Beratungen haben wir übrigens diese Vorschrift verbessert, indem wir noch einen Satz hinzugefügt haben:
    Der Arbeitnehmer kann
    — er hat jetzt das Recht —
    bei der Erörterung ein Mitglied des Betriebsrates hinzuziehen.

    (Zurufe von der SPD)

    — Herr Kollege Hasenfratz, Sie sollten einmal lesen, was wir verabschiedet haben. Dann würden Sie die Texte wiederfinden.

    (Hasenfratz [SPD]: Ich kenne das!)

    Mit diesem ebenso klaren Satz helfen wir dem einzelnen Betroffenen in einer schwierigen Situation. Er hat einen Berater bei sich, der solchen Problemen meistens nicht zum erstenmal gegenübersteht, einen Berater — das ist in der konkreten Situation, in der man als Arbeitnehmer Ängste hat, sehr wichtig — , der weiß, was bereits auf der Leitungsebene zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat zur Abfederung solcher Probleme beraten wurde.
    Das Thema neue Techniken, ihre Auswirkungen auf die Arbeitsplätze, auf die Betriebe und auf die Arbeitsweise des Betriebsrates hat uns veranlaßt, den Wunsch vieler Betriebsräte und auch der Gewerkschaften aufzugreifen. Wir verlängern die Wahlzeit der Betriebsräte von drei auf vier Jahre. Das schafft Kontinuität, Verläßlichkeit, und es verbessert die Arbeitssituation der Betriebsräte. Selbst die SPD hat erkannt, daß dies eine Verbesserung ist und hat uns in diesem Punkt zugestimmt.

    (Dreßler [SPD]: Gute Besserung, Herr Scharrenbroich!)

    Insofern ist klar, daß dieser Beschluß unbestrittenermaßen gut ist.
    Kurzfristig ist daraufhin im Ausschuß jedoch beantragt worden — ich erinnere zur Klarstellung daran —, die Schulungszeiten für die Betriebsräte zu verlängern. Das ist eine durchaus wichtige Frage. Die Vertreter der Koalition haben sich bereit erklärt, dies zu prüfen.

    (Lachen bei der SPD — Andres [SPD]: Abgelehnt haben Sie es!)

    — Nein, wir haben zugesagt, das zu prüfen. Aber wir sind nicht der Auffasung, daß die Entscheidung darüber übers Knie gebrochen werden muß, denn die nächsten Betriebsratswahlen finden erst im Jahr 1990 statt, und bis zum Jahre 1993 kann jeder Betriebsrat wie bisher eine Woche pro Jahr in Schulung gehen. Meine Damen und Herren, bis zum Jahre 1994 werden wir das Problem geregelt haben. Wie Sie wissen, haben wir wichtigere Sachen schon viel schneller geregelt, nicht wahr, Herr Kollege Dreßler?

    (Dreßler [SPD]: Zum Beispiel das Gesundheitsgesetz!)

    Nun zum Thema Minderheiten. Ich glaube, das Thema Minderheiten ist ein trauriges Kapitel deutscher Arbeitnehmergeschichte.

    (Dr. Göhner [CDU/CSU]: Sehr wahr!)

    Es ist traurig, wie DGB-Gewerkschaften auf die Verbesserung des Minderheitenschutzes dreinschlagen. Sie verwechseln die Interessen ihrer Organisation mit den Interessen der Arbeitnehmer.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Ich kann nur ganz klar sagen: Es ist undemokratisch, auf kaltem, administrativem Weg beachtliche gewerkschaftliche Minderheiten daran zu hindern, im Betriebsrat effektiv mitzuarbeiten, und das ist die Praxis.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Wir haben die gewerkschaftlichen Vertrauensleute jahrelang gebeten, das zu korrigieren. Sie haben dies nicht getan. Jetzt war der Gesetzgeber aufgerufen, dies von sich aus zu korrigieren und die Voraussetzungen dafür zu schaffen, daß diese Minderheitenrechte nicht nur ermöglicht, sondern auch gesichert werden.
    Vollends absurd ist der Einwand der SPD, die Einbringung von Wahlvorschlägen durch im Betrieb vertretene Gewerkschaften sei verfassungsrechtlich bedenklich. Wir verweisen darauf, daß die meisten Landespersonalvertretungsgesetze der Länder ähnliche Regelungen enthalten.

    (Feilcke [CDU/CSU]: Auch SPD-regierte Länder? — Zurufe von der SPD)

    — Wenn Sie das für verfassungsrechtlich bedenklich halten, dann kümmern Sie sich doch einmal um das
    8158 Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 113. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Dezember 1988
    Scharrenbroich
    Landespersonalvertretungsgesetz in Nordrhein-Westfalen.

    (Hört! Hört! bei der CDU/CSU)

    Dort hätten Sie leicht die Möglichkeit, das zu ändern.

    (Günther [CDU/CSU]: So ist es!)

    Wir haben im Bericht noch einmal festgestellt, was wir unter Gewerkschaften verstehen. Hier gilt die Definition des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesarbeitsgerichts. Eine solche Arbeitnehmerorganisation muß frei gebildet sein; sie muß gegnerfrei sein; sie muß unabhängig sein; sie muß insbesondere auf überbetrieblicher Grundlage organisiert und zum Abschluß von Tarifverträgen willens sein. Außerdem muß diese Arbeitnehmerorganisation Durchsetzungskraft gegenüber dem Arbeitgeber haben. Das haben wir noch einmal ausdrücklich so im Bericht festgehalten.
    Ich habe zwar vielfach gehört, wir würden heute das Betriebsverfassungsgesetz beraten. In Wirklichkeit beraten wir eine wichtige Komposition von mehreren Mitbestimmungsgesetzen. Da ist das Montan-Mitbestimmungsgesetz, da ist das Sprecherausschußgesetz, und zwei Teile befassen sich mit dem Betriebsverfassungsgesetz.
    Ganz besonders stolz bin ich darauf — das verhehle ich nicht —, daß mit diesem Gesetz die Montan-Mitbestimmung auf Dauer gesichert ist. Dazu war die sozialliberale Koalition mit ihrem Auslaufgesetz
    — das muß man immer wieder betonen — 1981 nicht in der Lage. Aber das damalige Gesetz hat wenigstens die Grundlage für eine Rettungsaktion geschaffen. Die dauerhafte Sicherung der Montan-Mitbestimmung — ich gebe es zu — war nicht leicht. Aber sie ist uns überzeugend gelungen. Den Kumpels an Rhein und Ruhr, aber auch in Salzgitter können wir den Absender für diese gute Nachricht von heute nennen
    — bei der IG Metall ist es ein Betriebsgeheimnis — : Ohne Norbert Blüm wäre die Montan-Mitbestimmung in mehreren Konzernen jetzt schon nicht mehr da;

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    denn ohne Norbert Blüm wäre die dauerhafte Sicherung der Montan-Mitbestimmung nicht Bestandteil der Koalitionsvereinbarung geworden.

    (Sellin [GRÜNE]: Die hat in Rheinhausen nicht geholfen, die hat in der Maxhütte nicht geholfen, die hat nirgends geholfen!)

    Das weiß jeder, der damals an den Koalitionsverhandlungen teilgenommen hat.
    Völlig untauglich ist der heute ebenfalls zur Abstimmung anstehende Gesetzentwurf der SPD-Fraktion zur Montan-Mitbestimmung. Auch die Gewerkschaften wissen, daß ein solches Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht keine Chance hätte.

    (Zustimmung bei der FDP)

    Deswegen täten wir uns alle einen Tort an, wenn wir auf dieses Pferd setzten und hinterher vor dem Scherbenhaufen stünden.
    Meine Damen und Herren, wem die Interessen der Arbeitnehmer und auch einer vitalen Gewerkschaftsbewegung am Herzen liegen, der sollte mit meiner Fraktion den SPD-Entwurf ablehnen und den Mehrheitsbeschluß des Bundestagsausschusses für Arbeit und Sozialordnung billigen.
    Wir können, meine Kolleginnen und Kollegen von den Koalitionsfraktionen, beruhigt in die namentlichen Abstimmungen gehen, da wir einem Gesetz zustimmen, das den Arbeitnehmern hilft.
    Danke schön.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



Rede von Richard Stücklen
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Bevor ich die nächste Worterteilung vornehme, gebe ich das von den Schriftführern ermittelte Ergebnis der namentlichen Abstimmung bei der Schlußabstimmung über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zu den Protokollen zum Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über die deutschfranzösische Zusammenarbeit — Drucksachen 11/3258, 11/3265, 11/3410 — bekannt. Von den voll stimmberechtigten Mitgliedern des Hauses haben 391 ihre Stimme abgegeben. Davon ungültige Stimmen keine. Mit Ja haben 358, mit Nein haben 31 gestimmt. Enthaltungen 2.
Von den Berliner Abgeordneten haben 18 ihre Stimme abgegeben. Ungültig keine. Mit Ja haben 16, mit Nein haben 2 gestimmt. Enthaltungen keine.
Endgültiges Ergebnis
Abgegebene Stimmen 390 und 18 Berliner Abgeordnete; davon
ja: 357 und 16 Berliner Abgeordnete
nein: 31 und 2 Berliner Abgeordnete
enthalten: 2
Ja
CDU/CSU
Dr. Abelein Austermann Bauer
Bayha
Dr. Becker (Frankfurt) Biehle
Dr. Blank Dr. Blens Dr. Blüm
Böhm (Melsungen) Börnsen (Bönstrup)
Dr. Bötsch Bohl
Bohlsen
Breuer
Bühler (Bruchsal) Carstensen (Nordstrand) Clemens
Dr. Czaja
Dr. Daniels (Bonn)

Frau Dempwolf Dörflinger
Dr. Dollinger
Doss
Dr. Dregger Echternach Ehrbar
Eigen
Engelsberger
Dr. Faltlhauser
Dr. Fell Frau Fischer
Fischer (Hamburg)

Francke (Hamburg)

Dr. Friedrich
Fuchtel
Funk (Gutenzell)

Ganz (St. Wendel)

Frau Geiger
Geis
Dr. von Geldern
Gerstein
Gerster (Mainz)

Glos
Dr. Göhner
Dr. Götz Gröbl
Dr. Grünewald
Günther Dr. Häfele Harries
Frau Hasselfeldt
Haungs
Hauser (Esslingen)

Hedrich
Freiherr Heereman von Zuydtwyck
Helmrich Dr. Hennig
Herkenrath
Hinrichs Hinsken Höffkes Höpfinger Hörster
Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 113. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Dezember 1988 8159
Vizepräsident Stücklen
Dr. Hoffacker
Frau Hoffmann (Soltau) Dr. Hornhues
Dr. Hüsch
Graf Huyn
Jäger
Dr. Jahn (Münster) Dr. Jobst
Jung (Limburg) Jung (Lörrach) Kalb
Dr.-Ing. Kansy Dr. Kappes
Frau Karwatzki Kiechle
Klein (München)

Dr. Köhler (Wolfsburg) Kolb
Kossendey
Kraus
Krey
Kroll-Schlüter Dr. Kronenberg
Dr. Kunz (Weiden) Lamers
Dr. Lammert
Dr. Langner
Lattmann
Dr. Laufs
Lenzer
Frau Limbach Link (Diepholz) Link (Frankfurt) Linsmeier
Lintner
Dr. Lippold (Offenbach) Louven
Lowack
Frau Männle
Magin
Marschewski
Dr. Meyer zu Bentrup Michels
Dr. Möller
Müller (Wesseling) Nelle
Neumann (Bremen) Dr. Olderog
Oswald
Pesch
Pfeffermann
Pfeifer
Dr. Pinger
Dr. Pohlmeier Dr. Probst
Rauen
Rawe
Reddemann
Regenspurger Repnik
Dr. Riesenhuber
Frau Rönsch (Wiesbaden) Frau Roitzsch (Quickborn) Rühe
Dr. Rüttgers
Sauer (Salzgitter) Sauer (Stuttgart) Sauter (Epfendorf) Dr. Schäuble Scharrenbroich Schartz (Trier) Schemken
Schmidbauer
Schmitz (Baesweiler)

Dr. Schneider (Nürnberg) Schreiber
Dr. Schulte

(Schwäbisch Gmünd)

Dr. Schwarz-Schilling
Dr. Schwörer
Seehofer
Seesing
Seiters Spilker
Spranger
Dr. Sprung
Dr. Stark (Nürtingen)

Dr. Stavenhagen
Dr. Stercken Dr. Stoltenberg
Stücklen
Frau Dr. Süssmuth
Susset
Tillmann
Dr. Todenhöfer
Dr. Uelhoff Uldall
Dr. Unland
Frau Verhülsdonk
Vogel (Ennepetal)

Vogt (Duren)

Dr. Voigt (Northeim)

Dr. Vondran Dr. Voss
Dr. Waffenschmidt
Dr. Waigel
Graf von Waldburg-Zeil Dr. Warnke
Dr. Warrikoff Weirich
Weiß (Kaiserslautern) Werner (Ulm)
Frau Will-Feld
Frau Dr. Wilms
Wilz
Wimmer (Neuss)

Frau Dr. Wisniewski Wissmann
Dr. Wittmann Würzbach
Dr. Wulff
Zeitlmann Zierer
Zink
Berliner Abgeordnete
Frau Berger (Berlin) Feilcke
Kalisch
Kittelmann Lummer Dr. Mahlo Dr. Neuling
Schulze (Berlin)

Straßmeir
SPD
Frau Adler
Amling Andres Bachmaier
Bamberg
Becker (Nienberge)

Frau Becker-Inglau Bernrath
Bindig
Frau Blunck
Dr. Böhme (Unna) Börnsen (Ritterhude) Brandt
Büchler (Hof)

Dr. von Billow
Frau Bulmahn
Buschfort
Catenhusen
Conradi
Frau Dr. Däubler-Gmelin Daubertshäuser
Dreßler Duve
Dr. Ehmke (Bonn)

Dr. Emmerlich Esters
Ewen
Frau Faße
Fischer (Homburg)

Frau Fuchs (Köln)

Frau Ganseforth
Gansel
Dr. Gautier
Gerster (Worms)

Frau Dr. Götte
Großmann Grunenberg
Dr. Haack Haack (Extertal)

Haar
Frau Hämmerle
Frau Dr. Hartenstein Hasenfratz
Dr. Hauchler Heistermann
Heyenn
Hiller (Lübeck)

Dr. Holtz Horn
Huonker
Jahn (Marburg)

Jaunich
Dr. Jens
Jung (Düsseldorf) Jungmann Kastning
Kiehm
Kirschner Kißlinger Klose
Kolbow
Koltzsch Koschnick Kuhlwein Lambinus Leidinger Lennartz Leonhart Lutz
Menzel
Dr. Mertens (Bottrop) Müller (Pleisweiler) Müller (Schweinfurt) Müntefering
Nagel
Frau Dr. Niehuis
Dr. Niese Niggemeier
Dr. Nöbel
Frau Odendahl Oesinghaus
Oostergetelo
Opel
Dr. Osswald Paterna
Pauli
Dr. Penner Peter (Kassel)

Pfuhl
Porzner
Poß
Reimann Frau Renger
Reuter
Rixe
Roth
Schäfer (Offenburg) Schanz
Schluckebier
Frau Schmidt (Nürnberg) Schmidt (Salzgitter) Schreiner
Schröer (Mülheim)

Schütz
Seidenthal Frau Seuster
Sielaff
Sieler (Amberg) Singer
Frau Dr. Skarpelis-Sperk Dr. Soell
Frau Dr. Sonntag-Wolgast Stahl (Kempen)

Steiner
Frau Steinhauer
Dr. Struck Frau Terborg Frau Dr. Timm
Frau Traupe Urbaniak
Vahlberg
Voigt (Frankfurt) Weiermann
Frau Weiler Dr. Wernitz Westphal
Frau Weyel Dr. Wieczorek Wiefelspütz
von der Wiesche
Wimmer (Neuötting) Wischnewski
Dr. de With Wittich
Zumkley
Berliner Abgeordnete
Heimann
Dr. Mitzscherling Stobbe
Dr. Vogel
Wartenberg (Berlin)

FDP
Frau Dr. Adam-Schwaetzer Baum
Beckmann Bredehorn Eimer (Fürth) Engelhard
Dr. Feldmann
Frau Folz-Steinacker Gallus
Gattermann Genscher
Gries
Grünbeck
Frau Dr. Hamm-Brücher Dr. Haussmann
Heinrich
Dr. Hirsch Dr. Hitschler Dr. Hoyer
Kleinert (Hannover)

Kohn
Dr.-Ing. Laermann Mischnick Neuhausen Nolting
Richter
Rind
Ronneburger Schäfer (Mainz)

Frau Dr. Segall
Dr. Solms
Dr. Thomae Timm
Wolfgramm (Göttingen) Frau Würfel
Berliner Abgeordnete
Hoppe Lüder
8160 Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 113. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Dezember 1988
Vizepräsident Stücklen
Nein
SPD
Dr. Apel
DIE GRÜNEN
Brauer
Dr. Briefs
Dr. Daniels (Regensburg) Ebermann
Frau Eid
Frau Flinner Häfner
Frau Hillerich Hoss
Hüser
Frau Kelly
Kleinert (Marburg)

Dr. Knabe
Dr. Lippelt (Hannover) Dr. Mechtersheimer Frau Nickels
Frau Oesterle-Schwerin Frau Rust
Frau Saibold Frau Schilling Frau Schoppe
Stratmann
Frau Unruh
Frau Dr. Vollmer Volmer
Weiss (München) Wetzel
Frau Wilms-Kegel Frau Wollny
Berliner Abgeordnete
Frau Olms Sellin
Fraktionslos Wüppesahl
Enthalten
SPD Gilges
DIE GRÜNEN Schily
Das Gesetz ist damit mit großer Mehrheit angenommen.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD)

Ich erteile das Wort dem Herrn Abgeordneten Andres.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. h.c. Gerd Andres


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das, was wir gerade an Beschönigungen in der Rede des Abgeordneten Scharrenbroich gehört haben, ist im gegenwärtig geltenden Betriebsverfassungsgesetz mit der Formulierung geregelt: Der Betriebsrat ist rechtzeitig und umfassend zu informieren. Zu „umfassend" gehört nach der Rechtsprechung, daß ihm alle Planungs- und Beratungsunterlagen vorzulegen sind. So will ich nur festhalten: Das, was hier gefeiert wird, ist nichts anderes als weiße Salbe, ist gegenwärtiger Rechtszustand.

    (Beifall bei der SPD)

    Der Deutsche Bundestag entscheidet über ein Gesetz der Koalitionsfraktionen, das weitreichende Konsequenzen für die Regelung der sozialen Beziehungen in den Betrieben haben wird und mit dem unserer Auffassung nach die über Jahrzehnte hinweg gewachsenen, bewährten Interessenvertretungsstrukturen demontiert bzw. zerschlagen werden. Dabei ist die Regierungskoalition den Weg gegangen, dem Deutschen Bundestag ein Artikelgesetz vorzulegen, und das mit gutem Grund. Bei Einzelberatung der Artikel dieses Gesamtpaketes würde deutlich, daß wichtige Teile des Gesetzentwurfes nur von parlamentarischen Minderheiten in diesem Hause wirklich gewollt und getragen werden. Politische Junktims und nicht die von einer Mehrheit bejahte sachliche Erforderlichkeit sind die eigentlichen Grundlagen dieses Entwurfs.
    Schon die Koalitionsvereinbarung aus dem Frühjahr des vergangenen Jahres und die darauf folgenden öffentlichen Debatten haben deutlich gemacht, daß dieser Gesetzentwurf Ausdruck des gegenseitigen Mißtrauens der Koalitionäre ist und nur mit der Drohung des Alles oder Nichts massive Sachdifferenzen überwunden werden konnten.

    (Beifall bei der SPD — Dr. Bötsch [CDU/ CSU]: Da lachen ja die Hühner!)

    Die CDU/CSU und bei ihr besonders die Arbeitnehmerschaft schluckt die gesetzliche Verankerung von Sprecherausschüssen für leitende Angestellte, die außer von der Union der leitenden Angestellten und der FDP von niemandem gewollt oder gar für notwendig gehalten wird.

    (Dr. Bötsch [CDU/CSU]: Irrtum, von der CSU!)

    Der Bundesarbeitsminister und die Repräsentanten der CDA in diesem Haus können sich zu diesem Teil des Gesetzentwurfes nur herzlich gratulieren.
    Die Sicherung der Montanmitbestimmung wird von großen Teilen des Parlamentes als notwendig erachtet. Die Zustimmung der FDP als wesentlichen Teil dieser Regierungskoalition konnte die Union jedoch nur erreichen, weil sie bereit war, die eine oder andere Kröte zu schlucken.

    (Günther [CDU/CSU]: Ihr habt es gar nicht geschafft!)

    Die Veränderung des Betriebsverfassungsgesetzes mit der völlig unangemessenen Überbetonung von Splittergruppeninteressen, die bei bisherigen Wahlen durch die Entscheidungen vieler Tausender von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eine entsprechende Quittung erhielten, ist eine wohl wegen dessen Bedeutungslosigkeit gewollte Stützungsmaßnahme für den Christlichen Gewerkschaftsbund.
    Die vom Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung zu diesem Gesetzentwurf durchgeführte Anhörung am 28. September 1988 ergab eine seltene Einmütigkeit von Arbeitgebern, Gewerkschaftlern und Wissenschaftlern, die zwar jeweils punktuell Teile dieses Entwurfs für richtig hielten, aber deutlich machten, daß der Gesamtentwurf überflüssig und mißlungen sei.

    (Dreßler [SPD]: Sehr richtig! So war das!)

    Dennoch werden Vertreter der Koalition nicht müde — wir haben das durch Herrn Scharrenbroich hier wieder erlebt —, fast schon beschwörend zu schildern, daß gerade dieser Gesetzentwurf ein Beweis für die Zuverlässigkeit und Handlungsfähigkeit der Koalition bzw. der Regierung sei. Das klingt doch verdächtig nach dem Pfeifen im dunklen Wald.
    Hier muß festgehalten werden: Dieser Gesetzentwurf ist kein Beweis für Zuverlässigkeit und Handlungsfähigkeit. Mit ihm wird keines der wirklichen Probleme, die besonders in der Betriebsverfassung angepackt werden müßten, gelöst.

    (Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten der GRÜNEN)

    Ganz im Gegenteil: Dieses Gesetz wird dazu führen,
    daß gut funktionierende und bewährte Regelungen
    Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 113. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Dezember 1988 8161
    Andres
    der Betriebsverfassung zerschlagen werden, bewährte Vertretungsstrukturen im Betrieb demontiert werden, Minigruppierungen und Richtungsgewerkschaften bevorteilt und damit zu bedeutsamen Größen im Betrieb werden können, die wirkungsvolle Interessenvertretung der Arbeitnehmer beeinträchtigt und damit der soziale Konsens gefährdet wird.
    Der von Ihnen formulierte Anspruch, mit diesem Gesetz mehr Demokratie im Betrieb zu realisieren, stimmt nicht. Nicht mehr Demokratie wird das Ergebnis dieses Gesetzes sein, sondern Streit, Auseinandersetzung und Chaos und damit eine weitere Schwächung der Position der Arbeitnehmer. Und genau dieses wollen Sie.

    (Beifall bei der SPD)

    Herr Scharrenbroich und Herr Blüm, nach der Verabschiedung dieser Gesetzesvorlage hier heute abend können Sie bei Herrn Stoiber Vollzugsmeldung machen. Ein Teil der Gewerkschaftsfrage ist gelöst, und ich gratuliere ganz besonders Ihnen beiden dazu, daß Sie ihm das melden können.

    (Beifall bei der SPD)

    Wir unterstützen in dem Artikelgesetz die dringend notwendige Sicherung der Montan-Mitbestimmung. Um diesen Tatbestand zu regeln, wäre unserer Auffassung nach der Rest dieses famosen Gesetzes allerdings nicht notwendig gewesen.
    Die SPD-Bundestagsfraktion hat mit der Drucksache 11/14 sehr früh in dieser Legislaturperiode einen eigenen Gesetzentwurf zur Sicherung der MontanMitbestimmung eingebracht. In den Ausschußberatungen wurde durch uns der Antrag formuliert, das Artikelgesetz aufzulösen und sich vordringlich der Sicherung der Montan-Mitbestimmung zu widmen. Sie haben dies abgelehnt; Sie wissen wahrscheinlich auch warum, nämlich weil das mit diesem Koalitionspartner nicht zu machen gewesen wäre.
    Wir werden der Sicherung der Montan-Mitbestimmung zustimmen. Aber wir haben an den vorgesehenen Regelungen des hier vorliegenden Gesetzentwurfs in wichtigen Punkten deutliche Kritik anzumelden: Mit der Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes wollen Sie die Rechte von Minderheiten bei der Betriebsratswahl und in der Betriebsratsarbeit ausweiten. Gestützt auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes senken Sie das notwendige Unterschriftenquorum zur Einreichung von Wahlvorschlägen von bisher einem Zehntel der wahlberechtigten Arbeitnehmer auf ein Zwanzigstel und von bisher mindestens 100 Unterschriften auf 50. Gleichzeitig legen Sie fest, daß Gewerkschaften künftig ohne die notwendigen Stützunterschriften, lediglich durch Unterzeichnung von zwei Beauftragten Wahlvorschläge zur Betriebsratswahl einreichen können.
    Ich will in diesem Zusammenhang folgendes festhalten: Eine solche Regelung ist unnötig, schafft ungleiche Rechte und ist aus unserer Sicht verfassungsrechtlich bedenklich.

    (Beifall bei der SPD)

    Weder in der Ausschußberatung, meine Damen und
    Herren, noch in der Anhörung konnte die in Ihrer
    Koalition immer wieder vorgetragene Begründung,
    Minderheiten würden an der Wahrnehmung demokratischer Rechte im Zusammenhang mit der Betriebsratswahl und der Betriebsratsarbeit behindert, belegt werden.

    (Beifall bei der SPD)

    Im Gegenteil: Belegt wurde, daß häufig Wahlvorschläge deshalb nicht zustande kommen, weil sie nicht die notwendige Zahl der Stützunterschriften bei wahlberechtigten Belegschaftsangehörigen erhielten. Dazu gilt für uns folgendes: Wer noch nicht einmal erreichen kann, daß er durch Belegschaftsangehörige bei seinem Begehren, an Wahlen teilzunehmen, gestützt wird, der sollte an solchen Wahlen auch nicht teilnehmen können.

    (Beifall bei der SPD)