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    Plenarprotokoll 11/112 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 112. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 30. November 1988 Inhalt: Ergebnisse der namentlichen Abstimmungen über die Entschließungsanträge zum Gesundheits-Reformgesetz in der 111. Sitzung am 25. November 1988 8044 D Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung Pfeifer, Parl. Staatssekretär BMA . . . . 8037B Frau Dr. Hartenstein SPD . . . . 8038A, 8038 C Pfeifer, Parl. Staatssekretär BMA . . . 8038 B Kohn FDP 8038 C Pfeifer, Parl. Staatssekretär BMA . . . 8039A Engelhard, Bundesminister BMJ 8039 A Dr. Gautier SPD 8039 B Pfeifer, Parl. Staatssekretär BMA . . . 8039 C Dr. Penner SPD 8040 A Dr. Schäuble, Bundesminister für besondere Aufgaben, Chef des Bundeskanzleramtes . 8040 A Frau Fuchs (Verl) SPD 8040B, 8041 C Würzbach, Parl. Staatssekretär BMVg . . 8040 C Gerster (Worms) SPD 8041 A Würzbach, Parl. Staatssekretär BMVg . 8041 B Frau Dr. Hamm-Brücher FDP 8041 C Dr. Schäuble, Bundesminister für besondere Aufgaben, Chef des Bundeskanzleramtes . 8041 D Stratmann GRÜNE 8042A, 8042 B Dr. Riesenhuber, Bundesminister BMFT 8042A, 8042 B Conradi SPD 8042 C Dr. Schäuble, Bundesminister für besondere Aufgaben, Chef des Bundeskanzleramtes . 8042 D Dr. Sperling SPD 8042 D Dr. Schäuble, Bundesminister für besondere Aufgaben, Chef des Bundeskanzleramtes . 8043 A Dr. Briefs GRÜNE 8043 A Spranger, Parl. Staatssekretär BMI . . . 8043 D Mischnick FDP 8044 B Spranger, Parl. Staatssekretär BMI . . . 8044 B Dr. Nöbel SPD 8044 B Kühbacher SPD 8044 C Spranger, Parl. Staatssekretär BMI . . . 8044 C Zusatztagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde betr. Menschenrechtssituation in der Türkei Frau Hensel GRÜNE 8069A, 8073 B Dr. Stercken CDU/CSU 8070 A Schreiner SPD 8070 D Irmer FDP 8071B, 8081 B Schäfer, Staatsminister AA 8072 B Dr. Pohlmeier CDU/CSU 8073 C Frau Becker-Inglau SPD 8074 D Dr. Müller CDU/CSU 8075 D Bindig SPD 8077 A Vogel (Ennepetal) CDU/CSU 8078 A Antretter SPD 8079 A Schwarz CDU/CSU 8080 A Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde — Drucksache 11/2561 vom 25. November 1988 — Unterschiedliche Äußerungen von Bundesumweltminister Töpfer und Landwirtschafts- II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 112. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. November 1988 minister Jochimsen (NRW) im Zusammenhang mit der abschließenden Sicherheitsbeurteilung des Schnellen Brüters MdlAnfr 1 25.11.88 Drs 11/3561 Dr. Daniels (Regensburg) GRÜNE Antw BMin Dr. Töpfer BMU 8045 B ZusFr Dr. Daniels (Regensburg) GRÜNE 8045 D ZusFr Stratmann GRÜNE 8046 B Eigenverantwortliche Vergabe der dem Regierungsbezirk Braunschweig zugewiesenen Zonenrandförderungsmittel MdlAnfr 3 25.11.88 Drs 11/3561 Seidenthal SPD Antw PStSekr Dr. Hennig BMB 8046 D ZusFr Seidenthal SPD 8046 D Nichtausschöpfung der für den Bau von Schulen und Kindergärten im niedersächsischen Zonenrandgebiet vorgesehenen Haushaltsmittel MdlAnfr 4 25.11.88 Drs 11/3561 Seidenthal SPD Antw PStSekr Dr. Hennig BMB 8047 B ZusFr Seidenthal SPD 8047 B Mietminderung wegen Verkehrslärm MdlAnfr 5, 6 25.11.88 Drs 11/3561 Dr. Sperling SPD Antw PStSekr Echternach BMBau . . . . 8047D ZusFr Dr. Sperling SPD 8048 A EG-Anpassungshilfe für den italienischen Finsider-Konzern MdlAnfr 11, 12 25.11.88 Drs 11/3561 Urbaniak SPD Antw PStSekr Dr. Riedl BMWi . 8048D, 8049 B ZusFr Urbaniak SPD 8049A, 8049 B Beckmann FDP 8050 A Genehmigung des Exports von Multisensorplattformen der Firma MBB nach Südafrika angesichts des vereinbarten Rüstungsembargos; Beschreibung der Multisensorplattform-Gerätetechnik im MBB-Geschäftsbericht von 1983 MdlAnfr 13, 14 25.11.88 Drs 11/3561 Frau Beck-Oberdorf GRÜNE Antw PStSekr Dr. Riedl BMWi . . 8050C, 8052 A ZusFr Frau Beck-Oberdorf GRÜNE 8050C, 8052A, 8054 A ZusFr Gansel SPD 8050D, 8052 B ZusFr Frau Olms GRÜNE . . . 8051B, 8052 D ZusFr Frau Teubner GRÜNE . 8051 C, 8053 A ZusFr Opel SPD 8051 C ZusFr Bohl CDU/CSU 8051D, 8052 C ZusFr Frau Weyel SPD 8053 B ZusFr Kittelmann CDU/CSU 8053 D ZusFr Oostergetelo SPD 8054 B Besteller der zur Lieferung nach Südafrika vorgesehenen Multisensorplattform und Gewährleistung ihrer Verwendung für ausschließlich zivile Zwecke; Verhinderung der Ausrüstung der südafrikanischen Armee mit bundesdeutschen Produkten MdlAnfr 15, 16 25.11.88 Drs 11/3561 Frau Olms GRÜNE Antw PStSekr Dr. Riedl BMWi . . 8054B, 8055 B ZusFr Frau Olms GRÜNE . . . 8054 C, 8055 B ZusFr Gansel SPD 8055A, 8055 D ZusFr Kuhlwein SPD 8055 A ZusFr Frau Beck-Oberdorf GRÜNE . . 8055 D Frau Teubner GRÜNE 8056 A Versuch zweier ehemaliger Mitarbeiter des Rüstungskonzerns Krauss-Maffei, Pläne des Kampfpanzers Leopard II an die Arabischen Emirate zu liefern MdlAnfr 19, 20 25.11.88 Drs 11/3561 Gansel SPD Antw PStSekr Dr. Riedl BMWi . 8056B, 8056 D ZusFr Gansel SPD 8056B, 8056D Bundesmittel für den Bau eines Einkaufszentrums mit Freizeiteinrichtungen einer kanadischen Gesellschaft in Oberhausen; Wettbewerbsnachteile für den Einzelhandel MdlAnfr 24, 25 25.11.88 Drs 11/3561 Schemken CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Riedl BMWi . . 8057B, 8058 A ZusFr Schemken CDU/CSU . . . 8057C, 8058A ZusFr Beckmann FDP 8058 B Aufrechterhaltung der Bundesforschungsanstalt für gartenbauliche Pflanzenzüchtung in Ahrensburg MdlAnfr 26, 27 25.11.88 Drs 11/3561 Kuhlwein SPD Antw PStSekr Gallus BML . . 8058D, 8059 B ZusFr Kuhlwein SPD 8058D, 8059 B ZusFr Oostergetelo SPD 8059 C Entwicklung der EG-Agrarkosten in 1988/ 89; Unterstützung der Landwirte, die im Marktfruchtbau schwere Verluste hinnehmen mußten MdlAnfr 28 25.11.88 Drs 11/3561 Eigen CDU/CSU Antw PStSekr Gallus BML 8059 D ZusFr Eigen CDU/CSU 8060 B Wettbewerbsnachteile für den deutschen Intensivgartenbau durch Subventionierung Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 112. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. November 1988 III der Erneuerung von Gewächshäusern in den Niederlanden MdlAnfr 29 25.11.88 Drs 11/3561 Eigen CDU/CSU Antw PStSekr Gallus BML 8060 D ZusFr Eigen CDU/CSU 8060 D Änderung der Deklarationsvorschriften für Mischfutter MdlAnfr 30, 31 25.11.88 Drs 11/3561 Frau Dr. Hartenstein SPD Antw PStSekr Gallus BML . . . 8061A, 8061 D ZusFr Frau Dr. Hartenstein SPD . 8061B, 8062A ZusFr Oostergetelo SPD . . . . 8061D, 8062 B Deklaration von Mischfutter MdlAnfr 32, 33 25.11.88 Drs 11/3561 Oostergetelo SPD Antw PStSekr Gallus BML . . . 8062D, 8063 C ZusFr Oostergetelo SPD . . . . 8063A, 8063 D ZusFr Frau Dr. Hartenstein SPD . 8063B, 8064 B ZusFr Eigen CDU/CSU 8064 B Kampagne der Gewerbeaufsichtsämter gegen zahntechnische Labors MdlAnfr 38 25.11.88 Drs 11/3561 Grünbeck FDP Antw PStSekr Höpfinger BMA 8064 D ZusFr Grünbeck FDP 8064 D Abgeltung der Ansprüche von Wehrübenden aus dem Unterhaltssicherungsgesetz MdlAnfr 44, 45 25.11.88 Drs 11/3561 Heistermann SPD Antw PStSekr Würzbach BMVg . 8065 C, 8066A ZusFr Heistermann SPD . . . . 8065C, 8066 B Alternativen zur Heeresstruktur 2000 zur Gewinnung und Finanzierung von Zeitsoldaten; Infragestellung der Verlängerung des Wehrdienstes angesichts der ergebnisoffenen Strukturplanung MdlAnfr 46, 47 25.11.88 Drs 11/3561 Gerster (Worms) SPD Antw PStSekr Würzbach BMVg . 8066C, 8067A ZusFr Gerster (Worms) SPD . . . 8066C, 8067 A ZusFr Heistermann SPD . . . . 8066D, 8067 B Asbestkonzentration im Trinkwasser MdlAnfr 59, 60 25.11.88 Drs 11/3561 Frau Würfel FDP Antw StSekr Chory BMJFFG . 8067D, 8068B ZusFr Frau Würfel FDP 8068A, 8068 C ZusFr Schreiner SPD 8068 B ZusFr Frau Teubner GRÜNE 8068 D Nächste Sitzung 8082 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 8083* A Anlage 2 Gefährdung des angestrebten Erfolgs der UWG-Novelle MdlAnfr 2 25.11.88 Drs 11/3561 Hinsken CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Jahn BMJ . . . . 8083* B Anlage 3 Verbesserung des Schulunterrichts über die jüngere Geschichte Deutschlands, insbesondere über die Teilung Deutschlands und die Lage der Menschen und ihre Menschenrechte in den kommunistisch regierten Teilen Deutschlands MdlAnfr 7 25.11.88 Drs 11/3561 Jäger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Frau Karwatzki BMBW 8083* D Anlage 4 Steuerliche Anerkennung der Ausgaben für Haushaltshilfen MdlAnfr 8, 9 25.11.88 Drs 11/3561 Kroll-Schlüter CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Häfele BMF . . . 8084* A Anlage 5 Heraufsetzung der automatischen Eintragung der Kinder in der Lohnsteuerkarte auf das 18. Lebensjahr MdlAnfr 10 25.11.88 Drs 11/3561 Frau Adler SPD SchrAntw PStSekr Dr. Häfele BMF . . . 8084* C Anlage 6 Höhe der an die Unternehmen der MBB GmbH gewährten staatlichen Forschungsmittel und sonstigen Subventionen MdlAnfr 17, 18 25.11.88 Drs 11/3561 Frau Bulmahn SPD SchrAntw PStSekr Dr. Riedl BMWi . . . . 8084* D Anlage 7 Versuch zweier ehemaliger Mitarbeiter des Rüstungskonzerns Krauss-Maffei, Pläne des Kampfpanzers Leopard II an die Arabischen Emirate zu liefern MdlAnfr 21, 22 25.11.88 Drs 11/3561 Jungmann SPD SchrAntw PStSekr Dr. Riedl BMWi . . . . 8085* B IV Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 112. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. November 1988 Anlage 8 Bundesmittel für die Errichtung eines Einkaufs-, Freizeit- und Vergnügungszentrums einer kanadischen Gesellschaft in Oberhausen; Wettbewerbsnachteile für ortsansässige Unternehmen MdlAnfr 23 25.11.88 Drs 11/3561 Hinsken CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Riedl BMWi . . . . 8085* C Anlage 9 Anzahl der abgelehnten Anträge auf Wiederaufleben der Witwenrente nach § 1291 RVO; Gleichbehandlung der Arbeiter- und Angestelltenwitwen MdlAnfr 34 25.11.88 Drs 11/3561 Frau Steinhauer SPD SchrAntw PStSekr Höpfinger BMA . . . 8086* A Anlage 10 Unterbindung des Handels mit rassistischen und neonazistischen Computerspielen, insbesondere in Schulen und Jugendtreffs MdlAnfr 56, 57 25.11.88 Drs 11/3561 Reimann SPD SchrAntw StSekr Chory BMJFFG . . . . 8086* C Anlage 11 Chemische Prozesse und Zutaten bei der Herstellung von Soja-Milch MdlAnfr 58 25.11.88 Drs 11/3561 Fuchtel CDU/CSU SchrAntw StSekr Chory BMJFFG . . . . 8087* B Anlage 12 Einschränkung der Ausnahmen im Entwurf der Bier-Verordnung; Verbot der Verwendung von Enzymen u. a. bei der inländischen Bierherstellung MdlAnfr 61, 62 25.11.88 Drs 11/3561 Müller (Schweinfurt) SPD SchrAntw StSekr Chory BMJFFG . . . . 8087* D Anlage 13 Bericht eines ,,Geo"-Journalisten über die Zustände im Gefahrgut-Verkehr auf deutschen Landstraßen; Qualifikation des Fahrpersonals MdlAnfr 63, 64 25.11.88 Drs 11/3561 Duve SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . . 8088* B Anlage 14 Vorrangiger Ausbau der Höllentalbahn angesichts des Urteils des Verwaltungsgerichts Freiburg gegen den Bau der B 31-Ost von Freiburg nach Kirchzarten MdlAnfr 65, 66 25.11.88 Drs 11/3561 Dr. Schroeder (Freiburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . . 8088* D Anlage 15 Verhinderung der Einreise südafrikanischer Politiker angesichts der Einreiseverweigerung für eine Delegation der österreichischen katholischen Bischofskonferenz nach Südafrika; Konsequenzen aus der Verweigerung der Ausreise des stellvertretenden Bischofs der evangelisch-lutherischen Kirche in Namibia MdlAnfr 67, 68 25.11.88 Drs 11/3561 Dr. Hirsch FDP SchrAntw StMin Schäfer AA 8089* B Anlage 16 Verzögerung des NATO-Konzepts für Rüstungskontrolle und Abrüstung durch den Bundesaußenminister; Zitierung des Bundesaußenministers von Radio Moskau als Zeuge für den sowjetischen Abrüstungswillen MdlAnfr 69, 70 25.11.88 Drs 11/3561 Lowack CDU/CSU SchrAntw StMin Schäfer AA 8089' C Anlage 17 Verhaftung deutscher Parlamentarier im Zusammenhang mit der Prozeßbeobachtung Dev-Yol in Ankara; Kritik am Verhalten der Botschaft MdlAnfr 71, 72 25.11.88 Drs 11/3561 Würtz SPD SchrAntw StMin Schäfer AA 8090* A Anlage 18 Festnahme und Mißhandlung deutscher Bürger anläßlich einer Prozeßbeobachtung in Ankara MdlAnfr 73 25.11.88 Drs 11/3561 Frau Ganseforth SPD SchrAntw StMin Schäfer AA 8090* B Anlage 19 Inhaftierte Personen in der Sowjetunion aus politischen, religiösen oder anderen Gründen MdlAnfr 74 25.11.88 Drs 11/3561 Jäger CDU/CSU SchrAntw StMin Schäfer AA 8090* C Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 112. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. November 1988 V Anlage 20 Stand der Verhandlungen von drei Arbeitsgruppen mit der Volksrepublik Polen; Besuch des polnischen Außenministers MdlAnfr 75, 76 25.11.88 Drs 11/3561 Becker (Nienberge) SPD SchrAntw StMin Schäfer AA 8090* D Anlage 21 Aussage des Bundesinnenministers über die Verwendung des Begriffs „Faschismus" MdlAnfr 79 25.11.88 Drs 11/3561 Schreiner SPD SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . . . 8091* A Anlage 22 Handhabung der Veröffentlichung von Meinungsumfragen kurz vor Wahlen in europäischen Staaten MdlAnfr 80 25.11.88 Drs 11/3561 Fuchtel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . . . 8091* B Anlage 23 Kriterien für die Wahl des Standorts des neu zu errichtenden Lastenausgleichsarchivs; Ansiedlung einer anderen Bundeseinrichtung in der ursprünglich als Standort vorgesehenen Stadt Lübeck MdlAnfr 81, 82 25.11.88 Drs 11/3561 von Schmude CDU/CSU SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . . . 8091* B Anlage 24 Zunahme verbotener Glücksspiele als Auswirkung restriktiver Maßnahmen gegen legale Spielstätten MdlAnfr 83 25.11.88 Drs 11/3561 Grünbeck FDP SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . . . 8091* D Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 112. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. November 1988 8037 112. Sitzung Bonn, den 30. November 1988 Beginn: 13.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens** 2. 12. Austermann 30. 11. Bindig' 2. 12. Büchner (Speyer)** 2. 12. Catenhusen 1. 12. Dr. Francke 2. 12. Dr. Glotz 30. 11. Dr. Hauff 2. 12. Irmer' 1. 12. Dr. Jenninger 2. 12. Dr. Knabe 30. 11. Lennartz 30. 11. Lenzer' 30. 11. Dr. Mahlo 2. 12. Dr. Meyer zu Bentrup 30. 11. Mischnick 30. 11. Mitzscherling 1. 12. Müller 1. 12. Müller (Wesseling) 30. 11. Dr. Müller** 1. 12. Niegel* 2. 12. Paintner 2. 12. Reuschenbach 30. 11. Roth 1. 12. Dr. Scheer 2. 12. Tietjen 2. 12. Toetemeyer 2. 12. Dr. Warnke 30. 11. Weisskirchen 2. 12. Wieczorek 1. 12. Zeitler 2. 12. Zierer' 1. 12. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Jahn auf die Frage des Abgeordneten Hinsken (CDU/CSU) (Drucksache 11/ 3561 Frage 2): Wie beurteilt die Bundesregierung die Position des Deutschen Industrie- und Handelstages, daß insbesondere im Hinblick auf das Verbot der mengenmäßigen Beschränkung und das Verbot der werbenden Preisgegenüberstellung der angestrebte Erfolg der UWG-Novelle seit dem Urteil des Bundesgerichtshofes, wonach das Verbot nur dann gilt, wenn einzelne Waren im Vergleich zu sonstigen Angeboten werbemäßig besonders herausgestellt werden, in hohem Maße gefährdet sei? Die Position des Deutschen Industrie- und Handelstages zur praktischen Bewährung der zum 1. Januar 1987 in Kraft getretenen UWG-Novelle ist der Bundesregierung bekannt. Der Deutsche Industrie- und Handelstag gehört zu denjenigen am Recht gegen den unlauteren Wettbewerb interessierten Verbän- Anlagen zum Stenographischen Bericht den und Organisationen, die - neben den Justizministern und -senatoren der Länder - von der Bundesregierung nach ihren Erfahrungen mit den novellierten Vorschriften befragt worden sind. Diese Erhebung ist inzwischen abgeschlossen. Die Bundesregierung wird die - teilweise sehr umfangreichen - Stellungnahmen, zu denen auch die des Deutschen Industrie- und Handelstages gehört, in dem Bericht über die praktischen Auswirkungen der UWG-Novelle berücksichtigen, den sie dem Bundesrat vorzulegen hat. Mit der Vorlage dieses Berichts kommt die Bundesregierung einem Auftrag nach, den der Bundesrat ihr seinerzeit bei der Zustimmung zu dem von den Koalitionsfraktionen eingebrachten Gesetzentwurf erteilt hat. Der Bericht wird auch dem Deutschen Bundestag zugeleitet werden. Da dieser Bericht noch nicht abgeschlossen ist, ist die Bundesregierung nicht in der Lage, schon jetzt zu den Erfahrungsberichten aus der Praxis Stellung zu nehmen. Der Bericht an den Bundesrat wird insbesondere auch die Vorschriften über die Werbung für mengenmäßig beschränkte Angebote (§ 6 d UWG) und die Werbung mit Preisgegenüberstellungen (§ 6 e UWG) behandeln und dabei auch auf die in der Frage erwähnte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu diesen Vorschriften eingehen. Ohne einer abschließenden Bewertung durch den Bericht vorgreifen zu wollen, kann schon jetzt festgestellt werden, daß der Problemkreis der §§ 6 d und 6 e UWG zwar als wesentlicher Kritikpunkt in den Stellungnahmen aus der Praxis aufgegriffen wird und zum Teil auch befürchtet wird, der in der Novellierung des UWG zum Ausdruck gekommene Wille des Gesetzgebers werde sich insoweit in der Praxis nur mangelhaft durchsetzen lassen; im übrigen aber wird den novellierten Vorschriften des UWG durchweg die praktische Bewährung bescheinigt, so daß von einer Gefährdung oder gar einem Scheitern der UWG-Novelle insgesamt nicht die Rede sein kann. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Karwatzki auf die Frage des Abgeordneten Jäger (CDU/CSU) (Drucksache 11/ 3561 Frage 7): Teilt die Bundesregierung die Sorge um den Deutschland als Ganzes betreffenden niedrigen Wissensstand von jungen Menschen, wie er aus den jüngsten Veröffentlichungen des Deutschen Lehrerverbandes hervorgeht, und was wird die Bundesregierung tun, um auf die Bundesländer mit dem Ziel einzuwirken, den Deutschlands Geschichte, seine Teilung durch die UdSSR, die Lage der Menschen und ihrer Menschenrechte in den kommunistisch beherrschten Teilen Deutschlands und die Bemühungen zur Überwindung der Teilung Deutschlands betreffenden Unterricht an den Schulen nachhaltig zu verstärken und zu erweitern? Für die Behandlung der Deutschen Frage im Unterricht der Schulen sind die Länder zuständig. Daher besteht auch keine Möglichkeit der Einflußnahme der Bundesregierung auf die Länder im Sinne der Frage. 8084* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 112. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. November 1988 Im übrigen sehen die Lehrpläne des Faches Geschichte in allen Ländern auf der Grundlage des Beschlusses der Kultusministerkonferenz vom 23. November 1978 die Behandlung der Deutschen Frage als Bestandteil der deutschen und europäischen Geschichte nach 1945 vor. Es besteht für die Bundesregierung kein Anlaß, daran zu zweifeln, daß in den Ländern damit der Bedeutung der Deutschen Frage im Unterricht Rechnung getragen wird. Die Veröffentlichung des Deutschen Lehrerverbandes bietet keine Grundlage, von dieser Bewertung abzurücken. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Häfele auf die Fragen des Abgeordneten Kroll-Schlüter (CDU/CSU) (Drucksache 11/3561 Fragen 8 und 9): Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die Ausgaben für Haushaltshilfen steuerlich geltend machen zu können, um der in Zukunft stark anwachsenden Zahl älterer Menschen die Chance zu eröffnen, möglichst lange selbständig und unabhängig leben zu können, die bäuerlichen Familien im Bereich der Haushaltsführung zu entlasten und so einen Anreiz zur Beschäftigung von Haushaltshilfen zu geben, um so neue Arbeitsplätze zu schaffen? Hält es die Bundesregierung für möglich, daß die steuerliche Anerkennung der Ausgaben für Haushaltshilfen kompensiert wird durch die Steuereinnahmen, die dadurch entstehen, daß die Haushaltshilfen selbst Steuern bezahlen und soziale Kosten (Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe etc.) gesenkt werden, da nun vormals Arbeitslose Arbeit erhalten? Zu Frage 8: Aufgrund der Koalitionsvereinbarungen vom Frühjahr 1987 befaßt sich eine interministerielle Arbeitsgruppe mit der Frage, inwieweit eine Auflösung der im Steuerrecht bestehenden strengen Trennung zwischen steuerlich abzugsfähigen Aufwendungen und nicht abziehbaren Aufwendungen der privaten Lebensführung zugunsten der Schaffung neuer Arbeitsplätze in privaten Haushalten in Frage kommt. Das Ergebnis der Beratungen liegt noch nicht vor. Zu Frage 9: Es läßt sich nicht abschätzen, in welchem Umfang bisher Arbeitslose durch eine steuerliche Begünstigung von Aufwendungen für in Privathaushalten beschäftigte Haushaltshilfen neu eingestellt würden. Soweit bei solchen Neueinstellungen die Grenze von 120, — DM wöchentlich überschritten wird, so daß eine Lohnsteuerpauschalierung nicht mehr möglich ist, käme es zu Einsparungen bei öffentlichen Sozialleistungen und zu geringen Lohnsteuer-Mehreinnahmen. Ob diese Haushaltseinsparungen und Steuermehreinnahmen die Steuerausfälle für den Abzug der Aufwendungen für die Beschäftigung von Haushaltshilfen ausgleichen, erscheint fraglich. Bei den Privathaushalten mit Haushaltshilfen dürfte es sich in der Regel um Einkommensbezieher mit gehobenen Einkünften handeln, bei denen sich höhere Grenzsteuersätze beim Abzug auswirken. Ferner ist zu berücksichtigen, daß Umschichtungen bisher bestehender Beschäftigungsverhältnisse in größerem Umfange erfolgen und dadurch bloße Mitnahmewirkungen zu erwarten wären. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Häfele auf die Frage der Abgeordneten Frau Adler (CDU/CSU) (Drucksache 11/3561 Frage 10): Ist die Bundesregierung bereit, die automatische Eintragung der Kinder auf der Lohnsteuerkarte durch die Gemeinden wieder auf das achtzehnte Lebensjahr — statt bisher sechzehn Jahre — aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung heraufzusetzen? In Anpassung an eine Änderung des Bundeskindergeldgesetzes ist die Altersgrenze, bis zu der Kinder automatisch auf der Lohnsteuerkarte eingetragen werden, durch das Zweite Haushaltsstrukturgesetz vom 22. Dezember 1981 mit Wirkung ab 1983 vom 18. auf das 16. Lebensjahr herabgesetzt worden. Hierdurch sollten Kinder zwischen dem 16. und 18. Lebensjahr, die bereits einer Erwerbstätigkeit nachgehen, von der Berücksichtigung ausgeschlossen werden. Diese Maßnahmen haben seinerzeit beim Kindergeld zu Minderausgaben von 400 Millionen DM jährlich und bei der Einkommensteuer und Lohnsteuer zu Mehreinnahmen von 100 Millionen DM jährlich geführt. Würde die Herabsetzung der Altersgrenze beim Kindergeld und bei der Einkommensteuer heute wieder rückgängig gemacht, so würde dies wegen der zurückgegangenen Kinderzahlen zwar nur noch zu einer Haushaltsmehrbelastung von rund 250 Millionen DM jährlich führen. Die Bundesregierung ist auch bei Anerkennung des Vereinfachungszwecks der Auffassung, daß eine Mehrbelastung in dieser Größenordnung im Augenblick nicht zu vertreten ist. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Riedl auf die Fragen der Abgeordneten Frau Bulmahn (SPD) (Drucksache 11/3561 Fragen 17 und 18): Wie hoch waren die Zuwendungen für Forschung und Entwicklung der verschiedenen Bundesressorts an die in der MBB GmbH fusionierten Unternehmen seit Beginn der staatlichen Förderung insgesamt sowie im vergangenen Jahr? Wie hoch waren die sonstigen Subventionen, die die in der MBB GmbH fusionierten Unternehmen im gleichen Zeitraum erhalten haben? Zu Frage 17: Geschäftsbereich BMWi: Die öffentlichen FuE-Zuwendungen für den Airbus werden nicht direkt über MBB abgewickelt. Vertragspartner des Bundes ist die Deutsche Airbus GmbH. Insgesamt sind seit Programmstart rund 3,4 Milliarden DM, davon 320 Millionen DM in 1987 an diese Gesellschaft ausgezahlt worden. Deutsche Airbus hat diese Mittel zur Abdekkung aller Kosten der deutschen Airbusbeteiligung Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 112. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. November 1988 8085* verwandt. An MBB bzw. mit MBB fusionierte Unternehmen sind hiervon seit Programmstart 2 639 Millionen DM, davon 262 Millionen DM in 1987 gezahlt worden. Für die sonstigen zivilen Projekte bei MBB bzw. fusionierten Unternehmen wurden FuE-Zuwendungen von 585 Millionen DM, davon 17 Millionen DM in 1987 gezahlt. Geschäftsbereich BMFT: Folgende Firmen, an denen die MBB GmbH zu mehr als 50 % beteiligt ist, haben im Zeitraum 1972-1987 Zuwendungen erhalten: ERNO Raumfahrttechnik GmbH, GELMA Industrieelektronik GmbH, MBB-Angewandte Technologie GmbH, Messerschmitt-Bölkow-Blohm GmbH (MBB); in diesem Zeitraum insgesamt 1 059 Millionen DM, davon 1987 36 Millionen DM. Angaben für die Zeit vor 1972 sind im Informationssystem des BMFT nicht gespeichert. Geschäftsbereich BMVg: Die in der MBB GmbH fusionierten Unternehmen haben für Forschung und Entwicklung von militärischem Material weder Zuwendungen noch Subventionen aus dem Verteidigungshaushalt erhalten. Zu Frage 18: Geschäftsbereich BMWi: Deutsche Airbus GmbH wurden bis 1987 Produktionshilfen für den Airbus von 678 Millionen DM gezahlt (keine Zahlungen in 1987). Der größere Teil (ca. 70 %) diente der Entlastung der Serienfinanzierung und kam damit indirekt MBB bzw. fusionierten Unternehmen zugute. Mittel im Rahmen der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" unterliegen hinsichtlich der Empfänger dem Datenschutz. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Riedl auf die Fragen des Abgeordneten Jungmann (SPD) (Drucksache 11/3561 Fragen 21 und 22): Trifft es zu, daß zwei ehemalige Mitarbeiter des Rüstungskonzerns Krauss-Maffei versucht haben, ohne die erforderliche Genehmigung der Bundesregierung Pläne und Know-how für die Produktion des Kampfpanzers Leopard II an die Arabischen Emirate zu liefern, und wenn ja, um welche Unterlagen handelt es sich dabei im einzelnen? Hält die Bundesregierung es für möglich, daß die beiden ehemaligen Mitarbeiter des Rüstungskonzerns Krauss-Maffei, die versucht haben sollen, Pläne und Know-how für die Produktion des Kampfpanzers Leopard II ohne die erforderliche Genehmigung der Bundesregierung an die Arabischen Emirate zu liefern, zu ihrer Tat durch die in Abstimmung mit der Bundesregierung getroffene Entscheidung der Oberfinanzdirektion Kiel ermutigt worden sind, der zufolge der Export von Unterlagen zur Kriegswaffenproduktion auch ohne Genehmigung der Bundesregierung legal ist, wenn keine vollständigen Pläne geliefert werden sollen? Zu Frage 21: Nach den derzeit vorliegenden Informationen muß die Bundesregierung davon ausgehen, daß zwei ehemalige Mitarbeiter der Firma Krauss-Maffei versucht haben, Unterlagen über den Kampfpanzer Leopard II zu veräußern. Ob dazu eine Genehmigung der Bundesregierung erforderlich gewesen wäre, läßt sich erst sagen, wenn bekannt ist, um welche Unterlagen es sich konkret gehandelt hat. Diese Frage wird derzeit von den Ermittlungsbehörden untersucht. Zu Frage 22: Bei der Entscheidung der Oberfinanzdirektion Kiel ging es um die Beurteilung eines konkreten Sachverhalts. Daraus kann nicht gefolgert werden, daß die Lieferung nicht vollständiger Pläne keiner Genehmigung der Bundesregierung bedarf. Die OFD Kiel hat darüber hinaus entschieden, daß die Lieferung nicht vollständiger Pläne jedenfalls dann genehmigungsbedürftig ist, wenn damit spezifische militärisch-strategische Kenntnisse vermittelt werden. Jeder, der daher solche Teilpläne ohne Genehmigung zu exportieren versucht, verstößt gegen das AWG. Eine Ermutigung zum illegalen Export von Unterlagen erhält die Entscheidung der OFD nach Auffassung der Bundesregierung nicht. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Riedl auf die Frage des Abgeordneten Hinsken (CDU/CSU) (Drucksache 11/ 3561 Frage 23): Mit welchen Mitteln wird die Bundesregierung die von einer kanadischen Bauträger- und Immobiliengesellschaft geplante Errichtung eines Einkaufs-, Freizeit- und Vergnügungszentrums in Oberhausen unterstützen, oder sieht sie in dem Projekt eine Gefahr für die ansässigen mittelständischen Unternehmen? Der Bundesregierung ist bekannt, daß die genannte kanadische Bauträger- und Immobiliengesellschaft wegen der Errichtung eines großen Einkaufs-, Freizeit- und Vergnügungszentrums in Oberhausen an die Stadt Oberhausen und die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen herangetreten ist, die die planungsrechtlichen und sonstigen Voraussetzungen gegenwärtig eingehend prüfen. Die Bundesregierung ist bisher in keiner Weise mit diesem Projekt befaßt; dies schließt die Frage einer evtl. Förderungsmöglichkeit ein. Um dennoch eine Antwort auf eine nicht akute Frage zu geben: Für ein Projekt der erwähnten Art stehen Fördermittel im Rahmen der regionalen Wirtschaftsförderung nicht zur Verfügung. Im Rahmen des Investitionszulagengesetzes können Einkaufszentren nicht gefördert werden, da diesen der sogenannte Primäreffekt im Sinne des Gesetzes fehlt. Dasselbe gilt nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung auch für Freizeit- und Vergnügungsparks. Darlehen aus dem ERP-Regionalprogramm könnten lediglich kleinen und mittleren Unternehmen gewährt werden. Für eine etwaige Vergabe von Fördermitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsförderung " wäre im vorliegenden Fall nicht die Bundesregierung, sondern das Land Nordrhein-West- 8086* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 112. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. November 1988 falen zuständig. Inwieweit von einem Projekt der erwähnten Art eventuell Gefahren für mittelständische Unternehmen in der Region Oberhausen ausgehen, vermag die Bundesregierung nicht zu beurteilen. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höpfinger auf die Frage der Abgeordneten Frau Steinhauer (SPD) (Drucksache 11/3561 Frage 34): Ist der Bundesregierung bekannt, wieviel Anträge auf Wiederaufleben der Witwenrente nach § 1291 Reichsversicherungsordnung wegen der vor 1957 unterschiedlichen gesetzlichen Regelung in der Invaliden- und Angestelltenversicherung abgelehnt wurden, und ist sie angesichts der grundgesetzlichen Gleichbehandlungsvorschrift bereit, diese unterschiedliche Behandlung der Arbeiter- und Angestelltenwitwen zu ändern? Wie Ihnen bekannt ist, gab es in der Arbeiterrentenversicherung und in der Angestelltenversicherung früher unterschiedliche Voraussetzungen für Witwenrenten. Diese wurde 1949 für neue Todesfälle beseitigt, d. h. für Todesfälle nach dem 31. Mai 1949 gab es auch in der Arbeiterrentenversicherung die unbedingte Witwenrente. Durch ein Gesetz aus dem Jahre 1956 wurde auch für vor diesem Zeitpunkt liegende Todesfälle eine Witwenrente eingeführt, allerdings nur dann, wenn die Witwe nicht wieder geheiratet hatte. Nach geltendem Recht müssen daher bei Frauen, die wieder geheiratet haben, Anträge auf Witwenrente aus der Versicherung des ersten Ehemannes abgelehnt werden. Die Träger der Rentenversicherung haben nicht festgehalten, wieviele Fälle unter diese Regelung fallen könnten. Mit der im geltenden Recht enthaltenen Regelung, wonach die Witwenrente einer Frau, die nach ihrer Verwitwung wieder geheiratet hat, wiederauflebt, wenn die neue Ehe aufgelöst wird, z. B. durch Scheidung oder Tod des zweiten Ehemannes, soll eine Hemmschwelle vor dem Eingehen einer neuen Ehe abgebaut werden; die Frau soll nach Auflösung der zweiten Ehe nicht unter die Versorgung, die sie aus der ersten Ehe erreicht hat und die bei Eingehung der zweiten Ehe wegfällt, zurückfallen können. Mit dieser Motivation wäre es nicht vereinbar, nachträglich auch in solchen Fällen einen Witwenrentenanspruch aus der ersten Ehe einzuräumen, in denen ein Anspruch nie bestanden hat. Auch begrifflich kann nur eine solche Witwenrente wiederaufleben, auf die einmal ein Anspruch bestanden hat. Das geltende Recht ist sowohl vom Bundessozialgericht als auch vom Bundesverfassungsgericht für mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt worden. Wenn man nachträglich in diesen Fällen einen Witwenrentenanspruch einräumen würde, wäre auf diese Witwenrente eine Witwenrente bzw. eine Geschiedenenwitwenrente aus der 2. Ehe anzurechnen. Dies würde in vielen Fällen dazu führen, daß die Witwenrente aus der ersten Ehe entweder insgesamt ruhen würde oder doch im Zahlbetrag gemindert wäre. Auch von daher halte ich es für sehr problematisch, durch eine entsprechende Neuregelung bei einigen Frauen Erwartungen zu wecken, die im Ergebnis doch nur enttäuscht würden. Anlage 10 Antwort des Staatssekretärs Chory auf die Fragen des Abgeordneten Reimann (SPD) (Drucksache 11/3561 Fragen 56 und 57): Ist der Bundesregierung bekannt, daß es auf dem bundesdeutschen Markt zur Zeit ein florierendes Geschäft mit rassistischen und neonazistischen Computerspielen gibt, und was hat sie bisher gegen die Produktion derartiger Spiele unternommen? Was hat die Bundesregierung bisher unternommen, um den Diskettentauschhandel mit derartigen Spielen in Schulen und Jugendtreffs zu unterbinden? Zu Frage 56: Von dem Gesamtindex der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften für Computer-, Video-und Automatenspiele — Stand: 29. Oktober 1988 — mit insgesamt 103 Programmen gehören 8 Titel dem Bereich faschistischer und kriegsverherrlichender Computerspiele an; unabhängig davon sind der Bundesregierung inzwischen zwölf Computerspiele bekanntgeworden, deren Inhalte den Verdacht strafbarer Handlungen begründen und deretwegen die zuständigen Staatsanwaltschaften Ermittlungsverfahren eingeleitet haben. Bei den bekanntgewordenen Verbreitern handelt es sich meist um Schüler oder Angehörige sogenannter „Computerclubs". „Umschlagplatz" dieser Programme dürften somit hauptsächlich Schulen sein. Um über Art und Umfang der Verbreitung der von Ihnen angesprochenen Computerprogramme weitere Informationen zu erlangen, hat die Bundesregierung eine Umfrage bei den obersten Jugendbehörden der Länder veranlaßt. Wegen der notwendigen und zur Zeit noch laufenden Rückkoppelungen mit den örtlichen Behörden sind Rückmeldungen jedoch nur nach und nach zu erwarten, so daß ein Ergebnis noch nicht vorliegt. Aus einer vom Bundesministerium für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit in Auftrag gegebenen Studie über „Neue Technologien und Jugendschutz" läßt sich im übrigen herleiten, daß das Interesse Jugendlicher an Computerspielen in der für sie beeindruckenden neuartigen Technik begründet ist und diese Spiele derzeit zu den beliebtesten Freizeitaktivitäten gehören. Das Interesse gilt demgegenüber nicht den rassistischen und neonazistischen Inhalten, die praktisch „von außen" , nämlich von den Programmherstellern, an sie herangetragen werden. Diese Programme haben im Vergleich zu den anderen Programmsparten einen sehr geringen Bekanntheitsgrad und erfahren vom Inhalt her die deutlichste Ablehnung bei Jugendlichen. Außerdem gibt es nach der Studie deutliche Anzeichen dafür, daß es der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften inzwischen gelungen ist, Computerspiele bei den Jugendämtern als Gegenstand des Jugendschutzes zu verankern. Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 112. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. November 1988 8087* Zu Frage 57: Die gesetzlichen Vorschriften geben wie in der Antwort des Herrn Parlamentarischen Staatssekretärs Pfeifer auf eine Frage des Abgeordneten Sauer (Stuttgart) vom 27. Juli dieses Jahres zu der gleichen Problematik dargelegt, die Möglichkeiten der Strafverfolgung oder der Indizierung durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften. Als Strafvorschriften sind insbesondere §§, 86, 86a oder 131 StGB anwendbar. Außerdem ist auf die Möglichkeiten der bundesweiten Beschlagnahme nach §§ 94 ff. StPO bzw. der bundesweiten gerichtlichen Einziehung nach § 74 d StGB hinzuweisen. Diese gesetzlichen Vorschriften werden, wie vor allem die Indizierungstätigkeit der Bundesprüfstelle zeigt, auch in der Praxis genutzt, womit der Verbreitung derartigen Materials unter Jugendlichen entgegengetreten wird. Diese repressiven Möglichkeiten finden allerdings dort Grenzen, wo sich Tausch und Nutzung der Disketten in der Privatsphäre abspielen. Da nach den bisherigen Erfahrungen die Programme nicht mit einem Kopierschutz versehen sind, können ohne Schwierigkeiten Kopien gezogen werden. Geübten Kopierern bereitet es überdies keine Mühe, diese Programme zu ändern. Hierdurch wird die Ermittlung der Hersteller solcher Computerspiele noch zusätzlich erschwert. Grenzen sind hier auch den örtlich zuständigen Jugendämtern und Schulbehörden gesetzt, so daß Reaktionen im pädagogischen Bereich einen wesentlichen Schwerpunkt in der Auseinandersetzung mit rechtsextremistischen Computerprogrammen darstellen müssen. Die Bundesregierung beabsichtigt innerhalb ihrer Einflußmöglichkeiten, diese pädagogische Auseinandersetzung durch die Herausgabe einer Publikation „Das gute Computerspiel" zu fördern. Dort sollen pädagogisch wertvolle Spiele vorgestellt und Hinweise gegeben werden, wie auch der Laie die pädagogische Brauchbarkeit von Computerspielen ermitteln kann. Anlage 11 Antwort des Staatssekretärs Chory auf die Frage des Abgeordneten Fuchtel (CDU/CSU) (Drucksache 11/3561 Frage 58): Welche chemischen Prozesse und Zutaten sind erforderlich, um Soja-Milch herzustellen, und wie ist dies im Blick auf das Ziel einer Zurückdrängung von Chemie bei der Herstellung von Lebensmitteln zu bewerten? Bei der Herstellung von Sojagetränken aus Sojabohnen werden eingeweichte Sojabohnen mit Wasser zermahlen. Wird der sich dabei ergebende Brei filtriert, fließt eine Sojaemulsion ab, die anschließend gekocht wird. Da ein auf diese Weise hergestelltes Getränk einen charakteristischen, bohnenartigen Geschmack hat, werden in der Literatur mehrere Methoden beschrieben, bei deren Anwendung dieser Geschmack vermindert oder beseitigt wird. Genannt werden physikalische Verfahren, wie zum Beispiel das Blanchieren der eingeweichten Bohnen, aber auch die Verwendung von Natriumhydrogencarbonat beim Einweichen oder Erhitzen der Sojabohnen. Eine bessere Emulsion wird durch Zugabe des Emulgators Lecithin erreicht. Um dem Verbraucher ansprechende Getränke herzustellen, können dem Sojaerzeugnis Aromastoffe, Zucker, Kakao und andere Lebensmittel zugesetzt werden. Da zur Herstellung von Getränken aus Soja nur Zusatzstoffe verwendet werden können, die zur Herstellung von Lebensmitteln allgemein zugelassen sind oder die keiner besonderen Zulassung bedürfen, erscheinen weitergehende einschränkende Vorschriften für dieses Produkt nicht erforderlich. Die Weiterverarbeitung von Sojaerzeugnissen zu einem diätetischen Lebensmittel unterliegt den dafür geltenden Bestimmungen. Die Bezeichnung „Sojamilch" darf beim Inverkehrbringen der genannten Produkte in der Bundesrepublik Deutschland nicht als Verkehrsbezeichnung verwendet werden, da nach den gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen die Bezeichnung „Milch" den ausschließlich durch Melken gewonnenen Erzeugnissen der normalen Eutersekretion vorbehalten ist. Die aus Soja hergestellten Getränke werden daher als „Soja-Drink" und ähnlich bezeichnet. Anlage 12 Antwort des Staatssekretärs Chory auf die Fragen des Abgeordneten Müller (Schweinfurt) (SPD) (Drucksache 11/ 3561 Fragen 61 und 62): Welche Überlegungen haben die Bundesregierung veranlaßt, in dem vorliegenden Entwurf der Bier-Verordnung zu Lasten des deutschen Reinheitsgebotes weit über die Forderungen des EuGH hinauszugehen, in dem sie den Import eines jeden Produktes, das in irgendeinem Land der Erde als „Bier" bezeichnet wird, unter bestimmten Voraussetzungen für zulässig erklärt, und ist sie bereit, diese Ausnahmeregelung auf Produkte, die innerhalb der EG erzeugt werden, einzuschränken? Ist die Bundesregierung bereit, die Bier-Verordnung weiterhin so abzuändern, daß ausdrücklich klargestellt wird, daß bei der inländischen Bierherstellung die Verwendung von Enzymen, technischen Hilfsstoffen sowie von den Zusatzstoffen gleichgestellten Stoffen auch nach dem Urteil des EuGH nicht zulässig ist? Zu Frage 61: Da die EG-Kommission in dem Verfahren wegen des Reinheitsgebotes für Bier lediglich auf die Feststellung geklagt hat, daß die in einem EG-Mitgliedstaat abweichend vom deutschen Reinheitsgebot hergestellten und in Verkehr gebrachten Biere nach Artikel 30 des EWG-Vertrages in der Bundesrepublik Deutschland zum Verkehr zugelassen werden müssen, äußert sich das Urteil auch nur zu dieser Frage. Unabhängig davon erstreckt sich aber der Schutz des Artikels 30 des EWG-Vertrags nach dessen Artikel 9 auch auf alle Waren, die sich im zollrechtlichen Freiverkehr der Gemeinschaft befinden, ob sie nun in einem Mitgliedstaat hergestellt worden sind oder in einem Drittland. Darüber hinaus ist die Bundesrepublik Deutschland nach den Bestimmungen des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (GATT) ver- 8088* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 112. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. November 1988 pflichtet, Bieren aus den Mitgliedstaaten dieses Abkommens die gleichen Vergünstigungen einzuräumen. Die Bundesregierung ist aus den geschilderten Rechtsgründen nicht in der Lage, die Ausnahmeregelung auf die in EG-Mitgliedstaaten hergestellten Biere einzuschränken. Der Entwurf der Bier-Verordnung sieht daher vor, daß nicht dem deutschen Reinheitsgebot entsprechende Getränke unter bestimmten Voraussetzungen mit der Bezeichnung „Bier" in Verkehr gebracht werden dürfen, wenn sie in einem EG-Mitgliedstaat oder in einem GATT-Vertragsstaat rechtmäßig hergestellt worden und im jeweiligen Herstellungsland unter einer der Bezeichnung „Bier" entsprechenden Verkehrsbezeichnung verkehrsfähig sind. Sind diesen Getränken zulassungsbedürftige Zusatzstoffe zugesetzt worden, dürfen sie erst in Verkehr gebracht werden, wenn für diese Zusatzstoffe eine Ausnahmegenehmigung nach § 37 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes zugelassen worden ist. Zu Frage 62: Der Entwurf der Bier-Verordnung schreibt vor, daß unter der Bezeichnung Bier nur gegorene Getränke in den Verkehr gebracht werden dürfen, die den Reinheitsgebotsvorschriften des § 9 Abs. 1, 2 und 4 bis 6 des Biersteuergesetzes entsprechen. Daraus ergibt sich, daß inländisches Bier nur unter Verwendung der in diesen Vorschriften sowie in den dazu erlassenen Durchführungsbestimmungen genannten Stoffe bereitet werden darf. Die Verwendung von Enzymen, technischen Hilfsstoffen und den Zusatzstoffen gleichgestellten Stoffen bleibt im bisherigen Umfange verboten. Eine Ausnahme bildet lediglich der Stickstoff, der künftig neben der schon bisher zulässigen Kohlensäure bei der Bierbereitung allgemein zugelassen wird. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Duve (SPD) (Drucksache 11/3561 Fragen 63 und 64): Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um die unhaltbaren Zustände bei den realen Fahrzeiten im Gefahrgut-Verkehr auf deutschen Landstraßen zu beenden (vgl. den Bericht „Ich fuhr eine rollende Bombe" von Christian Jungblut in Heft 12/1988 der Zeitschrift GEO)? Wie wird die Bundesregierung auf die Enthüllungen des GEO-Journalisten reagieren, denen zufolge es zur Zeit „ein Kinderspiel" ist, auch als Laie in wenigen Tagen in den Besitz der entsprechenden Lizenzen und Führerscheine zu gelangen, um höchstgiftige Ladungen, inclusive radioaktiver Stoffe, transportieren zu dürfen? Zu Frage 63: Im internationalen Vergleich steht die Bundesrepublik Deutschland bei den Straßen- und Betriebskontrollen an führender Stelle. Jährlich werden insgesamt mehr als 2 Millionen Fahrtage bzw. Diagrammscheiben der Kontrollgeräte überprüft. Verstöße gegen Lenk- und Ruhezeitvorschriften können in der Bundesrepublik Deutschland mit Geldbußen bis zu 10 000, — DM geahndet und strafrechtlich verfolgt werden. Dies gilt auch für Verstöße der Verkehrsunternehmen beziehungsweise der Disponenten gegen ihre gesetzliche Verpflichtung, den Einsatz des Fahrpersonals im Einklang mit den Lenk- und Ruhezeit-vorschriften zu planen. Die Bundesregierung steht mit den für die Kontrollen in erster Linie zuständigen Ländern (Polizei- und Gewerbeaufsichtsbehörden) in ständigem Kontakt, um die Kontrollpraxis noch wirksamer zu gestalten. Auf Drängen der Bundesregierung hat der Rat der EG-Verkehrsminister ferner eine am 1. Januar 1989 in Kraft tretende Regelung beschlossen („EG-Kontrollrichtlinie"), durch die erstmalig ein für alle Mitgliedstaaten verbindlicher Mindestumfang der Kontrollen von Lenk- und Ruhezeiten festgelegt wird. Die Bundesregierung erwartet hiervon eine weiter zunehmende Einhaltung der Lenk- und Ruhezeitvorschriften. Im übrigen bemüht sich die Bundesregierung zur Zeit um verschärfte Anforderungen an die Manipulationssicherheit des entsprechenden EG-Kontrollgerätes. Hierzu laufen Verhandlungen bei der EG-Kommission. Zu Frage 64: Für die Aufsicht über die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften durch die Fahrschulen sind die Bundesländer zuständig. Die Bundesregierung ist nicht der Ansicht, daß der Erwerb der Qualifikation zum Gefahrgutfahrer „ein Kinderspiel" ist. Die Führer von Tankfahrzeugen müssen über die besonderen Anforderungen bei Gefahrguttransporten geschult sein. Die Fahrer müssen eine von der Industrie- und Handelskammer ausgestellte Bescheinigung besitzen, durch die die erfolgreiche Teilnahme an einer Schulung nachgewiesen wird. Ein Hauptziel der Schulung ist es, den Fahrzeugführern die Gefahren bewußt zu machen, die sich aus der Beförderung gefährlicher Güter ergeben. Für das Erreichen des Schulungszwecks ist eine Schulungsdauer von einer Woche für Chemietankfahrer ausreichend. Der Beförderer hat dafür zu sorgen, daß nur geschulte und zuverlässige Fahrzeugführer für Gefahrguttransporte eingesetzt werden. Nach den geltenden Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung und der Fahrschülerausbildungsordnung ist der Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klasse 2 innerhalb weniger Tage nicht möglich. In dem geschilderten Fall kann dies allenfalls durch einen Verstoß gegen die vorgeschriebenen Mindestausbildungszeiten sowie entsprechende Falschangaben in der vor der Prüfung vorzulegenden Ausbildungsbescheinigung erreicht worden sein. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Schroeder (Freiburg) (CDU/ CSU) (Drucksache 11/3561 Fragen 65 und 66): Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 112. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. November 1988 8089' Welche Folgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg, mit dem die Voraussetzungen für den Bau der neuen Bundesstraße B 31-Ost im Stadtgebiet von Freiburg bis Kirchzarten aufgehoben wurden, hinsichtlich der bestehenden unerträglichen Verkehrsbelastung im Osten der Stadt Freiburg und im Dreisamtal? Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit, durch einen vorrangigen Ausbau der Höllentalbahn zumindest den Schwerlastverkehr von der Straße auf die Schiene zu verlegen? Zu Frage 65: Eine Aussage darüber, ob und gegebenenfalls welche Folgerungen die Bundesregierung aus dem Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 4. November 1988 ziehen wird, ist erst nach Prüfung der schriftlichen Urteilsbegründung möglich; diese liegt noch nicht vor. Zu Frage 66: Die als Höllentalbahn bezeichnete direkte eingleisige Bundesbahnstrecke Freiburg—Donaueschingen wird insbesondere wegen der betrieblichen Einschränkungen auf dem Steilstreckenabschnitt zwischen den Bahnhöfen Hirschsprung und Hinterzarten von Güterzügen nicht durchgehend befahren. Die Deutsche Bundesbahn hält wegen der schwierigen topographischen Verhältnisse auch künftig einen Ausbau dieser Strecke nicht für vertretbar. In dieser Relation stehen jedoch auch bei einer eventuellen Verlagerung ausreichende Kapazitäten für den Güterverkehr auf der zweigleisigen elektrifizierten Verbindung Freiburg—Offenburg—Villingen—Donaueschingen zur Verfügung. Anlage 15 Antwort des Staatsministers Schäfer auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Hirsch (FDP) (Drucksache 11/3561 Fragen 67 und 68) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die südafrikanische Regierung einer Delegation der österreichischen katholischen Bischofskonferenz, die Ende Oktober nach Südafrika reisen wollte, die Einreisevisa verweigert hat, und folgt sie der Aufforderung der südafrikanischen Bischofskonferenz, daraufhin südafrikanischen Politikern und Apartheidbefürwortern die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland zu verwehren? Welche Folgerungen zieht die Bundesregierung daraus, daß südafrikanische Behörden zum zehnten Mal in vier Jahren dem stellvertretenden Bischof der evangelisch-lutherischen Kirche in Namibia, Dr. Zephania Kameeta, die Ausreise durch Paßverweigerung unmöglich gemacht haben, so daß er weder der Einladung des UN-Commissioner für Namibia, Bernd Carlsson, zu einer Veranstaltung in Kanada noch einer Einladung der westfälischen Kirchen folgen konnte, um auf einer Veranstaltung in Dortmund zur Resolution 435 der Vereinten Nationen zu sprechen? Zu Frage 67: Der Bundesregierung ist bekannt, daß die südafrikanische Regierung eine Delegation der österreichischen Bischofskonferenz die Einreise nach Südafrika verweigert hat. Eine Visumspflicht für Südafrikaner besteht in der Bundesrepublik Deutschland gegenwärtig nicht. In Ausführung des zwischen Frankreich, den Beneluxstaaten und der Bundesrepublik Deutschland geschlossenen „Übereinkommen von Schengen vom 14. Juni 1985 über den schrittweisen Abbau der Grenzkontrollen" ist jedoch eine Verordnung in Vorbereitung, durch die die Sichtvermerkspflicht u. a. gegenüber Südafrika eingeführt werden soll. Zu Frage 68: Die Bundesregierung hat sich mehrfach bei der südafrikanischen Regierung für eine Ausreiseerlaubnis von Bischof Kameeta in die Bundesrepublik Deutschland eingesetzt. Sie sieht in der negativen Entscheidung der südafrikanischen Regierung einen weiteren bedauerlichen Vorfall. Diese Verordnung bedarf der Zustimmung des Bundesrates. Das Abstimmungsverfahren innerhalb der Bundesregierung ist noch nicht abgeschlossen. Im Rahmen der gegebenen gesetzlichen Möglichkeiten wird die Bundesregierung nach dem Inkrafttreten des Schengener Abkommens entscheiden. Anlage 16 Antwort des Staatsministers Schäfer auf die Fragen des Abgeordneten Lowack (CDU/CSU) (Drucksache 11/3561 Fragen 69 und 70) : Treffen Mitteilungen zu (vgl. DIE WELT vom 10. November 1988), wonach die Entwicklung, Beratung und Verabschiedung eines NATO-Gesamtkonzepts für Rüstungskontrolle und Abrüstung durch den deutschen Außenminister verzögert wird? Trifft es zu, daß der deutsche Außenminister von Radio Moskau zwischenzeitlich als Zeuge für den sowjetischen Abrüstungswillen zitiert wird, und welche Äußerungen bzw. Erfahrungen des Außenministers liegen dieser Wertung zugrunde? Zu Frage 69: Nein. Zu Frage 70: Zu dem in der Frage angesprochenen Sachverhalt ist festzustellen: Die Sowjetunion ist in der letzten Zeit auf eine Reihe westlicher Vorstellungen im Abrüstungsbereich eingegangen. So hat die Sowjetunion in der Stockholmer Konferenz über Vertrauens- und Sicherheitsbildende Maßnahmen dem westlichen Vorschlag von mandatorischen Vor-Ort-Inspektionen zugestimmt. Sie hat ferner der vom Westen vorgeschlagenen doppelten Null-Lösung bei den Mittelstreckenraketen zugestimmt, die ihr stark asymmetrische Reduzierungen abverlangt. Weiterhin hat sich die Sowjetunion in ihren Erklärungen zu anderen Fragen der Abrüstung und Rüstungskontrolle westlichen konzeptionellen Vorstellungen angenähert. Aus diesen Gründen und auf der Basis seiner Gespräche mit der sowjetischen Seite (insbesondere anläßlich des Besuches des Bundeskanzlers in Moskau) ist der Bundesminister des Auswärtigen der Auffassung, daß die Sowjetunion wie der Westen an weite- 8090* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 112. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. November 1988 ren Abrüstungsvereinbarungen interessiert ist. Prüfstein für die erklärte Bereitschaft der SU zu weiteren Vereinbarungen in anderen Bereichen der Rüstungskontrolle und Abrüstung bleibt ihr Verhalten am Verhandlungstisch. Anlage 17 Antwort des Staatsministers Schäfer auf die Fragen des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache 11/3561 Fragen 71 und 72) Wie beurteilt der Bundesminister des Auswärtigen die Vorgänge in Ankara im Zusammenhang mit der Prozeßbeobachtung Dev-Yol und die damit zusammenhängende Verhaftung deutscher Parlamentarier? Teilt der Bundesminister des Auswärtigen die Kritik der Abgeordneten am Verhalten der Botschaft, Begriffe wie „VersagerBotschaft" oder „Pannenbotschaft" waren in der Presse zu lesen, und wenn nein, warum nicht? Zu Frage 71: Die Bundesregierung nimmt die Vorgänge in Ankara sehr ernst. Sie hat dies gegenüber der türkischen Regierung mit dem gebotenen Nachdruck unmißverständlich und wiederholt ausgedrückt. StS Dr. Sudhoff hat auf Weisung des Bundesministers des Auswärtigen bereits am 7. November 1988 den türkischen Botschafter in Bonn einbestellt und ihm gegenüber gegen das Vorgehen der türkischen Behörden protestiert. Ebenso hat Botschafter Eickhoff in Ankara am 8. November 1988 in der Angelegenheit demarchiert. Zu Frage 72: Die Mitglieder der Niedersächsischen Delegation haben weder bei dem Gespräch mit StS Blech im Bundespräsidialamt noch im Auswärtigen Amt am 10. November 1988 Kritik an dem Verhalten der Botschaft geäußert. Die Botschaft hat sich sofort nach Bekanntwerden der Verhaftungen nach Kräften bemüht, die Freilassung der festgenommenen Beobachter beim Dev-Yol-Prozess zu erreichen. Dies ist ihr in der auf die Festnahme folgenden Nacht vom Freitag auf Samstag auch gelungen. Anlage 18 Antwort des Staatsminister Schäfer auf die Frage der Abgeordneten Frau Ganseforth (SPD) (Drucksache 11/3561 Frage 73): Wie gedenkt die Bundesregierung auf die Festnahme und Mißhandlung deutscher Bürgerinnen und Bürger durch die türkische Polizei anläßlich einer Prozeßbeobachtung in Ankara Anfang November 1988 zu reagieren? Auf Weisung des Bundesministers des Auswärtigen hat StS Dr. Sudhoff bereits am 7. November 1988 den türkischen Botschafter in Bonn einbestellt und nachdrücklich gegen das Vorgehen der türkischen Behörden protestiert. Außerdem hat Botschafter Eickhoff in Ankara am 8. November 1988 in dieser Angelegenheit demarchiert. Anlage 19 Antwort des Staatsministers Schäfer auf die Frage des Abgeordneten Jäger (CDU/CSU) (Drucksache 11/3561 Frage 74): Wie viele Personen befinden sich nach den Erkenntnissen der Bundesregierung in der Sowjetunion wegen politischer „Delikte" oder wegen Verstoßes gegen die repressiven Religionsgesetze oder sonst auf Grund ihrer politischen oder Gewissensüberzeugung in Haft oder in Straflagern, und wie hoch schätzt die Bundesregierung die Gesamtzahl der im sogenannten ARCHIPEL GULAG eingekerkerten Personen auf dem Gebiet der UdSSR? Der Bundesregierung liegen keine verläßlichen Angaben über den in der Frage angesprochenen Personenkreis vor. Schätzungen von Menschenrechtsorganisationen und anderen Beobachtern gehen teilweise weit auseinander. Selbst Prof. Sacharow konnte bei seinem Gespräch mit dem Herrn Bundeskanzler am 25. Oktober 1988 in Moskau keine genauen Zahlen nennen. Anlage 20 Antwort des Staatsministers Schäfer auf die Fragen des Abgeordneten Becker (Nienberge) (SPD) (Drucksache 11/3561 Fragen 75 und 76): Wie beurteilt die Bundesregierung den Stand der Verhandlungen in den drei Arbeitsgruppen mit der Volksrepublik Polen, die nach dem Besuch des Bundesministers des Auswärtigen in Warschau im Januar 1988 eingerichtet wurden? Welche Gründe gibt es, daß der Außenminister der Volksrepublik Polen trotz wiederholter Einladungen seinen Besuch in der Bundesrepublik Deutschland bisher nicht abstatten konnte? Zu Frage 75: Die beim Besuch des Bundesministers des Auswärtigen in Warschau vom 10. bis 13. Januar 1988 eingerichteten drei Arbeitsgruppen haben inzwischen mehrfach getagt. Ihr Ziel ist es, die bilateralen Beziehungen substantiell weiterzuentwickeln. Beide Seiten gehen dabei von einem Gesamtzusammenhang aller offenen Fragen aus. Die bisher in den einzelnen Bereichen erzielten Fortschritte sind unterschiedlich zu bewerten. Die Gespräche sollen fortgesetzt werden. Zu Frage 76: Beide Seiten stimmen darin überein, daß der Besuch des Außenministers der Volksrepublik Polen in der Bundesrepublik Deutschland ein Erfolg werden soll. Aus meiner Antwort auf Ihre erste Frage ergibt sich, daß in dieser Hinsicht noch weitere Arbeit zu leisten ist. Der geeignete Zeitpunkt für den Besuch wird im Einvernehmen beider Seiten festgelegt werden. Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 112. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. November 1988 8091* Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Frage des Abgeordneten Schreiner (SPD) (Drucksache 11/3561 Frage 79): Auf Grund welcher Erkenntnisse kommt der Bundesminister des Innern zu der in der Bundestagsdrucksache 11/3244 gemachten Aussage: „ ,Faschismus ist ein politischer Kampfbegriff, den vor allem Kommunisten verwenden"? Der Begriff „Faschismus" ist vielschichtig. Soweit er im Rahmen einer Bundestagsanfrage erläutert werden kann, bemerke ich: „Faschismus" und die faschistische Bewegung im engen und eigentlichen Sinne ist die von MUSSOLINI in Italien 1922 zur Herrschaft gebrachte und bis 1943 dauernde Staatsanschauung und Staatsordnung. In der politischen Publizistik seit den 1920er und 1930er Jahren ist, angestoßen durch den Wortgebrauch der Linksextremisten, die Bezeichnung als „Faschismus" auf ganz verschiedenartige politische Strömungen angewendet worden, sowohl auf solche mit autoritären und totalitären Machtstrukturen als auch auf politische Gegner ganz anderen Zuschnitts. Kommunisten und andere Linksextremisten nutzen die so ausgeweitete Faschismus- bzw. Antifaschismusvokabel als jederzeit variierbaren Kampfbegriff und suchen unter dieser Parole Bündnispartner. In den jährlichen Verfassungsschutzberichten wird dargestellt, in welchem Umfang, mit welchen Inhalten und verfassungsfeindlichen Absichten Kommunisten und andere Linksextremisten die politischen Kampfbegriffe „Faschismus" und „Antifaschismus" verwenden. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Frage des Abgeordneten Fuchtel (CDU/CSU) (Drucksache 11/3561 Frage 80): In welchen europäischen Staaten gibt es gesetzliche oder vereinbarte Einschränkungen für die Durchführung oder Veröffentlichung von Meinungsumfragen in den letzten Tagen vor den Wahlen, und gedenkt die Bundesregierung, aus den ausländischen Regelungen und Erfahrungen Folgerungen für die Bundesrepublik Deutschland zu ziehen? Der Bundesregierung ist — abgesehen von einer Pressenotiz aus dem Jahre 1980 über Frankreich — nicht bekannt, in welchen europäischen Staaten es gesetzliche oder vereinbarte Einschränkungen für die Durchführung oder Veröffentlichung von Meinungsumfragen in den letzten Tagen vor Wahlen gibt. Die Bundesregierung wird über ihre Botschaften entsprechende Informationen einholen und Sie dann schriftlich unterrichten. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretär Spranger auf die Fragen des Abgeordneten von Schmude (CDU/CSU) (Drucksache 11/3561 Fragen 81 und 82): Welche Entscheidungskriterien waren für die Bundesregierung bei der Standortauswahl für das neu zu errichtende Dokumentationszentrum Lastenausgleich maßgebend? Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, in der ursprünglich als Standort vorgesehenen Stadt Lübeck eine andere Bundeseinrichtung als Ausgleichsmaßnahme anzusiedeln? Zu Frage 81: Die Entscheidung über den Standort des Lastenausgleichsarchivs ist nach archivfachlichen und raumordnerischen Kriterien erfolgt. Unter den insgesamt 17 Bewerbungen lag Bayreuth bei Zugrundelegung dieser Kriterien eindeutig an erster Stelle. Zu Frage 82: In Lübeck-Travemünde ist der Neubau eines Pommerschen Landesmuseums geplant, für das der Bund bereit ist, die Hälfte der Bau- und Folgekosten zu übernehmen. Im übrigen ist in Lübeck-Travemünde das Pommern-Zentrum mit der Ostsee-Akademie mit erheblichen Bundesmitteln errichtet worden; zu den laufenden Unterhaltungskosten leistet der Bund ebenfalls einen beträchtlichen Beitrag. Außerdem befinden sich in Lübeck folgende zum Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern gehörende Einrichtungen: Zwei Abteilungen, eine Fernmeldehundertschaft, die Grenzschutzschule und drei Verwaltungsstellen des BGS. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Frage des Abgeordneten Grünbeck (FDP) (Drucksache 11/3561 Frage 83): Kann die Bundesregierung den Eindruck bestätigen, daß es in der letzten Zeit zu einer deutlichen Zunahme von Stätten verbotenen Glücksspiels gekommen ist, und könnte eine solche Entwicklung auch eine Auswirkung restriktiver Maßnahmen gegen legale Spielstätten sein? Die Bundesregierung kann bestätigen, daß es in letzter Zeit zu einem deutlichen Anstieg bei der unerlaubten Veranstaltung von Glücksspielen gekommen ist. Die Zahl der in der Polizeilichen Kriminalstatistik erfaßten Fälle der Glücksspielkriminalität stieg von 1 932 im Jahre 1986 auf 3 491 im Jahre 1987. Ein Verdrängungseffekt, etwa durch eine restriktive Genehmigungspraxis bezüglich der Automatenspielhallen, erscheint eher unwahrscheinlich, da überwiegend eine andere Zielgruppe angesprochen wird.
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    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich darf mich vorweg für meine Stimme entschuldigen. Ich hoffe, ich werde hinreichend verstanden. Die allgemeine Grippewelle hat auch vor meiner Stimme nicht haltgemacht.
    Ich darf wie folgt antworten: Herr Kollege Jochimsen hat zunächst meiner bundesaufsichtlichen Weisung zu Rechts- und Zweckmäßigkeitsfragen in einem Schreiben vom 30. Juni 1988 nachdrücklich widersprochen. Die Bundesregierung hat sich daraufhin veranlaßt gesehen, die Vorbereitung einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht zu beschließen, um das Land zur Umsetzung der Weisung zu verpflichten. Da die Bundesregierung keinen Zweifel an ihrer Absicht gelassen hat, hat dies eine Wandlung bei der nordrhein-westfälischen Landesregierung bewirkt. In zwei nachfolgenden Schreiben hat der Kollege Jochimsen deshalb mitgeteilt, daß er meiner Weisung nicht zuwiderhandeln wird.
    In dem Behördengespräch meines Hauses und der Genehmigungsbehörde am 19. September 1988 wurde dies noch einmal bestätigt. In dem Gespräch war die Umsetzung der bundesaufsichtlichen Weisung ein zentraler Punkt. Unbeschadet seiner materiellen Vorbehalte hat die Genehmigungsbehörde ausdrücklich zu Protokoll gegeben, daß sie der bundesaufsichtlichen Weisung sowohl im internen wie auch im externen Verwaltungshandeln folgen will.
    Diese Sachlage habe ich in der Aktuellen Stunde des Deutschen Bundestages am 22. September 1988 angesprochen, als ich mitteilte, daß sich Minister Jochimsen der bundesaufsichtlichen Weisung anschließt. Die in dem Schreiben an den Bundestagspräsidenten angegebenen Widersprüche sind nach meiner Wertung gegenstandslos. Sie sind — wenn überhaupt — eine Frage der sprachlichen Differenzierung.
    Was die Vollständigkeit der Antragsunterlagen für die Teilgenehmigung 7/6 anbelangt, beziehen sich meine Äußerungen in der Aktuellen Stunde, daß der Antragsteller die erforderlichen Unterlagen nunmehr erbracht hat, naturgemäß auf den gegenwärtigen Stand des Genehmigungsverfahrens. Mit diesen Äußerungen wollte ich nicht ausschließen, daß zukünftig noch weitere Unterlagen erforderlich werden können. Berücksichtigt man diese selbstverständliche Einschränkung, bleiben auch hier keine Widersprüche bestehen.


Rede von Heinz Westphal
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Dr. Daniels zu einer Zusatzfrage, bitte schön.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Wolfgang Daniels


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Herr Bundesminister, könnten Sie noch einmal bestätigen, daß das Schreiben des Landeswirtschaftsministers vom 31. Oktober 1988 an den Bundestagspräsidenten aus Ihrer Sicht nicht im Widerspruch zu den Äußerungen von Ihrer Seite in der Aktuellen Stunde steht, daß sich also die nordrhein-westfälische Genehmigungsbehörde daran halten wird und die Auflage erfüllt, ein Gutachten über die Auswirkungen des Störfalls bzw. des Unfalls in Tschernobyl auf den Schnellen Brüter nicht erstellen zu lassen?
    Dr. Töpfer, Bundesminister: Herr Abgeordneter, ich darf genau das wiederholen, was ich gesagt habe. Bei dem sogenannten Statusgespräch am 19. September hat die Genehmigungsbehörde mitgeteilt, daß sie der Weisung im internen und externen Verwaltungshandeln folgen wird, unbeschadet nach wie vor bestehender materieller Unterschiede. Das heißt, man handelt danach, man akzeptiert aber nicht. Man hat extra auf die damit verbundene Zeitspanne verwiesen, wenn man noch eine entsprechende rechtliche Klärung vor dem Bundesverfassungsgericht herbeiführt. Dies ist, wie Sie wissen, in der Zwischenzeit durch eine Klageerhebung durch das Land Nordrhein-Westfalen erfolgt.