Rede von
Helmuth
Becker
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, die Debatte um die beiden letzten Tagesordnungspunkte hat klargemacht, daß wir gemeinsam für Sicherheit und Frieden in Europa sind. Dann brauchen wir nämlich das, wozu ich jetzt etwas sagen will, in Zukunft nicht mehr zu behandeln.
Wir beraten nämlich die neunte Novelle zum Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz. Hier geht es um zwei Dinge: Zum einen sollen auch jene Heimkehrerwitwen antragsberechtigt werden, deren Männer ehemalige Kriegsgefangene waren, die erst nach dem 31. Dezember 1946 entlassen wurden und mindestens 25 Versicherungsjahre und 36 Monate Ersatzzeiten hatten, und die Witwen geblieben sind, die aber versäumt haben, einen Antrag zu stellen, oder deren Antrag die Einkommenshöchstgrenze geringfügig überschritten hatte, wobei jedoch die 60 % Rente der Witwe, die selbst über kein Einkommen oder nur über ein paar hundert Mark Eigenrente verfügt, weit unter der gesetzten Höchstgrenze liegen, die zur Zeit 1 537 DM beträgt.
Die Novelle soll eine weitere Härte beseitigen. Die Leistungen der Stiftung, die sowieso nur zur Beseitigung einer Notlage gewährt werden dürfen, sollen von der Anrechnung auf die Sozialhilfe freigestellt werden, nachdem sie bereits von der Zwangsvollstreckung ausgenommen sind.
Mit Formulierungshilfe aus den Ministerien und dem Sachverstand unserer Experten in den Ausschüssen ist nun eine Lösung gefunden worden, die den Witwen ehemaliger Kriegsgefangener mehr Gerechtigkeit widerfahren läßt und einen kleinen finanziellen Beitrag zu ihrem Lebensunterhalt zusätzlich leistet.
Ich möchte allen danken, die mitgeholfen haben, daß wir die neunte Novelle nun endgültig verabschieden können, und bitte Sie alle um Zustimmung zum Gesetzentwurf.
Vielen Dank.