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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 11/107 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 107. Sitzung Bonn, Freitag, den 11. November 1988 Inhalt: Gedenkworte für die Opfer des Erdbebens in der chinesischen Provinz Yunnan . . . 7363 A Abweichung von den Richtlinien für die Fragestunde und den Richtlinien für Aktuelle Stunden in der Sitzungswoche ab 21. November 1988; keine Befragung der Bundesregierung in dieser Woche 7393 D Erweiterung der Tagesordnung 7380 A Ersetzung des Tagesordnungspunktes 16 a durch den Antrag auf Drucksache 11/3298 7394 A Jahn (Marburg) SPD 7363 B Rücktritt des Abg. Dr. Jenninger vom Amt des Präsidenten des Deutschen Bundestages 7398 C Vizepräsident Frau Renger 7398 C Tagesordnungspunkt 14: a) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundessozialhilfegesetzes und des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern (Drucksache 11/2685) b) Erste Beratung des von dem Abgeordneten Hüser und der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundessozialhilfegesetzes und des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern (Drucksache 11/3116) c) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Ausgleich unterschiedlicher Wirtschaftskraft in den Ländern (Drucksache 11/3263) Dr. Stoltenberg, Bundesminister BMF . . 7364 A Dr. Struck SPD 7365 D Austermann CDU/CSU 7367 C Hüser GRÜNE 7370 B Dr. Weng (Gerlingen) FDP 7372 B Dr. Voscherau, Präsident der Freien und Hansestadt Hamburg 7374 A Grobecker, Senator der Freien Hansestadt Bremen 7375 C Frau Tidick, Minister des Landes Schleswig- Holstein 7376 C Dr. Rose CDU/CSU 7377 C Zusatztagesordnungspunkt 7: Aktuelle Stunde betr. jüngste Äußerungen von Politikern der CDU und SPD zur Wochenarbeitszeit Hoss GRÜNE 7380 A Cronenberg (Arnsberg) FDP 7381 A Schreiner SPD 7381 D Dr. Blüm, Bundesminister BMA 7382 D Frau Steinhauer SPD 7384 D Dr. Lammert CDU/CSU 7385 C Frau Beck-Oberdorf GRÜNE 7386 C Beckmann FDP 7387 A Andres SPD 7388 A Kolb CDU/CSU 7389 A Dreßler SPD 7389 D Feilcke CDU/CSU 7390 D Kraus CDU/CSU 7391 D Schemken CDU/CSU 7392 D II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 107. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. November 1988 Tagesordnungspunkt 16 b: Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung Halbjahresbericht der Bundesregierung über die Tätigkeit der Westeuropäischen Union für die Zeit vom 1. Oktober 1987 bis 31. März 1988 (Drucksache 11/2201) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt: Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP: Erweiterung der Westeuropäischen Union (WEU) durch Spanien und Portugal (Drucksache 11/3298) Dr. Klejdzinski SPD 7394 A Reddemann CDU/CSU 7395 B Dr. Mechtersheimer GRÜNE 7396D Dr. Feldmann FDP 7398 D Genscher, Bundesminister AA 7399 C Tagesordnungspunkt 15: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu den Protokollen vom 22. Januar 1988 zum Vertrag vom 22. Januar 1963 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über die deutsch-französische Zu sammenarbeit (Drucksachen 11/3258, 11/3265) Genscher, Bundesminister AA . . 7401A, 7410 C Dr. Ehmke (Bonn) SPD 7402 D Lamers CDU/CSU 7405 C Dr. Mechtersheimer GRÜNE 7407 C Dr. Feldmann FDP 7409B Zusatztagesordnungspunkt 8: Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP sowie der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes (Drucksachen 11/2436, 11/3292) Becker (Nienberge) SPD 7411B Zusatztagesordnungspunkt 11: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Neuorganisation der Marktordnungsstellen (Drucksachen 11/2675, 11/3288, 11/3294) . . 7411D Zusatztagesordnungspunkt: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1989 (ERPWirtschaftsplangesetz 1989) (Drucksache 11/2965) 7412 A Zusatztagesordnungspunkt: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Erhebung von Meldungen in der Mineralölwirtschaft (Mineralöldatengesetz) (Drucksache 11/2043) 7412 C Nächste Sitzung 7412D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 7413* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 7413* C Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 107. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. November 1988 7363 107. Sitzung Bonn, den 11. November 1988 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens** 11. 11. Amling 11. 11. Frau Beer 11. 11. Böhm (Melsungen)* 11. 11. Börnsen (Ritterhude) 11. 11. Dr. Bötsch 11. 11. Brandt 11. 11. Breuer 11. 11. Dr. Briefs 11. 11. Dollinger 11. 11. Dr. Dregger 11. 11. Ebermann 11. 11. Dr. Ehrenberg 11. 11. Frau Eid 11. 11. Dr. Faltlhauser 11. 11. Gansel 11. 11. Gerstein 11. 11. Dr. Glotz 11. 11. Dr. Götz 11. 11. Grünbeck 11. 11. Frau Dr. Hamm-Brücher 11. 11. Dr. Hauff 11. 11. Heimann 11. 11. Frau Hensel 11. 11. Frau Hoffmann (Soltau) 11. 11. Dr. Hüsch 11. 11. Jaunich 11. 11. Kiechle 11. 11. Koschnick 11. 11. Kretkowski 11. 11. Leonhart 11. 11. Link (Diepholz) 11. 11. Dr. Lippelt 11. 11. Dr. Mertens (Bottrop) 11. 11. Meyer 11. 11. Dr. Müller* * 11. 11. Frau Nickels 11. 11. Oostergetelo 11. 11. Paintner 11. 11. Pfeifer 11. 11. Dr. Pinger 11. 11. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Reuschenbach 11. 11. Frau Rock 11. 11. Frau Schmidt (Nürnberg) 11. 11. Schmitz (Baesweiler) 11. 11. Dr. Schmude 11. 11. Sellin 11. 11. Frau Dr. Skarpelis-Sperk 11. 11. Spilker 11. 11. Frau Trenz 11. 11. Voigt (Frankfurt) 11. 11. Frau Wieczorek-Zeul 11. 11. Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 4. November 1988 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen: Gesetz zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes Gesetz zu dem Übereinkommen Nr. 159 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 20. Juni 1983 über die berufliche Rehabilitation und die Beschäftigung der Behinderten Gesetz zu dem Montrealer Protokoll vom 16. September 1987 über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Finanzausschuß Drucksache 11/2899 Nr. 1.11, 1.12 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 10/6625 Drucksache 11/1536 Drucksache 11/1538 Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen hat: Finanzausschuß Drucksache 11/2580 Nr. 6 Drucksache 11/2899 Nr. 3.2 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 11/973 Nr. 2.2, 2.6 Drucksache 11/2580 Nr, 10 Drucksache 11/2899 Nr. 3.3 -3.9 Ausschuß für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit Drucksache 11/2841 Nr. 10, 11 Ausschuß für Verkehr Drucksache 11/2089
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Gerhard Stoltenberg


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit der Vorlage des Entwurfs eines Gesetzes zum Ausgleich unterschiedlicher Wirtschaftkraft in den Bundesländern löst die Bundesregierung eine Zusage ein, die sie anläßlich der von uns abgelehnten Bundesratsinitiative zur anteiligen Übernahme der Sozialhilfeausgaben durch den Bund gegeben hat. Wir haben den von der Mehrheit des Bundesrats vorgeschlagenen Weg für falsch gehalten. Wir haben eine andere Konzeption entwickelt.
    Durch das Strukturhilfegesetz soll eine ausgeglichenere Wirtschaftsstruktur im Bundesgebiet gefördert werden. Das Gesetz sieht, wie Sie wissen, jährliche Leistungen des Bundes an die Länder in Höhe von 2,45 Milliarden DM vor. Die Laufzeit beträgt zehn Jahre. Investitionen der Länder und Gemeinden sollen bis zu einer Grenze von 90 % gefördert werden können. 1992 und 1995 soll geprüft werden, ob die vorgesehene Verteilung der Mittel der wirtschaftlichen Entwicklung der verschiedenen Regionen noch entspricht oder ob sie angepaßt werden muß. Mit den vorgesehen Hilfen übernimmt der Bund hohe finanzielle Leistungen für strukturschwächere Regionen.
    Das ist um so bemerkenswerter, weil sein Anteil am Gesamtsteueraufkommen ja seit 1982 um 3,3 Prozentpunkte auf heute nur noch 45,1 % zurückgegangen ist. Ich sage das auch jenen aus den Ländern, die ständig mehr fordern und dabei verkennen, daß sich der Steueranteil von Ländern und Gemeinden erhöht hat, während der des Bundes rückläufig war.
    Der Gesetzentwurf enthält keinen Nebenfinanzausgleich. Ich unterstreiche das, weil insbesondere das Land Hessen eine andere Auffassung vertreten hat. Er stützt sich vielmehr auf die zweite Alternative des Art. 104 a Abs. 4 des Grundgesetzes. Danach kann der Bund Finanzhilfen für besonders bedeutsame Investitionen der Länder und Gemeinden gewähren, die zum Ausgleich unterschiedlicher Wirtschaftskraft im Bundesgebiet erforderlich sind. Diesem Ziel entsprechen die vom Gesetzentwurf vorgeschlagenen Maßnahmen. Ihr Katalog bezieht sich ausschließlich auf die Förderung von Strukturverbesserungen. Er ist bewußt sehr weit gefaßt, um den Ländern die Auswahl solcher Investitionen zu ermöglichen, die zur Stärkung der Wirtschaftskraft einzelner Regionen besonders geeignet sind. Aber die Möglichkeit der Verwendung der Mittel zu einer allgemeinen Verstärkung der Haushaltskraft wird ausgeschlossen.
    Wir haben bewußt auf eine enge Begrenzung der förderfähigen Maßnahmen oder auch eine Zweckbindung von bestimmten Prozentanteilen der Finanzhilfemittel für bestimmte Vorhaben verzichtet. Vielmehr halten wir es nach unserem bundesstaatlichen Verständnis für richtig, daß innerhalb der klaren Vorgaben des Katalogs, die auch Grenzen setzen, die Landesparlamente selber über den Einsatz der Mittel entscheiden.
    Nach dem Förderkatalog stehen die Mittel für investive Maßnahmen in den Bereichen Umweltschutz, Verkehrsinfrastruktur, Versorgung mit Energie und Wasser, Erschließung von Industrie- und Gewerbeflächen und öffentliche Einrichtungen des Fremdenverkehrs zur Verfügung. Förderungsfähig sind auch Vorhaben der Aus- und Weiterbildung im beruflichen Bereich unter Einschluß der Hochschulen, Maßnahmen zur Förderung von Forschung und Technologie und der wichtige Bereich der städtebaulichen Maßnahmen einschließlich der damit erfaßten Dorferneuerung.
    Im Zusammenhang mit dem weiteren Entscheidungsspielraum, den das Gesetz den Ländern einräumt, hebe ich zwei Erwartungen der Bundesregierung hervor. Von der Entscheidung der Landesparlamente wird es abhängen, in welchem Umfang Strukturverbesserungen in den Flächenländern über die Förderung kommunaler Investitionen erreicht werden. Durch die Art des Förderkatalogs sind die Voraussetzungen dafür gegeben. Die Bundesregierung erwartet, daß die Länder einen erheblichen Teil der Mittel an die Gemeinden weitergeben.
    Ziel der Bundesregierung ist es, daß insbesondere Umweltschutzinvestitionen nachhaltig gefördert werden. Diese Investitionen sind bewußt an erster Stelle genannt. In der Begründung des Gesetzentwurfs ist ausgeführt, daß unter den genannten Voraussetzungen im Umweltbereich breite Anwendungsmöglichkeiten gegeben sind, vor allem bei Gewässerschutz, Abwasserbeseitigung sowie Erneuerung und Ausbau von Kanalisation. Das sind wichtige Voraussetzungen für die Verbesserung der Situation von Nord- und Ostsee, aber auch von Saar und Mosel.
    In der bisherigen Diskussion mit den Ländern haben die Kriterien für die Abgrenzung des Kreises der Empfängerländer und die Verteilung der Mittel eine große Rolle gespielt. Ausgangspunkt ist nach Art. 104 a Abs. 4 des Grundgesetzes die Wirtschaftskraft der einzelnen Länder. Für die Bestimmung dieser Wirtschaftskraft werden in einer ersten Stufe Einkommens- uind Arbeitsmarktindikatoren, nämlich das Bruttoinlandsprodukt je Einwohner und die Arbeitslosenquote der zurückliegenden Jahre, zugrunde gelegt. Zum Kreis der Empfängerländer gehören alle Länder, die nach diesen Kriterien einen Rückstand gegenüber dem Bundesdurchschnitt aufweisen. Die in der zweiten Stufe erfolgende Aufschlüsselung der Finanzhilfen auf diese Länder ergibt sich im wesentlichen aus einer Berechnung, die auf dem Bruttoinlandsprodukt je Einwohner, der Arbeitslosenquote und der Beschäftigtenentwicklung beruht. Diese Elemente sind gleichmäßig mit je einem Drittel gewichtet.
    Vorab werden 27 Millionen DM je Land als Sockel angesetzt, um allen geförderten Ländern eine Grundausstattung zukommen zu lassen. Diesen Sockelbetrag schlagen wir im Interesse der kleinen, strukturschwachen Länder und vor allem der Stadtstaaten vor, die sonst — ich sage das zu der Kritik, die wir gehört haben — schlechter wegkommen würden. Bei Berücksichtigung der Interessen der anderen Länder ist eine noch stärkere Förderung der Stadtstaaten nach unserer Auffassung nicht zu begründen.
    Rheinland-Pfalz ist wegen seines überdurchschnittlichen Anteils an Stationierungsstreitkräften und den sich daraus ergebenen Problemen für seine Strukturentwicklung mit einem um 40 Millionen DM erhöhten Sockelbetrag bedacht worden.



    Bundesminister Dr. Stoltenberg
    So ergeben sich folgende Förderungsbeträge: Bayern 158, Berlin 72, Bremen 63, Hamburg 113, Niedersachen 652, Nordrhein-Westfalen 756, Rheinland-Pfalz 272, Saarland 112 und Schleswig-Holstein 252 Millionen DM.
    Entgegen manchen anderen Äußerungen ist durch die Verfahrensvorschriften des Strukturhilfegesetzes sichergestellt, daß diese Mittel investiv im Sinne des Förderkatalogs verwandt werden. Danach werden Finanzhilfen nur entsprechend der jährlich fortzuschreibenden Förderlisten der Länder gewährt. Der Bund kann Maßnahmen von der Förderung ausschließen, wenn sie der Zweckbindung nicht entsprechen oder ungeeignet sind, zum Ausgleich unterschiedlicher Wirtschaftskraft beizutragen.
    Es ist ferner vorgesehen, daß die Länder dem Bundesminister der Finanzen eine Erfolgskontrolle ermöglichen und ihn innerhalb von fünf Monaten nach Abschluß des Haushaltsjahres über die zweckentsprechende Inanspruchnahme und Verwendung der Bundesmittel unterrichten.
    Wir haben den Gesetzentwurf, vor allem den Verteilungsschlüssel, verfassungsrechtlich besonders sorgfältig geprüft. Danach ergibt sich, daß die Anforderungen des Art. 104 a Abs. 4 des Grundgesetzes in vollem Umfang erfüllt werden. Nach dieser Verfassungsbestimmung ist kein zusätzlicher Länderfinanzausgleich möglich. Wir können nicht bei einem Finanzhilfegesetz auf dieser Rechtsgrundlage dieselben oder ähnliche Kriterien anwenden wie beim Länderfinanzausgleich. Das möchte ich im Hinblick auf einige vorgeschlagene Verteilungsmodelle hervorheben, denen wir uns aus diesen Gründen nicht anschließen konnten.
    Art. 104 a Abs. 4 des Grundgesetzes verlangt die Förderung von wirtschaftsnahen Investitionen zum Ausgleich unterschiedlicher Wirtschaftskraft. Wir können deshalb etwa die soziale und kulturelle Infrastruktur oder den nicht wirtschaftsnahen Umweltschutz aus verfassungsrechtlichen Gründen hier nicht berücksichtigen.
    Art. 104 a Abs. 4 des Grundgesetzes eröffnet schließlich dem Gesetzgeber einen erweiterten Gestaltungsspielraum im Vergleich zum Länderfinanzausgleich. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wird ein notfalls grober, jedoch für alle Länder im gleichen Maße geltender, sachgerechter Maßstab gefordert. Anders als der Finanzausgleich nach Art. 107 des Grundgesetzes verlangt Art. 104 a Abs. 4 keine durchgehend gerechneten Bemessungskriterien; denn hier geht es nicht um die Angleichung der Finanzkraft, die durch rechenhafte Maßstäbe bestimmt wird. Die Verfassung legt den Gesetzgeber nicht von vornherein auf einen bestimmten Kriterienkatalog fest, sondern verlangt lediglich, daß der Bund bei der Verteilung nach plausiblen und sachlich einleuchtenden Maßstäben verfährt. Die vorgesehenen Zugangskriterien und der Mischschlüssel ergeben durch das Zusammenwirken der genannten verschiedenen Kriterien einen sachgerechten und nachvollziehbaren Berechnungsmodus, der für alle Beteiligten in einer ihren Strukturproblemen gerecht werdenden Weise wirkt.
    Ich habe dies besonders hervorgehoben, meine Damen und Herren, weil ja im Bundesrat von einzelnen, wie Sie wissen, andere verfassungsrechtliche Auffassungen vertreten worden sind.
    Die Stellungnahme des Bundesrates enthält die Aufforderung, den besonderen Problemen der Stadtstaaten bei der Verteilung der Strukturhilfemittel in angemessenem Umfang Rechnung zu tragen.

    (Dr. Struck [SPD]: Mit Recht!)

    Wir haben jedoch auf besondere Regelungen zugunsten der Stadtstaaten verzichtet, weil mit dem in der Regierungsvorlage zugrunde gelegten Schlüssel ein nach unserer Überzeugung gerechter Maßstab für alle Beteiligten gefunden wurde.
    Im übrigen ist bei Investitionshilfen nach Art. 104 a Abs. 4 des Grundgesetzes ein der Zielsetzung der Maßnahmen entsprechender gleicher Maßstab für die angesprochenen Länder notwendig. Deshalb kommen nur Kriterien in Betracht, die die Wirtschaftskraft der einzelnen Länder erfassen.
    Die strukturelle Eigenart der Stadtstaaten im Vergleich zu den Flächenländern ist nach unserer Finanzverfassung ausschließlich ein Problem des Länderfinanzausgleichs. Für darüber hinausgehende besondere Forderungen bei der Verteilung anderer Bundesmittel sehen wir keine Begründung. Durch die Einwohnerwertung wird für die Stadtstaaten Hamburg und Bremen eine finanzielle Besserstellung um viele hundert Millionen Mark erreicht, die ja auch begründet ist, vor allem mit ihrer Zentralitätsfunktion.
    Meine Damen und Herren, der Bundesrat hat letzten Freitag votiert. Wir prüfen seine Einzelvorschläge und werden dem Hohen Hause unsere Stellungnahme unverzüglich übersenden. Ich begrüße es, daß bei aller vorher breit geäußerten Kritik vieler Länder eine klare Mehrheit des Bundesrats im ersten Durchgang dem Gesetzentwurf grundsätzlich zugestimmt hat. Ich habe das auch zu keinem Zeitpunkt anders erwartet, meine Damen und Herren.

    (Lachen bei der SPD — Kastning [SPD]: Es ist nicht zu glauben!)

    Ich hoffe, daß auch der Deutsche Bundestag eine positive Entscheidung trifft.
    Schönen Dank.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



Rede von Dr. Annemarie Renger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Meine Damen und Herren, das Wort hat der Abgeordnete Dr. Struck.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Peter Struck


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Frau Präsident! Meine Damen und Herren! Die Entstehungsgeschichte dieses Gesetzes, das der Bundesfinanzminister eben noch einmal begründet hat, ist ein wahres Trauerspiel.

    (Kastning [SPD]: Das kann man wohl sagen!)

    Da ist der niedersächsische Ministerpräsident und stellvertretende CDU-Vorsitzende Ernst Albrecht ausgezogen, um seine Parteifreunde hier in Bonn das Fürchten zu lehren.

    (Rixe [SPD]: Das hat nicht funktioniert!)




    Dr. Struck
    Die wichtigste Initiative seiner Amtszeit sollte das sein, nämlich die Umverteilung der Sozialhilfelasten von den Ländern und Gemeinden auf den Bund, damit endlich das Süd-Nord-Gefälle bekämpft wird. Im Bundesrat hat er am 29. April dieses Jahres dazu gesagt:
    Wir wollen keine Almosen; wir wollen Gerechtigkeit,
    und er war um das Verfassungsgebot der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse bemüht.

    (Dr. Weng [Gerlingen] [FDP]: Große Worte!)

    Und was ist nun dabei herausgekommen? Wenig, sehr wenig, zwar mehr als Null, aber das Ziel ist deutlich verfehlt worden.

    (Beifall bei der SPD)

    Herr Albrecht ist Schritt für Schritt demontiert worden, immer kleiner gemacht, nachdem er sein Faustpfand, die Ablehnung der sogenannten Steuerreform im Bundesrat, leichtfertig aus der Hand gegeben hat. Von dem großen Wind, den er machte, ist nur noch ein laues Lüftchen geblieben.

    (Beifall bei Abgeordneten der SPD)

    Wenn es nur um die Demontage von Herrn Albrecht ginge, wäre das alles nicht so schlimm. Aber es geht um viel mehr. Die Länder Hamburg, Bremen, Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und das Saarland sind schmählich im Stich gelassen worden, als es um die Verwirklichung der Entlastung von Sozialhilfekosten ging. Es ist bechämend, meine Damen und Herren, wenn Ministerpräsidenten oder Finanzminister dieser Länder aus der Zeitung entnehmen mußten, wie hinter verschlossenen Türen von CDU-Klüngelkreisen ihre berechtigte Forderung nach Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse Schritt für Schritt verstümmelt worden ist.

    (Beifall bei der SPD)

    Die SPD-regierten Länder erhielten von Besprechung zu Besprechung weniger Mittel, während die CDU-regierten Länder einen immer größeren Anteil vom Geldsegen erwarten konnten. So verliert Bremen fast 100 Millionen DM gegenüber dem ursprünglichen Konzept, Hamburg 248 Millionen, Nordrhein-Westfalen mehr als 1 Milliarde DM, das Saarland 18 Millionen DM und Schleswig-Holstein 7 Millionen DM. Rheinland-Pfalz erhält statt dessen wesentlich mehr, und auch das Land Bayern kann mit den jetzt angebotenen 158 Millionen DM mehr als zufrieden sein.

    (Dr. Rose [CDU/CSU]: Da kann man fast danke sagen!)

    Dieser Vergleich zeigt, daß der Gesetzentwurf über die Strukturhilfe nicht — hier widerspreche ich Ihnen ausdrücklich, Herr Stoltenberg — nach nachvollziehbaren Kriterien erarbeitet wurde, sondern die CDURegierungen sich mit tätiger Mithilfe des Bundesfinanzministers auf Kosten der SPD-Länder bedient haben.

    (Frau Matthäus-Maier [SPD]: Unglaublich! — Zuruf von der CDU/CSU: Unwahr!)

    Es ist nicht sachgerecht geprüft worden, sondern es ist (I politisch berechnet worden.

    (Frau Matthäus-Maier [SPD]: Eingekauft!)

    In diesem unwürdigen Schauspiel hat der Bundesfinanzminister eine tragende Rolle.

    (Kastning [FDP]: Eine tragische!)

    Sie haben, Herr Minister Stoltenberg, den Auftrag des Grundgesetzes mißachtet und nur parteipolitisch gedacht.

    (Beifall des Abg. Scherrer [SPD])

    Böse Zungen hier in Bonn behaupten sogar, das Gesetz sei von Ihnen deshalb so unzulänglich erarbeitet und vorbereitet worden, weil Sie es im Grunde gar nicht wollen und es wie die Zwangsanleihe von 1983 vom Bundesverfassungsgericht wieder kassiert sehen möchten. Wir Sozialdemokraten werden das verhindern. In den Beratungen werden wir für Verfassungsmäßigkeit sorgen. Wir wollen, obwohl dieses Gesetz nur die drittbeste Lösung ist, daß wenigstens dieser Anfang gemacht wird. Aber für uns bleibt die Umverteilung der Sozialhilfelasten weiter auf der Tagesordnung.

    (Beifall bei der SPD)

    Die Sozialhilfekosten entwickeln sich mehr und mehr zum Sprengsatz der kommunalen Haushalte. Die Zahl der Sozialhilfeempfänger stieg im Jahre 1986 auf über drei Millionen Einwohner. Die Gesamtaufwendungen für Sozialhilfe verschlingen inzwischen mehr als 25 Milliarden DM, wovon die Gemeinden netto mehr als 17 Milliarden DM zu tragen haben.
    Die Gesetzesinitiative der nord- und westdeutschen Länder im Bundesrat war daher nur logisch und konsequent, wenngleich wir Sozialdemokraten eine Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes für noch besser gehalten hätten,

    (Zurufe von der SPD: Richtig! — Sehr wahr!)

    um den Kommunen die Sozialhilfe für Langzeitarbeitslose abzunehmen.

    (Beifall bei der SPD)

    Die Hauptursachen der Kostenexplosion bei der Sozialhilfe liegen beim Bund, nicht bei den Kommunen, und deshalb, Herr Minister Stoltenberg, hat der Bund auch die Verantwortung für die Entlastung der Länder und Gemeinden. Auf diese Weise hätten dann auch die strukturschwachen Regionen mehr Mittel zur Verstärkung ihrer Investitionen, um wirklich das SüdNord-Gefälle langsam abbauen zu können. Das Strukturhilfegesetz ist kein Ersatz für die Sozialhilfeentlastung der Gemeinden.
    Die Äußerungen des hessischen Ministerpräsidenten Wallmann zu diesem Gesetzentwurf lassen Böses vermuten. Nach einem Bericht der „Hannoverschen Neuen Presse" vom 5. November hat weder Bundeskanzler Dr. Kohl noch Finanzminister Dr. Stoltenberg versucht, Herrn Wallmann von seiner angekündigten Klage in Karlsruhe abzuhalten; Ich frage: Wird hier mit gezinkten Karten gespielt?
    Jetzt ist der Deutsche Bundestag gefordert. Dem Gesetzeswortlaut ist vieles nicht zu entnehmen. Die



    Dr. Struck
    Erläuterungen in den Begründungen geben auch keinerlei Hinweis auf die Sachgerechtigkeit des Verteilungsschlüssels. Die Bundesregierung hat von ihrer Verfassungskompetenz nach Art. 104a Abs. 4 Gebrauch gemacht. Nach dieser Vorschrift haben Sie die Kompetenz, Ländern und Gemeinden bei ihren Investitionsbemühungen zu helfen, um das bestehende wirtschaftliche Gefälle zu verringern.
    Meine Damen und Herren, von dieser Ermächtigung ist schon einmal Gebrauch gemacht worden, und zwar von einer sozialliberalen Bundesregierung: durch das sogenannte Zukunftsinvestitionsgesetz, abgekürzt ZIP. Dieses sogenannte ZIP 1

    (Uldall [CDU/CSU]: War völlig wirkungslos!)

    hat Investitionen der Länder und Gemeinden gefördert, von denen viele heute noch profitieren. Ihr Zwischenruf, Herr Uldall, zeigt mir, daß sie nun wirklich keine Ahnung davon haben.

    (Beifall bei der SPD)

    Das Zukunftsinvestitionsprogramm ist eines der wesentlichen Konjunkturprogramme der sozialliberalen Bundesregierung gewesen, das nach wie vor, noch heute, wirkt.

    (Beifall bei der SPD — Zuruf von der CDU/CSU: Der größte Flop war das! — Uldall [CDU/CSU]: Ich habe miterlebt, wie das in Hamburg völlig verpufft ist!)

    — Nun reden Sie mal nicht dazwischen! Stellen Sie eine Zwischenfrage; die beantworte ich dann gerne.
    Die pauschale Verteufelung der sozialliberalen Investitionsprogramme durch die damalige Opposition und die heutige Regierung ist durch das, was jetzt in diesem sogenannten Strukturhilfegesetz, das nichts anderes als ein ZIP 2, ein zweites Zukunftsinvesitionsprogramm, ist, vorgelegt ist, als falsch und unseriös entlarvt worden.

    (Beifall bei der SPD)

    Ebenso falsch, meine Damen und Herren, war die pauschale Ablehnung unseres Programms Arbeit und Umwelt, denn alle seine wesentlichen Bestandteile und Merkmale sind jetzt in diesen Förderungskatalog der Bundesregierung aufgenommen worden. Wir bedanken uns ausdrücklich dafür.

    (Beifall bei der SPD)

    Sie wollen also heute etwas fördern, was auch wir für wichtig und richtig halten. Deshalb, Herr Bundesfinanzminister, kritisieren wir Sie nur sehr milde.

    (Lachen bei der CDU/CSU)

    Aber das, was Sie und wir wollen, haben Sie äußerst schlampig vorbereitet.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Das ist aber ein Riesen-Eiertanz!)

    Wir werden die Kritik und die Anregungen, die der Bundesrat vorgebracht hat, so weit wie möglich aufnehmen und für ein fehlerfreies und gerechtes Gesetz sorgen.
    Die Haltung der SPD-Bundestagsfraktion zu diesem Gesetz in einem Satz zusammengefaßt: Dieses Gesetz
    ist die drittbeste denkbare Lösung; aber weil wir uns darüber im klaren sind, daß angesichts der politischen Verhältnisse in diesem Hause zur Zeit offenbar nur diese Lösung mit diesem Finanzvolumen durchsetzbar ist, werden wir im Interesse der strukturschwachen Länder diese Lösung mittragen, nachdem wir das Gesetz verfassungsdicht gemacht haben.

    (Beifall bei der SPD)