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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 11/107 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 107. Sitzung Bonn, Freitag, den 11. November 1988 Inhalt: Gedenkworte für die Opfer des Erdbebens in der chinesischen Provinz Yunnan . . . 7363 A Abweichung von den Richtlinien für die Fragestunde und den Richtlinien für Aktuelle Stunden in der Sitzungswoche ab 21. November 1988; keine Befragung der Bundesregierung in dieser Woche 7393 D Erweiterung der Tagesordnung 7380 A Ersetzung des Tagesordnungspunktes 16 a durch den Antrag auf Drucksache 11/3298 7394 A Jahn (Marburg) SPD 7363 B Rücktritt des Abg. Dr. Jenninger vom Amt des Präsidenten des Deutschen Bundestages 7398 C Vizepräsident Frau Renger 7398 C Tagesordnungspunkt 14: a) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundessozialhilfegesetzes und des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern (Drucksache 11/2685) b) Erste Beratung des von dem Abgeordneten Hüser und der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundessozialhilfegesetzes und des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern (Drucksache 11/3116) c) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Ausgleich unterschiedlicher Wirtschaftskraft in den Ländern (Drucksache 11/3263) Dr. Stoltenberg, Bundesminister BMF . . 7364 A Dr. Struck SPD 7365 D Austermann CDU/CSU 7367 C Hüser GRÜNE 7370 B Dr. Weng (Gerlingen) FDP 7372 B Dr. Voscherau, Präsident der Freien und Hansestadt Hamburg 7374 A Grobecker, Senator der Freien Hansestadt Bremen 7375 C Frau Tidick, Minister des Landes Schleswig- Holstein 7376 C Dr. Rose CDU/CSU 7377 C Zusatztagesordnungspunkt 7: Aktuelle Stunde betr. jüngste Äußerungen von Politikern der CDU und SPD zur Wochenarbeitszeit Hoss GRÜNE 7380 A Cronenberg (Arnsberg) FDP 7381 A Schreiner SPD 7381 D Dr. Blüm, Bundesminister BMA 7382 D Frau Steinhauer SPD 7384 D Dr. Lammert CDU/CSU 7385 C Frau Beck-Oberdorf GRÜNE 7386 C Beckmann FDP 7387 A Andres SPD 7388 A Kolb CDU/CSU 7389 A Dreßler SPD 7389 D Feilcke CDU/CSU 7390 D Kraus CDU/CSU 7391 D Schemken CDU/CSU 7392 D II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 107. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. November 1988 Tagesordnungspunkt 16 b: Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung Halbjahresbericht der Bundesregierung über die Tätigkeit der Westeuropäischen Union für die Zeit vom 1. Oktober 1987 bis 31. März 1988 (Drucksache 11/2201) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt: Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP: Erweiterung der Westeuropäischen Union (WEU) durch Spanien und Portugal (Drucksache 11/3298) Dr. Klejdzinski SPD 7394 A Reddemann CDU/CSU 7395 B Dr. Mechtersheimer GRÜNE 7396D Dr. Feldmann FDP 7398 D Genscher, Bundesminister AA 7399 C Tagesordnungspunkt 15: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu den Protokollen vom 22. Januar 1988 zum Vertrag vom 22. Januar 1963 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über die deutsch-französische Zu sammenarbeit (Drucksachen 11/3258, 11/3265) Genscher, Bundesminister AA . . 7401A, 7410 C Dr. Ehmke (Bonn) SPD 7402 D Lamers CDU/CSU 7405 C Dr. Mechtersheimer GRÜNE 7407 C Dr. Feldmann FDP 7409B Zusatztagesordnungspunkt 8: Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP sowie der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes (Drucksachen 11/2436, 11/3292) Becker (Nienberge) SPD 7411B Zusatztagesordnungspunkt 11: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Neuorganisation der Marktordnungsstellen (Drucksachen 11/2675, 11/3288, 11/3294) . . 7411D Zusatztagesordnungspunkt: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1989 (ERPWirtschaftsplangesetz 1989) (Drucksache 11/2965) 7412 A Zusatztagesordnungspunkt: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Erhebung von Meldungen in der Mineralölwirtschaft (Mineralöldatengesetz) (Drucksache 11/2043) 7412 C Nächste Sitzung 7412D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 7413* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 7413* C Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 107. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. November 1988 7363 107. Sitzung Bonn, den 11. November 1988 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens** 11. 11. Amling 11. 11. Frau Beer 11. 11. Böhm (Melsungen)* 11. 11. Börnsen (Ritterhude) 11. 11. Dr. Bötsch 11. 11. Brandt 11. 11. Breuer 11. 11. Dr. Briefs 11. 11. Dollinger 11. 11. Dr. Dregger 11. 11. Ebermann 11. 11. Dr. Ehrenberg 11. 11. Frau Eid 11. 11. Dr. Faltlhauser 11. 11. Gansel 11. 11. Gerstein 11. 11. Dr. Glotz 11. 11. Dr. Götz 11. 11. Grünbeck 11. 11. Frau Dr. Hamm-Brücher 11. 11. Dr. Hauff 11. 11. Heimann 11. 11. Frau Hensel 11. 11. Frau Hoffmann (Soltau) 11. 11. Dr. Hüsch 11. 11. Jaunich 11. 11. Kiechle 11. 11. Koschnick 11. 11. Kretkowski 11. 11. Leonhart 11. 11. Link (Diepholz) 11. 11. Dr. Lippelt 11. 11. Dr. Mertens (Bottrop) 11. 11. Meyer 11. 11. Dr. Müller* * 11. 11. Frau Nickels 11. 11. Oostergetelo 11. 11. Paintner 11. 11. Pfeifer 11. 11. Dr. Pinger 11. 11. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Reuschenbach 11. 11. Frau Rock 11. 11. Frau Schmidt (Nürnberg) 11. 11. Schmitz (Baesweiler) 11. 11. Dr. Schmude 11. 11. Sellin 11. 11. Frau Dr. Skarpelis-Sperk 11. 11. Spilker 11. 11. Frau Trenz 11. 11. Voigt (Frankfurt) 11. 11. Frau Wieczorek-Zeul 11. 11. Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 4. November 1988 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen: Gesetz zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes Gesetz zu dem Übereinkommen Nr. 159 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 20. Juni 1983 über die berufliche Rehabilitation und die Beschäftigung der Behinderten Gesetz zu dem Montrealer Protokoll vom 16. September 1987 über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Finanzausschuß Drucksache 11/2899 Nr. 1.11, 1.12 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 10/6625 Drucksache 11/1536 Drucksache 11/1538 Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen hat: Finanzausschuß Drucksache 11/2580 Nr. 6 Drucksache 11/2899 Nr. 3.2 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 11/973 Nr. 2.2, 2.6 Drucksache 11/2580 Nr, 10 Drucksache 11/2899 Nr. 3.3 -3.9 Ausschuß für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit Drucksache 11/2841 Nr. 10, 11 Ausschuß für Verkehr Drucksache 11/2089
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Annemarie Renger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Danke schön. Ich habe es auch so aufgefaßt, daß es ein Austausch ist.
    Meine Damen und Herren, ich rufe Punkt 14 der Tagesordnung auf:
    a) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundessozialhilfegesetzes und des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern
    — Drucksache 11/2685 —
    Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: Haushaltsausschuß (federführend)

    Rechtsausschuß Finanzausschuß Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung
    Ausschuß für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit Ausschuß für Wirtschaft
    b) Erste Beratung des von dem Abgeordneten Hüser und der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundessozialhilfegesetzes und des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern
    — Drucksache 11/3116 —
    Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: Haushaltsausschuß (federführend)

    Rechtsausschuß Finanzausschuß Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung
    Ausschuß für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit Ausschuß für Wirtschaft
    c) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Ausgleich unterschiedlicher Wirtschaftskraft in den Ländern
    — Drucksache 11/3263 —
    Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: Haushaltsausschuß (federführend)

    Rechtsausschuß
    Finanzausschuß
    Ausschuß für Wirtschaft
    Ausschuß für innerdeutsche Beziehungen Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung
    Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Beratung dieses Tagesordnungspunktes 90 Minuten vorgesehen. — Das Haus ist damit einverstanden. Es ist dann so beschlossen.
    Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat Herr Bundesminister Dr. Stoltenberg.





Rede von Dr. Gerhard Stoltenberg
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit der Vorlage des Entwurfs eines Gesetzes zum Ausgleich unterschiedlicher Wirtschaftkraft in den Bundesländern löst die Bundesregierung eine Zusage ein, die sie anläßlich der von uns abgelehnten Bundesratsinitiative zur anteiligen Übernahme der Sozialhilfeausgaben durch den Bund gegeben hat. Wir haben den von der Mehrheit des Bundesrats vorgeschlagenen Weg für falsch gehalten. Wir haben eine andere Konzeption entwickelt.
Durch das Strukturhilfegesetz soll eine ausgeglichenere Wirtschaftsstruktur im Bundesgebiet gefördert werden. Das Gesetz sieht, wie Sie wissen, jährliche Leistungen des Bundes an die Länder in Höhe von 2,45 Milliarden DM vor. Die Laufzeit beträgt zehn Jahre. Investitionen der Länder und Gemeinden sollen bis zu einer Grenze von 90 % gefördert werden können. 1992 und 1995 soll geprüft werden, ob die vorgesehene Verteilung der Mittel der wirtschaftlichen Entwicklung der verschiedenen Regionen noch entspricht oder ob sie angepaßt werden muß. Mit den vorgesehen Hilfen übernimmt der Bund hohe finanzielle Leistungen für strukturschwächere Regionen.
Das ist um so bemerkenswerter, weil sein Anteil am Gesamtsteueraufkommen ja seit 1982 um 3,3 Prozentpunkte auf heute nur noch 45,1 % zurückgegangen ist. Ich sage das auch jenen aus den Ländern, die ständig mehr fordern und dabei verkennen, daß sich der Steueranteil von Ländern und Gemeinden erhöht hat, während der des Bundes rückläufig war.
Der Gesetzentwurf enthält keinen Nebenfinanzausgleich. Ich unterstreiche das, weil insbesondere das Land Hessen eine andere Auffassung vertreten hat. Er stützt sich vielmehr auf die zweite Alternative des Art. 104 a Abs. 4 des Grundgesetzes. Danach kann der Bund Finanzhilfen für besonders bedeutsame Investitionen der Länder und Gemeinden gewähren, die zum Ausgleich unterschiedlicher Wirtschaftskraft im Bundesgebiet erforderlich sind. Diesem Ziel entsprechen die vom Gesetzentwurf vorgeschlagenen Maßnahmen. Ihr Katalog bezieht sich ausschließlich auf die Förderung von Strukturverbesserungen. Er ist bewußt sehr weit gefaßt, um den Ländern die Auswahl solcher Investitionen zu ermöglichen, die zur Stärkung der Wirtschaftskraft einzelner Regionen besonders geeignet sind. Aber die Möglichkeit der Verwendung der Mittel zu einer allgemeinen Verstärkung der Haushaltskraft wird ausgeschlossen.
Wir haben bewußt auf eine enge Begrenzung der förderfähigen Maßnahmen oder auch eine Zweckbindung von bestimmten Prozentanteilen der Finanzhilfemittel für bestimmte Vorhaben verzichtet. Vielmehr halten wir es nach unserem bundesstaatlichen Verständnis für richtig, daß innerhalb der klaren Vorgaben des Katalogs, die auch Grenzen setzen, die Landesparlamente selber über den Einsatz der Mittel entscheiden.
Nach dem Förderkatalog stehen die Mittel für investive Maßnahmen in den Bereichen Umweltschutz, Verkehrsinfrastruktur, Versorgung mit Energie und Wasser, Erschließung von Industrie- und Gewerbeflächen und öffentliche Einrichtungen des Fremdenverkehrs zur Verfügung. Förderungsfähig sind auch Vorhaben der Aus- und Weiterbildung im beruflichen Bereich unter Einschluß der Hochschulen, Maßnahmen zur Förderung von Forschung und Technologie und der wichtige Bereich der städtebaulichen Maßnahmen einschließlich der damit erfaßten Dorferneuerung.
Im Zusammenhang mit dem weiteren Entscheidungsspielraum, den das Gesetz den Ländern einräumt, hebe ich zwei Erwartungen der Bundesregierung hervor. Von der Entscheidung der Landesparlamente wird es abhängen, in welchem Umfang Strukturverbesserungen in den Flächenländern über die Förderung kommunaler Investitionen erreicht werden. Durch die Art des Förderkatalogs sind die Voraussetzungen dafür gegeben. Die Bundesregierung erwartet, daß die Länder einen erheblichen Teil der Mittel an die Gemeinden weitergeben.
Ziel der Bundesregierung ist es, daß insbesondere Umweltschutzinvestitionen nachhaltig gefördert werden. Diese Investitionen sind bewußt an erster Stelle genannt. In der Begründung des Gesetzentwurfs ist ausgeführt, daß unter den genannten Voraussetzungen im Umweltbereich breite Anwendungsmöglichkeiten gegeben sind, vor allem bei Gewässerschutz, Abwasserbeseitigung sowie Erneuerung und Ausbau von Kanalisation. Das sind wichtige Voraussetzungen für die Verbesserung der Situation von Nord- und Ostsee, aber auch von Saar und Mosel.
In der bisherigen Diskussion mit den Ländern haben die Kriterien für die Abgrenzung des Kreises der Empfängerländer und die Verteilung der Mittel eine große Rolle gespielt. Ausgangspunkt ist nach Art. 104 a Abs. 4 des Grundgesetzes die Wirtschaftskraft der einzelnen Länder. Für die Bestimmung dieser Wirtschaftskraft werden in einer ersten Stufe Einkommens- uind Arbeitsmarktindikatoren, nämlich das Bruttoinlandsprodukt je Einwohner und die Arbeitslosenquote der zurückliegenden Jahre, zugrunde gelegt. Zum Kreis der Empfängerländer gehören alle Länder, die nach diesen Kriterien einen Rückstand gegenüber dem Bundesdurchschnitt aufweisen. Die in der zweiten Stufe erfolgende Aufschlüsselung der Finanzhilfen auf diese Länder ergibt sich im wesentlichen aus einer Berechnung, die auf dem Bruttoinlandsprodukt je Einwohner, der Arbeitslosenquote und der Beschäftigtenentwicklung beruht. Diese Elemente sind gleichmäßig mit je einem Drittel gewichtet.
Vorab werden 27 Millionen DM je Land als Sockel angesetzt, um allen geförderten Ländern eine Grundausstattung zukommen zu lassen. Diesen Sockelbetrag schlagen wir im Interesse der kleinen, strukturschwachen Länder und vor allem der Stadtstaaten vor, die sonst — ich sage das zu der Kritik, die wir gehört haben — schlechter wegkommen würden. Bei Berücksichtigung der Interessen der anderen Länder ist eine noch stärkere Förderung der Stadtstaaten nach unserer Auffassung nicht zu begründen.
Rheinland-Pfalz ist wegen seines überdurchschnittlichen Anteils an Stationierungsstreitkräften und den sich daraus ergebenen Problemen für seine Strukturentwicklung mit einem um 40 Millionen DM erhöhten Sockelbetrag bedacht worden.



Bundesminister Dr. Stoltenberg
So ergeben sich folgende Förderungsbeträge: Bayern 158, Berlin 72, Bremen 63, Hamburg 113, Niedersachen 652, Nordrhein-Westfalen 756, Rheinland-Pfalz 272, Saarland 112 und Schleswig-Holstein 252 Millionen DM.
Entgegen manchen anderen Äußerungen ist durch die Verfahrensvorschriften des Strukturhilfegesetzes sichergestellt, daß diese Mittel investiv im Sinne des Förderkatalogs verwandt werden. Danach werden Finanzhilfen nur entsprechend der jährlich fortzuschreibenden Förderlisten der Länder gewährt. Der Bund kann Maßnahmen von der Förderung ausschließen, wenn sie der Zweckbindung nicht entsprechen oder ungeeignet sind, zum Ausgleich unterschiedlicher Wirtschaftskraft beizutragen.
Es ist ferner vorgesehen, daß die Länder dem Bundesminister der Finanzen eine Erfolgskontrolle ermöglichen und ihn innerhalb von fünf Monaten nach Abschluß des Haushaltsjahres über die zweckentsprechende Inanspruchnahme und Verwendung der Bundesmittel unterrichten.
Wir haben den Gesetzentwurf, vor allem den Verteilungsschlüssel, verfassungsrechtlich besonders sorgfältig geprüft. Danach ergibt sich, daß die Anforderungen des Art. 104 a Abs. 4 des Grundgesetzes in vollem Umfang erfüllt werden. Nach dieser Verfassungsbestimmung ist kein zusätzlicher Länderfinanzausgleich möglich. Wir können nicht bei einem Finanzhilfegesetz auf dieser Rechtsgrundlage dieselben oder ähnliche Kriterien anwenden wie beim Länderfinanzausgleich. Das möchte ich im Hinblick auf einige vorgeschlagene Verteilungsmodelle hervorheben, denen wir uns aus diesen Gründen nicht anschließen konnten.
Art. 104 a Abs. 4 des Grundgesetzes verlangt die Förderung von wirtschaftsnahen Investitionen zum Ausgleich unterschiedlicher Wirtschaftskraft. Wir können deshalb etwa die soziale und kulturelle Infrastruktur oder den nicht wirtschaftsnahen Umweltschutz aus verfassungsrechtlichen Gründen hier nicht berücksichtigen.
Art. 104 a Abs. 4 des Grundgesetzes eröffnet schließlich dem Gesetzgeber einen erweiterten Gestaltungsspielraum im Vergleich zum Länderfinanzausgleich. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wird ein notfalls grober, jedoch für alle Länder im gleichen Maße geltender, sachgerechter Maßstab gefordert. Anders als der Finanzausgleich nach Art. 107 des Grundgesetzes verlangt Art. 104 a Abs. 4 keine durchgehend gerechneten Bemessungskriterien; denn hier geht es nicht um die Angleichung der Finanzkraft, die durch rechenhafte Maßstäbe bestimmt wird. Die Verfassung legt den Gesetzgeber nicht von vornherein auf einen bestimmten Kriterienkatalog fest, sondern verlangt lediglich, daß der Bund bei der Verteilung nach plausiblen und sachlich einleuchtenden Maßstäben verfährt. Die vorgesehenen Zugangskriterien und der Mischschlüssel ergeben durch das Zusammenwirken der genannten verschiedenen Kriterien einen sachgerechten und nachvollziehbaren Berechnungsmodus, der für alle Beteiligten in einer ihren Strukturproblemen gerecht werdenden Weise wirkt.
Ich habe dies besonders hervorgehoben, meine Damen und Herren, weil ja im Bundesrat von einzelnen, wie Sie wissen, andere verfassungsrechtliche Auffassungen vertreten worden sind.
Die Stellungnahme des Bundesrates enthält die Aufforderung, den besonderen Problemen der Stadtstaaten bei der Verteilung der Strukturhilfemittel in angemessenem Umfang Rechnung zu tragen.

(Dr. Struck [SPD]: Mit Recht!)

Wir haben jedoch auf besondere Regelungen zugunsten der Stadtstaaten verzichtet, weil mit dem in der Regierungsvorlage zugrunde gelegten Schlüssel ein nach unserer Überzeugung gerechter Maßstab für alle Beteiligten gefunden wurde.
Im übrigen ist bei Investitionshilfen nach Art. 104 a Abs. 4 des Grundgesetzes ein der Zielsetzung der Maßnahmen entsprechender gleicher Maßstab für die angesprochenen Länder notwendig. Deshalb kommen nur Kriterien in Betracht, die die Wirtschaftskraft der einzelnen Länder erfassen.
Die strukturelle Eigenart der Stadtstaaten im Vergleich zu den Flächenländern ist nach unserer Finanzverfassung ausschließlich ein Problem des Länderfinanzausgleichs. Für darüber hinausgehende besondere Forderungen bei der Verteilung anderer Bundesmittel sehen wir keine Begründung. Durch die Einwohnerwertung wird für die Stadtstaaten Hamburg und Bremen eine finanzielle Besserstellung um viele hundert Millionen Mark erreicht, die ja auch begründet ist, vor allem mit ihrer Zentralitätsfunktion.
Meine Damen und Herren, der Bundesrat hat letzten Freitag votiert. Wir prüfen seine Einzelvorschläge und werden dem Hohen Hause unsere Stellungnahme unverzüglich übersenden. Ich begrüße es, daß bei aller vorher breit geäußerten Kritik vieler Länder eine klare Mehrheit des Bundesrats im ersten Durchgang dem Gesetzentwurf grundsätzlich zugestimmt hat. Ich habe das auch zu keinem Zeitpunkt anders erwartet, meine Damen und Herren.

(Lachen bei der SPD — Kastning [SPD]: Es ist nicht zu glauben!)

Ich hoffe, daß auch der Deutsche Bundestag eine positive Entscheidung trifft.
Schönen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Annemarie Renger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Meine Damen und Herren, das Wort hat der Abgeordnete Dr. Struck.