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    Plenarprotokoll 11/105 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 105. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 9. November 1988 Inhalt: Tagesordnungspunkt 8: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Haftung für fehlerhafte Produkte (Produkthaftungsgesetz) (Drucksache 11/2447) Engelhard, Bundesminister BMJ 7236 D Stiegler SPD 7237 B Hörster CDU/CSU 7239 A Dr. Daniels (Regensburg) GRÜNE . . . 7240 A Irmer FDP 7240 D Zusatztagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde betr. die Förderung der Fusion von Daimler-Benz mit MBB durch die Bundesregierung Roth SPD 7241 D Wissmann CDU/CSU 7242 C Frau Vennegerts GRÜNE 7243 C Dr. Graf Lambsdorff FDP . . . . 7244B, 7252 A Müller (Pleisweiler) SPD 7245 D Dr. Bangemann, Bundesminister BMWi . 7246D, 7248 B Dr. Friedmann CDU/CSU 7247 A Hoss GRÜNE 7247 D Dr. Jens SPD 7249 D Rossmanith CDU/CSU 7251A Dr. Stoltenberg, Bundesminister BMF . 7252 D Frau Matthäus-Maier SPD 7254 B Kittelmann CDU/CSU 7255 B Hinsken CDU/CSU 7256 B Tagesordnungspunkt 1: Fragestunde — Drucksachen 11/3259, 11/3273 vom 4. und 8. November 1988 — Unterbindung militärischer Veranstaltungen, insbesondere des geplanten öffentlichen Gelöbnisses der Bundeswehr in Malsfeld, am 50. Jahrestag der Reichspogromnacht DringlAnfr 08.11.88 Drs 11/3273 Frau Schilling GRÜNE Antw PStSekr Würzbach BMVg 7219B ZusFr Frau Schilling GRÜNE 7219B Mehrzahlungen des Bundes an die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) bei gleichbleibendem Anteil des Bundeszuschusses an den Gesamtleistungen der GRV von 1957 bis heute bzw. bei Entwicklung entsprechend dem Anteil der politisch gewollten Fremdleistungen der GRV MdlAnfr 3, 4 04.11.88 Drs 11/3259 Frau Unruh GRÜNE Antw PStSekr Höpfinger BMA . 7220A, 7220 D ZusFr Frau Unruh GRÜNE . . . 7220B, 7220 D Beurteilung der EG-Richtlinien über die Verwendung von gentechnisch veränderten Mikroorganismen MdlAnfr 5, 6 04.11.88 Drs 11/3259 Frau Bulmahn SPD Antw PStSekr Pfeifer BMJFFG 7221B, 7222 A ZusFr Frau Bulmahn SPD . . . . 7221D, 7222B II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 105. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. November 1988 Gemeinsames Vorgehen von Bund und Ländern bei der angestrebten Öffnung der Hochschulen (Abbau des Numerus clausus) MdlAnfr 11, 12 04.11.88 Drs 11/3259 Frau Odendahl SPD Antw BMin Möllemann BMBW . 7222D, 7225C ZusFr Frau Odendahl SPD . . 7223C, 7225D ZusFr Kuhlwein SPD 7223D, 7226A ZusFr Kastning SPD 7224B, 7226 D ZusFr Daweke CDU/CSU . . . 7224C, 7227B ZusFr Weisskirchen (Wiesloch) SPD 7224D, 7226B ZusFr Frau Hillerich GRÜNE . . 7225A, 7227 C ZusFr Schreiner SPD 7225 B ZusFr Urbaniak SPD 7226 C ZusFr Frau Dr. Niehuis SPD 7226 D ZusFr Dr. Böhme (Unna) SPD 7227 B Verstärkte Einbeziehung von Frauen in den Lehrbetrieb an Hochschulen MdlAnfr 13, 14 04.11.88 Drs 11/3259 Dr. Böhme (Unna) SPD Antw BMin Möllemann BMBW . 7227D, 7229B ZusFr Dr. Böhme (Unna) SPD 7229 C ZusFr Frau Odendahl SPD 7228 B ZusFr Kuhlwein SPD 7228 C ZusFr Frau Hillerich GRÜNE 7228 D Einstellung von mehr Lehrpersonal im Rahmen eines Überlastprogramms unter Einbeziehung der Fachhochschulen MdlAnfr 15, 16 04.11.88 Drs 11/3259 Kastning SPD Antw BMin Möllemann BMBW . 7229D, 7230B ZusFr Kastning SPD 7229 D ZusFr Frau Odendahl SPD 7230 A ZusFr Frau Hillerich GRÜNE 7230 B Berücksichtigung geisteswissenschaftlicher und wirtschaftswissenschaftlicher Fächer bei der Mittelvergabe aus einem Überlastprogramm MdlAnfr 17 04.11.88 Drs 11/3259 Frau Dr. Niehuis SPD Antw BMin Möllemann BMBW 7230 C ZusFr Frau Dr. Niehuis SPD 7230 D ZusFr Kastning SPD 7231B Verhinderung einer Überlastung der Hochschulen angesichts zu erwartender hoher Studentenzahlen MdlAnfr 18 04.11.88 Drs 11/3259 Weisskirchen (Wiesloch) SPD Antw BMin Möllemann BMBW 7231 C ZusFr Weisskirchen (Wiesloch) SPD . . 7231D ZusFr Kuhlwein SPD 7232 C ZusFr Frau Hillerich GRÜNE 7232 D Menschenunwürdige Unterbringung von Asylbewerbern in Sammellagern in der Oberpfalz MdlAnfr 22, 23 04.11.88 Drs 11/3259 Dr. Hirsch FDP Antw PStSekr Spranger BMI . . 7233B, 7234 A ZusFr Dr. Hirsch FDP 7233C, 7234 A ZusFr Dr. de With SPD 7233 D ZusFr Wüppesahl fraktionslos 7234 B Begründung des Asylantrags von Boleslav Maikowskis MdlAnfr 24, 25 04.11.88 Drs 11/3259 Dr. Emmerlich SPD Antw PStSekr Spranger BMI . . 7234 C, 7235A ZusFr Dr. Emmerlich SPD . . . . 7234C, 7235A Durchführung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen durch den Grenzschutzeinzeldienst des BGS in Flensburg und Gudow MdlAnfr 26 04.11.88 Drs 11/3259 Wüppesahl fraktionslos Antw PStSekr Spranger BMI 7235 C ZusFr Wüppesahl fraktionslos 7235 D ZusFr Dr. Hirsch FDP 7236 B ZusFr von Schmude CDU/CSU 7236 B Nächste Sitzung 7257 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 7259* A Anlage 2 Planung eines Fusions-Demonstrations-Reaktors DEMO durch das Bundesministerium für Forschung und Technologie noch vor dem Jahr 2000 MdlAnfr 1 04.11.88 Drs 11/3259 Catenhusen SPD SchrAntw PStSekr Dr. Probst BMFT . . . 7259* B Anlage 3 Interventionen für die Freilassung der in Afghanistan festgehaltenen Deutschen seit dem 27. Oktober 1988 MdlAnfr 2 04.11.88 Drs 11/3259 Gansel SPD SchrAntw StMin Frau Dr. Adam-Schwaetzer AA 7259* C Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 105. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. November 1988 III Anlage 4 Soziale Vertretbarkeit von Arbeitsverhältnissen mit einer Wochenarbeitszeit von 13 Stunden bei der Bundespost im Rhein-Main-Gebiet MdlAnfr 7, 8 04.11.88 Drs 11/3259 Frau Faße SPD SchrAntw PStSekr Rawe BMP 7259* D Anlage 5 Grundsätze der Bundespost und ihrer Tochterunternehmen bei dem Bezug und der Errichtung von Nebenstellenanlagen im eigenen Betrieb; Fremdvergabe MdlAnfr 9, 10 04.11.88 Drs 11/3259 Pfeffermann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Rawe BMP 7260* B Anlage 6 Bedeutung der Beschlüsse und Empfehlungen der Westdeutschen Rektorenkonferenz angesichts der sich ständig verschärfenden Überlastung der Hochschulen MdlAnfr 19 04.11.88 Drs 11/3259 Weisskirchen (Wiesloch) SPD SchrAntw BMin Möllemann BMBW . . . 7260* D Anlage 7 Benachteiligung weiblicher Studienbewerber gegenüber männlichen mit abgeleistetem Wehrdienst; Auswirkungen auf den Frauenanteil im wissenschaftlichen Bereich MdlAnfr 20, 21 04.11.88 Drs 11/3259 Kuhlwein SPD SchrAntw BMin Möllemann BMBW . . . 7261* A Anlage 8 Steuerliche Erfassung der Einnahmen aus Spielautomaten MdlAnfr 27, 28 04.11.88 Drs 11/3259 von Schmude CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Häfele BMF . . . 7261* D Anlage 9 Befreiung der öffentlichen Verkehrsunternehmen von der Mineralölsteuer; Änderung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes auf Empfehlung des Bundesrates MdlAnfr 29, 30 04.11.88 Drs 11/3259 Hinsken CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Häfele BMF . . . 7262* A Anlage 10 Beteiligung Nordrhein-Westfalens und des Saarlandes an den finanziellen Lasten der Kohleförderung; Belastung der Revierländer mit Sonderkosten MdlAnfr 33, 34 04.11.88 Drs 11/3259 Schreiner SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Wartenberg BMWi 7262* C Anlage 11 Fortsetzung der Unterstützung für die Förderung niederflüchtiger Kohle MdlAnfr 35 04.11.88 Drs 11/3259 Becker (Nienberge) SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Wartenberg BMWi 7263* A Anlage 12 Ankauf deutscher Milch durch niederländische Großmolkereien zu überhöhten Preisen zum Nachteil der deutschen Molkereiwirtschaft MdlAnfr 36 04.11.88 Drs 11/3259 Pfuhl SPD SchrAntw PStSekr Gallus BML 7263* B Anlage 13 Gründe für die Empfehlung des PStSekr Gallus zur Vorratshaltung in Privathaushalten MdlAnfr 37, 38 04.11.88 Drs 11/3259 Dr. Klejdzinski SPD SchrAntw PStSekr Gallus BML 7263* C Anlage 14 Souveränität der Bundesrepublik Deutschland in bezug auf Übertragung deutscher Hoheitsrechte auf US-Militärdienststellen im Krisenfall MdlAnfr 39, 40 04.11.88 Drs 11/3259 Dr. Mechtersheimer GRÜNE SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . . 7264* A Anlage 15 Entscheidungen der Bundesregierung zur Verhinderung des Verkaufs von TornadoKampfflugzeugen nach Jordanien nach der Fragestunde vom 26. Oktober 1988 MdlAnfr 41 04.11.88 Drs 11/3259 Gansel SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . . 7264* B IV Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 105. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. November 1988 Anlage 16 Beteiligung der Bundesregierung an dem für Atomunfälle erstellten Dokument USCINCEUR CONPLAN 4367-87 der US-Streitkräfte in Europa und rechtliche Qualität dieses Dokuments auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr 42, 43 04.11.88 Drs 11/3259 Dr. de With SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . . 7264* C Anlage 17 Deutsch-amerikanische Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem für Atomunfälle erstellten Handbuch USCINCEUR CONPLAN 4367-87 und Unterschied zwischen den darin genannten „Disaster response forces" und NEST MdlAnfr 44, 45 04.11.88 Drs 11/3259 Frau Fuchs (Verl) SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . . 7265* A Anlage 18 Ausrüstung der Eisenbahnwagen mit einem geschlossenen Toilettensystem MdlAnfr 46, 47 04.11.88 Drs 11/3259 Zierer CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Knittel BMV . . . . 7265* C Anlage 19 Vermarktung des Bundesbahnverbundsystems Fahrrad/Bahn; Stand der Planung und Errichtung der modellhaften Fahrradstation am Hauptbahnhof Bonn MdlAnfr 48 04.11.88 Drs 11/3259 Dr. Daniels (Regensburg) GRÜNE SchrAntw StSekr Dr. Knittel BMV . . . . 7266* A Anlage 20 Realisierung der 4. Elbtunnelröhre und der Umgehung Fuhlsbüttel vor dem Jahr 2000 MdlAnfr 49, 50 04.11.88 Drs 11/3259 Duve SPD SchrAntw StSekr Dr. Knittel BMV . . . . 7266* B Anlage 21 Erhöhung des Wildschutzzauns an der Bundesautobahn Hamburg—Berlin MdlAnfr 51 04.11.88 Drs 11/3259 Wüppesahl fraktionslos SchrAntw StSekr Dr. Knittel BMV . . . . 7266* C Anlage 22 Verhinderung der Angliederung des Bahnhofs Gunzenhausen an den Bahnhof Ansbach MdlAnfr 52, 53 04.11.88 Drs 11/3259 Stiegler SPD SchrAntw StSekr Dr. Knittel BMV . . . . 7266* D Anlage 23 Änderung der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (genehmigungsbedürftige Anlagen) MdlAnfr 54, 55 04.11.88 Drs 11/3259 Reimann SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMU 7267* A Anlage 24 Definition der Begriffe „Entsorgung" und „Zwischenlagerung" von Atommüll MdlAnfr 56 04.11.88 Drs 11/3259 Dr. Daniels (Regensburg) GRÜNE SchrAntw PStSekr Grüner BMU 7268* B Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 105. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. November 1988 7219 105. Sitzung Bonn, den 9. November 1988 Beginn: 13.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens* * 11. 11. Amling 11. 11. Antretter 10. 11. Böhm (Melsungen)* 11. 11. Dr. Bötsch 11. 11. Bühler (Bruchsal) * 10. 11. Dollinger 11. 11. Dr. Dregger 11. 11. Ebermann 11. 11. Frau Eid 11. 11. Ewen 9. 11. Dr. von Geldern 10. 11. Frau Dr. Hamm-Brücher 11. 11. Dr. Hauff 11. 11. Frau Hoffmann (Soltau) 11. 11. Dr. Klejdzinski* 10. 11. Dr. Kohl 9. 11. Dr. Kreile 9. 11. Leonhart 11. 11. Lohmann (Witten) 9. 11. Frau Luuk* 10. 11. Dr. Müller* * 11. 11. Frau Nickels 11. 11. Niegel* 10. 11. Paintner 11. 11. Frau Rock 11. 11. Frau Saibold 10. 11. Dr. Schmude 11. 11. Schröer (Mülheim) 9. 11. Schütz 9. 11. Frau Dr. Segall 9. 11. Frau Trenz 11. 11. Dr. Waigel 9. 11. Zeitler 9. 11. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates * * für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Probst auf die Frage des Abgeordneten Catenhusen (SPD) (Drucksache 11/3259 Frage 1): Welche Gründe haben die Pressestelle des Bundesministeriums für Forschung und Technologie (BMFT) dazu bewogen, wiederholt (z. B. Pressemitteilung 113/88) davon zu sprechen, das in einer internationalen Planungsgruppe erörterte nächste internationale Projekt der Kernfusion „kann möglicherweise schon ein Demonstrationsreaktor (!) sein", und aus welchen Gründen geht das BMFT damit von der weltweit bestehenden Auffassung ab, daß erst nach dem Jahr 2000 an Planungen für einen Fusions-Demonstrations-Reaktor DEMO zu denken ist? Vertreter der Kernfusionsprogramme der USA, der Sowjetunion, Japans und der Europäischen Gemeinschaft haben sich darauf geeinigt, unter der Schirmherrschaft der IAEO gemeinsame Planungsarbeiten für den nächsten Schritt eines internationalen Fu- Anlagen zum Stenographischen Bericht sionsexperiments vorzuschlagen. Eine Arbeitsgruppe für einen „International Thermonuclear Experimental Reactor" (ITER) hat am 23. April 1988 beim MaxPlanck-Institut für Plasmaphysik in Garching bei München ihre Arbeit aufgenommen. In diesem Projekt sollen bis Ende 1990 Planungsunterlagen für ein nächstes Fusionsexperiment erstellt werden. Wie dieses im einzelnen aussieht, kann heute noch nicht mit Gewißheit gesagt werden. Hierfür kommt aber eine breite Palette möglicher Experimente in Betracht. Nur in diesem Sinn ist der Satz „dies kann möglicherweise schon ein Demonstrationsreaktor sein" zu interpretieren, der in einigen Pressemitteilungen des BMFT enthalten ist. Das Bundesministerium für Forschung und Technologie ist nach wie vor der Auffassung, daß erst nach dem Jahr 2000 ein stromerzeugender Fusionsdemonstrationsreaktor verwirklicht werden kann. Anlage 3 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Adam-Schwaetzer auf die Frage des Abgeordneten Gansel (SPD) (Drucksache 11/3259 Frage 2): Was hat die Bundesregierung seit dem 27. Oktober 1988 getan, um die Freilassung der in Afghanistan von der afghanischen Regierung festgehaltenen deutschen Staatsbürger, der Krankenschwester Lea Hackstedt und des Arztes Benno Splieth, zu erreichen? Auf Bitten der Bundesregierung hat der persönliche Beauftragte von VN-Generalsekretär Perez de Cuellar, Benon Sevan, sich am 1. November 1988 in Kabul erneut um die Freilassung von Frau Hackstedt und Herrn Dr. Splieth bemüht. Am 3. November 1988 hat Botschafter Dr. Meyer-Landrut beim 1. stellv. Außenminister Bessmertnych zugunsten der beiden Inhaftierten des Komitees Cap Anamur demarchiert. Der sowjetische Gesprächspartner versicherte, daß wir uns auf eine endgültige Lösung des Falles zubewegten. Am 6. November 1988 fand in Kabul eine vom Pressezentrum des afghanischen Außenministeriums einberufene Pressekonferenz mit Frau Hackstedt und Herrn Dr. Splieth statt. Diese Tatsache und inoffizielle Äußerungen der afghanischen Seite deuteten darauf hin, daß die Entlassung der beiden in Bälde erfolgen würde. Am 7. November 1988 wurde unserem Geschäftsträger vom afghanischen Außenministerium mitgeteilt, daß Frau Hackstedt und Herr Dr. Splieth von GS Najibullah amnestiert worden seien. Die Bundesregierung erwartet ihre Rückkehr in die Bundesrepublik Deutschland in den nächsten Tagen. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rawe auf die Fragen der Abgeordneten Frau Faße (SPD) (Drucksache 11/3259 Fragen 7 und 8) : 7260* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 105. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. November 1988 Hält die Bundesregierung das Anbieten von Arbeitsverhältnissen bei der Deutschen Bundespost mit einer Wochenarbeitszeit von 13 Stunden (Region Rhein/Main) im Schalterdienst unter sozialen Gesichtspunkten für vertretbar? Hält die Bundesregierung es für verantwortbar, daß die Betroffenen nicht unter den Arbeitslosenschutz, nicht unter den Rationalisierungsschutz fallen und sie auch keine Ansprüche auf die Zusatzversorgung bei der Deutschen Bundespost haben? Die betrieblichen Erfordernisse und die von den Postkunden gewünschte Dienstgüte bedingen einen hohen Arbeitsaufwand in oft sehr kurzen Zeiträumen. Für den Personaleinsatz folgt hieraus, daß die Arbeit oft mit vielen Kräften in einem kurzen vorgegebenen Zeitintervall bewältigt werden muß. Unter Berücksichtigung der Verpflichtung der Deutschen Bundespost, die ihr zugewiesenen Aufgaben wirtschaftlich zu erfüllen, muß sich die mit den Arbeitnehmern zu vereinbarende Wochenarbeitszeit (WAZ) nach den betrieblichen Notwendigkeiten richten. Auch für Arbeitnehmer mit einer arbeitsvertraglich geringen Wochenarbeitszeit gelten jedoch die für Angestellte und Arbeiter mit den zuständigen Gewerkschaften geschlossenen Mantel-Tarifverträge. Die Regelungen über die Arbeitslosenversicherung sind nicht postspezifisch; sie richten sich vielmehr nach den allgemeinen gesetzlichen Regelungen, z. B. dem Arbeitsförderungsgesetz. Die mit den Gewerkschaften vereinbarten Regelungen über Rationalisierungsschutz und Zusatzversorgung gelten zwar nur für Arbeitnehmer mit mindestens der Hälfte der WAZ einer vollbeschäftigten Kraft. Die nicht unter den Rationalisierungsschutzvertrag fallenden Kräfte werden jedoch vor unzumutbaren sozialen Härten geschützt. Sie haben z. B. bei rationalisierungsbedingter Kürzung ihrer WAZ oder Herabgruppierung vorrangigen Anspruch auf einen anderen Arbeitsplatz mit gleichwertigen Bedingungen. Bei den mit geringer WAZ beschäftigten Kräften handelt es sich in der Regel um Beschäftigte, die diese Arbeitsverhältnisse gerade wegen der Versicherungsfreiheit wünschen, weil sie z. B. durch ihren Ehepartner Sozialversicherungsschutz genießen. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretär Rawe auf die Fragen des Abgeordneten Pfeffermann (CDU/CSU) (Drucksache 11/3259 Fragen 9 und 10): Nach welchen Beschaffungsgrundsätzen werden von der Deutschen Bundespost und ihren Tochterunternehmen zur Verwendung im eigenen Betrieb Nebenstellenanlagen erworben? Welches waren die Gründe dafür, daß der Bezug und die Errichtung von Nebenstellenanlagen bei dem Tochterunternehmen DETECON der Deutschen Bundespost in Fremdvergabe erfolgten? Die Deutsche Bundespost verwendet als dienstliche Telefonanlagen ausschließlich Fabrikate, die sie auch als post- und teilnehmereigene Anlagen ihren Kunden überläßt. Diese Anlagen beschafft die Deutsche Bundespost, ebenso wie alle anderen Güter im Wettbewerb, nach Einkaufsvorschriften, d. h. der Verdingungsordnung für Leistungen, die für alle öffentlichen Auftraggeber gleichermaßen gelten. Die Deutsche Telepost Consulting GmbH, an der die Deutsche Bundespost zu 30 v. H. beteiligt ist, hat für sich vergleichbare Grundsätze aufgestellt, nach denen Lieferungen und Leistungen soweit wie möglich im Wettbewerb einzukaufen sind. Aus den genannten Gründen wurde auch die betroffene Nebenstellenanlage von DETECON ausgeschrieben. Es wurden fünf Angebote, u. a. auch von der Deutschen Bundespost abgegeben. Nach Meinung der DETECON erhielt den Zuschlag das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot. Anlage 6 Antwort des Bundesministers Möllemann auf die Frage des Abgeordneten Weisskirchen (Wiesloch) (SPD) (Drucksache 11/3259 Frage 19): Welche Bedeutung mißt die Bundesregierung der hochschulpolitischen Umsetzung von Beschlüssen und Empfehlungen von Westdeutscher Rektorenkonferenz oder Wissenschaftsrat zu der seit Jahren vorhandenen und sich ständig verschärfenden Überlastung der Hochschulen bei? Die Bundesregierung hält es für ihre Pflicht, sowohl Beschlüsse und Empfehlungen der Westdeutschen Rektorenkonferenz und des Wissenschaftsrats als auch Stellungnahmen und Forschungsergebnisse von anderen Organisationen und wissenschaftlichen Instituten zum Hochschulbereich zu prüfen und bei ihrer politischen Arbeit zu berücksichtigen. Sie hat auch den Stellungnahmen von Wissenschaftsrat und Rektorenkonferenz stets besondere Bedeutung beigemessen, auch wenn sie sich in der Überlastfrage in erster Linie an die Länder richten. Aufgrund des Verwaltungsabkommens von Bund und Ländern zur Errichtung eines Wissenschaftsrates vom 5. September 1957 — zuletzt verlängert am 1. Juli 1985 — haben sich Bund und Länder verpflichtet, die von ihm verabschiedeten Empfehlungen bei der Aufstellung ihrer Haushaltspläne im Rahmen der haushaltsmäßigen Möglichkeiten zu berücksichtigen. Die Bundesregierung berücksichtigt die Empfehlungen des Wissenschaftsrats, soweit sie den Verantwortungsbereich des Bundes betreffen, wie z. B. in der Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau, regelmäßig bei der Aufstellung des Bundeshaushaltsplans. Die Bundesregierung stimmt mit den Feststellungen der Westdeutschen Rektorenkonferenz zur Überlast an den Hochschulen im Grundsatz überein und prüft gegenwärtig die Realisierung eines Überlastprogramms. Allerdings ist sie im Gegensatz zur Westdeutschen Rektorenkonferenz nicht der Auffassung, daß Zulassungsbeschränkungen, u. a. in den Studiengängen Betriebswirtschaftslehre und Informatik, ein geeigneter Weg sind, die Überlastsituation in einzelnen Studiengängen zu lösen. Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 105. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. November 1988 7261* Anlage 7 Antwort des Bundesministers Möllemann auf die Fragen des Abgeordneten Kuhlwein (SPD) (Drucksache 11/3259 Fragen 20 und 21): Wie beurteilt die Bundesregierung Zulassungsverfahren in einzelnen Bundesländern, bei denen weibliche Studienbewerber gegenüber jungen Männern, die ihren Zivil- bzw. Wehrdienst abgeleistet haben, benachteiligt werden, und wie will sie eine solche Benachteiligung in Zukunft verhindern? Welche Auswirkungen hat angesichts der Überlast an den Hochschulen die strikte Anwendung von § 34 Hochschulrahmengesetz (HRG) und § 13 Vergabeverordnung auf den späteren Frauenanteil im gesamten wissenschaftlichen Bereich, und über welche Maßnahmen kann die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die konsequente Anwendung des § 2 HRG sichern? Zu Frage 20: Ihre Frage geht offensichtlich von den ersten — inzwischen überholten — Zulassungsergebnissen an vier Universitäten in Baden-Württemberg und einzelnen Universitäten in anderen Ländern mit örtlichen Zulassungsbeschränkungen für den Studiengang Rechtswissenschaften aus. Die Studienplätze für diesen Studiengang wurden für die vorangegangenen Semester im Rahmen des bundesweiten Verteilungsverfahrens der ZVS vergeben, d. h. jeder Studienbewerberin und jedem Studienbewerber konnte ein Studienplatz garantiert werden. Nach Herausnahme dieses Studiengangs aus dem zentralen Vergabeverfahren der ZVS wurden wegen örtlicher Übernachfragen an einzelnen Hochschulen örtliche Zulassungsbeschränkungen festgelegt. Im Hinblick auf diese Zulassungsbeschränkungen sind Studienbewerberinnen und Studienbewerber, die zuvor, als der Studiengang noch frei war, wegen eines Dienstes an der Aufnahme eines Studiums gehindert waren — im wesentlichen Männer —, vor den übrigen Bewerberinnen und Bewerbern bevorzugt zugelassen worden. Rechtsgrundlage dafür sind landesrechtliche Vorschriften, die den Grundsatz eines Nachteilsausgleichs für dienstleistende Personengruppen vorsehen, wie ihn § 34 Hochschulrahmengesetz für bundesweite Vergabeverfahren regelt. Bereits in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 27. Oktober 1988 hat die Bundesregierung auf eine entsprechende Frage der Abgeordneten Oesterle-Schwerin eingehend dazu Stellung genommen, auf welche Weise sie im Rahmen ihrer Möglichkeiten Schwierigkeiten, wie sie u. a. an den vier baden-württembergischen Universitäten entstanden sind, verhindern möchte. Die Bundesregierung hat sich bei dieser Gelegenheit noch einmal bereiterklärt, nach Vorlage der endgültigen Zahlen über die Einschreibergebnisse an den betreffenden Universitäten darüber im zuständigen Ausschuß für Bildung und Wissenschaft zu berichten. Bereits jetzt kann nach den uns vorliegenden Informationen festgestellt werden, daß sich die Situation, d. h. der Anteil der zugelassenen Studienbewerberinnen, nach den inzwischen stattgefundenen Nachrückverfahren deutlich günstiger darstellt als nach dem ersten Durchgang der Studienplatzvergabe. Zu Frage 21: Die Anwendung von § 34 HRG bzw. der entsprechenden landesrechtlichen Regelung für das bundesweite Vergabeverfahren in § 13 Vergabeverordnung ZVS hat weder einen Einfluß auf den durchschnittlichen Frauenanteil unter den Studierenden noch unter den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern im Hochschulbereich. Durch diese Vorschriften wird eine Benachteiligung derjenigen Bewerber ausgeglichen, die einen Dienst im Interesse der Öffentlichkeit geleistet haben. Dies gilt auch für Frauen. Wie schon in der Antwort am 27. Oktober 1988 gesagt worden ist, hätten bei einem zentralen Vergabeverfahren Mehrfachbewerbungen an den vier Universitäten ausgeschlossen werden können. Es wären dann von vornherein mehr Frauen zugelassen worden. In § 2 Abs. 2 HRG ist geregelt, daß die Hochschulen bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben auf die Beseitigung der für Wissenschaftlerinnen bestehenden Nachteile hinwirken. Die Bundesregierung sieht keinen Gegensatz zwischen § 34 und § 2 Abs. 2 HRG. Durch § 34 HRG werden nur Nachteile ausgeglichen, die andere als die dort beschriebenen Bewerber nicht haben. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Häfele auf die Fragen des Abgeordneten von Schmude (CDU/CSU) (Drucksache 11/3259 Fragen 27 und 28): Wie beurteilt die Bundesregierung angesichts der öffentlichen Diskussion um eine Eindämmung der Spielhallenflut die Tatsache, daß Umsätze bzw. Einnahmen von Spielautomaten-Aufstellern praktisch nicht nachprüfbar sind und somit die Gefahr von nicht ordnungsgemäß geleisteten Steuerzahlungen gegeben ist? Sieht die Bundesregierung die Möglichkeit, für Spielautomaten entsprechende Zählgeräte nach Art der Registrierkassen gesetzlich vorzuschreiben? Zu Frage 27: Nach § 10 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz ist Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer bei Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit der zum jeweiligen Spiel berechtigende Geldeinsatz abzüglich der darin enthaltenen Umsatzsteuer — gleichgültig, ob der Spieler verliert oder einen Gewinn erzielt. In der Vergangenheit hat die Finanzverwaltung eine Schätzung nur bei Geräten zugelassen, die keine Zähler für die eingeworfenen Geldstücke besitzen (Abschn. 149 Abs. 9 Umsatzsteuer-Richtlinien). Eine Schätzung der steuerlichen Bemessungsgrundlage ist jedoch nur vertretbar, wenn die Bemessungsgrundlage nicht genau ermittelt werden kann. Nach neuesten Erkenntnissen ist der Einbau von Zählwerken bei Neugeräten ohne ins Gewicht fallenden Aufwand möglich. Bei einem Einsatz von Zählwerken kann der Unternehmer den Umsatz genau feststellen. Die Ermittlung der zutreffenden umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlage ist unabhängig von Maßnahmen zur Eindämmung der Spielhallenflut. Wenn 7262* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 105. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. November 1988 dadurch die Spielhallenflut eingedämmt wird, ist dies eine erfreuliche Folgewirkung. Zu Frage 28: Die Bundesregierung prüft zur Zeit, wie die zutreffende umsatzsteuerliche Erfassung der Umsätze aus Geldspielautomaten sichergestellt werden kann. Dabei stellt sich auch die Frage, ob der Einbau von zuverlässigen Zählwerken gesetzlich vorgeschrieben werden soll. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Häfele auf die Fragen des Abgeordneten Hinsken (CDU/CSU) (Drucksache 11/3259 Fragen 29 und 30): Beabsichtigt die Bundesregierung angesichts der Empfehlung des Bundesrates, die öffentlichen Verkehrsunternehmen von der Mineralölsteuer (Gasöl-Betriebsbeihilfe) zu befreien, um den öffentlichen Personennahverkehr in den Flächenregionen zu stärken? Wie beurteilt die Bundesregierung die Stellungnahme des Bundesrates, die durch das Haushaltsstrukturgesetz 1975 erfolgte Kürzung von 10 v. H. des für die Gemeindeverkehrsfinanzierung zweckgebundenen Anteils am Mineralölsteueraufkommen rückgängig zu machen und im Rahmen des zu ändernden Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes eine Aufstockung des ab 1. Januar 1988 geltenden Plafonds von 2,6 Milliarden DM um den zusätzlich gewonnenen Betrag vorzusehen? Zu Frage 29: Der öffentliche Personennahverkehr ist von der Mineralölsteuererhöhung nicht betroffen, weil die Steuer für Dieselkraftstoff nicht erhöht wird. Seine Stellung wird durch die steuerlichen Maßnahmen, die den Individualverkehr verteuern, verhältnismäßig sogar verbessert. Im übrigen wurde der Abbau der Gasöl-Betriebsbeihilfe durch das Subventionsabbaugesetz 1981 seinerzeit im Zusammenhang mit anderen Abbaumaßnahmen einstimmig vom Deutschen Bundestag beschlossen. Die eingesparten Mittel fließen seither, soweit sie den öffentlichen Personennahverkehr betrafen, einer investiven Verwendung im Rahmen des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) zu. Die Wiedereinführung der Gasöl-Betriebsbeihilfe könnte nicht auf den öffentlichen Personennahverkehr des Straßenverkehrs beschränkt bleiben, sondern auch die anderen durch das Subventionsabbaugesetz betroffenen Gruppen veranlassen, auf die Wiedereinführung der bei ihnen abgebauten Vergünstigungen zu drängen. Eine solche Entwicklung muß insbesondere aus Haushaltsgründen vermieden werden. Im übrigen würden auch weitere Fortschritte beim Subventionsabbau damit gefährdet. Zu Frage 30: Die Bundesfinanzhilfen nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz werden trotz Begrenzung auch in Zukunft auf einem hohen Stand fortgeführt. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß mit dem kürzlich verabschiedeten Gesetz zur Änderung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes auch hinsichtlich des zukünftigen Finanzbedarfs eine angemessene Lösung und ein gerechter Ausgleich der Interessen gefunden wurden, zumal mit der damit eröffneten Möglichkeit der Fahrzeugförderung auch den Belangen der Fläche besser Rechnung getragen werden kann. Die Bundesregierung sieht daher keine Veranlassung, die mit Wirkung vom 1. Januar 1988 in Kraft getretene Neuregelung für das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz teilweise rückgängig zu machen oder den Plafond zu erhöhen. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Wartenberg auf die Fragen des Abgeordneten Schreiner (SPD) (Drucksache 11/3259 Fragen 33 und 34): In welchem Umfang haben sich die Länder Nordrhein-Westfalen und Saarland bislang an den finanziellen Lasten der Kohleförderung beteiligt? Beabsichtigt die Bundesregierung, die Revierländer über die gegebene Situation hinaus, z. B. durch die Abschaffung des Revierausgleichs, mit zusätzlichen Sonderkosten zu belasten? Zu Frage 33: Traditionell beteiligen sich die beiden Kohleländer in der Regel zu einem Drittel an den Haushaltshilfen des Bundes für die deutsche Steinkohle. Mit dieser Beteiligung tragen die Länder der Tatsache Rechnung, daß die massiven Stützungsmaßnahmen für den Beitrag der Steinkohle zur Energieversorgung auch in beachtlichem Maße der Lösung regionaler und sozialer Fragen in den Bergbauregionen dienen. Das Saarland ist jedoch im Hinblick auf die dort vorliegenden besonderen Verhältnisse von den Leistungen des Drittelanteils bei der Kokskohlenbeihilfe und der Steinkohlenbevorratung freigestellt; der Bund übernimmt insoweit den Anteil. In den Jahren 1983 bis 1987 haben sich das Land Nordrhein-Westfalen in Höhe von rd. 5,7 Milliarden DM und das Saarland mit rd. 160 Millionen DM an den unmittelbaren Haushaltshilfen des Bundes für die Kohle beteiligt. Die Ausgaben des Bundes betrugen für diese Hilfen im gleichen Zeitraum rd. 12,9 Milliarden DM. Zu Frage 34: Nachdem die Verhandlungen mit den Stromversorgungsunternehmen über einen partiellen Verzicht auf Zuschüsse aus dem Verstromungsfonds nicht zu einem Konsens geführt haben, prüft die Bundesregierung alle Möglichkeiten, den Fonds zu stabilisieren. Sie geht nach wie vor davon aus, daß eine Lösung nur dann möglich ist, wenn alle Beteiligten einen Beitrag leisten, hierzu gehört nicht nur ein höherer Kohlepfennig, sondern auch die Entlastung des Fonds von bestimmten Ausgaben. Soweit aus dem Fonds Revierausgleich gezahlt wird, geht es überwiegend um regional- und sozialpo- Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 105. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. November 1988 7263* litische Anliegen. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß hier ein besonderer Beitrag der Revierländer zu der angestrebten Gesamtlösung geboten ist. Die Bundesregierung erwartet andererseits auch die Bereitschaft der revierfernen Länder, einen hohen Kohlepfennig mitzutragen. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Wartenberg auf die Frage des Abgeordneten Becker (Nienberge) (SPD) (Drucksache 11/3259 Frage 35): Wird die Bundesregierung ihre Unterstützung für die Förderung niederflüchtiger Kohle in ihrer bisherigen Form und in gleichem Umfang in Erfüllung des Jahrhundertvertrages und der Kohlevorrangpolitik fortsetzen? Die notwendige Stabilisierung des Verstromungsfonds und die Erfüllung des Jahrhundertvertrages hängen nach Auffassung der Bundesregierung davon ab, daß alle Beteiligten — auch die Bergbauunternehmen — einen Beitrag leisten. Die Bundesregierung strebt an, den Verstromungsfonds von Ausgaben für die niederflüchtige Kohle zu entlasten. Sie geht dabei davon aus, daß die betreffenden Bergbauunternehmen die Elektrizitätsversorgungsunternehmen durch Preisermäßigungen so stellen, daß der Wegfall der Zuschüsse nicht zu Nachteilen führt. Sie prüft, inwieweit mit den betroffenen Bergbauunternehmen im Einzelfall über einen Ausgleich durch Haushaltsmittel verhandelt werden muß. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Frage des Abgeordneten Pfuhl (SPD) (Drucksache 11/3259 Frage 36): Wie beurteilt die Bundesregierung den Ankauf von bundesdeutscher Milch durch holländische Großmolkereien zu überhöhten Preisen, und was gedenkt sie im Interesse der deutschen Molkereiwirtschaft dagegen zu tun? Durch die Garantiemengenregelung ist die Milchanlieferung in der gesamten Europäischen Gemeinschaft rückläufig. Die Molkereien versuchen daher, den Kostendruck wegen unbefriedigender Kapazitätsauslastung und das verringerte Produktionsvolumen durch Milchkäufe auch über die Landesgrenzen hinweg auszugleichen. Im Wettbewerb um den Rohstoff Milch versuchen die niederländischen Verarbeiter durch entsprechende Preisangebote sich zusätzliche Rohstoffmengen zu verschaffen. Angesichts des hohen Entwicklungsstandes der deutschen Molkereitechnologie und eines kaufkräftigen heimischen Marktes liegt eine Erhaltung des Verarbeitungsstandortes Deutschland im vitalen Interesse der deutschen Land- und Milchwirtschaft. Es wäre unerwünscht, wenn wegen kurzfristig erzielbarer höherer Erlöse für Verarbeitungsmilch die deutsche Milchwirtschaft sich aus wichtigen Produktionsbereichen zurückziehen müßte. Um künftig sich im Wettbewerb um Rohstoff- und Marktanteile zu behaupten, müssen die deutschen Molkereiunternehmen ihre Produktivität durch Straffung der Betriebs-, Verarbeitungs- und Vermarktungsstrukturen steigern. Erste Erfolge sind bereits zu verzeichnen. Die Lieferungen von Verarbeitungsmilch in die Niederlande sind im ersten Halbjahr 1988 im Vergleich zum Vorjahr um 28 % von 158 000 t auf 115 000 t gesunken. Deswegen fördert die Bundesregierung gemeinsam mit den Bundesländern auch künftig im Rahmen der „Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" mit EG-konformen finanziellen Zuschüssen Initiativen der Molkereiwirtschaft zur Verbesserung der Unternehmensstruktur. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Klejdzinski (SPD) (Drucksache 11/3259 Fragen 37 und 38): Welche konkreten oder abstrakten Besorgnisse haben den Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Gallus, dazu bewogen, Anfang Oktober in Bonn für eine Neuauflage der sogenannten Aktion Eichhörnchen einzutreten und den deutschen Haushalten in diesem Zusammenhang detaillierte Empfehlungen für die Haltung von Mindestvorräten wie z. B. ein Kilo Vollkornbrot in Spezialfolie, 11/2Liter H-Milch, 10 Liter Mineralwasser, je 1 000 Gramm Fertiggerichte usw. zu geben? Glaubt die Bundesregierung, daß durch die Anpreisung und Ankurbelung privater Vorratshaltung für etwaige „Katastrophen" das Vertrauen der bundesdeutschen Bevölkerung in die Sicherheit z. B. der Atomkraftwerke und Wiederaufarbeitungsanlagen und die Stabilität der äußeren Sicherheit gestärkt wird? Zu Frage 37: Die Bundesregierung gibt seit mehr als 25 Jahren Informationen zur privaten Lebensmittelvorratshaltung heraus. Ein individueller Lebensmittelvorrat im privaten Haushalt gehört zur rationellen Haushaltsführung und soll darüber hinaus in Krisenzeiten Versorgungsstörungen überbrücken helfen. Bei der Aufklärungsaktion des Jahres 1988 handelt es sich nur insofern um eine Neuauflage, als erstmals seit 1962 wieder das Eichhörnchen als Aktionssignet verwendet wird. Die Bundesregierung rät in ihren Empfehlungen, einen Lebensmittelvorrat nach den individuellen Bedürfnissen eines jeweiligen Haushaltes zu halten. Die angegebenen Lebensmittelmengen sollen als Anhalt dienen, welche Mengen üblicherweise in einem bestimmten Zeitraum verzehrt werden. Zu Frage 38: Die Reaktion der Bevölkerung läßt nicht erkennen, daß durch die Aktion zur Vorratshaltung das Vertrauen in die politische Stabilität oder in die Sicherheit von Atomkraftwerken und Wiederaufbereitungsanlagen beeinflußt wird. 7264* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 105. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. November 1988 Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Mechtersheimer (DIE GRÜNEN) (Drucksache 11/3259 Fragen 39 und 40): Wie beurteilt die Bundesregierung im Hinblick auf die Souveränität der Bundesrepublik Deutschland den Passus der US-Field Manuals 90-10 ,,... Aus amerikanischer Sicht ergeben sich Einschränkungen für den europäischen Kriegsschauplatz, da die Befugnisse zum Beispiel in Deutschland ausschließlich bei territorialen deutschen Militärdienststellen oder zivilen Dienststellen liegen. In der Kampfzone liegt selbstverständlich die Gesamtverantwortung sowie die letztliche Entscheidungsbefugnis beim örtlichen Truppenführer, was in Ermangelung zuständiger Stellen auch der Wohlfahrt der Zivilbevölkerung zuträglich ist.", der aussagt, daß mindestens in dem Raum von ca. 15 Kilometern von der Front Hoheitsrechte gegenüber Bundesbürgern von US-Militärdienststellen wahrgenommen werden? Auf welcher rechtlichen Grundlage und mit welchen Zwangsmitteln dürfen die US-Streitkräfte ihre Maßnahmen zur „Wohlfahrt der Zivilbevölkerung" dann durchsetzen, wenn die betroffenen Bundesbürger ihre Wohlfahrt anders beurteilen und den Gehorsam gegenüber Anordnungen des US-Militärs verweigern? Zu Frage 39: Das US-Field Manual 90-10 ist der Bundesregierung nicht bekannt. Es handelt sich dabei, sofern es im Bereich der US-Streitkräfte gültig sein sollte, um eine US-interne Dienstanweisung. Der Bundesregierung ist infolgedessen auch nicht bekannt, welchen Geltungsbereich die fragliche Anweisung hat und in welchem Zusammenhang die zitierte Passage steht. Rechte und Pflichten der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten verbündeten Streitkräfte richten sich im übrigen ausschließlich nach den Bestimmungen des NATO-Truppenstatuts sowie dem hierzu abgeschlossenen Zusatzabkommen. Diese Abkommen verleihen den Stationierungsstreitkräften für den Spannungs- und Verteidigungsfall, in dem sie gemäß Artikel XV NATO-Truppenstatut weiterhin in Kraft bleiben, keine besonderen Rechte. Zu Frage 40: Rechte und Pflichten der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten verbündeten Streitkräfte richten sich — wie bereits zu Frage 1 dargelegt — nach den Bestimmungen des NATO-Truppenstatuts sowie dem hierzu abgeschlossenen Zusatzabkommen. Außerhalb der ihnen zur ausschließlichen Benutzung überlassenen Liegenschaften dürfen die US-Streitkräfte insoweit Maßnahmen nur zur Aufrechterhaltung von Disziplin und Ordnung unter den Mitgliedern ihrer eigenen Truppe ergreifen. Gegenüber der Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland stehen ihnen keine selbständigen Eingriffsbefugnisse zu. Weitergehende Befugnisse bestehen nur im Rahmen der „jedermann", also auch den US-Streitkräften im Bundesgebiet, zustehenden Selbsthilferechte. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Frage des Abgeordneten Gansel (SPD) (Drucksache 11/3259 Frage 41): Welche Entscheidung hat die Bundesregierung zur Verhinderung des Verkaufs von TORNADO-Kampfflugzeugen nach Jordanien seit der Fragestunde des Deutschen Bundestages vom 26. Oktober 1988 getroffen bzw. veranlaßt? Die Bundesregierung hat keine Entscheidung zu einer möglichen Verhinderung getroffen. Auf die am 26. Oktober 1988 ausführlich genannten Abwägungen und Entscheidungen wird verwiesen. Unabhängig davon ist aufgrund von Gesprächen zwischen Mitgliedern der Bundesregierung und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) eine Kreditvorlage der KfW zugunsten dieses Vorhabens inzwischen zurückgezogen worden. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Dr. de With (SPD) (Drucksache 11/3259 Fragen 42 und 43): Hat die Bundesregierung an der Aufstellung des auf Atomunfälle bezogenen Dokuments USCINCEUR CONPLAN 4367-87 der US-Streitkräfte in Europa mitgewirkt? Welche rechtliche Qualität hat das Dokument USCINCEUR CONPLAN 4367-87 auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland? Zu Frage 42: Bei dem Eventualfall-Plan (ConPlan) 4367-87 des Oberbefehlshabers der amerikanischen Streitkräfte in Europa, der im übrigen der SPD-Fraktion nach Kenntnis der Bundesregierung bereits seit Ende 1987 vorliegt, handelt es sich um ein nationales Rahmen-Dokument, in dem für die amerikanischen Streitkräfte und Dienststellen im gesamten Kommandobereich USEUCOM (d. h. Territorien einer Vielzahl europäischer Staaten abdeckend) grundsätzliche Verantwortlichkeiten und Regelungen für den Fall eines Zwischenfalls oder Unfalls mit Nuklearwaffen festgelegt werden. Der Plan regelt insbesondere Vorbereitung und Maßnahmen zur Gefahrenabwehr, den Katastrophenschutz und die Sicherstellung amerikanischer Gewahrsamsverantwortung für Nuklearwaffen, soweit die Verantwortlichkeit der amerikanischen Streitkräfte betroffen ist. Das Dokument stellt ausdrücklich die entscheidenden Verantwortlichkeiten der jeweils betroffenen Gastgebernationen heraus und verweist darauf, daß die Zusammenarbeit durch bilaterale Abkommen zwischen den Regierungen zu regeln sei. Die Bundesregierung hat an der Aufstellung dieses nationalen Plans der Oberkommandos der US-Streitkräfte in Europa nicht mitgewirkt. Bilaterale Regierungsabkommen, wie das 1976 von der Vorgängerin der Bundesregierung mit der amerikanischen Regierung geschlossene Abkommen stellen sicher, daß alle Maßnahmen bei einem Zwischenfall oder Unfall mit amerikanischen Nuklearwaffen auf dem Territorium der Bundesrepublik Deutschland und damit auch die Anwendung des ConPlan 4367-87 unter Beachtung deutschen Rechts, unter Wahrung der Verantwortlichkeiten der deutschen Behörden und in enger Abstimmung erfolgen. Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 105. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. November 1988 7265* Zu Frage 43: Das Dokument ist eine wesentliche, allgemeine Grundlage für Vorbereitung und Durchführung von Maßnahmen der US-Streitkräfte und -Militärbehörden im Kommandobereich Europa, auch im Falle eines Unfalls oder Zwischenfalls mit amerikanischen Nuklearwaffen auf dem Territorium der Bundesrepublik Deutschland. Es schafft auf amerikanischer Seite die Voraussetzungen für wirksame Maßnahmen in Zusammenarbeit mit der Bundesregierung und zuständigen deutschen Behörden. Bilaterale Abkommen zwischen der amerikanischen und der Bundesregierung regeln die speziellen Verantwortlichkeiten und haben daher Vorrang vor den allgemeinen Regelungen des USCINCEUR ConPlan 4367-87 im Falle der Anwendung auf dem Territorium der Bundesrepublik Deutschland. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen der Abgeordneten Frau Fuchs (Verl) (SPD) (Drucksache 11/3259 Fragen 44 und 45): Handelt es sich bei den im amerikanischen Handbuch „USCINCEUR CONPLAN 4367 — 87 Response to Nuclear Accidents/ Incidents within the Theatre" genannten „disaster response forces" um eine andere Bezeichnung für die „Nuclear Emergency Search Teams", und wenn nicht, worin liegt der Unterschied zwischen NEST und „disaster response forces"? Ist, und wenn ja, inwieweit, das amerikanische Handbuch „USCINCEUR CONPLAN 4367-87 Response to Nuclear Accidents/Incidents within the Theatre" durch die von Staatssekretär Ost am 28. Oktober 1988 erwähnte Vereinbarung aus dem Jahre 1976 zwischen der amerikanischen Regierung und der Bundesregierung abgedeckt? Zu Frage 44: Eine Aufgabe des US-Department of Energy ist es, ein aus unbewaffneten, zivilen technisch-wissenschaftlichen Spezialisten bestehendes Team, genannt Nuclear Emergency Search Team (NEST) in den USA bereitzuhalten. Dieses Team kann innerhalb kurzer Zeit, weltweit, bei Anforderung durch die Bundesregierung und mit deren Zustimmung daher auch in der Bundesrepublik Deutschland, am Ort eines Zwischenoder Unfalls eingesetzt werden. Die Vereinigten Staaten haben darüber hinaus, im Rahmen ihrer besonderen Verantwortung als Kustodialmacht und Eigentümer von Nuklearwaffen, zusätzliche, umfassende Vorkehrungen für den Fall eines Zwischen- oder Unfalls mit spaltbarem Material oder Nuklearwaffen getroffen. Für solche Vorkehrungen haben verschiedene US-Dienststellen, wie z. B. das Department of Energy, die Defence Nuclear Agency und die US-Streitkräfte selbst bestimmte Verantwortlichkeiten und Kompetenzen zugewiesen erhalten; sie halten für diesen Zweck entsprechende, spezialisierte „disaster response forces" bereit, die bei einem Zwischen- oder Unfall mit spaltbarem Materiel oder Nuklearwaffen tätig werden können. Zu Frage 45: Das Dokument ist eine wesentliche, allgemeine Grundlage für Vorbereitung und Durchführung von Maßnahmen der US-Streitkräfte und -Militärbehörden im Kommandobereich Europa, auch im Falle eines Unfalls oder Zwischenfalls mit amerikanischen Nuklearwaffen auf dem Territorium der Bundesrepublik Deutschland. Es schafft auf amerikanischer Seite die Voraussetzungen für wirksame Maßnahmen in Zusammenarbeit mit der Bundesregierung und zuständigen deutschen Behörden. Bilaterale Abkommen, wie das Abkommen von 1976 zwischen der amerikanischen und der Bundesregierung sollen, wie auch im ConPlan ausgeführt, die speziellen Verantwortlichkeiten regeln und haben daher Vorrang vor den allgemeinen Regelungen des USCINCEUR ConPlan 4367-87 im Falle der Anwendung auf dem Territorium der Bundesrepublik Deutschland. Anlage 18 Antwort des Staatssekretärs Dr. Knittel auf die Fragen des Abgeordneten Zierer (CDU/CSU) (Drucksache 11/3259 Fragen 46 und 47): Wie steht die Bundesregierung zu der Tatsache, daß die Züge der Deutschen Bundesbahn heute noch immer nicht über ein geschlossenes Toilettensystem verfügen und die „Entsorgung" wie anno dazumal auf direktem Wege über die Schiene erfolgt, d. h. der Bürger sich an Bahnübergängen und in Bahnhöfen mit den Hinterlassenschaften der Zugreisenden augenscheinlich konfrontiert sieht? Ist von seiten der Deutschen Bundesbahn (DB) — auch außerhalb der Einführung von Hochgeschwindigkeitszügen — beabsichtigt, die Züge der DB entsprechend den heutigen technischen Möglichkeiten mit einem solchen geschlossenen Toilettensystem nach- und auszurüsten, um eine zeitgemäße Entsorgung zu ermöglichen, und wenn ja, wie lauten die entsprechenden Planungen? Zu Frage 46: Die sogenannten „offenen" Toilettenanlagen in Schienenfahrzeugen sind in der Bundesrepublik Deutschland für die Beseitigung von Fäkalien zugelassen. Nach wissenschaftlichen Erkenntnissen ist das Ableiten von Fäkalien auf Gleisanlagen in seuchenhygienischer und bakteriologischer Hinsicht unbedenklich, zumal es sich um vergleichsweise geringe Mengen handelt. Bei den bisher gefahrenen Geschwindigkeiten ist eine Gefährdung von Reisenden, Streckenanliegern oder Bahnmitarbeitern durch Krankheitserreger aus Zugtoiletten nicht nachzuweisen. Ebenso kann nach Mitteilung des Bundesgesundheitsamtes eine Beeinträchtigung des Grundwassers wegen der mikrobiologisch aktiven Bodendeckschicht im allgemeinen ausgeschlossen werden. Zu Frage 47: Die Deutsche Bundesbahn will neben den — zur Zeit in Bau befindlichen — Hochgeschwindigkeitszügen „IC-Expreß" alle neu zu bauenden Reisezugwagen des Fernverkehrs (Intercity und Interregio) mit geschlossenen Toilettenanlagen ausrüsten. Darüber hinaus erhalten alle für den Verkehr auf den Neubaustrecken druckdicht herzurichtenden Wagen solche Toiletten. 7266* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 105. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. November 1988 Anlage 19 Antwort des Staatssekretärs Dr. Knittel auf die Frage des Abgeordneten Dr. Daniels (Regensburg) (DIE GRÜNEN) (Drucksache 11/3259 Frage 48): Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um die Deutsche Bundesbahn zu einem verbesserten Marketing für das Verbundsystem Fahrrad/Bahn zu veranlassen, und welchen Stand haben Planung und Errichtung der modellhaften Fahrradstation am Hauptbahnhof Bonn erreicht? Die Bundesregierung unterstützt die Benutzung des Fahrrads durch das Radwegeprogramm des Bundes, das den Neu- und Ausbau von Radwegen an Bundesfernstraßen bis 1990 auf rund 11 000 Kilometer mit einem Kostenvolumen von insgesamt 1,1 Milliarden DM vorsieht. Die Deutsche Bundesbahn fördert im Rahmen ihrer Möglichkeiten die Kombination Fahrrad und Bahn. Mit der in den letzten Jahren verstärkten Einrichtung von Fahrradabstellplätzen hat sie insbesondere der zunehmenden Nutzung des Fahrrads als Zubringer im Berufsverkehr Rechnung getragen. Auf der zum Stadtzentrum gelegenen Seite des Hauptbahnhofs Bonn errichtet die Deutsche Bundesbahn zur Zeit eine neue Fahrradabstellanlage mit ca. 230 Stellplätzen. Mit der Fertigstellung wird nach Auffassung der DB zusammen mit der vorhandenen Anlage ein Angebot an Fahrradabstellplätzen zur Verfügung stehen, das erheblich über dem kundenbezogenen Bedarf der Bahn liegt. Anlage 20 Antwort des Staatssekretärs Dr. Knittel auf die Fragen des Abgeordneten Duve (SPD) (Drucksache 11/3259 Fragen 49 und 50): Treffen Presseinformationen zu, denen zufolge weder für die vierte Elbtunnelröhre noch für die Umgehung Fuhlsbüttel die Finanzierung gesichert und mit einer hundertprozentigen Bundesfinanzierung erst nach dem Jahre 2000 zu rechnen sei (vgl. u. a. Hamburger Morgenpost, 21. Oktober 1988)? Welche Chancen sieht der Bundesminister für Verkehr für die Realisierung der beiden Projekte in den nächsten Jahren, also vor dem Jahr 2000, und wie müßte oder könnte die Beteiligung Hamburgs aussehen? Zu Frage 49: Wegen der Finanzierung beider Projekte sind nach einem ersten Gespräch zwischen Bundesminister Dr. Warnke und Senator Wagner am 23. September 1988 weitere Gespräche auf Verwaltungsebene vorgesehen. Zu Frage 50: Die Möglichkeiten einer Realisierung der beiden Projekte in den nächsten Jahren — vor dem Jahre 2000 — einschließlich einer Beteiligung Hamburgs werden zur Zeit geprüft. Anlage 21 Antwort des Staatssekretärs Dr. Knittel auf die Frage des Abgeordneten Wüppesahl (fraktionslos) (Drucksache 11/3259 Frage 51): Welche Hindernisse sieht die Bundesregierung, den rund 40 km langen Wildschutzzaun an der Bundesautobahn Hamburg—Berlin bis an die Grenze zur DDR beidseitig von 120 cm auf 250 cm zu erhöhen, wie es die Fachverbände von Natur- und Umweltschutz sowie des Kraftfahrzeugverkehrs für erforderlich halten, um Mensch und Natur zu schützen? Das Land Schleswig-Holstein hat als Auftragsverwaltung des Bundes und im Zusammenwirken mit der Forstverwaltung an der Bundesautobahn A 24 Hamburg—Berlin auf Bundesgebiet beiderseits der Autobahn folgende Wildschutzzäune errichtet: — 25 km Rehwildschutzzäune mit einer Höhe von 1,50 m bis 1,60 m; — 11,4 km Damwildschutzzäune mit einer Höhe von 2,00 m; — 4,5 km Wildschutzzäune im Bereich des Naturparks Sachsenwald mit einer Höhe von 2,40 m. Ein Teil dieser Zäune ist durch Verstärkung im unteren Bereich schwarzwildsicher gemacht. Diese Anlagen entsprechen den Richtlinien des Bundes und der Länder und haben sich bewährt. Die Bundesregierung sieht deshalb keinen Handlungsbedarf im Sinne Ihrer Frage. Anlage 22 Antwort des Staatssekretärs Dr. Knittel auf die Fragen des Abgeordneten Stiegler (SPD) (Drucksache 11/3259 Fragen 52 und 53) : Wie beurteilt die Bundesregierung die unter Rationalisierungs- und Kostengesichtspunkten von der Bundesbahndirektion Nürnberg beschlossene Angliederung des Bahnhofs Gunzenhausen an den Bahnhof Ansbach, und welche Möglichkeiten sieht sie, der mit dieser Neuorganisation der Deutschen Bundesbahn verbundenen Benachteiligung des in der strukturschwachen Region Westmittelfranken gelegenen Mittelzentrums Gunzenhausen entgegenzuwirken? Ist der Bundesregierung bewußt, daß mit diesem erneuten Abzug eines öffentlichen Dienstleistungsunternehmens — zuvor die Deutsche Bundespost — die Stadt Gunzenhausen Gefahr läuft, ihre nach dem Landesentwicklungsprogramm wichtigen Aufgaben und Funktionen als Mittelzentrum für das gesamte Umland nicht mehr erfüllen zu können, und was wird sie unternehmen, damit die großen Anstrengungen und Investitionen der Stadt für eine langfristige Strukturverbesserung (Ausbau zum Naherholungsgebiet für die Industrieregion Mittelfranken) wegen mangelhaftem Service und fehlender Präsenz von Bahn und Post nicht unwirksam werden? Zu Frage 52: Die rein innerorganisatorische Maßnahme der Deutschen Bundesbahn hat keine Benachteiligung oder Schwächung des Mittelzentrums Gunzenhausen zur Folge. Der Bahnhof Gunzenhausen wird nicht geschlossen. Für die DB-Kunden in dieser Region wird es keine Einschränkung des Dienstleistungsangebotes geben. Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 105. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. November 1988 7267* Zu Frage 53: Weder bei der Bahn noch bei der Post kann vom „Abzug eines öffentlichen Dienstleistungsunternehmens" gesprochen werden. Präsenz und Serviceleistungen von Bahn und Post bleiben erhalten. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Fragen des Abgeordneten Reimann (SPD) (Drucksache 11/3259 Fragen 54 und 55): Ist die Bundesregierung bereit, eine Regelung zu schaffen, die den alten Zustand vor der Verabschiedung der Novelle der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen — 4. BImSchV) wiederherstellt und dadurch die Forschung und Technikentwicklung gentechnischer Produkte bis zur Marktreife ohne Öffentlichkeitsbeteiligung zuzulassen? Wie beurteilt die Bundesregierung auf der Grundlage der derzeitigen Regelung (Novelle der 4. Verordnung Bundes-Immissionsschutzgesetz seit 1. September 1988) die Nachteile bezüglich der Wettbewerbssituation der chemischen Industrie, bezüglich der Arbeitsplatzsituation und bezüglich zeitlicher Verzögerungen von bundesdeutscher Forschung und Technik im internationalen Vergleich, und wie beurteilt die Bundesregierung die Gefahr, daß die Forschung auf Grund der jetzigen Regelung aus der Bundesrepublik Deutschland ausgelagert wird? Zu Frage 54: Seit dem 1. September 1988 sind entsprechend der Nummer 4.11 des Anhangs zur Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) „Anlagen zum Umgang mit a) gentechnisch veränderten Mikroorganismen, b) gentechnisch veränderten Zellkulturen, soweit sie nicht dazu bestimmt sind, zu Pflanzen regeneriert zu werden, c) Bestandteilen oder Stoffwechselprodukten von Mikroorganismen nach a) oder Zellkulturen nach b), soweit sie biologisch aktive, rekombinante Nukleinsäure enthalten, ausgenommen Anlagen, die ausschließlich Forschungszwecken dienen" in einem Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung genehmigungsbedürftig. Nach § 1 Abs. 1 Satz 2 der 4. BImSchV gilt dies jedoch nur dann, soweit diese Anlagen gewerblichen Zwecken dienen oder im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmungen verwendet werden. Demnach ist z. B. die universitäre Forschung nicht erfaßt. Das Genehmigungserfordernis erstreckt sich auch nicht auf Anlagen innerhalb einer chemischen Fabrik, die ausschließlich Forschungszwecken dienen. § 2 Abs. 3 der 4. BImSchV stellt klar, daß Anlagen, die ausschließlich oder überwiegend der Entwicklung und Erprobung neuer Verfahren, Einsatzstoffe, Brennstoffe oder Erzeugnisse dienen (Versuchsanlagen), für eine bestimmte Zeit (höchstens 3 Jahre) nach dem vereinfachten Verfahren (ohne Öffentlichkeitsbeteiligung) genehmigt werden dürfen. Somit bedürfen nach der 4. BImSchV Anlagen zum Umgang mit gentechnisch veränderten Mikroorganismen vor allem dann der Genehmigung mit Öffentlichkeitsbeteiligung, wenn sie industriell produzieren oder als Versuchsanlagen länger als 3 Jahre betrieben werden sollen. Es ist nicht beabsichtigt, die 4. BImSchV kurzfristig zu ändern. Zur Konkretisierung der Anforderungen an die Genehmigung der Anlagen nach Nr. 4.11 der 4. BImSchV wird die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates eine Verwaltungsvorschrift erlassen. Der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit wird hierzu im Frühjahr 1989 einen ersten Entwurf vorlegen. Diese Verwaltungsvorschrift wird auch die Abgrenzung von Anlagenarten (z. B. Forschungsanlagen, Technikum, Versuchsanlagen) ansprechen und insoweit zum Abbau von Unsicherheiten in der Industrie beitragen. Das Bundeskabinett wird über die Frage einer Gesamtregelung zur Gentechnik bei der Beratung eines vom Bundesministerium für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit vorzulegenden Berichts befinden. In diesem Zusammenhang wird auch geprüft, ob bereits bestehende Regelungen geändert werden müssen. Zu Frage 55: Reine Forschungsanlagen sind auch nach der Novellierung der 4. BImSchV nicht genehmigungsbedürftig. Für genehmigungsbedürftige Anlagen werden die materiellen Anforderungen durch die bereits erwähnte Verwaltungsvorschrift bundeseinheitlich konkretisiert werden. Diese Verwaltungsvorschrift wird sich wesentlich an den Richtlinien des Bundesministeriums für Forschung und Technologie zum Schutz vor Gefahren durch in-vitro neukombinierte Nukleinsäuren orientieren und dabei dem unterschiedlichen Gefährdungsgrad der jeweiligen Anlage Rechnung tragen. Nach Kenntnis der Bundesregierung wird diese Richtlinie von fast allen Chemiefirmen im Wege der freiwilligen Selbstbindung bereits seit Jahren angewandt. Die Bundesregierung geht daher davon aus, daß mit dem Schritt in die Rechtsförmlichkeit Wettbewerbsnachteile nicht verbunden sind. Sie stützt diese Einschätzung auf die Erfahrung, daß sich bisher die hohen Umweltschutzanforderungen in der Bundesrepublik Deutschland wegen des hohen Ansehens, der Qualität der Produkte und der Sicherheit der Anlagen im internationalen Wettbewerb nicht oder nur geringfügig nachteilig ausgewirkt haben. Sie bekräftigt im übrigen ihre Politik, die auf die Durchsetzung hoher Umweltstandards in ganz Europa gerichtet ist. Zur Harmonisierung der Anforderungen auf europäischer Ebene hat die EG-Kommission drei Richtlinienentwürfe zur Gentechnik vorgelegt: — Richtlinie des Rates über die Verwendung von gentechnisch veränderten Mikroorganismen in abgeschlossenen Systemen — Richtlinie des Rates über die absichtliche Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen in die Umwelt — Richtlinie des Rates über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe bei der Arbeit. 7268* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 105. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. November 1988 Die Bundesregierung begrüßt, daß der Rat der EG mit der Beratung der Richtlinien in diesem Regelungsbereich damit begonnen hat, gleiche Sicherheitsstandards und insoweit auch gleiche Wettbewerbsvoraussetzungen in der Gemeinschaft herbeizuführen. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Frage des Abgeordneten Dr. Daniels (Regensburg) (DIE GRÜNEN) (Drucksache 11/3259 Frage 56): Wie definiert die Bundesregierung „Entsorgung" von Atommüll, und stimmt die Bundesregierung der Aussage zu, „daß Zwischenlagerung von Atommüll keine endgültige Lösung des Atommüll-Problems darstellt, so daß Zwischenlagerung nicht als Entsorgung angesehen werden kann"? Wie in dem Entsorgungsbericht der Bundesregierung (BT-Drucksache 11/1632) ausführlich dargestellt, umfaßt das integrierte Entsorgungskonzept folgende Teilschritte: — Wiederaufarbeitung bestrahlter Brennelemente aus Leichtwasserreaktoren und Verwertung der zurückgewonnenen Kernbrennstoffe, — Konditionierung der radioaktiven Abfälle, — Zwischenlagerung in den kerntechnischen Einrichtungen, in externen Lagern oder in Landessammelstellen und — Endlagerung (einschließlich bestrahlter Brennelemente aus Hochtemperaturreaktoren) Danach stellt die Zwischenlagerung radioaktiver Abfälle im Rahmen des integrierten Entsorgungskonzeptes keine abschließende Lösung, sondern nur einen Teilschritt zur geordneten Beseitigung in einem Endlager dar.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Heinz Westphal


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Ich hatte einen Vorschlag gemacht, wie wir es anders machen können, aber Sie haben das Recht.


Rede von Dr. Martin Bangemann
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Der Vorschlag ist mir nicht übermittelt worden. Herr Präsident, ich bin gern bereit, Ihrem Vorschlag zu folgen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Heinz Westphal


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Mein Vorschlag war, daß Sie sich an das Ende dieser Runde hängen — wenn Sie einverstanden sind.