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    Plenarprotokoll 11/104 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 104. Sitzung Bonn, Freitag, den 28. Oktober 1988 Inhalt: Tagesordnungspunkt 18: a) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Kreuzungen von Eisenbahnen und Straßen (Eisenbahnkreuzungsgesetz) (Drucksache 11/2387) b) Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Ausbau des Schienenwegenetzes der Deutschen Bundesbahn (Drucksache 11/2410) c) Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Bundesbahngesetzes (Drucksache 11/2411) d) Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Bundesbahngesetzes (Drucksache 11/2412) e) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr zu dem Antrag der Abgeordneten Frau Brahmst-Rock, Weiss (München) und der Fraktion DIE GRÜNEN: Stückgutfracht 88 (Drucksachen 11/785, 11/1509) f) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr zu dem Antrag der Abgeordneten Frau Brahmst-Rock, Weiss (München) und der Fraktion DIE GRÜNEN: Abkopplung Wiesbadens vom IC-Netz der Deutschen Bundesbahn (Drucksachen 11/1124, 11/1665) g) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr zu dem Antrag der Abgeordneten Frau Brahmst-Rock, Weiss (München) und der Fraktion DIE GRÜNEN: Beabsichtigte Auflösung von Tarifpunkten im Wagenladungsverkehr der Deutschen Bundesbahn (Drucksachen 11/857, 11/1750) h) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr zu dem Antrag der Abgeordneten Frau Brahmst-Rock, Weiss (München) und der Fraktion DIE GRÜNEN: Schnellbahnverbindung Köln-Paris (Drucksachen 11/387 (neu), 11/1961) i) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr zu dem Antrag der Abgeordneten Frau Brahmst-Rock und der Fraktion DIE GRÜNEN: Schienenausbaustrecke Dortmund-Kassel zu dem Antrag der Abgeordneten Urbaniak, Daubertshäuser, Amling, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Schnellbahnverbindung Dortmund-Kassel zu dem Antrag der Abgeordneten Tillmann, Straßmeir, Dr. Pohlmeier, weiterer Abgeordneter und der Fraktionen der CDU/CSU und der FDP: Ausbau des DB-Abschnitts Paderborn-Kassel (Drucksachen 11/1154, 11/1414, 11/1690, 11/2331) j) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr zu der Unterrichtung durch das Europäische Parlament Entschließung zu einem europäischen Netz für Hochgeschwindigkeitszüge (Drucksachen 11/935, 11/2587) k) Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Wieczorek-Zeul, Daubertshäuser, II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 104. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Oktober 1988 Antretter, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: IC-Anbindung Wiesbaden (Drucksache 11/1616) 1) Beratung des Antrags der Abgeordneten Daubertshäuser, Antretter, Bamberg, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: DB-Strecke Ruhr-Sieg/RheinSieg (Drucksache 11/2694) m) Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Rock und der Fraktion DIE GRÜNEN: Ausbau und Verbesserung der Ruhr-Sieg- und Rhein-Sieg-Strecke (Drucksache 11/3072) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 7: Beratung des Antrags der Abgeordneten Weiss (München), Frau Rock und der Fraktion DIE GRÜNEN: Vorschläge der Koalitionsarbeitsgruppe Bahn zur Sanierung der Deutschen Bundesbahn (Drucksache 11/3162) Straßmeir CDU/CSU 7165 A Daubertshäuser CDU/CSU 7166 C Kohn FDP 7169A Weiss (München) GRÜNE 7171D, 7188A, 7193C Dr. Warnke, Bundesminister BMV . . . . 7173B Dr. Jobst CDU/CSU 7176D Haar SPD 7178D Gries FDP 7180D Frau Wollny GRÜNE 7182 B Jung (Limburg) CDU/CSU 7184 A Kretkowski SPD 7185 B Bauer CDU/CSU 7189B Antretter SPD 7191 A Böhm (Melsungen) CDU/CSU 7192 D Tagesordnungspunkt 19: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für innerdeutsche Beziehungen zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht des Bundesministers für das Post-und Fernmeldewesen über die Erschließung des Zonenrandgebietes im Bereich des Post- und Fernmeldewesens (Drucksachen 10/6790, 11/2294) Böhm (Melsungen) CDU/CSU 7194 B Büchler (Hof) SPD 7195B Wolfgramm (Göttingen) FDP 7197 A Dr. Daniels (Regensburg) GRÜNE . . . 7197D Dr. Schwarz-Schilling, Bundesminister BMP 7199A Seidenthal SPD 7200 D Dr. Hennig, Parl. Staatssekretär BMB . 7202A Nächste Sitzung 7203 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 7205* A Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zum Punkt 16 der Tagesordnung (Erste Beratung des von der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Reform der Untersuchungshaft) 7205* C Anlage 2a Amtliche Mitteilungen 7206* B Anlage 3 Zahl der Aussiedler seit 1983, die Arbeit aufgenommen haben oder arbeitslos gemeldet sind MdlAnfr 8 21.10.88 Drs 11/3166 Hinsken CDU/CSU SchrAntw PStSekr Vogt BMA 7206* D Anlage 4 Auflösung der Generalvertretungen für den Güterverkehr der Bundesbahn, insbesondere in Bamberg MdlAnfr 11, 12 21.10.88 Drs 11/3166 Verheugen SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . . 7207* A Anlage 5 Beschleunigung der Bauarbeiten an stark befahrenen Autobahnstrecken, insbesondere an der A8 am Irschenberg MdlAnfr 15, 16 21.10.88 Drs 11/3166 Engelsberger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . . 7207* B Anlage 6 Auswirkungen des niederländischen Einspruchs gegen das Abkommen zur Verminderung der Salzeinleitungen durch die elsässischen Kaliminen in den Rhein MdlAnfr 17, 18 21.10.88 Drs 11/3166 Dr. Schroeder (Freiburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gröbl BMU 7207* D Anlage 7 Beseitigung von Klärschlämmen nach dem Verbot der Verwendung als Düngemittel; Erprobung des Schwelbrennverfahrens als Alternative zur Müllverbrennung MdlAnfr 19, 20 21.10.88 Drs 11/3166 Grünbeck FDP SchrAntw PStSekr Gröbl BMU 7208* C Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 104. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Oktober 1988 III Anlage 8 Frühere Unregelmäßigkeiten in der Dienstführung der beiden in Untersuchungshaft genommenen Beamten des Bundesministeriums für Forschung und Technologie; Gründe für die Versetzung eines Beamten aus dem Ministerbüro MdlAnfr 24, 25 21.10.88 Drs 11/3166 Vosen SPD SchrAntw PStSekr Dr. Probst BMFT . . . 7209* A Anlage 9 Verantwortliche Vorgesetzte im Bundesministerium für Forschung und Technologie im Zusammenhang mit der Festnahme von zwei Beamten MdlAnfr 26, 27 21.10.88 Drs 11/3166 Fischer (Homburg) SPD SchrAntw PStSekr Dr. Probst BMFT . . . 7209* B Anlage 10 Förderung des Exports von Hochtemperatur-atomreaktoren MdlAnfr 29 21.10.88 Drs 11/3166 Dr. Daniels (Regensburg) GRÜNE SchrAntw PStSekr Dr. Probst BMFT . . . 7209* D Anlage 11 Im Rahmen des Moskau-Besuchs von Bundeskanzler Dr. Kohl vorgesehene Nukleargeschäfte und -vereinbarungen MdlAnfr 30 21.10.88 Drs 11/3166 Brauer GRÜNE SchrAntw PStSekr Dr. Probst BMFT . . . 7210* A Anlage 12 Ermöglichung der Einreise des wegen Mordes im Zweiten Weltkrieg in der Sowjetunion in Abwesenheit zum Tode verurteilten Boleslav Maikowskis in die Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr 31 21.10.88 Drs 11/3166 Dr. Emmerlich SPD SchrAntw StMin Schäfer AA 7210* B Anlage 13 Interventionen für die Freilassung der in Afghanistan festgehaltenen Deutschen seit dem 13. Oktober 1988 MdlAnfr 32 21.10.88 Drs 11/3166 Gansel SPD SchrAntw StMin Schäfer AA 7210* C Anlage 14 Verhandlungen mit der CSSR über die Wiedereröffnung des Grenzübergangs Waldsassen und die Neueinrichtung des Grenzübergangs Waidhaus MdlAnfr 35 21.10.88 Drs 11/3166 Stiegler SPD SchrAntw StMin Schäfer AA 7211* A Anlage 15 Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts betr. § 55 des Beamtenversorgungsgesetzes; Härtefallregelung MdlAnfr 36, 37 21.10.88 Drs 11/3166 Müller (Wesseling) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . . . 7211* C Anlage 16 Ausstehende Entscheidung über den Asylantrag des wegen Mordes im Zweiten Weltkrieg in der Sowjetunion in Abwesenheit zum Tode verurteilten Boleslav Maikowskis MdlAnfr 38 21.10.88 Drs 11/3166 Dr. Emmerlich SPD SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . . . 7211* D Anlage 17 Zahl der jährlich in der Bundesrepublik Deutschland verkauften Goldmünzen MdlAnfr 39 21.10.88 Drs 11/3166 Uldall CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Voss BMF . . . . 7211* D Anlage 18 Höhe der Strukturhilfen an die einzelnen Bundesländer im Falle des Verzichts auf die Sonderzuweisung an Rheinland-Pfalz sowie die Sockelbeträge und bei Anwendung der Kriterien Bruttoinlandsprodukt, Arbeitslosenquote und Sozialhilfelasten im Landesdurchschnitt MdlAnfr 40 21.10.88 Drs 11/3166 Hüser GRÜNE SchrAntw PStSekr Dr. Voss BMF . . . . 7212* A Anlage 19 Ergebnis und Konsequenzen des Modellversuchs in Grafenwöhr über Schießlärm MdlAnfr 41 21.10.88 Drs 11/3166 Stiegler SPD SchrAntw PStSekr Dr. Voss BMF . . . . 7212* C Anlage 20 Schaffung neuer Arbeitsplätze an Stahlstandorten und Bereitstellung öffentlicher Mittel zur Finanzierung von Sozialplänen an IV Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 104. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Oktober 1988 gesichts der günstigen Auftrags- und Ertragslage der deutschen Stahlindustrie MdlAnfr 42 21.10.88 Drs 11/3166 Dr. Lammert CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Wartenberg BMWi 7212* D Anlage 21 Genehmigung des Exports von Mulitisensorplattformen durch die Firma MBB nach Südafrika angesichts des vereinbarten Rüstungsembargos und der Bedenken des Auswärtigen Amtes MdlAnfr 43, 44 21.10.88 Drs 11/3166 Frau Olms GRÜNE SchrAntw PStSekr Dr. von Wartenberg BMWi 7213* A Anlage 22 Genehmigungen für Exporte nach dem Außenwirtschaftsgesetz in den Iran und Irak in den letzten sechs Monaten MdlAnfr 45 21.10.88 Drs 11/3166 Gansel SPD SchrAntw PStSekr Dr. Riedl BMWi . . . . 7213* C Anlage 23 Zugang zu den EG-Märkten für landwirtschaftliche Produkte aus Entwicklungsländern MdlAnfr 46 21.10.88 Drs 11/3166 Kroll-Schlüter CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Riedl BMWi . . . . 7213* D Anlage 24 Abgabe an die Filmförderungsanstalt durch private Fernsehanbieter MdlAnfr 47, 48 21.10.88 Drs 11/3166 Frau Dr. Martiny-Glotz SPD SchrAntw PStSekr Dr. Riedl BMWi . . . . 7214* A Anlage 25 Bemühungen der Bundesregierung um Ansiedlung eines neuen Ford-Motorwerks in der Bundesrepublik Deutschland in Konkurrenz zu Großbritannien MdlAnfr 49 21.10.88 Drs 11/3166 Schreiner SPD SchrAntw PStSekr Dr. Riedl BMWi . . . . 7214* C Anlage 26 Annahme der Möglichkeiten des Rahmenplans der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" 1988 bis 1991 bezüglich der Flächenstillegung zur Mengenbegrenzung durch die Landwirte in den einzelnen Bundesländern MdlAnfr 50, 51 21.10.88 Drs 11/3166 Dr. Hitschler FDP SchrAntw PStSekr Dr. von Geldern BML . 7214* D Anlage 27 Markt für landwirtschaftliche Produkte aus Entwicklungsländern MdlAnfr 52 21.10.88 Drs 11/3166 Kroll-Schlüter CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Geldern BML . 7216* B Anlage 28 Regelung der Bestandsobergrenzen bei der Tierhaltung in EG-Ländern; Überprüfung der EG-Statistiken zur Vermeidung von Getreidemanipulationen MdlAnfr 53, 54 21.10.88 Drs 11/3166 Eigen CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Geldern BML . 7216* D Anlage 29 Plakatwerbung der Bundeswehr für eine „Vorführung von gepanzerten Gefechtsfahrzeugen der ehemaligen Wehrmacht in der Bewegung" am „Tag der gepanzerten Kampftruppen" in Munster MdlAnfr 55, 56 21.10.88 Drs 11/3166 Frau Bulmahn SPD SchrAntw PStSekr Dr. Würzbach BMVg . 7217* C Anlage 30 Ausstellung und Vorführung von Waffen der ehemaligen Wehrmacht anläßlich des „Tages der gepanzerten Kampftruppen" und ähnlicher Vorfälle MdlAnfr 57, 58 21.10.88 Drs 11/3166 Frau Fuchs (Verl) SPD SchrAntw PStSekr Dr. Würzbach BMVg . 7217* D Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 104. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Oktober 1988 7163 104. Sitzung Bonn, den 28. Oktober 1988 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein 28. 10. Austermann 28. 10. Frau Beck-Oberdorf 28. 10. Dr. von Bülow 28. 10. Clemens 28. 10. Frau Conrad 28. 10. Frau Dempwolf 28. 10. Frau Eid 28. 10. Frau Fuchs (Köln) 28. 10. Frau Garbe 28. 10. Gattermann 28. 10. Frau Geiger 28. 10. Dr. Geißler 28. 10. Dr. Glotz 28. 10. Dr. Göhner 28. 10. Dr. Häfele 28. 10. Dr. Hauff 28. 10. Dr. Haussmann 28. 10. Freiherr Heereman von Zuydtwyck 28. 10. Hiller (Lübeck) 28. 10. Dr. Jahn (Münster) 28. 10. Kalb 28. 10. Dr. Kappes 28. 10. Dr. Köhler (Wolfsburg) 28. 10. Kolb 28. 10. Koschnick 28. 10. Dr. Kreile 28. 10. Leonhart 28. 10. Frau Dr. Martiny-Glotz 28. 10. Dr. Mechtersheimer 28. 10. Dr. Mertens (Bottrop) 28. 10. Dr. Mitzscherling 28. 10. Dr. Müller * 28. 10. Nagel 28. 10. Frau Pack * 28. 10. Paintner 28. 10. Peter (Kassel) 28. 10. Pfeifer 28. 10. Rawe 28. 10. Repnick 28. 10. Reuschenbach 28. 10. Frau Rock 28. 10. Schäfer (Mainz) 28. 10. Schanz 28. 10. Frau Schmidt (Nürnberg) 28. 10. von Schmude 28. 10. Dr. Schneider (Nürnberg) 28. 10. Frau Schoppe 28. 10. Seesing 28. 10. Frau Dr. Skarpelis-Sperk 28. 10. Dr. Soell * 28. 10. Dr. Stavenhagen 28. 10. Frau Steinhauer 28. 10. Stobbe 28. 10. Frau Dr. Timm 28. 10. Frau Trenz 28. 10. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Vahlberg 28. 10. Frau Dr. Vollmer 28. 10. Vosen 28. 10. Dr. Waffenschmidt 28. 10. Dr. von Wartenberg 28. 10. Dr. Wieczorek 28. 10. von der Wiesche 28. 10. Wissmann 28. 10. Zierer 28. 10. Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zum Punkt 16 der Tagesordnung (Erste Beratung des von der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Reform der Untersuchungshaft) *) : Marschewski (CDU/CSU): Die Diskussion über die Untersuchungshaft ist schon seit langem ein bedeutendes kriminalpolitisches Feld legislatorischer und wissenschaftlicher Bemühungen des Strafprozesses: Und auch an dieser Stelle habe wir schon mehrfach hierüber diskutiert. Die Begründung hierfür liegt auf der Hand: Die Anordnung der Untersuchungshaft ist auf der einen Seite der schwerstmöglichste staatliche Eingriff in die Rechte einer „unbescholtenen" Person. Andererseits aber schützt diese Anordnung den staatlichen Strafanspruch und ermöglicht schließlich die Verwirklichung der mit der Strafe verfolgten Zwecke. Gerade hier liegt die Begründung der intensiven und zeitaufwendigen Diskussionsphase der Koalition: Wir nehmen Grundgesetz und internationales Recht sehr ernst: Die Freiheit der Person ist unverletzlich. Niemand darf willkürlich festgenommen oder in Haft gehalten werden. Deswegen auch die bekannte Aussage des Deutschen Anwaltvereins: Wird denn wirklich bei uns zu schnell verhaftet und zu lange eingesperrt? Richtig ist, daß die Dauer der Untersuchungshaft mit durchschnittlich 114 Tagen im europäischen Vergleich immer noch zu hoch ist. Richtig ist auch, daß nicht einmal bei der Hälfte der Fälle, in denen Fluchtgefahr wegen der Höhe der Straferwartung Anlaß für einen Haftbefehl war, das Verfahren mit einer Freiheitsstrafe von über einem Jahr abgeschlossen wurde. Und nachdenklich stimmt auch, daß höchstens in einem Viertel der Fälle die U-Haft ausgesetzt, also Haftverschonung angeordnet wurde. Wir haben im Referentenentwurf des BMJ Lösungsvorschläge unterbreitet: Wir werden den Freiheitsanspruch des Bürgers sichern, wir werden aber auch die Funktionstüchtigkeit der Strafrechtspflege beachten. Nun zu den wesentlichsten Positionen des vorliegenden Gesetzentwurfes: *) Siehe 103. Sitzung, Seite 7157 C 7206* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 104. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Oktober 1988 1. Voraussetzung der U-Haft soll nach dem Gesetzentwurf der GRÜNEN eine zu erwartende vollstreckbare Freiheitsstrafe sein, die auf Grund ihrer Höhe nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Mit dieser, ich meine, unklaren Formulierung will der Entwurf auf die konkrete Straferwartung abstellen: Dies ist zu weitgehend. Denn es würde bedeuten, daß in allen Zweifelsfällen, in denen ungewiß ist, welche Strafe später in der Hauptverhandlung verhängt werden wird, von einer Anordnung der U-Haft abgesehen werden müßte. Und solche Zweifelsfälle dürften doch bei einer ein Jahr übersteigenden Freiheitsstrafe die Regel sein! 2. Nach Ihrem Entwurf soll der besondere Haftgrund der Tatschwere bei Tötungsdelikten und in Fällen anderer Schwerkriminalität gestrichen werden. Dieser Auffassung können wir nicht folgen. Der Haftgrund der Tatschwere hat erhebliche praktische Bedeutung; er dient der Sicherung des Rechtsfriedens; er ist vom Bundesverfassungsgericht als mit dem Grundgesetz in jeder Hinsicht vereinbar anerkannt worden. Wenn DIE GRÜNEN übrigens in diesem Zusammenhang ohne jegliche Begründung den Wegfall der U-Haft für die „Bildung terroristischer Vereinigungen" (§ 129a StGB) vorsehen, so erinnert mich dies an Äußerungen ihrer Kollegin Ditfurth, die neulich den Terror und den Schrecken offensichtlich herbeirief. Dies ist keine Antwort unseres Rechtsstaates auf die fortdauernde Herausforderung durch Gewalt und Terrorismus. Diese Koalition ist fest entschlossen, die Herrschaft des Rechts zu gewährleisten. Wir werden die Freiheit der Bürger und deren friedliches Zusammenleben schützen und der Gewalt in allen Erscheinungsformen entgegentreten. Die kurze Zeit erlaubt mir nicht, mich an dieser Stelle noch ausgiebiger mit Ihrem Gesetzentwurf auseinanderzusetzen. Ich denke dabei an die Einschränkungen der Voraussetzungen der Fluchtgefahr oder an die obligatorische Haftprüfung bereits nach 14 Tagen. Ich habe aber die Hoffnung, daß diese Diskussion mit dazu beiträgt, die Haftzahlen erneut zu reduzieren, wie dies in der unmittelbaren Vergangenheit bereits geschehen ist. Denn es bleibt dabei: Das Strafrecht und seine Anwendung sind der „Seismograph der Staatsverfassung". Wir werden diesem strafrechtlichen Imperativ unter Berücksichtigung der durch die Göttinger Studie festgestellten Rechtswirklichkeit in den anstehenden Ausschußberatungen höchste Beachtung schenken. Anlage 2a Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 14. Oktober 1988 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen: Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 1988 (Nachtragshaushaltsgesetz 1988) Gesetz zu dem Abkommen vom 5. Mai 1987 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Östlich des Uruguay zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen Gesetz zu dem Vertrag vom 29. Oktober 1985 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Marokko über die Rechtshilfe und Rechtsauskunft in Zivil- und Handelssachen Gesetz zu dem Zusatzvertrag vom 21. Oktober 1986 zum Auslieferungsvertrag vom 20. Juni 1978 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Innenausschuß Drucksache 11/2736 Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit Drucksache 11/2070 Der Vorsitzende des Ausschusses für Forschung und Technologie hat mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen hat: Drucksache 11/2724 Nr. 30, 32 Drucksache 11/2841 Nr. 18 Drucksache 11/2899 Nr. 3.28 Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Vogt auf die Frage des Abgeordneten Hinsken (CDU/CSU) (Drucksache 11/3166 Frage 8): Wie viele Aussiedler, die in diesem Jahr in die Bundesrepublik Deutschland gekommen sind, haben bereits eine Arbeit aufgenommen bzw. sind als arbeitslos gemeldet (jeweils in absoluten Zahlen und prozentual), und wie lauten die Vergleichszahlen seit 1983? Die Statistiken über die Erwerbstätigen und die Beschäftigten enthalten keine Angaben über die Aussiedler. Ich kann daher nicht sagen, wie viele 1988 schon eine Arbeit aufgenommen haben. Die Zahl der arbeitslosen Aussiedler wird bisher bei den Bestandserhebungen im September jeden Jahres gesondert erfaßt. Über die diesjährige Erhebung liegen noch keine Ergebnisse vor. In den vergangenen Jahren seit 1983 lauten die Zahlen wie folgt: Im September 1983 waren 35 536 Aussiedler arbeitslos; im September 1984 33 452; im September 1985 30 326; im September 1986 29 831; im September 1987 36 579. Der Anteil an der Gesamtarbeitslosigkeit betrug zuletzt 1,7 v. H. Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 104. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Oktober 1988 7207 Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Verheugen (SPD) (Drucksache 11/3166 Fragen 11 und 12): Aus welchen betriebswirtschaftlichen Gründen ist die Auflösung von Generalvertretungen für den Güterverkehr der Deutschen Bundesbahn beschlossen worden, besonders die Auflösung der Generalvertretung Bamberg? Wie sollen die derzeitigen Mitarbeiter der Generalvertretungen für den Güterverkehr der Deutschen Bundesbahn künftig eingesetzt werden, besonders die der Generalvertretung Bamberg? Zu Frage 11: Die künftige Trennung des Absatzbereichs (Verkaufsbereichs) in den Regionen nach Personenverkehr und Güterverkehr soll wirtschaftliche und leistungsfähige Organisationseinheiten schaffen. Die Deutsche Bundesbahn hat hierfür unter anderem Umsatzzahlen zugrunde gelegt, die von den derzeitigen Generalvertretungen Güterverkehr nicht erfüllt werden (z. B. 125 Millionen realer Jahresumsatz). Dies erfordert eine Straffung der bisherigen 47 Generalvertretungen Güterverkehr auf künftig 37. Im Bezirk der Bundesbahndirektion Nürnberg sind deshalb künftig anstelle von bisher fünf nur noch vier Generalvertretungen Güterverkehr vorgesehen. Die Entscheidung für die Standorte Bamberg—Hof hat der Vorstand wie folgt begründet: 1. Nach den Rahmenbedingungen kann für den Raum Bamberg—Hof nur ein Standort für eine Generalvertretung Güterverkehr vorgesehen werden. 2. Die Region Hof liegt sehr weit entfernt von der dominierenden Wirtschaft- und Verkehrsachse Würzburg—Nürnberg—Regensburg und besitzt wichtige Schienenübergänge zur DDR und nach Osteuropa (Grenzspeditionen). 3. Bamberg liegt dagegen noch im Einzugsbereich der vorstehend genannten Achse und ist von Nürnberg aus schneller erreichbar. Zu Frage 12: Bei den aufzulösenden Generalvertretungen Güterverkehr wird zunächst lediglich der Leiter entfallen; weitere Dienstposteneinsparungen lassen sich noch nicht übersehen. Die Deutsche Bundesbahn wird in jedem Einzelfall für eine sozialverträgliche Weiterbeschäftigung am bisherigen Beschäftigungsort oder am Sitz der aufnehmenden Generalvertretung sorgen. In einigen Fällen wird die Deutsche Bundesbahn übergangsweise bis Ende 1990 Stadtbüros am bisherigen Standort einrichten. So wird sie für die nicht der Generalvertretung Güterverkehr Hof zugeordneten östlichen Verkaufsbezirke ein Büro der Generalvertretung Güterverkehr Nürnberg vorsehen. Anlage 5 Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Engelsberger (CDU/ CSU) (Drucksache 11/3166 Fragen 15 und 16) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß es an der A 8 München—Salzburg am Irschenberg durch die dort bereits seit längerem bestehende Baustelle zu erheblichen Staus kommt, und wann soll die Baumaßnahme endgültig abgeschlossen sein? Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, auf überdurchschnittlich stark befahrenen Straßenabschnitten die Bauzeit möglichst kurz zu halten, und ist eventuell daran gedacht, durch Überstunden bzw. Schichtarbeit eine Reduzierung zu erreichen? Zu Frage 15: Ja; am 24. Oktober 1988 wurden die Bauarbeiten beendet. Zu Frage 16: Die Bundesregierung hat einvernehmlich mit den Ländern Richtlinien herausgegeben, nach denen Bauarbeiten so zu planen sind, daß der Verkehrsfluß möglichst nur kurze Zeit beeinträchtigt wird. Die Bautermine werden entsprechend kurz festgelegt. In der Regel wird während der Sommerzeit in verlängerten Arbeitsschichten gearbeitet. Die Bundesregierung hat ferner festgelegt, daß die Baufirmen bei der Vergabe Nebenangebote, die eine weitere Verkürzung der vorgegebenen Arbeitszeit ermöglichen, abgeben dürfen. Für eine Verkürzung der Arbeitszeit werden gegebenenfalls auch höhere Kosten in Kauf genommen. Die Länder sind aufgefordert worden, ausdrücklich solche Nebenangebote von den Bietern anzufordern. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gröbl auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Schröder (Freiburg) (CDU/CSU) (Drucksache 11/3166 Fragen 17 und 18): Welche Auswirkungen hat nach Kenntnis der Bundesregierung der Einspruch der Niederlande gegen das „Rheinsalzabkommen" zur Verminderung der Salzeinleitung in den Rhein durch die elsässischen Kaliminen bei Mülhausen? Sind nach Kenntnis der Bundesregierung damit alle bisherigen Pläne und Möglichkeiten zu einer baldigen Reduzierung der Salzeinleitung in den Rhein durch die elsässischen Kaliminen auf Dauer weggefallen, und welche Folgerungen zieht die Bundesregierung hieraus? Nachdem die Niederlande bei der 9. RheinministerKonferenz am 11. Oktober 1988 die von Frankreich vorgeschlagenen Modalitäten und die Finanzierung abgelehnt haben, wird die 2. Phase, nämlich die weitere Verringerung der Chloridbelastung aus den elsässischen Kaliminen um 40 kg/sek. nicht fristgerecht am 5. Januar 1989 beginnen können. Frankreich hat — im Benehmen mit der IKSR und den Vertragsstaaten — alle möglichen Lösungen des Problems untersucht und im „Globalplan" vom Juni 7208* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 104. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Oktober 1988 d. J. diejenige Lösung vorgeschlagen, die nach seiner Ansicht allein in technischer, finanzieller und ökologischer Sicht durchführbar sei. Die französische Regierung hat dargelegt, daß wegen der Proteste der elsässischen Bevölkerung eine Aufhaldung auf Dauer ebenso ausscheide wie die Versenkung in den Untergrund. Der eingehend überprüfte Bahntransport mit anschließender Versenkung in der Nordsee bei Dünkirchen begegne aus Gründen des Schutzes der Nordsee Bedenken des Vereinigten Königreiches und vor allem Belgiens, aber auch der Niederlande, die auf die im Salz enthaltenen nicht unerheblichen Mengen an Verunreinigungen hingewiesen hätten. Die schrittweise Einleitung in den Rhein ab 1998 sei ökologisch zu verkraften, weil etwa ab diesem Zeitpunkt die Kaliproduktion in den elsässischen Kaliminen abnehmen werde. In jedem Falle werde Frankreich seine Verpflichtung erfüllen, nämlich die Salzfracht entsprechend 60 kg/s zu verringern. Zu mehr allerdings habe sich Frankreich auch nicht verpflichtet, weshalb eine schrittweise Einleitung des aufgehaldeten Salzes ab Ende der 90er Jahre rechtmäßig sei. Ein Versatzbau sei aus technischen Gründen nicht durchführbar und sei aus Gründen des geringen Volumens nicht geeignet, das Problem zu lösen. Nach Art. 2 des Chloridübereinkommens hat Frankreich allein das Recht und die Pflicht, Vorschläge zur Lösung der 2. Phase zu unterbreiten. Diese Vorschläge bedürfen der Zustimmung aller Vertragsparteien. Die niederländische Zustimmung fehlt. Die französische Regierung hat erklärt, daß sie ihre Pflicht mit Vorlage des Globalplanes als erfüllt ansehe und keine weiteren Vorschläge ausarbeiten und vorlegen wolle, weil es keine bessere und vor allem keine billigere Lösung gebe. Bereits die billigste Lösung sei einem Vertragsstaat zu teuer. Dies bedeutet nach vorläufiger Einschätzung der Bundesregierung, daß es schwierig werden dürfte, doch noch für die Durchführung der 2. Phase eine einvernehmliche Lösung zu finden. Wenn aber die weitere Reduzierung der Salzeinleitungen aus den elsässischen Kaliminen nicht realisiert werden kann und — folgt man dem niederländischen Argument — das Chloridproblem am Rhein nicht mehr vordringlich ist, dann macht es weder finanziell noch umweltpolitisch einen Sinn, bei den kleineren Salzeinleitungen an der gesamten übrigen Rheinstrecke gemäß Art. 6 des Vertrages nach Möglichkeiten der Verringerung zu suchen, da hier die Salzreduzierung je nach Art des Abwassers (z. B. Bergbauabwässer) erheblich schwieriger und damit noch weitaus teurer ist. In der Rheinministerkonferenz am 11. Oktober 1988 wurde u. a. auch einvernehmlich festgestellt, daß ein Ansteigen der Salzeinleitungen vermieden werden solle (stand-still). Die Minister der Rheinministerkonferenz beschlossen am 11. Oktober 1988 bis 30. Juni 1989 die neu entstandene Lage zu prüfen. Dies wird bilateral und im Rahmen der internationalen Rheinschutz-Kommission geschehen. Vorbehaltlich der erforderlichen Überprüfung der möglichen Optionen des weiteren Vorgehens geht die Bundesregierung derzeit davon aus, daß der zwischen den Parteien geplante Briefwechsel die Möglichkeit eröffnet, die weitere Durchführung des Chloridübereinkommens einvernehmlich zu regeln. Sollte dies wider Erwarten bis 30. Juni 1989 nicht möglich sein, wird auch die im Vertrag vorgesehene Anrufung eines Schiedsgerichts von der Bundesregierung zu prüfen sein. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gröbl auf die Fragen des Abgeordneten Grünbeck (FDP) (Drucksache 11/3166 Fragen 19 und 20) : Welche Möglichkeit sieht die Bundesregierung zur künftigen Beseitigung von Klärschlämmen, wenn — wie Umweltbundesamt und Bundesgesundheitsamt fordern — die Verwendung als Düngemittel in der Landwirtschaft nicht mehr zulässig sein soll? Hat die Bundesregierung Entscheidungen zur praktischen Erprobung des Schwelbrennverfahrens als Alternative zur Müllverbrennung getroffen? Zu Frage 19: Nach Auffassung der Bundesregierung kommen als Möglichkeiten für die Klärschlammentsorgung außerhalb der Landwirtschaft derzeit nur die Verbrennung und die Deponierung in Betracht. Auf diesen Sachverhalt habe ich bereits in der Fragestunde des Deutschen Bundestages vom 28. September 1988 hingewiesen. (Plenarprotokoll 11/96, Seite 6535, Frage 14). Kurzfristig wird, wenn ausreichende Kapazitäten zur Verbrennung nicht zur Verfügung stehen, die Deponierung erfolgen müssen. Darüber hinaus sind möglichst schnell die Kapazitäten zur thermischen Verwertung zu erweitern. Im Hinblick auf den ohnehin bestehenden Bedarf für weitere Hausmüllverbrennungsanlagen erscheint es der Bundesregierung zweckmäßig und wirtschaftlich, in kombinierten Verfahren Hausmüll und Klärschlamm zugleich zu verbrennen. Nach Schätzungen der Bundesregierung wird dies eine Erweiterung der Verbrennungskapazität auf 110 000 t/p.a. zur Folge haben müssen. Das dafür erforderliche Investitionsvolumen wird eine Größenordnung von 275 Millionen DM erreichen. Zu Frage 20: Nein. Die Bundesregierung ist allerdings grundsätzlich bereit, eine Anlage nach dem Schwelbrennverfahren im Entsorgungsmaßstab zu fördern. Vor einer endgültigen Förderentscheidung ist durch den Anbieter des Verfahrens der Nachweis zu erbringen, daß eine zu errichtende Modellanlage ausgereift ist und einen zuverlässigen Betrieb erwarten läßt. Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 104. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28, Oktober 1988 7209* Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Probst auf die Fragen des Abgeordneten Vosen (SPD) (Drucksache 11/3166 Fragen 24 und 25): Sind die beiden wegen des Verdachts von Finanzmanipulationen in Untersuchungshaft genommenen Beamten des Bundesministeriums für Forschung und Technologie schon früher wegen Unregelmäßigkeiten in ihrer Dienstführung aufgefallen, und wenn ja, mit welchen? Ist es zutreffend, daß einer der beiden Beamten zuvor im Ministerbüro gearbeitet hat, und wenn ja, warum ist er versetzt worden? Die Ermittlungen zu dem von Ihnen angesprochenen Vorgang laufen noch. Sie werden daher verstehen, daß ich zum jetzigen Zeitpunkt nicht in Einzelheiten gehen kann. Ich habe jedoch außer Ihnen den Vorsitzenden des FT-Ausschusses, die Obleute der Fraktionen im FT-Ausschuß, die für den Einzelplan des BMFT zuständigen Berichterstatter des Haushaltsausschusses sowie den Präsidenten des Bundesrechnungshofs vorab vertraulich informiert und ihnen zugesagt, sie auch weiter auf dem laufenden zu halten. Zu Frage 24: Die beiden Beamten sind nicht schon früher wegen Unregelmäßigkeiten in ihrer Dienstführung auf gef allen. Es hat lediglich in beiden Fällen je ein disziplinarisches Vorermittlungsverfahren gegeben. Die Verfahren wurden 1982 bzw. 1987 gemäß § 27 Bundesdisziplinarordnung eingestellt. Die Beamten gelten damit insoweit als unbescholten. Zu Frage 25: Einer der beiden Beamten war vom 6. Mai 1985 bis zum 5. April 1988 als Sachbearbeiter (gehobener Dienst) im Ministerbüro eingesetzt. Er hat sich von dort aus auf eine intern ausgeschriebene Position in der Vorprüfungsstelle beworben und ist aufgrund seiner Bewerbung mit Wirkung vom 6. April 1988 umgesetzt worden. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Probst auf die Fragen des Abgeordneten Fischer (Homburg) (SPD) (Drucksache 11/3166 Fragen 26 und 27): Welche Verantwortlichkeiten vorgesetzter Beamter im Bundesministerium für Forschung und Technologie sieht die Bundesregierung im Fall der beiden inhaftierten Beamten? In welchen Positionen und nach welchen Regelwerken haben die beiden inhaftierten Beamten im Bundesministerium für Forschung und Technologie gearbeitet? Die Ermittlungen zu dem von Ihnen angesprochenen Vorgang laufen noch. Sie werden daher verstehen, daß ich zum jetzigen Zeitpunkt nicht in Einzelheiten gehen kann. Ich habe jedoch den Vorsitzenden des FT-Ausschusses, die Obleute der Fraktionen im FT-Ausschuß, die für den Einzelplan des BMFT zuständigen Berichterstatter des Haushaltsausschusses sowie den Präsidenten des Bundesrechnungshofs vorab vertraulich informiert und ihnen zugesagt, sie auch weiter auf dem laufenden zu halten. Zu Frage 26: Nach derzeitigem Erkenntnisstand liegt ein Fehlverhalten der Vorgesetzten der beiden Verdächtigen nicht vor. Zu Frage 27: Einer der beiden Verdächtigen war im Haushaltsreferat des BMFT auf den Gebieten Steuerung des Gesamtvollzugs, Jahresrechnung u. a. tätig. Seiner Tätigkeit hatte er die einschlägigen haushaltsrechtlichen Bestimmungen zugrunde zu legen, zu nennen sind insbesondere die Bundeshaushaltsordnung mit Vorläufigen Verwaltungsvorschriften, Haushaltsgesetz mit Einzelplan 30 sowie die jährlichen Haushaltsführungsanordnungen von BMF und BMFT. Der erst seit wenigen Monaten in der Vorprüfungsstelle tätige Verdächtige war im wesentlichen mit Prüfungsaufgaben auf den Gebieten Personal und institutionelle Förderung befaßt. Auch für seine Tätigkeit waren die bereits genannten haushaltsrechtlichen Regelungen maßgeblich, zusätzlich war insbesondere die Vorprüfungsordnung des Bundes zu beachten. Zum konkreten Fall kann allerdings bereits gesagt werden, daß die von Ihnen angesprochene Manipulation nicht durch Ausnutzung rechtlicher Spielräume erfolgte, sondern daß vielmehr versucht wurde, ein nicht ordnungsgemäßes Vorgehen durch Fälschungen zu verdecken. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Probst auf die Frage des Abgeordneten Dr. Daniels (Regensburg) (GRÜNE) (Drucksache 11/3166 Frage 29): Ist in dieser Legislaturperiode geplant, den Export von Hochtemperaturatomreaktoren (HTR) zu fördern und zu genehmigen, und mit welchen Staaten werden diesbezügliche Kontakte unterhalten? Soweit dem BMFT bekannt, unterhält die deutsche Industrie wegen eines eventuellen Exports von Hochtemperaturreaktoren Kontakte mit Japan, den USA, der Volksrepublik China, Indonesien und der Schweiz. Insbesondere ist hinzuweisen auf die am vergangenen Montag zwischen Vertretern der deutschen Industrie und der sowjetischen Seite abgeschlossene Wirtschaftsvereinbarung. Der BMFT plant weder in dieser noch in der nächsten Legislaturperiode, den Export von Hochtemperaturreaktoren finanziell zu fördern. Sollte ein Antrag auf Genehmigung des Exports eines Hochtemperaturreaktors gestellt werden, wird die Bundesregierung ihn nach dem jeweils geltenden Recht prüfen, wofür in erster Linie der BMWi zuständig ist. 7210* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 104. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Oktober 1988 Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Probst auf die Frage des Abgeordneten Brauer (GRÜNE) (Drucksache 11/3166 Frage 30) : Welche Geschäfte und Vereinbarungen sollen im Rahmen des Moskau-Besuches von Bundeskanzler Kohl im einzelnen im Nuklearbereich abgeschlossen und unterzeichnet werden, und welche Gegenleistungen werden von sowjetischer Seite für bundesdeutsche Nukleartechnologie erbracht werden? Deutsche Firmen haben einen Vorvertrag über die industrielle Zusammenarbeit bei Planung und Bau von Hochtemperaturreaktoren kleiner Leistung in der UdSSR abgeschlossen. Vorgesehen ist der Bau einer großtechnischen HTR-Versuchsanlage und deren Weiterentwicklung mit dem Ziel, die Austrittskühlmitteltemperatur von 750 °C schrittweise auf 950 °C zu erhöhen. Diese Weiterentwicklung soll ggf. durch ein gemeinsames Forschungs- und Entwicklungsprogramm begleitet werden. In diesem Sinn haben der Bundesminister für Forschung und Technologie und das Staatskomitee für die Nutzung der Atomenergie der UdSSR eine gemeinsame Absichtserklärung unterzeichnet. Ihre Zusammenarbeit soll im Gleichklang mit der Verwirklichung der Industrieverträge durchgeführt werden. Das Projekt würde ein Vorhaben im Sinne des Abkommens über wissenschaftlichtechnische Zusammenarbeit bei der friedlichen Nutzung der Kernenergie vom 22. April 1987 sein. Die Kosten für die im Rahmen der FuE-Zusammenarbeit zu erbringenden Leistungen werden die deutsche und die sowjetische Seite jeweils selbst tragen. Welche Gegenleistungen von sowjetischer Seite darüber hinaus, insbesondere im Rahmen der industriellen Zusammenarbeit, ggf. zu erbringen sein werden, wird in den über die Abwicklung des Vorhabens in der nächsten Zeit zu schließenden Durchführungsvereinbarungen zu regeln sein. Anlage 12 Antwort des Staatsministers Schäfer auf die Frage des Abgeordneten Dr. Emmerlich (SPD) (Drucksache 11/3166 Frage 31): Auf Grund welcher Umstände ist dem wegen Massenmordes, begangen während des Zweiten Weltkrieges in der Sowjetunion, in Abwesenheit zum Tode verurteilten Boleslav Maikowskis, der seit 1945 in den USA gelebt hatte, nachdem der oberste Gerichtshof der USA nach zehnjährigem Verfahren 1986 seine Deportation in die Sowjetunion verfügt hatte, die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland und der Aufenthalt in ihr bis zum heutigen Tage möglich gewesen, und hat besagter Boleslav Maikowskis in der Bundesrepublik Deutschland auf Grund seiner Verurteilung einen Asylantrag gestellt? Gegen Maikowskis, der 1951 aus der Bundesrepublik Deutschland in die USA ausgewandert war und dort bis zuletzt gelebt hat, haben die Justizbehörden der USA ein Verfahren zur Ausweisung und Abschiebung durchgeführt, in dem Maikowskis unterlag. Maikowskis war 1965 in der Sowjetunion in der Abwesenheit zum Tode verurteilt worden, wo er im Fall einer Abschiebung mit dem Vollzug der Todesstrafe rechnen müßte. Einem Antrag des Maikowskis gegenüber der Bundesrepublik Deutschland als seinem früheren Aufenthaltsland auf dauernde Übernahme gemäß § 22 Ausländergesetz wurde nicht stattgegeben. Maikowskis erhielt auf späteren Antrag, der mit der Notwendigkeit der Regelung rechtlicher Angelegenheiten in Deutschland begründet war, einen Besucher-Sichtvermerk, der auf drei Monate befristet war. Von der Stadt Münster wurde das Auswärtige Amt davon unterrichtet, daß Maikowskis in Münster einen Antrag auf Anerkennung als Asylberechtigter gestellt habe. Maikowskis befindet sich zur Zeit aufgrund gerichtlichen Haftbefehls in Untersuchungshaft. Anlage 13 Antwort des Staatsministers Schäfer auf die Frage des Abgeordneten Gansel (SPD) (Drucksache 11/3166 Frage 32) : Was hat die Bundesregierung seit dem 13. Oktober 1988 getan, um die Freilassung der in Afghanistan von der afghanischen Regierung festgehaltenen deutschen Staatsbürger, der Krankenschwester Lea Hackstedt und des Arztes Benno Splieth, zu erreichen? Die Bundesregierung hatte den Koordinator der Vereinten Nationen für Afghanistan, Prinz Sadruddin Agha Khan, am Rande einer Konferenz zur Afghanistanhilfe in New York am 12. Oktober 1988 gebeten, sich für die beiden deutschen Mediziner gegenüber der afghanischen Seite einzusetzen. Prinz Sadruddin sagte dies zu. Auch der in Kabul ansässige UNDP-Vertreter Englund wurde von ihr angesprochen und versprach am 20. Oktober 1988, sich gegenüber der afghanischen Regierung für Frau Hackstedt und Herrn Dr. Splieth zu verwenden. Die Bundesregierung hat anläßlich der Reise des Herrn Bundeskanzlers nach Moskau dieses Thema gegenüber der sowjetischen Regierung erneut aufgegriffen, und diese gebeten, sich gegenüber der afghanischen Regierung für die umgehende Freilassung der beiden Deutschen einzusetzen. Aufgrund der vielfältigen Bemühungen hatte der deutsche Geschäftsträger in Kabul am 16. Oktober 1988 zum zweiten Male die Gelegenheit, mit den beiden Deutschen zu sprechen. Ihnen geht es den Umständen entsprechend, sie werden medizinisch versorgt und erhalten zusätzliche Verpflegung. Bei den Gesprächen waren wie beim vergangenen Mal Vertreter der afghanischen Behörden anwesend. Die Botschaft bemüht sich weiterhin um die Möglichkeit, beide mindestens einmal pro Woche besuchen zu können. Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 104. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Oktober 1988 7211* Das Schreiben des Herrn Bundespräsidenten vom 6. Oktober 1988 an den Präsidenten der Republik Afghanistan mit dem Appell, Frau Hackstedt und Herrn Dr. Splieth unverzüglich freizulassen, wurde Präsident Najibullah am 25. Oktober 1988 durch den deutschen Geschäftsträger in Kabul überreicht. Der Präsident sagte eine rasche Antwort zu und erklärte, er werde unverzüglich eine Kommission einberufen, um die Haftentlassung der beiden zu beschleunigen. Im Zentrum aller von der Bundesregierung ergriffenen Maßnahmen steht die unverzügliche Freilassung Frau Hackstedts und Herrn Dr. Splieths. Anlage 14 Antwort des Staatsministers Schäfer auf die Frage des Abgeordneten Stiegler (SPD) (Drucksache 11/3166 Frage 35): Wie ist der derzeitige Stand der Verhandlungen über die Wiedereröffnung des Grenzübergangs Waldsassen und die Neuerrichtung des Grenzübergangs Waidhaus, und bis wann glaubt die Bundesregierung, mit der CSSR konkrete Vereinbarungen treffen zu können? In der Frage der Wiedereröffnung des Grenzübergangs Waldsassen hat sich gegenüber der Antwort der Bundesregierung vom 29. September 1988 auf Ihre Anfrage vom 23. September 1988 (Drucksache 11/2960, Frage 28 und Anlage 7) keine Änderung ergeben. Die Bundesregierung wird das 15. Treffen der deutschen und tschechoslowakischen Grenzbevollmächtigten am 25./26. Oktober 1988 in München zum Anlaß nehmen, die tschechoslowakische Seite erneut zur baldmöglichen Aufnahme von Gesprächen über die Wiedereröffnung des Grenzübergangs Waldsassen zu drängen. Die tschechoslowakische Seite hat in einer Verbalnote vor kurzem noch einmal ihre Vorstellungen zur Erweiterung und Erneuerung des Grenzübergangs Waidhaus mitgeteilt; darin werden die Ergebnisse der Gespräche von Bundesminister Warnke im Mai 1988 in Prag bestätigt. Danach soll ein Autobahngrenzübergang mit einer neuen Zoll- und Paßabfertigungsstelle für Pkw und Autobusse errichtet werden. Die tschechoslowakische Seite geht vorläufig davon aus, daß der neue Autobahngrenzübergang im Jahre 1997 in Betrieb genommen wird. Wie bereits in der Antwort der Bundesregierung vom 29. September 1988 mitgeteilt, hat die für die Erweiterung und Erneuerung des Grenzübergangs Waidhaus zuständige bayerische Straßenbauverwaltung der tschechoslowakischen Seite mehrfach Gespräche auf Expertenebene angeboten. Die tschechoslowakische Seite ist diesem Angebot bislang nicht nachgekommen. Auf deutscher Seite soll als erster Schritt voraussichtlich im kommenden Jahr das Raumordnungsverfahren eingeleitet werden. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Frage des Abgeordneten Müller (Wesseling) (CDU/CSU) (Drucksache 11/3166 Fragen 36 und 37): Welche Konsequenzen gedenkt die Bundesregierung im Hinblick auf die Lösung der Gesamtproblematik des § 55 Beamtenversorgungsgesetz aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu ziehen? Wird es für die betroffenen Personen in absehbarer Zeit zu einer Härteregelung kommen? Zu Frage 36: Die vorbereitende Erörterung des Bundesministers des Innern und des Bundesministers der Finanzen mit den Ländern hat ergeben, daß eine große Mehrheit einen Handlungsbedarf verneint, weil das Bundesverfassungsgericht die Regelung für verfassungsmäßig hält und eine weitere Abmilderung wegen der finanziellen Auswirkungen nicht realisierbar sei. Die abschließende Entscheidung der Bundesregierung ist noch nicht getroffen. Zu Frage 37: Wann die abschließende Entscheidung der Bundesregierung getroffen wird, steht noch nicht fest. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Frage des Abgeordneten Dr. Emmerlich (SPD) (Drucksache 11/3166 Frage 38): Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß dieser Asylantrag offensichtlich unschlüssig und somit unbegründet ist, und warum ist der Asylantrag vom Bundesamt in Zirndorf gleichwohl bis heute nicht beschieden worden? (s. Frage 31 — Anlage 12 —) Über die Begründetheit des Ende Oktober vergangenen Jahres eingebrachten Asylbegehrens entscheidet nach § 4 Absatz 3 Satz 1 Asylverfahrensgesetz ein insoweit weisungsungebundener Bediensteter des Bundesamts für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge in Zirndorf. Die Entscheidung ergeht im Rahmen eines besonders ausgestalteten, förmlichen Verwaltungsverfahrens. Die nach § 12 Abs. 1 des Asylverfahrensgesetzes erforderliche Anhörung des Ausländers zu seinem Asylbegehren ist bereits durchgeführt worden, so daß in absehbarer Zeit mit einer Entscheidung über den Asylantrag zu rechnen ist. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Voss auf die Frage des Abgeordneten Uldall (CDU/CSU) (Drucksache 11/3166 Frage 39): 7212* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 104. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Oktober 1988 Wie viele Goldmünzen werden pro Jahr in der Bundesrepublik Deutschland verkauft (gegliedert nach Herkunftsländern und Gewicht)? Der Bundesregierung stehen keine Zahlen über die in der Bundesrepublik Deutschland verkauften Goldmünzen zur Verfügung. Anhand der Aufzeichnungen des Statistischen Bundesamts über ein- und ausgeführte Goldmünzen ergeben sich jedoch Anhaltspunkte dafür, in welcher Größenordnung Goldmünzen im Bundesgebiet verblieben sind. Für das Jahr 1986 waren dies 9 142 kg im Jahr 1987 7 924 kg. Ich bin gern bereit, Ihnen entsprechende Auszüge aus der Reihe 2 der Fachserie 7, Außenhandel, des Statistischen Bundesamts, gegliedert nach Herstellungs- und Verbrauchsländern, zur Verfügung zu stellen. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Voss auf die Frage des Abgeordneten Hüser (GRÜNE) (Drucksache 11/3166 Frage 40) : Wie würde die Verteilung der jährlich im „Gesetz zum Ausgleich unterschiedlicher Wirtschaftskraft in den Ländern" (Strukturhilfegesetz) vorgesehenen 2,45 Milliarden DM auf die einzelnen Bundesländer aussehen, wenn auf die Sonderzuweisung an Rheinland-Pfalz und auf die Sockelbeträge verzichtet und zur Aufschlüsselung des Betrags anstelle der im Regierungsentwurf vorgesehenen die folgenden Kriterien gleichgewichtig angewendet würden: 1. Bruttoinlandsprodukt je Einwohner 1987, 2. derzeitige Arbeitslosenquote im Landesdurchschnitt, 3. Umfang der Sozialhilfelasten je Einwohner 1987? Für die Beantwortung Ihrer hypothetischen Frage liegen der Bundesregierung keine Berechnungen vor. Die Bundesregierung hat für die Verteilung der Finanzhilfen Kriterien zugrunde gelegt, die die unterschiedliche Wirtschaftskraft angemessen zum Ausdruck bringen. Sie hat damit dem föderativen Gleichbehandlungsgrundsatz der Verfassung entsprochen, die Länder bei der Verteilung der Finanzhilfen nach den gleichen sachlichen Maßstäben zu behandeln. Die Verfassung gewährt dem Gesetzgeber einen Gestaltungsspielraum, im Rahmen plausibler, allgemein anerkannter Maßstäbe, die Kriterien für die Verteilung festzulegen. Die Bundesregierung hat einen Weg gewählt, der ihrer Auffassung nach eine sachgerechte Verteilung bewirkt. Die gewählten Kriterien, nämlich die Arbeitslosenquote und ergänzend hierzu die Beschäftigtenentwicklung als dynamischer Faktor und das Bruttoinlandsprodukt sind zutreffende Kriterien, die für die Ermittlung der Wirtschaftskraft herangezogen werden können. Das von Ihnen angesprochene Verteilungsmodell ist demgegenüber nicht sachgerecht, weil es durch Streichung der Sockelbeträge die Sondersituationen der Stadtstaaten und des Landes Rheinland-Pfalz nicht berücksichtigt, als Vergleichszeitraum nur ein Jahr und nicht den erforderlichen längeren Zeitraum zugrunde legt und den Arbeitsmarktindikator nur auf Landesebene heranzieht, ohne die örtlichen Besonderheiten zu berücksichtigen. Insbesondere sind aber die Sozialhilfelasten als Indikator zur Bemessung der Wirtschaftskraft ungeeignet. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Voss auf die Frage des Abgeordneten Stiegler (SPD) (Drucksache 11/3166 Frage 41): Welches Ergebnis hat die wissenschaftliche Auswertung des Modellversuchs betreffend den Schießlärm in Grafenwöhr, und welche Konsequenzen wird die Bundesregierung daraus ziehen? Der für Ende Juli 1988 erwartete Abschlußbericht über das Pilotprojekt für passive Schallschutzmaßnahmen am Truppenübungsplatz Grafenwöhr ist vom Institut für Lärmschutz in Düsseldorf noch nicht vorgelegt worden. Das Bundesministerium der Finanzen hat den Bericht mehrfach angemahnt und drängt nunmehr auf eine Abgabe noch im November 1988. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Wartenberg auf die Frage des Abgeordneten Dr. Lammert (CDU/CSU) (Drucksache 11/3166 Frage 42): Welche Konsequenzen ergeben sich für die Bundesregierung aus der überraschend günstigen Auftrags- und Ertragslage der deutschen Stahlindustrie für die Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen zur Schaffung neuer Arbeitsplätze an Stahlstandorten und zur Bereitstellung öffentlicher Mittel zur Finanzierung von Sozialplänen? Mit Rücksicht auf die finanzielle Situation der Stahlunternehmen hat die Bundesregierung ihnen im Oktober 1987 Hilfen zur sozialen Flankierung ihrer Anpassungsmaßnahmen in den Jahren 1987 bis 1990 zugesagt. Wegen der Auswirkung der Anpassungsmaßnahmen auf die Stahlstandorte hat sie im Anschluß an die Kanzlerrunde im Februar 1988 beschlossen, die Mittel zur Schaffung von neuen wettbewerbsfähigen Arbeitsplätzen und zur Verbesserung der wirtschaftsnahen Infrastruktur im Rahmen der BundLänder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" um insgesamt 500 Millionen DM Bundesmittel aufzustocken. Zur Zeit ist die Auftrags- und Ertragslage bei den Stahlunternehmen günstig. Nach der Prognose aller maßgeblichen Institute, der EG-Kommission und der Stahlindustrie wird diese günstige Marktlage jedoch nicht von Dauer sein, weil sie nicht von einer langfristigen Zunahme des Stahlverbrauchs getragen wird. Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 104. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Oktober 1988 7213* Die Strukturanpassung ist deshalb weiterhin notwendig. Dementsprechend sieht die Bundesregierung derzeit keine Veranlassung, ihre Zusage an die Stahlindustrie aus dem Oktober 1987 und die Beschlüsse zur Förderung von neuen Arbeitsplätzen aus dem Februar dieses Jahres zu überprüfen. Denkbar ist allerdings, daß sich aufgrund der guten Marktsituation der Personalabbau bei den Stahlunternehmen zeitlich verzögert und die Hilfen des Bundes für die soziale Flankierung dann nicht in vollem Umfang in Anspruch genommen werden. Die regionale Förderung wird demgegenüber von der aktuell günstigen Stahlmarktlage nicht berührt. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Wartenberg auf die Fragen der Abgeordneten Frau Olms (GRÜNE) (Drucksache 11/3166 Fragen 43 und 44): Trifft es zu, daß die Bundesregierung die Ausfuhr von Multisensorplattformen durch die Firma MBB nach Südafrika im Juni 1988 genehmigt hat, obwohl zum Zeitpunkt der Genehmigung bereits Bedenken seitens des Auswärtigen Amtes gegen diese Ausfuhr im Hinblick auf das völkerrechtlich verbindliche Rüstungsembargo gegenüber Südafrika geäußert wurden, und wurden inzwischen weitere Ausfuhren von Multisensorplattformen nach Südafrika genehmigt? Kann die Bundesregierung ausschließen, daß die bisher ausschließlich militärisch genutzten Multisensorplattformen nach Ausbau einzelner Komponenten via Großbritannien nach Südafrika geliefert wurden oder geliefert werden? Zu Frage 43: Die Ausfuhrgenehmigung für die Multisensorplattformen wurde am 20. März 1985 erteilt und im März 1988 verlängert. Zu diesem Zeitpunkt waren keine Umstände oder Tatsachen bekannt, die Bedenken gegen die Ausfuhr auslösen konnten. Erste Hinweise, daß möglicherweise auch eine nicht-zivile Verwendung der Plattformen in Frage kommen könnte, lagen der Bundesregierung erst im Juni dieses Jahres vor. Die Bundesregierung prüft diese Hinweise und hat durch Vereinbarung mit MBB sichergestellt, daß die noch nicht gelieferten 2 Plattformen vorerst nicht ausgeliefert werden. Genehmigungen für weitere Ausfuhren von Multisensorplattformen nach Südafrika wurden zwischenzeitlich nicht erteilt. Zu Frage 44: Die Bundesregierung verfügt über keinerlei Hinweise, daß militärisch genutzte Multisensorplattformen via Großbritannien nach Südafrika geliefert wurden oder werden. Aufgrund der von der Bundesregierung strikt eingehaltenen Waffenembargo-Politik gegenüber Südafrika würden solche Ausfuhren ohnehin nicht genehmigt. Im übrigen verfolgt auch Großbritannien gegenüber Südafrika eine WaffenembargoPolitik entsprechend der UN-Resolution 418. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Riedl auf die Frage des Abgeordneten Gansel (SPD) (Drucksache 11/3166 Frage 45): Hat die Bundesregierung in den letzten sechs Monaten für Exporte in den Iran und Irak nach dem Außenwirtschaftsgesetz in Fällen, die nach dem Außenwirtschaftsgesetz genehmigungspflichtig sind, Genehmigungen erteilt, und beabsichtigt sie, auch wenn zwischen den beiden Staaten noch kein sicherer Frieden vereinbart ist, solche Genehmigungen zu erteilen? Die Bundesregierung hat entsprechend den Politischen Grundsätzen für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern vom 28. April 1982 keine Genehmigungen zur Lieferung von kriegswaffennahen sonstigen Rüstungsgütern im Sinne von Waffen und Munition des Abschnitts A Teil I der Ausfuhrliste erteilt. An dieser restriktiven Exportgenehmigungspraxis gegenüber Iran und Irak wird auch nach dem Waffenstillstand festgehalten. Für andere Waren hat es — wie die Bundesregierung mehrfach erklärt hat — Ausfuhrgenehmigungen nach dem Außenwirtschaftsgesetz gegeben, wobei sich die Bundesregierung an den Grundsatz strikter Neutralität gehalten hat. Nicht genehmigt wurden und werden insbesondere ausfuhrgenehmigungspflichtige Waren, die für die Herstellung chemischer Kampfstoffe geeignet sind. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Riedl auf die Frage des Abgeordneten Kroll-Schlüter (CDU/CSU) (Drucksache 11/3166 Frage 46): In welchem Ausmaß gibt es freien Zugang für die Produkte aus den Entwicklungsländern in die EG hinein? Entwicklungsländer erhalten eine umfassende Vorzugsbehandlung bei der Einfuhr ihrer Waren in die EG. Mit 66 Entwicklungsländern (AKP — Afrika, Karibik, Pazifikraum) hat die EG ein umfassendes Kooperationsabkommen (Lomé) geschlossen, das eine unbeschränkte und zollfreie Einfuhr aller Industriewaren und teilweise auch von Agrarwaren vorsieht. Über 95 % der Lieferungen gelangen so abgabenfrei in die EG. Für einige Agrar-Marktordnungswaren werden Zölle und die Einfuhrabschöpfung ganz oder teilweise erlassen. Allen nicht vom Lomé-Abkommen erfaßten „ärmsten Entwicklungsländern" (LLDC) gewährt die EG praktisch die gleichen Handelsvorteile wie den AKPLändern. Mit den Anrainerstaaten des Mittelmeeres mit Entwicklungsland-Status bestehen ebenfalls präferentielle Abkommen, die Zollfreiheit und die mengenmäßig unbeschränkte Einfuhr für alle Industriewaren vorsehen. Für Agrarwaren bestehen umfassende Zollvorteile. Für alle übrigen Entwicklungsländer gilt das EG-Schema der Allgemeinen Zollpräferenzen, das ebenfalls für grundsätzlich alle industriellen Halb- und Fertigwaren Befreiung von den Zöllen vorsieht, wobei sie 7214* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 104. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Oktober 1988 für eine Reihe sensibler Einfuhrwaren auf jährliche Höchstmengen beschränkt ist. Im Agrarbereich gewährt die EG im Rahmen des Präferenzschemas für insgesamt etwa 350 Warengruppen Zollvorteile, in vielen Fällen bis zur Zollfreiheit. Die Gemeinschaft hat allerdings im Bereich der Textilien und Bekleidung mit einigen fortgeschrittenen Entwicklungsländern Vereinbarungen über die mengenmäßig begrenzte Einfuhrsteigerung getroffen; auch für Stahleinfuhren aus drei fortgeschrittenen Entwicklungsländern gibt es Absprachen über die Einhaltung der traditionellen Handelsströme und die Vermeidung von nicht marktkonformen Preisen beim Export. Dies soll sicherstellen, daß sich die Umstrukturierung in der europäischen Industrie in geordneten Bahnen vollziehen kann. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Riedl auf die Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Martiny-Glotz (SPD) (Drucksache 11/3166 Fragen 47 und 48): Hat die Bundesregierung — wie der Deutsche Bundestag in einer einstimmigen Resolution am 16. Januar 1986 beschloß — mit den privaten Fernsehanbietern Verhandlungen geführt, um diese zu einer Abgabe an die Filmförderungsanstalt für die Förderung der Spielfilmproduktion zu veranlassen, und welches Ergebnis ist erzielt worden? Teilt die Bundesregierung die Meinung, daß Fernsehveranstalter, welche teure Rechte an Sportveranstaltungen für die Fernsehauswertung kaufen können, finanziell so gestellt sein dürften, daß ihnen — entgegen der 1986 von der Bundesregierung vertretenen Meinung — eine Filmförderungsabgabe abverlangt werden kann, und geht sie dabei vom selben Abgabenniveau wie bei den öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalten aus? Zu Frage 47: Das Bundesministerium für Wirtschaft hat mit den Vertretern von SAT 1, RTL Plus und des Bundesverbandes Kabel und Satellit Gespräche über die Beteiligung der privaten Fernsehveranstalter an der Filmförderung geführt. Es hat dabei die Erwartung ausgesprochen, daß die privaten Veranstalter sich schon für 1989 zu einem angemessenen Beitrag verpflichten, dessen Höhe bestimmt ist durch die Reichweite der fraglichen Programme und die Zahl der mit ihnen verbreiteten Spielfilme. Die privaten Veranstalter haben dies im Grundsatz akzeptiert. Sie haben zugesagt, bis Ende September 1989 dem BMWi eine Reichweitenprognose bis 1991 und ihre Vorstellungen über die Höhe des Beitrags zu übermitteln. Dieser Termin wurde nicht eingehalten, das BMWi hat die Informationen mittlerweile angemahnt. Zu Frage 48: Die Höhe der angesprochenen Aufwendungen ist nach Auffassung der Bundesregierung kein geeignetes Kriterium für die Bemessung der Abgabe; daß den Privaten aber ein Beitrag zur Filmförderung abverlangt werden soll und abverlangt werden kann, ist auch unsere Auffassung. Woran sich das Verhältnis der von den Privaten zu erbringenden Filmförderungsabgabe in Relation zu den Leistungen der öffentlich-rechtlichen Anstalten nach Meinung der Bundesregierung orientieren sollte, ergibt sich bereits aus der Antwort auf Frage 1: zu berücksichtigen sind die erreichbare Zuschauerzahl und die Zahl der ausgestrahlten Spielfilme. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Riedl auf die Frage des Abgeordneten Schreiner (SPD) (Drucksache 11/3166 Frage 49): Treffen Presseberichte zu, wonach der Ford-Konzern bei konkurrierenden Standortangeboten für die Aussiedlung eines Motorenwerkes mit einem Investitionsvolumen von 2,5 Milliarden DM und einem Beschäftigungseffekt von 3 000 Arbeitsplätzen sich für Wales entschieden hat, weil die britische Regierung der amerikanischen Konzern-Zentrale im Rahmen der britischen Wirtschaftsförderung Zuschüsse in Höhe von 100 Millionen DM angeboten hat, und welche Anstrengungen hatte die Bundesregierung in der gleichen Sache unternommen? Laut Presseverlautbarung von Ford/Großbritannien wird das Unternehmen in Bridgend/South Wales ein neues Automotorenwerk mit einer Investitionssumme von 725 Millionen Pfund bauen. Nach voller Betriebsaufnahme sollen bei Ford und Zulieferfirmen 3 000 neue Arbeitsplätze entstehen. Die dort gefertigten Motoren werden im wesentlichen Antriebe ersetzen, die auch bisher in Großbritannien produziert wurden. In den Unternehmensplanungen stand für diese Motorenfertigung ein deutscher Standort als Alternative nicht zur Diskussion. Ford erwartet eine staatliche Investitionsunterstützung im Rahmen der britischen Regionalförderung. Einzelheiten sind bisher nicht bekannt. Die für eine derartige Investition in der Bundesrepublik grundsätzlich zur Verfügung stehenden Fördermöglichkeiten im Rahmen der „Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" sind dem Unternehmen bekannt. Für die Durchführung dieser Förderung sind ausschließlich die Länder zuständig. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Geldern auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Hitschler (FPD) (Drucksache 11/3166 Fragen 50 und 51): Welche Erkenntnisse und Prozentzahlen liegen der Bundesregierung darüber vor, wie die durch den Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" für den Zeitraum 1988 bis 1991 aufgestellten Intentionen der Flächenstillegung zur Mengenbegrenzung von den Landwirten in den einzelnen Bundesländern angenommen Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 104. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Oktober 1988 7215* wurden, und besteht ein Zusammenhang zwischen der jeweiligen rechtlichen Ausgestaltung durch die Bundesländer und der Inanspruchnahme dieser Möglichkeiten durch die Landwirte? Wie erklärt sich die Bundesregierung, daß nach ersten Beobachtungen Landwirte im norddeutschen Raum stärker von den Möglichkeiten der Flächenstillegung Gebrauch machen, als dies im süddeutschen Raum der Fall ist, obwohl im Norden eine bessere Qualität der landwirtschaftlich genutzten Böden zu verzeichnen ist und auch die Größe der dortigen Agrarbetriebe die des Südens bei weitem übersteigt, und welche Schlußfolgerungen meint die Bundesregierung eventuell daraus ziehen zu müssen? Zu Frage 50: Über den Stand der Maßnahme der Flächenstillegung in den Bundesländern gibt die beiliegende Tabelle Flächenstillegung — Umfrage — Stand 15. Oktober 1988 — Auskunft. Das Antragsverfahren ist in allen Bundesländern mit Ausnahme von Bayern, Saarland, Rheinland-Pfalz sowie Berlin, in denen Anträge auf Flächenstillegungen noch bis zum 31. Oktober 1988 entgegengenommen werden, abgeschlossen. Am 15. Oktober 1988 waren in den Ländern von den zur Verfügung stehenden Bundes- und Ländermitteln (insgesamt 262,875 Millionen DM) rund 157 Millionen DM beantragt; dies entspricht einer Ausschöpfung für das Bundesgebiet von rund 60 %. Aufgrund der geringen Akzeptanz der Flächenstillegungsmaßnahmen in Bayern wird erwartet, daß die Mittelausschöpfung für das Bundesgebiet am Ende der Antragsfrist unter 70 % liegen wird. Damit werden im ersten Jahr der Maßnahme etwa 160 000 ha stillgelegt. In Hamburg sind die zur Verfügung stehenden Mittel überzeichnet; in Schleswig-Holstein und Niedersachsen sind sie ausgeschöpft. Eine rege Teilnahme zeichnet sich auch in Baden-Württemberg ab. Die in der Übersicht angegebenen Zahlen für Bayern stellen die bis jetzt (15. Oktober 1988) erfaßten Anträge dar; nach Auskunft des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wird mit einer Ausschöpfung der zur Verfügung stehenden Mittel von 25 bis 30 % gerechnet. Gründe für die geringe Akzeptanz in Bayern dürften — in der relativ späten Antragsfrist (die Landwirte haben ihre Anbauplanung weitestgehend abgeschlossen; die Flächen sind bestellt) und — in der direkten Konkurrenz der Flächenstillegungsmaßnahme zum Bayerischen Kulturlandschaftsprogramm, bei dem im Gegensatz zur Flächenstillegung zusätzlich die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete gezahlt wird, liegen. BML-Referat 311 311-6065/1 19. 10. 1988 3866 Flächenstillegung — Umfrage (Stand: 15. Oktober 1988) stillzulegende Fläche Höhe beantragter zur Verfügung stehende Mittels 1) Ausschöpfung Antragsfrist davon Mittel — in % — Land Zahl der — in ha — Anträge Rotation Dauer Forst ext. nichtl. Grün Nutzung — in Mill.DM — — in % — 1 2 3 4 5 6 7 Schleswig- Holstein 2) 1 301 18 957 15 83 0,5 1,5 — 21,210 21,467 99,8 abgelaufen Niedersachsen 5 283 56 572 38 61 0,2 0,6 0,2 60,4 60,546 99,8 abgelaufen Hessen 2) 3 031 13 331 32 60 0,4 2,0 0,1 14,6 18,425 79,2 abgelaufen Nordrhein- Westfalen 1 793 13 739 28 70 0,3 0,7 0,1 15,6 39,560 39,4 abgelaufen Baden- Württemberg 4 955 22 850 44 52 0,4 3,6 25,74 30,245 85,1 abgelaufen Bayern 3) 1 430 7 389 99 0,8 — 0,2 8,473 75,606 11,2 31. 10. 88 Saarland 29 400 — 4) ca. 85 — 4) - 4) - 4) 0,400 1,399 28,6 31. 10. 88 Rheinland-Pfalz 2) 1 620 9 094 41 — 4) - 4) - 4) - 4) 10,113 15,232 66,4 31. 10. 88 Berlin 1 3 — — — — 100,0 0,003 0,034 7,8 31. 10.88 Bremen 2 12 42 58 — — — 0,012 0,072 16,7 abgelaufen Hamburg 29 349 19 81 — — — 0,432 0,271 159,4 abgelaufen Bundesrepublik Deutschland insgesamt 19 474 142 696 34 5) 64 5) 0,4 5) 0,9 5) 0,1 5) 156,983 262,857 59,7 — 1) Bundes- und Ländermittel 2) Antragsstand 1. Oktober 1988 3) nur EDV-mäßig erfaßte Anträge 4) keine Angaben 5) berücksichtigt wurden nur Länder mit Angaben 7216* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 104. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Oktober 1988 Unterschiede in der Ausgestaltung der Maßnahmen der Flächenstillegung in den einzelnen Bundesländern betreffen vor allem die weniger in Anspruch genommenen Alternativen der Aufforstung, Umwandlung in extensiv zu nutzendes Grünland sowie die Nutzung für nichtlandwirtschaftliche Zwecke. Vorbehaltlich näherer Analysen nach endgültigem Abschluß des Antragsverfahrens läßt der derzeitige Stand und die sich daraus abzeichnende Situation keine eindeutigen Schlußfolgerungen hinsichtlich des Einflusses rechtlicher Unterschiede auf die Akzeptanz bei den Landwirten zu. Zu Frage 51: Die Gründe für die unterschiedliche Inanspruchnahme der Flächenstillegung in den einzelnen Bundesländern lassen sich auf zwei wesentliche Ursachen zurückführen. — Einer der Hauptgründe dafür, daß in Niedersachsen die Mittel für die Flächenstillegung so stark in Anspruch genommen werden, liegt in der Tatsache, daß die Landwirte dort hinsichtlich ihrer Entscheidung auf zweijährige Erfahrungen mit dem Grünbrache-Großversuch zurückgreifen konnten. Dies hat sich auch auf Schleswig-Holstein ausgewirkt. — Ein weiterer Grund für die starke Inanspruchnahme der Maßnahme liegt in der unterschiedlichen Betriebsgrößenstruktur in den einzelnen Bundesländern. So fällt auf, daß in den Bundesländern Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Hamburg mit überdurchschnittlichen Betriebsgrößen das Antragsvolumen, gemessen an den zur Verfügung stehenden Finanzmitteln, am größten ist, während Bayern, Rheinland-Pfalz und das Saarland mit ungünstigerer Betriebsstruktur stark zurückfallen. Diese Korrelation wird nicht sichtbar im Antragsumfang von Baden-Württemberg. In Baden-Württemberg wird vermutlich insbesondere der frühe Beginn und die kurze Antragsfrist sowie die relativ starke Befürwortung der Maßnahme durch den Berufsstand das große Interesse hervorgerufen haben. In Nordrhein-Westfalen, in dem insgesamt eine unterdurchschnittliche Beteiligung an der Flächenstillegung zu verzeichnen ist, ist in den Regionen mit starkem Anteil der Veredlungswirtschaft eine geringere Teilnahme aufgrund des Flächenbedarfs zur Gülleausbringung festzustellen. Angesichts des noch nicht in allen Bundesländern abgeschlossenen Antragsverfahrens bzw. des Fehlens detaillierterer Erkenntnisse über die Beweggründe für eine Teilnahme bzw. Nichtteilnahme an der Flächenstillegung durch die Landwirte können bislang keine konkreten Schlußfolgerungen gezogen werden. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Geldern auf die Frage des Abgeordneten Kroll-Schlüter (CDU/CSU) (Drucksache 11/3166 Frage 52): Gibt es auf der Welt einen größeren Markt, der für landwirtschaftliche Produkte aus den Entwicklungsländern zugänglicher ist als der Markt der Europäischen Gemeinschaft? Die EG ist tatsächlich seit langem weitaus wichtigster Absatzmarkt für landwirtschaftliche Produkte aus Entwicklungsländern. Im Jahre 1985 z. B. importierte die damalige Zehnergemeinschaft Agrarprodukte aus Entwicklungsländern im Werte von knapp 20 Milliarden US-Dollar. Die USA kamen auf entsprechende Einfuhren von nur 12 Milliarden und Japan auf nur 7,5 Milliarden US-Dollar. Bei den Importen handelt es sich zunächst um die typischen tropischen Produkte für die auch andere Industrieländer einen großen Importbedarf aus Entwicklungsländern haben, wie Kaffee, Kakao, Tee, Kautschuk, Jute, Sisal. Im Gegensatz zu anderen Industrieländern importiert die EG auch größere Mengen von Produkten aus Entwicklungsländern, die mit eigenen Erzeugnissen konkurrieren und dennoch weitgehend abgabenfrei in die EG gelangen. Zu diesen Produkten zählen: Ölsaaten, pflanzliche Öle, Ölkuchen bzw. -schrote, weitere Futtermittel wie Maniok, Melasse, Fischmehl, Kleie, Zitruspellets sowie Südfrüchte und Fruchtkonzentrate. Bei landwirtschaftlichen Produkten, die einer Gemeinsamen Marktordnung unterliegen, wie z. B. bei Getreide, Fleisch und Zucker ging der Bezug aus Entwicklungsländern mit zunehmendem Selbstversorgungsgrad der Gemeinschaft zurück. Beachtliche Ausnahmen hiervon gelten für die AKP-Staaten, insbesondere für Zucker, aber auch für Reis und Rindfleisch, wo besondere Lieferpräferenzen bestehen. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Geldern auf die Frage des Abgeordneten Eigen (CDU/CSU) (Drucksache 11/3166 Fragen 53 und 54): In welchem der zwölf Länder der Europäischen Gemeinschaft gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Bestandsobergrenzen der Tierhaltung für Landwirte und in welcher Höhe? In welcher Weise hat die Bundesrepublik Deutschland eine Möglichkeit, die Statistiken der Europäischen Gemeinschaft zu überprüfen, um bei Getreide die gleiche Manipulation wie bei Raps zu verhindern? Zu Frage 53: Nach Kenntnis der Bundesregierung gibt es in keinem Land der Europäischen Gemeinschaften Bestandsobergrenzen, die die Tierhaltung ab einer bestimmten Bestandsgröße verbieten. Dagegen gibt es eine Reihe von Beispielen, daß Betriebe von einer bestimmten Größe oder einer festgelegten Einkommenshöhe an nicht mehr in Förderungsmaßnahmen einbezogen werden oder keine steuerlichen Vergünstigungen erhalten. In der Bundesrepublik Deutschland sind im steuerlichen Bereich die Abgrenzungsvorschriften zwischen landwirtschaftlicher und gewerblicher Tierhaltung am striktesten ausgebildet. Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 104. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Oktober 1988 7217* Der Einkommensausgleich über die Mehrwertsteuer wird Betrieben mit mehr als 330 VE nicht gewährt. In Luxemburg sind die Abgrenzungsvorschriften in Grundzügen dem deutschen Steuerrecht nachgebildet. In einigen übrigen Mitgliedstaaten, z. B. Frankreich und Belgien, werden Betriebe, die bestimmte Tierbestände überschreiten, von gewissen steuerlichen Vergünstigungen ausgeschlossen. In dem Entwurf des Gesetzes zur Förderung der bäuerlichen Landwirtschaft wird ebenfalls keine Bestandsobergrenze mit Verbotscharakter eingeführt; bei der Verteilung von mehr als einer Milliarde DM werden allerdings Betriebe ausgenommen, deren Tierbestände bestimmte Grenzen überschreiten. Die Grenzen wurden in Anlehnung an Vorschläge des Deutschen Bauernverbandes festgelegt. Daneben ist vorgesehen, den an der Fläche orientierten Ausgleich nur zu gewähren, wenn nicht mehr als 3 Dungeinheiten je ha ausgebracht werden. In diese Richtung gehen z. B. auch Vorschriften in den Niederlanden, wo überschüssige Düngermengen mit direkten Abgaben belastet werden oder zusätzliche Kosten durch Abtransport verursachen. Zu Frage 54: Die Bundesregierung hat keine Anhaltspunkte dafür, daß wie in der Frage unterstellt wird, bei Raps Manipulationen der amtlichen Erntestatistiken vorgenommen wurden. Größere Veränderungen zwischen den Vorausschätzungen und den erhobenen Ergebnissen sind u. a. aufgrund der Unsicherheiten über den einzuschätzenden Witterungsverlauf nicht ungewöhnlich. Die Qualität nimmt folglich mit sich verringerndem Abstand zum Erntezeitpunkt deutlich zu. Neben den von den Mitgliedstaaten im Rahmen der amtlichen Statistik dem Statistischen Amt der EG gemeldeten Daten zieht die EG-Kommission Angaben aus weiteren Quellen außerhalb der amtlichen Statistik heran, um zu einem festgelegten Termin die für Maßnahmen der Marktordnung relevanten Erntemengen zu bestimmen. Die kürzlich von der EG-Kommission vorläufig ermittelte Rapsernte 1988 stellt einen Druchschnittswert aus den beiden genannten Quellen dar. Die Prüfungsmöglichkeiten der amtlichen EG-Statistik durch die Bundesregierung sind gering, da die Schätzungen und Erhebungen für Feldfrüchte von den Mitgliedstaaten bisher ohne rechtsverbindliche Grundlagen auf Gemeinschaftsebene durchgeführt werden. Deshalb unterstützt die Bundesregierung die Bemühungen der EG, durch eine für alle Mitgliedstaaten rechtsverbindliche Regelung bei Getreide eine höhere Transparenz hinsichtlich des Meldetermins, der Anforderungen an die Genauigkeit sowie der verwendeten Verfahren der Ernteermittlung zu schaffen. Die Kommission hat den ersten Entwurf einer entsprechenden Rechtsvorschrift vorgelegt, die bereits für die Ernte 1989 Anwendung finden soll. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen der Abgeordneten Frau Bulmahn (SPD) (Drucksache 11/ 3166 Fragen 55 und 56) : Wie bewertet die Bundesregierung das Plakat, mit dem die Bundeswehr in Munster zum 24. September 1988 zu einem „Tag der gepanzerten Kampftruppen" einlud und die Tatsache, daß dort eine „Vorführung von gepanzerten Gefechtsfahrzeugen der ehemaligen Wehrmacht in der Bewegung" erfolgen sollte? Seit wann ist der Bundesregierung der genannte Fall bekannt, und welche Schritte hat sie seither eingeleitet? Zu Frage 55: Anläßlich eines umfangreichen Programms eines Tages der offenen Tür, sollte u. a. auch demonstriert werden, mit welcher Geschwindigkeit militärtechnische Entwicklungen voranschreiten. Dazu sollten vergleichende Vorführungen dienen. Diese Vorführungen waren keine Maßnahmen der Traditionspflege und sollten auch so nicht gesehen werden. Aufgrund einer zum Teil ungeschickten graphischen und textlichen Gestaltung hat das in Rede stehende Plakat dieses Anliegen nur unvollkommen deutlich werden lassen. Zu Frage 56: Der geplante „Tag der gepanzerten Kampftruppen", nicht aber das Programm im einzelnen, war seit Jahresbeginn dem Führungsstab des Heeres bekannt. Durch die starke Teilnahme ziviler Vereine, die sich der Pflege und Erhaltung historischer Militärfahrzeuge widmen, erhielt die Vorführung am Vormittag des 24. September 1988 eine der Bundeswehr nicht angemessene Gewichtung in die Vergangenheit. Der Inspekteur des Heeres entschied daher am selben Tag, daß die historischen Fahrzeuge am Nachmittag nicht mehr in der Bewegung gezeigt werden sollten. Weitere Schritte sind nicht erforderlich. Plakat und Vorführung geben keinen Anlaß, begründet am gesunden und demokratischen Traditionsverständnis unserer Bundeswehr zu zweifeln oder Zweifel zu schüren. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen der Abgeordneten Frau Fuchs (Verl) (SPD) (Drucksache 11/3166 Fragen 57 und 58): Sind der Bundesregierung außer dem „Tag der gepanzerten Kampftruppen" am 24. September 1988 in Munster weitere Vorfälle bekannt, bei denen Waffen der ehemaligen Wehrmacht öffentlich ausgestellt oder vorgeführt wurden? Welche Schritte hat die Bundesregierung unternommen, um derartige Vorfälle in Zukunft auszuschließen? Zu Frage 57: Der Bundesregierung sind keine weiteren Veranstaltungen wie der „Tag der gepanzerten Kampftruppen" am 24. September 1988 in Munster bekannt. 7218* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 104. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Oktober 1988 Die Bundeswehr verfügt über Fahrzeuge, Waffen und Gerät früherer deutscher Streitkräfte in Lehr- und Studiensammlungen für Zwecke der Ausbildung, die auch der Öffentlichkeit zugänglich sind und bleiben sollen. Zu Frage 58: Der hier vorliegende Einzelfall erfordert nach Auffassung der Bundesregierung keine verallgemeinernden Anordnungen. Eine Wiederholung ist in dieser Form nicht beabsichtigt.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Heinz Westphal


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Beckmann?


Rede von Ekkehard Gries
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Wenn Sie mir freundlicherweise die Zeit anhalten.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Klaus Beckmann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Kollege, sind Sie mit mir der Auffassung, daß für den Fall, daß das Transrapidsystem bei uns eingeführt wird, die Strecke RuhrgebietDüsseldorf—Köln in der Verlängerung nach Süddeutschland die geeignetere ist?

    (Daubertshäuser [SPD]: Eben nicht! Er hat gerade das Gegenteil gesagt! — Frau Roitzsch [Quickborn] [CDU/CSU]: Nein!)