Meine Damen und Herren, jetzt gehen wir so vor: Mir liegt ein Brief des Bundesministers der Finanzen vor, von ihm selbst unterschrieben, in dem er sich beim Präsidenten für 13 Uhr entschuldigt, also für die Veranstaltung, die wir vor der Fragestunde hatten. Insofern habe ich die Pflicht, nachzuprüfen, ob diese Entschuldigung auch jetzt noch gilt. Das werde ich jetzt machen.
Die Frage ist, wie wir geschäftsordnungsmäßig weiter verfahren. Wir stehen vor der Notwendigkeit, eine Abstimmung über den gestellten Antrag auf Herbeirufung eines Ministers vorzunehmen. Das ist das normale Verfahren. Bei einer solchen Abstimmung über eine Sache kann festgestellt werden, ob die Beschlußfähigkeit vorhanden ist oder nicht.
Ich werde gerade darauf aufmerksam gemacht, daß es in dem Brief des Bundesfinanzministers mit der Bitte, ihn zu entschuldigen, heißt: ab 13 Uhr von den Sitzungen des Deutschen Bundestages freizustellen. — Ich will das trotzdem feststellen lassen, denn der Anlaß ist, so glaube ich, klar. Ich bitte also darum, daß das in der Zwischenzeit geschieht.
Ich schlage vor, daß wir, bevor wir zu unserer Abstimmung über diese Frage kommen, zunächst einmal feststellen, ob der Minister überhaupt erreichbar ist. Wenn sich herausstellt, daß er nicht erreichbar ist, können wir uns auch die Abstimmung sparen. Ich glaube, das ist das richtige Verfahren.
Im übrigen muß ich hier mitteilen, daß es durchaus schon Fälle gegeben hat, in denen ein Minister in der Fragestunde herbeigerufen worden ist.
Meine Damen und Herren, mein Vorschlag ist, so zu verfahren, daß wir in der Zwischenzeit die Dringliche
Frage aufrufen, die sich an einen anderen Geschäftsbereich wendet,
nämlich an den Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung. Zwar behandelt sie dasselbe Thema, aber eben gezielt auf den Verteidigungsminister. Wenn ich in der anderen Sache eine Nachricht habe, werde ich entsprechend fortfahren. Besteht Einverständnis? — Ich sehe und höre keinen Widerspruch.
Ich bitte Herrn Staatssekretär Voss, im Saal zu bleiben, weil sein Geschäftsbereich noch nicht abgehandelt ist, und bitte Herrn Parlamentarischen Staatssekretär Würzbach, zur Beantwortung der Dringlichen Frage 4 des Abgeordneten Voigt zur Verfügung zu stehen, die ich hiermit aufrufe:
Wird die Bundesregierung ihr Konsultationsrecht beim geplanten Verkauf von Tornado-Kampfflugzeugen an Jordanien durch die britische Regierung dahin gehend ausüben, daß sie gegen den Waffenexport in den Nahen Osten Stellung nimmt?
Bitte schön, Herr Staatssekretär.