Rede von
Norbert
Gansel
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Staatssekretär, ist es zutreffend, daß entsprechend Art. 26 des Grundgesetzes und entsprechend dem Kriegswaffenkontrollgesetz bzw. dem Außenwirtschaftsgesetz die Bundesregierung Genehmigungen erteilen muß, wenn Teile eines militärischen Kampfflugzeugs aus der Bundesrepublik an einen NATO-Partner geliefert werden sollen, und daß nach den Grundsätzen der Bundesregierung vom 28. April 1982 dann eine Prüfung vorzunehmen ist und Genehmigungen nicht zu erteilen sind, wenn diese Teile von Kriegswaffen über ein NATO-Land in Länder der Dritten Welt — und hier in einen Spannungsbereich — weiterexportiert werden sollen?
Dr. Voss, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Gansel, ich habe bereits dargelegt, daß sich der Bundessicherheitsrat mit dem britischen Export befaßt hat und daß bei seiner Entscheidung die Grundsätze vom 28. April 1982 für den Waffenexport beachtet worden sind.