Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Olms, so billig kommen Sie hier damit nicht weg!
Sie sind die Mitverfasserin von Aufrufen, die wirklich schlimm sind. Wir haben dort ein Flugblatt, das in der Tat anonym ist, aber doch aus derselben Gesellschaft kommt.
Wir haben ein Flugblatt, in dem geschrieben wird: Für den Angriff auf die Infrastruktur Berlins!
— Ich komme gleich darauf; eine Sekunde. — Für schlimme Bilder vor den Kameras der Weltpresse!
Wo ist denn nun Ihre Stellungnahme zu diesen unmaskierten Aufrufen zur Gewalt? Woher nehmen Sie die moralische Berechtigung, sich hier über Handlungen der Polizei aufzuregen, wenn Sie selber nicht ein einziges Wort dazu finden, in welch empörender Weise in Berlin zu Straftaten, zur Gewalt, zur Provokation
und zur Plünderung aufgerufen worden ist? Wo ist Ihre Stellungnahme dazu? Tun Sie so, als ob es das nicht gegeben hat? Sind Sie davon vollkommen frei? Haben Sie damit überhaupt nichts zu tun? Gar nichts? Diese Fragen müssen Sie beantworten. Vor allen Dingen müßten Sie sich diese Fragen einmal selber stellen, ehe Sie hier im Plenum eine derartige Rede halten.
Ich wollte eigentlich nur ein paar Worte zu dem sagen, was Sie, Herr Senator, hier ausgeführt haben. Zunächst einmal: Wir finden es wirklich hervorragend, daß Sie sich dieser Debatte hier stellen. Denn zu einem Teil tun wir ja das, was eigentlich im Berliner Abgeordnetenhaus debattiert werden müßte, wahrscheinlich sehr viel sachkundiger, sehr viel näher an den Tatsachen, um die es dabei geht.
Es kann gar keine Frage sein — da folgen wir Ihnen — , daß der Polizeieinsatz unter äußerster politischer Gefährdung stand, daß die Einsatzlage außerordentlich kompliziert war und daß die Polizei dort mit einer wirklich empörenden Provokation zu tun hatte. Das ist alles unbenommen.
Nicht folgen können wir Ihnen aber bei Ihren Bemerkungen über die Pressefreiheit. Sie haben recht, daß die Pressefreiheit unter dem Vorbehalt der allgemeinen Gesetze steht. Aber es gibt kein Gesetz etwa darüber, daß die Polizei die Pressefreiheit oder die Berichterstattung bei einem Einsatz ausschalten könnte.
Ich rede nicht von Journalisten, die die Polizei behindern. Ich rede nicht von Journalisten, die sich selber polizeiliche Handlungen anmaßen, was ja auch vorgekommen ist, nicht in Berlin, aber in Köln. Vielmehr rede ich z. B. von den Filmberichterstattern, die — wie
man sehen konnte — im Abstand von dem Polizeieinsatz tätig waren. Und dann geht ein Polizeibeamter auf einen zu und hält die Hand vor das Objektiv. Ich denke an Polizeieinsätze der Berliner Polizei in Bayern, wo eine ganze Reihe von Strafverfahren eingestellt worden ist, weil die Polizeibeamten nicht identifiziert werden konnten.
Ich habe das dunkle Gefühl, daß die Handlungsweise einzelner Beamter, die man sehen konnte, mit auf die Vorstellung zurückzuführen ist: Ich möchte bei dieser oder jener Handlung nicht erkannt werden.
Deshalb sage ich Ihnen zu dieser etwas zufriedenen Art der Darstellung, die Pressefreiheit müsse einmal zurücktreten: Die Pressefreiheit muß nicht zurücktreten. Der Journalist darf polizeiliches Handeln nicht behindern. Die Pressefreiheit braucht nicht zurückzutreten und darf es nicht.
Mein Appell und der Appell unserer Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus an Sie lautet, auf den Geist der Polizei gerade in Berlin sorgfältig zu achten, daß sie dem Ruf gerecht wird, daß Berlin eine freie Stadt ist und eine freie Stadt bleiben muß.