Rede von
Rainer
Haungs
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Diese Petition ist relativ einfach. Deshalb ist die mehrheitliche Entscheidung des Petitionsausschusses, sie als Material zu behandeln, durchaus auch sachgerecht.
Die Petentin, die uns angeschrieben hat, versteht nicht, daß ein Arbeitnehmer — es handelte sich hier um einen mittelständischen, kleinen Betrieb — , der in dem betreffenden Jahr in dem Unternehmen überhaupt nicht gearbeitet hat, trotzdem einen Urlaubsanspruch hat. Die Petentin hat natürlich ein gutes Recht, daß wir uns mit dieser Petition sachgerecht befassen. Deshalb hat der Petitionsausschuß auch mit Mehrheit beschlossen, dem Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung diese Petition als Material zu überweisen. Der Ausschuß hält die Eingabe für einen geeigneten Anlaß, über eine Gesetzesänderung nachzudenken, da die Rechtsprechung über Jahrzehnte hinweg den
Zusammenhang zwischen Arbeitsleistung und Urlaubsanspruch gesehen hat. Es stand bis 1982 nach höchstrichterlicher Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts fest, daß es Rechtsmißbrauch sei, für ein Jahr Urlaub geltend zu machen, wenn ihm in dem betreffenden Urlaubsjahr keine angemessene Arbeitsleistung gegenüberstand.
Der Petent und der Petitionsausschuß verstanden es deshalb nicht, warum diese Rechtsprechung aufgegeben wurde. Deshalb wird darauf hingewiesen, daß es keinem Arbeitgeber zugemutet werden kann, Arbeitsplätze zu schaffen, wenn das Risiko, Kosten tragen zu müssen, denen keine entsprechende Leistung gegenüberstand, so groß ist, wie in dieser Petition geschildert. Gerade kleine mittelständische Betriebe werden in Zukunft bei der Schaffung neuer Dauerarbeitsplätze sehr zurückhaltend sein und dem unkalkulierbaren Risiko ausweichen, indem sie befristete Arbeitsverhältnisse schaffen. Dies kann aber nicht das Ziel unserer Politik sein, und dies hat deshalb, liebe Kollegin Bulmahn, auch nichts mit Verletzung von Arbeitnehmerrechten zu tun.
Unser Ziel ist es, dauerhafte Arbeitsplätze zu schaffen, und unser Ziel ist es, eine Sozialgesetzgebung zu haben, die auch von der Mehrheit der mittelständischen Unternehmer verstanden wird.
Die vom Petenten vorgetragene Kritik hinsichtlich der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu § 7 des Bundesurlaubsgesetzes findet sich auch in der arbeitsrechtlichen Literatur und zum Teil auch bei den Instanzgerichten wieder. Deshalb hat der Petitionsausschuß großes Verständnis für die vorgetragene Bitte, und wir wollen versuchen, im Wege der Gesetzgebung die Rechtslage wiederherzustellen, die früher bestanden hat. Deshalb auch das Votum, diese Petition als Material zu überweisen.