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ID1110012700

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    Plenarprotokoll 11/100 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 100. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 13. Oktober 1988 Inhalt: Gedenkworte für den verstorbenen bayerischen Ministerpräsidenten Franz Josef Strauß 6791 A Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Dr. Knabe und Dr. Dollinger . . . . 6792 C Bestimmung der Abg. Frau Matthäus-Maier zum ordentlichen Mitglied im Gemeinsamen Ausschuß und im Vermittlungsausschuß an Stelle des ausgeschiedenen Abg. Dr. Apel 6792 A Wahl der Abg. Höffkes und Bindig als stellvertretende Mitglieder in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates an Stelle der ausgeschiedenen Abg. Lemmrich und Duve 6792 C Erweiterung der Tagesordnung 6792 D Begrüßung des Präsidenten der Nationalversammlung der Französischen Republik und einer Delegation 6793 A Tagesordnungspunkt 3: Überweisungen im vereinfachten Verfahren a) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung des Geschäftswertes bei land- oder forstwirtschaftlichen Betriebsübergaben (Drucksache 11/2343) b) Beratung der Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zur Unvereinbarkeit eines Abgeordnetenmandats im Europäischen Parlament mit einem Abgeordnetenmandat in einem nationalen Parlament (Drucksache 11/2735) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 2: Beratung des Antrags der Abgeordneten Wüppesahl, Frau Schmidt-Bott und der Fraktion DIE GRÜNEN Datenverarbeitungspraxis des Bundeskriminalamts hier: Datei über die grenzpolizeiliche Ein- und Ausreisekontrolle (Drucksache 11/1156) 6793 B Tagesordnungspunkt 4: a) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Montrealer Protokoll vom 16. September 1987 über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen (Drucksachen 11/2676, 11/3093, 11/3094) b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Hauff, Schäfer (Offenburg), Frau Dr. Hartenstein, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Schutz der Ozonschicht durch Verbot des Einsatzes von Fluorchlorkohlenwasserstoffen (Drucksache 11/678) Schmidbauer CDU/CSU 6794 B Müller (Düsseldorf) SPD 6796 A Baum FDP 6798 A Dr. Knabe GRÜNE 6799 C Dr. Töpfer, Bundesminister BMU . . . 6801B Dr. Lippold (Offenbach) CDU/CSU . . . 6803 D Frau Ganseforth SPD 6805 D Tagesordnungspunkt 5: a) Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung: Ergebnisse der Jahrestagung des Internationalen Währungsfonds und der Weltbank in Berlin vom 27. bis 29. September 1988 II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 100. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. Oktober 1988 b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Hauchler, Dr. Mitzscherling, Dr. Wieczorek, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Jahrestagung des Internationalen Währungsfonds und der Weltbank in Berlin vom 27. bis 29. September 1988 (Drucksache 11/2765) c) Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU und FDP: Gemeinsame Jahresversammlung 1988 des Internationalen Währungsfonds (IWF) und der Weltbank (Drucksache 11/2988) d) Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Eid, Volmer und der Fraktion DIE GRÜNEN: Auswirkungen der Anpassungsprogramme von Weltbank und Internationalem Währungsfonds in der Dritten Welt (Drucksache 11/1793) e) Beratung des Antrags des Abgeordneten Volmer und der Fraktion DIE GRÜNEN: Kein zweiter Energiesektorkredit für Brasilien (Drucksache 11/2881) f) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Hauchler, Bindig, Bernrath, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Zukunftsprogramm Dritte Welt (Drucksachen 11/828, 11/2567) Dr. Stoltenberg, Bundesminister BMF . . 6809 C Frau Matthäus-Maier SPD 6813 C Dr. Graf Lambsdorff FDP 6818 A Volmer GRÜNE 6820 D Dr. Grünewald CDU/CSU 6824 B Klein, Bundesminister BMZ 6825 D Dr. Hauchler SPD 6828 A Dr. Pinger CDU/CSU 6830 B Frau Folz-Steinacker FDP 6831 C Feilcke CDU/CSU 6832 C Dr. Gautier SPD 6833 C Kittelmann CDU/CSU 6836 A Frau Matthäus-Maier (Erklärung nach § 30 GO) 6837 A Zusatztagesordnungspunkt 3: Aktuelle Stunde betr. jüngste Einschränkungen der Meinungsfreiheit in Ost-Berlin und der DDR Lintner CDU/CSU 6840 D Büchler (Hof) SPD 6841 C Ronneburger FDP 6842B, 6849 B Frau Hensel GRÜNE 6843A, 6848 D Frau Dr. Wilms, Bundesminister BMB . . 6844 A Duve SPD 6845 A Lummer CDU/CSU 6845 D Dr. Haack SPD 6846 D Reddemann CDU/CSU 6847 C Böhm (Melsungen) CDU/CSU 6849 D Niggemeier SPD 6850 D Werner (Ulm) CDU/CSU 6851 C Tagesordnungspunkt 6: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Jahreswirtschaftsbericht 1988 der Bundesregierung (Drucksachen 11/1924, 11/2584) . . . 6852 C Tagesordnungspunkt 7: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Jahreswirtschaftsbericht 1988 der Bundesregierung (Drucksachen 11/1923, 11/2618) . . . 6852 C Tagesordnungspunkt 8: Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgabe bei Kap. 15 02 Tit. 652 11 — Beihilfen an junge Zuwanderer für ihre Schul- und Berufsausbildung (Drucksachen 11/2682, 11/2955) . 6852 C Tagesordnungspunkt 9: Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 84 zu Petitionen (Drucksache 11/3006) 6853 A Tagesordnungspunkt 10: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur fünften Änderung der Richtlinie 76/768/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für kosmetische Mittel (Drucksachen 11/2841 Nr. 12, 11/3049) 6853 A Tagesordnungspunkt 11: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Parteiengesetzes und anderer Gesetze (Drucksache 11/2421) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 4: Beratung des Antrags der Fraktion DIE GRÜNEN: Änderung des Parteiengesetzes (Drucksache 11/3097) Spilker CDU/CSU 6853 C Bernrath SPD 6855 D Dr. Hirsch FDP 6857 D Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 100. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. Oktober 1988 III Frau Dr. Vollmer GRÜNE 6859 D Gerster (Mainz) CDU/CSU 6862 B Conradi SPD 6864 D Tagesordnungspunkt 12: Beratung des Antrags der Abgeordneten Mischnick, Cronenberg (Arnsberg), Wolfgramm (Göttingen), Beckmann und Genossen: Gestaltung des neuen Plenarsaales hier: Änderung des Beschlusses über die Sitzordnung (Drucksache 11/2537 [neu]) Mischnick FDP 6866D, 6880 A Conradi SPD 6868 D Bohl CDU/CSU 6871 C Häfner GRÜNE 6873 C Echternach, Parl. Staatssekretär BMBau 6875 B Frau Weyel SPD 6877 B Martin, Staatsminister des Landes Rheinland-Pfalz 6878B Dr.-Ing. Kansy CDU/CSU 6879 A Namentliche Abstimmung 6881 A Ergebnis 6883 C Tagesordnungspunkt 13: Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 64 zu Petitionen (Drucksache 11/2337) Frau Bulmahn SPD 6881 B Haungs CDU/CSU 6882 B Hoss GRÜNE 6882 D Funke FDP 6884 D Tagesordnungspunkt 14: Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 66 zu Petitionen (Drucksache 11/2434) Schäfer, Staatsminister AA 6885 C Peter (Kassel) SPD 6886 A Dr. Göhner CDU/CSU 6887 A Frau Nickels GRÜNE 6887 D Funke FDP 6888 C Tagesordnungspunkt 15: a) Beratung der Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zur Lage der Stahlindustrie (Drucksache 11/1537) b) Beratung der Unterrichtung durch das Europäische Parlament Legislative Entschließung mit der Stellungnahme des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag der Kommission an den Rat für eine Verordnung zur Einführung eines Gemeinschaftsprogramms zugunsten der Umstellung von Eisen- und Stahlrevieren (Programm RESIDER) Legislative Entschließung mit der Stellungnahme des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag der Kommission an den Rat für einen Beschluß über einen Beitrag an die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl zu Lasten des Gesamthaushaltsplans der Gemeinschaften zur Finanzierung von Sozialmaßnahmen im Rahmen der Umstrukturierung der Eisen- und Stahlindustrie und Entschließung mit der Stellungnahme des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag der Kommission an den Rat für die von bestimmten Voraussetzungen abhängige Einführung eines neuen Quotensystems für bestimmte Erzeugnisse mit einer Laufzeit von drei Jahren (Drucksache 11/1676) Dr. von Wartenberg, Parl. Staatssekretär BMWi 6889 C Dr. Jens SPD 6890 D Dr. Lammert CDU/CSU 6892 B Sellin GRÜNE 6893 C Frau Würfel FDP 6894 D Tagesordnungspunkt 16: Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Krieger, Frau Rust, Frau Schoppe und der Fraktion DIE GRÜNEN: Gegen die Verschärfung des § 218 StGB (Drucksache 11/2957) Frau Schoppe GRÜNE 6896 A Geis CDU/CSU 6897 A Frau Dr. Götte SPD 6899 D Funke FDP 6901 C Engelhard, Bundesminister BMJ 6903 A Sauter, Staatssekretär des Freistaates Bayern 6904 B Tagesordnungspunkt 17: a) Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (Drucksache 11/2212) b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung besoldungs- und wehrsoldrechtlicher Vorschriften (Drucksache 11/2383) Heistermann SPD 6907 D Frau Hürland-Büning, Parl. Staatssekretär BMVg 6909 C Richter FDP 6910 D Frau Schilling GRÜNE 6911D Ganz (St. Wendel) CDU/CSU 6912 C IV Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 100. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. Oktober 1988 Tagesordnungspunkt 18: Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über ihre Maßnahmen zur Förderung der ostdeutschen Kulturarbeit gemäß § 96 BVFG in den Jahren 1984 und 1985 (Drucksache 11/2572) Spranger, Parl. Staatssekretär BMI . . . . 6914 B Dr. Nöbel SPD 6915 A Dr. Czaja CDU/CSU 6918A Wolfgramm (Göttingen) FDP 6920 B Tagesordnungspunkt 19: Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Beseitigung der Sonderstellung von psychisch Kranken in der Krankenversicherung (Drucksache 11/2594) Egert SPD 6921 B Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU . . . 6922 D Hoss GRÜNE 6923 D Heinrich FDP 6924 B Höpfinger, Parl. Staatssekretär BMA . . 6924 D Tagesordnungspunkt 2 (Fortsetzung) : Fragestunde — Drucksache 11/3080 vom 7. Oktober 1988 — Anfertigung einer amtlichen deutschen Übersetzung des UN-Seerechtsübereinkommens einschließlich der Schlußakte MdlAnfr 12 07.10.88 Drs 11/3080 Grunenberg SPD Antw StMin Schäfer AA 6837 D ZusFr Grunenberg SPD 6838 A ZusFr Gansel SPD 6838 B Stand der Verhandlungen über den WEU-Beitritt Spaniens und Portugals; Beitritt aller europäischen Mitgliedsländer der Atlantischen Allianz MdlAnfr 13, 14 07.10.88 Drs 11/3080 Antretter SPD Antw StMin Schäfer AA 6838 C ZusFr Dr. Scheer SPD 6838 D ZusFr Gansel SPD 6839 A ZusFr Antretter SPD 6839 B Intervention für die Freilassung der in Afghanistan festgehaltenen Deutschen MdlAnfr 15 07.10.88 Drs 11/3080 Gansel SPD Antw StMin Schäfer AA 6839 D ZusFr Gansel SPD 6840 A ZusFr Duve SPD 6840 C Nächste Sitzung 6926 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 6927* A Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO des Abg. Schulhoff (CDU/CSU) zur Abstimmung über den Antrag betr. „Gestaltung des neuen Plenarsaales; hier: Änderung des Beschlusses über die Sitzordnung" 6927* C Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 100. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. Oktober 1988 6791 100. Sitzung Bonn, den 13. Oktober 1988 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein 14. 10. Dr. Ahrens 14. 10. Dr. Biedenkopf 13. 10. Brandt 14. 10. Cronenberg (Arnsberg) 14. 10. Frau Dempwolf 14. 10. Frau Garbe 14. 10. Dr. Hauff 14. 10. Hauser (Krefeld) 14. 10. Hedrich 14. 10. Hiller (Lübeck) 14. 10. Frau Karwatzki 13. 10. Frau Kelly 14. 10. Kißlinger 14. 10. Klose 14. 10. Leonhart 14. 10. Lüder 14. 10. Dr. Müller 13. 10. Paintner 14. 10. Poß 14. 10. Reuschenbach 14. 10. Schluckebier 14. 10. Frau Schmidt (Nürnberg) 14. 10. Schröer (Mülheim) 14. 10. Frau Dr. Segall 14. 10. Sielaff 13. 10. Dr. Sperling 14. 10. Stratmann 14. 10. Frau Dr. Süssmuth 13. 10. Tietjen 14. 10. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Vondran 14. 10. Dr. Waigel 14. 10. Dr. Warnke 13. 10. Dr. Zimmermann 14. 10. Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO des Abg. Schulhoff (CDU/CSU) zur Abstimmung über den Antrag betr. „Gestaltung des neuen Plenarsaales; hier: Änderung des Beschlusses über die Sitzordnung": Ich werde mich an der Abstimmung zum Tagesordnungspunkt 12 nicht beteiligen, da ich kein Vertrauen mehr zu den architektonischen Vorgaben habe, insbesondere was deren Realisationsmöglichkeiten in preislicher und zeitlicher Hinsicht anbetrifft. Der Abriß des alten Plenarsaales wurde damals damit begründet, dies Verfahren sei billiger und ginge auch schneller, eine Sanierung würde teurer und auch länger dauern. Genau das Gegenteil ist jedoch eingetreten: Die Baukosten haben sich bis jetzt schon um 50 % erhöht, und der Fertigstellungstermin hat sich um ein Jahr verzögert. Ich fühle mich zutiefst getäuscht und möchte mich im Hinblick auf möglicherweise noch kommende Weiterungen nicht weiter einbinden lassen. Leider wurde bisher nur etwas realisiert, nämlich der Abriß eines Denkmals, in dem fast 40 Jahre deutsche Nachkriegsgeschichte stattfand.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Karl-Heinz Spilker


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Wir behandeln heute im Deutschen Bundestag in erster Lesung den von den Fraktionen der CDU/CSU, der SPD und der FDP eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Parteiengesetzes von 1967 und anderer Gesetze. Aus diesem Anlaß werden wir wieder einmal über die politischen Parteien und im Zusammenhang damit über Fragen der Parteienfinanzierung, aber auch andere Probleme debattieren.
    Nach Art. 21 Abs. 1 des Grundgesetzes wirken die Parteien bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Mit dieser Festlegung wurden 1949 erstmals in der deutschen Geschichte die Parteien von der Verfassung anerkannt, aber gleichzeitig auch gefordert. Im Grundgesetzkommentar Maunz/Dürig/Herzog heißt es dazu:
    Die Aufnahme von Rechtssätzen über die politischen Parteien in das Grundgesetz ist für das deutsche Verfassungsrecht neu; sowohl der Verfassungsgesetzgeber wie auch der ausführende einfache Gesetzgeber betreten mit dieser Regelung Neuland.
    Ich zitiere weiter:
    Welche Tragweite im allgemeinen und im einzelnen die Behandlung dieses Fragenkreises im Grundgesetz hat, ist umstritten.
    In der Tat liest sich der Art. 21 des Grundgesetzes leichter, als er zu interpretieren ist. Unbestritten ist, daß Art. 21 unmittelbar geltendes Recht setzt, darüber hinaus aber den Gesetzgeber beauftragt, die weitere Durchführung dieser Rechtssätze zu gestalten.
    Mein Kollege Wolfgang Bötsch hat in der Debatte des Deutschen Bundestages über die Parteienfinanzierung und Unabhängigkeit des politischen Mandats am 18. November 1984 hier erklärt — ich zitiere mit Genehmigung des Herrn Präsidenten —:
    Die Existenz politischer Parteien ist unverzichtbare Voraussetzung für den Bestand und die Funktionsfähigkeit der großen demokratischen Staaten mit freiheitlicher Grundordnung. Die Parteien sind gewissermaßen der Eckstein der parlamentarisch-repräsentativen Demokratie.
    Und weiter:
    Ohne politische Parteien gäbe es diesen Staat Bundesrepublik Deutschland nicht und gäbe es dieses Parlament nicht.
    Warum zitiere ich das? Meine Damen und Herren, zu dem Erscheinungsbild der Weimarer Zeit und den damaligen politischen Verhältnissen gehörten demagogische Schlagworte und Beschimpfungen, die geeignet waren und auch sein sollten, politische Parteien und deren Mitglieder zu diffamieren, um sie letztlich unmöglich zu machen. Es entwickelte sich die Meinung, daß Politik den Charakter verdirbt und Parteien schlecht oder bestenfalls ein notwendiges Übel sind. Schließlich wollte man in der Allgemeinheit nicht mehr verstehen, daß eine Demokratie ohne politische Parteien unmöglich zu handhaben ist. Die schlimmen Folgen — wenn ich an das Ende der Weimarer Republik und an die Zeit danach erinnern darf — sind uns bekannt.



    Spilker
    Der Parlamentarische Rat, der Ende der 40er Jahre das Grundgesetz erarbeitete, ging von diesen Erfahrungen und sehr bitteren Erkenntnissen aus. Unsere Verfassungsväter institutionalisierten die politischen Parteien,

    (Frau Unruh [GRÜNE]: Das waren die Väter! Wo bleiben die Mütter?)

    die keineswegs staatliche Gewalt ausüben, sondern — wie gesagt — bei der politischen Willensbildung des Volkes mitwirken sollten.
    Ich erwähnte, daß sich die Interpretation des Art. 21 des Grundgesetzes als schwierig erwies. Vielleicht war das auch ein Grund für dieses Parlament, mit der Gesetzgebung für politische Parteien bis 1967 zu warten. Wegen der Parteienfinanzierung war allerdings bereits 1958 das Bundesverfassungsgericht tätig gewesen. Es hat die damals praktizierte steuerliche Abzugsfähigkeit von Spenden an politische Parteien ganz erheblich eingeengt. Ich möchte nun nicht alle Novellierungen des Parteiengesetzes aufzählen oder die verschiedenen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts aus den Jahren 1966, 1968, 1979 und 1986 zitieren, aber wenigstens darauf hinweisen, daß die vorhin geschilderten Meinungsverschiedenheiten über Art. 21 des Grundgesetzes in der fachwissenschaftlichen Literatur nicht ohne Folgen blieben. In den genannten Jahren entwickelten sich auch Meinungsverschiedenheiten zwischen Legislative und Judikative über die rechtliche Auslegung und Gestaltung des Art. 21, aber auch anderer Bestimmungen des Grundgesetzes, die zum Teil noch nicht überwunden sind, aber mit dieser Gesetzesvorlage abgebaut werden sollen.
    Im Jahre 1983 wurde das Parteiengesetz erneut geändert. Erstmals wurde der Chancenausgleich in das Parteiengesetz aufgenommen, und gleichzeitig wurde die bereits 1967 eingeführte Wahlkampfkostenerstattung auf 5 DM angehoben. Hierfür war nicht nur die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in dem vom Land Niedersachsen angestrengten Normenkontrollverfahren maßgebend — ich erinnere an das Jahr 1979 — , sondern auch der Bericht der vom Herrn Bundespräsidenten im Jahre 1982 berufenen Sachverständigenkommission vom 18. April 1983. Die Parteien, denen es trotz vielfacher Versuche nicht gelungen war, in eigener Sache in der Frage der Parteienfinanzierung im Laufe der 70er Jahre Einigung zu erzielen, hatten den Bundespräsidenten ausdrücklich gebeten, eine unabhängige Sachverständigenkommission zu berufen. Sie suchten einfach den sachverständigen Rat von Wissenschaft und Praxis.
    Daß sich der Gesetzgeber heute erneut mit der Parteienfinanzierung befassen muß, liegt daran, daß das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 14. Juli 1986 einzelne Bestimmungen des § 10 b des Einkommensteuer- und des § 9 des Körperschaftsteuergesetzes für verfassungswidrig erklärt hat. Gleichzeitig begrenzte das höchste Gericht die Abzugsfähigkeit von Spenden für politische Parteien auf 100 000 DM jährlich für jeden Steuerpflichtigen und überließ die Gestaltung dem Gesetzgeber. Wir haben diese uns eingeräumte Möglichkeit in dem von uns vorgelegten Entwurf nicht ausgeschöpft, sondern die steuerliche Abzugsfähigkeit auf 60 000 DM begrenzt. Bei der Veröffentlichungspflicht haben wir eine Erhöhung von 20 000 DM auf 40 000 DM vorgeschlagen, wobei ich ausdrücklich darauf hinweisen möchte, daß die Veröffentlichungspflicht ab 20 000 DM vor knapp 20 Jahren, nämlich am 22. Juli 1969, festgelegt wurde.
    Es gibt auch noch einen anderen Grund dafür, daß Gesetz zu novellieren. Dies hängt zwar auch mit dem Verfassungsrecht, mehr noch mit der Verfassungswirklichkeit, zusammen, nicht aber mit dem Bundesverfassungsgericht. Es hatte sich herausgestellt, daß sich der 1984 eingeführte Chancenausgleich in der Praxis eindeutig gegen die mitgliederstärksten Parteien richtet und auswirkt, was mit Sicherheit nicht beabsichtigt war. Die Parteien, die sich bemühen, ihre Mitgliederzahl ständig zu erhöhen und damit ihre Eigenmittel zu verstärken, können doch nicht damit „belohnt" werden, daß sie die größten „Chancen" haben, aus dem Chancenausgleich herauszufallen, mit anderen Worten Maßstabspartei zu werden und keinen Ausgleich zu bekommen. Das Risiko liegt hier nämlich nur bei ihnen und die Chancen nur bei den anderen. Das kann man wahrlich nicht Chancenausgleich nennen.
    Der Bundestagspräsident hat Anfang dieses Jahres die Schatzmeister der im Bundestag vertretenen Parteien zu sich gebeten, um Fragen der Parteienfinanzierung und die Auswirkungen des 1984 eingeführten Chancenausgleichs zu besprechen. Nach einem langen Meinungsaustausch hat er die Vertreter der Parteien eindringlich gebeten, um eine angemessene Neuregelung des Chancenausgleichs bemüht zu sein, die die Chancengleichheit der sonst rivalisierenden Parteien in der Praxis sicherstellt. Der Bundestagspräsident hat in seinem Bericht über die Entwicklung der Finanzen der Parteien vom 14. März 1988 eine Benachteiligung der mitgliederstarken Parteien mit einem relativ hohen Beitragsaufkommen gegenüber Parteien mit relativ hohem Spendenaufkommen, aber geringeren Beitragszuflüssen durch den bisher praktizierten Chancenausgleich festgestellt. Der Präsident hat in der Zwischenzeit diese Überzeugung mehrfach geäußert. Er hat später, nachdem er von der Einigung im vorparlamentarischen Raum zwischen den Parteien, erfahren hatte, die gefundene Regelung ausdrücklich begrüßt. In dem nun vorgelegten Gesetzentwurf schlagen die genannten Fraktionen für die Berechnung des Chancenausgleichs, den sie 1983 gemeinsam beschlossen hatten, eine Lösung vor, durch die die mitgliederstarken Parteien mit hohem Beitragsaufkommen nicht mehr einseitig belastet werden.
    Ich möchte nicht unerwähnt lassen, daß die Fraktionen von CDU/CSU, SPD und FDP bei der Änderung des Parteiengesetzes noch einige andere Vorschläge machen, die zum Teil sehr heftig kritisiert worden sind. Es handelt sich u. a. um die Einführung eines Grund- oder Sockelbetrages bei der Wahlkampfkostenerstattung. Hierzu folgendes: Das Bundesverfassungsgericht hat in mehreren früheren Entscheidungen festgelegt, daß der öffentliche Anteil an der Finanzierung der politischen Parteien 50 % ihrer Einnahmen nicht überschreiten darf. In der letzten Entscheidung des höchsten Gerichts zur Parteienfinan-



    Spilker
    zierung vom 14. Juli 1986 ist dieser Grundsatz noch einmal bestätigt worden. Für die in meiner Fraktion vertretenen Parteien möchte ich betonen, daß wir weit unterhalb dieser Grenze liegen. Der Anteil der privaten Mittel bei den Einnahmen von CDU und CSU liegt bei etwa 65 %.
    Warum wird dieser Grundbetrag nun vorgeschlagen und in den Entwurf eingefügt? Meine Damen und Herren, es ging darum, die sogenannten Vorhaltekosten, Fixkosten — oder wie man sie auch nennen mag
    — aufzufangen, die die Parteien zwischen den Wahlen außerhalb ihres normalen Geschäftsbetriebs zu tragen haben. Das sind Wahlkampfkosten, meine Damen und Herren, die leider von der Wahlkampfkostenerstattung bisher nicht gedeckt wurden. Auf keinen Fall — so war es nicht gedacht und vorgeschlagen
    — sollten Gelder dieser Art zur Deckung der Kosten für das laufende Geschäft, Organisation und Verwaltung, dienen. So gesehen scheint uns der Grundbetrag eine notwendige, aber auch angemessene Lösung zu sein.

    (Frau Unruh [GRÜNE]: Der Steuerzahler freut sich!)

    — Frau Kollegin, jetzt will ich Ihnen einmal etwa sagen. Vielleicht sollten Sie sich das endlich merken. Ihre Partei war bei den Besprechungen beim Herrn Bundestagspräsidenten logischerweise vertreten. Sie wissen natürlich, daß Sie — wie früher — an den Geldeinnahmen partizipieren. Davon machen Sie ja in höchstem Maße Gebrauch.

    (Dr. Laufs [CDU/CSU]: So ist es!)

    Wenn es aber so ist, verabschieden Sie sich, damit Sie ja nicht irgendwann einmal in die Verantwortung genommen werden können.

    (Zustimmung bei der CDU/CSU — Dr. Bötsch [CDU/CSU]: Das ist so wie mit dem grünen Fahrrad und den Dienstwagen!)

    Ich möchte darauf hinweisen, daß es bei den Parteien — ich bin natürlich nur legitimiert, für die CSU und CDU zu sprechen — sparsame Verwaltungen
    — ich lege schon Wert darauf, das zu sagen — und Geschäftsführungen gibt. Wegen der angespannten Finanzlage der Parteien mußte in den letzten Jahren sogar Personal abgebaut werden.
    Meine Damen und Herren, ich möchte mit allem Nachdruck betonen, daß dies auch seine Grenzen hat, wenn man an den Verfassungsauftrag denkt, den die demokratischen Parteien sehr ernst nehmen und auch zu nehmen haben. Diesen muß man dann auch aus guten Gründen die notwendigen Mittel zur Verfügung stellen, soweit sie diese nicht selbst aufbringen können. Oder sollen etwa die vielen, vielen tausend ungezählten Mitglieder der Parteien, die ehrenamtlich tätig sind, außer ihrer Arbeit, ihrem Engagement, ihrem Einsatz und ihren Mitgliedsbeiträgen in Zukunft auch noch bares Geld mitbringen? Das scheint doch wohl niemand zu erwarten. Ich habe manchmal das Gefühl, meine Damen und Herren, daß Kritiker dies sehr leicht übersehen.
    Ich glaube aufgezeigt zu haben, daß sich die bundesgesetzliche Gestaltung einer Regelung nach Art. 21 des Grundgesetzes als schwierig erwiesen hat;
    die Gründe dafür habe ich genannt. Wenn man heute feststellt, daß die Parteien über mehrere, über vier Jahrzehnte ihren Verfassungsauftrag erfüllt haben, dann sollte man dem Parlament auch das Vertrauen bei der weiteren Gestaltung des Parteiengesetzes entgegenbringen.
    Im Namen meiner Fraktion beantragte ich Ausschußüberweisung des Entwurfs, damit er intensiv beraten werden kann. Weiter schlagen wir vor, die Sachverständigenkommission, deren Bericht ich erwähnte und der ich hier in meiner Rede am 1. Dezember 1983 unter Beifall des Hauses gedankt habe, zur Anhörung einzuladen. Wir wünschen den sachverständigen Rat von Wissenschaft und Praxis, bevor wir entscheiden.

    (Frau Unruh [GRÜNE]: Das ist sehr gut!)

    Meine Damen und Herren, zum Schluß noch ein kurzer Hinweis, um darzustellen — oder jedenfalls den Versuch dazu zu machen — , worum es eigentlich geht. Es geht um einen, wenn auch wichtigen Beitrag zum Funktionieren unserer parlamentarischen Demokratie — ich komme darauf zurück, was Wolfgang Bötsch hier 1984 erwähnt hat —, einer parlamentarischen Demokratie, die sich in der Verfassungswirklichkeit durch ihre politische Stabilität ausgezeichnet hat. Das kommt nicht von ungefähr, meine Damen und Herren. Die Parteien und Initiatoren des vorgelegten Entwurfs haben daran ihren unbestreitbaren Anteil.
    Ich danke Ihnen sehr.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



Rede von Heinz Westphal
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Abgeordnete Bernrath.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Hans Gottfried Bernrath


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen! Meine Herren! Ich will jetzt in der ersten Lesung und auch zu Beginn dieser Diskussion ganz nüchtern einmal auf das Zahlenwerk und auf die Entwicklung bis heute eingehen und die Notwendigkeiten vor dem Hintergrund dieses Zahlenwerkes ein wenig begründen.
    Ich darf vielleicht zwei, drei Sätze auf einen allgemeinen Hinweis verwenden, den wir in diesem Zusammenhang bedenken sollten. Der besondere öffentliche Status unserer Parteien birgt ganz natürlich gleichermaßen Chancen und Gefahren. Allerdings erleichtert dieser öffentliche Status auch die Übernahme demokratischer Verantwortung und Kontrolle, und er erweitert die Beteiligungsmöglichkeiten des Bürgers, stärkt damit auch die Rationalität der politischen Auseinandersetzung. Auf der anderen Seite — das muß man natürlich gleichermaßen sehen — kann die Staatsnähe der Parteien auch leicht zu einer Verselbständigung beispielsweise von Führungseliten, zur Erstarrung des politischen Systems, auch zu einer Entfremdung von der gesellschaftlichen Basis und damit auch zu nicht mehr durchsichtigen Einflußnahmen führen, Einflußnahmen beispielsweise durch Interessengruppen.
    Um insbesondere diesen unerwünschten Tendenzen wenigstens auf finanziellem Gebiet entgegenzuwirken, haben wir die Parteienfinanzierung entwik-



    Bernrath
    kelt und vor allen Dingen darin den Grundsatz aufgenommen, daß öffentlich Rechenschaft über die Verwendung so erlangter Mittel abgelegt werden muß.
    Aus zwei wesentlichen Gründen muß sich der Gesetzgeber nun nochmals mit der Parteienfinanzierung befassen, einmal wegen der schon zitierten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Steuerabzugsfähigkeit von Spenden und zweitens wegen der Anregung des Bundestagspräsidenten, den Chancenausgleich nach den ersten praktischen Erfahrungen zu ändern. Wir möchten damit auch einige weitere Änderungen, die sich aus der Praxis ergeben, verbinden.
    Zu letzterem gehören insbesondere die Einführung eines einheitlichen Grundbetrags bei der Wahlkampfkostenerstattung, die Bemessung der Höhe der Wahlkampfkostenerstattung, am Ergebnis der jeweils vorausgegangenen Wahl und die Koppelung steuerlicher und sonstiger Vergünstigungen für politische Parteien an der Erfüllung der Offenlegungspflicht, die ich soeben schon angedeutet habe.
    Bei der Steuerabzugsfähigkeit von Parteispenden und Parteibeiträgen hat das Bundesverfassungsgericht die Bemessung der Abzugsfähigkeit nach bestimmten Vonhundertsätzen des Einkommens verworfen. Es muß ein für alle Steuerpflichtigen gleichermaßen festgelegter Höchstbetrag zugrunde gelegt werden, der allerdings 100 000 DM nicht überschreiten darf. Hier sieht der Gesetzentwurf nunmehr den einheitlichen Höchstbetrag von 60 000 DM vor und setzt sich damit in den Rahmen, den das Verfassungsgericht uns vorgegeben hat, ohne ihn allerdings auszuschöpfen.
    Weiter ist die seit 1968 unverändert bei 20 000 DM liegende Veröffentlichungsgrenze für Großspender — das, was wir die Vertrauensgrenze nennen — auf 40 000 DM angehoben worden. Die Begründungen sind offenkundig. Darauf wird heute nachmittag hier noch eingegangen werden.
    Das Gewicht der einzelnen Spende ist gerade auch im Zusammenhang mit der Gesamtspendensumme und den Gesamteinnahmen, die eine Partei hat, zu sehen. Die damals vom Bundespräsidenten berufene Sachverständigenkommission hat für den Vierjahreszeitraum 1968 bis 1971 die Spendeneinnahmen der Bundestagsparteien auf eine Höhe von rund 100 Millionen DM festgestellt. Das wären im Jahresdurchschnitt 25 Millionen DM gewesen. Die zuletzt veröffentlichten vier Jahre bis 1986 weisen Spendeneinnahmen ohne die Partei der GRÜNEN im Jahresdurchschnitt von 73 Millionen DM aus. Das ist eine Verdreifachung. Die Gesamteinnahmen der Parteien lag 1968 bis 1971 bei 119 Millionen DM und 1983 bis 1986 bei knapp 500 Millionen DM. Sie haben sich also in diesem Zeitraum mehr als vervierfacht. Wir meinen daher, daß eine Anhebung der Vertrauensgrenze innerhalb dieser Verhältnismäßigkeit auf 40 000 DM vertretbar ist. Ich sage noch einmal, dieser Betrag hält sich deutlich unterhalb verfassungsrechtlich anfechtbarer Grenzwerte.
    Eine Änderung des erstmals 1984 eingeführten Chancenausgleichs hat sich ebenfalls als dringlich erwiesen. Dieses sehr komplizierte Instrument ist von
    der vom Bundespräsidenten berufenen Sachverständigenkommission entwickelt worden, die damals nach der Erfahrung von etwa fünf Jahren aber auch empfohlen hat, seine Auswirkungen zu überprüfen und, wenn notwendig, Korrekturen vorzunehmen.
    Hier zeigte sich ja schon 1984 bei der ersten Errechnung des Chancenausgleichs die große Überraschung. Die SPD, die die relativ geringsten Spendeneinnahmen hatte, erhielt nicht etwa Ausgleichszahlungen, sondern ging völlig leer aus, wurde also Maßstabspartei, während Parteien mit den relativ höchsten Spendeneinnahmen zusätzlich noch Ausgleichszahlungen erhielten. Diese Überraschung wiederholte sich für 1985. Damals ging die CDU leer aus, und die SPD erhielt einen außerordentlich geringen Ausgleichsbetrag, den geringsten überhaupt.
    Eine sorgfältige Überprüfung der Ursachen dieser geradezu widersinnig erscheinenden Ergebnisse des Chancenausgleichs hat folgendes ergeben — und das müssen wir berücksichtigen — : Aus steuersystematischen Gründen müssen neben den Spenden auch die Mitgliedsbeiträge einbezogen werden, wenn man zu einer vernünftigen Berechnung und zu einem tatsächlichen Ausgleich kommen will. Dann wurde in diesem Entwurf auch der Gesamtbetrag der Spenden und Beiträge ins Verhältnis zu den erzielten Zweitstimmen gesetzt und damit ein Maßstab konkretisiert, der ebenfalls Probleme gemacht hat. Wenn der Bezug Spenden zu Wählerstimmen auch sachgerecht erscheinen mag, so kann dies für die Beiträge wohl keinesfalls gelten. Die haben keinen Bezug zu Wählern, sehr wohl aber einen Bezug zu der Mitgliedschaft in einer Partei. Der Fehler liegt also offenkundig darin, daß zwar die Beiträge einbezogen werden, nicht aber die Mitgliederstärke der Parteien. Darauf hat auch der Bundestagspräsident in seinem Bericht über die Entwicklung der Finanzen der Parteien Anfang dieses Jahres hingewiesen.
    Ich muß deutlich sagen: Diese Überlegungen sind natürlich auch 1983 angestellt worden. Aber eine Regelung, wie sie jetzt im Entwurf steht, war damals nicht durchsetzbar. Es gab keinen Konsens in dieser Hinsicht. Uns ging es damals in erster Linie auch darum, mit diesem neuen Instrument auf jeden Fall dazu beizutragen, daß Umgehungen der gesetzlichen Regelungen nicht möglich und praktiziert wurden. Und Sie erinnern sich daran, daß wir damals auf keinen Fall für eine Amnestie für frühere Verstöße eingetreten sind. Das hat den Konsens auf eine sachgerechtere Lösung hin damals ganz natürlich erschwert.
    Der Gesetzentwurf sieht nunmehr vor, daß die Berechnungen ab der nächsten Ermittlung des Chancenausgleichs getrennt vorgenommen werden: Spenden in Bezug zu Wählerstimmen und Beiträge in Bezug zu Mitgliedern. Und wir bilden dann noch ein arithmetisches Mittel, um dabei auch statistisch nicht uferlos zu werden, sondern das insgesamt begrenzen zu können und verantwortbar zu machen.
    Neu eingeführt werden soll außerdem eine absolute Obergrenze. Nach bisherigem Recht konnten Auszahlungsbeträge nahezu unbegrenzte Höhen erreichen. Das war auch für den Bundeshaushalt nicht kalkulierbar. Eine Obergrenze wird das Haushaltsrisiko



    Bernrath
    ausschalten, andererseits aber auch verhindern, daß im Einzelfall unangemessene Beträge zur Auszahlung an die Parteien kommen.
    Bei der Wahlkampfkostenerstattung sieht der Gesetzentwurf einen zusätzlichen Grundbetrag vor, der
    — einheitlich je Partei — 20 v. H. ihrer Wahlkampfkostenerstattung ausmacht, aber 1,5 % des Gesamtbetrags der Bundestagswahlkampfkostenerstattung nicht übersteigen darf. Dies hat zur Folge, daß Parteien mit mehr als 7,5 % Wählerstimmen auch in Zukunft einen etwa gleich hohen Betrag erhalten, der aber niedriger als 20 % ihrer Wahlkampfkostenerstattung sein wird. Bei der SPD und der CDU werden das etwa 4 To sein.
    Die Höhe der bisherigen Erstattung der notwendigen Kosten eines — natürlich angemessenen, nicht uferlosen, unverantwortlichen — Wahlkampfes richtet sich ausschließlich nach dem Wahlerfolg. Tatsächlich ist aber ein nicht unbeträchtlicher Kostenfaktor für alle Parteien, insbesondere für die beständigeren Parteien, nahezu gleich hoch und erfolgsunabhängig.

    (Frau Dr. Vollmer [GRÜNE]: Und was ist eine beständige Partei?)

    — Beständig ist: immer dabeisein, unter Mitverantwortung gleichermaßen mitmachen und nicht nur Rosinen picken. —

    (Dr. Vogel [SPD] [auf die CDU/CSU weisend]: Da sind die am beständigsten!)

    Die notwendige kontinuierliche Ansprache aller Wahlberechtigten und die dafür notwendige Organisation — all das ist, was die Kosten angeht, offenkundig. Und ich bin der Auffassung, daß wir mit dem neuen Maßstab dazu beitragen, daß die Wahlkampfkosten gesenkt, also die Wahlkampfausgaben verantwortbarer gemacht werden und sich dieses oft unsinnige Plakatieren oder auf andere Weise MiteinanderKonkurrieren auf den eigentlichen Zweck wieder zurückführen läßt.

    (Frau Unruh [GRÜNE]: Sehr gut hört sich das an!)

    Darum schaffen wir den Grundbetrag, der dabei sicherlich eine große Hilfe sein wird.
    Im übrigen wird als weitere Änderung noch vorgeschlagen, die Höhe der Wahlkampfkostenerstattung nicht mehr an dem neu erzielten Wahlergebnis, sondern am Ergebnis der vorausgegangenen Wahlen zu bemessen. Das sieht auf den ersten Blick sehr technokratisch aus, aber es wird — ich habe es angedeutet — ein wirksamer Beitrag zur Begrenzung der Wahlkampfausgaben sein. Die bisherige fast gesetzmäßige ständige Ausweitung dieser Ausgaben hatte ihre Ursache eben auch darin, daß die Höhe der staatlichen Erstattung erst nach der Wahl feststand.
    Mit der vorgeschlagenen Gesetzesänderung wird also hinsichtlich der Spekulationen auf die Wahlkampfkostenhöhe und des Treibens dieser Kosten ein Ende gemacht. Wir werden uns also künftig nach dem vorausgegangenen Wahlergebnis richten.
    Letzter Punkt. Wenn Parteien ihrer gesetzlichen Pflicht zur öffentlichen Rechenschaftslegung nicht
    nachkommen, verlieren sie zwar den Anspruch auf Erstattung von Wahlkampfkosten, sofern sie einen solchen Anspruch haben, alle übrigen Vergünstigungen bleiben ihnen aber erhalten. Dazu gehören das Recht, steuerwirksame Spendenbestätigungen zu erteilen, die Befreiung von der Einkommen-, Körperschaft-, Vermögen-, Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie das Recht auf gleiche Nutzung öffentlicher Einrichtungen und Leistungen. Damit sollen insbesondere auch kleinere Parteien, Minderheiten also, begünstigt werden, oder die Neugründung von Parteien soll erleichtert werden.
    Der Innenausschuß wird den Entwurf sorgfältig beraten, er wird eine Anhörung haben. Wir werden auch die frühere Sachverständigenkommission, die sogenannte Fürst-Kommission, des Bundespräsidenten einladen.

    (Frau Dr. Vollmer [GRÜNE]: Alles im eiligsten Eiltempo!)

    — Wir haben doch heute morgen die Fristen wesentlich weiter gesteckt,

    (Frau Dr. Vollmer [GRÜNE]: Eine Woche haben wir rausgehandelt!)

    und ich bin überzeugt, daß Sie sich innerhalb dieser Fristen Ihre Meinung noch einmal überlegen und sie an Ihrem Wunsch messen können, bei der alten Finanzierung zu bleiben.

    (Frau Dr. Vollmer [GRÜNE]: Ich denke, es soll schnell gehen!)

    Sie haben schon gute Gründe dafür, weil Sie diese „Pfründe", die Sie jetzt haben, für sich haben möchten, ohne die Leistung dafür zu bringen, die die beständigeren Parteien bringen.

    (Zustimmung des Abg. Conradi [SPD])

    Schließlich — das sage ich abschließend — sind die Abgeordneten auch alle Mitglieder dieser Parteien, deren Kosten zu einem nicht unerheblichen Teil aus diesen Regelungen finanziert werden. Darum muß
    — der Bürger dreht jede Mark dreimal um, bevor er sie ausgibt — der Abgeordnete wissen, daß er mit diesen Regelungen sauer verdientes Geld der Steuerzahler für seine Partei einsetzt. Die Begründungen müssen darum stimmen. Die Verwendungen — ich sage das noch einmal — müssen offengelegt werden, und nur dann können wir alle damit rechnen, daß unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger berechtigte Interessen der Parteien in dieser Hinsicht auch zu ihren eigenen Interessen machen.
    Auch wir bitten um Überweisung an den Innenausschuß, und wir werden dann im Ergebnis sehen, wie wir dann auch nach der Beratung durch die Sachverständigen das Gesetz endlich fügen können.
    Danke schön.

    (Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und der FDP)