Rede:
ID1109806500

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 6
    1. Das: 1
    2. Wort: 1
    3. hat: 1
    4. der: 1
    5. Abgeordnete: 1
    6. Helmrich.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 11/98 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 98. Sitzung Bonn, Freitag, den 30. September 1988 Inhalt: Tagesordnungspunkt 24: Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 1988 (Nachtragshaushaltsgesetz 1988) (Drucksachen 11/2650, 11/2968, 11/3012) Dr. Neuling CDU/CSU 6705 B Esters SPD 6707 B Dr. Weng (Gerlingen) FDP 6710A Frau Vennegerts GRÜNE 6711 C Dr. Stoltenberg, Bundesminister BMF . 6712 D Tagesordnungspunkt 25: a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen (Verbrauchsteueränderungsgesetz 1988) (Drucksachen 11/2970, 11/3008) b) Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Steuerreformgesetzes 1990 (Drucksache 11/2864) c) Beratung des Antrags der Abgeordneten Hüser, Sellin und der Fraktion DIE GRÜNEN: Aufhebung der Mineralölsteuerbefreiung des Flugverkehrs (Drucksache 11/2126) d) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Maßnahmen zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Haushaltsbegleitgesetz 1989) (Drucksachen 11/2969, 11/3009) e) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Beschluß des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 24. Juni 1988 über das System der Eigenmittel der Gemeinschaften (Drucksache 11/2971) Schulhoff CDU/CSU 6715 D Dr. Wieczorek SPD 6720 A Rind FDP 6724 A Hüser GRÜNE 6727 C Dr. Stoltenberg, Bundesminister BMF . 6729 C Poß SPD 6733 A Dr. Vondran CDU/CSU 6735 C Sellin GRÜNE 6737 C Dr. Struck SPD 6738 C Sauter, Staatssekretär im Bayerischen Staatsministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten 6740 A Tagesordnungspunkt 26: Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Konkursordnung (Drucksache 11/2065) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 5: Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Wittmann, Marschewski, II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. September 1988 Dr. Hüsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Kleinert (Hannover), Funke, Irmer und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Sozialplan im Konkurs- und Vergleichsverfahren (Drucksache 11/2991) Dr. Pick SPD 6742 B Helmrich CDU/CSU 6743 C Dr. Briefs GRÜNE 6743 D Funke FDP 6745 B Engelhard, Bundesminister BMJ 6745 D Nächste Sitzung 6747 C Berichtigung 6747 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 6749* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 6749* D Anlage 3 Urlaubsregelung für Wehrpflichtige zur Wahrnehmung von Vorstellungsterminen für eine Berufstätigkeit nach dem Wehrdienst MdlAnfr 50 23.09.88 Drs 11/2960 Frau Ganseforth SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . . 6750* A Anlage 4 Identifizierung des bei Annweiler aufgefundenen Zusatztanks einer Militärmaschine; Ablassen von Flugbenzin bei militärischen Übungsflügen vor der Landung MdlAnfr 55, 56 23.09.88 Drs 11/2960 Müller (Pleisweiler) SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . . 6750* C Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. September 1988 6705 98. Sitzung Bonn, den 30. September 1988 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Berichtigung 97. Sitzung, Seite 6580 D, zweite Zeile von unten: Statt „Libanese" ist „Liberianer" zu lesen. Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Antretter 30. 9. Bahr 30. 9. Dr. Bangemann 30. 9. Baum 30. 9. Frau Beck-Oberdorf 30. 9. Frau Beer 30. 9. Dr. Biedenkopf 30. 9. Biehle 30. 9. Borchert 30. 9. Brandt 30. 9. Carstensen (Nordstrand) 30. 9. Frau Conrad 30. 9. Frau Dr. Däubler-Gmelin 30. 9. Daubertshäuser 30. 9. Daweke 30. 9. Frau Dempwolf 30. 9. Ehrbar 30. 9. Dr. Ehrenberg 30. 9. Frau Eid 30. 9. Eigen 30. 9. Eylmann 30. 9. Francke (Hamburg) 30. 9. Frau Fuchs (Köln) 30. 9. Funk (Gutenzell) 30. 9. Gattermann 30. 9. Dr. Geißler 30. 9. Dr. von Geldern 30. 9. Genscher 30. 9. Glos 30. 9. Dr. Glotz 30. 9. Dr. Götz 30. 9. Dr. Haack 30. 9. Frau Hämmerle 30. 9. Dr. Hauff 30. 9. Hauser (Krefeld) 30. 9. Dr. Haussmann 30. 9. Hedrich 30. 9. Heimann 30. 9. Frau Dr. Hellwig 30. 9. Frau Hensel 30. 9. Frau Hoffmann (Soltau) 30. 9. Hoss 30. 9. Dr. Hüsch 30. 9. Huonker 30. 9. Ibrügger 30. 9. Irmer 30. 9. Jung (Düsseldorf) 30. 9. Kastning 30. 9. Frau Kelly 30. 9. Kiechle 30. 9. Klein (München) 30. 9. Kleinert (Hannover) 30. 9. Klose 30. 9. Dr. Köhler (Wolfsburg) 30. 9. Dr. Kohl 30. 9. Koltzsch 30. 9. Koschnick 30. 9. Kraus 30. 9. Dr. Kreile 30. 9. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Leidinger 30. 9. Frau Männle 30. 9. Dr. Mechtersheimer 30. 9. Menzel 30. 9. Meyer 30. 9. Mischnick 30. 9. Dr. Müller 30. 9. Müller (Düsseldorf) 30. 9. Müller (Wesseling) 30. 9. Niggemeier 30. 9. Frau Odendahl 30. 9. Oostergetelo 30. 9. Frau Pack 30. 9. Paterna 30. 9. Pesch 30. 9. Rappe (Hildesheim) 30. 9. Reuschenbach 30. 9. Ronneburger 30. 9. Rühe 30. 9. Schily 30. 9. Schmitz (Baesweiler) 30. 9. von Schmude 30. 9. Schröer (Mülheim) 30. 9. Schütz 30. 9. Seiters 30. 9. Dr. Solms 30. 9. Dr. Sperling 30. 9. Spranger 30. 9. Frau Steinhauer 30. 9. Stobbe 30. 9. Straßmeir 30. 9. Tietjen 30. 9. Dr. Vogel 30. 9. Dr. Waigel 30. 9. Dr. Warnke 30. 9. Weiss (München) 30. 9. Westphal 30. 9. Wetzel 30. 9. Frau Wieczorek-Zeul 30. 9. Wischnewski 30. 9. Frau Dr. Wisniewski 30. 9. Wissmann 30. 9. Wittich 30. 9. Zander 30. 9. Dr. Zimmermann 30. 9. Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 23. September 1988 beschlossen, zu dem Gesetz zu dem Übereinkommen vom 22. März 1985 zum Schutz der Ozonschicht einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen. Die Vorsitzende des Finanzausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu der nachstehenden Vorlage absieht: Drucksache 11/1656 Nr. 1.4 6750* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. September 1988 Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß sie die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen haben: Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 11/2465 Nr. 2.4-2.7, 2.9, 2.11, 2.12 Drucksache 11/2580 Nr. 12-16, 19-21, 23 —25 Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit Drucksache 11/2580 Nr. 46 Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Frage der Abgeordneten Frau Ganseforth (SPD) (Drucksache 11/2960 Frage 50): Warum müssen Wehrpflichtige Urlaub nehmen, wenn sie dem Dienst fernbleiben müssen, um einen Vorstellungstermin für eine Berufstätigkeit nach dem Wehrdienst wahrzunehmen, und wie beurteilt die Bundesregierung diese Praxis angesichts des geringen Urlaubs der Wehrpflichtigen und der besonderen Förderung Wehrpflichtiger bei der beruflichen Wiedereingliederung nach dem Arbeitsplatzschutzgesetz? Es trifft nicht zu, daß grundwehrdienstleistende Wehrpflichtige ihren Erholungsurlaub in Anspruch nehmen müssen, wenn sie einen Vorstellungstermin bei einem möglichen künftigen Arbeitgeber wahrnehmen wollen. Das gleiche gilt für die Wahrnehmung von Terminen beim Arbeitsamt und für die Teilnahme an Prüfungen oder anderen Ausleseverfahren, denen sich der Wehrpflichtige zur Aufnahme einer beruflichen Erwerbstätigkeit oder einer Berufsausbildung nach dem Wehrdienst unterziehen muß. Der zuständige Disziplinarvorgesetzte kann dem Soldaten für diese Zwecke nach pflichtgemäßem Ermessen Sonderurlaub aus persönlichen Gründen in dem erforderlichen Umfang und unter Belassung der Bezüge gewähren. Dies sieht die Soldatenurlaubsverordnung aufgrund der vom BMVg entsprechend seiner Fürsorgepflicht vorgenommenen Ergänzung ausdrücklich vor. Bereits Anfang 1985 haben die Führungsstäbe aller 3 Teilstreitkräfte die Disziplinarvorgesetzten ihrer Kommandobereiche angewiesen, Sonderurlaub für diese Zwecke nur dann zu versagen, wenn im Einzelfall zwingende dienstliche Erfordernisse entgegenstehen. Liegen derartige Hinderungsgründe vor, darf nach § 28 Abs. 2 des Soldatengesetzes auch kein Erholungsurlaub gewährt werden. Ergänzend hat der BMVg — um eine sachgerechte Handhabung dieser Sonderurlaubsbestimmungen durch die Disziplinarvorgesetzten sicherzustellen —1986 mit einem sog. G1-Hinweis darauf hingewiesen, daß ein solcher Sonderurlaub auch nicht auf 6 Werktage im Kalenderjahr beschränkt ist. Aufgrund dieser eindeutigen Regelung kann ich ausschließen, daß es die von Ihnen vermutete Praxis in der Truppe gibt. Sollte es im Einzelfall zu einer fehlerhaften Ermessensentscheidung des zuständigen Disziplinarvorgesetzten kommen, steht dem betroffenen Soldaten der Beschwerdeweg offen. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Müller (Pleisweiler) (SPD) (Drucksache 11/2960 Fragen 55 und 56): Ist der Bundesregierung bekannt, von welcher Militärmaschine der Anfang August dieses Jahres im Wald bei Annweiler am Trifels aufgefundene Zusatztank stammt und wie es dazu kam, daß dieser noch mit Flugbenzin gefüllte Tank abgeworfen wurde? Besitzt die Bundesregierung Informationen darüber, daß Militärmaschinen auf Übungsflügen im Luftraum der Bundesrepublik Deutschland vor der Landung aus Sicherheitsgründen Flugbenzin aus der Maschine ablassen? Zu Frage 55: Der Bundesregierung ist bekannt, daß im August 1988 in der Nähe von Annweiler/Pfalz ein Zusatztank eines Kampfflugzeuges gefunden wurde, der in verschiedene Teile zerbrochen war. Die Teile befinden sich in Gewahrsam der Staatsanwaltschaft Landau, die einer Übergabe der Teile an die USAFE noch nicht zugestimmt hat. Eine Klärung der Zugehörigkeit der Tankteile kann aber erst nach Übergabe und Prüfung durch die USAFE erfolgen. Es ist nicht bekannt wie groß die Restkraftstoffmenge des Tanks beim Aufschlag war. Nach Bodenanalysen wurde ein Bodenaustausch auf einer Fläche von 5-10 m2 auf Veranlassung des Wasserwirtschaftsamtes Landau durchgeführt. Die Erstattung der Kosten wurde beim Amt für Verteidigungslasten beantragt. Zu Frage 56: Flugkraftstoff darf im Fluge nur in Notfällen abgelassen werden, wenn eine sofortige Landung zwingend erforderlich ist, um einen möglichen Absturz zu verhindern, gleichzeitig aber das Gesamtgewicht des Luftfahrzeuges noch zu hoch ist, um eine sichere Landung zuzulassen. Derartige, auf Notfälle beschränkte Ereignisse, sind sehr selten, das Verfahren ist international (auch in der Zivilluftfahrt) üblich.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Prof. Dr. Eckhart Pick


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn ein Unternehmen in Konkurs fällt oder eine Betriebsänderung erfolgt, hat dies für die Beteiligten eine ganze Reihe von negativen Folgen, insbesondere finanzielle Einbußen. Im Konkursfall erhalten
    — das ist bekannt — die nicht bevorrechtigten Gläubiger bestenfalls eine Quote von einigen Prozent ihrer Forderungen, falls überhaupt das Konkursverfahren eröffnet wird; in den meisten Fällen geschieht nicht einmal dies.
    Die Verluste treffen Privatpersonen genauso wie die öffentlichen Hände. Solche Einbußen sind für Unternehmen auf der Gläubigerseite ein leider alltäglicher Vorgang. Die nicht mehr eintreibbaren Forderungen werden abgeschrieben und schließlich ausgebucht. Die Wirtschaft wird diese Verluste in den meisten Fällen verkraften können.
    Meine Damen und Herren, ganz anders stellt sich die Situation für die vom Konkurs des Unternehmens
    — ich betone: ihres Unternehmens — betroffenen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen dar. Sie sind existentiell mit dem Schicksal ihres Betriebes verbunden. Schließt er, verlieren sie ihre Arbeitsplätze, ein bitteres Schicksal. Auch wenn es millionenfach erlitten wird, ist es immer auch ein individuelles Schicksal. Insbesondere ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die das Unternehmen — oft jahrzehntelang — mit aufgebaut haben und ihm die Treue gehalten haben, ernten nun statt verdienter Anerkennung das Schicksal der Arbeitslosigkeit. Unbarmherzig
    — das wissen wir alle — verlangt der Markt jüngere Kräfte. Mit 50 z. B. wird die Chance der Vermittelbarkeit auf einen neuen Arbeitsplatz immer geringer. Im Zeichen der Massenarbeitslosigkeit, bei über zwei Millionen registrierten Arbeitslosen, bleiben aber auch andere, Jüngere auf der Strecke, etwa wenn sie keinem der geforderten Qualifikationsmerkmale entsprechen.
    Deswegen verdienen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen besonderen Schutz.

    (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

    Sie können mit Fleiß und fachlichem Können Fehler des Managements, aber auch Strukturverwerfungen der jeweiligen Branche in keiner Weise beeinflussen. Für sie hängen die Lebensführung und, denke ich, auch das Familienleben untrennbar mit dem erreich ten Standard, mit dem erreichten Unterhalt aus ihrer Arbeitsleistung zusammen. Über diese Zusammenhänge muß man sich im klaren sein, wenn wir heute über das Thema „Sicherung von Forderungen aus einem Sozialplan und auf Nachteilsausgleich im Konkurs" reden.
    Die SPD-Bundestagsfraktion hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Konkursordnung eingebracht, der zum Ziel hat, die genannten Forderungen im Konkursfall vorrangig vor anderen Ansprüchen Dritter zu behandeln. Insbesondere soll dies durch eine Änderung des § 61 Abs. 1 der Konkursordnung geschehen. Ansprüche aus einem Sozialplan auf Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes und Ansprüche auf Nachteilsausgleich sollen danach bevorrechtigte Konkursforderungen mit dem Rang vor den bisherigen Fällen der Nr. 1 des § 61 Abs. 1 der Konkursordnung sein.
    Ich darf erwähnen, daß dies bereits einmal Rechtsprechung gewesen ist. Allerdings wurde die damalige Entscheidung des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichtes bekanntlich vom Bundesverfassungsgericht aufgehoben, was übrigens keine Entscheidung in der materiellen Frage war; vielmehr ist sie mit der Begründung verworfen worden, hier liege eine unzulässige richterliche Rechtsfortbildung vor. Wir alle wissen aber, welche Bedeutung dem Rang von Konkursforderungen zukommt. Nach den Massekosten und Masseschulden, die zunächst zu erledigen sind, haben Konkursforderungen nur dann eine Realisierungschance, wenn sie ganz oben auf der Rangliste stehen.
    Die jetzige Lösung im „Gesetz über den Sozialplan im Konkurs- und Vergleichsverfahren" ist als eine Übergangsregelung bis zum 31. Dezember 1988 konzipiert. Sie ist in der 10. Legislaturperiode von den Fraktionen, die die Regierung tragen, mit der Begründung durchgesetzt worden, daß innerhalb der Gesamtreform des Insolvenzrechts eine Regelung erfolgen würde. Eine solche Gesamtregelung wird weder in dieser Legislaturperiode noch in diesem Jahr kommen. Sie wird also nicht mehr Wirklichkeit werden, selbst wenn ein Diskussionsvorentwurf zur Zeit vorliegt. Er wird das Schicksal aller angekündigten großen Jahrhundertvorhaben haben, nämlich: Rechtspolitik ist unter dieser Regierung zu einer Absichtserklärungspolitik degeneriert.

    (Beifall bei der SPD)




    Dr. Pick
    So geht man zwar Auseinandersetzungen aus dem Wege, aber wichtige Fragen unserer Gesellschaft werden nicht entschieden.
    Wir wollen, daß unabhängig von der Gesamtreform diese notwendige Berücksichtigung der sozialen Belange innerhalb der Konkursordnung herbeigeführt wird. Diese Forderungen sind einfach näher als andere Forderungen Dritter. Es gibt aus unserer Sicht keine rechtlichen Bedenken, auch nicht verfassungsrechtlicher Art, gegen diese Lösung. Der Gesetzgeber kann im Rahmen seines Ermessens eine solche Regelung treffen. Sie gehört auch hierhin, nämlich in die Ordnung von Konkurs und Vergleich.
    Was tut die Bundesregierung? — Sie hat bisher nichts getan. In allerletzter Minute haben die Koalitionsfraktionen die Verlängerung dieses Gesetzes über den Sozialplan im Konkurs- und Vergleichsverfahren eingebracht. Bis heute vormittag lag übrigens noch keine gedruckte Vorlage vor.
    Offenbar ist dies in aller Hast und nur unter dem Eindruck unserer Gesetzesinitiative geschehen. Insofern stelle ich mit Genugtuung fest, daß wir den Koalitionsfraktionen zumindest Beine gemacht haben, bedauerlicherweise aber nur krumme Beine, so krumme, daß sie wiederum nicht weit tragen, sondern nur bis zum 31. Dezember 1989.

    (Funke [FDP]: Dann haben Sie den Sinn des Gesetzes nicht verstanden!)

    Es gehört wenig Prophetie dazu, vorauszusagen, daß es nächstens wiederum verlängert werden wird. Ich finde, daß dies ein Schauspiel abgibt, das in der Geschichte der Gesetzgebung wohl wenig ähnliche Beispiele hat. Ich finde, als Bundesregierung hätte man sich früher Gedanken darüber machen müssen, daß ein Gesetz ausläuft und was an seine Stelle treten soll.

    (Beifall des Abg. Dr. de With [SPD])

    Es ist schon ein einmaliger Vorgang, daß auch der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung nicht auf die Idee gekommen ist, sich für die Interessen der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen hier einzusetzen.
    In dieser Situation sind die Koalitionsfraktionen hilfreich, vielleicht sollte man sagen: als Ausputzer, als Libero, hier eingetreten. Materiell wollen Sie — das ist der Kern des Gesetzes — aus einer „8" eine „9" machen. Das ist — materiell gesehen — das, was Sie hier eingebracht haben. Eine einzige Ziffer wird ausgetauscht: Statt 1988 soll es künftig 1989 heißen. Darüber könnte man sicher noch hinwegsehen und das Ganze unter dem Stichwort „Kuriositätenarsenal" der Koalition ablegen.
    Wichtiger ist aber der Hinweis, daß die Koalition in dieser Form auf die soziale Notlage der Betroffenen reagiert. Diese werden nach wie vor in Ungewißheit gehalten, ob eine Absicherung auch noch nach 1989 erfolgt.
    Ich frage mich: Was hätte die Koalition eigentlich hindern können, aus einem befristeten Gesetz wenigstens eine Dauerlösung zu machen? Wir versprechen Ihnen, meine Damen und Herren, die SPD wird diese Regelung in die Konkursordnung letztlich einfügen.
    Vielen Dank.

    (Beifall bei der SPD)



Rede von Dieter-Julius Cronenberg
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat der Abgeordnete Helmrich.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Herbert Helmrich


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Pick, es ist schon ein Kunststück hier vorzutragen, die Koalitionsvorschläge seien nichts anderes als die Veränderung von einer „8" zu einer „9", das sei doch ein Bubenstück, und Sie als SPD schlügen einen Gesetzentwurf vor, der dem Schutz der Arbeitnehmer diene. Sie verschweigen völlig, daß das, was Sie im Grunde genommen erreichen wollen, derzeit Gesetz ist, und zwar ein Gesetz, das wir im Jahre 1985 verabschiedet haben,

    (Dr. de With [SPD]: Das ist ein Gesetz mit Beschränkungen! Wir wollen mehr, Herr Kollege!)

    weil die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts vom Bundesverfassungsgericht aufgehoben worden ist. Weil wir die Arbeitnehmernachteile ausgleichen wollten, haben wir dann die aufgehobene Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts im Prinzip wieder hergestellt.

    (Dr. de With [SPD]: Mit Deckelung!)

    Wir haben dies mit einem vorläufigen Gesetz getan, das wir befristet haben, weil wir dabei sind, wie Sie genau wissen, die Konkursordnung und die Vergleichsordnung insgesamt neu zu fassen. Beide Gesetze stammen aus dem vorigen Jahrhundert, und es soll ein modernes Insolvenzrecht entstehen. Konkurs- und Vergleichsordnung sollen aufgehoben werden.
    Deswegen hat es gar keinen Sinn, wie Sie sagen, daß Sie eine dauerhafte Regelung in der Konkursordnung treffen möchten. Das wird nicht geschehen. Wir wollen es bei dem Extragesetz belassen, wollen dieses Gesetz verlängern. Wir haben uns eine relativ kurze Frist gesetzt, um dann innerhalb dieser Frist möglichst mit der Insolvenzrechtsreform überzukommen. Wenn nicht, werden wir es noch mal um ein oder zwei weitere Jahre verlängern. Nichts anderes tun wir. Wenn Sie sagen, Sie wollen es in die Konkursordnung hineinhaben, dann sagen wir Ihnen: Es hat wenig Sinn, in ein Gesetz, das wir ohnehin demnächst aufheben, nun diese Änderung zu schreiben. Wir belassen es zunächst bei dem Übergangsgesetz.
    Vielen Dank.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)