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    Plenarprotokoll 11/98 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 98. Sitzung Bonn, Freitag, den 30. September 1988 Inhalt: Tagesordnungspunkt 24: Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 1988 (Nachtragshaushaltsgesetz 1988) (Drucksachen 11/2650, 11/2968, 11/3012) Dr. Neuling CDU/CSU 6705 B Esters SPD 6707 B Dr. Weng (Gerlingen) FDP 6710A Frau Vennegerts GRÜNE 6711 C Dr. Stoltenberg, Bundesminister BMF . 6712 D Tagesordnungspunkt 25: a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen (Verbrauchsteueränderungsgesetz 1988) (Drucksachen 11/2970, 11/3008) b) Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Steuerreformgesetzes 1990 (Drucksache 11/2864) c) Beratung des Antrags der Abgeordneten Hüser, Sellin und der Fraktion DIE GRÜNEN: Aufhebung der Mineralölsteuerbefreiung des Flugverkehrs (Drucksache 11/2126) d) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Maßnahmen zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Haushaltsbegleitgesetz 1989) (Drucksachen 11/2969, 11/3009) e) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Beschluß des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 24. Juni 1988 über das System der Eigenmittel der Gemeinschaften (Drucksache 11/2971) Schulhoff CDU/CSU 6715 D Dr. Wieczorek SPD 6720 A Rind FDP 6724 A Hüser GRÜNE 6727 C Dr. Stoltenberg, Bundesminister BMF . 6729 C Poß SPD 6733 A Dr. Vondran CDU/CSU 6735 C Sellin GRÜNE 6737 C Dr. Struck SPD 6738 C Sauter, Staatssekretär im Bayerischen Staatsministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten 6740 A Tagesordnungspunkt 26: Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Konkursordnung (Drucksache 11/2065) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 5: Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Wittmann, Marschewski, II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. September 1988 Dr. Hüsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Kleinert (Hannover), Funke, Irmer und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Sozialplan im Konkurs- und Vergleichsverfahren (Drucksache 11/2991) Dr. Pick SPD 6742 B Helmrich CDU/CSU 6743 C Dr. Briefs GRÜNE 6743 D Funke FDP 6745 B Engelhard, Bundesminister BMJ 6745 D Nächste Sitzung 6747 C Berichtigung 6747 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 6749* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 6749* D Anlage 3 Urlaubsregelung für Wehrpflichtige zur Wahrnehmung von Vorstellungsterminen für eine Berufstätigkeit nach dem Wehrdienst MdlAnfr 50 23.09.88 Drs 11/2960 Frau Ganseforth SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . . 6750* A Anlage 4 Identifizierung des bei Annweiler aufgefundenen Zusatztanks einer Militärmaschine; Ablassen von Flugbenzin bei militärischen Übungsflügen vor der Landung MdlAnfr 55, 56 23.09.88 Drs 11/2960 Müller (Pleisweiler) SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . . 6750* C Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. September 1988 6705 98. Sitzung Bonn, den 30. September 1988 Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigung 97. Sitzung, Seite 6580 D, zweite Zeile von unten: Statt „Libanese" ist „Liberianer" zu lesen. Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Antretter 30. 9. Bahr 30. 9. Dr. Bangemann 30. 9. Baum 30. 9. Frau Beck-Oberdorf 30. 9. Frau Beer 30. 9. Dr. Biedenkopf 30. 9. Biehle 30. 9. Borchert 30. 9. Brandt 30. 9. Carstensen (Nordstrand) 30. 9. Frau Conrad 30. 9. Frau Dr. Däubler-Gmelin 30. 9. Daubertshäuser 30. 9. Daweke 30. 9. Frau Dempwolf 30. 9. Ehrbar 30. 9. Dr. Ehrenberg 30. 9. Frau Eid 30. 9. Eigen 30. 9. Eylmann 30. 9. Francke (Hamburg) 30. 9. Frau Fuchs (Köln) 30. 9. Funk (Gutenzell) 30. 9. Gattermann 30. 9. Dr. Geißler 30. 9. Dr. von Geldern 30. 9. Genscher 30. 9. Glos 30. 9. Dr. Glotz 30. 9. Dr. Götz 30. 9. Dr. Haack 30. 9. Frau Hämmerle 30. 9. Dr. Hauff 30. 9. Hauser (Krefeld) 30. 9. Dr. Haussmann 30. 9. Hedrich 30. 9. Heimann 30. 9. Frau Dr. Hellwig 30. 9. Frau Hensel 30. 9. Frau Hoffmann (Soltau) 30. 9. Hoss 30. 9. Dr. Hüsch 30. 9. Huonker 30. 9. Ibrügger 30. 9. Irmer 30. 9. Jung (Düsseldorf) 30. 9. Kastning 30. 9. Frau Kelly 30. 9. Kiechle 30. 9. Klein (München) 30. 9. Kleinert (Hannover) 30. 9. Klose 30. 9. Dr. Köhler (Wolfsburg) 30. 9. Dr. Kohl 30. 9. Koltzsch 30. 9. Koschnick 30. 9. Kraus 30. 9. Dr. Kreile 30. 9. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Leidinger 30. 9. Frau Männle 30. 9. Dr. Mechtersheimer 30. 9. Menzel 30. 9. Meyer 30. 9. Mischnick 30. 9. Dr. Müller 30. 9. Müller (Düsseldorf) 30. 9. Müller (Wesseling) 30. 9. Niggemeier 30. 9. Frau Odendahl 30. 9. Oostergetelo 30. 9. Frau Pack 30. 9. Paterna 30. 9. Pesch 30. 9. Rappe (Hildesheim) 30. 9. Reuschenbach 30. 9. Ronneburger 30. 9. Rühe 30. 9. Schily 30. 9. Schmitz (Baesweiler) 30. 9. von Schmude 30. 9. Schröer (Mülheim) 30. 9. Schütz 30. 9. Seiters 30. 9. Dr. Solms 30. 9. Dr. Sperling 30. 9. Spranger 30. 9. Frau Steinhauer 30. 9. Stobbe 30. 9. Straßmeir 30. 9. Tietjen 30. 9. Dr. Vogel 30. 9. Dr. Waigel 30. 9. Dr. Warnke 30. 9. Weiss (München) 30. 9. Westphal 30. 9. Wetzel 30. 9. Frau Wieczorek-Zeul 30. 9. Wischnewski 30. 9. Frau Dr. Wisniewski 30. 9. Wissmann 30. 9. Wittich 30. 9. Zander 30. 9. Dr. Zimmermann 30. 9. Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 23. September 1988 beschlossen, zu dem Gesetz zu dem Übereinkommen vom 22. März 1985 zum Schutz der Ozonschicht einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen. Die Vorsitzende des Finanzausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu der nachstehenden Vorlage absieht: Drucksache 11/1656 Nr. 1.4 6750* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. September 1988 Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß sie die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen haben: Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 11/2465 Nr. 2.4-2.7, 2.9, 2.11, 2.12 Drucksache 11/2580 Nr. 12-16, 19-21, 23 —25 Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit Drucksache 11/2580 Nr. 46 Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Frage der Abgeordneten Frau Ganseforth (SPD) (Drucksache 11/2960 Frage 50): Warum müssen Wehrpflichtige Urlaub nehmen, wenn sie dem Dienst fernbleiben müssen, um einen Vorstellungstermin für eine Berufstätigkeit nach dem Wehrdienst wahrzunehmen, und wie beurteilt die Bundesregierung diese Praxis angesichts des geringen Urlaubs der Wehrpflichtigen und der besonderen Förderung Wehrpflichtiger bei der beruflichen Wiedereingliederung nach dem Arbeitsplatzschutzgesetz? Es trifft nicht zu, daß grundwehrdienstleistende Wehrpflichtige ihren Erholungsurlaub in Anspruch nehmen müssen, wenn sie einen Vorstellungstermin bei einem möglichen künftigen Arbeitgeber wahrnehmen wollen. Das gleiche gilt für die Wahrnehmung von Terminen beim Arbeitsamt und für die Teilnahme an Prüfungen oder anderen Ausleseverfahren, denen sich der Wehrpflichtige zur Aufnahme einer beruflichen Erwerbstätigkeit oder einer Berufsausbildung nach dem Wehrdienst unterziehen muß. Der zuständige Disziplinarvorgesetzte kann dem Soldaten für diese Zwecke nach pflichtgemäßem Ermessen Sonderurlaub aus persönlichen Gründen in dem erforderlichen Umfang und unter Belassung der Bezüge gewähren. Dies sieht die Soldatenurlaubsverordnung aufgrund der vom BMVg entsprechend seiner Fürsorgepflicht vorgenommenen Ergänzung ausdrücklich vor. Bereits Anfang 1985 haben die Führungsstäbe aller 3 Teilstreitkräfte die Disziplinarvorgesetzten ihrer Kommandobereiche angewiesen, Sonderurlaub für diese Zwecke nur dann zu versagen, wenn im Einzelfall zwingende dienstliche Erfordernisse entgegenstehen. Liegen derartige Hinderungsgründe vor, darf nach § 28 Abs. 2 des Soldatengesetzes auch kein Erholungsurlaub gewährt werden. Ergänzend hat der BMVg — um eine sachgerechte Handhabung dieser Sonderurlaubsbestimmungen durch die Disziplinarvorgesetzten sicherzustellen —1986 mit einem sog. G1-Hinweis darauf hingewiesen, daß ein solcher Sonderurlaub auch nicht auf 6 Werktage im Kalenderjahr beschränkt ist. Aufgrund dieser eindeutigen Regelung kann ich ausschließen, daß es die von Ihnen vermutete Praxis in der Truppe gibt. Sollte es im Einzelfall zu einer fehlerhaften Ermessensentscheidung des zuständigen Disziplinarvorgesetzten kommen, steht dem betroffenen Soldaten der Beschwerdeweg offen. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Müller (Pleisweiler) (SPD) (Drucksache 11/2960 Fragen 55 und 56): Ist der Bundesregierung bekannt, von welcher Militärmaschine der Anfang August dieses Jahres im Wald bei Annweiler am Trifels aufgefundene Zusatztank stammt und wie es dazu kam, daß dieser noch mit Flugbenzin gefüllte Tank abgeworfen wurde? Besitzt die Bundesregierung Informationen darüber, daß Militärmaschinen auf Übungsflügen im Luftraum der Bundesrepublik Deutschland vor der Landung aus Sicherheitsgründen Flugbenzin aus der Maschine ablassen? Zu Frage 55: Der Bundesregierung ist bekannt, daß im August 1988 in der Nähe von Annweiler/Pfalz ein Zusatztank eines Kampfflugzeuges gefunden wurde, der in verschiedene Teile zerbrochen war. Die Teile befinden sich in Gewahrsam der Staatsanwaltschaft Landau, die einer Übergabe der Teile an die USAFE noch nicht zugestimmt hat. Eine Klärung der Zugehörigkeit der Tankteile kann aber erst nach Übergabe und Prüfung durch die USAFE erfolgen. Es ist nicht bekannt wie groß die Restkraftstoffmenge des Tanks beim Aufschlag war. Nach Bodenanalysen wurde ein Bodenaustausch auf einer Fläche von 5-10 m2 auf Veranlassung des Wasserwirtschaftsamtes Landau durchgeführt. Die Erstattung der Kosten wurde beim Amt für Verteidigungslasten beantragt. Zu Frage 56: Flugkraftstoff darf im Fluge nur in Notfällen abgelassen werden, wenn eine sofortige Landung zwingend erforderlich ist, um einen möglichen Absturz zu verhindern, gleichzeitig aber das Gesamtgewicht des Luftfahrzeuges noch zu hoch ist, um eine sichere Landung zuzulassen. Derartige, auf Notfälle beschränkte Ereignisse, sind sehr selten, das Verfahren ist international (auch in der Zivilluftfahrt) üblich.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Gerhard Stoltenberg


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Ich will zum ersten sagen, daß es innerhalb der kommunalen Familie natürlich erhebliche Unterschiede gibt. Dies ist ein Tatbestand, der von aktuellen konjunkturellen Entwicklungen unabhängig ist. Aber im Aufbau unserer Verfassungsordnung und ihrer Zuständigkeiten ist es die Aufgabe der Landesgesetzgeber, diese Ausgleichsfunktion vor allem durch die Ausgestaltung des kommunalen Finanzausgleichs in den



    Bundesminister Dr. Stoltenberg
    Ländern wahrzunehmen. Ich sehe aber mit Interesse und auch mit Befriedigung, daß von der starken und positiven Entwicklung dieses Jahres auch die Einnahmen solcher Kommunen positiv mitbeeinflußt werden, die strukturelle Probleme haben.
    Zum zweiten. Die Tatsache, daß eine ganze Reihe von Bundesländern aus zum Teil über Jahrzehnte angelegten Entwicklungen — man muß hier auch sagen: in manchen Fällen Fehlentwicklungen — erhebliche finanzielle Probleme haben, ändert nichts daran, daß sich in der Ländergesamtheit insgesamt in diesem Jahr eine über Erwarten positive Entwicklung der Einnahmen ergibt.
    Dies sind zwei Sachverhalte, die nebeneinandergestellt richtig und auch für die weitere Zukunft von Bedeutung sind.
    Meine Damen und Herren, wir haben die Neuverschuldung des Bundes von 1982 bis 1986 massiv zurückgeführt. Aus Gründen, die wir heute morgen diskutiert haben, wird sie in diesem Jahr auf eine Größenordnung steigen, die wir langfristig nicht für vertretbar halten. Die Weichen für eine erneute Rückführung sind gestellt. Aber zu diesem Konzept gehört natürlich auch, daß wir jetzt die notwendige Erweiterung der Einnahmenbasis vornehmen, die wir brauchen, weil wir damit nur einen Teil der gewaltigen Senkungen der Steuern auf Arbeit und unternehmerische Tätigkeit kompensieren. Wir haben das immer gesagt: vor der letzten Bundestagswahl, in den Koalitionsvereinbarungen und in den Beschlüssen zum Bundeshaushalt 1989.
    Wir können jetzt erwarten, daß die Neuverschuldung im nächsten Jahr bei etwa 30 Milliarden liegt. Ich habe hier in der Haushaltsdebatte unterstrichen, daß wir zu einer wirklichen Stabilisierung unserer Finanzierungsquote — vor allem des Anteils der Zinsausgaben an den Ausgaben des Bundes — kommen, wenn wir eine Größenordnung von etwa 20 bis 25 Milliarden DM erreichen. Wir sind also auch bei einer vorsichtig optimistischen Betrachtung des nächsten Jahres immer noch etwas von dem Zustand entfernt, den es in der Bundesrepublik Deutschland seit 1969 nicht gegeben hat, nämlich daß die Zinsausgaben nicht schneller steigen als die Gesamtausgaben des Staates. Das unterstreicht auch, daß in einer längerfristigen finanzpolitischen Strategie diese Maßnahme notwendig ist.
    Meine Damen und Herren, über die Erosion der Einnahmen des Bundes zugunsten der Länder und der Kommunen und jetzt der EG habe ich hier mehrfach gesprochen. Ich brauche die Zahlen nicht zu wiederholen. Gegenüber den 60er Jahren hat sich der Anteil des Bundes am Gesamtsteueraufkommen mittlerweile um fast 10 % — das heißt um rund 40 bis 45 Milliarden DM jährlich — verringert. Gegenüber dem Jahr 1982 sind es knapp 3 %, rund 15 Milliarden DM jährlich. Hier ist eine Korrektur erforderlich.
    Meine Damen und Herren, ich will auf den anderen Punkt noch einmal eingehen. Natürlich gibt es keine objektiv ermittelbare oder meßbare optimale Relation zwischen direkten und indirekten Steuern. Darin gebe ich Herrn Kollegen Wieczorek recht. Aber in Übereinstimmung mit der überwiegenden Meinung
    der Finanzwissenschaft und auch der finanzpolitischen Diskussion der anderen europäischen Länder kann man eines feststellen: Eine Situation, in der das Steueraufkommen immer stärker auf der Besteuerung von Arbeit und unternehmerischer Tätigkeit und vergleichsweise immer geringer auf Verbrauch beruht, ist nicht akzeptabel.

    (Beifall bei der CDU/CSU — Frau MatthäusMaier [SPD]: Das ist richtig!)

    Eine solche Situation ist vor allem in einer Zeit gefährlich, in der wir zum einen eine nach wie vor zu hohe Arbeitslosigkeit haben und in der wir uns zum anderen für die verstärkten weltwirtschaftlichen Bedingungen eines härteren Wettbewerbs rüsten müssen. Das sind zwei Kernpunkte, wenn wir Finanzpolitik in Verbindung mit anderen strategischen Zielen oder Herausforderungen der kommenden 10 bis 20 Jahre diskutieren. Insofern ist es in sich logisch, daß einer so massiven Senkung der direkten Steuern jetzt in einem kleineren Element eine begrenzte Anhebung indirekter Steuern folgt. Ich könnte hier seitenlang aus Aussagen sozialdemokratischer Finanzpolitiker zu dieser Frage bis zum Jahr 1983 zitieren.
    Meine Damen und Herren, dies dient auch der volkswirtschaftlichen Kapitalbildung. Es dient im Grunde auch einer stärkeren Parallelität der deutschen Steuerpolitik mit der internationalen Entwicklung. Meine Vorredner haben schon auf das Thema der Steuerharmonisierung in der Europäischen Gemeinschaft hingewiesen. Wir haben Mitte September auf Einladung der griechischen Präsidentschaft ein Wochenende verbracht, um insbesondere Fortschritte bei diesem wichtigen Ziel zur Herstellung des Binnenmarktes zu diskutieren. Da sind noch sehr schwierige Probleme zu lösen. Es wird auch notwendig sein, daß die Kommission in einer Reihe von Punkten ihre Vorschläge modifiziert und verändert. Aber wir bleiben als Bundesregierung bei der Überzeugung, daß ohne eine weitgehende Annäherung der indirekten Besteuerung der Binnenmarkt nicht vollständig und nicht insgesamt verwirklicht werden kann.
    Nun müssen wir uns die Ausgangszahlen ansehen: Während bei uns die besonderen Verbrauchsteuern einen Anteil von 15,5 To beim Gesamtsteueraufkommen aufweisen, sind es in Großbritannien 19 %, in Portugal und Griechenland 40 %.

    (Sellin [GRÜNE]: Warum?)

    — Darüber zu reden, warum das so ist, übersteigt jetzt ein bißchen meine Redezeit. Ich will das gerne bei anderer Gelegenheit einmal nachholen. — Ich will nur Sachverhalte, Aufgabenstellungen und Problemlösungen hier darstellen. Natürlich müssen die Länder mit dem höchsten Anteil mit ihrem Anteil heruntergehen, wenn wir eine Annäherung der Steuersysteme haben wollen. Aber auch wir werden ein Stück Bewegung brauchen. Wir liegen mit dem, was wir jetzt machen, weit unter den von der Kommission vorgeschlagenen Werten.

    (Abg. Sellin [GRÜNE] meldet sich zu einer Zwischenfrage)




    Bundesminister Dr. Stoltenberg
    — Wenn es mir der Präsident bei meiner Redezeit freundlicherweise zugute hält, dann will ich gerne eine Frage beantworten.


Rede von Dieter-Julius Cronenberg
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Diese Freundlichkeit hat der Präsident. Damit hat der Abgeordnete Sellin die Möglichkeit, eine Zwischenfrage zu stellen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Peter Sellin


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (GRÜNE)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (GRÜNE)

    Herr Stoltenberg, ist es nicht so, daß der hohe Steuersatz bei der Mehrwertsteuer und bei anderen indirekten Steuern bei den Ländern, die Sie eben aufgezählt haben — z. B. bei Italien —, seine Ursache darin hat, daß die Steuereintreibung in Italien bei direkten Steuern ein schwieriges Unterfangen ist?

    (Heiterkeit bei den GRÜNEN und der SPD — Dr. Wieczorek [SPD]: Das ist höflich ausgedrückt!)