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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 11/98 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 98. Sitzung Bonn, Freitag, den 30. September 1988 Inhalt: Tagesordnungspunkt 24: Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 1988 (Nachtragshaushaltsgesetz 1988) (Drucksachen 11/2650, 11/2968, 11/3012) Dr. Neuling CDU/CSU 6705 B Esters SPD 6707 B Dr. Weng (Gerlingen) FDP 6710A Frau Vennegerts GRÜNE 6711 C Dr. Stoltenberg, Bundesminister BMF . 6712 D Tagesordnungspunkt 25: a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen (Verbrauchsteueränderungsgesetz 1988) (Drucksachen 11/2970, 11/3008) b) Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Steuerreformgesetzes 1990 (Drucksache 11/2864) c) Beratung des Antrags der Abgeordneten Hüser, Sellin und der Fraktion DIE GRÜNEN: Aufhebung der Mineralölsteuerbefreiung des Flugverkehrs (Drucksache 11/2126) d) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Maßnahmen zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Haushaltsbegleitgesetz 1989) (Drucksachen 11/2969, 11/3009) e) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Beschluß des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 24. Juni 1988 über das System der Eigenmittel der Gemeinschaften (Drucksache 11/2971) Schulhoff CDU/CSU 6715 D Dr. Wieczorek SPD 6720 A Rind FDP 6724 A Hüser GRÜNE 6727 C Dr. Stoltenberg, Bundesminister BMF . 6729 C Poß SPD 6733 A Dr. Vondran CDU/CSU 6735 C Sellin GRÜNE 6737 C Dr. Struck SPD 6738 C Sauter, Staatssekretär im Bayerischen Staatsministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten 6740 A Tagesordnungspunkt 26: Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Konkursordnung (Drucksache 11/2065) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 5: Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Wittmann, Marschewski, II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. September 1988 Dr. Hüsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Kleinert (Hannover), Funke, Irmer und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Sozialplan im Konkurs- und Vergleichsverfahren (Drucksache 11/2991) Dr. Pick SPD 6742 B Helmrich CDU/CSU 6743 C Dr. Briefs GRÜNE 6743 D Funke FDP 6745 B Engelhard, Bundesminister BMJ 6745 D Nächste Sitzung 6747 C Berichtigung 6747 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 6749* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 6749* D Anlage 3 Urlaubsregelung für Wehrpflichtige zur Wahrnehmung von Vorstellungsterminen für eine Berufstätigkeit nach dem Wehrdienst MdlAnfr 50 23.09.88 Drs 11/2960 Frau Ganseforth SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . . 6750* A Anlage 4 Identifizierung des bei Annweiler aufgefundenen Zusatztanks einer Militärmaschine; Ablassen von Flugbenzin bei militärischen Übungsflügen vor der Landung MdlAnfr 55, 56 23.09.88 Drs 11/2960 Müller (Pleisweiler) SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . . 6750* C Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. September 1988 6705 98. Sitzung Bonn, den 30. September 1988 Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigung 97. Sitzung, Seite 6580 D, zweite Zeile von unten: Statt „Libanese" ist „Liberianer" zu lesen. Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Antretter 30. 9. Bahr 30. 9. Dr. Bangemann 30. 9. Baum 30. 9. Frau Beck-Oberdorf 30. 9. Frau Beer 30. 9. Dr. Biedenkopf 30. 9. Biehle 30. 9. Borchert 30. 9. Brandt 30. 9. Carstensen (Nordstrand) 30. 9. Frau Conrad 30. 9. Frau Dr. Däubler-Gmelin 30. 9. Daubertshäuser 30. 9. Daweke 30. 9. Frau Dempwolf 30. 9. Ehrbar 30. 9. Dr. Ehrenberg 30. 9. Frau Eid 30. 9. Eigen 30. 9. Eylmann 30. 9. Francke (Hamburg) 30. 9. Frau Fuchs (Köln) 30. 9. Funk (Gutenzell) 30. 9. Gattermann 30. 9. Dr. Geißler 30. 9. Dr. von Geldern 30. 9. Genscher 30. 9. Glos 30. 9. Dr. Glotz 30. 9. Dr. Götz 30. 9. Dr. Haack 30. 9. Frau Hämmerle 30. 9. Dr. Hauff 30. 9. Hauser (Krefeld) 30. 9. Dr. Haussmann 30. 9. Hedrich 30. 9. Heimann 30. 9. Frau Dr. Hellwig 30. 9. Frau Hensel 30. 9. Frau Hoffmann (Soltau) 30. 9. Hoss 30. 9. Dr. Hüsch 30. 9. Huonker 30. 9. Ibrügger 30. 9. Irmer 30. 9. Jung (Düsseldorf) 30. 9. Kastning 30. 9. Frau Kelly 30. 9. Kiechle 30. 9. Klein (München) 30. 9. Kleinert (Hannover) 30. 9. Klose 30. 9. Dr. Köhler (Wolfsburg) 30. 9. Dr. Kohl 30. 9. Koltzsch 30. 9. Koschnick 30. 9. Kraus 30. 9. Dr. Kreile 30. 9. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Leidinger 30. 9. Frau Männle 30. 9. Dr. Mechtersheimer 30. 9. Menzel 30. 9. Meyer 30. 9. Mischnick 30. 9. Dr. Müller 30. 9. Müller (Düsseldorf) 30. 9. Müller (Wesseling) 30. 9. Niggemeier 30. 9. Frau Odendahl 30. 9. Oostergetelo 30. 9. Frau Pack 30. 9. Paterna 30. 9. Pesch 30. 9. Rappe (Hildesheim) 30. 9. Reuschenbach 30. 9. Ronneburger 30. 9. Rühe 30. 9. Schily 30. 9. Schmitz (Baesweiler) 30. 9. von Schmude 30. 9. Schröer (Mülheim) 30. 9. Schütz 30. 9. Seiters 30. 9. Dr. Solms 30. 9. Dr. Sperling 30. 9. Spranger 30. 9. Frau Steinhauer 30. 9. Stobbe 30. 9. Straßmeir 30. 9. Tietjen 30. 9. Dr. Vogel 30. 9. Dr. Waigel 30. 9. Dr. Warnke 30. 9. Weiss (München) 30. 9. Westphal 30. 9. Wetzel 30. 9. Frau Wieczorek-Zeul 30. 9. Wischnewski 30. 9. Frau Dr. Wisniewski 30. 9. Wissmann 30. 9. Wittich 30. 9. Zander 30. 9. Dr. Zimmermann 30. 9. Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 23. September 1988 beschlossen, zu dem Gesetz zu dem Übereinkommen vom 22. März 1985 zum Schutz der Ozonschicht einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen. Die Vorsitzende des Finanzausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu der nachstehenden Vorlage absieht: Drucksache 11/1656 Nr. 1.4 6750* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. September 1988 Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß sie die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen haben: Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 11/2465 Nr. 2.4-2.7, 2.9, 2.11, 2.12 Drucksache 11/2580 Nr. 12-16, 19-21, 23 —25 Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit Drucksache 11/2580 Nr. 46 Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Frage der Abgeordneten Frau Ganseforth (SPD) (Drucksache 11/2960 Frage 50): Warum müssen Wehrpflichtige Urlaub nehmen, wenn sie dem Dienst fernbleiben müssen, um einen Vorstellungstermin für eine Berufstätigkeit nach dem Wehrdienst wahrzunehmen, und wie beurteilt die Bundesregierung diese Praxis angesichts des geringen Urlaubs der Wehrpflichtigen und der besonderen Förderung Wehrpflichtiger bei der beruflichen Wiedereingliederung nach dem Arbeitsplatzschutzgesetz? Es trifft nicht zu, daß grundwehrdienstleistende Wehrpflichtige ihren Erholungsurlaub in Anspruch nehmen müssen, wenn sie einen Vorstellungstermin bei einem möglichen künftigen Arbeitgeber wahrnehmen wollen. Das gleiche gilt für die Wahrnehmung von Terminen beim Arbeitsamt und für die Teilnahme an Prüfungen oder anderen Ausleseverfahren, denen sich der Wehrpflichtige zur Aufnahme einer beruflichen Erwerbstätigkeit oder einer Berufsausbildung nach dem Wehrdienst unterziehen muß. Der zuständige Disziplinarvorgesetzte kann dem Soldaten für diese Zwecke nach pflichtgemäßem Ermessen Sonderurlaub aus persönlichen Gründen in dem erforderlichen Umfang und unter Belassung der Bezüge gewähren. Dies sieht die Soldatenurlaubsverordnung aufgrund der vom BMVg entsprechend seiner Fürsorgepflicht vorgenommenen Ergänzung ausdrücklich vor. Bereits Anfang 1985 haben die Führungsstäbe aller 3 Teilstreitkräfte die Disziplinarvorgesetzten ihrer Kommandobereiche angewiesen, Sonderurlaub für diese Zwecke nur dann zu versagen, wenn im Einzelfall zwingende dienstliche Erfordernisse entgegenstehen. Liegen derartige Hinderungsgründe vor, darf nach § 28 Abs. 2 des Soldatengesetzes auch kein Erholungsurlaub gewährt werden. Ergänzend hat der BMVg — um eine sachgerechte Handhabung dieser Sonderurlaubsbestimmungen durch die Disziplinarvorgesetzten sicherzustellen —1986 mit einem sog. G1-Hinweis darauf hingewiesen, daß ein solcher Sonderurlaub auch nicht auf 6 Werktage im Kalenderjahr beschränkt ist. Aufgrund dieser eindeutigen Regelung kann ich ausschließen, daß es die von Ihnen vermutete Praxis in der Truppe gibt. Sollte es im Einzelfall zu einer fehlerhaften Ermessensentscheidung des zuständigen Disziplinarvorgesetzten kommen, steht dem betroffenen Soldaten der Beschwerdeweg offen. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Müller (Pleisweiler) (SPD) (Drucksache 11/2960 Fragen 55 und 56): Ist der Bundesregierung bekannt, von welcher Militärmaschine der Anfang August dieses Jahres im Wald bei Annweiler am Trifels aufgefundene Zusatztank stammt und wie es dazu kam, daß dieser noch mit Flugbenzin gefüllte Tank abgeworfen wurde? Besitzt die Bundesregierung Informationen darüber, daß Militärmaschinen auf Übungsflügen im Luftraum der Bundesrepublik Deutschland vor der Landung aus Sicherheitsgründen Flugbenzin aus der Maschine ablassen? Zu Frage 55: Der Bundesregierung ist bekannt, daß im August 1988 in der Nähe von Annweiler/Pfalz ein Zusatztank eines Kampfflugzeuges gefunden wurde, der in verschiedene Teile zerbrochen war. Die Teile befinden sich in Gewahrsam der Staatsanwaltschaft Landau, die einer Übergabe der Teile an die USAFE noch nicht zugestimmt hat. Eine Klärung der Zugehörigkeit der Tankteile kann aber erst nach Übergabe und Prüfung durch die USAFE erfolgen. Es ist nicht bekannt wie groß die Restkraftstoffmenge des Tanks beim Aufschlag war. Nach Bodenanalysen wurde ein Bodenaustausch auf einer Fläche von 5-10 m2 auf Veranlassung des Wasserwirtschaftsamtes Landau durchgeführt. Die Erstattung der Kosten wurde beim Amt für Verteidigungslasten beantragt. Zu Frage 56: Flugkraftstoff darf im Fluge nur in Notfällen abgelassen werden, wenn eine sofortige Landung zwingend erforderlich ist, um einen möglichen Absturz zu verhindern, gleichzeitig aber das Gesamtgewicht des Luftfahrzeuges noch zu hoch ist, um eine sichere Landung zuzulassen. Derartige, auf Notfälle beschränkte Ereignisse, sind sehr selten, das Verfahren ist international (auch in der Zivilluftfahrt) üblich.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Annemarie Renger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort hat Frau Abgeordnete Vennegerts.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Nicht so heftig!)



Rede von Christa Vennegerts
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE GRÜNEN/BÜNDNIS 90)
Natürlich, hier geht es zur Sache.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Herr Kollege Neuling hat hier krampfhaft versucht, abzulenken und sich an der Vergangenheit, vor allen Dingen an der SPD, abzuarbeiten. Bloß, wissen Sie, das ist Ihnen gründlich mißlungen. Bleiben Sie einmal bei Ihrer Rekordverschuldung.

(Beifall bei den GRÜNEN und der SPD)

Herr Kollege Weng, das, was ich hier höre, ist ja die neueste Gleichung. Ich meine die Gleichung: mehr Schulden gleich Haushaltskonsolidierung. Das kann doch nicht Ihr Ernst sein; das ist doch lächerlich; darauf können Sie doch nicht bestehen; das ist doch schlimm.

(Beifall bei den GRÜNEN und der SPD)

Der vom Finanzminister bis heute absichtlich verschleppte Nachtragshaushalt zeigt den blamablen Zustand dieses Ministeriums. Die Ausgaben, die zu diesem Nachtragshaushalt führten, sind nicht wie ein Blitz aus heiterem Himmel gekommen. Denn die erhöhten Ausgaben für die EG, der Ausfall des Bundesbankgewinns und die vermehrten Ausgaben für die Bundesanstalt für Arbeit sind bereits vor der Verabschiedung des Haushaltes 1988 im letzten Herbst bekannt gewesen. Das sind die Fakten, das sind Tatsachen; davon kann die Regierungskoalition auch nicht ablenken; so ist es gewesen. Erinnern Sie sich einmal an unseren hervorragenden Antrag, den Bundesbankgewinnansatz wenigstens zu kürzen. Das wäre realistischer gewesen als das, was Sie gemacht haben.
Die trügerische Hoffnung der Regierung, im Laufe dieses Jahres die sich abzeichnende Rekordverschuldung von über 39 Milliarden DM reduzieren zu können, ging nicht in Erfüllung. Dieser Nachtragshaushalt ist ein Beispiel für den Dilettantismus der Haushalts- und Finanzpolitik dieser Regierung. Von Seriosität, die Sie so gerne für sich in Anspruch nehmen, ist absolut nichts zu spüren.

(Beifall bei den GRÜNEN und der SPD)

Selbst der vorliegende Nachtrag ist ja schon Makulatur. So gibt es deutliche Anzeichen dafür, daß die Zahl der Arbeitslosen in diesem Jahr höher sein wird, als von der Regierung unterstellt. Damit werden auch



Frau Vennegerts
die Ausgaben noch höher ausfallen, als im Nachtrag angenommen.
Weitere Risiken, z. B. die Kokskohlenbeihilfe oder die Ausfuhrgewährleistung, sind nicht berücksichtigt.
Diese finanztechnischen Details stehen für uns jedoch nicht im Mittelpunkt unserer Kritik an unserem Nachtragshaushalt. — Um Gottes willen, es ist nicht unserer; das wäre furchtbar. Ich meine: an diesem Nachtragshaushalt.
Wenn es für die GRÜNEN darum geht, einen Haushalt politisch zu beurteilen, stehen zwei Kriterien im Vordergrund.
Erstens. Welchen Beitrag leistet der Haushalt zur Beseitigung bzw. zur Linderung der sozialen Krise?

(Zurufe von der SPD: Gar keinen!)

Insbesondere: Welche Maßnahmen sind zur Verringerung der Massenerwerbslosigkeit vorgesehen?

(Zurufe von der SPD: Auch keine!)

Zweitens. Welche Mittel werden zur Bekämpfung der Umweltkatastrophen bereitgestellt?
Legt man dies als Maßstab für die Beurteilung des vorliegenden Nachtragshaushalts zugrunde, so kann ich nur sagen: absolute Fehlanzeige.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

Ein Faktor, der wesentlich dazu beigetragen hat, daß ein Nachtragshaushalt notwendig wurde, ist der im Haushalt eingeplante Bundesbankgewinn von rund 6 Milliarden DM. Die Tatsache des ausbleibenden Bundesbankgewinns verweist darauf, daß auf der Einnahmenseite des Bundeshaushalts nicht solche Einnahmen verbucht werden sollten, die mit einem hohen Unsicherheitsgrad belastet sind.
Dies war auch immer die Position des Bundesfinanzministers. Zu Zeiten, als sich die CDU/CSU noch in der Opposition befand, ist dies von Herrn Stoltenberg und anderen immer als Sündenfall unsolider Haushaltspolitik verdammt worden. Warum nun ausgerechnet Minister Stoltenberg seine früher geäußerte Kritik nicht mehr ernst nimmt und die angeblich unsolide Haushaltspolitik früherer Regierungen fortsetzt, bleibt sein Geheimnis.
Wichtiger als dieser haushaltspolitische Argumentationsspagat von Minister Stoltenberg ist die Frage: Welchen Beitrag leistet dieser Nachtragshaushalt zur Bekämpfung der Massenarbeitslosigkeit? Auf den ersten Blick könnte man meinen, die Bereitstellung von 1,1 Milliarden DM mehr für die Bundesanstalt für Arbeit sei ein deutlicher Beweis dafür, daß die Regierung auch ein Herz für Arbeitslose und Arbeitslosenhilfeempfänger habe. Das genaue Gegenteil trifft jedoch zu. Das Defizit der Bundesanstalt für Arbeit, das nunmehr durch den Nachtragshaushalt notdürftig gestopft werden soll, ist dadurch entstanden, daß sich die Bundesregierung bei den Haushaltsberatungen 1988 darangemacht hat, die Kasse der Bundesanstalt zu plündern, indem sie die Bundesanstalt für Arbeit gesetzlich verpflichtet hat, Aufgaben auszuführen
und zu finanzieren, die sachlich in keinerlei Zusammenhang mit ihren eigentlichen Aufgaben stehen.
So ist der Bundesanstalt für Arbeit z. B. die Finanzierung von Sprachkursen für Asylbewerber und Aussiedler aufgedrückt worden. So kommt dieses Defizit nämlich zustande.
Welche Politik die Bundesregierung gegenüber Arbeitslosen tatsächlich verfolgt, zeigen die brutalen Kürzungspläne für das Haushaltsjahr 1989. Insgesamt 1,8 Milliarden DM sollen bei der Bundesanstalt für Arbeit eingespart werden.
Auch der Stellenwert, den diese Regierung dem Schutz von Umwelt und Natur einräumt, kommt in diesem Nachtragshaushalt uberdeutlich zum Ausdruck. Mittel zu Linderung bzw. Beseitigung der sich verschärfenden ökologischen Krise sind nicht vorgesehen. Wo sind denn innerhalb dieses Nachtragshaushalts die zusätzlichen Mittel zur Bekämpfung der von Minister Töpfer ansonsten mit sonorer Stimme wortreich beklagten Umweltgefährdungen? Wo ist denn das Nordseeprogramm mit einem Volumen von 20 Milliarden DM in diesem Nachtragshaushalt? Wir konnten es nicht entdecken. Wo ist denn das Programm zur Altlastensanierung? Wo ist das Konzept zu einem verbesserten Schutz des Bodens? Und wo sind die Mittel für die Entgiftung von Gewässern?

(Beifall bei den GRÜNEN und der SPD)

Der Nachtragshaushalt hätte der Regierung die Gelegenheit geboten, ihrem allseits bekundeten Verständnis für eine bessere Umwelt Taten folgen zu lassen. Die Einstellung finanzieller Mittel für die sofortige Bekämpfung der sich verschärfenden Umweltkrise z. B. an Nord- und Ostsee wäre eine Legitimation für die Erstellung eines Nachtragshaushalts gewesen. Diesem Nachtragshaushalt fehlt jegliche allgemeinpolitische und finanzpolitische Berechtigung. Deshalb lehnen wir ihn entschieden ab.

(Beifall bei den GRÜNEN und der SPD)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Annemarie Renger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort hat der Bundesminister der Finanzen, Herr Dr. Stoltenberg.