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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 11/98 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 98. Sitzung Bonn, Freitag, den 30. September 1988 Inhalt: Tagesordnungspunkt 24: Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 1988 (Nachtragshaushaltsgesetz 1988) (Drucksachen 11/2650, 11/2968, 11/3012) Dr. Neuling CDU/CSU 6705 B Esters SPD 6707 B Dr. Weng (Gerlingen) FDP 6710A Frau Vennegerts GRÜNE 6711 C Dr. Stoltenberg, Bundesminister BMF . 6712 D Tagesordnungspunkt 25: a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen (Verbrauchsteueränderungsgesetz 1988) (Drucksachen 11/2970, 11/3008) b) Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Steuerreformgesetzes 1990 (Drucksache 11/2864) c) Beratung des Antrags der Abgeordneten Hüser, Sellin und der Fraktion DIE GRÜNEN: Aufhebung der Mineralölsteuerbefreiung des Flugverkehrs (Drucksache 11/2126) d) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Maßnahmen zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Haushaltsbegleitgesetz 1989) (Drucksachen 11/2969, 11/3009) e) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Beschluß des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 24. Juni 1988 über das System der Eigenmittel der Gemeinschaften (Drucksache 11/2971) Schulhoff CDU/CSU 6715 D Dr. Wieczorek SPD 6720 A Rind FDP 6724 A Hüser GRÜNE 6727 C Dr. Stoltenberg, Bundesminister BMF . 6729 C Poß SPD 6733 A Dr. Vondran CDU/CSU 6735 C Sellin GRÜNE 6737 C Dr. Struck SPD 6738 C Sauter, Staatssekretär im Bayerischen Staatsministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten 6740 A Tagesordnungspunkt 26: Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Konkursordnung (Drucksache 11/2065) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 5: Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Wittmann, Marschewski, II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. September 1988 Dr. Hüsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Kleinert (Hannover), Funke, Irmer und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Sozialplan im Konkurs- und Vergleichsverfahren (Drucksache 11/2991) Dr. Pick SPD 6742 B Helmrich CDU/CSU 6743 C Dr. Briefs GRÜNE 6743 D Funke FDP 6745 B Engelhard, Bundesminister BMJ 6745 D Nächste Sitzung 6747 C Berichtigung 6747 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 6749* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 6749* D Anlage 3 Urlaubsregelung für Wehrpflichtige zur Wahrnehmung von Vorstellungsterminen für eine Berufstätigkeit nach dem Wehrdienst MdlAnfr 50 23.09.88 Drs 11/2960 Frau Ganseforth SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . . 6750* A Anlage 4 Identifizierung des bei Annweiler aufgefundenen Zusatztanks einer Militärmaschine; Ablassen von Flugbenzin bei militärischen Übungsflügen vor der Landung MdlAnfr 55, 56 23.09.88 Drs 11/2960 Müller (Pleisweiler) SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . . 6750* C Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. September 1988 6705 98. Sitzung Bonn, den 30. September 1988 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Berichtigung 97. Sitzung, Seite 6580 D, zweite Zeile von unten: Statt „Libanese" ist „Liberianer" zu lesen. Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Antretter 30. 9. Bahr 30. 9. Dr. Bangemann 30. 9. Baum 30. 9. Frau Beck-Oberdorf 30. 9. Frau Beer 30. 9. Dr. Biedenkopf 30. 9. Biehle 30. 9. Borchert 30. 9. Brandt 30. 9. Carstensen (Nordstrand) 30. 9. Frau Conrad 30. 9. Frau Dr. Däubler-Gmelin 30. 9. Daubertshäuser 30. 9. Daweke 30. 9. Frau Dempwolf 30. 9. Ehrbar 30. 9. Dr. Ehrenberg 30. 9. Frau Eid 30. 9. Eigen 30. 9. Eylmann 30. 9. Francke (Hamburg) 30. 9. Frau Fuchs (Köln) 30. 9. Funk (Gutenzell) 30. 9. Gattermann 30. 9. Dr. Geißler 30. 9. Dr. von Geldern 30. 9. Genscher 30. 9. Glos 30. 9. Dr. Glotz 30. 9. Dr. Götz 30. 9. Dr. Haack 30. 9. Frau Hämmerle 30. 9. Dr. Hauff 30. 9. Hauser (Krefeld) 30. 9. Dr. Haussmann 30. 9. Hedrich 30. 9. Heimann 30. 9. Frau Dr. Hellwig 30. 9. Frau Hensel 30. 9. Frau Hoffmann (Soltau) 30. 9. Hoss 30. 9. Dr. Hüsch 30. 9. Huonker 30. 9. Ibrügger 30. 9. Irmer 30. 9. Jung (Düsseldorf) 30. 9. Kastning 30. 9. Frau Kelly 30. 9. Kiechle 30. 9. Klein (München) 30. 9. Kleinert (Hannover) 30. 9. Klose 30. 9. Dr. Köhler (Wolfsburg) 30. 9. Dr. Kohl 30. 9. Koltzsch 30. 9. Koschnick 30. 9. Kraus 30. 9. Dr. Kreile 30. 9. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Leidinger 30. 9. Frau Männle 30. 9. Dr. Mechtersheimer 30. 9. Menzel 30. 9. Meyer 30. 9. Mischnick 30. 9. Dr. Müller 30. 9. Müller (Düsseldorf) 30. 9. Müller (Wesseling) 30. 9. Niggemeier 30. 9. Frau Odendahl 30. 9. Oostergetelo 30. 9. Frau Pack 30. 9. Paterna 30. 9. Pesch 30. 9. Rappe (Hildesheim) 30. 9. Reuschenbach 30. 9. Ronneburger 30. 9. Rühe 30. 9. Schily 30. 9. Schmitz (Baesweiler) 30. 9. von Schmude 30. 9. Schröer (Mülheim) 30. 9. Schütz 30. 9. Seiters 30. 9. Dr. Solms 30. 9. Dr. Sperling 30. 9. Spranger 30. 9. Frau Steinhauer 30. 9. Stobbe 30. 9. Straßmeir 30. 9. Tietjen 30. 9. Dr. Vogel 30. 9. Dr. Waigel 30. 9. Dr. Warnke 30. 9. Weiss (München) 30. 9. Westphal 30. 9. Wetzel 30. 9. Frau Wieczorek-Zeul 30. 9. Wischnewski 30. 9. Frau Dr. Wisniewski 30. 9. Wissmann 30. 9. Wittich 30. 9. Zander 30. 9. Dr. Zimmermann 30. 9. Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 23. September 1988 beschlossen, zu dem Gesetz zu dem Übereinkommen vom 22. März 1985 zum Schutz der Ozonschicht einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen. Die Vorsitzende des Finanzausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu der nachstehenden Vorlage absieht: Drucksache 11/1656 Nr. 1.4 6750* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. September 1988 Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß sie die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen haben: Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 11/2465 Nr. 2.4-2.7, 2.9, 2.11, 2.12 Drucksache 11/2580 Nr. 12-16, 19-21, 23 —25 Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit Drucksache 11/2580 Nr. 46 Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Frage der Abgeordneten Frau Ganseforth (SPD) (Drucksache 11/2960 Frage 50): Warum müssen Wehrpflichtige Urlaub nehmen, wenn sie dem Dienst fernbleiben müssen, um einen Vorstellungstermin für eine Berufstätigkeit nach dem Wehrdienst wahrzunehmen, und wie beurteilt die Bundesregierung diese Praxis angesichts des geringen Urlaubs der Wehrpflichtigen und der besonderen Förderung Wehrpflichtiger bei der beruflichen Wiedereingliederung nach dem Arbeitsplatzschutzgesetz? Es trifft nicht zu, daß grundwehrdienstleistende Wehrpflichtige ihren Erholungsurlaub in Anspruch nehmen müssen, wenn sie einen Vorstellungstermin bei einem möglichen künftigen Arbeitgeber wahrnehmen wollen. Das gleiche gilt für die Wahrnehmung von Terminen beim Arbeitsamt und für die Teilnahme an Prüfungen oder anderen Ausleseverfahren, denen sich der Wehrpflichtige zur Aufnahme einer beruflichen Erwerbstätigkeit oder einer Berufsausbildung nach dem Wehrdienst unterziehen muß. Der zuständige Disziplinarvorgesetzte kann dem Soldaten für diese Zwecke nach pflichtgemäßem Ermessen Sonderurlaub aus persönlichen Gründen in dem erforderlichen Umfang und unter Belassung der Bezüge gewähren. Dies sieht die Soldatenurlaubsverordnung aufgrund der vom BMVg entsprechend seiner Fürsorgepflicht vorgenommenen Ergänzung ausdrücklich vor. Bereits Anfang 1985 haben die Führungsstäbe aller 3 Teilstreitkräfte die Disziplinarvorgesetzten ihrer Kommandobereiche angewiesen, Sonderurlaub für diese Zwecke nur dann zu versagen, wenn im Einzelfall zwingende dienstliche Erfordernisse entgegenstehen. Liegen derartige Hinderungsgründe vor, darf nach § 28 Abs. 2 des Soldatengesetzes auch kein Erholungsurlaub gewährt werden. Ergänzend hat der BMVg — um eine sachgerechte Handhabung dieser Sonderurlaubsbestimmungen durch die Disziplinarvorgesetzten sicherzustellen —1986 mit einem sog. G1-Hinweis darauf hingewiesen, daß ein solcher Sonderurlaub auch nicht auf 6 Werktage im Kalenderjahr beschränkt ist. Aufgrund dieser eindeutigen Regelung kann ich ausschließen, daß es die von Ihnen vermutete Praxis in der Truppe gibt. Sollte es im Einzelfall zu einer fehlerhaften Ermessensentscheidung des zuständigen Disziplinarvorgesetzten kommen, steht dem betroffenen Soldaten der Beschwerdeweg offen. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Müller (Pleisweiler) (SPD) (Drucksache 11/2960 Fragen 55 und 56): Ist der Bundesregierung bekannt, von welcher Militärmaschine der Anfang August dieses Jahres im Wald bei Annweiler am Trifels aufgefundene Zusatztank stammt und wie es dazu kam, daß dieser noch mit Flugbenzin gefüllte Tank abgeworfen wurde? Besitzt die Bundesregierung Informationen darüber, daß Militärmaschinen auf Übungsflügen im Luftraum der Bundesrepublik Deutschland vor der Landung aus Sicherheitsgründen Flugbenzin aus der Maschine ablassen? Zu Frage 55: Der Bundesregierung ist bekannt, daß im August 1988 in der Nähe von Annweiler/Pfalz ein Zusatztank eines Kampfflugzeuges gefunden wurde, der in verschiedene Teile zerbrochen war. Die Teile befinden sich in Gewahrsam der Staatsanwaltschaft Landau, die einer Übergabe der Teile an die USAFE noch nicht zugestimmt hat. Eine Klärung der Zugehörigkeit der Tankteile kann aber erst nach Übergabe und Prüfung durch die USAFE erfolgen. Es ist nicht bekannt wie groß die Restkraftstoffmenge des Tanks beim Aufschlag war. Nach Bodenanalysen wurde ein Bodenaustausch auf einer Fläche von 5-10 m2 auf Veranlassung des Wasserwirtschaftsamtes Landau durchgeführt. Die Erstattung der Kosten wurde beim Amt für Verteidigungslasten beantragt. Zu Frage 56: Flugkraftstoff darf im Fluge nur in Notfällen abgelassen werden, wenn eine sofortige Landung zwingend erforderlich ist, um einen möglichen Absturz zu verhindern, gleichzeitig aber das Gesamtgewicht des Luftfahrzeuges noch zu hoch ist, um eine sichere Landung zuzulassen. Derartige, auf Notfälle beschränkte Ereignisse, sind sehr selten, das Verfahren ist international (auch in der Zivilluftfahrt) üblich.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Annemarie Renger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Die Sitzung ist eröffnet.
    Meine Damen und Herren, ich rufe den Tagesordnungspunkt 24 auf:
    Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 1988 (Nachtragshaushaltsgesetz 1988)

    — Drucksachen 11/2650, 11/2968 —
    Beschlußempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuß)

    — Drucksache 11/3012 —
    Berichterstatter:
    Abgeordnete Carstens (Emstek)

    Dr. Weng (Gerlingen) Wieczorek (Duisburg) Frau Vennegerts

    (Erste Beratung 92. Sitzung)

    Nach einer Vereinbarung im Ältestenrat ist für die Beratung eine Stunde vorgesehen. — Kein Widerspruch. Es ist so beschlossen.
    Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Neuling.


Rede von Dr. Christian Neuling
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich darf eingangs vielleicht in aller Kürze auf die Struktur des Nachtragshaushalts eingehen. Die wesentlichen Elemente des Nachtragshaushalts 1988 sind im Kern die Verringerung auf der Einnahmenseite; die Ausgabenseite schlägt sich mit weniger als 0,1 %, bezogen auf das Haushaltsvolumen, nieder. Insoweit können wir den Teil bei der Betrachtung außer acht lassen. Im Kern geht es darum, daß zum einen der Bundesbankgewinn in der vorgesehenen Höhe von 6 Milliarden DM ausgefallen ist und daß zum anderen die Abführung an die EG entsprechend der Vereinbarung erhöht werden mußte, so daß die Nettokreditaufnahme — das ist der letzte Stand — um ca. 9 Milliarden DM auf nunmehr ca. 38,6 Milliarden DM erhöht werden muß. So weit die Tatsachen.
Nun zu der Bewertung. Wichtig ist, finde ich, in der finanzpolitischen Bewertung, zunächst einmal festzuhalten, daß die erhöhte Nettokreditaufnahme ausschließlich auf die Verringerung der Einnahmenseite und eben nicht auf eine Steigerung der Ausgabenseite zurückzuführen ist — ganz im Gegensatz übrigens — damit wir hier in eine Debatte hineinkommen; der Saal ist ja noch nicht allzu stark besetzt — zu der Politik der sozialdemokratisch geführten Bundesregierung und sozialdemokratischen Finanzminister.

(Widerspruch bei der SPD)

Ich darf daran erinnern, daß die Ausgaben des Bundes zwischen 1976 und 1982, also in diesen sechs Jahren, durchschnittlich um ca. 8 % gestiegen sind. Unsere Bilanz der vergangenen sechs Jahre liegt bei einem durchschnittlichen Steigerungssatz von 2,0 %. Übertragen wir nun einmal die 8 % Steigerungsrate Ihrer letzten sechs Jahre, so würde dies bedeuten, daß wir heute, 1988, bereits bei einem Ausgabevolumen von 390 Milliarden DM wären. Ich glaube, damit wird deutlich, in welcher unverantwortlichen Art und Weise Sie in den 70er Jahren und Anfang der 80er Jahre den Handlungsspielraum aller Regierungen danach verspielt haben.

(Beifall bei der CDU/CSU — Zuruf von der SPD: Herr Weng war mit dabei! — Weitere Zurufe von der SPD)

Die Bundesregierung, die sie tragenden Koalitionsfraktionen halten — unbeschadet des Nachtragshaushaltes — an einer soliden und berechenbaren Ausgabenpolitik fest.
Nun ist im Vorfeld — von Ihnen, Herr Kollege Esters, und anderen — auch die Steigerungsrate im Jahre 1989 mit 4,5 % kritisiert worden. Ich darf Sie daran erinnern, daß ein wesentliches Element dieser Steigerungsrate auch der sogenannte Strukturfonds ist. Ich habe also die Empfehlung an die Opposition, sich an die SPD-geführten Bundesländer zu wenden mit dem Ziel, daß diese auf die Investitionsmittel verzichten. Sie könnten dann einen eigenständigen Beitrag zur Minderung der Ausgabensteigerung leisten.

(Dr. Wieczorek [SPD]: Witzig!)

Ich sage dies deshalb, Herr Kollege Esters, damit auch
hier im Bundestag eins mal deutlich wird: Es geht



Dr. Neuling
nicht, dem Bundesfinanzminister im Bundestag ständig Vorhaltungen wegen einer unsoliden, unverantwortlichen Ausgabenpolitik zu machen, um dann in den Bundesländern die Mittel anschließend abzukassieren. So können wir nicht miteinander umgehen.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP — Zuruf des Abg. Dr. Struck [SPD])

Nun eine kurze Bemerkung zum Bundesbankgewinn. Die Tatsachen sind bekannt. — Herr Dr. Struck, wir kennen uns ja nun. Ich habe das Vergnügen, das angenehme Klima im Haushaltsausschuß zu genießen; nichtsdestotrotz sollten wir hier heute einmal eine muntere Diskussion führen.

(Dr. Struck [SPD]: Richtig! — Weitere Zurufe von der SPD)

Der Bundesbankgewinn ist wegen der bekannten Tatsachen ausgefallen: Wertberichtigung, historischer Tiefstand des Dollars; ich will mich damit nicht weiter aufhalten. Finanzpolitisch interessant ist vielmehr die Konsequenz, die der Bundesfinanzminister mit Unterstützung der Koalitionsfraktionen gezogen hat. Nach meiner Kenntnis wurde erstmalig ein nach oben begrenzter Betrag für den Bundesbankgewinn eingestellt. Der zufließende Bundesbankgewinn wird oberhalb dieser eingesetzten Größenordnung zur Tilgung der Altschulden verwendet. Herr Bundesfinanzminister, wir unterstützen diesen Vorschlag als einen wichtigen finanzpolitischen Meilenstein ausdrücklich.
Wie unverantwortlich dagegen die Schuldenpolitik der SPD war, wird deutlich, wenn man sich die Zeit zwischen 1970 und 1982 ansieht. Allein in dieser Zeit stieg die Verschuldungsquote von ca. 7 % auf über 19%,

(Frau Matthäus-Maier [SPD]: Sagen Sie doch einmal, wieviel Bundesbankgewinn da war!)

d. h., fast dreimal so schnell, Frau Kollegin finanzpolitische Sprecherin, wie die volkswirtschaftliche Leistungsfähigkeit. — Ich kann nicht alles sagen; ich habe nur noch fünf Minuten, Frau Kollegin.
Entscheidend ist vielmehr, daß wir heute einen wesentlichen Teil der Nettokreditaufnahme für die Bezahlung der Zinsen der alten Schulden der SPD verwenden müssen.

(Oh-Rufe bei der SPD)

Wir dagegen haben diese dramatische Schuldenentwicklung nachhaltig gebremst.
Ich vermerke jedoch bereits an dieser Stelle, daß hiermit ein langfristiges Strukturproblem in der Frage der Zinsquote im Haushalt gegeben ist, das, glaube ich, von allen Mitgliedern auch in unserer Fraktion in ihrer dramatischen Entwicklung noch nicht so deutlich gesehen wird. Diese Entwicklung der Zinsquote — sie stieg in Ihren 12 Jahren Regierungsverantwortung von knapp 3 % auf über 9 % — ist der eigentliche Sprengsatz, den Sie in den jeweiligen zukünftigen Haushalten hinterlegt haben.
Wie sieht dann die Entwicklung eigentlich aus, wenn wir von einem erfolgreich gesenkten Zinsniveau von über 11 % auf jetzt knapp 5,5 % wegkommen und wieder steigende Zinsen haben? Dann stellt sich die Zinsquote im Haushalt in einer dramatischen Entwicklung dar, auch dies ein Sprengsatz, den wir letztendlich der SPD wegen ihrer unsoliden Ausgabenpolitik der vergangenen Jahre zu verdanken haben.

(Dr. Struck [SPD]: Und der FDP!)

Ganz im Gegenteil dazu: Wir senken — auch unter Berücksichtigung der Verbrauchsteuern — die Steuerlast beim Bürger um ca. 40 Milliarden DM. Das Motiv ist ganz klar: Nicht der Staat soll bestimmen, was mit dem Geld zu geschehen hat. sondern der Burger selbst. Das ist der fundamentale Unterschied.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Der Art. 115 des Grundgesetzes im Zusammenhang mit dem Haushaltsgesetz wird sicherlich auch noch eine gewisse Rolle spielen.
Auch hier darf ich daran erinnern, daß in den letzten 8 Jahren Ihrer Regierungsverantwortung die von Ihnen geführte Bundesregierung allein fünfmal die im Art. 115 des Grundgesetzes gesetzte Obergrenze für die Verschuldungsgrenze mißachtet hat. Das heißt, Sie haben die in der Verfassung als Ausnahme vorgesehene überhöhte Neuverschuldung schlichtweg zum finanzpolitischen Regelfall erklärt und damit ganz offensichtlich das Grundgesetz mißachtet.
Desweiteren darf ich daran erinnern, daß Nachtragshaushalte in den letzten vier, fünf Jahren Ihrer Regierungszeit allein fünfmal eingebracht worden sind. Das heißt, wenn Sie sich in dieser Frage als Ankläger aufspielen, müssen Sie immer daran denken, daß jedes Wort, das Sie in dieser Frage an uns richten, eigentlich an Sie selber gerichtet ist. Im Grunde genommen sitzen Sie auf der Anklagebank.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Nun zu der Frage, inwieweit es heute berechtigt war, die Obergrenze des Art. 115 des Grundgesetzes zu überschreiten. Ich darf daran erinnern: Zum Jahreswechsel weltweite Erschütterung der Aktienmärkte, allgemein eine reduzierte Wachstumserwartung. — Übrigens: An der Spitze der Negativprognosen war die SPD. Sie unterliegen ja immer einen euphorischen Konjunkturpessimismus, indem Sie sich sozusagen in negative Erwartungen munter steigern. Da sind Sie nur zu warnen. —(Beifall bei der CDU/CSU)

Ferner darf ich an den historischen Tiefstand des Dollars mit den Auswirkungen auf die internationale Wettbewerbsfähigkeit erinnern.
Dies alles hat dazu geführt, daß nach unserer Meinung die Überschreitung der im Art. 115 des Grundgesetzes festgelegten Grenze für die Nettokreditaufnahme letztendlich zu rechtfertigen ist, um eine drohende gesamtwirtschaftliche Störung abzuwehren.
Desweiteren ist zu verweisen auf die Erfolge des letzten halben Jahres, die positive Wirtschaftsentwicklung im ersten Halbjahr 1988: mit 3,9 % die beste Zuwachsrate seit 1979. In diesem Zusammenhang ist als wesentlicher Träger dieser verbesserten Konjunktur die Binnennachfrage zu sehen.



Dr. Neuling
Auch hier wird der Gesamtzusammenhang unserer Steuer- und Finanzpolitik deutlich: ein klarer Beweis für die Richtigkeit unserer Steuerreform. Ich erinnere nur daran, daß mit dem 1. Januar 1988 im Vergleich zu 1985 allein 25 Milliarden DM mehr in den Taschen der Bürger bleiben. Das heißt, wir haben die Steuern gesenkt, Sie haben sie angehoben.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Im übrigen ist es natürlich immer so: Wenn es eine positive Entwicklung gibt, waren es im Grunde alle anderen, nur die Bundesregierung nicht. Nein, diese erfolgreiche Politik ist nur in Verbindung mit unserer erfolgreichen und konsequenten Wirtschafts- und Finanzpolitik zu sehen.
Damit keine Zweifel über die Steuermehreinnahmen in den Jahren 1988 und 1989 bestehen, darf ich hier auch für die Fraktion erklären: Es gibt keinen Zweifel, daß die sich abzeichnenden Steuermehreinnahmen im Jahre 1988 und 1989 ausschließlich für die Senkung der Nettokreditaufnahme in diesen beiden Jahren zu verwenden sind. Dies ist eine ganz klare Aussage.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Ich fasse zusammen: Der Nachtragshaushalt 1988 verbunden mit der Anhebung der Nettokreditaufnahme über die in Art. 115 des Grundgesetzes definierte Grenze berücksichtigt einen Sondertatbestand und ist von unserer wirtschafts- und arbeitsmarktpolitischen Verantwortung getragen. Die wirtschaftliche Entwicklung heute bestätigt unser politisches Handeln von damals.
Zweitens. Nur eine solide Finanzpolitik heute ist die Voraussetzung für die politische Handlungsfähigkeit von morgen.
Ich glaube, daß die Aussprache bei der ersten Lesung des Haushaltsgesetzes 1989 eines gezeigt hat: Die Opposition steht ohne finanzpolitisches Konzept da; die Handlungsfähigkeit liegt bei uns, bei der Bundesregierung und den sie tragenden Koalitionsfraktionen.
Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Annemarie Renger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort hat der Herr Abgeordnete Esters.