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ID1109516300

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 11/95 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 95. Sitzung Bonn, Freitag, den 23. September 1988 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 6481 A Zur Geschäftsordnung Seiters CDU/CSU 6481 B Jahn (Marburg) SPD 6482 B Häfner GRÜNE 6482 C Frau Schilling GRÜNE 6483 D Ronneburger FDP 6484 A Tagesordnungspunkt 21: Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Scheer, Dr. Soell, Verheugen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Einberufung einer zweiten Konferenz der Nicht-Kernwaffenstaaten (Drucksache 11/2202) Brandt SPD 6484 C Lummer CDU/CSU 6486 C Ebermann GRÜNE 6487 C Dr. Feldmann FDP 6488 D Schäfer, Staatsminister AA 6490 B Lowack CDU/CSU 6491 D Dr. Scheer SPD 6492 C Tagesordnungspunkt 22: Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Konsequenzen aus der Katastrophe des Flugtages in Ramstein am 28. August 1988 (Drucksache 11/2897) Frau Dr. Götte SPD 6493 D Kossendey CDU/CSU 6495 B Frau Schilling GRÜNE 6497 B Ronneburger FDP 6498 C Heistermann SPD 6500 D Dr. Uelhoff CDU/CSU 6502 A Dr. Scholz, Bundesminister BMVg . . . 6504 A Tagesordnungspunkt 23: a) Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Lammert, Porzner, Beckmann, Bernrath, Biehle, Buschbom, Cronenberg (Arnsberg), Esters, Eylmann, Dr. Göhner, Grunenberg, Günther, Dr. Haussmann, Dr. Hoffacker, Dr. Jenninger, Kleinert (Hannover), Lamers, Lennartz, Louven, Marschewski, Dr. Mertens (Bottrop), Neuhausen, Niggemeier, Reddemann, Frau Renger, Repnik, Reuschenbach, Dr. Scheer, Schmidbauer, Schreiber, Stücklen, Tillmann, Frau Dr. Timm, Frau Traupe, Dr. Unland, Wolfgramm (Göttingen) eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Einsetzung und Verfahren von Untersuchungsausschüssen des Deutschen Bundestages (Drucksache 11/1896) b) Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung des Rechts der parlamentarischen Untersuchungsausschüsse (Untersuchungsausschußgesetz) (Drucksache 11/2025) Dr. Langner CDU/CSU 6506 B Wiefelspütz SPD 6509 A Kleinert (Hannover) FDP 6510 D Schily GRÜNE 6512B Dr. Lammert CDU/CSU 6513 D Porzner SPD 6515 C II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 95. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. September 1988 Zusatztagesordnungspunkt: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurfs zur Änderung des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, des Versammlungsgesetzes und zur Einführung einer Kronzeugenregelung bei terroristischen Straftaten (Drucksache 11/2834) Engelhard, Bundesminister BMJ 6516 C Dr. de With SPD 6517 C Dr. Stark (Nürtingen) CDU/CSU 6520 A Frau Dr. Vollmer GRÜNE 6522 D Kleinert (Hannover) FDP 6524 C Dr. Zimmermann, Bundesminister BMI . 6525 D Wüppesahl fraktionslos 6526 C Graf SPD 6528 C Dr. Hirsch FDP 6529 D Nächste Sitzung 6530 D Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 6531* A Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 95. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. September 1988 6481 95. Sitzung Bonn, den 23. September 1988 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein 23. 9. Bahr 23. 9. Dr. Bangemann 23. 9. Frau Beck-Oberdorf 23. 9. Bindig** 23. 9. Dr. Bötsch 23. 9. Bohl 23. 9. Borchert 23. 9. Brauer 23. 9. Brück 23. 9. Catenhusen 23. 9. Clemens 23. 9. Frau Conrad 23. 9. Frau Dr. Däubler-Gmelin 23. 9. Dr. Dollinger 23. 9. Dr. Ehrenberg 23. 9. Frau Eid 23. 9. Eylmann 23. 9. Frau Fischer** 23. 9. Francke (Hamburg)** 23. 9. Gansel 23. 9. Gattermann 23. 9. Frau Geiger' ' 23. 9. Dr. Glotz 23. 9. Dr. Götz 23. 9. Dr. Haack 23. 9. Dr. Hauff 23. 9. Freiherr Heereman von Zuydtwyck 23. 9. Frau Hensel 23. 9. Frau Hoffmann (Soltau) 23. 9. Dr. Holtz** 23. 9. Hüser 23. 9. Irmer** 23. 9. Dr. Kappes 23. 9. Frau Kelly 23. 9. Kleinert (Marburg) 23. 9. Dr. Köhler (Wolfsburg) 23. 9. Kolbow' ' 23. 9. Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Kraus 23. 9. Dr. Kreile 23. 9. Frau Männle 23. 9. Magin 23. 9. Meyer 23. 9. Müller (Wadern) 23. 9. Niggemeier 23. 9. Frau Odendahl 23. 9. Frau Olms 23. 9. Opel 23. 9. Frau Pack 23. 9. Paintner 23. 9. Pfeifer 23. 9. Dr. Pinger 23. 9. Dr. Pohlmeier** 23. 9. Reschke 23. 9. Reuschenbach 23. 9. Dr. Scheer' 23. 9. Frau Schmidt (Nürnberg) 23. 9. Dr. Schneider (Nürnberg) 23. 9. Schreiber 23. 9. Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd) 23. 9. Schwarz 23. 9. Spilker 23. 9. Spranger 23. 9. Dr. Stavenhagen 23. 9. Dr. Stercken** 23. 9. Dr. Stoltenberg 23. 9. Frau Teubner 23. 9. Tietjen 23. 9. Frau Dr. Timm** 23. 9. Frau Trenz** 23. 9. Vosen 23. 9. Dr. Waigel 23. 9. Westphal 23. 9. Frau Wieczorek-Zeul 23. 9. Dr. Wittmann 23. 9. Zywietz 23. 9. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an der 80. Jahreskonferenz der Interparlamentarischen Union
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Burkhard Hirsch


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Behauptungen, die der Kollege Wüppesahl, bezogen auf mich, aufgestellt hat, habe ich schon so oft öffentlich widerlegt, daß ich darauf nicht weiter eingehen möchte.
    Ich bedanke mich für die Courtoisie der Fraktionen, insbesondere meiner Fraktion, daß ich hier noch einmal Positionen vortragen kann, die insbesondere von den Kollegen Baum, Lüder, Richter und Frau Dr. Segall vertreten werden.
    Wir lehnen Gewalt als Mittel der politischen Auseinandersetzung bedingungslos ab. Wir stimmen darin zu, daß die sogenannte Vermummung die Ausübung von Gewalt erleichtern kann. Das entbindet aber nicht von der Verpflichtung, zu prüfen, mit welchen Mitteln die Gewaltlosigkeit gesichert werden kann und ob nicht die immer weitere Ausdehnung von Strafdrohungen auch solche Bürger dem Staat und seiner Rechtsordnung entfremdet, die in einer Demonstration die einzige verbliebene Möglichkeit se-



    Dr. Hirsch
    hen, für eine politische Meinung einzutreten, die von der Mehrheit bekämpft oder abgelehnt wird.
    Der vorliegende Gesetzentwurf fördert nach unserer Überzeugung die Gewaltlosigkeit nicht. Der Umfang und die Ungenauigkeit der vorgeschlagenen Strafvorschriften lösen sich von bisherigen Rechtsgrundsätzen. Sie werden zu vermehrten Auseinandersetzungen führen, zu staatlichen Eingriffen, wo in Wirklichkeit noch keine strafwürdige Handlung vorliegt, und zu der Behauptung, der Staat wolle im Kern ungelöste politische Probleme mit den Mitteln des Strafrechts und der Polizei „lösen".
    Wir erwarten eine gründliche und umfangreiche Anhörung, in der der straf-, verfassungs- und polizeirechtliche Inhalt des Entwurfs ebenso behandelt werden muß wie seine Wirkung insbesondere auf die Demonstrationswirklichkeit, und wir werden uns für eine sorgfältige parlamentarische Beratung der Ergebnisse dieser Anhörung einsetzen.
    Dem Gesetzentwurf fehlt eine von der FDP für unverzichtbar gehaltene exakte Regelung, wann heimliche oder offene Bild- und Tonaufnahmen von Versammlungen gemacht werden, wie lange sie aufbewahrt und wozu sie verwendet werden dürfen. Diese Frage hat im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Verfassungsrang und muß jedenfalls dann entschieden werden, wenn man entgegen dem bisherigen Recht die strafbewehrte Rechtspflicht einführt, sich in einer Versammlung erkennbar zu zeigen. Wir werden dazu einen ausformulierten Antrag einbringen.
    Der Gesetzentwurf hat in der vorgelegten Form erhebliche Mängel, z. B.:
    Zu der neuen Strafvorschrift „Befürwortung von Straftaten" weist schon der Bundesrat angesichts der bestehenden Gesetze darauf hin, daß sie überflüssig ist, daß die Vorläufervorschriften bedeutungslos blieben, und daß die inhaltliche Unbestimmtheit der jetzt geforderten massiven Strafdrohung zu einer ausufernden Strafverfolgung zu führen droht.
    Die Ausdehnung der Vorbeugehaft auf neue Tatbestände verstößt gegen Grundsätze des bisherigen Rechts der Untersuchungshaft, wo es in Wirklichkeit notwendig gewesen wäre, für eine Beschleunigung der Strafverfahren insbesondere beim Landfriedensbruch zu sorgen.
    Die Ausdehnung des Straftatbestandes der „Vermummung" und der „passiven Bewaffnung" löst sich von der Unfriedlichkeit einer Versammlung und bedroht künftig schon denjenigen mit Gefängnis, der es wagt, auf dem Wege zu einer öffentlichen Versammlung einen Motorradhelm oder eine Lederjacke mit sich zu führen. Der „Täter" muß nicht einmal die Absicht haben, sich damit bei einem Krawall zu schützen. Es reichen „die Umstände", also eine Vermutung zu Lasten des Beschuldigten, dem letztlich nicht eine Handlung, sondern eine vermutete Absicht zur Straftat gerät, sich gegen einen „Träger der Hoheitsgewalt" schützen zu wollen. Eine Geldbuße droht demjenigen, der auf dem Wege zur Versammlung Kleidungsstücke bei sich hat, mit denen er sein Gesicht verbergen könnte — ein beispielloser Vorschlag.

    (Beifall bei Abgeordneten der FDP und der SPD)

    Die Polizei wird künftig keine Entscheidungsfreiheit mehr haben, sondern gegen vermummte Personen auch dann vorgehen müssen, wenn die Versammlung völlig friedlich geblieben ist und die Versammlung erst durch das Eingreifen der Polizei in einen Landfriedensbruch umzuschlagen droht.
    Wenn die Bundesregierung beabsichtigen sollte, die Polizei von ihrer bisherigen Verpflichtung zur Verfolgung von Straftaten, also vom Legalitätsprinzip, zu entbinden, dann fordern wir sie auf, diese beabsichtigte Regelung in die parlamentarische Beratung einzubringen.
    Der Brokdorf-Beschluß des Bundesverfassungsgerichts ruft angesichts der verfassungsrechtlichen Bedeutung des Demonstrationsrechts zu einer Zusammenarbeit zwischen Demonstranten, Veranstaltern und den Behörden auf. Wenn ein solches Gespräch mit Hilfe einer Geldbuße erzwungen werden soll, fragen wir uns, was dabei unter solchen Bedingungen herauskommen soll.

    (Beifall bei Abgeordneten der FDP, der SPD und der GRÜNEN)

    Zur Kronzeugenregelung brauche ich nichts weiter zu sagen. Sie enthält ungelöste Probleme.
    Wir werden uns bei den anstehenden Beratungen um Lösungen bemühen, die geeignet sind, den Rechtsfrieden in unserer Gesellschaft zu sichern.
    Wir werden in diesem Sinne der Überweisung an die Ausschüsse zustimmen.

    (Beifall bei Abgeordneten der FDP und der SPD)



Rede von Dr. Annemarie Renger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Ich schließe die Aussprache.
Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur federführenden Beratung an den Rechtsausschuß und zur Mitberatung an den Innenausschuß zu überweisen. — Kein Widerspruch. So beschlossen.
Wir sind damit am Schluß unserer Tagesordnung.
Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages auf Mittwoch, den 28. September 1988, 13 Uhr, ein.
Die Sitzung ist geschlossen.