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    Plenarprotokoll 11/95 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 95. Sitzung Bonn, Freitag, den 23. September 1988 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 6481 A Zur Geschäftsordnung Seiters CDU/CSU 6481 B Jahn (Marburg) SPD 6482 B Häfner GRÜNE 6482 C Frau Schilling GRÜNE 6483 D Ronneburger FDP 6484 A Tagesordnungspunkt 21: Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Scheer, Dr. Soell, Verheugen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Einberufung einer zweiten Konferenz der Nicht-Kernwaffenstaaten (Drucksache 11/2202) Brandt SPD 6484 C Lummer CDU/CSU 6486 C Ebermann GRÜNE 6487 C Dr. Feldmann FDP 6488 D Schäfer, Staatsminister AA 6490 B Lowack CDU/CSU 6491 D Dr. Scheer SPD 6492 C Tagesordnungspunkt 22: Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Konsequenzen aus der Katastrophe des Flugtages in Ramstein am 28. August 1988 (Drucksache 11/2897) Frau Dr. Götte SPD 6493 D Kossendey CDU/CSU 6495 B Frau Schilling GRÜNE 6497 B Ronneburger FDP 6498 C Heistermann SPD 6500 D Dr. Uelhoff CDU/CSU 6502 A Dr. Scholz, Bundesminister BMVg . . . 6504 A Tagesordnungspunkt 23: a) Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Lammert, Porzner, Beckmann, Bernrath, Biehle, Buschbom, Cronenberg (Arnsberg), Esters, Eylmann, Dr. Göhner, Grunenberg, Günther, Dr. Haussmann, Dr. Hoffacker, Dr. Jenninger, Kleinert (Hannover), Lamers, Lennartz, Louven, Marschewski, Dr. Mertens (Bottrop), Neuhausen, Niggemeier, Reddemann, Frau Renger, Repnik, Reuschenbach, Dr. Scheer, Schmidbauer, Schreiber, Stücklen, Tillmann, Frau Dr. Timm, Frau Traupe, Dr. Unland, Wolfgramm (Göttingen) eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Einsetzung und Verfahren von Untersuchungsausschüssen des Deutschen Bundestages (Drucksache 11/1896) b) Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung des Rechts der parlamentarischen Untersuchungsausschüsse (Untersuchungsausschußgesetz) (Drucksache 11/2025) Dr. Langner CDU/CSU 6506 B Wiefelspütz SPD 6509 A Kleinert (Hannover) FDP 6510 D Schily GRÜNE 6512B Dr. Lammert CDU/CSU 6513 D Porzner SPD 6515 C II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 95. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. September 1988 Zusatztagesordnungspunkt: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurfs zur Änderung des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, des Versammlungsgesetzes und zur Einführung einer Kronzeugenregelung bei terroristischen Straftaten (Drucksache 11/2834) Engelhard, Bundesminister BMJ 6516 C Dr. de With SPD 6517 C Dr. Stark (Nürtingen) CDU/CSU 6520 A Frau Dr. Vollmer GRÜNE 6522 D Kleinert (Hannover) FDP 6524 C Dr. Zimmermann, Bundesminister BMI . 6525 D Wüppesahl fraktionslos 6526 C Graf SPD 6528 C Dr. Hirsch FDP 6529 D Nächste Sitzung 6530 D Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 6531* A Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 95. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. September 1988 6481 95. Sitzung Bonn, den 23. September 1988 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein 23. 9. Bahr 23. 9. Dr. Bangemann 23. 9. Frau Beck-Oberdorf 23. 9. Bindig** 23. 9. Dr. Bötsch 23. 9. Bohl 23. 9. Borchert 23. 9. Brauer 23. 9. Brück 23. 9. Catenhusen 23. 9. Clemens 23. 9. Frau Conrad 23. 9. Frau Dr. Däubler-Gmelin 23. 9. Dr. Dollinger 23. 9. Dr. Ehrenberg 23. 9. Frau Eid 23. 9. Eylmann 23. 9. Frau Fischer** 23. 9. Francke (Hamburg)** 23. 9. Gansel 23. 9. Gattermann 23. 9. Frau Geiger' ' 23. 9. Dr. Glotz 23. 9. Dr. Götz 23. 9. Dr. Haack 23. 9. Dr. Hauff 23. 9. Freiherr Heereman von Zuydtwyck 23. 9. Frau Hensel 23. 9. Frau Hoffmann (Soltau) 23. 9. Dr. Holtz** 23. 9. Hüser 23. 9. Irmer** 23. 9. Dr. Kappes 23. 9. Frau Kelly 23. 9. Kleinert (Marburg) 23. 9. Dr. Köhler (Wolfsburg) 23. 9. Kolbow' ' 23. 9. Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Kraus 23. 9. Dr. Kreile 23. 9. Frau Männle 23. 9. Magin 23. 9. Meyer 23. 9. Müller (Wadern) 23. 9. Niggemeier 23. 9. Frau Odendahl 23. 9. Frau Olms 23. 9. Opel 23. 9. Frau Pack 23. 9. Paintner 23. 9. Pfeifer 23. 9. Dr. Pinger 23. 9. Dr. Pohlmeier** 23. 9. Reschke 23. 9. Reuschenbach 23. 9. Dr. Scheer' 23. 9. Frau Schmidt (Nürnberg) 23. 9. Dr. Schneider (Nürnberg) 23. 9. Schreiber 23. 9. Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd) 23. 9. Schwarz 23. 9. Spilker 23. 9. Spranger 23. 9. Dr. Stavenhagen 23. 9. Dr. Stercken** 23. 9. Dr. Stoltenberg 23. 9. Frau Teubner 23. 9. Tietjen 23. 9. Frau Dr. Timm** 23. 9. Frau Trenz** 23. 9. Vosen 23. 9. Dr. Waigel 23. 9. Westphal 23. 9. Frau Wieczorek-Zeul 23. 9. Dr. Wittmann 23. 9. Zywietz 23. 9. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an der 80. Jahreskonferenz der Interparlamentarischen Union
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Manfred Langner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Ja, sehr gern.


Rede von Ingrid Matthäus-Maier
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Langner, sind nicht auch Sie der Ansicht, daß Ihre an sich berechtigte Forderung nach außerordentlich enger Bestimmtheit eines Untersuchungsauftrags dann ad absurdum geführt wird, wenn in der Praxis der Untersuchungsausschüsse die jeweilige Mehrheit die Bestimmtheit eines Untersuchungsauftrags benutzt, um neue Fakten und Daten, die auftauchen, immer als nicht unter den Untersuchungsauftrag fallend an die Seite zu schieben?

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    Rede von Dr. Manfred Langner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Frau Matthäus-Maier, bisher war es in Rechtsprechung, Lehre und Praxis eigentlich unbestritten, daß der Untersuchungsausschuß sich mit abgeschlossenen Sachverhalten zu beschäftigen hat.

    (Frau Matthäus-Maier [SPD]: Ich sprach von abgeschlossenen Sachverhalten, die bekannt werden!)

    — Wenn von einem abgeschlossenen Sachverhalt eine Tatsache erst später bekannt wird, ist die natürlich Gegenstand der Untersuchung.

    (Frau Matthäus-Maier [SPD]: Na! — Jahn [Marburg] [SPD]: Ihre Praxis ist eine andere!)

    Sonst wäre Frau Matthäus-Maier in der letzten Zeit schon viel unzulässig tätig geworden.

    (Dr. Hüsch [CDU/CSU]: Ist sie auch!)

    — Auch das ist richtig, Herr Kollege Hüsch.
    Auf der mangelnden Bestimmtheit vieler Oppositionsuntersuchungsaufträge beruht sodann das derzeit wohl größte Übel bei Untersuchungsausschüssen
    — das Hineinziehen völlig Unbeteiligter durch grenzenlose Beiziehung und Beschlagnahme von Akten. Hier sollten Parlamentarier endlich zur Selbstbesinnung kommen. Auch das Lahmlegen von Ministerien durch unspezifizierte Aktenbeiziehungsanträge ist deutlich zu kritisieren. Wenn zeitweilig rund 60 Beamte eines kleinen Ministeriums damit beschäftigt sind, für einen Bundestagsuntersuchungsausschuß die Unterlagen zusammenzustellen, so werden hier zudem Steuergelder schier verschleudert. Die Opposition sollte hier endlich die alte Weisheit beachten: Weniger ist oft mehr.

    (Frau Unruh [GRÜNE]: Jäger 90!)

    Ein Wort noch zur Medienberichterstattung. Der mehr kontradiktorische Strafprozeß der Amerikaner liegt der parlamentarischen Untersuchung eigentlich näher als unsere Strafprozeßordnung. Idealiter müßten dann die Bürger die Geschworenen sein und ihr Urteil bei der nächsten Wahl sprechen. Das würde aber auch rein sachlich berichtende Medien als Transmissionsriemen voraussetzen.
    Eine völlige Neuregelung sollte hinsichtlich des Rechtsschutzes im parlamentarischen Untersuchungsverfahren getroffen werden. Statt der parallelen Zuständigkeit der Straf-, Verwaltungs- oder Verfassungsgerichte, gelegentlich sogar auch der Finanzgerichte, sollte eine Konzentration auf einen Rechtsweg vorgesehen werden. Hierbei sollte für einen Bundestagsuntersuchungsausschuß instanziell das oberste Bundesgericht zuständig sein. Meines Erachtens sollte man den Rechtsschutz sogar gänzlich auf das Bundesverfassungsgericht verlagern. Denn letztendlich sind die Streitigkeiten im Kern alle verfassungsrechtlicher Natur. Es gibt kaum Streitigkeiten im Zusammenhang mit parlamentarischen Untersuchungsausschüssen aus jüngster Zeit, die nicht doch später, nach Ausschöpfung des Rechtswegs, irgendwann in Karlsruhe gelandet wären. Insofern habe ich persönlich Sympathie für den SPD-Gesetzentwurf, der die Alleinzuständigkeit des Bundesverfassungsgerichts vorsieht. Doch sollte man diese Frage — auch wegen eventueller verfassungsrechtlicher Zuständigkeitsprobleme — sehr gründlich beraten.
    Es hat, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, keinen Sinn, irgendein Untersuchungsausschußgesetz zu verabschieden. Da stimme ich dem Kollegen Hüsch in seiner generellen Skepsis — das darf ich wohl sagen — gegenüber einer solchen Gesetzgebung durchaus zu. Es hat keinen Sinn, irgendein Untersuchungsausschußgesetz zu verabschieden, sondern wenn, dann muß es ein gutes sein und bisher aufgetauchte Schwierigkeiten ausräumen. Wer irgendein Gesetz machen will, nur weil wir nach Jahren der Untätigkeit in gesetzgeberischen Verzug geraten sind, der würde der Sache einen Bärendienst erweisen. Denn es würden dann wahrscheinlich durch ungenaue Gesetzesformulierungen bei Untersuchungsverfahren mehr Schwierigkeiten auftreten als bisher, wo wir uns zumindest auf einige gesicherte Erkenntnisse der Rechtsprechung verlassen können.



    Dr. Langner
    Wir sehen, verehrte Damen und Herren, den Beratungen des Juristentages in Mainz in der nächsten Woche, der sich in einer Abteilung mit diesem Komplex beschäftigen wird, mit großem Interesse entgegen, und wir erhoffen praxisorientierte Anregung.
    Schönen Dank.

    (Beifall bei der CDU/CSU, der FDP und bei Abgeordneten der SPD)