Rede von
Dr.
Manfred
Langner
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Wenn ich diesen Gesetzentwurf in Ruhe lese, muß ich sagen: Dann scheint Ihr Einfluß gering gewesen zu sein.
Rechtsstaatliche Erfordernisse wie die Bestimmtheit des Auftrags werden einer höchst einseitigen Sicht geopfert. Ich empfehle, einmal die erste Beratung zu einem entsprechenden Gesetzentwurf meiner Fraktion vom 15. Dezember 1977 nachzulesen. Da wollten Sie von der SPD als damalige Regierungspartei mitnichten die Rechte der Minderheit stärken. Vielmehr traten Sie damals — es sprach unser geschätzter, kürzlich verstorbener Kollege Dr. Friedrich Schäfer — für ein gerichtsähnliches Gremium nach Art der englischen tribunals of inquiry ein. Klaus von Dohnanyi regte im Hafenstraßen-Untersuchungsausschuß noch vor kurzem ein Gremium nach dem Vorbild der Royal Commission an. Also: äußerste Zurückhaltung, wenn die SPD selbst regiert.
Ein Untersuchungsausschußgesetz sollte, meine Damen und Herren, ein parlamentarisch flexibles Verfahren ermöglichen, das erstens zu raschen und effektiven Ergebnissen führt — ein Mangel vieler Untersuchungen in der letzten Zeit — , das zweitens Mißbrauchsgefahren weitestgehend entgegentritt und das drittens den grundrechtlichen Schutz Privater hinreichend sicherstellt — ein aktuelles Problem.
Untersuchungsausschüsse sind politische Kampfinstrumente. Jede Betrachtung, die an diesem Phänomen vorbeigeht, führt zwangsläufig zu unakzeptablen Vorschlägen hinsichtlich der Verfahrensgestaltung solcher Ausschüsse. In diesem Sinne realitätsfern ist etwa die Forderung nach einem Verbot wertender Betrachtungen von Ausschußmitgliedern während der laufenden Beweisaufnahme, wie es das NRW-
Untersuchungsausschußgesetz enthält; denn gerade hiervon lebt ein parlamentarischer Untersuchungsausschuß.
Das Hauptaugenmerk der Öffentlichkeit gilt, anders als beim Strafurteil, nicht dem späteren Abschlußbericht — oftmals interessiert sich dafür kaum jemand mehr — sondern der schnellen Aufdeckung der zu untersuchenden Mißstände. Da nicht strafrechtliche, sondern politische Konsequenzen aus tatsächlichen oder vermeintlichen Mißständen zu ziehen sind, muß ein Politiker sie auf dem öffentlichen Markt der Meinungen auch bewerten können.
Das Korrektiv hierzu müßte eine kritisch informierende Presse sein. Untersuchungsausschußmitglieder, die aus Mücken Elefanten machen oder Zeugen beleidigen — auch das haben wir jüngst wieder erlebt —, sollten von der Presse, von den Medien anständig in die Pfanne gehauen werden, meine Damen und Herren.
Die Tatsache, daß Untersuchungsausschüsse notwendigerweise in das Räderwerk parlamentarischer Auseinandersetzungen eingebunden sind, darf nicht dazu führen, daß die Grundrechte der Bürger, insbesondere als Zeugen, vor dem Ausschuß buchstäblich unter die Räder geraten.