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ID1109502800

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    Plenarprotokoll 11/95 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 95. Sitzung Bonn, Freitag, den 23. September 1988 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 6481 A Zur Geschäftsordnung Seiters CDU/CSU 6481 B Jahn (Marburg) SPD 6482 B Häfner GRÜNE 6482 C Frau Schilling GRÜNE 6483 D Ronneburger FDP 6484 A Tagesordnungspunkt 21: Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Scheer, Dr. Soell, Verheugen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Einberufung einer zweiten Konferenz der Nicht-Kernwaffenstaaten (Drucksache 11/2202) Brandt SPD 6484 C Lummer CDU/CSU 6486 C Ebermann GRÜNE 6487 C Dr. Feldmann FDP 6488 D Schäfer, Staatsminister AA 6490 B Lowack CDU/CSU 6491 D Dr. Scheer SPD 6492 C Tagesordnungspunkt 22: Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Konsequenzen aus der Katastrophe des Flugtages in Ramstein am 28. August 1988 (Drucksache 11/2897) Frau Dr. Götte SPD 6493 D Kossendey CDU/CSU 6495 B Frau Schilling GRÜNE 6497 B Ronneburger FDP 6498 C Heistermann SPD 6500 D Dr. Uelhoff CDU/CSU 6502 A Dr. Scholz, Bundesminister BMVg . . . 6504 A Tagesordnungspunkt 23: a) Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Lammert, Porzner, Beckmann, Bernrath, Biehle, Buschbom, Cronenberg (Arnsberg), Esters, Eylmann, Dr. Göhner, Grunenberg, Günther, Dr. Haussmann, Dr. Hoffacker, Dr. Jenninger, Kleinert (Hannover), Lamers, Lennartz, Louven, Marschewski, Dr. Mertens (Bottrop), Neuhausen, Niggemeier, Reddemann, Frau Renger, Repnik, Reuschenbach, Dr. Scheer, Schmidbauer, Schreiber, Stücklen, Tillmann, Frau Dr. Timm, Frau Traupe, Dr. Unland, Wolfgramm (Göttingen) eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Einsetzung und Verfahren von Untersuchungsausschüssen des Deutschen Bundestages (Drucksache 11/1896) b) Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung des Rechts der parlamentarischen Untersuchungsausschüsse (Untersuchungsausschußgesetz) (Drucksache 11/2025) Dr. Langner CDU/CSU 6506 B Wiefelspütz SPD 6509 A Kleinert (Hannover) FDP 6510 D Schily GRÜNE 6512B Dr. Lammert CDU/CSU 6513 D Porzner SPD 6515 C II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 95. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. September 1988 Zusatztagesordnungspunkt: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurfs zur Änderung des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, des Versammlungsgesetzes und zur Einführung einer Kronzeugenregelung bei terroristischen Straftaten (Drucksache 11/2834) Engelhard, Bundesminister BMJ 6516 C Dr. de With SPD 6517 C Dr. Stark (Nürtingen) CDU/CSU 6520 A Frau Dr. Vollmer GRÜNE 6522 D Kleinert (Hannover) FDP 6524 C Dr. Zimmermann, Bundesminister BMI . 6525 D Wüppesahl fraktionslos 6526 C Graf SPD 6528 C Dr. Hirsch FDP 6529 D Nächste Sitzung 6530 D Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 6531* A Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 95. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. September 1988 6481 95. Sitzung Bonn, den 23. September 1988 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein 23. 9. Bahr 23. 9. Dr. Bangemann 23. 9. Frau Beck-Oberdorf 23. 9. Bindig** 23. 9. Dr. Bötsch 23. 9. Bohl 23. 9. Borchert 23. 9. Brauer 23. 9. Brück 23. 9. Catenhusen 23. 9. Clemens 23. 9. Frau Conrad 23. 9. Frau Dr. Däubler-Gmelin 23. 9. Dr. Dollinger 23. 9. Dr. Ehrenberg 23. 9. Frau Eid 23. 9. Eylmann 23. 9. Frau Fischer** 23. 9. Francke (Hamburg)** 23. 9. Gansel 23. 9. Gattermann 23. 9. Frau Geiger' ' 23. 9. Dr. Glotz 23. 9. Dr. Götz 23. 9. Dr. Haack 23. 9. Dr. Hauff 23. 9. Freiherr Heereman von Zuydtwyck 23. 9. Frau Hensel 23. 9. Frau Hoffmann (Soltau) 23. 9. Dr. Holtz** 23. 9. Hüser 23. 9. Irmer** 23. 9. Dr. Kappes 23. 9. Frau Kelly 23. 9. Kleinert (Marburg) 23. 9. Dr. Köhler (Wolfsburg) 23. 9. Kolbow' ' 23. 9. Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Kraus 23. 9. Dr. Kreile 23. 9. Frau Männle 23. 9. Magin 23. 9. Meyer 23. 9. Müller (Wadern) 23. 9. Niggemeier 23. 9. Frau Odendahl 23. 9. Frau Olms 23. 9. Opel 23. 9. Frau Pack 23. 9. Paintner 23. 9. Pfeifer 23. 9. Dr. Pinger 23. 9. Dr. Pohlmeier** 23. 9. Reschke 23. 9. Reuschenbach 23. 9. Dr. Scheer' 23. 9. Frau Schmidt (Nürnberg) 23. 9. Dr. Schneider (Nürnberg) 23. 9. Schreiber 23. 9. Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd) 23. 9. Schwarz 23. 9. Spilker 23. 9. Spranger 23. 9. Dr. Stavenhagen 23. 9. Dr. Stercken** 23. 9. Dr. Stoltenberg 23. 9. Frau Teubner 23. 9. Tietjen 23. 9. Frau Dr. Timm** 23. 9. Frau Trenz** 23. 9. Vosen 23. 9. Dr. Waigel 23. 9. Westphal 23. 9. Frau Wieczorek-Zeul 23. 9. Dr. Wittmann 23. 9. Zywietz 23. 9. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an der 80. Jahreskonferenz der Interparlamentarischen Union
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    Rede von Dr. Olaf Feldmann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Das kann ich Ihnen genau erklären, Herr Kollege. Es ist keine homogene Gruppierung, sondern dabei sind, wie ich eben ausgeführt habe, die unterschiedlichsten Interessen vertreten.

    (Dr. Scheer [SPD]: Damals auch!)

    — Nein. Gerade das Argument schlägt gegen Sie, Herr Kollege Scheer. 1968 wurde die Verabschiedung nur von 50 % der Teilnehmer getragen. Nur 50 % der Teilnehmer haben zugestimmt, 30 % haben sich enthalten, und ca. ein Viertel hat dagegen gestimmt. Eine solche Resolution mit einer so knappen Mehrheit ist international nicht das Papier wert, auf dem sie geschrieben wurde.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU — Lamers [CDU/CSU]: So ist es leider!)

    1968 war die internationale Situation in Sachen Nichtverbreitungsvertrag sicher weniger kompliziert und weniger brisant als heute. Deswegen, Herr Kollege Scheer, ist die Wahrscheinlichkeit besonders groß, daß eine zweite Konferenz nicht nur einen erneuten Mißerfolg mit sich brächte, sondern den gemeinsamen Bemühungen möglicherweise sogar zusätzlichen Schaden zufügen würde.
    Die Bemühungen der FDP um globale Entspannung und Friedenspolitik sind stets an den Realitäten orientiert. Das gilt für die Westpolitik der 50er Jahre und für die gemeinsam mit der SPD auf den Weg gebrachte Ostpolitik. Das gilt auch für unsere Bemühungen, den Nichtverbreitungsvertrag zu stärken. Im Ziel sind wir uns einig, Herr Kollege Brandt und Herr Kollege Scheer. Den Vorschlag der SPD halten wir aber für sehr problematisch. Man kann die Welt nicht so einfach in Atommächte und atomare Habenichtse aufteilen.
    Zum Beispiel sind wir als ein Nichtnuklearwaffenstaat Verbündeter von Atommächten. Gerade hier, meine ich, liegt für uns eine große Chance, auf die Erfüllung von Art. VI nachdrücklich hinzuwirken und Einfluß zu nehmen. Unsere Chance liegt aber nicht in einer Konferenz, die die Welt in zwei fiktive Lager teilt.
    Sicherlich muß der Abrüstungsprozeß auf eine breitere Grundlage gestellt werden. Auch die atomare Abrüstung darf nicht allein den Nuklearmächten



    Dr. Feldmann
    überlassen werden. Aber es kann keinen Sinn machen, ein neues Internationales Forum zu schaffen, das die Atommächte ausgrenzt. Das ist nicht der richtige Weg, den gerade erst in Gang gekommenen Prozeß der nuklearen Abrüstung zu fördern. Atomare Abrüstung kann — das ist die Realität — nicht gegen die Atommächte durchgesetzt werden.
    Zum Abschluß noch einige Bemerkungen zum Antrag der SPD. Ich will gerne einräumen, daß einige Nachbesserungen am Nichtverbreitungsvertrag, beispielsweise hinsichtlich des Kontrollregimes, wünschenswert erscheinen können. Ich muß allerdings davor warnen, dieses mühsam geschnürte Konsenspaket zu gefährden. Hierin liegt die eigentliche Gefahr Ihres Vorschlages. Damals, 1985, Herr Kollege Scheer, ging es nur um die Erfüllung der Abrüstungsverpflichtung aus Art. VI. Jetzt laufen Sie Gefahr, durch Ihren umfassenden Forderungskatalog eine Vielzahl unterschiedlichster Änderungswünsche geradezu zu provozieren. Dadurch würde das Ganze in Gefahr gebracht werden.
    Die FDP unterstützt die Bundesregierung in ihrem nachhaltigen Bemühen, die Zusammenarbeit mit anderen Staaten — Nuklearmächten wie Nichtnuklearmächten — zu verstärken und auf eine möglichst unbefristete Fortschreibung des Nichtverbreitungsvertrages über 1995 hinaus hinzuarbeiten.
    Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)



Rede von Dr. Annemarie Renger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat Herr Staatsminister Schäfer.

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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Nichtverbreitungsvertrag ist gegenwärtig von 138 Staaten ratifiziert und damit der Vertrag mit der größten Zahl von Parteien in der Geschichte der Abrüstung und Rüstungskontrolle überhaupt.
    In einer Erklärung am 1. Juli 1988 aus Anlaß des 20. Jahrestages des Nichtverbreitungsvertrages hat Bundesaußenminister Genscher erklärt:
    Der Nichtverbreitungsvertrag hat sich als ein wichtiger Eckpfeiler der internationalen Stabilität und Friedenssicherung bewährt. Wir werden uns auch zukünftig dafür einsetzen, daß der Nichtverbreitungsvertrag als Instrument einer wirksamen Verhinderung der Weiterverbreitung von Kernwaffen und als Basis für die internationale Zusammenarbeit bei der friedlichen Nutzung von Kernenergie integral bestätigt und bekräftigt wird.
    Insofern, Herr Kollege Brandt, gibt es eine Kontinuität der Außenpolitik von Ihrer ersten Teilnahme an dieser Konferenz bis heute.
    Der Bundesaußenminister hat ferner ausdrücklich an alle Staaten appelliert, die dies noch nicht getan haben, dem Nichtverbreitungsvertrag beizutreten. Der beste Beitrag zur Nichtverbreitung ist der Beitritt zum Nichtverbreitungsvertrag. Bei dieser Haltung bleibt die Bundesregierung; sie ist unverändert aktuell und dringlich.
    Meine Damen und Herren, es wäre eine verhängnisvolle Entwicklung, wenn mehr und mehr Staaten über Kernwaffen verfügen könnten. Dies gilt gerade angesichts offener und latenter Krisenregionen in der Dritten Welt, und ich meine, die Dritte Welt ist nicht so weit von Europa entfernt. Wenn ich an die Mittelmeerregion und den ungelösten Nahostkonflikt denke, dann, glaube ich, müssen wir auch in diesem Zusammenhang vor Folgen warnen, die uns beispielsweise schon bei der Anwendung anderer Waffensysteme, etwa im Golfkrieg, auf drastische Weise zeigen, wohin eine Entwicklung treiben kann, wenn sie nicht kontrolliert wird.
    Bei der Schaffung des Nichtverbreitungsvertrages war es das Verlangen aller Staaten, insbesondere der Nichtkernwaffenstaaten, von der Möglichkeit zur friedlichen Nutzung der Kernenergie nicht ausgeschlossen zu werden. Dafür hatte sich die damalige Bundesregierung bei den entsprechenden Erörterungen während der Aushandlung des Nichtverbreitungsvertrages mit anderen Nichtkernwaffenstaaten in besonderem Maße eingesetzt. Art. VI des Nichtverbreitungsvertrages verpflichtet alle Vertragsparteien — ich zitiere — „in redlicher Absicht Verhandlungen zu führen über wirksame Maßnahmen zur Beendigung des nuklearen Wettrüstens in naher Zukunft und zur nuklearen Abrüstung sowie über einen Vertrag zur allgemeinen und vollständigen Abrüstung unter strenger und wirksamer internationaler Kontrolle". Art. VI spricht zwar in erster Linie die Kernwaffenstaaten des Vertrages an, beinhaltet insgesamt jedoch einen umfassenderen Ansatz als den der nuklearen Abrüstung. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die Erwartungen, die sie und ihre Vorgänger an Art. VI geknüpft haben, bislang nicht erfüllt sind. Sie sieht jedoch in dem seit der amerikanisch-sowjetischen Gipfelbegegnung in Reykjavik in Gang gekommenen Abrüstungsdialog zwischen den USA und der Sowjetunion eine ermutigende Entwicklung in diesem Zusammenhang.
    Mit dem INF-Vertrag ist ein wichtiger erster Schritt gemacht worden. Vorrangig bleibt, daß die beiden Großmächte ihre Verhandlungen intensivieren, damit ein Abkommen über die Reduzierung ihrer strategischen Nuklearwaffen um 50 % möglichst bald abgeschlossen werden kann. Die Bundesregierung geht dabei davon aus, daß sich die Kernwaffenstaaten ihrer Verpflichtung aus dem Nichtverbreitungsvertrag bewußt sind. Die Präambel des INF-Vertrages enthält im übrigen auch eine ausdrückliche Bezugnahme auf Art. VI des Nichtverbreitungsvertrages.
    Die Bundesregierung wird sich auch zukünftig mit Nachdruck für die zügige Weiterführung der nuklearen Abrüstungsverhandlungen einsetzen. Die Forderung, Herr Kollege Scheer, nach einer zweiten Konferenz der Nichtkernwaffenstaaten im Vorfeld der 1990 stattfindenden vierten Überprüfungskonferenz zum Nichtverbreitungsvertrag, die den Kern des vorliegenden Antrages stellt, ist nicht neu. Ich darf daran erinnern, daß wir bereits im Januar 1985 einen ähnlichen Antrag im Vorfeld der dritten Überprüfungskonferenz hatten. Wir haben damals bei den Aussprachen und Fragestunden im Januar und im Juni 1985 schon im einzelnen dargelegt, warum wir eine derartige Konferenz nicht für zweckmäßig halten. Unser Stand-



    Staatsminister Schäfer
    punkt in dieser Frage hat sich seitdem nicht geändert. Aus dem vorliegenden Antrag ist z. B. nicht ersichtlich, ob eine Konferenz aller oder nur der Nicht-Kernwaffenstaaten angestrebt wird, die dem Nichtverbreitungsvertrag beigetreten sind.
    Lassen Sie mich in bezug auf die Konferenz der Nicht-Kernwaffenstaaten vom Sommer 1968, die als Vorbild herangezogen wird, einige Fakten vortragen, die der damalige Leiter der bundesdeutschen Delegation, Außenminister Brandt, sicher bestätigen kann. Die Konferenz erhielt ihr Mandat durch Resolutionen der UN-Generalversammlung vom 17. November 1966 und vom 19. Dezember 1967. Es war auf drei Themenbereiche beschränkt, nämlich Sicherheitsgarantien für Nicht-Kernwaffenstaaten, Kooperation der Nicht-Kernwaffenstaaten mit dem Ziel der Nichtverbreitung und Nutzung von Nuklearsprengkörpern zu ausschließlich friedlichen Zwecken. Da diese Konferenz vom 29. August bis 28. September 1968 anberaumt war, konnte sie den Nichtverbreitungsvertrag, der bereits am 1. Juli 1968 zur Unterzeichnung ausgelegt worden war, inhaltlich nicht beeinflussen. An der Konferenz nahmen auch Staaten wie Indien, Südafrika, Israel, Algerien, Brasilien und Argentinien teil, die es leider bis heute abgelehnt haben, dem Nichtverbreitungsvertrag beizutreten.
    Aus der Tatsache, daß durchgängig über sämtliche Resolutionen der Konferenz — darauf hat Herr Kollege Feldmann hingewiesen — mit einem Stimmenverhältnis von etwa 50 % Ja-Stimmen und 50 % Enthaltungen bzw. NeinStimmen abgestimmt wurde, wird deutlich, daß gemeinsame Positionen angesichts der sehr großen Unterschiede zwischen den NichtKernwaffenstaaten nicht erreichbar waren.
    Die Nicht-Kernwaffenstaaten, die Mitglieder des Vertrages sind, können alle von Ihnen im Antrag aufgelisteten Themenkreise im Rahmen der Überprüfungskonferenz erörtern. Es bedarf also einer solchen Vorkonferenz nicht. Drei Kernwaffenstaaten und 138 Nicht-Kernwaffenstaaten sind zur Teilnahme an dieser Überprüfungskonferenz berechtigt. Nach Wissen der Bundesregierung ist bisher von keinem anderen Staat die Einberufung einer zweiten Konferenz, Vorkonferenz, der Nicht-Kernwaffenstaaten angeregt oder befürwortet worden.

    (Dr. Scheer [SPD]: Es muß ja mal einer einen Stein ins Wasser werfen!)

    — Na, schön, Sie können den Stein ins Wasser werfen, es fragt sich nur, ob 141 Staaten bereit sind, Ihnen dann in der kurzen Zeit zu folgen.
    Herr Präsident, meine Damen und Herren, entgegen vielfach auch in den Aussprachen im Bundestag vom Januar und Juni 1985 geäußerten Befürchtungen konnte die dritte Überprüfungskonferenz am 21. September 1985 mit einem substantiellen Schlußdokument erfolgreich abgeschlossen werden.
    In zwei Jahren wird die vierte Nichtverbreitungsüberprüfungskonferenz stattfinden. Sie wird die letzte Überprüfungskonferenz vor der Konferenz im Jahre 1995 sein, die gemäß Art. X Abs. 2 des Nichtverbreitungsvertrages mit einer Mehrheit der Vertragsparteien beschließen muß, ob der Vertrag auf unbegrenzte Zeit in Kraft bleibt oder um eine oder um mehrere Fristen verlängert wird. Von der vierten Überprüfungskonferenz erwartet die Bundesregierung eine kritische, jedoch konstruktive Durchleuchtung des Nichtverbreitungsvertrages, die seine Ziele bekräftigt. Ein positives Ergebnis würde das Nichtverbreitungsregime stärken und zur Sicherung des Bestandes des Nichtverbreitungsvertrages auch über 1995 hinaus, beitragen.
    Die Bundesregierung wird ihren Beitrag hierzu leisten. Sie wird sich für Initiativen einsetzen, die geeignet sind, das Nichtverbreitungsregime zu festigen und den Bestand des Nichtverbreitungsvertrages auch über 1995 hinaus zu gewährleisten. Ob eine Änderung des Vertrages einen geeigneten Weg zur Erreichung dieses Zieles darstellt, wird sich insbesondere im Licht der Konferenz im Jahre 1995 erweisen. Äußerungen, die auf eine fundamentale Änderung des Nichtverbreitungsvertrages hinweisen, sind der Bundesregierung bisher nur von Indien, das nicht Mitglied des Nichtverbreitungsvertrages ist, bekanntgeworden.
    Wir stehen Änderungsinitiativen im Vorfeld von 1995 eher skeptisch gegenüber. Es ist zu befürchten, daß, das aus vielen schwierigen Kompromissen bestehende Paket des Vertrages falls es erst einmal geöffnet wird, wegen einer Vielzahl von Änderungsinitiativen wahrscheinlich nicht wieder zusammengeschnürt werden kann.

    (Zuruf von der FDP: Das ist die Gefahr!)

    Meine Damen und Herren, die Bundesregierung wird sich aber weiter dafür einsetzen, daß der Nichtverbreitungsvertrag, für den es gegenwärtig und nach unserer Auffassung auch auf lange Sicht keine erkennbare Alternative gibt, weiter gelten wird.
    Vielen Dank.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)