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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 11/92 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 92. Sitzung Bonn, Freitag, den 9. September 1988 Inhalt: Tagesordnungspunkt 1 (Fortsetzung): a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1989 (Haushaltsgesetz 1989) (Drucksache 11/2700) b) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Der Finanzplan des Bundes 1988 bis 1992 (Drucksache 11/2701) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt (Fortsetzung): Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 1988 (Nachtragshaushaltsgesetz 1988) (Drucksache 11/2650) Frau Schmidt (Nürnberg) SPD 6297 A Frau Verhülsdonk CDU/CSU 6301 A Frau Schoppe GRÜNE 6302 D Zywietz FDP 6304 A Dr. Hoffacker CDU/CSU 6305 C Frau Dr. Süssmuth, Bundesminister BMJFFG 6307 C Jaunich SPD 6312 C Möllemann, Bundesminister BMBW 6313 C Frau Odendahl SPD 6315 B Daweke CDU/CSU 6317D Wetzel GRÜNE 6318 C Dr. Struck SPD 6320 A Austermann CDU/CSU 6321D Ebermann GRÜNE 6323 C Dr. Weng (Gerlingen) FDP 6325 A Walther SPD 6326 D Dr. Stoltenberg, Bundesminister BMF 6329 D Nächste Sitzung 6334 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 6335* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 6335* C Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 92. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. September 1988 6297 92. Sitzung Bonn, den 9. September 1988 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens* 9. 9. Bahr 9. 9. Dr. Bangemann 9. 9. Frau Beck-Oberdorf 9. 9. Dr. Becker (Frankfurt) 9. 9. Böhm (Melsungen) * 9. 9. Büchner (Speyer)* 9. 9. Dörflinger 9. 9. Eylmann 9. 9. Gattermann 9. 9. Dr. Gautier 9. 9. Dr. Geißler 9. 9. Glos 9. 9. Dr. Glotz 9. 9. Dr. Götz 9. 9. Dr. Hauchler 9. 9. Dr. Hauff 9. 9. Dr. Haussmann 9. 9. Heimann 9. 9. Heyenn 9. 9. Hiller (Lübeck) 9. 9. Höpfinger 9. 9. Frau Hoffmann (Soltau) 9. 9. Ibrügger** 9. 9. Jung (Düsseldorf) 9. 9. Dr.-Ing. Kansy** 9. 9. Frau Karwatzki 9. 9. Frau Kelly 9. 9. Kiechle 9. 9. Klein (Dieburg) 9. 9. Klose 9. 9. Dr. Kreile 9. 9. Kroll-Schlüter 9. 9. Kuhlwein 9. 9. Dr. Kunz (Weiden)** 9. 9. Leidinger 9. 9. Frau Luuk 9. 9. Niegel* 9. 9. Oostergetelo 9. 9. Dr. Probst 9. 9. Rappe (Hildesheim) 9. 9. Reddemann* 9. 9. Reschke 9. 9. Reuschenbach 9. 9. Frau Rust 9. 9. Schäfer (Mainz) 9. 9. Schmidt (München) 9. 9. Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd) 9. 9. Frau Dr. Sonntag-Wolgast 9. 9. Frau Steinhauer 9. 9. Tietjen 9. 9. Tillmann 9. 9. Voigt (Frankfurt) 9. 9. Dr. Vondran 9. 9. Vosen 9. 9. Frau Weiler 9. 9. Westphal 9. 9. Frau Wieczorek-Zeul 9. 9. Frau Wilms-Kegel 9. 9. Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Wissmann 9. 9. Würtz 9. 9. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 8. Juli 1988 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen: Steuerreformgesetz 1990 Gesetz zur Änderung von Vorschriften des Sozialgesetzbuches über die Übertragung, Verpfändung und Pfändung von Ansprüchen auf Sozialleistungen, zur Regelung der Verwendung der Versicherungsnummer und zur Änderung anderer Vorschriften (Erstes Gesetz zur Änderung des Sozialgesetzbuches -1. SGBÄndG) Gesetz zur Bildung von Jugend- und Auszubildendenvertretungen in den Betrieben Gesetz zur Bildung von Jugend- und Auszubildendenvertretungen in den Verwaltungen Neuntes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und Siebtes Gesetz zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes Fünftes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Stiftung „Hilfswerk für behinderte Kinder" Drittes Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes Gesetz zu den Protokollen vom 25. Mai 1984 zur Änderung des Internationalen Übereinkommens von 1969 über die zivilrechtliche Haftung für Ölverschmutzungsschäden und zur Änderung des Internationalen Übereinkommens von 1971 über die Errichtung eines Internationalen Fonds zur Entschädigung für Ölverschmutzungsschäden Gesetz über die Haftung und Entschädigung für Ölverschmutzungsschäden durch Seeschiffe (Ölschadengesetz - ÖlSG) Gesetz zu dem Übereinkommen Nr. 53 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 24. Oktober 1936 über das Mindestmaß beruflicher Befähigung der Schiffsführer und Schiffsoffiziere auf Handelsschiffen Gesetz zu dem Übereinkommen Nr. 125 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 21. Juni 1966 über die Befähigungsnachweise der Fischer Gesetz zu dem Abkommen vom 11. April 1984 zur Änderung des Anhangs zur Satzung der Europäischen Schule Gesetz zur Umsetzung der Apotheker-Richtlinien der EG (85/ 432/EWG und 85/433/EWG) in deutsches Recht Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" Gesetz zur steuerlichen Begünstigung von Zuwendungen an unabhängige Wählervereinigungen Zu den drei letztgenannten Gesetzen hat der Bundesrat nachfolgende Entschließungen gefaßt bzw. angenommen. 1. Entschließung zum Gesetz zur Umsetzung der Apotheker-Richtlinien der EG (85/432/EWG und 85/433/EWG) in deutsches Recht: 6336* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 92. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. September 1988 Der Bundestag hat in einer zusammen mit dem Gesetzesbeschluß gefaßten Entschließung für eine Apothekerausbildung plädiert, die ein vollwertiges achtes Hochschulsemester umfaßt und erwartet alsbald die Vorlage eines entsprechenden Gesetzentwurfs durch die Bundesregierung. Der Bundesrat, der sich bereits im ersten Durchgang für eine baldmögliche Klärung der Frage der Ausbildungsdauer eingesetzt hat, vertritt demgegenüber die Auffassung, daß die Bundesregierung vor der Vorlage ihres Gesetzentwurfs das Ergebnis der Beratungen der gemeinsamen Arbeitsgruppe von BMJFFG, KMK und GMK abwarten sollte, die derzeit auf der Grundlage des Beschlusses der Kultusministerkonferenz vom 24./25. April 1988 Vorschläge für die Ausfüllung eines zusätzlichen Semesters und für eine stoffliche Entlastung des Studiums der Pharmazie erarbeitet; das Ergebnis der Beratungen wird zum Herbst 1988 vorliegen. Er bittet die Bundesregierung, im Anschluß hieran die Klärung der Frage der Ausbildungsdauer so rechtzeitig abzuschließen, daß ein entsprechender Gesetzentwurf noch in diesem Jahr eingebracht werden kann. Die Anpassung der deutschen Apothekerausbildung an das EG-Recht duldet keinen weiteren Aufschub. 2. Entschließung zum Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes": Der Bundesrat stellt zu dem zwischen den Regierungschefs von Bund und Ländern am 19. Mai 1988 vereinbarten Kompromiß, Maßnahmen nach dem Extensivierungsgesetz (Stillegung von Ackerflächen, Extensivierung und Umstellung der Erzeugung gemäß Verordnung [EWG] Nr. 1094/88 des Rates) in einem Sonderrahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe bei einem begrenzten Plafond im Verhältnis von 70 : 30 von Bund und Ländern zu finanzieren, folgendes fest: — Durch den Sonderrahmenplan wird die grundsätzliche Finanzierung der Gemeinschaftsaufgabe im Verhältnis 60 : 40 nicht berührt. — Die Formulierung in Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe a in § 1 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b schafft nur die Rechtsgrundlage für Extensivierungsmaßnahmen gemäß dem Beschluß der Regierungschefs von Bund und Ländern vom 19. Mai 1988. — Die Mitfinanzierung stellt kein Präjudiz für eine Finanzbeteiligung der Länder bei vergleichbaren künftigen Fällen dar. Der Bundesrat stimmt dem Änderungsgesetz in der vom Deutschen Bundestag verabschiedeten Fassung ausdrücklich nur unter der Maßgabe des Artikels 8 Abs. 2 zu, wonach die neu eingefügten Bestimmungen „Anpassung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe an die Marktentwicklung" (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b) und die Finanzierung im Verhältnis 70 : 30 (im § 10 Abs. 1 die Worte „Nr. 1 Buchstabe b und") mit Ablauf des 30. Juni 1993 außer Kraft treten. Der Bundesrat erklärt, daß die Länder keine über den Rahmen von 250 Millionen DM Bundesmittel hinausgehende Verpflichtung bei Überzeichnung oder Aufstockung der Maßnahmen anerkennen. Die Bundesregierung wird gebeten, die Finanzierungsgrundlagen für eine kontinuierliche Durchführung der Maßnahmen gemäß Verordnung (EWG) Nr. 1094/88 des Rates sicherzustellen. Der Bundesrat stellt fest, daß die von der Bundesregierung initiierte Änderung des § 11 Abs. 3 hinsichtlich der Abführung von anteiligen Zinsen (siehe die Gegenäußerung der Bundesregierung vom 6. August 1987) der Auffassung der Länder nicht entspricht. Dem Bundesrat ist es durch das von der Bundesregierung gewählte Verfahren nicht möglich, seine abweichende Auffassung noch im laufenden Gesetzgebungsverfahren zur Geltung zu bringen, da das Gesetz bereits am 1. Juli 1988 in Kraft treten soll. Er hält seinen abweichenden Rechtsstandpunkt weiterhin aufrecht und wird zu gegebener Zeit eine entsprechende Änderung anstreben. Der Bundesrat weist darauf hin, daß zur Finanzierung von EG-Maßnahmen seit 1973 unterschiedliche Auffassungen zwischen Bund und Ländern bestehen und die Frage der Finanzierung von EG-Maßnahmen einer grundsätzlichen rechtlichen Klärung bedarf. Der Bundesrat ist der Auffassung, daß Maßnahmen der Marktentlastung in die Zuständigkeit der EG und des Bundes fallen und von ihnen zu finanzieren sind. 3. Entschließung zum Gesetz zur steuerlichen Begünstigung von Zuwendungen an unabhängige Wählervereinigungen: Der Bundesrat hält es für erforderlich, daß entsprechend der Handhabung bei den Parteien den Finanzämtern jeweils rechtzeitig vor der Einkommen- und Körperschaftsteuerveranlagung ein Verzeichnis der für den Veranlagungszeitraum zum Abzug berechtigten unabhängigen Wählervereinigungen zur Verfügung gestellt wird. Die Finanzämter wären im einzelnen Besteuerungsfall häufig kaum oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand in der Lage festzustellen, ob ein Verein die Voraussetzungen des steuerwirksamen Spenden- und Beitragsabzugs erfüllt. Da die Zahl der einschlägigen Vereine zudem sehr groß sein dürfte, kann die ordnungsgemäße Besteuerung nur gewährleistet werden, wenn den Finanzämtern rechtzeitig ein Verzeichnis aller berechtigten Vereine zur Verfügung gestellt wird. Dies sollte im Verwaltungswege möglichst einheitlich für das Bundesgebiet geschehen. Die Vorsitzende des Ausschusses für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit hat mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu nachstehenden Vorlagen absieht: Drucksache 10/5627 Drucksache 11/1027 Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß sie die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen haben: Innenausschuß Drucksache 11/2465 Nr. 2.1 Drucksachen 11/2580 Nr. 1 und 3 Ausschuß für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit Drucksache 11/1895 Nr. 2.37 Haushaltsausschuß Drucksache 11/2266 Nr. 2.2 Drucksachen 11/2580 Nr. 7 und 8 Der Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland hat mit Schreiben vom 3. August 1988 gemäß § 30 Absatz 4 des Bundesbahngesetzes den Wirtschaftsplan nebst Stellenplan der Deutschen Bundesbahn für das Geschäftsjahr 1988 mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Ein Abdruck des Genehmigungserlasses ist dem Wirtschaftsplan und dem Stellenplan vorgeheftet. Die Unterlagen liegen im Parlamentsarchiv zur Einsicht aus.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Philipp Jenninger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Ich erteile dem Herrn Bundesminister für Bildung und Wissenschaft das Wort.


Rede von Jürgen W. Möllemann
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Herr Präsident! Meine Kolleginnen und Kollegen! Bildung, Wissenschaft und Forschung sind entscheidende Faktoren für unsere Zukunftssicherung. Gerade unser Land, das praktisch über keine eigenen Rohstoffe verfügt, ist im Interesse seiner Wettbewerbsfähigkeit auf ständige Leistungsverbesserungen in Bildung, Wissenschaft und Forschung angewiesen. Eine möglichst hohe Leistungsqualität ist das Kapital, mit dem wir international den Anschluß halten und unsere Lebensqualität bewahren oder verbessern können.
Der Haushalt 1989 trägt diesen Erkenntnissen Rechnung. Er sieht eine Steigerung des Bildungsetats auf rund 3,558 Milliarden DM vor. Im Vergleich zum verfügbaren Soll des Jahres 1988 bedeutet dies eine Anhebung des Haushaltsansatzes um 3,2 %.

(Beifall bei der FDP)

Die Bundesregierung hat damit deutlich gemacht, daß sie der Bildungs- und Wissenschaftspolitik unter den zukunftssichernden Aufgaben auch finanzpolitisch hohe Priorität beimißt. Ich begrüße dies sehr.

(Beifall bei der FDP)

Der neu gewonnene finanzielle Spielraum des Bildungshaushalts 1989 macht es möglich, stärkere§ Gewicht auf Maßnahmen zur Steigerung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit in Bildung, Wissenschaft, Forschung und Weiterbildung zu legen. Ich möchte dies an vier finanzpolitischen Schwerpunkten meines Haushalts verdeutlichen.
Erstens. Für den Ausbau und die Modernisierung der überbetrieblichen Ausbildungsstätten will die Bundesregierung 1989 100 Millionen DM einsetzen. Das ist mehr als das Doppelte des Solls für 1988. Weitere 200 Millionen DM sind in der mittelfristigen Finanzplanung der nächsten Jahre vorgesehen.
Den überbetrieblichen Ausbildungsstätten kommt bei der qualitativen Weiterentwicklung der beruflichen Bildung eine wichtige Rolle zu. Ihre Notwendigkeit und Bedeutung sind unter bildungs-, wirtschafts-, arbeitsmarkt- und gesellschaftspolitischen Gesichtspunkten unbestritten. Sie sind Teil der notwendigen Infrastruktur für die Qualifikation der Erwerbstätigen, für die Wettbewerbsfähigkeit der Klein- und Mittelbetriebe und damit eine Zukunftsinvestition in die Leistungsfähigkeit von Wirtschaft und Gesellschaft.
Insgesamt sollen diese Ausbildungsstätten auf 77 100 Plätze ausgebaut werden. Vorhandene Plätze werden modernisiert. Damit haben sich die Chancen erheblich verbessert, daß wir mit technologischen Entwicklungen auch in der Ausbildung in mittelstän-



Bundesminister Möllemann
dischen Betrieben und im Handwerk Schritt halten können.

(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)

Zweitens. Für die weitere Entwicklung von Wissenschaft und Forschung in der Bundesrepublik Deutschland sind die vorgesehenen Bildungsinvestitionen für die Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau von ganz entscheidender Bedeutung. Der Ansatz des Jahres 1988 von einer Milliarde DM wird auch 1989 auf diesem hohen Niveau weitergeführt, der Finanzplan bis zum Jahre 1992 in gleicher Höhe fortgeschrieben. Dies bedeutet gegenüber der bisher abfallenden Finanzplanung einen zusätzlichen Investitionsschuh von einer Milliarde DM. Damit ist eine deutliche Verbesserung der Infrastruktur der Hochschulen für Forschung und Lehre möglich.
Gleichzeitig schafft die Verstetigung des Haushaltsansatzes bei der mittelfristigen Finanzplanung das Maß an Vertrauen und finanzieller Sicherheit, das für eine zukunftsorientierte, längerfristige Planung im Wissenschafts- und Forschungsbereich erforderlich ist.

(Neuhausen [FDP]: Sehr gut!)

Ich bin der festen Überzeugung, daß es sich die Bundesrepublik Deutschland selbst für begrenzte Zeit nicht leisten kann, die Ausgaben für diejenigen Institutionen zu senken, in denen Leitideen und Lösungen zur Bewältigung von Zukunftsaufgaben erdacht und erarbeitet werden.

(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)

Ich sage dies auch mit Blick auf die Länder, die Träger der Hochschulen sind. Durch die demographische Entwicklung wird es in einigen Jahren, allerdings später als erwartet, zu Änderungen in den Hochschulen kommen, die unter dem Strich nicht zu einem Weniger an finanzieller Ausstattung führen dürfen. Sie sollen zu einem Mehr an Effektivität und der Entwicklung neuer Schwerpunkte im Wettbewerb untereinander und im internationalen Maßstab eingesetzt werden.
Drittens. An unseren Hochschulen legen jetzt mehr Studenten als in den Vorjahren ihr Examen ab. Ihre Zahl wird auch in den nächsten Jahren noch sehr hoch bleiben. Die Gesamtzahl der Studierenden nähert sich der 1,5-Millionen-Grenze. Das ist die höchste Zahl von Studenten, die wir je hatten. Wir müssen diesen jungen Menschen die Chance zur wissenschaftlichen Arbeit geben, wenn sie hierfür qualifiziert sind und diese Chance wahrnehmen wollen. Die Förderung der Forschung in den Hochschulen, die Begabtenförderung und die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses sind deshalb wichtige Schwerpunkte meiner Arbeit.
Dies drückt sich in diesem Haushalt sehr konkret aus. Der Zuschuß des Bundes an die Deutsche Forschungsgemeinschaft zur Förderung und Verbesserung der Grundlagenforschung an den Hochschulen wird um rund 3,3 % von 590,2 Millionen auf 609,7 Millionen DM heraufgesetzt in der Erwartung, daß auch die Länder ihren Anteil in diesem Umfang steigern. Im Bereich der Spitzenforschung ist eine Steigerung des
Ansatzes auf 9 Millionen DM vorgesehen. Das entspricht einer Steigerungsrate von 33 %. Für die Studien- und Promotionsförderung der Begabtenförderungswerke werden die Mittel auf 89 Millionen DM — das sind 3,5 % — und für die Förderung von Leistungswettbewerben auf 4,8 Millionen DM angehoben, was einer Steigerung um rund 37 % entspricht.
Viertens. Die Intensivierung der Weiterbildung wird auch im kommenden Jahr von besonderem bildungspolitischen Interesse sein. Über die wachsende Bedeutung der Weiterbildung besteht heute weitgehend Einigkeit. Dies beweist auch die große Resonanz auf die Konzertierte Aktion Weiterbildung, zu der ich im vergangenen Jahr eingeladen habe und an der Vertreter aller wesentlichen mit Weiterbildungsfragen befaßten Einrichtungen und Verbände mitwirken. Alle großen Gewerkschaften, alle großen Arbeitgeberorganisationen, der Bund und die Länder ziehen hier an einem Strang. Trotzdem bleibt festzustellen, daß die Weiterbildungsbeteiligung nach wie vor nicht zufriedenstellend ist. Einen Durchbruch werden wir hier nur dann erzielen können, wenn wir das Weiterbildungsklima in der Bundesrepublik Deutschland deutlich verbessern.

(Beifall des Abg. Neuhausen [FDP])

Dies ist nicht allein durch eine Verbesserung der Weiterbildungsangebote zu erreichen. Um der Weiterbildung neue Teilnehmerkreise auch aus den Reihen der bislang Bildungsmaßnahmen gegenüber eher skeptisch eingestellten Erwachsenen zu erschließen, sind umfangreiche Aufklärungsmaßnahmen erforderlich. Die Arbeitsschwerpunkte liegen deshalb vor allem auf der Entwicklung eines breiteren Weiterbildungsbewußtseins sowie neuer Formen der Zusammenarbeit und der Stärkung der Weiterbildungsbeteiligung.
Die Bundesregierung hat für diesen wichtigen Bildungsbereich 19 Millionen DM vorgesehen. Das entspricht einer Steigerung des Ansatzes um 26 %. Darin enthalten sind allein 3 Millionen DM für Aufklärungsmaßnahmen zur Förderung der Weiterbildungsbereitschaft und zur Erweiterung des Ausbildungsspektrums für Frauen und Mädchen.
Für die anderen — nicht besonders genannten — Bereiche des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft sind die Haushaltsansätze für 1989 weitgehend konstant: Teilweise konnten sie — so die Mittel für den Austausch im Bereich der beruflichen Bildung mit einer Steigerung um 21 % und die Mittel für die Förderung von Auslandsaufenthalten deutscher Studenten, Hochschulabsolventen und Wissenschaftler mit einer Steigerung um 6 % — sogar überproportional angehoben werden.
Der Mittelansatz bei der Ausbildungsförderung — einer zentralen Aufgabe des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft — beträgt für 1989 1,45 Milliarden DM. Das entspricht der zu erwartenden Verpflichtung aus dem geltenden Gesetz. Darin berücksichtigt sind die zum Teil erheblichen Leistungsverbesserungen durch das 11. BAföG-Änderungsgesetz vom 21. Juni dieses Jahres, die in diesem Herbst und in einer weiteren Stufe im Herbst des kommenden Jahres wirksam werden.



Bundesminister Möllemann
In diesem Zusammenhang möchte ich erwähnen, daß die von mir angeregte grundsätzliche Überprüfung des Systems der individuellen Ausbildungsförderung des Bundes durch den beim Bundesminister für Bildung und Wissenschaft errichteten Beirat für Ausbildungsförderung vor ihrem Abschluß steht. Ich erwarte die Vorlage des Berichts im Laufe des Monats Oktober.

(Zuruf von der SPD: Wir auch!)

— Ich werde Ihnen den dann natürlich zuleiten. — Die gesetzgeberischen Konsequenzen aus dieser Evaluierung werden wir nach der erforderlichen Meinungsbildung innerhalb der Bundesregierung im kommenden Jahr hier erörtern. Sie werden Gegenstand der Haushaltsberatungen für das Jahr 1990 sein.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich abschließend auf folgendes hinweisen: Es wird heute viel von Standortvorteilen und Standortnachteilen im Zusammenhang mit der künftigen Wettbewerbsfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland gesprochen. Ich bin der Auffassung, daß große Standortvorteile unseres Landes die Qualtät seines Bildungswesens, die hohe Qualifikation seiner Bürger und das daraus resultierende wissenschaftlich-technische Know-how der Bundesrepublik Deutschland sind. Sie gilt es zu erhalten und nach Möglichkeit weiter auszubauen. Dazu ist es notwendig, noch mehr Kräfte und weiterhin hohe Haushaltsmittel in die Bereiche Bildung, Wissenschaft und Forschung zu investieren. Ein erster und, wie ich meine, beachtlicher Schritt hierzu ist der vorliegende Bildungshaushalt für das Jahr 1989.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Philipp Jenninger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Das Wort hat die Abgeordnete Frau Odendahl.