Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ausgrenzen, abgrenzen und abschieben
— das sind die bekanntgewordenen Grundsätze des neuen Ausländerrechts aus dem Hause Zimmermann.
— Ich komme gleich darauf.
Für Flüchtlinge ist bereits heute das Grundrecht auf Asyl zu einem reinen Gnadenakt verkommen. Künftig soll Flüchtlingen auch dann der Aufenthalt in der BRD untersagt werden — jetzt zitiere ich aus der Begründung des Papiers, das eigentlich kein Papier ist —, wenn ihre Menschenrechte nicht in vollem Umfang gewährleistet sind. Das heißt, in allen Ländern, wo dieser Standard nicht gehalten wird, wird mit dieser Begründung jeglicher Asyl- und Zufluchtsgrund geleugnet. Für Menschen, die vor Verfolgung, Hunger und Krieg fliehen, steht ein ganzer Abschreckungskatalog bereit, um ihnen den Zugang in die BRD zu versperren:
Paß- und Visazwang für Kinder, erweiterte Zurückweisungsmöglichkeiten an den Grenzen bei nicht ausreichenden Finanzmitteln, Einbeziehung von Fluggesellschaften als Hilfspolizisten, um nur einiges
aus diesem Papier, das kein Papier ist, zu benennen.
Gelingt es einem Flüchtling dennoch, in die Bundesrepublik zu kommen, so kann — so der Plan — eine Aufenthaltsgestattung auf ein Jahr befristet ausgestellt werden. Diese soll nur verlängert werden, wenn Gefahr für Leib und Leben im Heimatland besteht. Ob dies der Fall ist, entscheidet persönlich Innenminister Zimmermann.
Die „Süddeutsche Zeitung" kennzeichnet heute den Zimmermann-Entwurf als Entwurf zur Hofierung von rechtsradikalen Gruppen, als Entwurf für den Stammtisch, als Entwurf mit einem Phantombild des Ausländers als Feind der Deutschen.
Wir brauchen weder ein neues Ausländergesetz noch die alte Praxis, sondern ein Gesetz wie etwa die preußische Ausländerpolizeiverordnung vom 27. April 1932, deren § 1 lautet: „Jeder Ausländer ist zum Aufenthalt im preußischen Staatsgebiet zugelassen, solange er die in diesem Gebiet geltenden Gesetze und Verwaltungsvorschriften befolgt."