Rede:
ID1108719600

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 6
    1. Das: 1
    2. Wort: 1
    3. hat: 1
    4. der: 1
    5. Abgeordnete: 1
    6. Jaunich.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 11/87 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 87. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 23. Juni 1988 Inhalt: Verzicht der Abg. Frau Simonis und des Abg. Jansen auf die Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag 5829 A Eintritt der Abg. Frau Dr. Sonntag-Wolgast und des Abg. Opel in den Deutschen Bundestag 5829 A Erweiterung der Tagesordnung 5829 B Absetzung des Punktes 3 — Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes — von der Tagesordnung 5829 D Zur Geschäftsordnung Kleinert (Marburg) GRÜNE 5829 D Seiters CDU/CSU 5830 B Tagesordnungspunkt 2: a) Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Steuerreformgesetzes 1990 (Drucksachen 11/2157, 11/2226, 11/2299, 11/2529, 11/2536, 11/2551) b) Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Abbau steuerlicher Härten für die Landwirtschaft (Drucksachen 11/676, 11/2529, 11/2536, 11/2531) c) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses zu dem Antrag des Abgeordneten Sellin und der Fraktion DIE GRÜNEN: Kürzung der Berlin-Förderung und Bildung eines Finanzfonds zur Verbesserung der ökonomischen, ökologischen und sozialen Situation der Stadt zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Apel, Roth, Dr. Spöri, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Beseitigung steuerlicher Benachteiligungen von kleinen und mittleren Unternehmen (Drucksachen 11/1187 [neu], 11/1335, 11/2529, 11/2536) d) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur steuerlichen Begünstigung von Zuwendungen an unabhängige Wählervereinigungen (Drucksachen 11/1316, 11/2554, 11/2555) e) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau zu dem Antrag der Abgeordneten Müntefering, Conradi, Amling, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Die Wohnungsgemeinnützigkeit erhalten und stärken (Drucksachen 11/1389, 11/2516) Dr. Dregger CDU/CSU 5831 D Dr. Apel SPD 5837 B Gattermann FDP 5842D, 5922 D Hüser GRÜNE 5847C, 5924 A Dr. Stoltenberg, Bundesminister BMF . . 5849 D Poß SPD 5856 B Glos CDU/CSU 5859 C Frau Vennegerts GRÜNE 5863 A Dr. Solms FDP 5865 C Huonker SPD 5868 A Dr. Faltlhauser CDU/CSU 5871 C Sellin GRÜNE 5873 B II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 87. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 23. Juni 1988 Rind FDP 5874 B Dr. Mitzscherling SPD 5877 B Dr. Neuling CDU/CSU 5879 C Frau Oesterle-Schwerin GRÜNE 5881 D Dr. Daniels (Bonn) CDU/CSU 5883 A Dr. Wieczorek SPD 5884 B Dr. Grünewald CDU/CSU 5887 A Reschke SPD 5889 A Doss CDU/CSU 5890 D Kleinert (Marburg) GRÜNE 5892 A Frau Will-Feld CDU/CSU 5892 D Wüppesahl fraktionslos (zur GO) . . . 5894 B Wüppesahl fraktionslos 5895A, 5925 B Kastning SPD 5897 A Jung (Lörrach) CDU/CSU 5898 C Namentliche Abstimmungen in der zweiten Beratung . . . 5900A, B, C, D, 5901A, B, 5902B Ergebnisse . . . 5903B, 5905A, 5907A, 5908D, 5910D, 5912D, 5914C, 5916C Dr. Fell CDU/CSU 5918 C Dr. Struck SPD 5919 C Lowack CDU/CSU (Erklärung nach § 31 GO) 5926 B Dr. Vondran CDU/CSU (Erklärung nach § 31 GO) 5926 C Niegel CDU/CSU (Erklärung nach § 31 GO) 5927 A Rind FDP (Erklärung nach § 31 GO) . . 5927 B Namentliche Abstimmungen in der dritten Beratung 5928B, 5930 D Ergebnisse 5931A, 5941 D Zur Geschäftsordnung Kleinert (Marburg) GRÜNE 5928 C Bohl CDU/CSU 5929 A Jahn (Marburg) SPD 5929 B Seiters CDU/CSU 5930 C Zusatztagesordnungspunkt 4: Zweite und Dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Stiftung „Hilfswerk für behinderte Kinder" (Drucksachen 11/2274, 11/2519, 11/2522) 5932 D Tagesordnungspunkt 4: Beratung der Sammelübersichten 67, 68 und 69 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen (Drucksachen 11/2435, 11/2509, 11/2510) 5933 B Zusatztagesordnungspunkt 5: Beratung der Sammelübersicht 72 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen (Drucksache 11/2544) . . . . 5933 B Zusatztagesordnungspunkt 6: Beratung der Sammelübersicht 73 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen (Drucksache 11/2545) . . . . 5933 B Tagesordnungspunkt 5: Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP: Unterstützung der Reformbemühungen der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien (Drucksache 11/2543) 5933 C Tagesordnungspunkt 6: Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundeskleingartengesetzes (Drucksache 11/200) 5933 D Tagesordnungspunkt 7: Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung (Drucksache 11/1867) 5933 D Tagesordnungspunkt 8: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 26. März 1986 zur Änderung des Übereinkommens vom 4. Juni 1974 zur Verhütung der Meeresverschmutzung vom Lande aus (Drucksache 11/2272) 5933 D Tagesordnungspunkt 9: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu der Erklärung vom 11. Dezember 1986 zu dem Übereinkommen vom 3. Dezember 1976 zum Schutze des Rheins gegen Verunreinigung durch Chloride (Drucksache 11/2273) . . . . 5933 D Tagesordnungspunkt 10: Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Dr. Hamm-Brücher, Dr. Biedenkopf, Frau Dr. Hartenstein, Dr. Mechtersheimer und weiterer Abgeordneter: Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages hier: §§ 20, 42, 56, 57, 61, 62, 68, 69, 75, 80, 100, 104, 106 a (neu), 122 a, Anlage 4 (Drucksache 11/2206) 5934 A Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 87. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 23. Juni 1988 III Tagesordnungspunkt 11: Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Dr. Hamm-Brücher, Dr. Biedenkopf, Frau Dr. Hartenstein, Dr. Mechtersheimer und weiterer Abgeordneter: Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages hier: §§ 28, 35, 106 (Drucksache 11/2207) 5934 B Tagesordnungspunkt 12: Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Dr. Hamm-Brücher, Dr. Biedenkopf, Frau Dr. Hartenstein, Dr. Mechtersheimer und weiterer Abgeordneter: Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages hier: §§ 6, 13, 30, 32, 69, 78, 127 (Drucksache 11/2208) 5934 C Tagesordnungspunkt 13: Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Dr. Hamm-Brücher, Dr. Biedenkopf, Frau Dr. Hartenstein, Dr. Mechtersheimer und weiterer Abgeordneter: Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages hier: Umstellung der Kapitel I bis V und Änderung der Kapitel VI und VIII (Drucksache 11/2209) 5934 D Tagesordnungspunkt 14: Beratung des Antrags der Abgeordneten Adler, Jansen, Kißlinger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Rechtsverordnung für den Transport von Tieren (Drucksache 11/2441) 5935 A Zusatztagesordnungspunkt 7: Beratung des Antrags der Abgeordneten Dreßler, Frau Fuchs (Köln), Egert, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Reform des Gesundheitswesens (Drucksache 11/2500) 5935A Tagesordnungspunkt 15: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Verteidigungsausschusses zu der Unterrichtung durch den Wehrbeauftragten: Jahresbericht 1987 (Drucksachen 11/2034, 11/2528) Weiskirch, Wehrbeauftragter des Deutschen Bundestages 5935 B Dr. Jenninger, Präsident des Deutschen Bundestages 5937 A Dr. Scholz, Bundesminister BMVg 5937D, 5950B Heistermann SPD 5938 C Breuer CDU/CSU 5943 C Dr. Mechtersheimer GRÜNE 5946 B Nolting FDP 5948 B Kolbow SPD 5951 A Tagesordnungspunkt 16: a) Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes (Drucksachen 11/2420, 11/2517, 11/2518) b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung zu dem Antrag des Abgeordneten Stratmann und der Fraktion DIE GRÜNEN: Verzicht auf Diätenerhöhung — statt dessen Förderung von Arbeitsloseninitiativen (Drucksachen 11/2439, 11/2517) Becker (Nienberge) SPD 5954 C Dr. Lammert CDU/CSU 5955 A Stratmann GRÜNE 5955 D Beckmann FDP 5956 D Zusatztagesordnungspunkt 8: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes (Drucksachen 11/2357, 11/2556) Dr. Hoffacker CDU/CSU 5958B Jaunich SPD 5959 A Frau Würfel FDP 5960 B Frau Wilms-Kegel GRÜNE 5961 B Pfeifer, Parl. Staatssekretär BMJFFG . . 5962 A Tagesordnungspunkt 17: Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Blunck, Dr. Hauff, Schäfer (Offenburg), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Eckpunkte für die Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes (Drucksache 11/1447) in, Verbindung mit IV Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 87. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 23. Juni 1988 Zusatztagesordnungspunkt 9: Beratung des Antrags der Abgeordneten Brauer, Dr. Daniels (Regensburg), Frau Flinner und der Fraktion DIE GRÜNEN: Klare ökologische Schwerpunktsetzung im Bundesnaturschutzgesetz (Drucksache 11/2523) Frau Blunck SPD 5963 B Eylmann CDU/CSU 5964 A Brauer GRÜNE 5965 B Baum FDP 5966 A Gröbl, Parl. Staatssekretär BMU 5967 A Tagesordnungspunkt 18: Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Daniels (Regensburg), Stratmann, Frau Teubner und der Fraktion DIE GRÜNEN: Einführung eines einheitlichen linearen zeitvariablen Tarifs für alle Verbrauchergruppen und Stromanwendungsgebiete (Drucksache 11/2079) Dr. Daniels (Regensburg) GRÜNE . . . 5968 A Magin CDU/CSU 5968 D Jung (Düsseldorf) SPD 5970 A Beckmann FDP 5970 D Dr. Riedl, Parl. Staatssekretär BMWi . . 5971D Tagesordnungspunkt 19: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes, über Sprecherausschüsse der leitenden Angestellten und zur Sicherung der MontanMitbestimmung (Drucksache 11/2503) Scharrenbroich CDU/CSU 5972 D Dreßler SPD 5975 D Cronenberg (Arnsberg) FDP 5977 D Stratmann GRÜNE 5980 D Dr. Warrikoff CDU/CSU 5982 D Peter (Kassel) SPD 5985 A Dr. Blüm, Bundesminister BMA 5987 A Urbaniak SPD 5990 A Nächste Sitzung 5991 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 5993* A Anlage 2 Erklärungen nach § 31 GO zur Abstimmung über den Entwurf eines Steuerreformgesetzes (Drucksache 11/2157) (Abg. Bauer, Dr. Blank, Bohlsen, Bühler [Bruchsal], Carstensen [Nordstrand], Ehrbar, Fuchtel, Funk [Gutenzell], Ganz [St. Wendel], Hauser [Krefeld], Hinsken, Jung [Limburg], Dr.-Ing. Kansy, Dr. Kappes, Kossendey, Kroll-Schlüter, Frau Limbach, Dr. Daniels [Bonn], Link [Diepholz], Louven, Sauer [Stuttgart], Haungs, Börnsen [Bönstrup], Marschewski, Müller [Wadern], Pfeffermann, Scharrenbroich, Schemken, von Schmude, Schreiber, Dr. Schroeder [Freiburg], Schulhoff, Dr. Todenhöfer, Dr. Uelhoff, Dr. Voigt [Northeim], Würzbach [alle CDU/CSU] und Abg. Frau Dr. Hamm-Brücher, Baum, Irmer, Dr. Hirsch, Frau Würfel und Lüder [alle FDP]) 5993* B Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 87. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 23. Juni 1988 5829 87. Sitzung Bonn, den 23. Juni 1988 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Biedenkopf 24. 6. Bohlsen 24. 6. Dr. Böhme (Unna) 24. 6. Frau Brahmst-Rock 24. 6. Büchner (Speyer)* 24. 6. Catenhusen 24. 6. Eimer (Fürth) 24. 6. Engelhard 24. 6. Feilcke 24. 6. Frau Dr. Hartenstein 24. 6. Dr. Hauff 24. 6. Hedrich 23. 6. Frau Kelly 24. 6. Dr. Klejdzinski 24. 6. Menzel 24. 6. Meyer 23. 6. Dr. Müller ' 24. 6. Sauer (Salzgitter) 24. 6. Frau Schilling 24. 6. Stahl (Kempen) 24. 6. Verheugen 24. 6. Wilz 23. 6. Frau Wollny 24. 6. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Erklärungen nach § 31 GO zur Abstimmung über den Entwurf eines Steuerreformgesetzes (Drucksache 11/2157) Abgeordneter Bauer (CDU/CSU): In der heutigen namentlichen Abstimmung werde ich für die Befreiung von der Flugbenzinsteuer stimmen, obwohl ich diese Entscheidung für falsch halte. Diese Entscheidung zerstört in den Augen der Öffentlichkeit die Glaubwürdigkeit der Steuerreform und ist sachlich nicht geboten. Lediglich wegen der Gefährdung der Steuerreform und der dann vorliegenden Handlungsunfähigkeit der Koalition und des drohenden Verlustes der Regierungsfähigkeit werde ich meine Zustimmung erteilen. Abgeordneter Dr. Blanck (CDU/CSU): Ich stimme der Steuerbefreiung von Flugbenzin in der namentlichen Abstimmung nur deshalb zu, damit Anlagen zum Stenographischen Bericht das gesamte Steuerreformgesetz nicht scheitert, sondern in Kraft treten kann. Eine einzelne Frage, in der Öffentlichkeit zu Recht kritisch diskutiert, darf die in ihrer Gesamtheit notwendige und richtige Steuerreform nicht gefährden. Die Koalition aus CDU/CSU und FDP, zu der es keine Alternative gibt, darf nicht durch diese wenn auch noch so kritisch zu beurteilende Einzelentscheidung in Frage gestellt werden. Abgeordneter Bohlsen (CDU/CSU): In der am 23. 6. 1988 stattfindenden namentlichen Abstimmung werde ich trotz erheblicher Bedenken für die Steuerbefreiung von Flugbenzin stimmen, obwohl ich diese Entscheidung für falsch halte. Wenn eine steuerliche Vergünstigung für die Sportflieger geschieht, hätten auch die Sportbootfahrer einbezogen werden müssen. Mit Rücksicht auf die erhebliche Zunahme im Luftverkehr halte ich eine vollständige Besteuerung des innerdeutschen Flugverkehrs, der gegenwärtig zu 96 % freigestellt ist, für verkehrspolitisch sinnvoller. Leider sind die bisherigen Versuche auf europäischer Ebene gescheitert. Meine Zustimmung erteilte ich nur, um die Steuerreform nicht als Ganzes zu gefährden. Ein Scheitern der Steuerreform, die ich unter vielen Gesichtspunkten für erforderlich halte, könnte die Handlungsunfähigkeit der Koalition bedeuten. Abgeordneter Bühler (Bruchsal) (CDU/CSU): Ich habe in der heutigen namentlichen Abstimmung für die Befreiung von der Flugbenzinsteuer gestimmt, obwohl ich die Entscheidung für falsch halte. Hierdurch wird die Glaubwürdigkeit des gesamten Steuerreformpakets in den Augen der Öffentlichkeit in Frage gestellt. Es hätte andere, gerechtere und für den Bürger einsichtige Möglichkeiten gegeben, dieses steuerrechtliche Randproblem zu lösen. Meine Zustimmung in der namentlichen Abstimmung zur Abschaffung der Besteuerung von Flugbenzin für Privatflieger ist einzig und allein darin begründet, daß ich die endgültige Verabschiedung der gesamten Steuerreform mit ihren ansonsten positiven Auswirkungen und damit die Handlungsfähigkeit der Bundesregierung bzw. die dieser zugrunde liegenden Mehrheitsverhältnisse im Bundestag nicht gefährden möchte. Abgeordneter Carstensen (Nordstrand) (CDU/CSU): Die Steuerbefreiung für Flugbenzin bei privater Nutzung stößt bei mir auf erhebliche Vorbehalte. Ich halte sie für einen politischen Mißgriff bei dem insgesamt positiven Vorhaben der Steuerreform. Dennoch werde ich trotz meiner Bedenken heute zustimmen, um dem Gesamtwerk der Steuerreform mit seiner von mir unterstützten steuer- und finanzpo- 5994' Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 87. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 23. Juni 1988 litischen Weichenstellung keine weiteren Hindernisse in den Weg zu legen. Abgeordneter Ehrbahr (CDU/CSU): Die Steuerbefreiung für Flugbenzin bei privater Nutzung halte ich für einen gravierenden politischen Fehler. Da ich jedoch die Steuerreform mit ihrer entlastenden Wirkung insbesondere im unteren Einkommensbereich und bei Familien mit Kindern in ihrer Realisierung nicht gefährden will, habe ich mit „Enthaltung" gestimmt. Abgeordneter Fuchtel (CDU/CSU): Ich stimme für die Steuerreform inklusive der Restbefreiung von der Flugbenzinsteuer. Das Gesamtwerk der bisher größten Steuerreform darf nicht wegen eines Teilaspekts gefährdet und die gefundene Kompromißlinie nicht mit unsicherer inhaltlicher und zeitlicher Perspektive wieder in Frage gestellt werden. In der Sache hätte ich mir eine differenzierte Behandlung von geschäftlichem Reise-Flugverkehr und Hobby-Flugverkehr gewünscht und halte deswegen das Gesetz in diesem Punkt für sachlich unrichtig, was aber nicht dazu führen kann, daß durch entsprechende Abstimmungen die Handlungsfähigkeit der Koalition aufs Spiel gesetzt wird. Abgeordneter Funk (Gutenzell) (CDU/CSU): Die Steuerbefreiung für Flugbenzin bei privater Nutzung stößt bei mir auf erhebliche Vorbehalte. Ich halte sie für einen politischen Mißgriff bei dem insgesamt positiven Vorhaben der Steuerreform. Dennoch werde ich trotz meiner Bedenken heute zustimmen, um dem Gesamtwerk der Steuerreform mit seiner von mir unterstützten steuer- und finanzpolitischen Weichenstellung keine weiteren Hindernisse in den Weg zu legen. Abgeordneter Ganz (St. Wendel) (CDU/CSU): Ich halte die in Artikel 24 des Steuerreformgesetzes 1990 vorgesehene Änderung des Mineralölsteuergesetzes für nicht vertretbar. Ich habe bei der namentlichen Abstimmung nur deshalb für die Beibehaltung des Artikel 24 votiert, weil ich das Gesamtvorhaben Steuerreform nicht in Gefahr bringen wollte. Abgeordneter Hauser (Krefeld) (CDU/CSU): Um das Gesamtvorhaben der Steuerreform mit seiner Wirkung der Entlastung kinderreicher Familien und niedriger und mittlerer Einkommen nicht zu gefährden, habe ich meine ursprüngliche Absicht, bei der Steuerbefreiung für Flugbenzin mit Nein zu stimmen, aufgegeben und stimme zu. Abgeordneter Hinsken (CDU/CSU): Obwohl ich mit der Streichung der Investitionszulage nicht einverstanden bin, werde ich, um das Steuergesamtpaket, das ich insgesamt gesehen für gut finde, nicht zu gefährden, für die Regierungsvorlage stimmen. Abgeordneter Jung (Limburg) (CDU/CSU): Ich werde in der heutigen namentlichen Abstimmung für die Befreiung von der Flugbenzinsteuer stimmen, obwohl ich diese Entscheidung für falsch halte. Sie zerstört in den Augen der Öffentlichkeit die Glaubwürdigkeit der Steuerreform und ist sachlich nicht geboten. Die in der Tat vorliegende steuerliche Ungleichbehandlung hätte anders beseitigt werden müssen. Nämlich mit der vollständigen Besteuerung des innerdeutschen Flugverkehrs, der momentan zu 96 % freigestellt ist. Lediglich wegen der Gefährdung der Steuerreform und der dann vorliegenden Handlungsunfähigkeit der Koalition und des drohenden Verlustes der Regierungsfähigkeit werde ich meine Zustimmung erteilen. Abgeordneter Dr.-Ing. Kansy (CDU/CSU): Zum Änderungsantrag der SPD-Fraktion bei der zweiten Lesung des Steuerreformgesetzes 1990, Flugbenzin für Geschäfts- und Sportflieger entgegen dem Beschluß des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages der Besteuerung zu unterziehen, erkläre ich: Ich halte die Entscheidung des Finanzausschusses für sachlich und politisch falsch. Da bei der Geschäftslage des Deutschen Bundestages die Annahme des SPD-Antrages — von der SPD auch so gewollt — nicht nur die Besteuerung des Flugbenzins, sondern auch das Scheitern der Verabschiedung der Steuerreform vor der Sommerpause und vielleicht sogar eine Krise der Koalition bedeuten würde, habe ich den SPD-Antrag abgelehnt. Die Verabschiedung dieser Reform und die Handlungsfähigkeit der Koalition hat nach ernsthafter Abwägung Vorrang vor der Durchsetzung der Besteuerung des Flugbenzins durch wechselnde Mehrheiten im Plenum. Abgeordneter Dr. Kappes (CDU/CSU): Zu meinem Abstimmungsverhalten in der Frage der Mineralölsteuerbefreiung zugunsten der Privat- und Sportflieger — Artikel 24 des Entwurfs eines Steuerreformgesetzes 1990 — erkläre ich: Grundsätzlich bin ich der Auffassung, daß es in unserem Staat keine unterschiedliche Besteuerung desselben Verbrauchsgutes je nach Verwendungsabsicht des Käufers geben sollte. Dies muß auch für den Kauf von Flugbenzin gelten. Entweder sollen alle Flieger oder aber keiner Mineralölsteuer bezahlen. Ich selbst trete aus sozial-, steuer-, verkehrs-, energie- und umweltpolitischen Gründen dafür ein, daß in Zukunft alle, d. h. sowohl die großen Fluggesellschaften als auch die kleinen Lufttaxiunternehmen, der Werkflugverkehr und die Sportflieger in gleicher Weise zur Mineralölsteuer herangezogen werden. Meiner Meinung nach lassen sich die hier bestehenden Schwierigkeiten — insbesondere im Zusammenhang mit internationalen Abkommen — bei gutem Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 87. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 23. Juni 1988 5995 Willen ausräumen. Hierfür werde ich mich energisch einsetzen. Im Hinblick auf die unerwartet — vor allem wegen des Dollarverfalls und der Finanzsituation der Europäischen Gemeinschaft — bereits jetzt erforderlich gewordene Mineralölsteuererhöhung für Kraftfahrzeugbenzin hätte ich es für richtig gehalten, zunächst auf die grundsätzlich gebotene Änderung der bisher ungleichen Besteuerung des Flugbenzins bis zu einer möglichst baldigen Vereinheitlichung zu verzichten. Leider war dies nicht möglich. Insoweit habe ich volles Verständnis für die Verärgerung vieler Bürgerinnen und Bürger in meinem Wahlkreis. Dennoch kann ich heute einer Streichung von Artikel 24 des Entwurfs eines Steuerreformgesetzes 1990 — Flugbenzinregelung — nicht zustimmen, weil dies in der jetzigen Beratungsphase offenkundig das Scheitern des gesamten, außerordentlich wichtigen und im wesentlichen gelungenen Reformvorhabens bedeuten und damit die Weiterarbeit der Regierungskoalition gefährden würde. So weitreichende Folgen sind aus meiner Sicht nicht zu verantworten. Abgeordneter Kossendey (CDU/CSU): In der heutigen namentlichen Abstimmung zum Thema Befreiung von der Flugbenzinsteuer habe ich für diese Befreiung gestimmt, obwohl ich diese Entscheidung für sachlich ungerechtfertigt und politisch unklug halte. Diese Regelung bringt die Glaubwürdigkeit des gesamten Steuerreformpaketes in den Augen der Öffentlichkeit in Mißkredit. Meines Erachtens hätte es gerechtere und für den Bürger einsichtigere Möglichkeiten gegeben, dieses steuerrechtliche Randproblem zu lösen. Dabei wäre meiner Meinung nach einer generellen Besteuerung des Flugbenzins aus ökologischen wie auch aus Gründen der Gerechtigkeit der Vorzug zu geben gewesen, zumindest soweit es den innerdeutschen Flugbetrieb betrifft. Meine Zustimmung in einer namentlichen Abstimmung kann ich nur damit begründen, daß ich die ansonsten positive Wirkung der Steuerreform nicht gefährden und gleichzeitig die Handlungsfähigkeit der Bundesregierung aufrechterhalten wollte. Abgeordneter Kroll-Schlüter (CDU/CSU): Die Steuerbefreiung für Flugbenzin bei privater Nutzung stößt bei mir auf erhebliche Vorbehalte. Ich halte sie für einen politischen Mißgriff bei dem insgesamt positiven Vorhaben der Steuerreform. Dennoch werde ich trotz meiner Bedenken heute zustimmen, um dem Gesamtwerk der Steuerreform mit seiner von mir unterstützten steuer- und finanzpolitischen Weichenstellung keine weiteren Hindernisse in den Weg zu legen. Abgeordnete Frau Limbach und Abgeordneter Dr. Daniels (Bonn) (beide CDU/CSU): Mein Verhalten in der heutigen Abstimmung richtet sich nach meiner Überzeugung, daß die Steuerreform richtig und notwendig ist. Ich kann es nicht verantworten, mit einer Einzelentscheidung die Steuerreform insgesamt zu gefährden mit der sich daraus möglicherweise ergebenden Einschränkung der Handlungsfähigkeit der Koalition und der Regierungsfähigkeit. Deshalb werde ich in der namentlichen Abstimmung für die Befreiung von der Flugbenzinsteuer stimmen, obwohl ich diese weder für sachlich geboten noch für politisch sinnvoll halte. Abgeordneter Link (Diepholz) (CDU/CSU): In der heutigen namentlichen Abstimmung zum Thema Befreiung von der Flugbenzinsteuer habe ich für diese Befreiung gestimmt, obwohl ich diese Entscheidung für sachlich ungerechtfertigt und politisch unklug halte. Diese Regelung bringt die Glaubwürdigkeit des gesamten Steuerreformpaketes in den Augen der Öffentlichkeit in Mißkredit. Meines Erachtens hätte es gerechtere und für den Bürger einsichtigere Möglichkeiten gegeben, dieses steuerrechtliche Randproblem zu lösen. Dabei wäre meiner Meinung nach einer generellen Besteuerung des Flugbenzins aus ökologischen wie auch aus Gründen der Gerechtigkeit der Vorzug zu geben gewesen, zumindest soweit es den innerdeutschen Flugbetrieb betrifft. Meine Zustimmung in einer namentlichen Abstimmung kann ich nur damit begründen, daß ich die ansonsten positive Wirkung der Steuerreform nicht gefährden und gleichzeitig die Handlungsfähigkeit der Bundesregierung aufrechterhalten wollte. Abgeordnete Louven, Sauer (Stuttgart), Haungs und Börnsen (Bönstrup) (CDU/CSU): Um das Gesamtvorhaben der Steuerreform nicht zu gefährden, habe ich meine ursprüngliche Absicht, bei der Steuerbefreiung für Flugbenzin mit Nein zu stimmen, aufgegeben und mich der Stimme enthalten. Abgeordneter Marschewski (CDU/CSU): Ich habe bei der namentlichen Abstimmung nur deshalb für die Beibehaltung des Art. 24 votiert, weil ich das Gesamtvorhaben Steuerreform nicht in Gefahr bringen wollte. Ich halte die in Art. 24 des Steuerreformgesetzes 1990 vorgesehene Änderung des Mineralölsteuergesetzes in keiner Hinsicht für vertretbar. Abgeordneter Müller (Wadern) (CDU/CSU): Nach reiflicher Überlegung habe ich entschieden, bei der Abstimmung über die Frage Befreiung der Besteuerung von Flugbenzin der Bundesregierung nicht zuzustimmen. Die sachlichen Argumente zur Aufhebung dieser Steuer überzeugen mich nicht. Meine Fraktionsführung hat gebeten, aus übergeordneten Gründen dieser Vorlage zuzustimmen, und im Falle der Nichtannahme Konsequenzen für die Steuerreform insgesamt vorausgesagt. Auch diese Argumente vermag ich nicht zu teilen. 5996* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 87. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 23. Juni 1988 Da ich als Abgeordneter einer strukturschwachen Region ständig der Unterstützung der Bundesregierung und meiner Fraktion für diese Region bedarf und ich den Erfolg der Opposition nicht will, habe ich mich bei dieser Vorlage der Stimme enthalten. Abgeordneter Pfeffermann (CDU/CSU): Nach § 31 (2) der Geschäftsordnung erkläre ich hiermit, daß ich an der namentlichen Abstimmung über Artikel 24 nicht teilnehme. Abgeordneter Scharrenbroich (CDU/CSU): Die heute zu verabschiedende Steuerreform ist Ergebnis einer Koalitionsvereinbarung. Die Diskussion der letzten Tage hat deutlich gemacht, daß die Steuerreform nur rechtzeitig verabschiedet werden kann, wenn gleichzeitig auch die Forderung des bayerischen Ministerpräsidenten erfüllt wird, die Steuer auf Flugbenzin abzuschaffen. Um die Koalitionsvereinbarung nicht zu gefährden, sehe ich mich verpflichtet, der Abschaffung der Flugbenzinsteuer zuzustimmen. Zu dieser Haltung sehe ich mich veranlaßt, um die Steuerreform mit ihren großen Entlastungen für kinderreiche Familien und Arbeitnehmer sowie mit ihrer bedeutsamen beschäftigungspolitischen Wirkung nicht zu gefährden. Abgeordneter Schemken (CDU/CSU): Um die Steuerreform nicht zu gefährden, stimme ich in der namentlichen Abstimmung gegen den SPDAntrag (Drucksache 11/2560), obwohl ich die Mineralölsteuerbefreiung für Flugbenzin für nicht gerechtfertigt halte. Mir ist dabei klar, daß in der öffentlichen Wirkung der Eindruck einer sozialen Unausgewogenheit nicht zu vermeiden ist. Das größere Ziel des Steuerreformwerkes mit seinen entscheidenden Entlastungen, aber insbesondere die notwendige Unterstützung bei der zukünftigen Aufgabenbewältigung dieser Koalition haben für mich Vorrang. Abgeordneter von Schmude (CDU/CSU): Mit der Abschaffung der Flugbenzinsteuer kann ich mich nicht einverstanden erklären. Die sachlichen Argumente zur Aufhebung dieser Steuer überzeugen mich nicht. Nur auf Grund der zweimal getroffenen Mehrheitsentscheidungen meiner Fraktion stimme ich aus Gründen der Fraktionssolidarität und um die Steuerreform nicht zu gefährden, den geplanten Maßnahmen zu. Abgeordneter Schreiber (CDU/CSU): Die heute zu verabschiedende Steuerreform ist Ergebnis einer Koalitionsvereinbarung. Ich habe bis in die letzte Stunde der Verabschiedung dieser Steuerreform beabsichtigt, wegen der Abschaffung der Flugbenzinsteuer, diesem Punkt der Steuerreform nicht zuzustimmen. Ich halte nach wie vor die Abschaffung der Flugbenzinsteuer für eine Provokation der Bürger unseres Landes. Auf der anderen Seite ist mir klar geworden, daß die Steuerreform nur rechtzeitig verabschiedet werden kann, wenn die Forderung des bayerischen Ministerpräsidenten erfüllt wird, die Steuer auf Flugbenzin abzuschaffen. Nachdem die Steuerreform große Entlastungen für kinderreiche Familien und Arbeitnehmer mit sich bringen wird, möchte ich diese wichtige Entscheidung nicht gefährden. Deshalb sehe ich mich gezwungen, um das Gesamtpaket nicht zu gefährden, mich der Stimme zu enthalten. Zu einer Zustimmung zu diesem Punkt der Steuerreform (Abschaffung der Flugbenzinsteuer) kann ich mich nicht durchringen. Abgeordneter Dr. Schröder (Freiburg) (CDU/CSU): Mit der ersatzlosen Aufhebung der Mineralölsteuer auf Flugbenzin kann ich mich nicht einverstanden erklären. Die Argumente zur Abschaffung dieser Flugbenzinsteuer können mich — zumindest soweit hier auch die Befreiung der Hobbyflieger eingeschlossen ist — nicht überzeugen. Meine Fraktion hat zweimal mit Mehrheit für eine generelle Flugbenzinbefreiung gestimmt. Für den Fall eines Scheiterns der Flugbenzinbefreiung in der Schlußabstimmung im Plenum des Deutschen Bundestages wurden von der Fraktionsführung ein allgemeines Scheitern der gesamten Steuerreform und schwerwiegende Konsequenzen für die Koalition vorgetragen. Da ich solche weitergehenden Konsequenzen nicht verantworten kann, stimme ich den geplanten Maßnahmen zu. Abgeordneter Schulhoff (CDU/CSU): Obwohl ich der Steuerbefreiung von Flugbenzin für Privatflieger aus verkehrspolitischen, ökologischen und gesellschaftspolitischen Gründen ablehnend gegenüberstehe, werde ich dem zustimmen, um nicht die Steuerreform insgesamt zu gefährden. Diese Steuerreform ist auf Grund der unerträglichen Steuerbelastung breitester Bevölkerungsschichten nicht nur geboten, sondern sogar überfällig. Der gesenkte, linear progressive Tarif ist so wichtig, daß ich einer unverzüglichen Verabschiedung des Steuerreformgesetzes nicht im Wege stehen kann. Abgeordneter Dr. Todenhöfer (CDU/CSU): Ich kann dem Steuerreformgesetz aus zahlreichen Gründen nur als Gesamtpaket zustimmen und dies auch nur mit erheblichen Vorbehalten. Mein stärkster Vorbehalt betrifft die Besteuerung der Zuschläge für Schichtarbeit. Der jetzt zur Abstimmung anstehende Kompromiß über die Besteuerung der Schichtzuschläge ist für Schichtarbeiter und Schichtarbeiterinnen nicht akzeptabel. Durch ihn wird den besonderen Belastungen der Nachtarbeit und der Arbeit an Sonn- und Feiertagen in den unterschiedlichsten Berufen nicht ausreichend Rechnung getragen. Auch vor dem Hintergrund der Probleme des Industriestandorts Bundesrepublik Deutschland und der Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 87. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 23. Juni 1988 5997' Notwendigkeit, die teuren Produktionsanlagen unseres Landes verstärkt auszulasten, hätte der Gesetzgeber dafür sorgen müssen, daß die Arbeit während der besonders belastenden Nacht- und Wochenendzeiten besonders attraktiv gestaltet wird. Der jetzige Kompromiß wird diesen Forderungen nicht gerecht und kann nicht als sozial bezeichnet werden. Ich lehne ihn daher ab. Abgeordneter Dr. Uelhoff (CDU/CSU): Die Steuerreform ist zur Entlastung kleinerer und mittlerer Einkommen ebenso wichtig wie für die Verbesserung des Eigenkapitals der Unternehmungen. Deshalb ist diese Reform notwendig, und sie darf nicht — wie von der Opposition beabsichtigt — durch eine Einzelentscheidung zur Steuerbefreiung von Flugbenzin gefährdet werden. Ich kann bei einem Entlastungsvolumen von ca. 50 Milliarden DM eine Subvention von ca. 25 Millionen DM nicht zur Grundlage meiner Entscheidung machen. Um die gesamte Steuerreform nicht zu gefährden, werde ich deshalb in der namentlichen Abstimmung der Steuerbefreiung beim Flugbenzin als Teilstück eines Kompromisses zustimmen, obwohl ich diese Einzelentscheidung weder für sachlich geboten noch für politisch sinnvoll halte. Abgeordneter Dr. Voigt (Northeim) (CDU/CSU): Ich stimme der Steuerbefreiung von Flugbenzin in der namentlichen Abstimmung nur deshalb zu, damit das gesamte Steuerreformgesetz nicht scheitert, sondern in Kraft treten kann. Eine einzelne Frage, in der Öffentlichkeit zu Recht kritisch diskutiert, darf die in ihrer Gesamtheit notwendige und richtige Steuerreform nicht gefährden. Die Koalition aus CDU/CSU und FDP, zu der es keine Alternative gibt, darf nicht durch diese wenn auch noch so kritisch zu beurteilende Einzelentscheidung in Frage gestellt werden. Abgeordneter Würzbach (CDU/CSU): Die jetzt geplante Steuerbefreiung für Flugbenzin bei privater Nutzung stößt wegen der gleichzeitig notwendig werdenden Steuererhöhung für Benzin, von der die Kraftfahrer betroffen sein werden, bei mir auf erhebliche Vorbehalte. Ich halte sie in der jetzigen Zeit — bei allem Verständnis für den sachlich gebotenen und überfälligen Regelungsbedarf in der Sache selbst — vor dem Hintergrund auch anderer vielfältiger anspruchsvoller gesetzlicher Reformvorhaben für eine politische Maßnahme, die das positive Vorhaben der Steuerreform in der politischen Umsetzung gleichermaßen unnötig wie schädlich belastet. Ich bedaure, daß die politisch parlamentarische Beratungsform so beschlossen wurde, daß keine Möglichkeit besteht, diesen Einzelpunkt abzulehnen und gleichzeitig das Gesetzesvorhaben insgesamt zu fördern. So werde ich trotz meiner Bedenken heute zustimmen, um das Gesamtwerk der Steuerreform mit seinen insgesamt positiven Auswirkungen zu unterstützen. Abgeordnete Frau Dr. Hamm-Brücher, Baum, Irmer, Dr. Hirsch, Frau Würfel und Lüder (alle FDP): Die Unterzeichner dieser persönlichen Erklärung sehen sich nach reiflicher Überlegung und gewissenhafter Güterabwägung aus folgenden Gründen außerstande, einer Steuerbefreiung für Benzin der Privatflieger zuzustimmen: — In einer Zeit wachsender Verschuldung der öffentlichen Haushalte, — in einer Zeit, in der Verbrauchsteuern, insbesondere für Benzin, drastisch erhöht und von den meisten Bürgern zusätzliche finanzielle Leistungen abverlangt werden müssen, sollte eine kleine Gruppe in unserer Bevölkerung nicht ungerechtfertigt privilegiert werden. Diese grundsätzlichen Einwände wiegen für uns stärker als alle vermeintlichen Sach- und Terminzwänge, die ein neuerliches Überdenken der Entscheidung und ihrer voraussehbaren Folgewirkungen angeblich nicht mehr möglich machen. Dem Gesamtpaket der Steuerreform werden wir aus übergeordneten Gründen zustimmen. Plenarprotokoll 11/87 (Berichtigung) Berichtigungen zum Stenographischen Bericht 87. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 23. Juni 1988 Seite 5974 D achte Zeile von unten: Statt „1985" ist „1975" zu lesen. Seite 5994 B, vorletzte Erklärung: Statt „Abgeordneter Hauser (Krefeld) (CDU/CSU)" ist „Abgeordneter Hauser (Esslingen) (CDU/CSU) " zu lesen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Paul Hoffacker


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir behandeln die Dritte Novelle des Arzneimittelgesetzes. Im Ausschuß haben wir bis auf die Stimmenthaltung der GRÜNEN in der Sache eine Übereinstimmung erzielt. Ich bedanke mich hier bei allen Kolleginnen und Kollegen, die dazu beigetragen haben, daß wir diese Dritte Novelle so zügig haben verabschieden können.
    Sie ersparen mir bitte wegen der Kürze der Zeit, daß ich nun zu dem Gesetzentwurf selbst Stellung nehme. Ich darf dazu auf den Bericht des Ausschusses verweisen.
    Ich möchte mich nur den zwei Abänderungsanträgen der SPD und dem Entschließungsantrag der SPD kurz zuwenden.

    (V o r sitz : Vizepräsident Cronenberg)

    Der erste Antrag betrifft die Einheitlichkeit der Apothekenabgabepreise. Die SPD hat im Ausschuß beantragt und diesen Antrag auch hier vorgelegt, diese Einheitlichkeit der Apothekenabgabepreise gesetzlich zu verankern. Natürlich sehen auch wir durchaus die gesundheitspolitische Berechtigung eines einheitlichen Apothekenabgabepreises, der auch die Rezeptabrechnung zwischen Krankenkassen und Apotheken vereinfacht. Deshalb haben wir uns bei der Verabschiedung des Zweiten Änderungsgesetzes zum Arzneimittelgesetz auch für die Beibehaltung des einheitlichen Abgabepreises ausgesprochen. Dazu bedarf es keiner Änderung der bisherigen Verordnungsermächtigung. Die Einheitlichkeit des Apothekenabgabepreises ist in der Praxis realisiert und durch die Arzneimittelpreisverordnung ebenfalls gewährleistet. Auch nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs von Anfang 1984, die zu unterschiedlichen Abgabepreisen hätte führen können, ist der Apothekenabgabepreis weiterhin als einheitlicher Apothekenabgabepreis gehandhabt worden. Eine Veränderung der Verordnungsermächtigung ist also nicht notwendig, so daß wir diesem Antrag nicht zustimmen möchten.
    Das Zweite betrifft das Berufungs- und Beteiligungsverfahren für Gegensachverständige. Wir haben bereits im Ausschuß geklärt, wie die Honorierung der Gegensachverständigen zu regeln ist. Wir haben aber, so meine ich, hier keinen Grund, weitere vom Bundesrat ausgesprochene Empfehlungen anzunehmen, sondern wir sind der Meinung, daß es nicht notwendig und verfrüht ist, dies in einer allgemeinen Verwaltungsvorschrift schon jetzt festzulegen. Das Amt muß zwar vor Aufnahme des Berufungs- und Beteiligungsverfahrens offenlegen, wie es vorzugehen gedenkt, welche Maßstäbe und welche Kriterien es zugrunde legt; dazu reicht aber eine Veröffentlichung von Verfahrensgrundsätzen im „Bundesanzeiger" aus. Sie können dann an die Erfahrungen angepaßt werden, ohne daß es einer Beteiligung des Bundesrates bedürfte. Wir möchten auch diesen Antrag, wie bekannt, Herr Jaunich, ablehnen.
    Drittens komme ich zu dem Entschließungsantrag, der hier auch vorgelegt worden ist und die Sorge zum Ausdruck bringt, daß man im Hinblick auf die Arbeit im Bereich des Bundesgesundheitsamtes noch mehr tun müsse. Wir meinen, daß weitere Schritte zur Bearbeitung von Zulassungsanträgen beim Bundesgesundheitsamt jetzt einzuleiten verfrüht ist. Wir haben bereits im vergangenen Jahr im Haushaltsausschuß über einen Personalstellenaufbau beschlossen und auch die Vorschläge, so wie sie vom Bundesrechnungshof vorgetragen worden sind, in Angriff genommen. Deshalb meine ich, daß wir die Empfehlungen des Bundesrechnungshofs aus dem vergangenen Jahr zu Ende führen und abwarten sollten, wie die beschlossenen oder vorgesehenen Maßnahmen die Effektivität des Bundesgesundheitsamtes stärken werden.
    Ich bin zuversichtlich, daß die Novelle, die wir heute in zweiter und dritter Beratung behandeln und verabschieden wollen, dazu beiträgt, dem Anspruch der Bevölkerung auf eine gute Versorgung mit Arzneimitteln gerecht zu werden. Darum bitte ich um Zustimmung zum Gesetzentwurf in der Ausschußfassung



    Dr. Hoffacker
    und bitte, die Anträge der SPD-Fraktion abzulehnen.
    Danke schön.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



Rede von Dieter-Julius Cronenberg
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat der Abgeordnete Jaunich.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Horst Jaunich


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Tag für Tag wird seit Jahren von einer Bundesoberbehörde, nämlich dem Bundesgesundheitsamt, geltendes Recht verletzt. § 27 des geltenden Arzneimittelgesetzes sieht vor, daß einem pharmazeutischen Antragsteller, wenn er seine Unterlagen komplett, beigebracht hat, innerhalb von vier Monaten eine Zulassung erteilt werden muß. Dies ist seit Jahren nicht mehr der Fall. Dort hat sich ein Antragsstau aufgebaut, der dazu führt, daß die Zulassung erst nach Jahren erteilt wird. Hier wird also seit Jahren am geltenden Recht vorbeigearbeitet. Zu Recht haben einige pharmazeutische Unternehmen zwischenzeitlich Untätigkeitsklage erhoben. Die Aussichten der klagenden Firmen kann man nicht als gering bezeichnen.
    Die Bundesregierung hat durch Tatenlosigkeit und Unvermögen diesen Zustand herbeigeführt. Sie hat zugelassen, daß ein Antragsstau von rund 8 000 Anträgen vorliegt, die nicht bearbeitet sind. Spät, viel zu spät hat sie sich auf den Weg gemacht, dem Parlament diese Novelle vorzulegen, die einen Teil dazu beitragen kann, den Antragsstau abzubauen. Für rund 3 000 der 8 000 unbearbeiteten Anträge gelten die Regelungen, über die es jetzt Beschluß zu fassen gilt, die ein neues Instrument einführen, nämlich den sogenannten Gegengutachter, der dem Amt also Arbeit abnimmt. Das ist ein Stück Übertragung öffentlicher Aufgaben auf Private. Das ist aber auch Verlagerung des Risikos vom Amt weg, welches sich diesen Untätigkeitsklagen ausgesetzt sieht, auf den pharmazeutischen Unternehmer hin, der bitte schön gefälligst jetzt selbst suchen muß, wo er einen solchen Gegengutachter findet, der ihm dieses Gutachten liefert. Das ist eine Privatisierung, wie gesagt, öffentliche Aufgaben einerseits, es ist aber auch eine Privatisierung des vorhandenen Risikos andererseits. Von daher ist dieser Weg im Grunde bedenklich.
    Aber dieser aufgebaute Antragsstau läßt sich, nachdem die Bundesregierung jahrelang untätig gewesen ist, nicht dadurch beseitigen, daß wir jetzt mehr Personal im Bundesgesundheitsamt einstellen, sprich: im Arzneimittelinstitut. Aus diesem Gesichtspunkt heraus werden wir dieser Novellierung zustimmen.
    Diese Zustimmung ist uns dadurch erleichtert worden, daß die Bundesregierung im Rahmen der Beratungen erklärt hat, sie wolle das Beauftragungsverfahren und insbesondere das Abrechnungsverfahren mit den zu beauftragenden Gutachtern jetzt in anderer Weise angehen, als sie das ursprünglich beabsichtigt habe. Ursprünglich war beabsichtigt, daß der pharmazeutische Unternehmer bei einem der zugelassenen Gegengutachter selbst hätte anklopfen und mit ihm in Tarifverhandlungen hätte eintreten müssen darüber, was denn nun das Gutachten kosten soll. Das hätte zwangsläufig dazu geführt, daß finanziell nicht so gut ausgestattete Unternehmen diesen Wettbewerb nur als zweiter Sieger gewonnen und damit eine wesentlich spätere Marktzulassung als potentere Unternehmen erreicht hätten.
    Die Erklärung der Bundesregierung, nunmehr amtliche Gebührenregelungen dafür in Anspruch zu nehmen, hat uns unsere Zustimmung zu dem Vorhaben sehr wesentlich erleichtert.
    Den zweiten Bestandteil dieses Gsetzentwurfes, nämlich die Klarstellung des Willens dieses Parlamentes im Rahmen der zweiten Novellierung des Arzneimittelgesetzes bezüglich der Behandlung der Zweitanmelder, begrüßen wir ausdrücklich. Denn es war der Wille dieses Parlamentes, daß bis zum Tage der Novellierung beim Bundesgesundheitsamt vorliegende Anträge nach altem Recht behandelt werden sollten, also ohne Verwertungssperre. Nur durch unzureichende Formulierungen — auch hier liegt die Schuld dann ja wohl bei der Bundesregierung — ist es zu Rechtsunsicherheiten und zu Klagen gekommen, die wir mit dieser Klarstellung nunmehr bereinigen wollen.
    Nun zu den Änderungsanträgen: Es überrascht mich im Grunde nicht, Herr Kollege Hoffacker, daß Sie sie ablehnen werden. Aber Sie werden der Öffentlichkeit den Widerspruch zu erklären haben zwischen Ihren Sonntagsreden — z. B. auf dem letzten Apothekertag — und Ihrem Verhalten hier, wenn es um den einheitlichen Apothekenabgabepreis geht. Es ist ja nun nicht so, als wenn er nicht umstritten wäre.

    (Sehr richtig! bei der SPD)

    Im Rahmen des sogenannten Gesundheitsreformgesetzes hat doch der Herr Vizepräsident Cronenberg mehrfach betont, daß er im Grunde gegen diese Festpreise bei Apothekenabgabe ist.

    (Heyenn [SPD]: Kein Zwischenruf, Herr Präsident!)

    Herr Jung aus dem BMA macht ja auch keinen Hehl daraus, daß er dieses Instrument gerne abschaffen möchte.
    Meine Damen und Herren von der Koalition, seien Sie also etwas ehrlicher und sagen Sie, daß es bei Ihnen in der Koalition möglicherweise umstritten ist. Aber dann dürfen Sie nicht draußen bei den Apothekern sagen, wir sind aus gesundheitspolitischer Sicht für diesen einheitlichen Abgabepreis, und jetzt, wenn es darum geht, ihn durch exakte Formulierungen sicherzustellen, einfach kneifen.
    Was den zweiten Punkt anbelangt, sage ich noch einmal: Hier gibt der Staat mit dem neu eingeführten Instrument des Gegengutachters staatliches Handeln preis. Wenn das passiert, meine ich, müssen wir ganz sorgfältig und sauber darauf achten, daß das Berufungsverfahren auf breitest möglicher Basis durchgeführt wird. Deswegen haben wir die Forderung des Bundesrates in unseren Änderungsantrag übernommen.

    (Beifall bei der SPD)

    Nun zu der Entschließung: Herr Kollege Hoffacker, wenn Sie das alles ohnehin wollen — denn die Bundesregierung sagt ja selbst, daß das nur ein Beitrag sein kann —, wenn Sie nicht bis in die ferne Zukunft



    Jaunich
    hinein täglich geltendes Recht verletzten wollen — noch einmal: 8 000 Anträge stecken im Stau, und 3 000 werden von dieser Regelung nur erfaßt; bleiben also 5 000 nach —, dann müssen über das jetzt zu Beschließende hinaus andere Maßnahmen eingeleitet werden.

    (Sehr richtig! bei der SPD)

    Ich verstehe nicht, warum Sie das dann nicht auch in Form dieser Entschließung der Öffentlichkeit als das Wollen dieses Parlamentes mitteilen wollen.
    Nun noch eine abschließende Bemerkung. Mit dieser dritten Novellierung des Arzneimittelgesetzes, die heute zu Ende geht, ist dieser Themenbereich vorläufig erledigt. Dann geht es darum, weitere Dinge im Arzneimittelbereich unverzüglich in Angriff zu nehmen. Die vierte Novelle muß dieses Parlament bald erreichen. Ich will mir aus Zeitgründen ersparen, hier jetzt darauf hinzuweisen, um was es dabei alles gehen muß.
    Aber ich sage: Es kann nicht sein, wie jetzt bei der dritten Novelle, daß sich die Bundesregierung jahrelang Zeit läßt, dann allerdings, wenn es um die parlamentarischen Beratungen geht, maximal zwei Sitzungen dafür aufgewandt werden und alles im Hauruckverfahren wieder klargezogen werden muß.
    Die Koalition scheint zum Thema Arzneimittelsicherheit ein etwas gespaltenes Verhältnis zu haben,

    (Dreßler [SPD]: Sehr richtig!)

    denn auch die zweite AMG-Novelle ist unter einem solchen Zeitdruck bearbeitet worden, die dritte wiederum. Ich sage Ihnen: Auf Dauer werden wir dies so nicht mitmachen.

    (Beifall bei der SPD)