Rede:
ID1108702100

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 9
    1. Ich: 1
    2. erteile: 1
    3. das: 1
    4. Wort: 1
    5. dem: 1
    6. Herrn: 1
    7. Bundesminister: 1
    8. der: 1
    9. Finanzen.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 11/87 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 87. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 23. Juni 1988 Inhalt: Verzicht der Abg. Frau Simonis und des Abg. Jansen auf die Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag 5829 A Eintritt der Abg. Frau Dr. Sonntag-Wolgast und des Abg. Opel in den Deutschen Bundestag 5829 A Erweiterung der Tagesordnung 5829 B Absetzung des Punktes 3 — Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes — von der Tagesordnung 5829 D Zur Geschäftsordnung Kleinert (Marburg) GRÜNE 5829 D Seiters CDU/CSU 5830 B Tagesordnungspunkt 2: a) Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Steuerreformgesetzes 1990 (Drucksachen 11/2157, 11/2226, 11/2299, 11/2529, 11/2536, 11/2551) b) Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Abbau steuerlicher Härten für die Landwirtschaft (Drucksachen 11/676, 11/2529, 11/2536, 11/2531) c) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses zu dem Antrag des Abgeordneten Sellin und der Fraktion DIE GRÜNEN: Kürzung der Berlin-Förderung und Bildung eines Finanzfonds zur Verbesserung der ökonomischen, ökologischen und sozialen Situation der Stadt zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Apel, Roth, Dr. Spöri, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Beseitigung steuerlicher Benachteiligungen von kleinen und mittleren Unternehmen (Drucksachen 11/1187 [neu], 11/1335, 11/2529, 11/2536) d) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur steuerlichen Begünstigung von Zuwendungen an unabhängige Wählervereinigungen (Drucksachen 11/1316, 11/2554, 11/2555) e) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau zu dem Antrag der Abgeordneten Müntefering, Conradi, Amling, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Die Wohnungsgemeinnützigkeit erhalten und stärken (Drucksachen 11/1389, 11/2516) Dr. Dregger CDU/CSU 5831 D Dr. Apel SPD 5837 B Gattermann FDP 5842D, 5922 D Hüser GRÜNE 5847C, 5924 A Dr. Stoltenberg, Bundesminister BMF . . 5849 D Poß SPD 5856 B Glos CDU/CSU 5859 C Frau Vennegerts GRÜNE 5863 A Dr. Solms FDP 5865 C Huonker SPD 5868 A Dr. Faltlhauser CDU/CSU 5871 C Sellin GRÜNE 5873 B II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 87. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 23. Juni 1988 Rind FDP 5874 B Dr. Mitzscherling SPD 5877 B Dr. Neuling CDU/CSU 5879 C Frau Oesterle-Schwerin GRÜNE 5881 D Dr. Daniels (Bonn) CDU/CSU 5883 A Dr. Wieczorek SPD 5884 B Dr. Grünewald CDU/CSU 5887 A Reschke SPD 5889 A Doss CDU/CSU 5890 D Kleinert (Marburg) GRÜNE 5892 A Frau Will-Feld CDU/CSU 5892 D Wüppesahl fraktionslos (zur GO) . . . 5894 B Wüppesahl fraktionslos 5895A, 5925 B Kastning SPD 5897 A Jung (Lörrach) CDU/CSU 5898 C Namentliche Abstimmungen in der zweiten Beratung . . . 5900A, B, C, D, 5901A, B, 5902B Ergebnisse . . . 5903B, 5905A, 5907A, 5908D, 5910D, 5912D, 5914C, 5916C Dr. Fell CDU/CSU 5918 C Dr. Struck SPD 5919 C Lowack CDU/CSU (Erklärung nach § 31 GO) 5926 B Dr. Vondran CDU/CSU (Erklärung nach § 31 GO) 5926 C Niegel CDU/CSU (Erklärung nach § 31 GO) 5927 A Rind FDP (Erklärung nach § 31 GO) . . 5927 B Namentliche Abstimmungen in der dritten Beratung 5928B, 5930 D Ergebnisse 5931A, 5941 D Zur Geschäftsordnung Kleinert (Marburg) GRÜNE 5928 C Bohl CDU/CSU 5929 A Jahn (Marburg) SPD 5929 B Seiters CDU/CSU 5930 C Zusatztagesordnungspunkt 4: Zweite und Dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Stiftung „Hilfswerk für behinderte Kinder" (Drucksachen 11/2274, 11/2519, 11/2522) 5932 D Tagesordnungspunkt 4: Beratung der Sammelübersichten 67, 68 und 69 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen (Drucksachen 11/2435, 11/2509, 11/2510) 5933 B Zusatztagesordnungspunkt 5: Beratung der Sammelübersicht 72 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen (Drucksache 11/2544) . . . . 5933 B Zusatztagesordnungspunkt 6: Beratung der Sammelübersicht 73 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen (Drucksache 11/2545) . . . . 5933 B Tagesordnungspunkt 5: Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP: Unterstützung der Reformbemühungen der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien (Drucksache 11/2543) 5933 C Tagesordnungspunkt 6: Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundeskleingartengesetzes (Drucksache 11/200) 5933 D Tagesordnungspunkt 7: Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung (Drucksache 11/1867) 5933 D Tagesordnungspunkt 8: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 26. März 1986 zur Änderung des Übereinkommens vom 4. Juni 1974 zur Verhütung der Meeresverschmutzung vom Lande aus (Drucksache 11/2272) 5933 D Tagesordnungspunkt 9: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu der Erklärung vom 11. Dezember 1986 zu dem Übereinkommen vom 3. Dezember 1976 zum Schutze des Rheins gegen Verunreinigung durch Chloride (Drucksache 11/2273) . . . . 5933 D Tagesordnungspunkt 10: Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Dr. Hamm-Brücher, Dr. Biedenkopf, Frau Dr. Hartenstein, Dr. Mechtersheimer und weiterer Abgeordneter: Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages hier: §§ 20, 42, 56, 57, 61, 62, 68, 69, 75, 80, 100, 104, 106 a (neu), 122 a, Anlage 4 (Drucksache 11/2206) 5934 A Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 87. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 23. Juni 1988 III Tagesordnungspunkt 11: Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Dr. Hamm-Brücher, Dr. Biedenkopf, Frau Dr. Hartenstein, Dr. Mechtersheimer und weiterer Abgeordneter: Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages hier: §§ 28, 35, 106 (Drucksache 11/2207) 5934 B Tagesordnungspunkt 12: Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Dr. Hamm-Brücher, Dr. Biedenkopf, Frau Dr. Hartenstein, Dr. Mechtersheimer und weiterer Abgeordneter: Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages hier: §§ 6, 13, 30, 32, 69, 78, 127 (Drucksache 11/2208) 5934 C Tagesordnungspunkt 13: Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Dr. Hamm-Brücher, Dr. Biedenkopf, Frau Dr. Hartenstein, Dr. Mechtersheimer und weiterer Abgeordneter: Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages hier: Umstellung der Kapitel I bis V und Änderung der Kapitel VI und VIII (Drucksache 11/2209) 5934 D Tagesordnungspunkt 14: Beratung des Antrags der Abgeordneten Adler, Jansen, Kißlinger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Rechtsverordnung für den Transport von Tieren (Drucksache 11/2441) 5935 A Zusatztagesordnungspunkt 7: Beratung des Antrags der Abgeordneten Dreßler, Frau Fuchs (Köln), Egert, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Reform des Gesundheitswesens (Drucksache 11/2500) 5935A Tagesordnungspunkt 15: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Verteidigungsausschusses zu der Unterrichtung durch den Wehrbeauftragten: Jahresbericht 1987 (Drucksachen 11/2034, 11/2528) Weiskirch, Wehrbeauftragter des Deutschen Bundestages 5935 B Dr. Jenninger, Präsident des Deutschen Bundestages 5937 A Dr. Scholz, Bundesminister BMVg 5937D, 5950B Heistermann SPD 5938 C Breuer CDU/CSU 5943 C Dr. Mechtersheimer GRÜNE 5946 B Nolting FDP 5948 B Kolbow SPD 5951 A Tagesordnungspunkt 16: a) Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes (Drucksachen 11/2420, 11/2517, 11/2518) b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung zu dem Antrag des Abgeordneten Stratmann und der Fraktion DIE GRÜNEN: Verzicht auf Diätenerhöhung — statt dessen Förderung von Arbeitsloseninitiativen (Drucksachen 11/2439, 11/2517) Becker (Nienberge) SPD 5954 C Dr. Lammert CDU/CSU 5955 A Stratmann GRÜNE 5955 D Beckmann FDP 5956 D Zusatztagesordnungspunkt 8: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes (Drucksachen 11/2357, 11/2556) Dr. Hoffacker CDU/CSU 5958B Jaunich SPD 5959 A Frau Würfel FDP 5960 B Frau Wilms-Kegel GRÜNE 5961 B Pfeifer, Parl. Staatssekretär BMJFFG . . 5962 A Tagesordnungspunkt 17: Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Blunck, Dr. Hauff, Schäfer (Offenburg), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Eckpunkte für die Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes (Drucksache 11/1447) in, Verbindung mit IV Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 87. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 23. Juni 1988 Zusatztagesordnungspunkt 9: Beratung des Antrags der Abgeordneten Brauer, Dr. Daniels (Regensburg), Frau Flinner und der Fraktion DIE GRÜNEN: Klare ökologische Schwerpunktsetzung im Bundesnaturschutzgesetz (Drucksache 11/2523) Frau Blunck SPD 5963 B Eylmann CDU/CSU 5964 A Brauer GRÜNE 5965 B Baum FDP 5966 A Gröbl, Parl. Staatssekretär BMU 5967 A Tagesordnungspunkt 18: Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Daniels (Regensburg), Stratmann, Frau Teubner und der Fraktion DIE GRÜNEN: Einführung eines einheitlichen linearen zeitvariablen Tarifs für alle Verbrauchergruppen und Stromanwendungsgebiete (Drucksache 11/2079) Dr. Daniels (Regensburg) GRÜNE . . . 5968 A Magin CDU/CSU 5968 D Jung (Düsseldorf) SPD 5970 A Beckmann FDP 5970 D Dr. Riedl, Parl. Staatssekretär BMWi . . 5971D Tagesordnungspunkt 19: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes, über Sprecherausschüsse der leitenden Angestellten und zur Sicherung der MontanMitbestimmung (Drucksache 11/2503) Scharrenbroich CDU/CSU 5972 D Dreßler SPD 5975 D Cronenberg (Arnsberg) FDP 5977 D Stratmann GRÜNE 5980 D Dr. Warrikoff CDU/CSU 5982 D Peter (Kassel) SPD 5985 A Dr. Blüm, Bundesminister BMA 5987 A Urbaniak SPD 5990 A Nächste Sitzung 5991 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 5993* A Anlage 2 Erklärungen nach § 31 GO zur Abstimmung über den Entwurf eines Steuerreformgesetzes (Drucksache 11/2157) (Abg. Bauer, Dr. Blank, Bohlsen, Bühler [Bruchsal], Carstensen [Nordstrand], Ehrbar, Fuchtel, Funk [Gutenzell], Ganz [St. Wendel], Hauser [Krefeld], Hinsken, Jung [Limburg], Dr.-Ing. Kansy, Dr. Kappes, Kossendey, Kroll-Schlüter, Frau Limbach, Dr. Daniels [Bonn], Link [Diepholz], Louven, Sauer [Stuttgart], Haungs, Börnsen [Bönstrup], Marschewski, Müller [Wadern], Pfeffermann, Scharrenbroich, Schemken, von Schmude, Schreiber, Dr. Schroeder [Freiburg], Schulhoff, Dr. Todenhöfer, Dr. Uelhoff, Dr. Voigt [Northeim], Würzbach [alle CDU/CSU] und Abg. Frau Dr. Hamm-Brücher, Baum, Irmer, Dr. Hirsch, Frau Würfel und Lüder [alle FDP]) 5993* B Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 87. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 23. Juni 1988 5829 87. Sitzung Bonn, den 23. Juni 1988 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Biedenkopf 24. 6. Bohlsen 24. 6. Dr. Böhme (Unna) 24. 6. Frau Brahmst-Rock 24. 6. Büchner (Speyer)* 24. 6. Catenhusen 24. 6. Eimer (Fürth) 24. 6. Engelhard 24. 6. Feilcke 24. 6. Frau Dr. Hartenstein 24. 6. Dr. Hauff 24. 6. Hedrich 23. 6. Frau Kelly 24. 6. Dr. Klejdzinski 24. 6. Menzel 24. 6. Meyer 23. 6. Dr. Müller ' 24. 6. Sauer (Salzgitter) 24. 6. Frau Schilling 24. 6. Stahl (Kempen) 24. 6. Verheugen 24. 6. Wilz 23. 6. Frau Wollny 24. 6. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Erklärungen nach § 31 GO zur Abstimmung über den Entwurf eines Steuerreformgesetzes (Drucksache 11/2157) Abgeordneter Bauer (CDU/CSU): In der heutigen namentlichen Abstimmung werde ich für die Befreiung von der Flugbenzinsteuer stimmen, obwohl ich diese Entscheidung für falsch halte. Diese Entscheidung zerstört in den Augen der Öffentlichkeit die Glaubwürdigkeit der Steuerreform und ist sachlich nicht geboten. Lediglich wegen der Gefährdung der Steuerreform und der dann vorliegenden Handlungsunfähigkeit der Koalition und des drohenden Verlustes der Regierungsfähigkeit werde ich meine Zustimmung erteilen. Abgeordneter Dr. Blanck (CDU/CSU): Ich stimme der Steuerbefreiung von Flugbenzin in der namentlichen Abstimmung nur deshalb zu, damit Anlagen zum Stenographischen Bericht das gesamte Steuerreformgesetz nicht scheitert, sondern in Kraft treten kann. Eine einzelne Frage, in der Öffentlichkeit zu Recht kritisch diskutiert, darf die in ihrer Gesamtheit notwendige und richtige Steuerreform nicht gefährden. Die Koalition aus CDU/CSU und FDP, zu der es keine Alternative gibt, darf nicht durch diese wenn auch noch so kritisch zu beurteilende Einzelentscheidung in Frage gestellt werden. Abgeordneter Bohlsen (CDU/CSU): In der am 23. 6. 1988 stattfindenden namentlichen Abstimmung werde ich trotz erheblicher Bedenken für die Steuerbefreiung von Flugbenzin stimmen, obwohl ich diese Entscheidung für falsch halte. Wenn eine steuerliche Vergünstigung für die Sportflieger geschieht, hätten auch die Sportbootfahrer einbezogen werden müssen. Mit Rücksicht auf die erhebliche Zunahme im Luftverkehr halte ich eine vollständige Besteuerung des innerdeutschen Flugverkehrs, der gegenwärtig zu 96 % freigestellt ist, für verkehrspolitisch sinnvoller. Leider sind die bisherigen Versuche auf europäischer Ebene gescheitert. Meine Zustimmung erteilte ich nur, um die Steuerreform nicht als Ganzes zu gefährden. Ein Scheitern der Steuerreform, die ich unter vielen Gesichtspunkten für erforderlich halte, könnte die Handlungsunfähigkeit der Koalition bedeuten. Abgeordneter Bühler (Bruchsal) (CDU/CSU): Ich habe in der heutigen namentlichen Abstimmung für die Befreiung von der Flugbenzinsteuer gestimmt, obwohl ich die Entscheidung für falsch halte. Hierdurch wird die Glaubwürdigkeit des gesamten Steuerreformpakets in den Augen der Öffentlichkeit in Frage gestellt. Es hätte andere, gerechtere und für den Bürger einsichtige Möglichkeiten gegeben, dieses steuerrechtliche Randproblem zu lösen. Meine Zustimmung in der namentlichen Abstimmung zur Abschaffung der Besteuerung von Flugbenzin für Privatflieger ist einzig und allein darin begründet, daß ich die endgültige Verabschiedung der gesamten Steuerreform mit ihren ansonsten positiven Auswirkungen und damit die Handlungsfähigkeit der Bundesregierung bzw. die dieser zugrunde liegenden Mehrheitsverhältnisse im Bundestag nicht gefährden möchte. Abgeordneter Carstensen (Nordstrand) (CDU/CSU): Die Steuerbefreiung für Flugbenzin bei privater Nutzung stößt bei mir auf erhebliche Vorbehalte. Ich halte sie für einen politischen Mißgriff bei dem insgesamt positiven Vorhaben der Steuerreform. Dennoch werde ich trotz meiner Bedenken heute zustimmen, um dem Gesamtwerk der Steuerreform mit seiner von mir unterstützten steuer- und finanzpo- 5994' Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 87. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 23. Juni 1988 litischen Weichenstellung keine weiteren Hindernisse in den Weg zu legen. Abgeordneter Ehrbahr (CDU/CSU): Die Steuerbefreiung für Flugbenzin bei privater Nutzung halte ich für einen gravierenden politischen Fehler. Da ich jedoch die Steuerreform mit ihrer entlastenden Wirkung insbesondere im unteren Einkommensbereich und bei Familien mit Kindern in ihrer Realisierung nicht gefährden will, habe ich mit „Enthaltung" gestimmt. Abgeordneter Fuchtel (CDU/CSU): Ich stimme für die Steuerreform inklusive der Restbefreiung von der Flugbenzinsteuer. Das Gesamtwerk der bisher größten Steuerreform darf nicht wegen eines Teilaspekts gefährdet und die gefundene Kompromißlinie nicht mit unsicherer inhaltlicher und zeitlicher Perspektive wieder in Frage gestellt werden. In der Sache hätte ich mir eine differenzierte Behandlung von geschäftlichem Reise-Flugverkehr und Hobby-Flugverkehr gewünscht und halte deswegen das Gesetz in diesem Punkt für sachlich unrichtig, was aber nicht dazu führen kann, daß durch entsprechende Abstimmungen die Handlungsfähigkeit der Koalition aufs Spiel gesetzt wird. Abgeordneter Funk (Gutenzell) (CDU/CSU): Die Steuerbefreiung für Flugbenzin bei privater Nutzung stößt bei mir auf erhebliche Vorbehalte. Ich halte sie für einen politischen Mißgriff bei dem insgesamt positiven Vorhaben der Steuerreform. Dennoch werde ich trotz meiner Bedenken heute zustimmen, um dem Gesamtwerk der Steuerreform mit seiner von mir unterstützten steuer- und finanzpolitischen Weichenstellung keine weiteren Hindernisse in den Weg zu legen. Abgeordneter Ganz (St. Wendel) (CDU/CSU): Ich halte die in Artikel 24 des Steuerreformgesetzes 1990 vorgesehene Änderung des Mineralölsteuergesetzes für nicht vertretbar. Ich habe bei der namentlichen Abstimmung nur deshalb für die Beibehaltung des Artikel 24 votiert, weil ich das Gesamtvorhaben Steuerreform nicht in Gefahr bringen wollte. Abgeordneter Hauser (Krefeld) (CDU/CSU): Um das Gesamtvorhaben der Steuerreform mit seiner Wirkung der Entlastung kinderreicher Familien und niedriger und mittlerer Einkommen nicht zu gefährden, habe ich meine ursprüngliche Absicht, bei der Steuerbefreiung für Flugbenzin mit Nein zu stimmen, aufgegeben und stimme zu. Abgeordneter Hinsken (CDU/CSU): Obwohl ich mit der Streichung der Investitionszulage nicht einverstanden bin, werde ich, um das Steuergesamtpaket, das ich insgesamt gesehen für gut finde, nicht zu gefährden, für die Regierungsvorlage stimmen. Abgeordneter Jung (Limburg) (CDU/CSU): Ich werde in der heutigen namentlichen Abstimmung für die Befreiung von der Flugbenzinsteuer stimmen, obwohl ich diese Entscheidung für falsch halte. Sie zerstört in den Augen der Öffentlichkeit die Glaubwürdigkeit der Steuerreform und ist sachlich nicht geboten. Die in der Tat vorliegende steuerliche Ungleichbehandlung hätte anders beseitigt werden müssen. Nämlich mit der vollständigen Besteuerung des innerdeutschen Flugverkehrs, der momentan zu 96 % freigestellt ist. Lediglich wegen der Gefährdung der Steuerreform und der dann vorliegenden Handlungsunfähigkeit der Koalition und des drohenden Verlustes der Regierungsfähigkeit werde ich meine Zustimmung erteilen. Abgeordneter Dr.-Ing. Kansy (CDU/CSU): Zum Änderungsantrag der SPD-Fraktion bei der zweiten Lesung des Steuerreformgesetzes 1990, Flugbenzin für Geschäfts- und Sportflieger entgegen dem Beschluß des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages der Besteuerung zu unterziehen, erkläre ich: Ich halte die Entscheidung des Finanzausschusses für sachlich und politisch falsch. Da bei der Geschäftslage des Deutschen Bundestages die Annahme des SPD-Antrages — von der SPD auch so gewollt — nicht nur die Besteuerung des Flugbenzins, sondern auch das Scheitern der Verabschiedung der Steuerreform vor der Sommerpause und vielleicht sogar eine Krise der Koalition bedeuten würde, habe ich den SPD-Antrag abgelehnt. Die Verabschiedung dieser Reform und die Handlungsfähigkeit der Koalition hat nach ernsthafter Abwägung Vorrang vor der Durchsetzung der Besteuerung des Flugbenzins durch wechselnde Mehrheiten im Plenum. Abgeordneter Dr. Kappes (CDU/CSU): Zu meinem Abstimmungsverhalten in der Frage der Mineralölsteuerbefreiung zugunsten der Privat- und Sportflieger — Artikel 24 des Entwurfs eines Steuerreformgesetzes 1990 — erkläre ich: Grundsätzlich bin ich der Auffassung, daß es in unserem Staat keine unterschiedliche Besteuerung desselben Verbrauchsgutes je nach Verwendungsabsicht des Käufers geben sollte. Dies muß auch für den Kauf von Flugbenzin gelten. Entweder sollen alle Flieger oder aber keiner Mineralölsteuer bezahlen. Ich selbst trete aus sozial-, steuer-, verkehrs-, energie- und umweltpolitischen Gründen dafür ein, daß in Zukunft alle, d. h. sowohl die großen Fluggesellschaften als auch die kleinen Lufttaxiunternehmen, der Werkflugverkehr und die Sportflieger in gleicher Weise zur Mineralölsteuer herangezogen werden. Meiner Meinung nach lassen sich die hier bestehenden Schwierigkeiten — insbesondere im Zusammenhang mit internationalen Abkommen — bei gutem Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 87. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 23. Juni 1988 5995 Willen ausräumen. Hierfür werde ich mich energisch einsetzen. Im Hinblick auf die unerwartet — vor allem wegen des Dollarverfalls und der Finanzsituation der Europäischen Gemeinschaft — bereits jetzt erforderlich gewordene Mineralölsteuererhöhung für Kraftfahrzeugbenzin hätte ich es für richtig gehalten, zunächst auf die grundsätzlich gebotene Änderung der bisher ungleichen Besteuerung des Flugbenzins bis zu einer möglichst baldigen Vereinheitlichung zu verzichten. Leider war dies nicht möglich. Insoweit habe ich volles Verständnis für die Verärgerung vieler Bürgerinnen und Bürger in meinem Wahlkreis. Dennoch kann ich heute einer Streichung von Artikel 24 des Entwurfs eines Steuerreformgesetzes 1990 — Flugbenzinregelung — nicht zustimmen, weil dies in der jetzigen Beratungsphase offenkundig das Scheitern des gesamten, außerordentlich wichtigen und im wesentlichen gelungenen Reformvorhabens bedeuten und damit die Weiterarbeit der Regierungskoalition gefährden würde. So weitreichende Folgen sind aus meiner Sicht nicht zu verantworten. Abgeordneter Kossendey (CDU/CSU): In der heutigen namentlichen Abstimmung zum Thema Befreiung von der Flugbenzinsteuer habe ich für diese Befreiung gestimmt, obwohl ich diese Entscheidung für sachlich ungerechtfertigt und politisch unklug halte. Diese Regelung bringt die Glaubwürdigkeit des gesamten Steuerreformpaketes in den Augen der Öffentlichkeit in Mißkredit. Meines Erachtens hätte es gerechtere und für den Bürger einsichtigere Möglichkeiten gegeben, dieses steuerrechtliche Randproblem zu lösen. Dabei wäre meiner Meinung nach einer generellen Besteuerung des Flugbenzins aus ökologischen wie auch aus Gründen der Gerechtigkeit der Vorzug zu geben gewesen, zumindest soweit es den innerdeutschen Flugbetrieb betrifft. Meine Zustimmung in einer namentlichen Abstimmung kann ich nur damit begründen, daß ich die ansonsten positive Wirkung der Steuerreform nicht gefährden und gleichzeitig die Handlungsfähigkeit der Bundesregierung aufrechterhalten wollte. Abgeordneter Kroll-Schlüter (CDU/CSU): Die Steuerbefreiung für Flugbenzin bei privater Nutzung stößt bei mir auf erhebliche Vorbehalte. Ich halte sie für einen politischen Mißgriff bei dem insgesamt positiven Vorhaben der Steuerreform. Dennoch werde ich trotz meiner Bedenken heute zustimmen, um dem Gesamtwerk der Steuerreform mit seiner von mir unterstützten steuer- und finanzpolitischen Weichenstellung keine weiteren Hindernisse in den Weg zu legen. Abgeordnete Frau Limbach und Abgeordneter Dr. Daniels (Bonn) (beide CDU/CSU): Mein Verhalten in der heutigen Abstimmung richtet sich nach meiner Überzeugung, daß die Steuerreform richtig und notwendig ist. Ich kann es nicht verantworten, mit einer Einzelentscheidung die Steuerreform insgesamt zu gefährden mit der sich daraus möglicherweise ergebenden Einschränkung der Handlungsfähigkeit der Koalition und der Regierungsfähigkeit. Deshalb werde ich in der namentlichen Abstimmung für die Befreiung von der Flugbenzinsteuer stimmen, obwohl ich diese weder für sachlich geboten noch für politisch sinnvoll halte. Abgeordneter Link (Diepholz) (CDU/CSU): In der heutigen namentlichen Abstimmung zum Thema Befreiung von der Flugbenzinsteuer habe ich für diese Befreiung gestimmt, obwohl ich diese Entscheidung für sachlich ungerechtfertigt und politisch unklug halte. Diese Regelung bringt die Glaubwürdigkeit des gesamten Steuerreformpaketes in den Augen der Öffentlichkeit in Mißkredit. Meines Erachtens hätte es gerechtere und für den Bürger einsichtigere Möglichkeiten gegeben, dieses steuerrechtliche Randproblem zu lösen. Dabei wäre meiner Meinung nach einer generellen Besteuerung des Flugbenzins aus ökologischen wie auch aus Gründen der Gerechtigkeit der Vorzug zu geben gewesen, zumindest soweit es den innerdeutschen Flugbetrieb betrifft. Meine Zustimmung in einer namentlichen Abstimmung kann ich nur damit begründen, daß ich die ansonsten positive Wirkung der Steuerreform nicht gefährden und gleichzeitig die Handlungsfähigkeit der Bundesregierung aufrechterhalten wollte. Abgeordnete Louven, Sauer (Stuttgart), Haungs und Börnsen (Bönstrup) (CDU/CSU): Um das Gesamtvorhaben der Steuerreform nicht zu gefährden, habe ich meine ursprüngliche Absicht, bei der Steuerbefreiung für Flugbenzin mit Nein zu stimmen, aufgegeben und mich der Stimme enthalten. Abgeordneter Marschewski (CDU/CSU): Ich habe bei der namentlichen Abstimmung nur deshalb für die Beibehaltung des Art. 24 votiert, weil ich das Gesamtvorhaben Steuerreform nicht in Gefahr bringen wollte. Ich halte die in Art. 24 des Steuerreformgesetzes 1990 vorgesehene Änderung des Mineralölsteuergesetzes in keiner Hinsicht für vertretbar. Abgeordneter Müller (Wadern) (CDU/CSU): Nach reiflicher Überlegung habe ich entschieden, bei der Abstimmung über die Frage Befreiung der Besteuerung von Flugbenzin der Bundesregierung nicht zuzustimmen. Die sachlichen Argumente zur Aufhebung dieser Steuer überzeugen mich nicht. Meine Fraktionsführung hat gebeten, aus übergeordneten Gründen dieser Vorlage zuzustimmen, und im Falle der Nichtannahme Konsequenzen für die Steuerreform insgesamt vorausgesagt. Auch diese Argumente vermag ich nicht zu teilen. 5996* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 87. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 23. Juni 1988 Da ich als Abgeordneter einer strukturschwachen Region ständig der Unterstützung der Bundesregierung und meiner Fraktion für diese Region bedarf und ich den Erfolg der Opposition nicht will, habe ich mich bei dieser Vorlage der Stimme enthalten. Abgeordneter Pfeffermann (CDU/CSU): Nach § 31 (2) der Geschäftsordnung erkläre ich hiermit, daß ich an der namentlichen Abstimmung über Artikel 24 nicht teilnehme. Abgeordneter Scharrenbroich (CDU/CSU): Die heute zu verabschiedende Steuerreform ist Ergebnis einer Koalitionsvereinbarung. Die Diskussion der letzten Tage hat deutlich gemacht, daß die Steuerreform nur rechtzeitig verabschiedet werden kann, wenn gleichzeitig auch die Forderung des bayerischen Ministerpräsidenten erfüllt wird, die Steuer auf Flugbenzin abzuschaffen. Um die Koalitionsvereinbarung nicht zu gefährden, sehe ich mich verpflichtet, der Abschaffung der Flugbenzinsteuer zuzustimmen. Zu dieser Haltung sehe ich mich veranlaßt, um die Steuerreform mit ihren großen Entlastungen für kinderreiche Familien und Arbeitnehmer sowie mit ihrer bedeutsamen beschäftigungspolitischen Wirkung nicht zu gefährden. Abgeordneter Schemken (CDU/CSU): Um die Steuerreform nicht zu gefährden, stimme ich in der namentlichen Abstimmung gegen den SPDAntrag (Drucksache 11/2560), obwohl ich die Mineralölsteuerbefreiung für Flugbenzin für nicht gerechtfertigt halte. Mir ist dabei klar, daß in der öffentlichen Wirkung der Eindruck einer sozialen Unausgewogenheit nicht zu vermeiden ist. Das größere Ziel des Steuerreformwerkes mit seinen entscheidenden Entlastungen, aber insbesondere die notwendige Unterstützung bei der zukünftigen Aufgabenbewältigung dieser Koalition haben für mich Vorrang. Abgeordneter von Schmude (CDU/CSU): Mit der Abschaffung der Flugbenzinsteuer kann ich mich nicht einverstanden erklären. Die sachlichen Argumente zur Aufhebung dieser Steuer überzeugen mich nicht. Nur auf Grund der zweimal getroffenen Mehrheitsentscheidungen meiner Fraktion stimme ich aus Gründen der Fraktionssolidarität und um die Steuerreform nicht zu gefährden, den geplanten Maßnahmen zu. Abgeordneter Schreiber (CDU/CSU): Die heute zu verabschiedende Steuerreform ist Ergebnis einer Koalitionsvereinbarung. Ich habe bis in die letzte Stunde der Verabschiedung dieser Steuerreform beabsichtigt, wegen der Abschaffung der Flugbenzinsteuer, diesem Punkt der Steuerreform nicht zuzustimmen. Ich halte nach wie vor die Abschaffung der Flugbenzinsteuer für eine Provokation der Bürger unseres Landes. Auf der anderen Seite ist mir klar geworden, daß die Steuerreform nur rechtzeitig verabschiedet werden kann, wenn die Forderung des bayerischen Ministerpräsidenten erfüllt wird, die Steuer auf Flugbenzin abzuschaffen. Nachdem die Steuerreform große Entlastungen für kinderreiche Familien und Arbeitnehmer mit sich bringen wird, möchte ich diese wichtige Entscheidung nicht gefährden. Deshalb sehe ich mich gezwungen, um das Gesamtpaket nicht zu gefährden, mich der Stimme zu enthalten. Zu einer Zustimmung zu diesem Punkt der Steuerreform (Abschaffung der Flugbenzinsteuer) kann ich mich nicht durchringen. Abgeordneter Dr. Schröder (Freiburg) (CDU/CSU): Mit der ersatzlosen Aufhebung der Mineralölsteuer auf Flugbenzin kann ich mich nicht einverstanden erklären. Die Argumente zur Abschaffung dieser Flugbenzinsteuer können mich — zumindest soweit hier auch die Befreiung der Hobbyflieger eingeschlossen ist — nicht überzeugen. Meine Fraktion hat zweimal mit Mehrheit für eine generelle Flugbenzinbefreiung gestimmt. Für den Fall eines Scheiterns der Flugbenzinbefreiung in der Schlußabstimmung im Plenum des Deutschen Bundestages wurden von der Fraktionsführung ein allgemeines Scheitern der gesamten Steuerreform und schwerwiegende Konsequenzen für die Koalition vorgetragen. Da ich solche weitergehenden Konsequenzen nicht verantworten kann, stimme ich den geplanten Maßnahmen zu. Abgeordneter Schulhoff (CDU/CSU): Obwohl ich der Steuerbefreiung von Flugbenzin für Privatflieger aus verkehrspolitischen, ökologischen und gesellschaftspolitischen Gründen ablehnend gegenüberstehe, werde ich dem zustimmen, um nicht die Steuerreform insgesamt zu gefährden. Diese Steuerreform ist auf Grund der unerträglichen Steuerbelastung breitester Bevölkerungsschichten nicht nur geboten, sondern sogar überfällig. Der gesenkte, linear progressive Tarif ist so wichtig, daß ich einer unverzüglichen Verabschiedung des Steuerreformgesetzes nicht im Wege stehen kann. Abgeordneter Dr. Todenhöfer (CDU/CSU): Ich kann dem Steuerreformgesetz aus zahlreichen Gründen nur als Gesamtpaket zustimmen und dies auch nur mit erheblichen Vorbehalten. Mein stärkster Vorbehalt betrifft die Besteuerung der Zuschläge für Schichtarbeit. Der jetzt zur Abstimmung anstehende Kompromiß über die Besteuerung der Schichtzuschläge ist für Schichtarbeiter und Schichtarbeiterinnen nicht akzeptabel. Durch ihn wird den besonderen Belastungen der Nachtarbeit und der Arbeit an Sonn- und Feiertagen in den unterschiedlichsten Berufen nicht ausreichend Rechnung getragen. Auch vor dem Hintergrund der Probleme des Industriestandorts Bundesrepublik Deutschland und der Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 87. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 23. Juni 1988 5997' Notwendigkeit, die teuren Produktionsanlagen unseres Landes verstärkt auszulasten, hätte der Gesetzgeber dafür sorgen müssen, daß die Arbeit während der besonders belastenden Nacht- und Wochenendzeiten besonders attraktiv gestaltet wird. Der jetzige Kompromiß wird diesen Forderungen nicht gerecht und kann nicht als sozial bezeichnet werden. Ich lehne ihn daher ab. Abgeordneter Dr. Uelhoff (CDU/CSU): Die Steuerreform ist zur Entlastung kleinerer und mittlerer Einkommen ebenso wichtig wie für die Verbesserung des Eigenkapitals der Unternehmungen. Deshalb ist diese Reform notwendig, und sie darf nicht — wie von der Opposition beabsichtigt — durch eine Einzelentscheidung zur Steuerbefreiung von Flugbenzin gefährdet werden. Ich kann bei einem Entlastungsvolumen von ca. 50 Milliarden DM eine Subvention von ca. 25 Millionen DM nicht zur Grundlage meiner Entscheidung machen. Um die gesamte Steuerreform nicht zu gefährden, werde ich deshalb in der namentlichen Abstimmung der Steuerbefreiung beim Flugbenzin als Teilstück eines Kompromisses zustimmen, obwohl ich diese Einzelentscheidung weder für sachlich geboten noch für politisch sinnvoll halte. Abgeordneter Dr. Voigt (Northeim) (CDU/CSU): Ich stimme der Steuerbefreiung von Flugbenzin in der namentlichen Abstimmung nur deshalb zu, damit das gesamte Steuerreformgesetz nicht scheitert, sondern in Kraft treten kann. Eine einzelne Frage, in der Öffentlichkeit zu Recht kritisch diskutiert, darf die in ihrer Gesamtheit notwendige und richtige Steuerreform nicht gefährden. Die Koalition aus CDU/CSU und FDP, zu der es keine Alternative gibt, darf nicht durch diese wenn auch noch so kritisch zu beurteilende Einzelentscheidung in Frage gestellt werden. Abgeordneter Würzbach (CDU/CSU): Die jetzt geplante Steuerbefreiung für Flugbenzin bei privater Nutzung stößt wegen der gleichzeitig notwendig werdenden Steuererhöhung für Benzin, von der die Kraftfahrer betroffen sein werden, bei mir auf erhebliche Vorbehalte. Ich halte sie in der jetzigen Zeit — bei allem Verständnis für den sachlich gebotenen und überfälligen Regelungsbedarf in der Sache selbst — vor dem Hintergrund auch anderer vielfältiger anspruchsvoller gesetzlicher Reformvorhaben für eine politische Maßnahme, die das positive Vorhaben der Steuerreform in der politischen Umsetzung gleichermaßen unnötig wie schädlich belastet. Ich bedaure, daß die politisch parlamentarische Beratungsform so beschlossen wurde, daß keine Möglichkeit besteht, diesen Einzelpunkt abzulehnen und gleichzeitig das Gesetzesvorhaben insgesamt zu fördern. So werde ich trotz meiner Bedenken heute zustimmen, um das Gesamtwerk der Steuerreform mit seinen insgesamt positiven Auswirkungen zu unterstützen. Abgeordnete Frau Dr. Hamm-Brücher, Baum, Irmer, Dr. Hirsch, Frau Würfel und Lüder (alle FDP): Die Unterzeichner dieser persönlichen Erklärung sehen sich nach reiflicher Überlegung und gewissenhafter Güterabwägung aus folgenden Gründen außerstande, einer Steuerbefreiung für Benzin der Privatflieger zuzustimmen: — In einer Zeit wachsender Verschuldung der öffentlichen Haushalte, — in einer Zeit, in der Verbrauchsteuern, insbesondere für Benzin, drastisch erhöht und von den meisten Bürgern zusätzliche finanzielle Leistungen abverlangt werden müssen, sollte eine kleine Gruppe in unserer Bevölkerung nicht ungerechtfertigt privilegiert werden. Diese grundsätzlichen Einwände wiegen für uns stärker als alle vermeintlichen Sach- und Terminzwänge, die ein neuerliches Überdenken der Entscheidung und ihrer voraussehbaren Folgewirkungen angeblich nicht mehr möglich machen. Dem Gesamtpaket der Steuerreform werden wir aus übergeordneten Gründen zustimmen. Plenarprotokoll 11/87 (Berichtigung) Berichtigungen zum Stenographischen Bericht 87. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 23. Juni 1988 Seite 5974 D achte Zeile von unten: Statt „1985" ist „1975" zu lesen. Seite 5994 B, vorletzte Erklärung: Statt „Abgeordneter Hauser (Krefeld) (CDU/CSU)" ist „Abgeordneter Hauser (Esslingen) (CDU/CSU) " zu lesen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Uwe Hüser


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (GRÜNE)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nun kommen wir also hier und heute zur Schlußberatung dieses gigantischen, milliardenschweren Steuerreformwerks, an dem Sie sich anscheindend etwas überhoben haben. In Ihrer Planung sollte der heutige Tag der glorreiche Abschluß eines großen Wohltätigkeitswerkes werden, in dessen Lichte die Regierungskoalition wohlgelaunt und frohen Mutes in die Sommerferien fährt, in Zukunft vielleicht auch steuerbefreit fliegt. Im Geiste hat sich der eine oder andere sicher schon die ihm zujubelnden Massen vorgestellt, die ihn ob der großen Steuertaten hochleben lassen. Meine Damen und Herren auf der rechten Seite, daraus ist ja wohl nichts geworden. Statt dessen liefern Sie in den letzten Wochen eine Realsatire ab, bei der das von mir hoch geschätzte Düsseldorfer „Kom(m)ödchen" vor Neid erblassen müßte.
    Herr Stoltenberg, Sie kennen sicher noch die Schlagzeile aus Ihrer Werbebroschüre: „Die Steuern gehen runter". Ich gebe Ihnen einen menschlichen Rat: Lassen Sie die letzten Exemplare einstampfen, bevor Sie sich total der Lächerlichkeit preisgeben.

    (Beifall bei den GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

    Einer Steuersenkung von 19 Milliarden DM stehen Erhöhungen von Verbrauchsteuern und Beiträgen von zirka 18,5 Milliarden DM gebenüber. Unter dem Strich bleiben nur noch kärgliche 500 Millionen DM übrig, und 8 Milliarden DM werden schon 1989 abkassiert, während die sogenannten Wohltaten erst ein Jahr später folgen. Selten wohl ist ein Gesetzentwurf für Angriffe der Opposition auf die Regierung so geeignet gewesen wie die Steuerreform. Zu deutlich ist die ideologische Ausrichtung, ist die Unsolidität der Ausarbeitung, sind die Mängel an sozialer Ausgewogenheit, an Korrektheit der Zahlenangaben und an Perspektiven für unsere gesellschaftliche Entwicklung.
    Die Kritik an ihrem Gesetz liefert die Regierungskoalition frei Haus. Nahezu tägliche Änderungen — 110 Anträge im Finanzausschuß, 70 im Bundesrat; das alles unter enormem Zeitdruck — machten eine sachgerechte Auseinandersetzung in der Breite fast unmöglich. Streitereien zwischen CSU und FDP, zwischen Albrecht und Späth verdeutlichten immer wieder, daß es sich bei der Steuerreform nicht um den großen



    Hüser
    Wurf, sondern um ein zusammengestückeltes Interessenmachwerk handelt.

    (Beifall bei den GRÜNEN)

    Die fünftägigen Anhörungen im Finanzausschuß blieben nur eine Alibiveranstaltung. Einsicht und Besserung blieben fast völlig aus, obwohl uns die Sachverständigen auf eine Fülle von Ungereimtheiten, Bedenken hinsichtlich der zu erwartenden Wirkungen, unzumutbaren Belastungen für viele Arbeitnehmer und für die Kommunen und sogar auf verfassungsrechtlich fragwürdige Gesetzesteile hingewiesen haben. Ihre Reaktionen haben gezeigt, daß Sie nicht bereit sind, irgendwelche gravierenden Änderungen an Ihrem Machwerk vorzunehmen.
    Von daher hat sich auch an der Kritik, die wir in der ersten Lesung vorgetragen und die wir in unserem Entschließungsantrag nochmals ausführlich dargestellt haben, nichts geändert. Deswegen verzichte ich hier darauf, Ihnen das alles nochmals im einzelnen vorzuhalten, und überlasse das gerne der anderen Oppositionspartei mit ihrem weitaus größeren Redezeitkontingent. Ich werde mich daher in dieser steuerpolitischen Debatte auf einen Bereich konzentrieren, der uns GRÜNEN und allen anderen umweltbewußten Menschen sehr am Herzen liegt.
    Während die Regierungskoalition von einem konsequent sozial ausgerichteten Steuersystem meilenweit entfernt ist, aber auch die SPD in ihren im Ansatz teilweise richtigen Punkten halbherzig steckenbleibt, fordern DIE GRÜNEN eine konsequente ökologische Ausgestaltung unseres Steuersystems. Dadurch hätten wir ein Instrument mehr in der Hand, um zumindest zu versuchen, die vielfach schädlichen Auswirkungen von Produktion und Konsum auf unsere natürlichen Lebensgrundlagen — das Wasser, das wir trinken, die Luft, die wir atmen, und die Erde, von der wir leben — so weit auf ein vertretbares Maß zu bringen, daß die Lebensgrundlagen unserer nachfolgenden Generationen nicht endgültig zerstört werden.

    (Beifall bei den GRÜNEN)

    Gerade die Vorkommnisse der letzten Wochen um und in Nord- und Ostsee haben drastisch deutlich gemacht, wo der Hammer hängt, um es salopp zu sagen. In der Zeitung war gestern und heute zu lesen, daß im Regenwasser Pestizidkonzentrationen festgestellt worden sind, die um ein Mehrfaches höher liegen, als im Trinkwasser erlaubt. Solche Horrormeldungen lassen sich beliebig fortführen; sie zeigen deutlich, in welche Richtung eine verantwortungsvolle Politik gehen müßte. Wann begreifen Sie endlich, daß es höchste Eisenbahn ist, umzusteuern, daß wir in unserer Gesellschaft so nicht weitermachen können?
    Hier ist die Politik gefordert, die entsprechenden Rahmenbedingungen zu setzen. Sie sind aber nicht willens und nicht in der Lage, etwas zu tun. Statt dessen streiten Sie sich auf groteske Weise um Steuerbefreiung für Privatflieger, Amnestien für Steuerhinterzieher, und nebenbei füllen Sie sich noch die leeren Parteikassen per Gesetz auf Staatskosten.

    (Beifall bei den GRÜNEN)

    Meine Damen und Herren von der Regierung, Sie haben total den Überblick und jegliches Augenmaß verloren. Sie sind nicht in der Lage, die Probleme der Zeit zu erkennen. Sie sind politikunfähig.

    (Zustimmung bei den GRÜNEN)

    Natürlich ist das Steuersystem nicht das Allheilmittel, mit dem alle ökologischen Probleme gelöst werden. Bei unmittelbar lebensbedrohenden Gefährdungen kann kein Instrument — wie z. B Steuern oder Abgaben — eingesetzt werden, dessen Wirkung ungewiß ist. Hier muß der Staat sofort wirksame Ge- und Verbote erlassen. Denken wir hier z. B. an die Bereiche in der Chemieproduktion, bei denen Dioxine entstehen, oder an die lebensbedrohende Atomtechnologie.
    Um aber ein bestimmtes ökonomisches Verhalten durchzusetzen, können in vielen Bereichen finanzielle Anreize ökologisch sinnvoller sein als Ge- oder Verbote. Durch eine ökologische Besteuerung werden umweltschädliche Produktionsverfahren, Konsumgewohnheiten und Produkte sowie knappe, nicht regenerierbare Ressourcen verteuert und damit die umweltverträglichen Alternativen rentabler.

    (Zustimmung der Abg. Frau Unruh [GRÜNE])

    Die GRÜNEN treten z. B. dafür ein, daß die Kosten der Verschmutzung von Luft und Wasser und die Belastung der Böden dem Verursacher angelastet werden.

    (Beifall bei den GRÜNEN)

    Durch solche ökologischen Abgaben wird die betriebliche Kalkulation verändert. Da die Kosten der Verschmutzung von Luft und Wasser und der Belastung der Böden bisher nicht dem Verursacher angelastet werden, ist es immer noch billiger zu verschmutzen, als durch andere Produktionsverfahren die Verschmutzung zu vermeiden.

    (Beifall bei den GRÜNEN)

    Durch die ökologischen Abgaben geht dagegen sowohl von der Kostenbelastungsseite als auch durch die zweckgebundene Verwendung des Mittelaufkommens ein Investitionslenkungseffekt zum ökologischen Umbau unserer Wirtschaft aus. Die Wirtschaft wird hierdurch insgesamt nicht zusätzlich belastet, aber die Investitionsmittel werden umgelenkt, und zwar von umweltschädlichen auf umweltverträgliche Produktionen. Die Abgaben auf umweltschädliche Produktionsverfahren und Produkte sind ein wirksames Mittel, um diese Wirtschaftsweise zu ökologisieren.
    Ein weiteres wichtiges Instrument sind nach Meinung der GRÜNEN Steuern und Abgaben auf Endprodukte, also auf den Konsum. Die Verbraucher haben schon jetzt durch ihr Kaufverhalten ein Machtinstrument in der Hand, um die Wirtschaft dazu zu bringen, ökologisch verträgliche Produkte herzustellen. Aufgabe des Staates muß es sein, durch eine gezielte Steuer- und Abgabenpolitik dieses Verbraucherverhalten zu unterstützen.

    (Zustimmung bei den GRÜNEN)




    Hüser
    Anstatt die Steuerharmonisierungsdebatte in der EG dazu zu benutzen, durch die kalte Küche die Verbrauchsteuern anzuheben, um die Löcher in der Staatskasse zu stopfen, müßte eine verantwortungsbewußte Regierung darauf drängen, daß z. B. unterschiedliche Mehrwertsteuersätze je nach Umweltverträglichkeit eingeführt werden.

    (Zustimmung der Abg. Frau Unruh [CRÜNE])

    Die Bundesregierung macht aber in ihrer blanken finanziellen Notlage genau das Gegenteil. Wahllos werden Verbrauchsteuern erhöht, ohne darauf zu achten, welche ökologischen und wirtschaftlichen Folgen entstehen. Ein Konzept ist hier wahrlich nicht erkennbar.
    Ein gutes Beispiel ist die geplante Mineralölsteuererhöhung, die heute morgen hier schon angeklungen ist. Es ist richtig, daß der ökologisch schädliche Autoverkehr, der durch seine Schadstoffbelastung und seinen immensen Landschaftsverbrauch eine große Belastung für Mensch und Natur darstellt, nicht genügend nach dem Verursacherprinzip belastet wird. Aber gerade das ist ja nicht Ihre Motivation für die Erhöhung der Mineralölsteuer; Sie brauchen das Geld einfach, um Ihre gescheiterte Politik zu finanzieren.

    (Zustimmung bei den GRÜNEN)

    Nach dem Verursacherprinzip muß die Mineralölsteuererhöhung also höher ausfallen, so wie es die GRÜNEN fordern. Es ist aber unverantwortlich, so wie es die Bundesregierung tut, auf der einen Seite das Geld einzustecken und auf der anderen Seite eine das Auto heroisierende Verkehrspolitik zu betreiben und die Alternative, den öffentlichen Personenverkehr, immer weiter auszudünnen.

    (Beifall bei den GRÜNEN)

    Das Aufkommen aus einer Erhöhung der Mineralölsteuer muß also notwendigerweise zum Ausbau des öffentlichen Personenverkehrs verwandt werden. Solange ein Umstieg vom Auto auf den Bus oder die Bahn nicht jedem möglich ist, müssen durch geeignete Regelungen soziale Härten vermieden werden.
    Bedauerlicherweise hört man hier von der SPD nur das Nein zu Verbrauchsteuererhöhungen. Wir vermissen von der SPD öffentliche Aussagen, inwieweit für sie auch Verbrauchsteuern zur ökologischen Umstrukturierung verwandt werden können.

    (Beifall bei den GRÜNEN)

    Weitere Möglichkeiten, die wir GRÜNEN sehen, sind z. B. zur Reinhaltung der Luft eine Schadstoffabgabe, die sich an den in die Luft emittierten Schadstoffen bemißt und deren Aufkommen zur Entwicklung schadstoffarmer Technologien — Filter und ähnliches — verwandt wird; oder eine Grundwasserabgabe, die sich an der industriellen Entnahme von reinem Grundwasser zu Produktionszwecken bemißt und deren Aufkommen für wassersparende Technologien, die Sanierung von Grundwasserreservoirs und die Sanierung von Leitungsnetzen verwandt wird; oder eine Abwasserabgabe, die sich, gewichtet nach der Schadstoffmenge, an der eingeleiteten Abwassermenge bemißt und deren Aufkommen zum Bau von
    Kläranlagen, betrieblichen Umstellungen und für schadstoffarme Technologien verwandt wird; oder eine Stickstoffabgabe, die sich nach der Überdüngung durch die Landwirtschaft bemißt und deren Aufkommen für die Umstellung auf ökologischen Landbau und stickstoffarme Landwirtschaft verwandt wird; oder eine Verpackungsabgabe, die sich nach Art und Umfang der Verpackung bemißt und deren Aufkommen für die Abfallvermeidung verwandt wird; oder eine Grundchemiekalienabgabe, die sich nach dem Einsatz von Chlor, Phosphor oder ähnlichen gefährlichen Stoffen bemißt und deren Aufkommen für die chemische Abfallvermeidung und -verminderung, die Altlastensanierung und eine Umstellung auf sanfte Chemie verwandt wird; oder eine Lkw-Abgabe, die sich nach der Transportleistung bemißt und deren Aufkommen zum Ausbau des Straße-SchieneVerbundes verwandt wird usw. Hier gibt es noch etliche Beispiele. Das ließe sich, wie gesagt, beliebig fortführen.
    Die GRÜNEN werden für eine solche Steuer- und Finanzpolitik eintreten. Wir sind sicher, daß auf Grund der drängenden Probleme immer mehr Menschen einen Umschwung fordern, wie wir ihn hier dargestellt haben.

    (Beifall bei den GRÜNEN)

    Da Sie nicht in der Lage sind, dies zu begreifen, sollte die Regierung ihren Hut nehmen, bevor uns noch weitere Trauerspiele à la Steuerreform zugemutet werden.

    (Beifall bei den GRÜNEN)



Rede von Dr. Philipp Jenninger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Ich erteile das Wort dem Herrn Bundesminister der Finanzen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Gerhard Stoltenberg


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Diese abschließende Beratung des Gesetzes zur Steuerreform gibt uns die Chance, die wesentlichen Gründe und Wirkungen und natürlich auch einzelne Elemente des Gesetzes in der Auseinandersetzung, in den Argumenten pro und contra, sichtbar zu machen. Ich glaube, daß dies wichtig ist, weil in der Tat über manche Monate hinweg der Streit um Spezialinteressen, Gruppeninteressen und Einzelfragen die Schlagzeilen zu stark bestimmt hat.
    Mein Freund Alfred Dregger hat darauf hingewiesen, daß wir das heute zu verabschiedende Gesetz im Gesamtzusammenhang mit den bereits getroffenen Steuerentscheidungen für 1986 und 1988 zu sehen haben. Die drei Stufen, die wir verwirklichen, sind in der Tat ein in sich abgestimmtes Gesetzgebungswerk, dessen wesentliche Ziele und Wirkungen wir heute noch einmal erörtern wollen.
    Ich möchte es tun in einer knappen Darstellung der Entlastungswirkungen bei den direkten Steuern auf Arbeit und unternehmerische Tätigkeit im Entstehungsjahr. Hier kommen wir 1986 bis 1990 zu einer herausragenden Entlastung in der Tarifreform oder — fachlicher gesagt — in der Begradigung der Tarifprogression. Es sind in der Jahreswirkung 33,8 Milliarden DM, die hier an die Steuerzahler zurückgegeben werden. Wer sind denn die Steuerzahler, die heute in der Tarifprogression erfaßt werden? Es sind



    Bundesminister Dr. Stoltenberg
    fast 70 % der arbeitenden, der berufstätigen Menschen. Es ist die große Mehrzahl der qualifizierten Arbeitnehmer, die in der bis 1986 in der Verantwortung der SPD gestalteten Steuerpolitik immer stärker und unerträglich dem Zugriff auf Zusatzeinkommen durch berufliche Leistung und Tarifabschlüsse ausgesetzt wurden.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Ihre grundlegende Besserstellung im Steuerrecht ist das Kernstück unserer Politik.
    Um 9,4 Milliarden DM senken wir in mehreren Stufen die Belastung durch die Anhebung des Grundfreibetrages ab. 9,4 Milliarden DM erreichen wir durch seine Erhöhung auf 5 616 DM bei Ledigen und 11 232 DM bei Verheirateten. Jeder, meine Damen und Herren, weiß, daß diese Entlastung vor allem den Beziehern von kleinen Einkommen zugute kommt. Über eine halbe Million Bezieher kleiner Einkommen fallen aus der Steuerpflicht. Das ist sowohl ein Schritt zur Steuervereinfachung als auch eine sozial orientierte Entwicklung, die wir herbeiführen.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Durch die Anhebung des Kinderfreibetrages und sonstige familienbezogene Verbesserungen werden den Berufstätigen mit Kindern jährlich 7,7 Milliarden DM an steuerlichen Entlastungen zuteil.
    Herr Apel hat von der angeblich familienfeindlichen Prägung dieser Steuerreform gesprochen. Herr Apel, Sie haben nicht nur die Kinderfreibeträge abgeschafft; Sie haben in Ihrer Regierungszeit das Kindergeld um 1,7 Milliarden DM jährlich gekürzt. Das ist die Bilanz Ihrer Politik.

    (Beifall bei der CDU/CSU — Dr. Apel [SPD]: Das Kindergeld ist kleiner geworden!)

    Deshalb ist es nicht sehr glaubwürdig, wenn Sie heute wieder die Abschaffung der Kinderfreibeträge verlangen und Versprechungen auf Erhöhung jener familienpolitischen Leistungen machen, die unter Ihrer Regierungsverantwortung so drastisch zurückgeführt wurden.
    Der vierte Bereich, in dem wir zu einer spürbaren Entlastung kommen, sind in der Tat die spezifischen Unternehmenssteuern. Um 2,5 Milliarden wird die Körperschaftsteuer gesenkt. Man muß in diese Rechnung seit 1986 auch die verbesserten Abschreibungsbedingungen für Wirtschaftsgebäude mit mittlerweile einer jährlichen Wirkung von 4 Milliarden DM Steuersenkung hineinnehmen.
    Ich erinnere Sie daran, Herr Kollege Apel, daß wir auch diese Entscheidung gegen Ihren erbitterten Widerstand durchsetzen mußten. Zu dem von Ihnen vollkommen einseitig und verzerrt gezeichneten Bild der Situation unserer Wirtschaft in diesem Jahr gehört auch, daß wir eine ungewöhnlich hohe Dynamik bei den neuen Aufträgen für Wirtschaftsgebäude haben. In den ersten Monaten dieses Jahres lag die Zuwachsrate bei über 25 %. Das ist wichtig für die Modernisierung unserer Volkswirtschaft und für die hart bedrängte Bauwirtschaft und ihre Arbeitnehmer. Hier hat sich unsere Steuerpolitik bewährt. Sie hat im Gegensatz zu Ihren falschen Parolen von vor drei Jahren geholfen.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    An fünfter Stelle erst in der finanziellen Wirkung folgt die Senkung des Höchststeuersatzes von 56 auf 53 %. Sie macht 1,1 Milliarden DM aus.

    (Bindig [SPD]: Für wie viele Empfänger?)

    Wir bleiben mit dieser Senkung des Höchststeuersatzes, erbittert von Ihnen bekämpft, weit hinter dem zurück,

    (Dr. Vogel [SPD]: Weltweit umstritten!)

    was andere zur selben Zeit tun. Herr Kollege Vogel, reden Sie doch endlich einmal im Rahmen Ihrer Aktivitäten in der Sozialistischen Internationale mit dem sozialistischen Bundeskanzler Österreichs Vranitzky, der den Höchststeuersatz von 62 auf 50 % senkt

    (Dr. Vogel [SPD]: Kümmern Sie sich lieber um Ihre Sachen, nicht um die Sozialistische Internationale!)

    und der seine Partei in Österreich mit einiger Mühe von der Richtigkeit dieser Maßnahme überzeugt hat.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP — Dr. Vogel [SPD]: Hier sind Sie Minister! — Frau Adler [SPD]: Jeder hat seine Politik zu verantworten, Sie auch! — Dr. Vogel [SPD]: Blüm-Zitat: „Faustschlag ins Gesicht! " — und Blüm gehört nicht zur Internationale!)

    Ich komme auf die internationalen Zusammenhänge unserer Steuerreform noch zurück.
    An sechster und siebenter Stelle kommen schließlich die Verbesserung des Vorwegabzugs für Vorsorgeaufwendungen und die Verbesserung der Sonderabschreibungen für kleine und mittlere Betriebe für Sondermaßnahmen, vor allem für die Selbständigen im Mittelstand, mit einer Gesamtwirkung von 1,1 Milliarden DM.

    (Vor s i t z : Vizepräsident Stücklen)

    Das ist in der Tat, wie Herr Kollege Gattermann zu Recht hervorgehoben hat, ein Reformwerk.

    (Frau Vennegerts [GRÜNE]: Haha!)

    Wir sollten nun endlich einmal den unvermeidbaren Streit um Einzelpunkte und Spezialinteressen etwas in den Hintergrund treten lassen und die Grundstrukturen dieses Gesetzgebungswerks betrachten und natürlich im Pro und Kontra der Argumente würdigen.
    Zu dem Konzept gehört auch — Alfred Dregger hat es hervorgehoben — der Abbau von 12 Milliarden DM Steuersubventionen. Ich sage das mit großer Befriedigung. Kaum irgendwo wird über die Jahrzehnte hinweg — das galt auch für die Zeit, in der Sie, meine Damen und Herren in der Opposition, Regierungsverantwortung trugen — der Widerspruch zwischen Fordern und praktischem Verhalten so sichtbar wie in der Subventionsdebatte.
    Es ist schon eine große Leistung der Koalition — bei allem, was auch an Kompromissen und Unzulänglichkeiten in Einzelpunkten mit diesem Werk verbunden ist — , daß wir heute mit der Abstimmung 12 Milliar-



    Bundesminister Dr. Stoltenberg
    den Steuersubventionen streichen. Das ist ohne Beispiel in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Dies ist der Hauptteil der Erweiterung der Bemessungsgrundlage für eine gleichmäßigere und insgesamt gerechtere Besteuerung. Dazu gehört auch die vieldiskutierte und von manchen kritisierte Einführung der kleinen Kapitalertragsteuer von 10 % auf Zinseinkünfte mit den bekannten Ausnahmen, insbesondere für die Sparbücher mit gesetzlicher Kündigungsfrist.
    Hier hat es wirklich ein großes Maß an Irreführung in der öffentlichen Debatte und auch ein Stück Verunsicherung bei den Bürgern gegeben. Deswegen unterstreiche ich noch einmal: Was wir hier verwirklichen, ist keine Mehrbelastung für den steuerehrlichen Bürger. Es ist eine vorgezogene Form der Erhebung, wie sie seit Jahrzehnten bei Einkünften aus anderen Einkunftsformen, z. B. bei Beteiligungen an Risikokapital, unbestritten in unserem Steuerrecht verankert ist, und zwar auch für jene Millionen Arbeitnehmer, die sich heute bereits über Vermögensbildung auf Grund privater Entscheidungen an Risikokapital beteiligen und deren Zahl ja nach der Auffassung der überwältigenden Mehrheit dieses Hauses weiter zunehmen sollte.
    Meine Damen und Herren, wir liegen hier im europäischen Trend. Ich sage das auch nach einer sehr gründlichen Debatte, Herr Kollege Vogel, die wir in der letzten Woche im Ministerrat der Europäischen Gemeinschaft hatten. Wie Sie wissen, haben wir uns dort auf eine Direktive, d. h. auf eine Rechtsetzung der Europäischen Gemeinschaft zur Liberalisierung des Kapitalverkehrs einigen können. Dies ist übrigens einer der wirklich großen Erfolge, die wir auf dem Wege zum europäischen Binnenmarkt erreicht haben.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Auf Wunsch mehrerer anderer Staaten wurde in Verbindung damit, Herr Kollege Poß, auch das Thema einer gleichmäßigeren Besteuerung von Kapitaleinkünften diskutiert. Wir haben ein Verfahren festgelegt, in dem dies im nächsten Jahr behandelt werden soll.
    Die Wirkung dieser Diskussion finden Sie in einer Pressekonferenz des Ministerpräsidenten von Luxemburg, Jacques Santer. Er hat vorgestern auf einer Pressekonferenz in Luxemburg mit erstaunlich wenig Beachtung in der deutschen Öffentlichkeit, in der sich viele stärker mit vordergründigen Reizthemen des Tages als mit den grundlegenden Entwicklungen in Europa beschäftigen, nach der Meldung der Deutschen Presse-Agentur folgendes gesagt. Er hat erklärt, es sei vorstellbar, daß es in Luxemburg zur Einführung einer europaweiten Quellensteuer komme, die dort bisher nicht existiere. Der Finanzplatz Luxemburg — so erklärt Ministerpräsident Santer — werde auch eine zehnprozentige Quellensteuer verkraften. „Wir machen alles mit" ist das wörtliche Zitat. Ausgenommen sei aber eine Einschränkung des Bankgeheimnisses.
    Ich stelle fest, daß sich der luxemburgische Ministerpräsident für eine Entwicklung ausgesprochen hat, die wir in beiden Punkten mit diesem Gesetz verwirklichen wollen.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Meine Damen und Herren, für mich ist das nicht überraschend. Ich sage das aber im Hinblick auf manche ganz irreführenden Behauptungen einzelner deutscher Kreditinstitute, die ich hier vor dem Deutschen Bundestag entschieden rügen muß.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Es ist nicht in Ordnung, wenn einzelne deutsche Kreditinstitute ihre Kunden so beraten, als ob Luxemburg ein sicherer Hafen für jene wäre, die sich um ihre Steuerpflicht herumdrücken wollen. Das ist nach den Grundsätzen des deutschen Steuerrechts, wie es jetzt schon besteht, nicht in Ordnung.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP — Zurufe von der SPD)

    Darüber werden wir uns doch einig sein. Die erwähnten Behauptungen sind irreführend, wenn man diese Aussagen des verantwortlichen luxemburgischen Regierungschefs für mögliche zukünftige Entwicklungen betrachtet.
    Meine Damen und Herren, daß wir auf diesem Wege internationale Parallelen haben, zeigt übrigens auch die soeben erfolgte Entscheidung des japanischen Parlaments, dort eine, allerdings höhere, kleine Kapitalertragsteuer auf Zinseinkünfte einzuführen.
    Meine Damen und Herren, nun möchte ich Herrn Kollegen Apel sagen, seine schon bekannte Kritik — es war weitgehend eine Wiederholung der Rede bei der ersten Lesung — steht im völligen Widerspruch zu den eigenen Entscheidungen und Begründungen, die er als Finanzminister oder Kabinettsmitglied vor 1982 in sozialdemokratischer Regierungsverantwortung getroffen hat.

    (Müller [Schweinfurt] [SPD]: Jetzt reden Sie mal von 1988! — Dr. Apel [SPD]: Sie sind doch schon froh, wenn Sie nur so gut sind wie wir damals!)

    Meine Damen und Herren, Alfred Dregger hat daran erinnert, daß Sie von 1972 bis 1981 eine Erhöhung der indirekten Steuern um über 25 Milliarden DM beschlossen haben, ohne eine Steuerreform zustande zu bringen, die diesen Namen verdient, meine Damen und Herren. Das ist die Bilanz.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP — Dr. Apel [SPD]: Das ist doch falsch! — Dr. Vogel [SPD]: Das stimmt doch überhaupt nicht!)

    Sie haben keine dauerhafte Entlastung für die Einkommen- und Lohnsteuerzahler erreicht, wie die inflationsbedingten Steuererhöhungen ja deutlich gemacht haben. Herr Kollege Apel, ich werde mich auf zwei Zitate beschränken, aber ich könnte Ihnen wirklich einmal seitenweise jene amtlichen Begründungen vorlesen, mit denen Sie damals massive Erhöhungen der indirekten Steuern begründet haben. Ich könnte sie Ihnen seitenweise vorlesen.