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    562. anstellen.Allerdings: 1
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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 11/84 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 84. Sitzung Bonn, Freitag, den 10. Juni 1988 Inhalt: Abweichung von den Richtlinien für die Fragestunde für die Sitzungswochen ab 13. Juni 1988 und ab 20. Juni 1988 5663 A Erweiterung der Tagesordnung 5663 B Begrüßung des stellvertretenden Staatsratsvorsitzenden der Volksrepublik Polen und einer Delegation 5680 D Tagesordnungspunkt 20: Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" für den Zeitraum 1988 bis 1991 (Drucksache 11/2153) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 6: a) Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (Drucksachen 11/675, 11/2418, 11/2456, 11/2444) b) Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Förderung der Stillegung landwirtschaftlicher Nutzflächen sowie der Extensivierung und Umstellung der Erzeugung (Extensivierungsgesetz) (Drucksachen 11/2158, 11/2418, 11/2456, 11/2444) Kiechle, Bundesminister BML 5664 C Müller (Schweinfurt) SPD 5665 D Sauter (Epfendorf) CDU/CSU 5669 B Frau Flinner GRÜNE 5671 B Bredehorn FDP 5672 D Michels CDU/CSU 5674 B Namentliche Abstimmung . . . 5675B, 5675 D Ergebnisse 5683B, 5684 D Tagesordnungspunkt 21: Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Kommunales Wahlrecht für Ausländer (Drucksache 11/1964) Dr. Penner SPD 5676 B Dr. Blank CDU/CSU 5677 D Frau Trenz GRÜNE 5679 A Richter FDP 5680 B Dr. Waffenschmidt, Parl. Staatssekretär BMI 5681 A Gerster (Mainz) CDU/CSU (zur GO) . . . 5682 D Zusatztagesordnungspunkt 7: Beratung des Antrags der Abgeordneten Schäfer (Offenburg), Frau Blunck, Conrad, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Maßnahmen zur Rettung der Nordsee und der Ostsee (Drucksache 11/2425) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 8: Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Laufs, Carstensen (Nordstrand) und der Fraktion der CDU/CSU sowie der II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 84. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. Juni 1988 Abgeordneten Baum und Wolfgramm (Göttingen) und der Fraktion der FDP: Algenmassenentwicklung und Seehundsterben in Bereichen der Nord- und Ostsee (Drucksache 11/2457) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 9: Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Garbe, Frau Wollny, Brauer, Dr. Daniels (Regensburg), Dr. Knabe und der Fraktion DIE GRÜNEN: Notprogramm gegen das Nordsee- und Ostseesterben (Drucksache 11/2399) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 10: Beratung des Antrags der Abgeordneten Schäfer (Offenburg), Frau Blunck, Frau Conrad, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Konzertierte Aktion zur Rettung der Nordsee und der Ostsee (Drucksache 11/2426) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 11: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu dem Antrag der Abgeordneten Frau Garbe und der Fraktion DIE GRÜNEN: Schutz der Nordsee zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Schutz der Nordsee — II. Internationale Nordseeschutzkonferenz November 1987 in London zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Laufs, Carstensen (Nordstrand), Austermann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Baum, Frau Dr. Segall, Wolfgramm (Göttingen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: 2. Internationale Nordseeschutzkonferenz zu dem Bericht der Bundesregierung zur Vorbereitung der 2. Internationalen Nordseeschutz-Konferenz (2. INK) vom 21. September 1987 (Drucksachen 11/247, 11/299, 11/878, 11/1048, 11/2184) Frau Garbe GRÜNE 5686 D Wüppesahl fraktionslos (zur GO) . . . 5688 C Seiters CDU/CSU (zur GO) 5689 C Carstensen (Nordstrand) CDU/CSU . . 5689 D Schäfer (Offenburg) SPD 5691 C Wolfgramm (Göttingen) FDP 5693 C Wüppesahl fraktionslos 5695 C Dr. Töpfer, Bundesminister BMU . . . 5696 A Namentliche Abstimmung 5699 D Tagesordnungspunkt 22: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung asylverfahrensrechtlicher und ausländerrechtlicher Vorschriften (Drucksache 11/2302) Dr. Waffenschmidt, Parl. Staatssekretär BMI 5701 A Wartenberg (Berlin) SPD 5701 D Dr. Olderog CDU/CSU 5703 C Frau Olms GRÜNE 5704 D Dr. Hirsch FDP 5705 D Tagesordnungspunkt 23: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 22. März 1985 zum Schutz der Ozonschicht (Drucksache 11/2271) Schmidbauer CDU/CSU 5707 B Müller (Düsseldorf) SPD 5708 D Frau Dr. Segall FDP 5709 D Dr. Knabe GRÜNE 5710D Grüner, Parl. Staatssekretär BMU . . . . 5711 C Frau Ganseforth SPD 5712 D Nächste Sitzung 5713 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 5715* A Anlage 2 Erklärung des Abgeordneten Dr. Göhner (CDU/CSU) nach § 31 GO zur namentlichen Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (Zusatztagesordnungspunkt 6 a) 5715 * C Anlage 3 Amtliche Mitteilungen 5715* D Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 84. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. Juni 1988 5663 84. Sitzung Bonn, den 10. Juni 1988 Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens ** 10. 6. Antretter ** 10. 6. Frau Beck-Oberdorf 10. 6. Dr. Becker (Frankfurt) 10. 6. . Becker (Nienberge) 10. 6. Frau Berger (Berlin) 10. 6. Böhm (Melsungen) * 10. 6. Dr. Bötsch 10. 6. Frau Brahmst-Rock 10. 6. Brandt 10. 6. Breuer 10. 6. Büchner (Speyer) ** 10. 6. Bühler (Bruchsal) ** 10. 6. Conradi 10. 6. Daubertshäuser 10. 6. Daweke 10. 6. Duve ** 10. 6. Francke (Hamburg) 10. 6. Dr. Glotz 10. 6. Graf 10. 6. Gries 10. 6. Dr. Haack 10. 6. Haack (Extertal) 10. 6. Haar 10. 6. Dr. Hauff 10. 6. Dr. Haussmann 10. 6. Freiherr Heereman von Zuydtwyck 10. 6. Frau Hensel 10. 6. Ibrügger 10. 6. Jansen 10. 6. Frau Karwatzki 10. 6. Kiehm 10. 6. Kittelmann ** 10. 6. Klein (München) 10. 6. Dr. Klejdzinski ** 10. 6. Dr. Köhler (Wolfsburg) 10. 6. Dr.-Ing. Laermann 10. 6. Lambinus 10. 6. Lenzer ** 10. 6. Lutz 10. 6. Frau Luuk * 10. 6. Dr. Müller ** 10. 6. Niegel ** 10. 6. Frau Pack ** 10. 6. Paterna 10. 6. Pesch 10. 6. Dr. Probst 10. 6. Rappe (Hildesheim) 10. 6. Reddemann ** 10. 6. Rühe 10. 6. Sauer (Salzgitter) 10. 6. Scharrenbroich 10. 6. Frau Schilling 10. 6. Schmidt (München) ** 10. 6. von Schmude ** 10. 6. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Seidenthal 10. 6. Dr. Schneider (Nürnberg) 10. 6. Freiherr von Schorlemer 10. 6. Schröer (München) 10. 6. Dr. Soell ** 10. 6. Steiner ** 10. 6. Stobbe 10. 6. Frau Terborg 10. 6. Dr. Thomae 10. 6. Dr. Vogel 10. 6. Voigt (Frankfurt) 10. 6. Vosen 10. 6. Dr. Warnke 10. 6. Weisskirchen (Wiesloch) 10. 6. Wieczorek (Duisburg) 10. 6. Wischnewski 10. 6. Dr. Wörner 10. 6. Würzbach 10. 6. Zander 10. 6. Dr. Zimmermann 10. 6. Anlage 2 Erklärung des Abgeordneten Dr. Göhner (CDU/CSU) nach § 31 GO zur namentlichen Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (Zusatztagesordnungspunkt 6 a) Ich habe mich der Stimme enthalten, weil ich die Integration des Extensivierungsgesetzes in das Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe für falsch halte. Die umweltpolitische Komponente kommt dadurch nicht hinreichend zum Ausdruck; ich verweise im übrigen zur Begründung meines Abstimmungsverhaltens auf die Beschlußfassung zum Extensivierungsgesetz-Entwurf durch den Bundestagsausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. Anlage 3 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 20. Mai 1988 beschlossen, zu dem nachstehenden Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen: Gesetz zur Änderung des Hypothekenbankgesetzes und anderer Vorschriften für Hypothekenbanken Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu nachstehenden Vorlagen absieht: Ausschuß für Bildung und Wissenschaft Drucksache 11/883 Nr. 123 Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 11/138 Nr. 1.6 Drucksache 11/883 Nr. 127, 131 Drucksache 11/1107 Nr. 1.9 5716* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 84. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. Juni 1988 Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß sie die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen haben: Ausschuß für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit Drucksache 11/1895 Nr. 2.34 Drucksache 11/2089 Nr. 29 Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit Drucksache 11/1365 Nr. 3.28 Der Chef des Bundeskanzleramtes hat mit Schreiben vom 27. Mai 1988 gemäß § 20 Abs. 5 des Milch- und Fettgesetzes die vom Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu erlassende Dritte Verordnung zur Änderung der Milch-Güteverordnung mit Begründung und Vorblatt mit der Bitte um Bekanntgabe übersandt. Die Verordnung liegt im Parlamentsarchiv zur Einsicht aus. Der Bundeskanzler hat mit Schreiben vom 7. Juni 1988 gemäß § 32 Abs. 6 des Bundesbahngesetzes den Jahresabschluß der Deutschen Bundesbahn für das Geschäftsjahr 1986 mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Der Jahresabschluß liegt im Parlamentsarchiv zur Einsicht aus.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Heinz Westphal


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Abgeordnete Wartenberg (Berlin).


Rede von Gerd Wartenberg
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Bund-Länder-Kommission und die im Bundeskanzleramt gebildete Kommission unter der Leitung von Herrn Schäuble kreißten, und ein Mäuslein wurde geboren. Ich glaube, das zeigt am deutlichsten, daß dieser Gesetzentwurf, der drei Minipunkte beinhaltet, die eigentlichen Probleme, die mit dem Asyl verbunden sind, überhaupt nicht beleuchtet. Es ist davon auszugehen, daß sich die Situation bei Verwirklichung dieser drei Punkte kaum verändert. In der Frage der Verlängerung, hinsichtlich der jetzt gültigen Fassung des § 11 wird sich nichts ändern im Vergleich zu dem Zustand, den wir jetzt haben. Die beiden anderen Punkte, von denen der eine von uns auf jeden Fall abgelehnt wird, werden das Verfahren insgesamt auch in keiner Weise entlasten, was eigentlich der Ansatz dieses Gesetzentwurfes ist.
Ich glaube, deswegen ist es viel wichtiger, auf das hinzuweisen, was nicht in diesem Gesetzentwurf steht. Wenn Herr Waffenschmidt eben gesagt hat, daß der Anstieg der Zahl der Asylbewerber in diesem Jahr wieder etwas größer sei und daß davon nur 10 % aner-



Wartenberg (Berlin)

kannt würden, so ist es viel wichtiger festzustellen, daß von den 90 %, die nicht anerkannt werden, die überwiegende Zahl hierbleibt. Die Menschen können nämlich auf Grund der Genfer Konvention und auf Grund allgemeiner Menschenrechtsüberlegungen gar nicht abgeschoben werden. Das heißt, wir müssen uns im Augenblick eigentlich nicht so sehr um die Asylbewerber und das Verfahren kümmern — das ist nicht der Punkt — , sondern um die Lage der 270 000 bis 300 000 De-facto-Flüchtlinge, die in der Bundesrepublik Deutschland leben.
Ich meine, hierzu müssen die Bundesregierung und auch die Länder endlich etwas aussagen, weil diese Menschen keinen rechtlich gesicherten Status in der Bundesrepublik Deutschland haben. Dieser Anteil wird eben immer größer, wenn die Anerkennungsquote immer kleiner wird — auf unter 10 % —; denn die Menschen bleiben trotzdem in der Bundesrepublik Deutschland, weil wir ihnen gegenüber eine Verpflichtung haben. Das ist bei den Ostblockflüchtlingen ganz besonders deutlich geworden.
Diesen De-facto-Flüchtlingen, denen gemeinsam ist, daß sie weder Asylberechtigte noch Kontingentflüchtlinge sind, muß in erster Linie geholfen werden. Im Augenblick ist das Verhalten gegenüber den Defacto-Flüchtlingen nicht einheitlich. Meistens sind sie nicht aufenthaltsberechtigt. Es wird ihnen nur ermöglicht, sich im Bundesgebiet aufzuhalten, ohne mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen. Es handelt sich also um eine Duldung. Der nur geduldete De-facto-Flüchtling hält sich im Sinne der Genfer Konvention nicht rechtmäßig im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland auf.
Die ihm erteilte Duldung setzt ein fehlendes Aufenthaltsrecht geradezu voraus und läßt seine Pflicht zur unverzüglichen Ausreise unberührt. Die Duldung bedeutet lediglich das zeitweise Aussetzen seiner zwangsweisen Abschiebung. Zu einem im Sinne des genannten Übereinkommens rechtmäßigen Aufenthalt führt erst die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis. Da diese Menschen aber sehr, sehr lange in der Bundesrepublik sind, vielleicht sogar ihr ganzes Leben — wir haben ja schon Fälle, die zeigen, daß Leute 20, 25 Jahre hier sind — , heißt das, daß sie auf Dauer ohne einen rechtlichen Status hier bleiben. Das geht nicht.
Solange die Flüchtlinge nur geduldet werden, sind sie, was den Aufenthaltsstatus anbelangt, völlig rechtlos. Einen Flüchtling unter Umständen nur jahrelang geduldet in der Bundesrepublik zu lassen verletzt seine Menschenwürde.

(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

Das heißt, die Probleme dieser De-facto-Flüchtlinge sind nicht gelöst. Auch mit dieser Novelle werden diese Probleme nicht in Angriff genommen. Das zeigen im übrigen auch alle Diskussionen, die in den Kommissionen auf Bundesebene geführt werden. Ich halte das aber für das Vordringlichste im Augenblick.

(Dr. Penner [SPD]: Das ist wohl darauf zurückzuführen, daß Herr Zimmermann dauernd zu Hause ist!)

— Herrn Zimmermann haben wir in diesem Parlament, glaube ich, schon seit Monaten nicht mehr gesehen. Er schickt seine Staatssekretäre. Das ist ehrenwert. Herrn Zimmermann gibt es halt nicht mehr.
Im Gegenteil: Durch das Fehlen der sozialen und wirtschaftlichen Integration tritt eine Situation ein, in der die Bundesrepublik langfristig mit beachtlichen sozialen und gesellschaftlichen Spannungen konfrontiert werden könnte. Das heißt, der rechtlose Zustand dieser Flüchtlinge wird auch unsere eigene Situation in der Bundesrepublik Deutschland nicht gerade erleichtern.
Deswegen meinen wir, daß in diesem Zusammenhang über eine Maßnahme diskutiert werden sollte, die wir demnächst auch im Parlament vorschlagen werden: Ausländer, die nicht zwangsweise aus dem Geltungsbereich des Ausländergesetzes entfernt werden, sollten zumindest eine befristete Aufenthaltserlaubnis erhalten. Nach fünfjährigem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland ist eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis jedenfalls dann zu erteilen, wenn der Ausländer nach § 14 des Ausländergesetzes, nach dem Grundgesetz und der Menschenrechtskonvention nicht abgeschoben werden darf.
Wenn einem Asylantrag nicht stattgegeben werden kann, sollte bereits das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge prüfen, ob Abschiebungshindernisse vorliegen, und solche Abschiebungshindernisse der Ausländerbehörde intern mitteilen. Das ist deswegen wichtig, weil die Ausländerbehörde dann an diese Mitteilung gebunden ist und es für diese Menschen sofort einen Rechtsstatus gibt. Dieser Rechtsstatus wird dazu führen, daß diese Menschen aus dem Asylverfahren herausfallen. Damit kann das Asylverfahren endlich verkürzt werden. Das heißt, nicht durch Verfahrensverkürzungen wird das Asylverfahren endlich auf eine humanitäre und menschliche und auch für uns notwendige kurze Zeitspanne verkürzt, sondern dadurch, daß ich große Gruppen von Menschen von vornherein herausnehme, weil ich weiß: Sie können zwar nicht anerkannt werden, aber sie müssen auf Grund von anderen Bestimmungen und auch von Verträgen in der Bundesrepublik Deutschland bleiben. Dies wäre die wirksamste Maßnahme, um endlich die Asylverfahren insgesamt auf eine wieder handhabbare Größenordnung zurückzuführen. Ich hoffe, daß sich etwas in diese Richtung bewegen wird.
Allerdings bin ich sehr skeptisch, wenn ich allein die Vorschläge betrachte — es sind ja angeblich keine offiziellen Vorschläge — , die das neue Ausländerrecht beinhaltet, etwa die Frage des Ausländeraufenthaltsrechts, das ja ein reines Rotationsrecht ist, was sich übrigens auch auf die Asylbewerber negativ auswirken wird. Insofern ist das, was von seiten von Herrn Zimmermann dort vorgebracht worden ist, ausgesprochen kontraproduktiv.
Es wird sich allerdings noch erweisen, wie weit man insgesamt im Parlament zu diesen Dingen Stellung nimmt. Hier bin ich vielleicht etwas optimistischer. Allerdings glaube ich, daß dieses Gesetz sehr wahrscheinlich dieses Parlament nie erreichen wird, wie die meisten Gesetze, die im Augenblick im Hause Zimmermann erarbeitet werden, niemals dieses Haus



Wartenberg (Berlin)

erreichen. Auch das sagt sehr viel über dieses Ministerium aus.

(Dr. Penner [SPD]: Phantom — Zimmermann und Phantomgesetze!)

Meine Damen und Herren, weiterhin erscheint es uns dringend notwendig, daß die europäischen Staaten in einem koordinierten Prozeß ihre gemeinsame Verantwortung gegenüber den Flüchtlingen in Europa wahrnehmen. Es darf nicht dazu kommen, daß die Staaten mit zum Teil restriktiven Maßnahmen die Probleme lediglich dem europäischen Nachbarn zuweisen. Deswegen sollte erwogen werden, ein europäisches Flüchtlingsamt zu errichten, das nicht nur die nationalen Flüchtlingspolitiken aufeinander abstimmt, sondern Quoten für die Aufnahme von Flüchtlingen festlegt und eine einheitliche Politik der Europäischen Gemeinschaft gegenüber den Heimatländern der Flüchtlinge entwickelt. Dies ist unter dem Aspekt des Schengener Vertrags dringend notwendig. Das heißt, wir werden überhaupt nicht aus der Situation herauskommen, wenn wir dazu keine Überlegungen anstellen.
Allerdings muß für uns in solchen Vertragsverhandlungen Art. 16 des Grundgesetzes Maßstab bleiben. Darüber kommt man nicht hinweg.

(Beifall bei der SPD)

Lassen Sie mich zu der sozialen Lage der De-factoFlüchtlinge noch etwas sagen. Grundsätzlich ist es so, daß es bei den Asylbewerbern und auch bei den anerkannten Asylbewerbern die Problematik gibt, daß diese nicht arbeiten dürfen. Dies ist eine fatale Situation, weil dadurch bei einem Teil der Bevölkerung das Vorurteil genährt wird: Die Leute tun ja nichts und leben nur auf unsere Kosten. — In Wirklichkeit dürfen sie aber nicht arbeiten und das über Jahre hinweg. Das heißt, sie sind dazu verdammt herumzugammeln. Dann werden sie wieder von dem Vorurteil, das gegen sie angebracht wird, erschlagen.
Nicht nur für anerkannte Asylbewerber und für diejenigen, die noch im Verfahren stehen, sondern gerade auch für De-facto-Flüchtlinge muß generell gelten, daß nach sechs Monaten eine Arbeitserlaubnis erteilt wird.

(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN) Ansonsten werden wir die Probleme nicht lösen.

Unter dem Aspekt dieser sozialen und humanitären Probleme, die tatsächlich im Augenblick in der Bundesrepublik vorhanden sind und die dringend gelöst werden müssen, muß diese Mininovelle diskutiert werden. Denn diese Mininovelle ist es eigentlich nicht wert, als ein Beitrag zur Lösung der Probleme des Asylrechts und der Menschen, die als Asylanten in die Bundesrepublik Deutschland kommen, angesehen zu werden. Dies ist wirklich viel zuwenig und kann deswegen auch unsere Zustimmung, wenn wir es zur Beratung in die Ausschüsse geben, nicht erfahren.
Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Heinz Westphal


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Olderog.

    (Dr. Penner [SPD]: Der ist da! Wo ist das Phantom?)