Rede von
Dr.
Horst
Waffenschmidt
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zur Begründung des Gesetzentwurfes drei kurze Feststellungen.
Erstens. Wir haben in den ersten fünf Monaten dieses Jahres einen Anstieg des Zugangs an Asylbewerbern um 66 % zu verzeichnen: 31 962 Asylsuchende von Januar bis Mai dieses Jahres gegenüber 19 189 im gleichen Zeitraum des Vorjahres.
Nach allen Erfahrungen können wir davon ausgehen, daß etwa 90 % dieser Personen das Asylrecht zu Unrecht beanspruchen, d. h. sie werden in den rechtsstaatlichen Verfahren nicht anerkannt. Dies stellt insbesondere unsere Kommunen, denen die Unterbringung und Versorgung dieser Personen obliegt, vor kaum mehr zu bewältigende Probleme.
Der Deutsche Bundestag befaßt sich darum heute in erster Lesung mit einem Gesetzentwurf, dessen zentraler Punkt der Mißbrauchsabwehr — ich betone: Mißbrauchsabwehr — dient. Dieser Entwurf enthält in seinem Kernpunkt die Überleitung einer bestehenden befristeten Regelung in Dauerrecht. Diese Regelung hat sich nach den vorliegenden Erfahrungsberichten der Innenverwaltung wie auch der Justiz als ein effektives Element der Verfahrensbeschleunigung bei eindeutig aussichtslosen Asylverfahren hervorragend bewährt. Der auf den Ergebnissen der BundLänder-Arbeitsgruppe aufbauende Gesetzentwurf der Bundesregierung muß sich insgesamt im Rahmen des geltenden Verfassungsrechts auf drei Punkte beschränken.
Zweitens. Die Bundesregierung wendet sich bei dieser Initiative — und das sollte hier erneut gesagt werden — nicht gegen die Aufnahme wirklich politisch Verfolgter. Die tatsächlich politisch Verfolgten bereiten uns auch nicht das Problem. Von den Asylbegehren führen aber derzeit nur etwa 10 % zum Erfolg. Die Asylregelung ist leider zum Einfallstor für eine verkappte Einwanderung geworden. Diese Situation ist es, die uns Sorgen machen muß. Ich will hier deutlich sagen: Damit wir den tatsächlich politisch Verfolgten im Sinne des Grundgesetzes helfen können — was wir, denke ich, alle wollen — , können wir diejenigen nicht aufnehmen, die überhaupt keinen Asylgrund haben, sondern aus anderen Gründen zu uns kommen wollen.
Drittens. Nun kommt auch immer wieder die Forderung, die Asylverfahren zu beschleunigen und zu verkürzen. Ich darf auf das, was in Ausschußberatungen früher und auch hier im Plenum schon gesagt worden ist, verweisen, auf die Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens, die nach unserem Verfassungsrecht unbedingt eingehalten werden muß.
Bei dem vorliegenden Gesetzentwurf geht es darum, im Rahmen der rechtsstaatlichen Möglichkeiten ein wesentliches Beschleunigungselement, dessen Verfassungsmäßigkeit und Rechtsstaatlichkeit vom Bundesverfassungsgericht festgestellt ist, als Dauerrecht zu erhalten.
Zur Verfahrensbeschleunigung kann ferner dadurch beigetragen werden, daß Bund und Länder Personal beim Bundesamt und bei den Gerichten entscheidend aufstocken. Der Bund hat bereits das Personal des Bundesamtes seit 1985 mehr als verdoppelt. Nicht nur der Bund, sondern auch die Länder haben Personalaufstockungen vorgenommen. So arbeiten z. B. derzeit allein in Bayern 57 Richter in Asylsachen. Die Asylprobleme sind aber auch mit Personalaufstokkungen eben nicht zu lösen. Das zeigt der erneute Anstieg des Asylbewerberzustroms in den letzten Wochen und Monaten. Ich betone noch einmal: Es ist unsere Pflicht auf Grund des Willens unserer Verfassung, denen zu helfen, die tatsächlich verfolgt sind. Wir können aber nicht alle diejenigen aufnehmen, die diese Gründe gar nicht haben. Darum auch dieser Gesetzentwurf, der einen wichtigen Teil der Probleme lösen kann und lösen soll. Ich bitte um Ihre Zustimmung.
Herzlichen Dank.