Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Abgeordneter Stahl, ich kann Sie darauf hinweisen, daß ich heute nachmittag um 15 Uhr die Kollegen aus den Bundesländern bei mir habe, daß ich gerade dazu eingeladen habe, daß ich am kommenden Montag bei dem Nordischen Umweltrat in Kopenhagen sein werde, um das mit den skandinavischen Ländern zu erörtern, und daß wir am kommenden Donnerstag den Umweltrat in Luxemburg haben, auf dem wir das ebenfalls zum Gegenstand unserer Verhandlungen machen. Das zum ersten Teil Ihrer Frage.
Zum zweiten Teil kann ich Ihnen sagen, daß wir, wie Sie wissen, im Bundesrat vor knapp fünf Wochen die erste Verwaltungsvorschrift zum Wasserhaushaltsgesetz verabschiedet haben. Sie ist dort von allen Bundesländern nach schwierigen Verhandlungen und nach den Hinweisen der Kommunen und der abwassertechnischen Vereinigung mitgetragen worden, nach Hinweisen, daß das, was wir dort fordern, offenbar noch nicht den anerkannten Regeln der Technik entspricht. Ich kann Sie daran erinnern, daß dieses Hohe Haus 1986 bei der Novellierung des Abwasserabgabengesetzes darauf aufmerksam gemacht hat, schriftlich, daß wir die anerkannten Regeln der Technik in der Verordnung festlegen wollten. Genau dies ist geschehen. Ich glaube, daß Sie recht haben: Unser Augenmerk muß auf die dritte Reinigungsstufe gerichtet werden. Wir haben die rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen, und wir werden — zusammen mit den Ländern — auch die Umsetzung vorantreiben.