Die Konsequenz aus Ihren ersten Angaben ist mir natürlich nicht geläufig, und ich kann mir auch nicht vorstellen, daß das so ist. Aber ich danke Ihnen für den Hinweis; ich werde mir das einmal ansehen.
Wir waren bei der Direktvermarktung von Bioprodukten. Bevor sogenanne Bioprodukte unter der Gütebezeichnung „Bio" vertrieben werden, muß eine klare Definition dafür vorliegen, was unter Bio zu verstehen ist, um zu verhindern, daß eine Irreführung der Verbraucher betrieben wird. Dem Produzenten von Bioprodukten muß das Wissen zugemutet werden können, daß er die Zusammenhänge der Kontamination seiner Produkte, z. B. auch durch Pflanzenschutzmittelrückstände aus einem früheren Bodeneintrag, kennt und in der Lage ist, einen Unbedenklichkeitsnachweis für seine Produkte zu führen. Es geht hier also, wie wir bereits gehört haben, um die Festsetzung von Normen.
Ich bin der Auffassung, daß die Lösung dieses Problems sowie insgesamt das Anlegen strengerer Maßstäbe an die Zulassung von Zusatzstoffen und die Schadstoffhöchstmengenbegrenzung nicht allein national, sondern selbstverständlich EG-weit angegangen werden muß, um unerwünschte Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden und auch in diesem Bereich eine Harmonisierung zu erreichen.
Die Methoden der gesundheitlichen Risikobestimmung werden inzwischen Gott sei Dank immer eingefahrener. Der hierbei gewonnene Kenntnisstand kommt den notwendigen Überprüfungs- und Zulassungsaufgaben nutzbringend entgegen, so daß wir vor allem dann, wenn wir EG-weit vorgehen, dem Verbraucher einen hohen Stand an qualifizierten Informationen vermitteln können. Wir sind allerdings schon heute bei der Deklaration von Schadstoffgehalten, die sich in Wertbereichen von einem Teil pro Billion bewegen, so daß wir durchaus sagen können, daß der Verbraucher in den meisten Fällen von der Unbedenklichkeit der ihm angebotenen Lebensmittel ausgehen kann. Außerdem ist es in der Bundesrepublik nach einer entsprechenden Verordnung verboten, Lebensmittel zu bestrahlen. Dieses Problem muß allerdings auf EG-Ebene noch gelöst werden.
Wir werden im Ausschuß noch Gelegenheit haben, die in den Anträgen gemachten Vorschläge im einzelnen zu diskutieren. Wir sollten dies aber vor dem Hintergrund einer soliden Bestandsaufnahme über die bereits heute bestehenden lebensmittelschutzrechtlichen Bestimmungen machen. Wir sollten uns auch davor hüten, das vielfältige Angebot an Lebensmitteln, das uns heute nicht zuletzt auch dank technologischer und lebensmittelchemischer Errungenschaften zur Verfügung steht, pauschal in Frage zu stellen. Die Selbstversorgung aus dem Garten und dem eigenen Anbau, so wünschenswert dieser auch sein mag, ist in einer hochentwickelten Volkswirtschaft eine Utopie.
Um so wichtiger ist es, daß wir Rahmenbedingungen schaffen, die den vorbeugenden Gesundheitsschutz fördern und die Erzeuger in eine strenge Pflicht und Verantwortung für die Qualität der Lebensmittel nehmen.