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ID1108105600

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    Plenarprotokoll 11/81 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 81. Sitzung Bonn, Freitag, den 20. Mai 1988 Inhalt: Zusatztagesordnungspunkt 7: Aktuelle Stunde betr. die jüngsten Äußerungen des Bundesministers der Verteidigung, Dr. Rupert Scholz, zum Verteidigungsetat und zu der Entwicklung in der Sowjetunion Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE 5447 B Wimmer (Neuss) CDU/CSU 5448 C Koschnick SPD 5449 B Ronneburger FDP 5450 A Frau Beer GRÜNE 5450 D Francke (Hamburg) CDU/CSU 5451 B Erler SPD 5451 D Dr. Hoyer FDP 5452 D Dr. Scholz, Bundesminister BMVg . . . 5453 D Lowack CDU/CSU 5454 D Steiner SPD 5455 B Dr. Friedmann CDU/CSU 5456 B Jungmann SPD 5457 B Repnik CDU/CSU 5457 D Tagesordnungspunkt 21: Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Miltner, Gerster (Mainz), Dr. Kappes, Regenspurger und der Fraktion der CDU/CSU sowie den Abgeordneten Dr. Hirsch, Lüder, Richter, Gries, Cronenberg (Arnsberg), Dr. Thomae, Heinrich, Wolfgramm (Göttingen) und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Bildung von Jugend- und Auszubildendenvertretungen in den Verwaltungen (Drucksache 11/2264) Dr. Kappes CDU/CSU 5459 A Lutz SPD 5459 C Richter FDP 5461 B Frau Hillerich GRÜNE 5462 A Tagesordnungspunkt 22: a) Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Garbe, Frau Oesterle-Schwerin, Frau Teubner und der Fraktion DIE GRÜNEN: Anwendungsverbot für Asbest und Verbot des Inverkehrbringens asbesthaltiger Produkte (Drucksache 11/2185) b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Garbe, Frau Oesterle-Schwerin, Frau Teubner und der Fraktion DIE GRÜNEN: Sonderprogramm zur „Sanierung von asbestverseuchten Gebäuden" (Drucksache 11/2186) Frau Teubner GRÜNE 5463 C Dr. Lippold (Offenbach) CDU/CSU . . . 5465 B Müller (Düsseldorf) SPD 5467 A Frau Dr. Segall FDP 5468 C Frau Teubner GRÜNE (zur GO) 5470 A Bohl CDU/CSU (zur GO) 5470 B Tagesordnungspunkt 23: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Beruf der Rettungsassistentin und des Rettungsassistenten (Rettungsassistentengesetz) (Drucksache 11/ 2275) Werner (Ulm) CDU/CSU 5470 D Wittich SPD 5471 D II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 81. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Mai 1988 Frau Würfel FDP 5473 A Frau Wilms-Kegel GRÜNE 5473 D Frau Dr. Süssmuth, Bundesminister BMJFFG 5474 D Tagesordnungspunkt 24: a) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Gesunde Lebensmittel (Drucksache 11/616) b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Saibold und der Fraktion DIE GRÜNEN: Radioaktive Bestrahlung von Lebensmitteln (Drucksache 11/1745) c) Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Saibold und der Fraktion DIE GRÜNEN: Erlaß einer Verordnung über technische Hilfsstoffe — hier vornehmlich Extraktionslösungsmittel — und einer Extraktionslösungsmittel-Höchstmengen-Verordnung (Drucksache 11/ 2177) Frau Dr. Martiny-Glotz SPD 5476 A Frau Saibold GRÜNE 5477 C Dr. Rüttgers CDU/CSU 5479 A Frau Würfel FDP 5481 A Frau Dr. Götte SPD 5482 C Frau Dr. Süssmuth, Bundesminister BMJFFG 5483 D Nächste Sitzung 5486 C Anlage i Liste der entschuldigten Abgeordneten . 5487* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 5487* C Anlage 3 Aufhebung der französischen Tiefflug-Trainingsstrecke Colmar—Verdun zur Umgehung des Kernkraftwerks Cattenom MdlAnfr 67, 68 13.05.88 Drs 11/2303 Diller SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . . 5487* D Anlage 4 Zahl der täglich von einem Musterungsarzt zu musternden Wehrpflichtigen MdlAnfr 69 13.05.88 Drs 11/2303 Dr. Weng (Gerlingen) FDP SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . . 5488* A Anlage 5 Übernahme von Auszubildenden im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung nach Beendigung der Ausbildung 1988; Begleitung des Personalabbaus bei der Wehrverwaltung durch parallele Maßnahmen bei den Streitkräften MdlAnfr 70, 71 13.05.88 Drs 11/2303 Steiner SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . . 5488* B Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 81. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Mai 1988 5447 81. Sitzung Bonn, den 20. Mai 1988 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete() entschuldigt bis einschließlich Frau Dr. Adam-Schwaetzer 20. 5. Dr. Ahrens 20. 5. Bahr 20. 5. Dr. Biedenkopf 20. 5. Bredehorn 20. 5. Bühler (Bruchsal) 20. 5. Dr. von Bülow 20. 5. Catenhusen 20. 5. Dr. Ehmke (Bonn) 20. 5. Fellner 20. 5. Frau Fuchs (Verl) 20. 5. Dr. Glotz 20. 5. Dr. Götz 20. 5. Dr. Haack 20. 5. Haar 20. 5. Frau Hämmerle 20. 5. Dr. Hauff 20. 5. Hauser (Krefeld) 20. 5. Heyenn 20. 5. Hoss 20. 5. Dr. Hüsch 20. 5. Ibrügger 20. 5. Klose 20. 5. Koltzsch 20. 5. Kroll-Schlüter 20. 5. Dr.-Ing. Laermann 20. 5. Dr. Laufs 20. 5. Leidinger 20. 5. Lüder 20. 5. Möllemann 20. 5. Dr. Müller 20. 5. Paintner 20. 5. Reuschenbach 20. 5. Schäfer (Mainz) 20. 5. Scheu 20. 5. Frau Schilling 20. 5. Frau Schmidt-Bott 20. 5. Dr. Schöfberger 20. 5. Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd) 20. 5. Frau Simonis 20. 5. Frau Dr. Skarpelis-Sperk 20. 5. Spilker 20. 5. Stahl (Kempen) 20. 5. Stobbe 20. 5. Dr. Todenhöfer 20. 5. Dr. Unland 20. 5. Volmer 20. 5. Vosen 20. 5. Dr. Warnke 20. 5. Frau Wieczorek-Zeul 20. 5. Frau Will-Feld 20. 5. Wissmann 20. 5. Zierer 20. 5. Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu nachstehenden Vorlagen absieht: Auswärtiger Ausschuß Drucksache 10/6601 Drucksache 11/607 Drucksache 11/1491 Haushaltsausschuß Drucksache 11/1338 Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 10/3613 Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß sie die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen haben: Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Drucksache 11/439 Nr. 2.6-2.8 Drucksache 11/1895 Nr. 2.11-2.32 Drucksache 11/1938 Nr. 7-9 Drucksache 11/1998 Nr. 2.5 Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Drucksache 11/1998 Nr. 2.6 Drucksache 11/2089 Nr. 28 Ausschuß für Bildung und Wissenschaft Drucksache 11/1895 Nr. 2.39 Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 11/883 Nr. 136 Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Diller (SPD) (Drucksache 11/2303 Fragen 67 und 68) : Kann die Bundesregierung bestätigen, daß es eine vom Institut Geographique National herausgegebene offizielle ICAO-Karte gibt, welche die Existenz eines Trainingsgebietes für Strahlflugzeuge (Restricted Area R 45) auf der Strecke ColmarLuneville- Cattenom -Mont Medy - Verdun ausweist (vgl. Trierischer Volksfreund vom 2. Mai 1988: Tiefflugschneise über dem Kernkraftwerk Cattenom)? Ist die Bundesregierung gegebenenfalls bereit, mit der französischen Regierung über eine sofortige Aufhebung dieser Trainingsstrecke zu verhandeln, weil es überhaupt nicht ausreicht, über dem Atomkraftwerk Cattenom die Flugbeschränkung lediglich von mindestens 250 Metern auf mindestens 450 Meter über Grund anzuheben? Zu Frage 67: Ja. Das französische Flugbeschränkungsgebiet LFR 45 ist in den entsprechenden zivilen und militärischen Luftfahrtsveröffentlichungen und Luftfahrtkarten enthalten. Die von Ihnen genannten Orte liegen in der Nähe bzw. innerhalb dieses Gebietes. Innerhalb des Gebietes werden Tiefflüge militärischer Strahlflugzeuge, d. h. Flüge unterhalb von 1 500 Fuß (ca. 450 m) über Grund durchgeführt. Zu Frage 68: Nein. Im weiteren Bereich um das Kernkraftwerk Cattenom ist die Mindestflughöhe auf 1 500 Fuß über 5488* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 81. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Mai 1988 Grund angehoben, d. h. Tiefflug ist in der Nähe des Kernkraftwerkes nicht zulässig. Insofern ist eine deutsche Initiative zur Aufhebung des Flugbeschränkungsgebietes weder angebracht noch erforderlich. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Frage des Abgeordneten Dr. Weng (Gerungen) (FDP) (Drucksache 11/2303 Frage 69): Hat die Bundesregierung die Zahl der täglich von einem Musterungsarzt zu musternden Wehrpflichtigen, die auf Grund der seinerzeitigen Nagold-Affäre auf 25 herabgesetzt wurde, zu irgendeinem Zeitpunkt entsprechend der seither um 8 Stunden von 48 Stunden auf 40 Stunden verkürzten Wochenarbeitszeit verändert? Die verkürzte Wochenarbeitszeit reichte — auch unter Berücksichtigung der sonstigen Aufgaben der Musterungsärzte — aus, selbst in gelegentlich schwierigen und zeitaufwendigen Fällen eine der Bedeutung der ärztlichen Feststellungen angemessene Tauglichkeitsuntersuchung zu gewährleisten. Anläßlich der Übertragung neuer Aufgaben auf dem Gebiet des Wehrersatzwesens ist eine entsprechende Anrechnung auf die Musterungsquote angeordnet worden. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Steiner (SPD) (Drucksache 11/2303 Fragen 70 und 71) : Wie viele Auszubildende im Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung erstreben nach Beendigung ihrer Ausbildung im Haushaltsjahr 1988 eine Übernahme als Facharbeiter/-in, als Verwaltungsfachangestellte(r) oder Bürogehilfe/-in oder Beamter/-in im Vorbereitungsdienst bzw. auf Probe (z. A.), und wie viele davon können nicht übernommen werden, jeweils getrennt aufgeführt für die Wehrbereiche I bis VI? Läßt der Personalabbau bei der Wehrverwaltung durch Stellenkürzung und Wiederbesetzungssperre Schlüsse auf parallele Maßnahmen bei den Streitkräften zu — im Sinne der Äußerung des Bundesministers der Verteidigung bei seiner Verabschiedung in Wiesbaden: „Ohne die Verwaltung findet Bundeswehr nicht statt — ohne Streitkräfte brauchten wir aber auch keine Wehrverwaltung. "? Zu Frage 70: Im Jahre 1988 werden voraussichtlich 2 909 Beamtenanwärter sowie Auszubildende ihre Abschlußprüfung ablegen. Hiervon haben bereits jetzt rund 1 830 ihr Interesse an einer Übernahme in den Dienst der Bundeswehr bekundet. Die Hauptprüfungstermine im Juni/Juli/August stehen noch aus. Hinzu kommt eine noch nicht bezifferbare Zahl derer, die eine Einstellung als Soldat auf Zeit/GWDL anstreben und bis dahin eine Übergangsbeschäftigung suchen. Gegenwärtig steht der Übernahme nach der Abschlußprüfung in den Bundesdienst die gesetzliche Einsparauflage verbunden mit der Wiederbesetzungssperre des Haushaltsgesetzes 1988 entgegen. Alle Wehrbereiche sind in gleicher Weise betroffen. Die Bundesregierung versucht, mit der Unterstützung des Haushaltsausschusses alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um zumindest einem Teil der Betroffenen die Weiterbeschäftigung zu eröffnen. Zu Frage 71: Die Bundesregierung setzt alles daran, den Personalbestand der Streitkräfte trotz sinkender Jahrgangsstärken auch in Zukunft sicherzustellen. BMVg hat ein Maßnahmenbündel vorgesehen, welches die Attraktivität weiterhin verbessern wird. Dazu gehören neben der Erhöhung des Kernbestandes beispielsweise auch finanzielle Anreize ebenso, wie eine moderne Laufbahngestaltung mit attraktiven Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, sowie ein stetes Bemühen um eine zeitgemäße Dienstzeitgestaltung. Die Streitkräfte haben gegenwärtig den besten Personalbestand seit Einrichtung der Bundeswehr. Sie sind ausdrücklich von der Einsparung des Haushaltsgesetzes 1988 ausgenommen.
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    Rede von Herbert Werner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Frau Präsident! Meine Damen und Herren! Jährlich leisten die Rettungssanitäter in der Bundesrepublik bei über 2 Millionen Notfalleinsätzen erste Hilfe. Hinter dieser großen Zahl von Einsätzen verbirgt sich eine Vielfalt unterschiedlichster Notfälle, die von den Rettungssanitätern eine umfassende Ausbildung verlangen. Die wachsenden Schwierigkeiten und Aufgaben der Lebensrettung, der Fortschritt in der Gerätemedizin und das bis zum



    Werner (Ulm)

    Eintreffen des Arztes selbständige Handeln am Unfallort verlangen vom Rettungssanitäter eine Fülle von eigenständigen und eigenverantwortlichen Entscheidungen. Dies macht es erforderlich, die Tätigkeit in entsprechender Weise rechtlich und auch sozialrechtlich abzusichern.
    Der vorliegende Gesetzentwurf will beides tun. Bisher war es so, daß der Rettungssanitäter lediglich in einem Grundkurs von 520 Stunden in überwiegend ehrenamtlicher Tätigkeit ausgebildet wurde. In Zukunft soll der Rettungssanitäter, von der Bundesregierung Rettungsassistent genannt, hauptamtlich tätig sein. Er soll eine zweijährige Ausbildung durchlaufen, die sich in einem einjährigen Lehrgang mit Prüfung und ein einjähriges Praktikum gliedert. In anerkannten Schulen des Rettungswesens, in Krankenhäusern, verzahnt durch Unterrichtsblöcke, sowie in Rettungswachen soll der Rettungssanitäter in Zukunft seine theoretischen und praktischen Kenntnisse und Erfahrungen sammeln, die ihn befähigen sollen, lebensrettende Hilfe zu leisten. Dies wird von den kleineren Rettungsdiensten Kooperationsbereitschaft im Bereich der Aus- und Fortbildung verlangen.
    Die von vielen geforderte volle Professionalisierung des Rettungswesens lehnen wir ab. Wir finden sie auch nicht in diesem Entwurf. Wie bisher soll es auch in Zukunft die Möglichkeit der 520-Stunden-Ausbildung geben, jedoch soll nach dem Willen der Länder in Zukunft auf Rettungstransportwagen und Notarztwagen mindestens ein hauptamtlicher neuer Rettungssanitäter mitfahren. Dies erfordert insgesamt 7 300 hauptamtliche Rettungssanitäter, von denen allerdings die meisten schon vorhanden sind und verursacht einen jährlichen zusätzlichen Ausbildungs- und Ergänzungsbedarf von 700 Personen. Die Kosten dafür werden letztlich davon abhängen, in welchem Verhältnis ehrenamtliche und hauptamtliche Rettungssanitäter ausgebildet werden und tatsächlich zum Einsatz gelangen.
    Zu begrüßen sind nach unserer Auffassung die flexiblen Möglichkeiten des Einstiegs aus anderen Heil-hilfsberufen. Die Ausbildung im Rahmen der Feuerwehr, der Bundeswehr, der Polizei wird ebenso angerechnet wie die der übrigen Heilhilfsberufe. Geklärt werden sollte allerdings auch im Rahmen der jeweiligen Berufsbilder die Möglichkeit zum späteren Umstieg der Rettungssanitäter in andere Heilhilfsberufe. Für heute ehrenamtliche Rettungssanitäter, die hauptamtlich werden wollen, gilt eine großzügige Übergangsregelung. Denn sie müssen nur ihre 520-
    Stunden-Ausbildung vor dem Inkrafttreten des Gesetzes begonnen und 2 000 Stunden Dienst erledigt haben. Daneben sollen weiterhin die ehrenamtlichen Rettungshelfer und Rettungssanitäter ihre Hilfe ausüben können.
    Noch ein Wort zur Berufsbezeichnung. Hier sind wir als Fraktion völlig offen. Das Ministerium hat angesichts des Fortbestehens der 520-Stunden-Rettungssanitäter — wie ich sie einmal nennen möchte — und angesichts der nunmehr zweijährigen Ausbildung für den neuen hauptamtlichen Rettungssanitäter den Begriff des Rettungsassistenten in das Gesetz hineingeschrieben. Es hat aber gleichzeitig deutlich gemacht, daß es an diesem Punkt für jede andere
    Bezeichnung und für jede Diskussion offen ist. Ich selber habe vor mehr als zwei Jahren den Begriff des staatlich geprüften Rettungssanitäters als Berufsbezeichnung vorgeschlagen und glaube, daß es im Hinblick auf die Motivierung der ehrenamtlichen Rettungssanitäter hilfreich sein könnte, auch den hauptamtlichen, voll ausgebildeten Rettungssanitäter einen Rettungssanitäter — mit staatlicher Anerkennung — zu nennen. Der Begriff des Rettungsassistenten hebt demgegenüber die Ausbildungsunterschiede hervor. Die Berufsbezeichnung ist in der Praxis meines Erachtens aber nicht von Bedeutung, da beide gemeinsam auf Rettungstransportwagen und Notarztwagen fahren sollen.
    Zum Schluß ein Dank an Frau Minister Süssmuth. Sie hat unser Drängen nach Schaffung eines Rettungssanitätergesetzes energisch aufgegriffen. Dank sagen möchte ich aber auch den Beamten im zuständigen Ressort, hier vor allen Dingen Herrn Kurtenbach, die sich große Mühe bei der Vorbereitung und Ausarbeitung des Gesetzentwurfs gemacht haben. Wir hoffen auf eine zügige Beratung, damit bald das Ende einer über 15jährigen Diskussion erreicht wird. Wir hoffen, daß mit der verbesserten Ausbildung der hauptamtlichen Rettungssanitäter oder Rettungsassistenten Qualität und Wirksamkeit der medizinischen Erstversorgung am Unfallort weiter ansteigen wird. Gerade die ersten Minuten der Versorgung sind oft von ausschlaggebender Bedeutung für das Ausmaß der Behandlung im Krankenhaus und für mögliche Unfallfolgeschäden. Wir hoffen daher, meine Damen und Herren, daß auch Sie aus den anderen Fraktionen die zügige Beratung dieses Gesetzes unterstützen werden.
    Lassen Sie mich zum Schluß allen Notärzten, allen Rettungssanitätern, allen Rettungshelfern und allen im Unfallwesen Tätigen unseren herzlichen Dank sagen und lassen Sie uns sie alle zur Mitdiskussion über diesen Gesetzentwurf einladen.
    Vielen Dank.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



Rede von Dr. Annemarie Renger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Abgeordnete Wittich.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Berthold Wittich


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion begrüßt grundsätzlich die Tatsache, daß heute der Entwurf eines Gesetzes über den Beruf der Rettungsassistentin und des Rettungsassistenten in den geregelten Gesetzgebungsprozeß einmündet. Dieser Schritt ist längst fällig, ja geradezu überfällig. Wir dürfen nicht mehr weiter hinnehmen, daß gerade dort, wo es um die Rettung des menschlichen Lebens und die Betreuung lebensgefährlich Verletzter, um die Transportbegleitung Schwerkranker geht, die Hilfe nicht angemessen und ausreichend ist, weil das zuständige Personal nicht umfassend genug ausgebildet worden ist.
    Frauen und Männer im Rettungsdienst müssen durch eine qualifizierte Ausbildung zu einem starken Glied der Rettungskette werden, zu einem verlängerten Arm des Notarztes und zu einem fachlich versierten Partner im Team. Das liegt nicht zuletzt und vor



    Wittich
    allem im Interesse der Menschen, die sich in einer großen Notlage befinden und dringend der Hilfe bedürfen, im Interesse der Kranken und Verletzten nämlich. Nach den Erkenntnissen maßgeblicher Wissenschaftler — das darf ich hier ergänzend anmerken — kann die Zahl der Unfalltoten in erheblichem Maße verringert werden, wenn nach den Gesichtspunkten der modernen Notfallmedizin ausgebildetes Personal zur Verfügung steht.
    Der vorliegende Entwurf greift in mehreren Punkten wesentliche Zielsetzungen und Regelungen eines Gesetzentwurfes der sozialliberalen Koalition aus dem Jahre 1973 auf. Dieser Gesetzentwurf scheiterte jedoch damals am Widerstand der Länder und Kommunen wegen der in diesem Zusammenhang befürchteten Kostenentwicklung. Der jetzige Gesetzentwurf nimmt einige Strukturmerkmale der damaligen Initiative auf, so auch die zwei Jahre umfassende Ausbildung.
    Wir begrüßen, daß die Auszubildenden einen zweijährigen Lehrgang absolvieren müssen. Die Dauer von zwei Jahren ist für uns das Minimum. In diesem Zusammenhang kann nicht nachdrücklich genug hervorgehoben werden — und da pflichte ich Ihnen bei, Herr Kollege Werner — : Nur eine qualifizierte Ausbildung sichert die Qualität des Rettungsdienstes! Die Männer und Frauen, die unter erschwerten Bedingungen eine besondere Leistung für die Allgemeinheit erbringen, können ihrer verantwortungsvollen Aufgabe nur nachgehen, wenn ihre Arbeit auf der Grundlage einer optimalen Ausbildung erfolgt. Wer nicht die Möglichkeit erhält, sich umfassende Kenntnisse für eine ausreichende Versorgung von Notfallpatienten zu erwerben, kann die mit Recht in der Öffentlichkeit erhobene Forderung einer verbesserten Betreuung und Transportbegleitung lebensgefährlich Verletzter oder Erkrankter nicht erfüllen. Wenn wir mehr Menschenleben retten wollen, dürfen wir den im Rettungsdienst Tätigen nicht die Qualifikationen vorenthalten, die zur Wahrnehmung dieser Aufgabe einfach notwendig sind.
    Die Ausbildung muß eine gründliche theoretische und praktische Unterweisung enthalten. Zum Ausbildungsprogramm sollte die Kenntnis aller Maßnahmen gehören, die für die Wiederherstellung und Aufrechterhaltung der vitalen Körperfunktionen notwendig sind. Das ist meines Erachtens klar umrissen auch in den Zielsetzungen des vorliegenden Entwurfs herausgearbeitet worden. Die Auszubildenden müssen befähigt werden, unmittelbar vor Ort und beim Transport die Entscheidungen zu treffen, die erhebliche Konsequenzen für die Überlebenschancen von Unfallopfern und lebensbedrohlich Erkrankten haben.
    Größte Bedenken erheben wir allerdings gegen eine zu starke Verschulung der Ausbildung. Es widerspricht einfach den Gesetzen der Lernpsychologie, aber auch unseren persönlichen Erfahrungen, soweit wir mit Lernen und Lehren in Berührung gekommen sind, im ersten Jahr der theoretischen Unterweisung in der Schule eindeutig den Vorrang einzuräumen und diese Phase mit der Prüfung abzuschließen. Ein sinnvoll abgestufter Lernprozeß im Wechsel zwischen Schule, Klinik und Rettungsdienstpraktikum wird eine bessere Verzahnung von Theorie und Praxis gewährleisten. Andernfalls besteht die Gefahr, daß die Schülerinnen und Schüler die Motivation zum Lernen und den Antrieb verlieren, sich in ihrem Wissen und Können weiterzuentwickeln. Den Schülern muß die Chance gegeben werden, das erlernte Wissen der jeweiligen Ausbildungsstufe auch in der Praxis anzuwenden. Die Prüfung gehört logischerweise ans Ende der zweijährigen Ausbildung. Die Placierung der Prüfung zwischen dem theoretischen und praktischen Teil macht einfach keinen Sinn. Sie führt geradewegs zu einer Abwertung der praktischen Ausbildung. Ich glaube, wir sollten nicht zulassen, daß die Auszubildenden in der zweiten Phase die Rolle einer billigen Aushilfskraft übernehmen müssen.

    (Beifall bei der SPD)

    Die Verschulung der Ausbildung ist im übrigen auch unter einem anderen Aspekt problematisch. Sie führt zu Nachteilen für den Sozialstatus der Auszubildenden. Auch die Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr hat wiederholt auf die negativen Konsequenzen dieser Position hingewiesen: Schülerinnen und Schüler erhalten keine angemessene Vergütung und werden möglicherweise zu Schulgeldzahlungen verpflichtet. Das ist für uns nicht akzeptabel.

    (Beifall bei der SPD)

    Deshalb fordern wir eindeutige Regelungen, die die Verpflichtung zu Schulgeldzahlungen ausschließen und den Status des Auszubildenden sozial und rechtlich absichern.
    Wir unterstützen selbstverständlich das Anliegen, den im Rettungsdienst tätigen Frauen und Männern, die eine 520-Stunden-Ausbildung erfolgreich abgeschlossen haben, durch Fortbildung den beruflichen Aufstieg zu ermöglichen.
    Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt darüber hinaus die Möglichkeit, den haupt- und ehrenamtlichen Sanitäterinnen und Sanitätern die Berufsbezeichnung „Rettungsassistentin/Rettungsassistent" zuzuerkennen, wenn diese eine 2 000 Stunden umfassende Tätigkeit im Rettungsdienst nachweisen.
    Wir sollten im weiteren Verfahren — ich bin Ihnen, Herr Werner, sehr dankbar, daß Sie das Problem auch aufgegriffen haben — , vor allem in den Ausschußberatungen, untersuchen, ob das Wort „Rettungsassistent/Rettungsassistentin" dem neuen Berufsbild gerecht wird oder ob es nicht besser durch den in der Öffentlichkeit und im Selbstverständnis der Betroffenen verankerten Terminus „Rettungssanitäter/Rettungssanitäterin" ersetzt werden sollten. Wir sind hier offen und bereit, mit Ihnen gemeinsam eine Lösung herbeizuführen.
    Wir erheben keine Bedenken gegen die im Entwurf enthaltene Möglichkeit des Seiteneinstiegs für Krankenschwestern, Krankenpfleger, für Krankenpflegehelferinnen und Krankenpflegehelfer. Das nimmt uns allerdings auch in die Pflicht — auch hier gibt es Konsens, Herr Werner — , in Zukunft darüber nachzudenken, inwieweit auch Krankenpflegeberufe für Sanitäter und Sanitäterinnen geöffnet werden, die möglicherweise auf Grund ihrer physischen Konstitution ihrem Beruf nicht mehr nachgehen können.



    Wittich
    Ich fasse zusammen: Dieser Gesetzentwurf ist ein Schritt nach vorn. Er gibt uns die Chance, speziell in diesem Bereich eine grundlegende Reform des Gesundheitswesens zu verwirklichen. Das schulden wir den Männern und Frauen, die ein hohes Maß an Idealismus und Einsatzbereitschaft in diesen Dienst an der Gemeinschaft und am Nächsten einbringen. Das schulden wir den Männern und Frauen, die in der Ausübung ihres Berufes immer wieder an die Grenzen physischer und psychischer Belastbarkeit geführt werden. Das sind wir den Menschen schuldig, die nicht selten zwölf Stunden schwerste Arbeit leisten, täglich Dienst verrichten und ständig für den Einsatz im Rettungsdienst bereit sein müssen.

    (Beifall bei der SPD)

    Meine Damen und Herren, erlauben Sie mir noch eine abschließende Bemerkung. Wir Sozialdemokraten sind bereit, mit Ihnen gemeinsam über den besten Weg zu beraten, damit wir das Ziel erreichen: eine gesetzliche Grundlage, die der Gesundheit dient und die im Rettungsdienst tätigen Frauen und Männer durch einen anerkannten Ausbildungsberuf fachlich und sozial absichert.

    (Beifall bei der SPD)