Rede von
Dr.
Franz-Hermann
Kappes
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit der Vorlage eines Gesetzes zur Bildung von Jugend- und Auszubildendenvertretungen in den Verwaltungen tragen wir dem Umstand Rechnung, daß die Zahl der zur bisherigen Jugendvertretung wahlberechtigten Minderjährigen in den letzten Jahren immer mehr zurückgegangen ist. Das liegt, wie Sie wissen, vor allem an den längeren Schulzeiten. Immer weniger zur Berufsausbildung Beschäftigte konnten von den Jugendvertretungen betreut werden. Zugleich war die Zahl der Jugendvertretungen selbst stark rückläufig.
Wir wollen daher nicht nur den jüngeren, sondern auch den schon etwas älteren Auszubildenden bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres eine gemeinsame Vertretung ihrer besonderen Belange gegenüber dem Personalrat gewährleisten.
Ich sage: gegenüber dem Personalrat. Denn wir halten an der bewährten Konzeption des Bundespersonalvertretungsgesetzes fest, nach der die Jugendvertretung kein selbständiges und gleichberechtigt neben dem Personalrat stehendes Organ, sondern in erster Linie Gesprächspartner des Personalrates ist.
Den volljährigen Auszubildenden soll ihr bisheriges Wahlrecht zum Personalrat aber nicht etwa genommen werden. Damit haben wir uns für eine Lösung entschieden, die sich schon in den Ländern Bayern und Nordrhein-Westfalen bewährt hat und neuerdings auch in Hessen gilt.
Eine andere Regelung hätte bedeutet, daß die älteren Auszubildenden wichtige Einflußmöglichkeiten verloren hätten und sie gegenüber anderen Beschäftigten gleichen Alters benachteiligt worden wären.
Im übrigen, meine Damen und Herren, sind wir uns durchaus im klaren darüber, daß man zum Thema Jugend- und Auszubildendenvertretungen noch verschiedene weitere Fragen diskutieren kann. Zunächst war es uns aber wichtig, das Gesetz im Grundsatz einzubringen, damit die neuen Jugend- und Auszubildendenvertretungen rechtzeitig bis zum Ablauf der von uns gesetzlich verlängerten Amtszeiten der derzeitigen Vertretungen nach dem neuen Recht gewählt werden bzw. gewählt sein können.
Als Berichterstatter der CDU/CSU-Fraktion plädiere ich nach Abstimmung mit unserer Arbeitsgruppe dafür, daß wir in den Ausschußberatungen insbesondere noch einmal gemeinsam die Vor- und Nachteile eines Beginns der nachfolgenden Wahlzeiten im Herbst oder Frühjahr vorurteilsfrei erörtern und möglichst auch — durch eine nur kleine Änderung — die Auszubildenden in der Krankenpflege wieder in den Geltungsbereich des Personalvertretungsrechts einbeziehen, aus dem sie mit der Novellierung des Krankenpflege- und Hebammengesetzes — wie ich annehme, wohl ungewollt — herausgefallen sind.
Darüber hinaus, meine Damen und Herren, wird es allerdings sinnvoll sein, diese Novelle — es kommt
noch eine weitere — nicht mit Zusätzlichem zu befrachten, weil sonst im Hinblick auf die Beratungen im Bundesrat kaum mit einer rechtzeitigen Verabschiedung gerechnet werden könnte. In diesem Sinne legen wir Ihnen also einen Gesetzentwurf vor, meine Damen und Herren, der nach unserer Auffassung einen wichtigen Schritt voran bei der Anpassung der Beteiligungsrechte in den öffentlichen Verwaltungen an gewandelte Umstände und Erfordernisse unserer Zeit bedeutet.
Ich bitte Sie, den Entwurf zur weiteren Behandlung in die Ausschüsse zu überweisen. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.