Rede von
Richard
Stücklen
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Ich erteile das Wort dem Beauftragten des Bundesrats, Herrn Professor Dr. Knies.
Minister Dr. Knies , Beauftragter des Bundesrates: Herr Präsident! Verehrte Damen! Meine Herren! Wenn der Bundesrat beim Deutschen Bundestag einen Gesetzentwurf einbringt, so schuldet er diesem Hohen Haus wenigstens ein paar Sätze der Begründung. Als Beauftragter des Bundesrats will ich deshalb mit einigen Bemerkungen verdeutlichen, was Anlaß und Ziel der Gesetzesinitiative des Bundesrats sind.
Ziel des Gesetzentwurfs ist die Streichung des § 17 Abs. 4 a Satz 2 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes. Diese Bestimmung sieht vor, daß — ich zitiere — die „Kosten des theoretischen Teils der Ausbildung" für die Krankenpflege- und therapeutischen Berufe nur bis zum 31. Dezember 1988 im Pflegesatz zu berücksichtigen sind.
Bis zum Jahresende ist also die volle Finanzierung der Ausbildungskosten über den Pflegesatz klar und gesichert. Aber was geschieht danach? Was passiert ab 1. Januar 1989 mit den „Kosten des theoretischen Teils der Ausbildung", was immer das sein mag?
Das Gesetz sagt ja nur negativ, daß sie nicht mehr über den Pflegesatz finanziert werden sollen. Aber wer sie tragen soll, das sagt das Gesetz nicht ausdrücklich.
Nun wird die Auffassung vorgetragen, es seien die Länder, die ab 1. Januar 1989 diese Kosten zu tragen hätten.
Es wird sogar behauptet, die Übertragung der Finanzierungsaufgabe auf die Länder sei mit deren Zustimmung durch das Krankenhaus-Kostendämpfungsgesetz von 1981 geschehen.
Ich will deshalb daran erinnern, daß der Bundesrat schon 1981 im Zusammenhang eben mit dem Krankenhaus-Kostendämpfungsgesetz in einem Beschluß vom 28. Mai dieser Auffassung der Bundesregierung ausdrücklich und nachdrücklich widersprochen hat. Und an diesem Widerspruch hat sich bis heute nichts geändert. Der Bundesrat konnte 1981 dem Krankenhaus-Kostendämpfungsgesetz zustimmen, weil das Gesetz die Frage, wer denn nun die Kosten des „theoretischen Teils der Ausbildung" ab 1. Januar 1989 tragen solle, gerade nicht geregelt hat, sondern offenließ. Auch darauf hat der Bundesrat in dem erwähnten Beschluß ausdrücklich hingewiesen.