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ID1107808600

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 11/78 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 78. Sitzung Bonn, Freitag, den 6. Mai 1988 Inhalt: Tagesordnungspunkt 24: a) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz) (Drucksache 11/ 2237) b) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Reichsversicherungsordnung (Drucksache 11/280) c) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (Drucksache 11/1623) d) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einordnung der Vorschriften über die Meldepflichten des Arbeitgebers in der Kranken- und Rentenversicherung sowie im Arbeitsförderungsrecht und über den Einzug des Gesamtsozialversicherungsbeitrags in das Vierte Buch Sozialgesetzbuch — Gemeinseme Vorschriften für die Sozialversicherung — (Drucksache 11/2221) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 5: Erste Beratung des von der Abgeordneten Frau Unruh und der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Finanzierung einer besseren Pflege (Bundespflegegesetz) (Drucksache 11/1790 [neu]) Dr. Blüm CDU/CSU 5273 D Dreßler SPD 5281 A Dr. Blüm CDU/CSU (Erklärung nach § 30 GO) 5287 C Dreßler SPD (Erklärung nach § 30 GO) . 5288 A Cronenberg (Arnsberg) FDP 5288 A Frau Wilms-Kegel GRÜNE 5292 D Günther CDU/CSU 5296 B Egert SPD 5299 B Seehofer CDU/CSU 5303 B Frau Unruh GRÜNE 5306B, 5324 A Dr. Thomae FDP 5308 A Heyenn SPD 5309 D Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU . . . 5311D Dr. Knies, Minister des Landes Niedersachsen, Beauftragter des Bundesrates . . . 5314 C Jaunich SPD 5316A Wüppesahl fraktionslos 5318D Zink CDU/CSU 5320 B Haack (Extertal) SPD 5321 D Dr. Blüm, Bundesminister BMA 5324 B Nächste Sitzung 5325 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 5327* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 5327* C Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 78. Sitzung. Bonn, Freitag, den 6. Mai 1988 5273 78. Sitzung Bonn, den 6. Mai 1988 Beginn: 9.03 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein * 6. 5. Dr. Ahrens * 6. 5. Dr. Bangemann 6. 5. Frau Beck-Oberdorf 6. 5. Becker (Nienberge) 6. 5. Frau Blunck * 6. 5. Böhm (Melsungen) * 6. 5. Büchner (Speyer) * 6. 5. Bühler (Bruchsal) * 6. 5. Catenhusen 6. 5. Frau Conrad 6. 5. Daweke 6. 5. Dr. Dregger 6. 5. Frau Fischer * 6. 5. Frau Flinner 6. 5. Gallus 6. 5. Gattermann 6. 5. Frau Geiger 6. 5. Geis 6. 5. Dr. Geißler 6. 5. Dr Götz 6. 5. Dr. Hauff 6. 5. Dr. Haussmann 6. 5. Frhr. Heeremann von Zuydtwyck 6. 5. Hiller (Lübeck) 6. 5. Dr. Hitschler * 6. 5. Ibrügger 6. 5. Jansen 6. 5. Jungmann 6. 5. Klein (Dieburg) 6. 5. Klein (München) 6. 5. Dr. Klejdzinski 6. 5. Leidinger 6. 5. Lemmrich * 6. 5. Link (Diepholz) 6. 5. Frau Luuk * 6. 5. Meyer 6. 5. Dr. Müller * 6. 5. Dr. Neuling 6. 5. Niegel * 6. 5. Frau Pack * 6. 5. Pfeifer 6. 5. Dr. Probst 6. 5. Reddemann * 6. 5. Regenspurger 6. 5. Reuschenbach 6. 5. Dr. Riedl (München) 6. 5. Ronneburger 6. 5. Roth (Gießen) 6. 5. Frau Rust 6. 5. Dr. Scheer * 6. 5. Scheu 6. 5. Schmidt (München) * 6. 5. von Schmude * 6. 5. Dr. Schneider (Nürnberg) 6. 5. Schreiner 6. 5. Schröer (Mülheim) 6. 5. Frau Simonis 6. 5. Steiner * 6. 5. Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Uelhoff 6. 5. Dr. Unland * 6. 5. Dr. von Wartenberg 6. 5. Wimmer (Neuss) 6. 5. Wissmann 6. 5. Würtz 6. 5. Zierer * 6. 5. Dr. Zimmermann 6. 5. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 29. April 1988 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen: Gesetz über die Anpassung der Renten der gesetzlichen Rentenversicherung und der Geldleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung im Jahre 1988 Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen Gesetz zur Änderung der Strafprozeßordnung Gesetz zur Ausführung zwischenstaatlicher Anerkennungs- und Vollstreckungsverträge in Zivil- und Handelssachen (Anerkennungs- und Vollstreckungsausführungsgesetz - AVAG) Gesetz zu dem Übereinkommen vom 10. April 1984 über den Beitritt der Republik Griechenland zu dem am 19. Juni 1980 in Rom zur Unterzeichnung aufgelegten Übereinkommen über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht Gesetz zu der Änderung vom 16, Oktober 1985 des Übereinkommens vom 3. September 1976 über die Internationale Seefunksatelliten-Organisation (INMARSAT-Übereinkommen) Gesetz zu dem Dritten Protokoll vom 12. Mai 1987 zur Änderung des Vertrages vom 27. Oktober 1956 zwischen der Bundesrepublik Deutschland, der Französischen Republik und dem Großherzogtum Luxemburg über die Schiffbarmachung der Mosel Gesetz zu dem Übereinkommen vom 11. Dezember 1987 zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und dem Königreich Belgien, der Bundesrepublik Deutschland, der Italienischen Republik, dem Königreich der Niederlande und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland über Inspektionen in bezug auf den Vertrag zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken über die Beseitigung ihrer Flugkörper mittlerer und kürzerer Reichweite Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu nachstehenden Vorlagen absieht: Rechtsausschuß Drucksache 10/5012 Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Drucksache 11/841 Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß sie die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen haben: Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 11/2089 Nr. 3-8 Ausschuß für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit Drucksache 11/1895 Nr. 2.35 Ausschuß für Verkehr Drucksache 11/929 Nr. 2.28 Drucksache 11/1107 Nr. 2.11 Drucksache 11/1707 Nr. 29 Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 11/779 Nr. 2.55 Drucksache 11/1365 Nr. 3.30 Drucksache 11/1656 Nr. 3.39 Anlagen zum Stenographischen Bericht
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Karl Becker


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Nein, diese Initiative ist nicht irgendwo eingeschlafen, sie ist nach wie vor im Gespräch. Und hier sind die Dinge, die in die Weiterentwicklung gehen. Nur würde ich bevorzugen, daß die Bürger jetzt schon erkennen, daß das Rauchen eben besonders gesundheitsgefährdend ist. Und hier begrüße ich die Initiative in unserem Ausschuß, daß wir für die ersten zwei Stunden der Vor-
    und Nachmittagssitzungen das Rauchen bei uns im Ausschuß eingestellt haben. Dies sind die Maßnahmen, die beispielgebend sind.

    (Egert [SPD]: „Unter unserem Vorsitzenden! ")

    — Unter dem Vorsitz von Herrn Egert.
    Ich möchte nun die besonderen Maßnahmen nennen, die zu einer entsprechenden Förderung der Gesundheit führen können: Kurse zur Raucherentwöhnung, Ernährungsberatung und auch zur Streßbewältigung.
    Neu eingeführt wird ein Gesundheits-Check-up. Ab dem 35. Lebensjahr kann sich jeder Versicherte jedes zweite Jahr zur Vorbeugung auf Herz-, Kreislauf-, Bluthochdruck-, Nieren- und Zuckerkrankheit untersuchen lassen. Hierzu gehört auch die Beratung des Patienten über die Ergebnisse. Denn über 50 % der Todesfälle in unserem Land sind die Folge der genannten Krankheiten. Hier können Tod, aber auch Siechtum durch rechtzeitige Vorsorge und Behandlung hinausgeschoben werden.
    Die Zahngesundheit wird jetzt schon in frühem Kindes- und Jugendalter besonders gefördert, und zwar durch die Einführung der Zahnkrankheitsprophylaxe. Der frühe Beginn dieser Maßnahmen ist besonders wichtig; denn der Zahnzustand in unserer Bevölkerung hat sich in den letzten Jahrzehnten massiv verschlechtert.

    (Frau Garbe Wenn bei den Musterungsuntersuchungen nur noch 1 % aller jungen Männer über ein völlig gesundes Gebiß verfügt, dann zeigt sich hier diese Schwachstelle in besonderem Maße. Mit mehr Zahnpflege, Vorbeugung und rechtzeitiger konservierender Behandlung von kleinen Schäden wird auf Dauer mehr Zahngesundheit und damit auch eine Kostenentlastung der Krankenversicherung erreicht. Zahnersatz, die teuerste Zahnbehandlung, kann damit hinausgeschoben werden. Der rechtzeitige Gang des Patienten in jedem Jahr zum Zahnarzt zur Überprüfung bringt dem Versicherten weiteren Vorteil. Das gilt auch über das 25. Lebensjahr hinaus. Herr Dreßler, dies müßten Sie in Ihrem Referat entsprechend verbessern. Benötigt der Patient jedoch einen Zahnersatz, erhält er dann nach laufender Kontrolle nach fünf Jahren auch einen höheren Zuschuß, um 10 %, nach zehn Jahren sogar um 15 %. Beim vollwertigen Gebiß in einfacher, solider Ausführung erhält der Patient dann 70 % bzw. 75 Zuschuß zu diesem Zahnersatz. Derzeit sind es ca. 80 % . So zahlt sich Prophylaxe auch bei den Versicherten aus. Die Versicherten sollten sich daher durch Diffamierungskampagnen — auch heute morgen von der Opposition — über die Kosten nicht verunsichern lassen. (Egert [SPD]: Nun sagen wir die Wahrheit, und dann — — )

    Die Vorsorgeuntersuchungen für Kinder werden vom 4. auf das 6. Lebensjahr erweitert. Aus präventiver Sicht erscheint dies besonders sinnvoll, um die Früherkennung von Hör- und Sehstörungen, Sprach-



    Dr. Becker (Frankfurt)

    fehlern und Haltungsschäden ist für die rechtzeitige und dadurch günstige Behandlungsmöglichkeit und für die Weiterentwicklung des Kindes besonders wichtig. Eltern sind auch für eine Früherkennungsuntersuchung vor Beginn der Schule als eines neuen Lebensabschnittes besonders aufgeschlossen.
    Erstmals sollen sozialpädiatrische Zentren in das Leistungsrecht der Krankenkassen mit aufgenommen werden. Sie dienen der Früherkennung und Frühtherapie von Schädigungen und Störungen im Kindesalter. Hier ist oft eine ganze Reihe von gezielten integrierten medizinischen, psychologischen, pädagogischen und sozialen Maßnahmen notwendig. Bisher werden sie zumeist nur in fachübergreifend arbeitenden sozialpädiatrischen Zentren angeboten. Um den grundsätzlichen Vorrang der ambulanten Versorgung durch niedergelassene Kassenärzte auch in diesem Bereich zu unterstreichen, werden in Zukunft in Gesamtverträgen zwischen der KV und den Kassenverbänden auch Vergütungen für nicht-ärztliche Leistungen im Rahmen sozialpädiatrischer und sozialpsychiatrischer Tätigkeit der niedergelassenen Ärzte vereinbart. Ich halte dies auch für einen wichtigen Schritt in der Besserung dieser Zustände.
    Die schon bestehenden sozialpsychiatrischen Institutsambulanzen sollen durch eine Neuordnung, d. h. eine direkte Finanzierung durch die Krankenkassen, in ihrer Wirksamkeit verstärkt werden. Die Behandlung in diesen Ambulanzen ist aber auf diejenigen Versicherten auszurichten, die wegen der Art, der Schwere oder der Dauer ihrer Erkrankung oder wegen zu großer Entfernung von dem nächst erreichbaren Arzt auf die Behandlung in diesen Einrichtungen angewiesen sind.
    Aus Zeitgründen kann ich leider nicht auf weitere vorbeugende gesundheitsschützende Maßnahmen eingehen, wie Mütterkuren, insbesondere auch Müttergenesungskuren, die Mutter-Kind-Kuren, die Gesundheitsuntersuchungen zur Früherkennung der Krebserkrankungen. Letztere gibt es heute schon; sie werden aber von unserer Bevölkerung immer weniger wahrgenommen,

    (Frau Unruh [GRÜNE]: Weil sie Angst vor dieser Untersuchung haben!)

    nur noch von 30 % der Frauen und nur noch von 10 der Männer. Jetzt wird versucht, durch eine günstige Koordinierung und Zusammenlegung der angebotenen Untersuchungsmöglichkeiten eine bessere Wirkung zu erreichen.
    Unser Reformkonzept sieht auch bei der Nachsorge und der Rehabilitation eine Verbesserung der Kassenleistungen vor. Die Bedeutung der Rehabilitation für das Leistungsrecht der gesetzlichen Krankenversicherung wird besonders herausgestellt.

    (Günther [CDU/CSU]: Auch Reform!)

    — Auch Reform, jawohl. Rehabilitationsmaßnahmen sind besonders wichtig im Hinblick auf die neu eingeführte Leistung bei der ambulanten Schwerpflegebedürftigkeit. Denn durch Rehabilitationsmaßnahmen kann Pflegebedürftigkeit vermieden oder vermindert werden. Die Bestimmungen über die ambulanten Rehabilitationskuren und über die stationären Rehabilitationskuren werden eindeutiger gefaßt. Sie geben damit auch den Institutionen und Einrichtungen, die sich damit befassen, eine vernünftige Grundlage.
    Die Einführung des Medizinischen Dienstes hat vor allem in Ärztekreisen große Kritik hervorgerufen, während Krankenkassen und Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen dies seit längerem fordern. Der jetzige Vertrauensärztliche Dienst, bei den Landesversicherungsanstalten angesiedelt, wird als Arbeitsgemeinschaft wieder bei den Krankenkassen, wo er auch hingehört, eingerichtet. Für seine Aufgaben werden in den Richtlinien Anhaltspunkte für die Auswahl der erforderlichen Fälle aufgenommen. Es ist keine Institution, die die Kranken irgendwie in besonderer Weise aufnehmen soll, um sie dort entsprechenden Drangmaßnahmen und Drangsalen auszusetzen, im Gegenteil: Hier soll durch rechtzeitige Rehabilitation eine Verbesserung der Versorgung erreicht werden.
    Die Krankenkassen sollen den Medizinischen Dienst außerdem für allgemeinmedizinische Fragen der gesundheitlichen Versorgung, für Vertragsverhandlungen mit den Leistungserbringern und für Beratungen in den gemeinsamen Ausschüssen der Ärzte und Krankenkassen zu Rate ziehen. Über diesen Medizinischen Dienst als sogenannte Mammutbehörde und seine Kosten gab es gezielte Horrormeldungen. Sie gehören zu den zahlreichen Diffamierungskampagnen vor allem von Leistungserbringerseite.
    Zu den Diffamierungskampagnen mit der gezielten Verunsicherung der Patienten — was das Bedauerlichste dabei ist — gehören auch die Meldungen über den „gläsernen Patienten", die auch von Ihnen, Herr Dreßler, heute morgen wieder aufgenommen worden sind.

    (Dreßler [SPD]: Lieber Herr Kollege, ich habe dieses Wort nicht in den Mund genommen! Sie waren augenscheinlich nicht anwesend!)

    — Dann war es von dem Nachfolger.
    Es ist jedem Einsichtigen sofort klar, daß eine Organisation wie die gesetzliche Krankenversicherung mit über 55 Millionen Versicherten für die Erbringung einer effizienten und effektiven Leistung ohne die modernen technischen Mittel nicht auskommen kann, die heute bereits in Kleinunternehmen gang und gäbe sind.

    (Zustimmung bei der CDU/CSU)

    Zu den Aufgaben der gesetzlichen Krankenversicherung gehört es auch, die Leistungen und die Kosten transparent zu gestalten. Bei den Daten im Bereich einer Krankenversicherung handelt es sich um sensible Daten. Daher müssen die Vorschriften des Datenschutzes besonders beachtet werden. Die Zusammenführung der Daten in diesem Bereich kann nur unter Einhaltung der Vorschriften zugleich mit der Festlegung der genauen Aufgabe erfolgen, für die die Daten gebraucht werden, einschließlich der Löschungsfristen. In diesem Reformgesetz sind nach mehrfacher Konsultation mit dem Datenschutzbeauftragten des Bundes die genauen Festlegungen getroffen worden. Hier bedeutet dies, daß der Patient in



    Dr. Becker (Frankfurt)

    jedem Fall vor einer solchen Offenlegung seiner persönlichen Probleme und seiner persönliche Daten zu schützen ist.
    Bei den Gruppen, die diese Diffamierungen in die Welt setzen und sie auch heute noch verbreiten, kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, daß dies erfolgte, um eine Wirtschaftlichkeitsprüfung bei Leistungserbringern von vornherein ineffizient zu machen. Die gesetzliche Krankenversicherung und damit auch alle Leistungserbringer unterliegen dem besonderen Wirtschaftlichkeitsgebot. Daher sind Wirtschaftlichkeitsprüfungen erforderlich. Denn Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein. Sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht übersteigen. Dies ist die obere Maxime im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Die Prüfungen werden von gemeinsamen Prüfungs- und Beschwerdeausschüssen der Ärzte und Krankenkassen nach genau vereinbarten Verfahren, nach Durchschnittswerten bei Überschreitung von Richtgrößen, auch nach Stichproben vorgenommen. Prüfungen ähnlicher Art gab es schon immer. Sie gewinnen aber eine besondere Bedeutung durch die Möglichkeiten der Datenverarbeitung.
    Von Versichertenverbänden wird in der Kritik häufig behauptet, daß nur die Versicherten von diesem Gesetz belastet würden, während die Leistungserbringer nur unwesentlich beteiligt würden.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Das ist falsch!)

    Der lautstarke Protest aller Leistungserbringer beweist schon, daß diese Behauptung nicht stimmen kann. Wer sich die Mühe macht, einmal die einzelnen Vorschriften auf die jeweiligen Belastungen zu prüfen, wird erkennen, daß zwar zu Beginn die Versicherten proportional mehr belastet werden; die Maßnahmen bei den Leistungserbringern kommen aber wegen einer nicht zu ändernden Vorlaufzeit etwas später voll zum Tragen. So wird sich dann bald ein ausgewogenes Verhältnis einstellen. Dies ist zur Akzeptanz in der Bevölkerung auch besonders wichtig.
    In den neuen Regelungen gibt es Möglichkeiten, daß die Selbstverwaltung Modelle schafft, um Leistungen, Maßnahmen, Verfahren zu erproben. Diese Erprobungsregelungen sind auf längstens fünf Jahre befristet. Hierzu zählen Kostenerstattungsregelung, Beitragsrückzahlungen — alles Maßnahmen zur Gesundheitsförderung, Gesundheitserziehung.
    Auch die Unterstützung der Versicherten bei der Verfolgung von Schadenersatzansprüchen bei der Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen aus Behandlungsfehlern wird ermöglicht.
    Meine Damen und Herren, mit dieser ersten Stufe des Reformgesetzes, dessen weitere Stufen, Herr Heyenn, mit der Neuorganisation der Krankenkassenstrukturen — was Sie gerügt haben — , der Überprüfung der Krankenhausgesetze und einer Lösung der Überkapazitätsfragen noch in dieser Legislaturperiode angegangen werden müssen, wird erreicht, daß wir unser gutes, freiheitlich orientiertes gegliedertes Gesundheitssystem und Versorgungssystem wieder stabilisieren können.
    Ich danke für die Aufmerksamkeit.

    (Beifall bei der CDU/CSU und bei der FDP — Günther [CDU/CSU]: Reform Stück für Stück!)



Rede von Richard Stücklen
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Ich erteile das Wort dem Beauftragten des Bundesrats, Herrn Professor Dr. Knies.
Minister Dr. Knies (Niedersachsen), Beauftragter des Bundesrates: Herr Präsident! Verehrte Damen! Meine Herren! Wenn der Bundesrat beim Deutschen Bundestag einen Gesetzentwurf einbringt, so schuldet er diesem Hohen Haus wenigstens ein paar Sätze der Begründung. Als Beauftragter des Bundesrats will ich deshalb mit einigen Bemerkungen verdeutlichen, was Anlaß und Ziel der Gesetzesinitiative des Bundesrats sind.
Ziel des Gesetzentwurfs ist die Streichung des § 17 Abs. 4 a Satz 2 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes. Diese Bestimmung sieht vor, daß — ich zitiere — die „Kosten des theoretischen Teils der Ausbildung" für die Krankenpflege- und therapeutischen Berufe nur bis zum 31. Dezember 1988 im Pflegesatz zu berücksichtigen sind.
Bis zum Jahresende ist also die volle Finanzierung der Ausbildungskosten über den Pflegesatz klar und gesichert. Aber was geschieht danach? Was passiert ab 1. Januar 1989 mit den „Kosten des theoretischen Teils der Ausbildung", was immer das sein mag?

(Zuruf von der SPD: Sehr richtig! — Seehofer [CDU/CSU]: Das ist in der Koalition genau vereinbart worden!)

Das Gesetz sagt ja nur negativ, daß sie nicht mehr über den Pflegesatz finanziert werden sollen. Aber wer sie tragen soll, das sagt das Gesetz nicht ausdrücklich.
Nun wird die Auffassung vorgetragen, es seien die Länder, die ab 1. Januar 1989 diese Kosten zu tragen hätten.

(Egert [SPD]: Richtig!)

Es wird sogar behauptet, die Übertragung der Finanzierungsaufgabe auf die Länder sei mit deren Zustimmung durch das Krankenhaus-Kostendämpfungsgesetz von 1981 geschehen.
Ich will deshalb daran erinnern, daß der Bundesrat schon 1981 im Zusammenhang eben mit dem Krankenhaus-Kostendämpfungsgesetz in einem Beschluß vom 28. Mai dieser Auffassung der Bundesregierung ausdrücklich und nachdrücklich widersprochen hat. Und an diesem Widerspruch hat sich bis heute nichts geändert. Der Bundesrat konnte 1981 dem Krankenhaus-Kostendämpfungsgesetz zustimmen, weil das Gesetz die Frage, wer denn nun die Kosten des „theoretischen Teils der Ausbildung" ab 1. Januar 1989 tragen solle, gerade nicht geregelt hat, sondern offenließ. Auch darauf hat der Bundesrat in dem erwähnten Beschluß ausdrücklich hingewiesen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Richard Stücklen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Gestatten Sie eine Zwischenfrage? — Herr Abgeordneter Egert, bitte.