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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 11/78 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 78. Sitzung Bonn, Freitag, den 6. Mai 1988 Inhalt: Tagesordnungspunkt 24: a) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz) (Drucksache 11/ 2237) b) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Reichsversicherungsordnung (Drucksache 11/280) c) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (Drucksache 11/1623) d) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einordnung der Vorschriften über die Meldepflichten des Arbeitgebers in der Kranken- und Rentenversicherung sowie im Arbeitsförderungsrecht und über den Einzug des Gesamtsozialversicherungsbeitrags in das Vierte Buch Sozialgesetzbuch — Gemeinseme Vorschriften für die Sozialversicherung — (Drucksache 11/2221) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 5: Erste Beratung des von der Abgeordneten Frau Unruh und der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Finanzierung einer besseren Pflege (Bundespflegegesetz) (Drucksache 11/1790 [neu]) Dr. Blüm CDU/CSU 5273 D Dreßler SPD 5281 A Dr. Blüm CDU/CSU (Erklärung nach § 30 GO) 5287 C Dreßler SPD (Erklärung nach § 30 GO) . 5288 A Cronenberg (Arnsberg) FDP 5288 A Frau Wilms-Kegel GRÜNE 5292 D Günther CDU/CSU 5296 B Egert SPD 5299 B Seehofer CDU/CSU 5303 B Frau Unruh GRÜNE 5306B, 5324 A Dr. Thomae FDP 5308 A Heyenn SPD 5309 D Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU . . . 5311D Dr. Knies, Minister des Landes Niedersachsen, Beauftragter des Bundesrates . . . 5314 C Jaunich SPD 5316A Wüppesahl fraktionslos 5318D Zink CDU/CSU 5320 B Haack (Extertal) SPD 5321 D Dr. Blüm, Bundesminister BMA 5324 B Nächste Sitzung 5325 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 5327* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 5327* C Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 78. Sitzung. Bonn, Freitag, den 6. Mai 1988 5273 78. Sitzung Bonn, den 6. Mai 1988 Beginn: 9.03 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein * 6. 5. Dr. Ahrens * 6. 5. Dr. Bangemann 6. 5. Frau Beck-Oberdorf 6. 5. Becker (Nienberge) 6. 5. Frau Blunck * 6. 5. Böhm (Melsungen) * 6. 5. Büchner (Speyer) * 6. 5. Bühler (Bruchsal) * 6. 5. Catenhusen 6. 5. Frau Conrad 6. 5. Daweke 6. 5. Dr. Dregger 6. 5. Frau Fischer * 6. 5. Frau Flinner 6. 5. Gallus 6. 5. Gattermann 6. 5. Frau Geiger 6. 5. Geis 6. 5. Dr. Geißler 6. 5. Dr Götz 6. 5. Dr. Hauff 6. 5. Dr. Haussmann 6. 5. Frhr. Heeremann von Zuydtwyck 6. 5. Hiller (Lübeck) 6. 5. Dr. Hitschler * 6. 5. Ibrügger 6. 5. Jansen 6. 5. Jungmann 6. 5. Klein (Dieburg) 6. 5. Klein (München) 6. 5. Dr. Klejdzinski 6. 5. Leidinger 6. 5. Lemmrich * 6. 5. Link (Diepholz) 6. 5. Frau Luuk * 6. 5. Meyer 6. 5. Dr. Müller * 6. 5. Dr. Neuling 6. 5. Niegel * 6. 5. Frau Pack * 6. 5. Pfeifer 6. 5. Dr. Probst 6. 5. Reddemann * 6. 5. Regenspurger 6. 5. Reuschenbach 6. 5. Dr. Riedl (München) 6. 5. Ronneburger 6. 5. Roth (Gießen) 6. 5. Frau Rust 6. 5. Dr. Scheer * 6. 5. Scheu 6. 5. Schmidt (München) * 6. 5. von Schmude * 6. 5. Dr. Schneider (Nürnberg) 6. 5. Schreiner 6. 5. Schröer (Mülheim) 6. 5. Frau Simonis 6. 5. Steiner * 6. 5. Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Uelhoff 6. 5. Dr. Unland * 6. 5. Dr. von Wartenberg 6. 5. Wimmer (Neuss) 6. 5. Wissmann 6. 5. Würtz 6. 5. Zierer * 6. 5. Dr. Zimmermann 6. 5. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 29. April 1988 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen: Gesetz über die Anpassung der Renten der gesetzlichen Rentenversicherung und der Geldleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung im Jahre 1988 Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen Gesetz zur Änderung der Strafprozeßordnung Gesetz zur Ausführung zwischenstaatlicher Anerkennungs- und Vollstreckungsverträge in Zivil- und Handelssachen (Anerkennungs- und Vollstreckungsausführungsgesetz - AVAG) Gesetz zu dem Übereinkommen vom 10. April 1984 über den Beitritt der Republik Griechenland zu dem am 19. Juni 1980 in Rom zur Unterzeichnung aufgelegten Übereinkommen über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht Gesetz zu der Änderung vom 16, Oktober 1985 des Übereinkommens vom 3. September 1976 über die Internationale Seefunksatelliten-Organisation (INMARSAT-Übereinkommen) Gesetz zu dem Dritten Protokoll vom 12. Mai 1987 zur Änderung des Vertrages vom 27. Oktober 1956 zwischen der Bundesrepublik Deutschland, der Französischen Republik und dem Großherzogtum Luxemburg über die Schiffbarmachung der Mosel Gesetz zu dem Übereinkommen vom 11. Dezember 1987 zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und dem Königreich Belgien, der Bundesrepublik Deutschland, der Italienischen Republik, dem Königreich der Niederlande und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland über Inspektionen in bezug auf den Vertrag zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken über die Beseitigung ihrer Flugkörper mittlerer und kürzerer Reichweite Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu nachstehenden Vorlagen absieht: Rechtsausschuß Drucksache 10/5012 Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Drucksache 11/841 Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß sie die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen haben: Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 11/2089 Nr. 3-8 Ausschuß für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit Drucksache 11/1895 Nr. 2.35 Ausschuß für Verkehr Drucksache 11/929 Nr. 2.28 Drucksache 11/1107 Nr. 2.11 Drucksache 11/1707 Nr. 29 Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 11/779 Nr. 2.55 Drucksache 11/1365 Nr. 3.30 Drucksache 11/1656 Nr. 3.39 Anlagen zum Stenographischen Bericht
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Richard Stücklen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Das Wort hat der Herr Abgeordnete Seehofer.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Jetzt kommt wieder Sachlichkeit in die Debatte!)



Rede von Horst Seehofer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich fühle mich an eine alte Lebensweisheit aus meiner bayerischen Heimat erinnert: Die lautesten Kühe geben die wenigste Milch.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Wir diskutieren jetzt seit 9 Uhr; seit zweieinhalb Stunden ist die SPD nicht in der Lage,

(Frau Unruh [GRÜNE]: Hormonspritzen sind schlimmer!)

hier vor der deutschen Öffentlichkeit zu sagen, wie sie die Strukturreform im Gesundheitswesen durchführen möchte.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP — Zurufe von der SPD)

Meine Damen und Herren, es ist das Recht der Opposition, Kritik zu üben, aber es ist auch eine Pflicht der
Opposition, selbst die Karten auf den Tisch zu legen
und zu sagen, wie man selbst diese Reform durchführen möchte.

(Dreßler [SPD]: Herr Kollege, haben Sie lesen gelernt oder nicht?)

Herr Egert, Sie haben am 7. Mai 1987 — exakt vor einem Jahr — im Pressedienst Ihrer Fraktion geschrieben, daß Sie die Bundesregierung aus ihrem gesundheitspolitischen Dämmerzustand aufwecken wollen.

(Egert [SPD]: Das werden wir auch tun!)

Hochmut kommt vor dem Fall. Während Sie als SPD noch in Ihrem Schrebergarten sitzen und überlegen, ob und was Sie säen sollen, steht diese Koalition bereits vor der Ernte.

(Zuruf von der SPD: Vor dieser Ernte würde ich mich an Ihrer Stelle aber fürchten! — Heyenn [SPD]: Warum sind Sie gegen Schrebergärten?)

Und es ist für die Versicherten eine gute Ernte; denn wir diskutieren seit Mitte der 70er Jahre über die Absicherung des Pflegefallrisikos. Jetzt ist die Zeit unverbindlicher Programme und Überlegungen vorbei.

(Heyenn [SPD]: Er hat etwas gegen Schrebergärten! — Zuruf von der CDU/CSU)

Mit diesem Gesundheitsreformgesetz werden Hilfen für die Schwerpflegebedürftigen eingeführt. Die Zeit des Redens und der leeren Programme ist vorbei, meine Damen und Herren.
Nach Wiedereinführung der Kinderfreibeträge im Steuerrecht, nach Einführung des Erziehungsurlaubs mit Erziehungsgeld, nach Anerkennung der Erziehungszeiten im Rentenrecht ist dies der vierte familienpolitische Durchbruch seit dem Kurswechsel 1982.

(Beifall bei der CDU/CSU — Zuruf von der SPD: Genauso ungerecht wie alles davor!)

Wir lassen im Gegensatz zu Ihnen die Familien nicht links liegen,

(Dreßler [SPD]: Sie lassen sie rechts liegen!)

sondern wir unterstützen die Familien als Fundament einer freien und menschlichen Gesellschaft.

(Beifall bei der CDU/CSU — Frau Steinhauer [SPD]: Schwach!)

Meine Damen und Herren, während bei einer Krankheit umfassende Absicherung und Versorgung von der gesetzlichen Krankenversicherung gewährleistet ist — die Krankenkassen finanzieren alles —, muß ein Pflegebedürftiger in aller Regel die hohen Pflegekosten selbst tragen.

(Scharrenbroich [CDU/CSU]: Hundertprozentig selbst bezahlen! — Zuruf von der SPD)

Dieses ist ein Alles-oder-nichts-Prinzip,

(Zustimmung bei der CDU/CSU)

und dieses Alles-oder-nichts-Prinzip ist sozialpolitisch
nicht länger vertretbar. Es geht nicht weiter an, daß
jede Bandage, die leichteste Erkrankung über die



Seehofer
Krankenversicherung bezahlt wird, aber das hohe Risiko der Pflege jeder solidarischen Absicherung entbehrt. Dies ist ein sozialpolitischer Skandal, der jetzt sein Ende findet.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Wir lassen die Pflegebedürftigen nicht allein. Wir kassieren nicht ab; wir sichern ab, meine Damen und Herren. Das ist der wesentliche Unterschied zu dem, was Sie uns ständig vorwerfen. Wir führen mit dieser Gesundheitsreform eine entscheidende Verbesserung für die Pflegebedürftigen ein, wobei im Mittelpunkt unserer Hilfe steht, daß wir die häusliche Pflege stärken und die Angehörigen, die seit vielen Jahren Pflegebedürftige unterstützen, entlasten.
Ich meine, es ist human und vernünftig, wenn Pflegebedürftige die Zuwendung ihrer Angehörigen erfahren und die sozialen Bindungen durch Verbleiben in der gewohnten Umgebung erhalten bleiben. Wir setzen auf die ambulante Versorgung, weil sie menschlicher und auch finanziell vorteilhafter ist als die stationäre Versorgung.

(Sehr richtig! bei der CDU/CSU)

Uns geht es um mehr als um die bloße Verwahrung pflegebedürftiger Menschen. Wir wollen auch die menschliche Zuwendung.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP — Dr. Becker [Frankfurt] [CDU/CSU]: Das ist richtig und wichtig!)

Meine Damen und Herren, die Pflege ist auch Dienst am Nächsten und fordert in erster Linie die Familien. Viele Angehörige nehmen sich in aufopferungsvoller Weise dieser Aufgabe an. Zwischen 80 und 90 % der Hilfebedürftigen werden in vertrauter Umgebung zu Hause gepflegt. Dies ist ein unersetzbares Zeugnis von Mitmenschlichkeit in unserer Gesellschaft.
Nun sind pflegende Angehörige oft nicht in der Lage, die Pflege über mehrere Jahre ohne Entlastung und Unterstützung zu leisten. Werden diese Pflegekräfte ständig überfordert, ist einmal der Weg des Pflegebedürftigen in die Heimunterbringung vorgezeichnet, oder aber es besteht die Gefahr, daß aus dem Pflegenden von heute der Pflegebedürftige von morgen wird, und das müssen wir verhindern, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Wir führen deshalb für Schwerpflegebedürftige in zwei Schritten folgende neue Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung ein. Ab 1. Januar 1989 wird die gesamte häusliche Pflege für vier Wochen im Jahr übernommen, wenn die Pflegeperson wegen Krankheit, Urlaub oder aus einem sonstigen Grund ausfällt, und ab 1. Januar 1991 werden zusätzlich Pflegehilfen gewährt, und zwar bis zu 25 Pflegeeinsätze von ambulanten Diensten je Kalendermonat; wahlweise zahlt die Krankenkasse auch eine Pflegehilfe als Geldbetrag von 400 DM je Monat.
Wir haben uns in der Regierungskoalition trotz mancher Widerstände in der öffentlichen Diskussion für die sogenannte Krankenversicherungslösung entschieden, d. h. das Leistungsrecht der gesetzlichen
Krankenkassen wird um einen neuen Versicherungsfall der Pflegebedürftigkeit ergänzt. Es gibt eine ganze Reihe guter Gründe, warum wir uns für diese organisatorische Lösung entschieden haben.
Es ist heute sehr schwer, Pflegebedürftigkeit und Krankheit voneinander abzugrenzen. Diese Abgrenzungsfragen verlieren entscheidend an Schärfe, wenn sowohl bei der Krankheit wie der Pflegebedürftigkeit ein und derselbe Träger die Leistung erbringt. Darüber hinaus steht mit den Krankenkassen eine Trägerorganisation bereit, die besondere Erfahrungen mit der Durchführung von gesundheitlichen und sozialen Aufgaben aufweist. Wir vermeiden damit eine neue Sozialbürokratie. Wir greifen zurück auf das Bewährte, auf eine Organisation, die sich seit über 100 Jahren bewährt hat.
Schließlich bringt die Krankenversicherungslösung auch den Vorteil, daß wir umfängliche neue Vorschriften für das Beitragsrecht und für den versicherten Personenkreis vermeiden.
Meine Damen und Herren, die Leistungen der Pflegehilfe gefährden auch nicht unser Ziel der Beitragssatzstabilität in der gesetzlichen Krankenversicherung. Beitragssatzstabilität darf nicht mit dem Verzicht auf gesundheitliche Gestaltung gleichgesetzt werden.

(Günther [CDU/CSU]: Sehr wichtig ist das!)

Auch bei stabilen Beitragssätzen ist es möglich, neue Leistungen einzuführen, neuen Herausforderungen gerecht zu werden, wenn man auf der einen Seite gesundheitspolitische Prioritäten setzt und gleichzeitig Einsparvolumen erzielt, wie wir es mit dieser Gesundheitsreform erreichen.
Auch die Solidargemeinschaft der Beitragszahler wird nicht überfordert. Neue Leistungen der Pflegehilfe werden erst in Kraft gesetzt, wenn die Einsparungsvolumen vorhanden sind. Deshalb verwirklichen wir diese Pflegehilfe in zwei Schritten. Zudem ist der anspruchsberechtigte Personenkreis beschränkt auf die Schwerpflegebedürftigen. Das sind die Menschen, die rund um die Uhr der Pflege bedürfen. Es sind etwa 600 000 in der Bundesrepublik Deutschland, 1 % der Bevölkerung.
Darüber hinaus erhalten nur diejenigen Versicherten Pflegeleistungen, die länger in diese Solidargemeinschaft einbezahlt haben.

(Frau Unruh [GRÜNE]: Ja, Ja!)

Frau Unruh, es muß vermieden werden, daß jemand zeit seines Lebens in der Privatversicherung ist, mit 57 Jahren in die Solidargemeinschaft der gesetzlichen Krankenversicherung kommt und dann gegen das Risiko des Pflegefalls abgesichert ist. Deshalb sollen nur die einen Vorteil von dieser Absicherung haben, die auch den Hauptteil ihres Lebens in diese Solidargemeinschaft einbezahlt haben.

(Beifall bei der CDU/CSU und des Abg. Cronenberg [Arnsberg] [FDP])

Das Vorliegen der schweren Pflegebedürftigkeit muß durch den medizinischen Dienst überprüft werden. Das, was oft in der Öffentlichkeit befürchtet wird,
Deutscher Bundestag — 1 i. Wahlperiode — 78. Sitzung. Bonn, Freitag, den 6. Mai 1988 5305
Seehofer
daß es zu einer Entscheidung nach Aktenlage kommt, findet nicht statt.
Schließlich kann die Geldleistung in Höhe von 400 DM nur derjenige beanspruchen, der selbst ausreichend Zeit hat, die Pflege durchzuführen. Eine volle Erwerbstätigkeit und gleichzeitig Bezug des Pflegegeldes sind nicht möglich. Damit vermeiden wir ein Ausufern von Mitnahmeeffekten, und das ist sehr wichtig.
Zugleich muß man bei all diesen Finanzierungsüberlegungen berücksichtigen, daß die Hilfe bei der häuslichen Pflege auch zu einer Entlastung der Krankenhäuser von Fehlbelegungen durch Pflegefälle führt und daß die Absicherung der ambulanten Pflege einen ganz entscheidenden Anreiz dafür darstellt, daß künftig Pflegebedürftige nicht in das Krankenhaus eingewiesen werden, obwohl die Voraussetzungen für eine Krankenhausbehandlung überhaupt nicht vorliegen.
Meine Damen und Herren, die Solidargemeinschaft wird den privaten Aufwand und Einsatz für Pflege nie ersetzen können. Wenn wir jedoch heute nicht den Mut aufbringen, die familiäre Pflege zu ergänzen, zu unterstützen und vor Überforderung zu schützen, dann wird uns dieses Problem auf Dauer sehr teuer kommen, weil wir damit der Abschiebung in Pflegeheime und Krankenhäuser Vorschub leisten. Es ist die Erfahrung aus Ihrer Regierungszeit, meine Damen und Herren von der SPD, daß eine Politik, die an der Familie spart, letztendlich alle teuer zu stehen kommt.

(Zuruf von der SPD: Das sollten Sie einmal berücksichtigen bei Ihrer Entscheidung zum BAföG!)

Die gesetzliche Krankenversicherung leistet mit dieser Pflegehilfe im Rahmen ihrer Aufgabenstellung das Erforderliche und, wie ich hinzufüge, das finanziell Zumutbare. Eines stelle ich in aller Deutlichkeit für unsere Fraktion fest: Mit der jetzt vorgesehenen Pflegehilfe hat die gesetzliche Krankenversicherung ihren Beitrag zur Pflegefallabsicherung geleistet. Es ist der einzige Beitrag. Weitere Schritte müssen außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung erfolgen, und dafür ist ein Gesamtkonzept notwendig.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Meine Kolleginnen und Kollegen, materielle Förderung ist wichtig, aber sie ist nicht alles. Ganz entscheidend kommt es auch darauf an, daß wir auch in der Zukunft ein waches Bewußtsein für die nicht aufhebbare Solidarität zwischen den Generationen erhalten. Die Verantwortung der Familie beschränkt sich nicht allein auf die Verpflichtungen von Eltern gegenüber Kindern. Dazu gehört auch die Verantwortung von Kindern ihren Eltern gegenüber, wenn sie im Alter hilfsbedürftig werden.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Wenn eine Mutter drei Kinder großziehen kann, dann muß es auch möglich sein, daß sich die drei Kinder im Alter um die Mutter kümmern.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Ich habe heute wiederholt den Vorwurf gehört, die von uns angestrebte Stärkung der Eigenverantwortung und Solidarität bedeute eine Privatisierung der Risiken, die Einführung einer Zweiklassengesellschaft. Dies ist schlichtweg Unsinn. Ich wiederhole jetzt zum drittenmal für unsere Fraktion: Keine Mark, die eingespart wird, geht den Beitragszahlern und Versicherten verloren.

(Zuruf von der SPD: Die Kranken bezahlen, das ist es doch!)

Sie bekommen das Sparvolumen zurück über die Beitragssenkungen und über eine neue Gesundheitspolitik. Ein wesentlicher Eckpfeiler dazu ist die Pflegefallhilfe. Herr Dreßler, so einfach kann man es sich nicht machen, ein Jahr herauszuziehen und zu sagen: In diesem Jahr sinken die Beiträge um 0,2 Prozentpunkte, für den Arbeitnehmer also um 0,1 Prozentpunkte, und das sind 1,50 DM. Sie müssen die Rechnung vielmehr folgendermaßen anstellen, Herr Dreßler: 1970 waren es 8%, heute sind es 13,5 %, und wenn wir nicht reagieren, dann beträgt der durchschnittliche Beitrag Anfang der 90er Jahre 16 bis 17 %.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Das bedeutet, daß die Differenz zwischen den Beiträgen von 1970 und heute rund 10 % ausmacht; das sind für den Arbeitnehmer 5 %. Wenn ich jetzt bei Ihrem Beispiel eines Verdienstes von 3 000 DM bleibe, dann bedeutet dies eine Entlastung von 150 DM im Monat, die der Arbeitnehmer durch eine Strukturreform im Gesundheitswesen erfährt. Das ist in etwa der gleiche Betrag, den ein Durchschnittsverdiener im Wege der Steuerreform zurückbekommt.
Es würde ja wenig Sinn machen, wenn dieser Bundestag auf der einen Seite den Menschen 150 DM zurückgibt und auf der anderen Seite wieder 150 DM für die Sozialversicherung abkassiert.

(Dreßler [SPD]: 1,50 DM kriegt er!)

Ich komme jetzt auch zu der Härtefallregelung. Herr Dreßler, Sie haben in Ihrer Regierungszeit die 5 DM für die Fahrtkosten eingeführt.

(Dreßler [SPD]: Wie bitte?) — Die haben Sie eingeführt.


(Dreßler [SPD]: Wie bitte? — Zuruf von der CDU/CSU: So ist es!)

Wenn nun jemand regelmäßig zur Dialyse muß, wenn jemand regelmäßig zur Bestrahlung muß — beispielsweise eine Frau nach einer Brustamputation — , dann zahlt er heute je Fahrt 5 DM. Wenn das dreimal in der Woche geschieht, sind das schon 15 DM und in einem Monat 60 DM. Dieselbe Person wird auf Grund der von uns vorgesehenen Überforderungsklausel 2 des Einkommens von 2 000 DM bezahlen, also 40 DM. Auf Grund unserer Überforderungsklausel steht der Versicherte heute also besser da als nach der Lösung, die Sie mit den 5 DM in Ihrer Regierungszeit eingeführt haben.

(Beifall bei der CDU/CSU — Zuruf von der CDU/CSU: So ist es richtig!)


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    Rede von Richard Stücklen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

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