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    Plenarprotokoll 11/77 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 77. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 5. Mai 1988 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 5151 A Begrüßung des Präsidenten der Nationalversammlung der Republik Kuba und einer Delegation 5180 A Tagesordnungspunkt 2: a) Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Dr. Mitzscherling, Antretter, Brück, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Lage der Weltwirtschaft (Drucksachen 11/1128, 11/1780) b) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Kooperative Strategie zur Stärkung der europäischen Wirtschaft und der Weltwirtschaft (Drucksache 11/2165) Dr. Mitzscherling SPD 5151 C Kittelmann CDU/CSU 5155 B Stratmann GRÜNE 5158 B Dr. Graf Lambsdorff FDP 5161 D Roth SPD 5164 C Dr. Bangemann, Bundesminister BMWi . 5166 C Kraus CDU/CSU 5170 D Dr. Wieczorek SPD 5172 D Dr. Häfele, Parl. Staatssekretär BMF . . 5175 C Dr. Hauchler SPD 5177 A Dr. Fell CDU/CSU 5178A Tagesordnungspunkt 3: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Frau Dr. Vollmer, Frau Nickels und der Fraktion DIE GRÜNEN: Nichtigkeitserklärung des Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses vom 14. Juli 1933 und der nach diesem Gesetz ergangenen Entscheidungen (Drucksachen 11/143, 11/1714, 11/1716) Frau Nickels GRÜNE 5180 B Seesing CDU/CSU 5182 A Dr. de With SPD 5183 B Kleinert (Hannover) FDP 5184 A Engelhard, Bundesminister BMJ 5185 A Tagesordnungspunkt 4: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinien 78/660/ EWG und 83/349/EWG über den Jahresabschluß bzw. den konsolidierten Abschluß hinsichtlich ihres Anwendungsbereichs (Drucksachen 10/5710, 10/ 1957) Helmrich CDU/CSU 5186 A Stiegler SPD 5186 C Kleinert (Hannover) FDP 5187 B Dr. Briefs GRÜNE 5188 B Engelhard, Bundesminister BMJ 5189 B Tagesordnungspunkt 5: Erste Beratung des von den Abgeordneten Straßmeir, Fischer (Hamburg), Börnsen (Bönstrup), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Richter, Gries, Kohn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung eines Seeschifffahrtsregister für deutsche Handelsschiffe im internationalen Verkehr (Inter- II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 77. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Mai 1988 nationales Seeschiffahrtsregister) (Drucksache 11/2161) 5190 A Tagesordnungspunkt 6: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 5. Mai 1987 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Östlich des Uruguay zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (Drucksache 11/1831) 5190 B Tagesordnungspunkt 7: Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes (Drucksache 11/2170) 5190 B Tagesordnungspunkt 10: a) Beratung des Antrags der Abgeordneten Schily, Dr. Lippelt (Hannover) und der Fraktion DIE GRÜNEN: Altersversorgung der nichtdeutschen Ortskräfte an den Auslandsvertretungen des Auswärtigen Amtes (Drucksache 11/1877) 5190 C b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Verheugen, Bahr, Duve, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Altersversorgung der nichtdeutschen Ortskräfte an den Auslandsvertretungen des Auswärtigen Amtes (Drucksache 11/ 2119) 5190 C Tagesordnungspunkt 11: Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über die Integration in den Europäischen Gemeinschaften (Berichtszeitraum April 1987 bis September 1987, im Anschluß an den Bericht bis März 1987) (Drucksache 11/1712) 5190 C Zusatztagesordnungspunkt 2: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Steuerreformgesetzes 1990 (Drucksache 11/ 2226) 5190D Tagesordnungspunkt 8: Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 26. März 1987 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (Drucksachen 11/886, 11/1788) 5191 A Tagesordnungspunkt 9: Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu den Änderungen vom 22. November 1980, 13. August 1982, 15. Juli 1983, 20. Oktober 1985 und 19. April 1986 der Anlage 1 und vom 20. Oktober 1980 und 20. Januar 1985 der Anlage 3 des Übereinkommens vom 1. September 1970 über Internationale Beförderungen leicht verderblicher Lebensmittel und über die besonderen Beförderungsmittel, die für diese Beförderungen zu verwenden sind (Gesetz zur Änderung der Anlagen 1 und 3 des ATP-Übereinkommens) (Drucksachen 11/ 1612, 11/2132) 5191 B Tagesordnungspunkt 12: Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Haushaltsführung 1987; hier: Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 09 02 Titel 697 13 — Erstattung der Erblasten des Steinkohlenbergbaus (Drucksachen 11/ 1204, 11/1699) 5191 C Tagesordnungspunkt 13: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend die Zwangsliquidation der Direktversicherungsunternehmen (Drucksachen 11/138 Nr. 3.14, 11/1991) 5191 C Tagesordnungspunkt 14: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für einen Beschluß des Rates zur Änderung des Beschlusses 87/182/CEE des Rates vom 9. März 1987 zur Ermächtigung der Kommission, im Rahmen des Neuen Gemeinschaftsinstruments Anleihen für eine Sonderbeihilfe der Gemeinschaft zum Wiederaufbau der durch die von den Erdbeben im September 1986 zerstörten Gebiete in Griechenland aufzunehmen (Drucksachen 11/1895 Nr. 2.2, 11/2005) 5191 D Tagesordnungspunkt 15: Beratung der Ersten Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau zu dem Antrag der Abgeordneten Dr.-Ing. Kansy, Frau Rönsch (Wiesbaden), Dr. Daniels (Bonn), weiterer Abgeordneter der Fraktion der CDU/CSU sowie der Fraktion der FDP: Probleme hochverdichteter Neubausiedlungen aus den 60er und 70er Jahren (Drucksachen 11/813, 11/2193) 5191 D Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 77. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Mai 1988 III Tagesordnungspunkt 16: Beratung der Sammelübersicht 58 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen (Drucksache 11/2168) 5192 A Zusatztagesordnungspunkt 3: Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bundesregierung zur Übernahme eines Teils der Sozialhilfelasten durch den Bund Dr. Struck SPD 5195 D Seiters CDU/CSU 5196 D Wolfgramm (Göttingen) FDP 5198 A Hüser GRÜNE 5199 B Bernrath SPD 5200 A Dr. Grünewald CDU/CSU 5201 B Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE 5202 B Dr. Stoltenberg, Bundesminister BMF . 5203 B Wittich SPD 5204 D Dr. Faltlhauser CDU/CSU 5205 D Heyenn SPD 5207 A Austermann CDU/CSU 5207 D Carstens (Emstek) CDU/CSU 5209 A Tagesordnungspunkt 17: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Elften Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (Drucksache 11/1315, 11/2160, 11/2222) 5210 A b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Siebter Bericht nach § 35 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes zur Überprüfung der Bedarfssätze, Freibeträge sowie Vomhundertsätze und Höchstbeträge nach § 21 Abs. 2 (Drucksachen 11/877, 11/ 2160) Möllemann, Bundesminister BMBW 5210 B Frau Odendahl SPD 5212 C, 5220 D Graf von Waldburg-Zeil CDU/CSU 5214 C Wetzel GRÜNE 5217 C Neuhausen FDP 5218 D Kastning SPD 5219 C Tagesordnungspunkt 22: Beratung der Unterrichtung Zehnter Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 des Bundesdatenschutzgesetzes (Drucksache 11/1693) Dr. Blens CDU/CSU 5221 C Wartenberg (Berlin) SPD 5223 A Dr. Hirsch FDP 5225 A Frau Schmidt-Bott GRÜNE 5226 B Dr. Emmerlich SPD 5227 C Wüppesahl fraktionslos 5229 A Dr. Waffenschmidt, Parl. Staatssekretär BMI 5230 A Tagesordnungspunkt 18: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für innerdeutsche Beziehungen zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Fortgang der Verkehrserschließung des Zonenrandgebietes — Bericht 1986 des Bundesministers für Verkehr über die Jahre 1984 und 1985 (Drucksachen 10/ 6810, 11/1794) Hiller (Lübeck) SPD 5232 A Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU 5232 D Dr. Daniels (Regensburg) GRÜNE . . . 5234 D Bredehorn FDP 5235 D Seidenthal SPD 5236 C Dr. Warnke, Bundesminister BMV . . . 5238 A Tagesordnungspunkt 19: a) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zur wirtschaftlichen Bedeutung der Antarktis und des Südpolarmeeres (Drucksachen 11/939, 11/2191) b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Schily, Frau Garbe und der Fraktion DIE GRÜNEN: Schutz der Antarktis (Drucksache 11/2183) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 4: Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Schutz der Antarktis (Drucksache 11/2240) Dr. Sprung CDU/CSU 5240 B Grunenberg SPD 5242 B Bredehorn FDP 5244 A Schily GRÜNE 5245 A Dr. von Wartenberg, Parl. Staatssekretär BMWi 5247 A Stahl (Kempen) SPD 5248 D Kittelmann CDU/CSU 5250 C Tagesordnungspunkt 20: Beratung der Sammelübersicht 57 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen (Drucksache 11/2117) Häfner GRÜNE 5251 C Haungs CDU/CSU 5252 C Peter (Kassel) SPD 5253 A Frau Dr. Segall FDP 5253 D IV Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 77. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Mai 1988 Zur Geschäftsordnung Häfner GRÜNE 5254 C Dr. Bötsch CDU/CSU 5255 B Peter (Kassel) SPD 5255 C Tagesordnungspunkt 21: Beratung des Berichts des Auswärtigen Ausschusses gemäß § 62 Abs. 2 der Geschäftsordnung zu dem Antrag der Abgeordneten Frau Kelly und der Fraktion DIE GRÜNEN: Errichtung einer internationalen Begegnungsstätte für Frieden und Versöhnung in Gernika, Baskenland und zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Geste des Friedens und der Freundschaft durch die Bundesrepublik Deutschland gegenüber der baskischen Stadt Guernica in Spanien (Drucksachen 11/362, 11/483, 11/2251) Duve SPD 5256 A Frau Kelly GRÜNE 5256 D Dr. Pohlmeier CDU/CSU 5258 A Frau Dr. Hamm-Brücher FDP 5258 C Schäfer, Staatsminister AA 5259 B Tagesordnungspunkt 23: Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Flinner, Kreuzeder, Frau SchmidtBott und der Fraktion DIE GRÜNEN: Verbot der Produktion und Anwendung und des Inverkehrbringens von gentechnologisch erzeugten leistungssteigernden Hormonen und Verbindungen (Drucksache 11/1507) Frau Schmidt-Bott GRÜNE 5260 B Kroll-Schlüter CDU/CSU 5261 B Frau Adler SPD 5262 B Bredehorn FDP 5263 A Dr. von Geldern, Parl. Staatssekretär BML 5264 A Tagesordnungspunkt 1 (Fortsetzung): Fragestunde — Drucksache 11/2219 vom 29. April 1988 — Einsatz Zivildienstleistender in der Altenpflege; Lehrgänge MdlAnfr 9, 10 29.04.88 Drs 11/2219 Frau Unruh GRÜNE Antw PStSekr Pfeifer BMJFFG 5192 C, 5193 A ZusFr Frau Unruh GRÜNE 5192 D, 5193 A Kennzeichnung von importiertem Wildschweinfleisch aus Australien angesichts der minderwertigen Qualität MdlAnfr 11, 12 29.04.88 Drs 11/2219 Hinsken CDU/CSU Antw PStSekr Pfeifer BMJFFG 5193 D ZusFr Hinsken CDU/CSU 5194 B Verschiebung des Starts einer LufthansaMaschine wegen verspäteten Eintreffens des amtierenden Ministerpräsidenten von Schleswig-Holstein am 27. April 1988 MdlAnfr 15 29.04.88 Drs 11/2219 Wüppesahl fraktionslos Antw PStSekr Dr. Schulte BMV 5195 A ZusFr Wüppesahl fraktionslos 5195 A Nächste Sitzung 5265 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 5267* A Anlage 2 Abbau „unwirtschaftlicher" Telefonzellen in ländlichen Räumen, insbesondere in den Landkreisen Biberach, Ravensburg und Bodensee MdlAnfr 1, 2 29.04.88 Drs 11/2219 Bindig SPD SchrAntw PStSekr Rawe BMP 5267* B Anlage 3 Beurteilung der Menschenrechtsverletzungen in Kolumbien MdlAnfr 7, 8 29.04.88 Drs 11/2219 Verheugen SPD SchrAntw StMin Schäfer AA 5267* D Anlage 4 Zustand der Autobahnraststätten; Privatisierung der Gesellschaft für Nebenbetriebe der Bundesautobahnen mbH MdlAnfr 13, 14 29.04.88 Drs 11/2219 Dr. Hirsch FDP SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV 5268* B Anlage 5 Beibehaltung aller Haltepunkte für IntercityZüge in Schleswig-Holstein bis in die 90er Jahre MdlAnfr 16 29.04.88 Drs 11/2219 Jungmann SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV 5268* C Anlage 6 Besserung der Situation hinsichtlich der Verschwendung öffentlicher Mittel durch Einführung eines Amtsanklägers Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 77. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Mai 1988 V MdlAnfr 33 29.04.88 Drs 11/2219 Dr. Weng (Gerlingen) FDP SchrAntw PStSekr Dr. Jahn BMJ 5268* D Anlage 7 Auffassung des designierten Verteidigungsministers Dr. Scholz über die Wiedereinführung der Todesstrafe MdlAnfr 34, 35 29.04.88 Drs 11/2219 Schreiner SPD SchrAntw PStSekr Dr. Jahn BMJ 5269* A Anlage 8 Einführung einer Ausgleichszulage für Witwen von Schwerstkriegsbeschädigten in § 48b des Bundesversorgungsgesetzes MdlAnfr 60 29.04.88 Drs 11/2219 Lowack CDU/CSU SchrAntw PStSekr Höpfinger BMA 5269* C Anlage 9 Engpässe bei der Ausrüstung und Einkleidung Wehrpflichtiger MdlAnfr 64, 65 29.04.88 Drs 11/2219 Frau Weyel SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg 5269* D Anlage 10 Umfrageergebnis des infas-Instituts über ein Verbot von Tiefflügen; Risiko einer möglichen Freisetzung von Plutonium beim Absturz eines Flugzeuges auf einen Atombunker MdlAnfr 66, 67 29.04.88 Drs 11/2219 Dr. Mechtersheimer GRÜNE SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg 5270* C Anlage 11 Teilnahme von Bundeswehrangehörigen am „Zwei-Tage-Marsch" in Bern (Schweiz) in Anwesenheit einer südafrikanischen Militärdelegation MdlAnfr 68, 69 29.04.88 Drs 11/2219 Frau Schmidt (Nürnberg) SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg 5271* A Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 77. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Mai 1988 5151 77. Sitzung Bonn, den 5. Mai 1988 Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein * 6. 5. Dr. Ahrens * 6. 5. Frau Beck-Oberdorf 6. 5. Frau Blunck * 6. 5. Böhm (Melsungen) * 6. 5. Büchner (Speyer) * 6. 5. Bühler (Bruchsal) * 6. 5. Dr. Dregger 6. 5. Frau Fischer * 6. 5. Gallus 6. 5. Frau Geiger 6. 5. Dr. Götz 6. 5. Dr. Hauff 6. 5. Dr. Hitschler * 6. 5. Ibrügger 6. 5. Jansen 6. 5. Jung (Düsseldorf) 5. 5. Klein (München) 6. 5. Klejdzinski 6. 5. Lemmrich * 6. 5. Frau Luuk * 6. 5. Meyer 6. 5. Dr. Müller * 6. 5. Nelle 5. 5. Niegel * 6. 5. Frau Pack * 6. 5. Dr. Probst 6. 5. Reddemann * 6. 5. Regenspurger 6. 5. Dr. Riedl (München) 5. 5. Ronneburger 6. 5. Dr. Scheer * 6. 5. Scheu 6. 5. Schmidt (München) * 6. 5. von Schmude * 6. 5. Schreiner 6. 5. Dr. Soell * 5. 5. Steiner * 6. 5. Dr. Unland * 6. 5. Vahlberg 5. 5. Wimmer (Neuss) 6. 5. Zierer * 6. 5. Dr. Zimmermann 6. 5. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rawe auf die Fragen des Abgeordneten Bindig (SPD) (Drucksache 11/2219 Fragen 1 und 2): Ist der Bundesregierung bekannt, daß in ländlichen Regionen die Telefonzellen in starkem Maße eine Aufgabe als Notrufstellen haben, und warum sollen nach den Planungen der Deutschen Bundespost dennoch Telefonzellen in diesen Regionen als „unwirtschaftlich" abgebaut werden, statt sie auch aus diesem Grunde zu erhalten? Anlagen zum Stenographischen Bericht Kann die Bundesregierung angeben, wie viele und welche Telefonzellen als sogenannte unwirtschaftliche Telefonzellen nach den Planungen der Deutschen Bundespost in den Landkreisen Biberach, Ravensburg und Bodenseekreis abgebaut werden sollen? Alle öffentlichen Telefone können auch für Notrufe genutzt werden. Dabei können Notrufe abgesetzt werden entweder über Notrufmelder, die auf Antrag der Träger der Notdienste eingerichtet werden, oder durch gebührenfreien Anruf der Notrufnummer. Nach dem Prinzip der Eigenwirtschaftlichkeit ist die Deutsche Bundespost gehalten, ihre Dienstleistung zu möglichst geringen Kosten zu erbringen. Da die Beschaffung, Einrichtung, Unterhaltung und Entstörung einer öffentlichen Sprechstelle mit hohen Kosten verbunden ist, müssen neben dem allgemeinen Bedarf für diese Einrichtung zwangsläufig auch wirtschaftliche Gesichtspunkte berücksichtigt werden. Deshalb wird im Rahmen einer jährlichen Überprüfung durch die Fernmeldeämter die Nutzung öffentlicher Telefone ermittelt. Diese Ermittlungen sind wichtig, da sich die Inanspruchnahme öffentlicher Telefone durch die Bevölkerung in den letzten Jahren verändert hat. Aufgrund der gestiegenen Versorgung mit privaten Hauptanschlüssen ging in Wohngebieten die Nutzung öffentlicher Telefone zurück, während sie an Verkehrsschwerpunkten, wie großen Kreuzungen, Bahnhöfen, Ein- und Ausfallstraßen der Orte stark zunimmt. Diesem veränderten Bedürfnis trägt die Deutsche Bundespost Rechnung. Dabei werden jedoch in jedem Fall die Gemeinden oder Städte beteiligt. In den Landkreisen Biberach und Ravensburg und im Bodenseekreis sind 1 350 öffentliche Telefone eingerichtet. Ca. 10 % dieser Telefone werden aufgrund ihrer Einnahme- und Standortsituation überprüft. Dadurch können sich unter Umständen Verlegungen und in Einzelfällen auch Aufhebungen ergeben, die in eigener Zuständigkeit der Oberpostdirektionen erfolgen. Im angesprochenen Versorgungsbereich sind z. Z. aber keine Aufhebungen öffentlicher Telefone mit Notrufmelder geplant. Anlage 3 Antwort des Staatsministers Schäfer auf die Fragen des Abgeordneten Verheugen (SPD) (Drucksache 11/2219 Fragen 7 und 8) : Womit begründet die Bundesregierung ihre Beurteilung, Menschenrechtsverletzungen in Kolumbien seien nicht Folge staatlich angeordneter Gewalt, angesichts des neuesten Berichts von amnesty international, der hauptsächlich die Führung der Streitkräfte zahlreicher politischer Morde anklagt? Welche Maßnahmen zieht die Bundesregierung in Betracht, um eine Beendigung der Menschenrechtsverletzungen in Kolumbien zu bewirken? 5268* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 77. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Mai 1988 Zu Frage 7: Kolumbien ist keine Militärdiktatur, sondern eine Demokratie. Am rechtsstaatlichen Engagement der demokratisch gewählten Regierung Kolumbiens besteht kein Zweifel. Es handelt sich um ein Problem der tatsächlichen Durchsetzung menschenrechtlicher Normen gegenüber gesellschaftlichen Kräften, die vor der Durchsetzung politischer Ziele oder privater Interessen mit Mitteln der Gewalt nicht zurückschrekken. Strukturelle, organisatorische und materielle Schwächen der staatlichen Institutionen erschwerten bisher die wirksame Verteidigung der Menschenrechte und des inneren Friedens. Die kolumbianische Regierung hat die Darstellung des Berichts von amnesty international, Todesschwadronen handelten im Auftrag der Führungsspitze der Streitkräfte, am 27. April 1988 zurückgewiesen. Der Generalstaatsanwalt wurde gleichwohl mit der Untersuchung der von amnesty international zitierten Einzelfälle beauftragt. Zu Frage 8: Die untrennbar miteinander verwobenen Probleme des inneren Friedens, der Menschenrechte, des Rechtsstaates und der Demokratie in Kolumbien waren ein zentrales Thema der Gespräche, die Bundesminister Genscher am 4. März 1988 mit dem kolumbianischen Außenminister Londono bei dessen Besuch in Bonn geführt hat. Bundesminister Genscher hat die Besorgnis der Bundesregierung in einer Ansprache aus diesem Anlaß auch öffentlich zum Ausdruck gebracht. Die Bundesregierung unterstützt die Bemühungen der Regierung Barco, den inneren Frieden vor allem auch durch eine Verfassungsreform und durch Lösung der wirtschaftlichen und sozialen Probleme des Landes zu sichern. Wir haben keine Zweifel, daß die kolumbianische Regierung die tieferen Ursachen der Gewalt erkannt hat und bemüht ist, sich den daraus ergebenden Herausforderungen zu stellen. Die Bundesregierung wird die Entwicklung der Menschenrechtssituation in Kolumbien und die Aufklärung von Einzelfällen weiterhin sorgfältig beobachten. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Hirsch (FDP) (Drucksache 11/2219 Fragen 13 und 14): Wie beurteilt die Bundesregierung den Zustand der Rast- und Gaststätten an der Autobahn, die sämtlich der zu 100 % im Bundesbesitz befindlichen „Gesellschaft für Nebenbetriebe der Bundesautobahn mbH" gehören? Welche Fortschritte zur Privatisierung dieser Gesellschaft sind seit dem Kabinettsbeschluß von 1985 erreicht worden? Zu Frage 13: Eine größere Anzahl der älteren Betriebe von den 168 Raststätten und 109 Erfrischungsdiensten in Tankstellen entspricht in ihrer baulichen Substanz und Ausstattung nicht mehr den heutigen Anforderungen. Zu Frage 14: Der Bundesminister für Verkehr hat am 1. September 1985 bei der Treuarbeit AG eine Untersuchung „über Gestaltungsmöglichkeiten, erforderliche Maßnahmen und Probleme einer Teilprivatisierung der GfN in rechtlicher, betriebswirtschaftlicher und steuerlicher Sicht" in Auftrag gegeben. Durch Verzögerungen auf seiten des Auftragnehmers ist das Gesamtgutachten erst im Februar 1988 abgeliefert worden. Unmittelbar im Anschluß hieran wurde mit der Auswertung des Gesamtgutachtens durch eine gemeinsame Arbeitsgruppe des Bundesverkehrsministeriums und des Bundesfinanzministeriums begonnen. Die Auswertung des Gutachtens ist Ende April abgeschlossen worden. Es ist beabsichtigt, in Kürze eine gemeinsame Kabinettvorlage beider Ressorts vorzulegen, in der die Ergebnisse des Gutachtens dargelegt und Vorschläge für das weitere Vorgehen in Richtung Teilprivatisierung der GfN unterbreitet werden. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Frage des Abgeordneten Jungmann (SPD) (Drucksache 11/2219 Frage 16): Beabsichtigt die Bundesregierung, alle bisherigen Haltepunkte für Intercity-Züge der Deutschen Bundesbahn in Schleswig-Holstein bis in die 90er Jahre hinein zu erhalten, und wenn nein, ab wann müßte mit dem Wegfall z. B. Neumünsters als Haltepunkt für Intercity-Züge gerechnet werden? Die Deutsche Bundesbahn plant, aufgrund der Inbetriebnahme der Neubaustrecken den schnellen und komfortablen Schienenpersonenfernverkehr neu zu ordnen. Für Schleswig-Holstein bedeutet dies in den 90er Jahren die Bedienung durch Eurocity-, Intercity-und Interregiozüge. Da die Deutsche Bundesbahn ihre Planungen noch nicht abgeschlossen hat, sind konkrete Angaben nicht möglich. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretär Dr. Jahn auf die Frage des Abgeordneten Dr. Weng (Gerlingen) (FDP) (Drucksache 11/2219 Frage 33): Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß ein Amtsankläger oder eine ähnliche Einrichtung in Sachen Verschwendung öffentlicher Mittel eine Besserung der Situation erreichen könnte, und plant sie gegebenenfalls dahin gehende Initiativen für die laufende Wahlperiode? Die Bundesregierung hält es für geboten, Verschwendung und Fehlleitungen von Haushaltsmitteln in wirksamer Weise zu unterbinden. Dazu ist aber Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 77. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Mai 1988 5269* nach Ansicht der Bundesregierung die Einrichtung einer neuen Institution, wie z. B. die eines „Amtsanklägers", nicht notwendig. Gegen die Schaffung einer solchen Einrichtung sprechen einerseits finanzielle Erwägungen. Sie würden zunächst zu erheblichen einmaligen Ausgaben und in der Folge zu laufendem Personal-, Verwaltungs- und Sachaufwand führen. Ob durch die notwendige Verlagerung von Aufgaben und Zuständigkeiten bisher zuständiger Behörden auf eine solche Behörde eine Verringerung des Verwaltungsaufwandes mit entsprechenden finanziellen Einsparungen eintreten würde oder ob z. B. Regreßansprüche wirksamer durchgesetzt werden könnten, wird kaum feststellbar sein. Es erscheint auch zweifelhaft, ob gerade die Einrichtung einer zentralen Stelle insgesamt zu einer sparsameren Bewirtschaftung von Ausgaben und damit allgemein zu Einsparungen führen würde. Darüber hinaus stehen bereits jetzt ausreichende dienstrechtliche und organisatorische Möglichkeiten zur Bekämpfung der Verschwendung und Fehlleitung öffentlicher Mittel zur Verfügung. Sie zu nutzen und auszuschöpfen obliegt allen Verantwortlichen. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Jahn auf die Fragen des Abgeordneten Schreiner (SPD) (Drucksache 11/2219 Fragen 34 und 35): Stimmt die Bundesregierung der Auffassung des designierten Verteidigungsministers Rupert Scholz zu, wonach die Wiedereinführung der Todesstrafe im Kriegsfall zulässig sein soll? Wie beurteilt die Bundesregierung die Auffassung von Professor Dr. Rupert Scholz, wonach auch in Friedenszeiten die Wiedereinführung der Todesstrafe dann in Betracht kommen kann, wenn der Schutz gleichrangiger Rechtsgüter dies erfordert, und welche konkreten Sachverhalte könnten dabei in Betracht kommen? Die Fragen beziehen sich offenbar auf die von Herrn Professor Scholz geschriebene Kommentierung zu Artikel 102 des Grundgesetzes in einem bekannten Grundgesetz-Kommentar. Die Bundesregierung äußert sich grundsätzlich nicht zu Rechtsauffassungen, die in wissenschaftlichen Veröffentlichungen vertreten werden. Hierzu besteht um so weniger Anlaß, als die Bundesregierung ihre Auffassung zur Todesstrafe wiederholt dargelegt und erst kürzlich in der ersten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zu dem Protokoll Nr. 6 zur Europäischen Menschenrechtskonvention über die Abschaffung der Todesstrafe noch einmal bekräftigt hat. Unabhängig davon darf ich darauf hinweisen, daß Herr Professor Scholz zu der theoretischen Frage, ob durch ein verfassungsänderndes Gesetz mit 2/3-Mehrheit die Todesstrafe wieder eingeführt werden könnte, differenzierter Stellung nimmt als dies in der Frage zum Ausdruck kommt. Er betont nachdrücklich, daß eine Wiedereinführung zum Schutze gleichrangiger Schutzgüter — also des Rechts auf Leben — nur als ultima ratio in Betracht kommen könne, falls der — „bisher bekanntlich nicht geführte" — Nachweis gelänge, daß der Todesstrafe in bestimmten engen Ausnahmesituationen tatsächlich wirksame Abschreckungs- und Sicherungswirkung zukäme. So schließt Herr Professor Scholz mit der Feststellung, derzeit seien kaum Verhältnisse abschätzbar, unter denen eine Wiedereinführung der Todesstrafe bzw. eine verfassungsgesetzliche Aufhebung des Artikel 102 tatsächlich tolerierbar erscheinen könnte. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höpfinger auf die Frage des Abgeordneten Lowack (CDU/CSU) (Drucksache 11/2219 Frage 60): Ist die Bundesregierung bereit, entsprechend dem Beschluß des Bundesrates vom 18. März 1988 die Einführung einer Ausgleichszulage in § 48 b BVG zu initiieren, mit der die Witwen von Schwerstkriegsbeschädigten (Pflegezulagestufen III bis VI) eine Kriegsopferversorgung in Höhe von wenigstens 50 v. H. der von den Beschädigten zuletzt bezogenen Beschädigtenversorgung erhalten sollen? Gegen die Einführung einer Ausgleichszulage für Witwen von Pflegezulageempfängern der Stufen 3 bis 6 bestehen sachliche Bedenken, weil dadurch nur Witwen, die in guten wirtschaftlichen Verhältnissen leben, begünstigt würden. Die Diskrepanz zwischen der Beschädigtenversorgung von Pflegezulageempfängern und der Witwenversorgung hat ihre Ursache im wesentlichen darin, daß Pflegezulageempfänger der Stufe 3 und höher ohne Anrechnung ihres Einkommens stets die volle Ausgleichsrente und den Ehegattenzuschlag erhalten, während bei der Witwe das vorhandene Einkommen auf die Versorgungsleistungen angerechnet wird. Das bedeutet, daß die Rente der Witwe umso stärker aufzustocken wäre, je höher das sonstige Einkommen der Witwe ist. Witwen mit niedrigerem Einkommen gingen dabei ganz oder weitgehend leer aus. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen der Abgeordneten Frau Weyel (SPD) (Drucksache 11/2219 Fragen 64 und 65): Ist der Bundesregierung bekannt, daß Wehrpflichtige zum Teil drei Monate nach Dienstantritt noch keine vollständige Ausrüstung erhalten haben und immer wieder Engpässe auch bei kleinen Gebrauchsgegenständen, z. B. Schuhbändern und ähnlichem, auftreten? Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit, auf der Grundlage der Musterungen auch bei Sondergrößen vor der Einberufung Vorkehrungen zu treffen, daß die Wehrpflichtigen nach ihrer Einberufung sofort eingekleidet werden können? Zu Frage 64: Ich begrüße sehr, daß Sie so gründliche Truppenbesuche bei Verbänden unserer Bundeswehr durchfüh- 5270* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 77. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Mai 1988 ren, auf solche Engpässe bei der Einkleidung unserer Wehrpflichtigen zu Dienstbeginn gestoßen sind und, daß Sie um für die Zukunft Abhilfe zu schaffen, dieses zum Gegenstand Ihrer Anfrage machen. Die Rekruteneinkleidungen verlangen jährlich immer wieder innerhalb nur sehr weniger Tage bei einer Vielzahl von Bekleidungskammern rund 27 Millionen (!) Einzelartikel/Größen personenbezogen bereit zu haben und auszugeben. Insgesamt dürfen wir aufgrund gutachterlicher Prüfung feststellen, daß es eine Versorgungssicherheit von 95 bis 97,5 % der Artikel sofort gibt. Leider entstehen jedoch immer wieder besonders im oberen Größen- und Weitenbereich der Bekleidung kurzfristige Versorgungsengpässe. Unserem zuständigen Fachreferat jedoch ist kein Fall bekannt, in dem Wehrpflichtige 3 Monate nach Dienstantritt noch unvollständig ausgestattet waren. Sollte es jedoch zu solchen bedauerlichen und nicht hinzunehmenden Einzelfällen gekommen sein, wäre ich Ihnen sehr verbunden, wenn Sie uns nähere Kenntnisse und Zusammenhänge mitteilen könnten oder diese direkt über die Wehrbereichsverwaltung konkret ansprechen können, um hier nachhaltige Abhilfe veranlassen zu können. Bei Schnürsenkeln hat es in der Tat bei 2 Wehrbereichen Versorgungslücken gegeben, weil einerseits die beauftragte Industrie nicht im Zeitplan lieferte und andererseits — dies muß klar eingeräumt werden — die entsprechenden Bestellungen auch von Seiten von der Bundeswehr nicht zeitgerecht erfolgt waren. Hier ist anzumerken, daß wir nicht in allen Kammern über das erforderlich geschulte Fachpersonal verfügen und zuweilen Wehrpflichtige aushilfsweise solche Aufgaben mitübernommen haben. Zu Frage 65: Aus Kostengründen bevorratet die Bundeswehr nur ein den durchschnittlichen Körpermaßen der Soldaten entsprechendes Größensortiment an Bekleidung und Schuhzeug, das von Zeit zu Zeit den jeweils neuesten Erkenntnissen angepaßt wird. In letzter Zeit hat sich gezeigt, daß der Bedarf an Bekleidung in Sondergrößen in erheblichem Umfang zugenommen hat. Der Größenschlüssel wurde daher erweitert; Bekleidung in Sondergrößen jeweils kurzfristig bereitgestellt. Bei Schuhzeug beispielsweise durch Abruf bei einer zentralen Lagerstelle, im übrigen durch Anfertigung bei dafür geeigneten Vertragsfirmen. Besonders große, kleine oder füllige Wehrpflichtige werden bereits bei der Musterung registriert. Einberufungstruppenteil und ständige Standortverwaltung werden rechtzeitig von ihrem Eintreffen unterrichtet, so daß die Bekleidung auch in diesen Fällen kurzfristig bereitgestellt werden kann. Bis zum Eintreffen dieser Bekleidung werden die Soldaten behelfsmäßig ausgestattet. Das Verfahren hat sich bewährt, Schwierigkeiten bei der Bekleidung in Sondergrößen kommen nur noch selten vor. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Mechtersheimer (DIE GRÜNEN) (Drucksache 11/2219 Fragen 66 und 67): Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus einem neuen Umfrageergebnis des INFAS-Institutes, wonach 62 v. H. der Bundesbürger für ein Verbot von Tiefflügen über dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland eintreten? Ist aus der Tatsache, daß die Bundesregierung auf die Frage nach einer möglichen Freisetzung von Plutonium beim Absturz eines Flugzeuges auf eines der sechzig vergleichsweise schwach geschützten Atombunker nicht eingeht, zu schließen, daß ein solches Risiko nicht gegeben ist (siehe Antwort in der Fragestunde vom 14. April 1988, Plenarprotokoll 11/71)? Zu Frage 66: Gemäß Artikel 87 a Absatz 1 Grundgesetz hat die Bundesrepublik Deutschland Streitkräfte zur Verteidigung aufzustellen. Diesen Auftrag können die Streitkräfte nur erfüllen, wenn sie entsprechend ausgebildet sind. Die Ausbildungsinhalte orientieren sich an der Leistungsfähigkeit des möglichen Gegners. Bei den Erfassungs- und Bekämpfungsmöglichkeiten gegnerischer Luftabwehrsysteme kann, ohne das Durchsetzungsvermögen und die Überlebenschance der eigenen Luftstreitkräfte deutlich zu schwächen, auf Tiefflug und damit auch auf Tiefflugausbildung — auch über der Bundesrepublik Deutschland — nicht verzichtet werden. Verfügbarkeit und Einsatzfähigkeit erfordern die Stationierung fliegender Verbände der Luftstreitkräfte auf Flugplätzen in der Bundesrepublik Deutschland. Diese Verbände müssen zur Erhaltung ihrer Einsatzfähigkeit regelmäßig Überflüge durchführen, um die Besatzungen mit den geographischen, meteorologischen Verhältnissen sowie der Luftraumstruktur vertraut zu machen. Die Besatzungen müssen in der Lage sein, unter den in Mitteleuropa gegebenen schwierigen Bedingungen im Verband mit den anderen Streitkräften des Bündnisses reibungslos zusammenzuwirken. Darüber hinaus ist eine Verlagerung ganzer Teile der Verbandsausbildung in andere Länder auch aus organisatorischen, technischen und nicht zuletzt Kapazitätsgründen nicht möglich. Es steht außer Frage, daß die Anzahl und die Durchführung der Übungsflüge in der Bundesrepublik Deutschland aus der gebotenen Rücksicht auf die Bevölkerung auf die Mindestforderungen beschränkt sind und daß alles getan wird, um die Belastungen so gering wie möglich zu halten. Die Bundesregierung jedoch kann sich bei existenziellen Fragen der Verteidigung, der Verhinderung des Krieges, der Erhaltung des Friedens nicht nach Umfrageergebnissen richten. Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 77. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Mai 1988 5271* Zu Frage 67: Wenn in einem Depot Atomsprengköpfe mit spaltbarem Plutonium gelagert wären, könnte es bei einem Absturz eines Luftfahrzeuges in dieses Depot im schlimmsten Falle zu einer kleinräumigen, begrenzten Ausstreuung von radioaktivem Plutonium kommen. In keinem Falle würde eine nukleare Kettenreaktion ausgelöst. Auf die hohe Unwahrscheinlichkeit eines solch beschriebenen Absturzes wurde im Verteidigungsausschuß hingewiesen. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretär Würzbach auf die Fragen der Abgeordneten Frau Schmidt (Nürnberg) (SPD) (Drucksache 11/2219 Fragen 68 und 69): Ist der Bundesregierung bekannt, ob Angehörige der deutschen Bundeswehr (Offiziere, Unteroffiziere und Mannschaften), in Uniform oder in Zivil, am sogenannten Zwei-TageMarsch, der im Mai vom Unteroffiziersverband der Stadt Bern (Schweiz) durchgeführt wird, teilnehmen werden? Wie begründet die Bundesregierung, für den Fall der Teilnahme von Angehörigen der deutschen Bundeswehr, diese Teilnahme bei gleichzeitiger Anwesenheit einer südafrikanischen Militärdelegation? Zu Frage 68: Ja. Zu Frage 69: Nach dem Kenntnisstand der Bundesregierung nimmt eine südafrikanische Militärdelegation nicht teil.
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    Rede von Otto Schily


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Haben Sie Verständnis: Ich möchte im Moment keine Zwischenfrage zulassen. Vielleicht kommen wir nacher noch dazu, wenn mir ein bißchen Zeit bleibt.
    Wenn wir uns entschließen, die Antarktis vor unserer technischen Exploration, vor unseren Baggern, Bohrern und sonstigem Gerät zu verschonen, hätte sich im internationalen Maßstab erstmals eine wichtige Umkehr vollzogen. Es wäre wahrhaft eine menschheitliche, eine historische Entscheidung, die die Natur nicht der Zerstörung preisgibt, um sie später vielleicht — wenn überhaupt — notdürftig instand zu setzen, sondern sie so beläßt, wie sie geworden ist.
    Alle schönen Worte, die ich heute über allerlei Vorschriften gehört habe, die man dann wieder einführen will — sicherlich auch noch eine Antarktis-Schutzpolizei oder was Sie sich sonst alles ausgedacht haben mögen und ausdenken werden — , bewahrt Sie nicht vor der Erkenntnis, daß der beste Umweltschutz der ist, dort jegliche industrielle Exploration zu unterlassen.

    (Beifall bei den GRÜNEN)

    Bei den alten Völkern, bei Griechen, Indianern, bei den Urbewohnern der Südsee und bei Germanen, gab es heilige Stätten, Sanktuarien, die dem menschlichen Lärm und der menschlichen Zudringlichkeit entzogen waren. Wie wäre es, wenn wir die Antarktis als ein solches letztes Sanktuarium ansähen, wenn wir die Antarktis mit ihrer Stille zu einem solchen heiligen Ort erklärten und als solchen hüteten?

    (Frau Garbe [GRÜNE]: Wem ist denn noch was heilig?)

    Aber nicht nur der kulturelle Fortschritt, der in einer solchen Entscheidung läge, sondern auch das ureigenste Interesse der Menschheit sollte uns daran hindern, der industriellen Verwertung der Antarktis den Weg zu ebnen.
    Seit Jahren warnen die Umweltschutzgruppen, unter anderem die Internationale Union für die Erhaltung der Natur und der natürlichen Ressourcen, Greenpeace, bereits erwähnt, oder die Southern Ocean Coalition, davor, die Bedeutung der Antarktis und des Südpolarmeers für das Ökosystem der Welt zu unterschätzen. Die extremen Meeresströmungen und Windbewegungen in der Antarktis beeinflussen die Stabilität der Witterungs- und Klimaverhältnisse auf der gesamten Erde. Verschmutzungen von Eis, Wasser oder Luft im Zusammenhang mit dem Abbau von Bodenschätzen oder anderen industriellen Unternehmungen können zu erheblichen ökologischen und nicht mehr umkehrbaren Auswirkungen führen.
    Wir sollten es doch als alarmierend ansehen, wenn heute in der Presse veröffentlicht wird, daß Greenpeace und Wissenschaftler festgestellt haben, daß auch bereits in der Antarktis Umweltverschmutzung vorhanden ist.

    (Frau Garbe [GRÜNE]: Jetzt schon!)

    Nehmen Sie das doch einmal ernst! Dann wird vieles Gerede hier ganz anders zu beurteilen sein.
    Die Politik der Antarktisvertragsstaaten hat sich in der Vergangenheit darauf konzentriert, die für diese Region geltend gemachten Gebietsansprüche zu neu-



    Schily
    tralisieren. Gut, man mag das positiv bewerten. Das will ich gar nicht anders sehen.

    (Stahl [Kempen] [SPD]: Wenigstens etwas!)

    Dabei muß man überhaupt die Frage stellen: Wem gehört die Antarktis? Die Antarktis gehört der Menschheit in ihrer Gesamtheit.

    (Stahl [Kempen] [SPD]: Richtig, Richtig! — Grunenberg [SPD]: Das soll sie auch bleiben!)

    Und so muß man mit dem Thema auch umgehen.
    1980 wurde das Abkommen über die Erhaltung der lebenden Meeresschätze der Antarktis abgeschlossen. Es befaßte sich mit einem Teil der Ausbeutung von Rohstoffen in der Antarktis, erwies sich aber in der Praxis aus ökologischer Sicht — das möchte ich auch gerade zu Ihnen, Herr Kollege, sagen — als völlig unzureichend. Wirtschaftlich interessierte Mitgliedstaaten, z. B. die Sowjetunion oder Japan, setzten ihre exzessive Fischerei im Südpolarmeer mit verheerenden Folgen für den Fisch- und Krillbestand fort. Das hat sicherlich zu einer Einschränkung der Lebensgrundlage für viele Wale geführt.
    1982 begannen Verhandlungen über ein Abkommen über den geregelten Abbau mineralischer Bodenschätze im Rahmen des Antarktis-Vertrages. Das Ziel war, die noch bestehende völkerrechtliche Lücke des Vertrages zu schließen. In der Tradition der Kabinettspolitik des vergangenen Jahrhunderts wurden die Verhandlungen von den interessierten Großmächten und sonstigen interessierten Industrienationen, die dem Antarktisvertrag beigetreten waren, hinter den Kulissen geführt. Es ist das Verdienst des Europäischen Parlaments, mit seiner Entschließung vom 19. August 1987 die europäische Öffentlichkeit auf die Verhandlungen über ein Regime für die Bodenschätze in der Antarktis aufmerksam gemacht zu haben.

    (Dr. Knabe [GRÜNE]: Sehr richtig!)

    In seiner Entschließung, die auch Gegenstand unserer heutigen Beratungen ist, hat das Europäische Parlament Verhandlungen über einen Rechtsrahmen für Bodenschätze in der Antarktis zwar grundsätzlich unterstützt, andererseits fordert es jedoch die an den Verhandlungen beteiligten Mitgliedstaaten auf, die Unterzeichnung oder Ratifizierung einer solchen Regelung nicht weiter voranzutreiben, solange die ökologischen Risiken nicht festgestellt und ausreichende Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden.
    Ich darf Sie auf eine wichtige Ziffer in der Drucksache des Europäischen Parlaments aufmerksam machen, die Sie sich noch einmal ganz genau vor Augen führen sollten. Danach ist das Europäische Parlament der Ansicht, daß jede Erkundung oder Förderung von Bodenschätzen — ich betone: jede Erkundung oder Förderung von Bodenschätzen — schädliche Auswirkungen auf die Umwelt der Antarktis, die von einzigartigem Wert ist, hätte. Das ist die Konsequenz Ihrer Intentionen.
    Die GRÜNEN haben diesen Vorschlag, obwohl er nur einen vorläufigen Verzicht auf die Ausbeutung der Antarktis in Form eines Moratoriums zum Inhalt hat, aufgegriffen und versucht, einen interfraktionellen Kompromiß herzustellen. Das ist leider gescheitert. Der Wirtschaftsausschuß war ja nicht einmal in der Lage, die Empfehlung des Umweltausschusses zu akzeptieren, in der zu lesen war, daß die Ökologie in diesem Bereich den absoluten Vorrang haben solle.
    Die Frage ist auch an Sie, meine Damen und Herren Kollegen von der SPD, zu richten, wie das eigentlich mit den Widersprüchen, der Schizophrenie bei Ihnen ist. Wer hat bei Ihnen eigentlich die Oberhand, die Wirtschaftsfraktion oder die Ökologiefraktion? Das muß man Sie doch einmal fragen.

    (Beifall bei den GRÜNEN)

    In der Fassung des Wirtschaftsausschusses ist zu lesen — das sollen wir hier verabschieden — :
    Im Interesse der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der Industrie begrüßt der Deutsche Bundestag nachhaltige Bemühungen der Bundesregierung, der Industrie der Bundesrepublik Deutschland einen gleichberechtigten Zugang
    — hört! hört! kann ich da nur sagen —
    zu den Ressourcenaktivitäten in der Antarktis offenzuhalten.
    Darum geht es Ihnen allen hier: um den gleichberechtigten Zugang zu den Ressourcenaktivitäten. Da werden Sie in der Tat ein donnerndes Hurra des Bundesverbands der Deutschen Industrie entgegennehmen dürfen. Dieses Beifalls können Sie sicher sein, unseres Beifalls nicht, auch nicht des Beifalls der Umweltschutzorganisationen.

    (Beifall bei den GRÜNEN)

    Diese haben in der Tat den Sachverstand, um die ökologischen Schäden — die ökonomischen Aspekte einmal beiseite gelassen — zu beurteilen.
    Wir haben genug von dieser Art Beutepolitik. Wir wollen nicht später vielleicht im stillen Kämmerlein Komplimente an die Adresse der Bundesregierung richten, daß sie ein fettes Stück Beute von der Antarktis mit nach Hause gebracht hat, sondern wir wollen, daß die schönen Worte, die wir in der Regierungserklärung von Bundeskanzler Kohl gehört haben, nämlich Umweltschutz erfordere stets das Zusammenwirken benachbarter Staaten und in zunehmendem Maße weltweite Kooperation, und ähnliche Sonntagsreden Realität werden. Wir wollen, daß Sie in der Realität Umweltschutz betreiben, nicht nur in Worten.

    (Beifall bei den GRÜNEN)

    In der Antarktis haben Sie dazu eine große historische Gelegenheit.

    (Repnik [CDU/CSU]: Bleiben Sie lieber in der Heimat!)

    Sie werden natürlich wie üblich diese Gelegenheit versäumen. Dazu spreche ich Ihnen mein tiefempfundenes Beileid aus.

    (Beifall bei den GRÜNEN — Kittelmann [CDU/CSU]: Wenn man zitiert, soll man ganz zitieren!)



Rede von Heinz Westphal
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft, Herr Dr. von Wartenberg.




  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die voraussichtlich letzte Verhandlungsrunde und eine Entschließung des Europäischen Parlaments sind Anlaß, heute die umwelt- und rohstoffpolitischen Ziele der Bundesregierung in der Antarktis zu verdeutlichen, auch an Hand der uns vorliegenden Anträge der Fraktionen.
    Der Bundesregierung ist der Schutz der einzigartigen antarktischen Umwelt ein besonders wichtiges Anliegen. Wir orientieren uns dabei am Gedanken der Vorsorge und der Risikovermeidung. Wir sind uns dabei dessen bewußt, daß die besonders verletzliche antarktische Umwelt eines entsprechend hohen und eines entsprechend umfassenden Schutzes bedarf.
    Meine Damen und Herren, wir treten aber gleichzeitig dafür ein, daß, falls es jemals zu Rohstoffaktivitäten in der Antarktis kommt,

    (Kittelmann [CDU/CSU]: Kommen sollte!)

    ein gleichberechtigter Zugang für deutsche Unternehmen auf marktwirtschaftlicher Basis gewährleistet ist, so wie der Kollege Sprung das gefordert hat.

    (Schily [GRÜNE]: Es ist doch interessant, daß Sie heute hier sprechen und nicht Herr Töpfer! Wo ist Herr Töpfer überhaupt? Der fühlt sich dafür nicht zuständig!)

    Wir treten weiterhin dafür ein, daß der Bundesrepublik Deutschland eine gleichberechtigte Teilnahme an den Institutionen und Entscheidungsprozessen gewährt wird. Dieses Ziel verfolgen wir auch, um die operative Umsetzung des Umweltschutzes wirksam mitgestalten zu können.
    Das antarktische Vertragssystem enthält bisher
    — darauf haben meine Vorredner hingewiesen — keine Vorschriften über Prospektion, Aufsuche und Gewinnung von mineralischen Ressourcen. Rohstoffaktivitäten könnten daher frei, d. h. auch ohne Regelung der Umweltschutzbelange durchgeführt werden, wenn sich die Konsultativstaaten dieser Frage nicht angenommen hätten.
    Der Deutsche Bundestag hat diese Frage schon in den 70er Jahren erörtert und den Entschluß gefaßt
    — in einer Zeit, als die GRÜNEN hier noch nicht waren —, mit der Aushandlung eines Ressourcenregimes zum Schutze der antarktischen Umwelt

    (Frau Garbe [GRÜNE]: Man sieht, was daraus geworden ist!)

    eben nicht bis zur Entdeckung wirtschaftlich nutzbarer Volumen zu warten, sondern ein solches Regime auszuhandeln, bevor konkret erfolgte Wirtschaftsinteressen die Verhandlungen noch komplizierter machen würden, als sie jetzt ohnehin sind.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Sehr gut! Das ist vorausschauende Politik!)

    Das ist das Verdienst — das darf man in den Bundestagsprotokollen des Jahres 1978 einmal nachlesen — der damaligen Opposition, wo der Kollege von Geldern die Rede für die Fraktion gehalten hat.
    Meine Damen und Herren, die Wissenschaftler des Forschungsausschusses für die Antarktis kamen damals zu dem Ergebnis, daß die Umweltrisiken von
    Rohstoffaktivitäten zwar hoch sind, aber Rohstoffaktivitäten nicht von vornherein ausgeschlossen werden müssen.
    Der Entschluß, kein absolutes Moratorium zu verhängen, sondern eventuell Rohstoffaktivitäten einer wirksamen Beschränkung und Kontrolle zu unterwerfen, ist also nicht ohne den Rat von wissenschaftlicher Seite gefaßt worden.
    Die Bundesrepublik Deutschland hat diesen Entschluß nach Erlangung des Konsultativstatus mitgetragen und hat auch 1981 beschlossen, das Sonderkonsultativtreffen zur Ausarbeitung des Regimes einzuberufen.
    Ich möchte an dieser Stelle nochmals betonen, daß das antarktische Ressourcenregime nicht den Zweck hat, zu Rohstoffaktivitäten anzuregen oder diese zu erleichtern. Das wäre auch angesichts des gegenwärtigen Trends auf den Rohstoffmärkten ein wenig sinnvolles Unterfangen. Sein Zweck ist die Vorsorge. Für den bisher nicht absehbaren Fall, daß die Menschheit auf Rohstoffe aus der Antarktis angewiesen sein sollte und wirtschaftlich in Betracht kommende Rohstoffquellen in der Antarktis überhaupt gefunden werden, soll eben schon jetzt dem Umweltschutz die ihm zukommende Priorität zugewiesen werden. Wirtschaftlich gesehen heißt das doch auch, daß die Kosten des für die Antarktis notwendigen Umweltschutzes zu dem ohnehin außergewöhnlich hohen Aufwand für Ressourcenaktivitäten unter antarktischen Bedingungen hinzukommen und von möglichen Investoren von vornherein mit einkalkuliert werden müssen.
    Im übrigen ist das ein interessanter Aspekt; denn alternative Rohstoffquellen und Einsparungsanstrengungen gewinnen damit weltweit an Wettbewerbsfähigkeit.
    Konkret heißt das in den Verfahren: Nach Artikel 2 des Entwurfs ist es Ziel des Regimes, Prinzipien und Regelungen aufzustellen sowie Institutionen zu schaffen, damit die Umweltauswirkungen von Rohstoffaktivitäten in der Antarktis eingeschätzt und über ihre Hinnehmbarkeit entschieden werden kann. Das heißt auch, daß zunächst eine ausreichende wissenschaftliche Grundlage geschaffen werden muß, die Entscheidungen darüber erlaubt, ob Rohstoffaktivitäten in der Antarktis akzeptabel sind.
    Ich meine, insoweit besteht volle Übereinstimmung auch mit den Vorstellungen der Fraktion DIE GRÜNEN, die in ihrem Antrag wissenschaftlich gesicherte Erkenntnisse über alle Folgen von Rohstoff explorations- und -abbaumaßnahmen zu einer Voraussetzung für die Zulassung von solchen Maßnahmen machen wollen.
    Darüber hinaus wird in Artikel 2 die besondere Verantwortung der Konsultativstaaten für den Schutz der antarktischen Umwelt und der von ihr abhängigen und mit ihr verbundenen Ökosysteme ausdrücklich anerkennt. Dabei ist die Bedeutung der Antarktis für das globale Umweltsystem und die Verantwortung hierfür ebenfalls ausdrücklich genannt. Ich glaube, meine Damen und Herren, es wäre vorschnell, zu argumentieren, diese in einem Vertrag anerkannte Verantwortung werde nicht voll wahrgenommen.



    Parl. Staatssekretär Dr. von Wartenberg
    In Artikel 4 über die Prinzipien des Vertrages heißt es, daß keine Rohstoffaktivitäten stattfinden dürfen, solange nicht festgestellt werden kann, daß sie keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt haben. Außerdem müssen entsprechend sichere Technologien sowie die erforderlichen Überwachungs- und Schutzsysteme zur Verfügung stehen.

    (Schily [GRÜNE]: Sie haben wieder neue Grenzwerte erfunden!)

    Die Bundesregierung hat dieses Anliegen von Anfang an unterstützt. Der Unterschied zum Beschlußantrag der Fraktion DIE GRÜNEN ist eben nur, daß wir schon jetzt die institutionellen Voraussetzungen schaffen wollen, die bei wachsender Rohstoffknappheit und entsprechendem wirtschaftlichen Druck die Umweltverträglichkeitsprüfung zur Folge hätten sowie eventuelle Explorations- und Abbauoperationen in geordneten Bahnen und umweltverträglichen Grenzen halten können.
    Herr Schily, mit einem Moratorium laufen wir doch Gefahr, daß der damit errichtete formelle Damm, unter den Bedingungen, die Rohstoffvorhaben in der Antarktis wirtschaftlich interessant und notwendig erscheinen zu lassen, nicht hält, daß das Moratorium aufgehoben wird und sich dann schon die jetzt bestehenden Interessenkonflikte so verstärken, daß eine internationale, dem Schutz der antarktischen Umwelt gerecht werdende Ordnung für Ressourcenvorhaben nicht mehr gefunden werden kann. Vertragliche Abmachungen müssen sich — so meinen wir jedenfalls — , wenn sie einen Wert haben sollten, in der Realität bewähren. Da habe ich mit einem Moratorium

    (Zuruf des Abg. Schily)

    — ob es nun nur die wirtschaftliche Nutzung oder auch die Exploration angeht — so meine Zweifel.
    Bevor Erforschungs- und Erschließungsarbeiten durchgeführt werden können, muß ein zweistufiges Verfahren der Umweltverträglichkeitsprüfung durchlaufen werden. Zunächst muß ein bestimmtes Gebiet für Rohstoffvorhaben eröffnet werden, und hierfür findet eine erste Umweltverträglichkeitsprüfung statt, die feststellen soll, ob eine bestimmte Art von Rohstoffaktivität in einem bestimmten Gebiet mit dem Ziel und mit den Prinzipien des Regimes vereinbar ist.

    (Zuruf von den GRÜNEN: Das weiß man doch, daß das nicht geht!)

    Diese Entscheidung wird von der Kommission getroffen, dem obersten Organ des Regimes, in dem alle Konsultativstaaten vertreten sind. Die Grundlage für diese Entscheidung ist das Votum des unabhängigen Beratungsausschusses für Wissenschaft, Technik und Umwelt, das Votum einer Sondertagung der Vertragsparteien.
    Erst dann also, wenn die in den Artikeln 2 und 4 des Entwurfs festgelegten Ziele und Prinzipien durch spezifische, für ein bestimmtes Gebiet geltende und von allen Vertragspartnern getragene Regelungen konkretisiert werden sollen — so jedenfalls ist unsere Auffassung — , hat ein Antrag auf Explorationserlaubnis die Chance, daß er gestellt werden kann. Erst dann wird ein Unternehmer wissen, mit welchen konkreten Bedingungen er zu rechnen hat.
    Auf Grund eines erst dann eingereichten Antrages findet eine zweite Umweltverträglichkeitsprüfung statt, die die konkreten vom Unternehmer beabsichtigten Maßnahmen zum Gegenstand hat.
    Meine Damen und Herren, hier ist nicht an ein Verfahren gedacht, das zu Rohstoffaktivitäten in der Antarktis anreizt oder diese erleichtert. Die dargestellten Ziele, die dargestellten Prinzipien, Institutionen und das Verfahren sollen vielmehr in einem internationalen Vertrag verankert werden, um einen Rahmen zu schaffen, der späteren Generationen trotz bestehender Interessenkonflikte verantwortliches Handeln erleichtert.
    Insoweit unterstützen wir den Antrag der Koalitionsfraktionen. Wir hoffen, daß es gelingen wird, innerhalb des Regimes eine von allen Seiten akzeptierte Balance zwischen den Vorstellungen der Anspruchsstaaten und der Nichtanspruchsstaaten — ein großes politisches Problem! — zu finden. Wir von der Bundesregierung werden ferner darauf achten, daß nicht die dirigistischen Fehler erneut begangen werden, die andere Verträge so wenig operabel machen.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)