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    Plenarprotokoll 11/77 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 77. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 5. Mai 1988 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 5151 A Begrüßung des Präsidenten der Nationalversammlung der Republik Kuba und einer Delegation 5180 A Tagesordnungspunkt 2: a) Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Dr. Mitzscherling, Antretter, Brück, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Lage der Weltwirtschaft (Drucksachen 11/1128, 11/1780) b) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Kooperative Strategie zur Stärkung der europäischen Wirtschaft und der Weltwirtschaft (Drucksache 11/2165) Dr. Mitzscherling SPD 5151 C Kittelmann CDU/CSU 5155 B Stratmann GRÜNE 5158 B Dr. Graf Lambsdorff FDP 5161 D Roth SPD 5164 C Dr. Bangemann, Bundesminister BMWi . 5166 C Kraus CDU/CSU 5170 D Dr. Wieczorek SPD 5172 D Dr. Häfele, Parl. Staatssekretär BMF . . 5175 C Dr. Hauchler SPD 5177 A Dr. Fell CDU/CSU 5178A Tagesordnungspunkt 3: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Frau Dr. Vollmer, Frau Nickels und der Fraktion DIE GRÜNEN: Nichtigkeitserklärung des Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses vom 14. Juli 1933 und der nach diesem Gesetz ergangenen Entscheidungen (Drucksachen 11/143, 11/1714, 11/1716) Frau Nickels GRÜNE 5180 B Seesing CDU/CSU 5182 A Dr. de With SPD 5183 B Kleinert (Hannover) FDP 5184 A Engelhard, Bundesminister BMJ 5185 A Tagesordnungspunkt 4: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinien 78/660/ EWG und 83/349/EWG über den Jahresabschluß bzw. den konsolidierten Abschluß hinsichtlich ihres Anwendungsbereichs (Drucksachen 10/5710, 10/ 1957) Helmrich CDU/CSU 5186 A Stiegler SPD 5186 C Kleinert (Hannover) FDP 5187 B Dr. Briefs GRÜNE 5188 B Engelhard, Bundesminister BMJ 5189 B Tagesordnungspunkt 5: Erste Beratung des von den Abgeordneten Straßmeir, Fischer (Hamburg), Börnsen (Bönstrup), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Richter, Gries, Kohn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung eines Seeschifffahrtsregister für deutsche Handelsschiffe im internationalen Verkehr (Inter- II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 77. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Mai 1988 nationales Seeschiffahrtsregister) (Drucksache 11/2161) 5190 A Tagesordnungspunkt 6: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 5. Mai 1987 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Östlich des Uruguay zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (Drucksache 11/1831) 5190 B Tagesordnungspunkt 7: Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes (Drucksache 11/2170) 5190 B Tagesordnungspunkt 10: a) Beratung des Antrags der Abgeordneten Schily, Dr. Lippelt (Hannover) und der Fraktion DIE GRÜNEN: Altersversorgung der nichtdeutschen Ortskräfte an den Auslandsvertretungen des Auswärtigen Amtes (Drucksache 11/1877) 5190 C b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Verheugen, Bahr, Duve, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Altersversorgung der nichtdeutschen Ortskräfte an den Auslandsvertretungen des Auswärtigen Amtes (Drucksache 11/ 2119) 5190 C Tagesordnungspunkt 11: Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über die Integration in den Europäischen Gemeinschaften (Berichtszeitraum April 1987 bis September 1987, im Anschluß an den Bericht bis März 1987) (Drucksache 11/1712) 5190 C Zusatztagesordnungspunkt 2: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Steuerreformgesetzes 1990 (Drucksache 11/ 2226) 5190D Tagesordnungspunkt 8: Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 26. März 1987 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (Drucksachen 11/886, 11/1788) 5191 A Tagesordnungspunkt 9: Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu den Änderungen vom 22. November 1980, 13. August 1982, 15. Juli 1983, 20. Oktober 1985 und 19. April 1986 der Anlage 1 und vom 20. Oktober 1980 und 20. Januar 1985 der Anlage 3 des Übereinkommens vom 1. September 1970 über Internationale Beförderungen leicht verderblicher Lebensmittel und über die besonderen Beförderungsmittel, die für diese Beförderungen zu verwenden sind (Gesetz zur Änderung der Anlagen 1 und 3 des ATP-Übereinkommens) (Drucksachen 11/ 1612, 11/2132) 5191 B Tagesordnungspunkt 12: Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Haushaltsführung 1987; hier: Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 09 02 Titel 697 13 — Erstattung der Erblasten des Steinkohlenbergbaus (Drucksachen 11/ 1204, 11/1699) 5191 C Tagesordnungspunkt 13: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend die Zwangsliquidation der Direktversicherungsunternehmen (Drucksachen 11/138 Nr. 3.14, 11/1991) 5191 C Tagesordnungspunkt 14: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für einen Beschluß des Rates zur Änderung des Beschlusses 87/182/CEE des Rates vom 9. März 1987 zur Ermächtigung der Kommission, im Rahmen des Neuen Gemeinschaftsinstruments Anleihen für eine Sonderbeihilfe der Gemeinschaft zum Wiederaufbau der durch die von den Erdbeben im September 1986 zerstörten Gebiete in Griechenland aufzunehmen (Drucksachen 11/1895 Nr. 2.2, 11/2005) 5191 D Tagesordnungspunkt 15: Beratung der Ersten Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau zu dem Antrag der Abgeordneten Dr.-Ing. Kansy, Frau Rönsch (Wiesbaden), Dr. Daniels (Bonn), weiterer Abgeordneter der Fraktion der CDU/CSU sowie der Fraktion der FDP: Probleme hochverdichteter Neubausiedlungen aus den 60er und 70er Jahren (Drucksachen 11/813, 11/2193) 5191 D Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 77. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Mai 1988 III Tagesordnungspunkt 16: Beratung der Sammelübersicht 58 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen (Drucksache 11/2168) 5192 A Zusatztagesordnungspunkt 3: Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bundesregierung zur Übernahme eines Teils der Sozialhilfelasten durch den Bund Dr. Struck SPD 5195 D Seiters CDU/CSU 5196 D Wolfgramm (Göttingen) FDP 5198 A Hüser GRÜNE 5199 B Bernrath SPD 5200 A Dr. Grünewald CDU/CSU 5201 B Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE 5202 B Dr. Stoltenberg, Bundesminister BMF . 5203 B Wittich SPD 5204 D Dr. Faltlhauser CDU/CSU 5205 D Heyenn SPD 5207 A Austermann CDU/CSU 5207 D Carstens (Emstek) CDU/CSU 5209 A Tagesordnungspunkt 17: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Elften Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (Drucksache 11/1315, 11/2160, 11/2222) 5210 A b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Siebter Bericht nach § 35 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes zur Überprüfung der Bedarfssätze, Freibeträge sowie Vomhundertsätze und Höchstbeträge nach § 21 Abs. 2 (Drucksachen 11/877, 11/ 2160) Möllemann, Bundesminister BMBW 5210 B Frau Odendahl SPD 5212 C, 5220 D Graf von Waldburg-Zeil CDU/CSU 5214 C Wetzel GRÜNE 5217 C Neuhausen FDP 5218 D Kastning SPD 5219 C Tagesordnungspunkt 22: Beratung der Unterrichtung Zehnter Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 des Bundesdatenschutzgesetzes (Drucksache 11/1693) Dr. Blens CDU/CSU 5221 C Wartenberg (Berlin) SPD 5223 A Dr. Hirsch FDP 5225 A Frau Schmidt-Bott GRÜNE 5226 B Dr. Emmerlich SPD 5227 C Wüppesahl fraktionslos 5229 A Dr. Waffenschmidt, Parl. Staatssekretär BMI 5230 A Tagesordnungspunkt 18: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für innerdeutsche Beziehungen zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Fortgang der Verkehrserschließung des Zonenrandgebietes — Bericht 1986 des Bundesministers für Verkehr über die Jahre 1984 und 1985 (Drucksachen 10/ 6810, 11/1794) Hiller (Lübeck) SPD 5232 A Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU 5232 D Dr. Daniels (Regensburg) GRÜNE . . . 5234 D Bredehorn FDP 5235 D Seidenthal SPD 5236 C Dr. Warnke, Bundesminister BMV . . . 5238 A Tagesordnungspunkt 19: a) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zur wirtschaftlichen Bedeutung der Antarktis und des Südpolarmeeres (Drucksachen 11/939, 11/2191) b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Schily, Frau Garbe und der Fraktion DIE GRÜNEN: Schutz der Antarktis (Drucksache 11/2183) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 4: Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Schutz der Antarktis (Drucksache 11/2240) Dr. Sprung CDU/CSU 5240 B Grunenberg SPD 5242 B Bredehorn FDP 5244 A Schily GRÜNE 5245 A Dr. von Wartenberg, Parl. Staatssekretär BMWi 5247 A Stahl (Kempen) SPD 5248 D Kittelmann CDU/CSU 5250 C Tagesordnungspunkt 20: Beratung der Sammelübersicht 57 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen (Drucksache 11/2117) Häfner GRÜNE 5251 C Haungs CDU/CSU 5252 C Peter (Kassel) SPD 5253 A Frau Dr. Segall FDP 5253 D IV Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 77. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Mai 1988 Zur Geschäftsordnung Häfner GRÜNE 5254 C Dr. Bötsch CDU/CSU 5255 B Peter (Kassel) SPD 5255 C Tagesordnungspunkt 21: Beratung des Berichts des Auswärtigen Ausschusses gemäß § 62 Abs. 2 der Geschäftsordnung zu dem Antrag der Abgeordneten Frau Kelly und der Fraktion DIE GRÜNEN: Errichtung einer internationalen Begegnungsstätte für Frieden und Versöhnung in Gernika, Baskenland und zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Geste des Friedens und der Freundschaft durch die Bundesrepublik Deutschland gegenüber der baskischen Stadt Guernica in Spanien (Drucksachen 11/362, 11/483, 11/2251) Duve SPD 5256 A Frau Kelly GRÜNE 5256 D Dr. Pohlmeier CDU/CSU 5258 A Frau Dr. Hamm-Brücher FDP 5258 C Schäfer, Staatsminister AA 5259 B Tagesordnungspunkt 23: Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Flinner, Kreuzeder, Frau SchmidtBott und der Fraktion DIE GRÜNEN: Verbot der Produktion und Anwendung und des Inverkehrbringens von gentechnologisch erzeugten leistungssteigernden Hormonen und Verbindungen (Drucksache 11/1507) Frau Schmidt-Bott GRÜNE 5260 B Kroll-Schlüter CDU/CSU 5261 B Frau Adler SPD 5262 B Bredehorn FDP 5263 A Dr. von Geldern, Parl. Staatssekretär BML 5264 A Tagesordnungspunkt 1 (Fortsetzung): Fragestunde — Drucksache 11/2219 vom 29. April 1988 — Einsatz Zivildienstleistender in der Altenpflege; Lehrgänge MdlAnfr 9, 10 29.04.88 Drs 11/2219 Frau Unruh GRÜNE Antw PStSekr Pfeifer BMJFFG 5192 C, 5193 A ZusFr Frau Unruh GRÜNE 5192 D, 5193 A Kennzeichnung von importiertem Wildschweinfleisch aus Australien angesichts der minderwertigen Qualität MdlAnfr 11, 12 29.04.88 Drs 11/2219 Hinsken CDU/CSU Antw PStSekr Pfeifer BMJFFG 5193 D ZusFr Hinsken CDU/CSU 5194 B Verschiebung des Starts einer LufthansaMaschine wegen verspäteten Eintreffens des amtierenden Ministerpräsidenten von Schleswig-Holstein am 27. April 1988 MdlAnfr 15 29.04.88 Drs 11/2219 Wüppesahl fraktionslos Antw PStSekr Dr. Schulte BMV 5195 A ZusFr Wüppesahl fraktionslos 5195 A Nächste Sitzung 5265 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 5267* A Anlage 2 Abbau „unwirtschaftlicher" Telefonzellen in ländlichen Räumen, insbesondere in den Landkreisen Biberach, Ravensburg und Bodensee MdlAnfr 1, 2 29.04.88 Drs 11/2219 Bindig SPD SchrAntw PStSekr Rawe BMP 5267* B Anlage 3 Beurteilung der Menschenrechtsverletzungen in Kolumbien MdlAnfr 7, 8 29.04.88 Drs 11/2219 Verheugen SPD SchrAntw StMin Schäfer AA 5267* D Anlage 4 Zustand der Autobahnraststätten; Privatisierung der Gesellschaft für Nebenbetriebe der Bundesautobahnen mbH MdlAnfr 13, 14 29.04.88 Drs 11/2219 Dr. Hirsch FDP SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV 5268* B Anlage 5 Beibehaltung aller Haltepunkte für IntercityZüge in Schleswig-Holstein bis in die 90er Jahre MdlAnfr 16 29.04.88 Drs 11/2219 Jungmann SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV 5268* C Anlage 6 Besserung der Situation hinsichtlich der Verschwendung öffentlicher Mittel durch Einführung eines Amtsanklägers Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 77. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Mai 1988 V MdlAnfr 33 29.04.88 Drs 11/2219 Dr. Weng (Gerlingen) FDP SchrAntw PStSekr Dr. Jahn BMJ 5268* D Anlage 7 Auffassung des designierten Verteidigungsministers Dr. Scholz über die Wiedereinführung der Todesstrafe MdlAnfr 34, 35 29.04.88 Drs 11/2219 Schreiner SPD SchrAntw PStSekr Dr. Jahn BMJ 5269* A Anlage 8 Einführung einer Ausgleichszulage für Witwen von Schwerstkriegsbeschädigten in § 48b des Bundesversorgungsgesetzes MdlAnfr 60 29.04.88 Drs 11/2219 Lowack CDU/CSU SchrAntw PStSekr Höpfinger BMA 5269* C Anlage 9 Engpässe bei der Ausrüstung und Einkleidung Wehrpflichtiger MdlAnfr 64, 65 29.04.88 Drs 11/2219 Frau Weyel SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg 5269* D Anlage 10 Umfrageergebnis des infas-Instituts über ein Verbot von Tiefflügen; Risiko einer möglichen Freisetzung von Plutonium beim Absturz eines Flugzeuges auf einen Atombunker MdlAnfr 66, 67 29.04.88 Drs 11/2219 Dr. Mechtersheimer GRÜNE SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg 5270* C Anlage 11 Teilnahme von Bundeswehrangehörigen am „Zwei-Tage-Marsch" in Bern (Schweiz) in Anwesenheit einer südafrikanischen Militärdelegation MdlAnfr 68, 69 29.04.88 Drs 11/2219 Frau Schmidt (Nürnberg) SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg 5271* A Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 77. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Mai 1988 5151 77. Sitzung Bonn, den 5. Mai 1988 Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein * 6. 5. Dr. Ahrens * 6. 5. Frau Beck-Oberdorf 6. 5. Frau Blunck * 6. 5. Böhm (Melsungen) * 6. 5. Büchner (Speyer) * 6. 5. Bühler (Bruchsal) * 6. 5. Dr. Dregger 6. 5. Frau Fischer * 6. 5. Gallus 6. 5. Frau Geiger 6. 5. Dr. Götz 6. 5. Dr. Hauff 6. 5. Dr. Hitschler * 6. 5. Ibrügger 6. 5. Jansen 6. 5. Jung (Düsseldorf) 5. 5. Klein (München) 6. 5. Klejdzinski 6. 5. Lemmrich * 6. 5. Frau Luuk * 6. 5. Meyer 6. 5. Dr. Müller * 6. 5. Nelle 5. 5. Niegel * 6. 5. Frau Pack * 6. 5. Dr. Probst 6. 5. Reddemann * 6. 5. Regenspurger 6. 5. Dr. Riedl (München) 5. 5. Ronneburger 6. 5. Dr. Scheer * 6. 5. Scheu 6. 5. Schmidt (München) * 6. 5. von Schmude * 6. 5. Schreiner 6. 5. Dr. Soell * 5. 5. Steiner * 6. 5. Dr. Unland * 6. 5. Vahlberg 5. 5. Wimmer (Neuss) 6. 5. Zierer * 6. 5. Dr. Zimmermann 6. 5. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rawe auf die Fragen des Abgeordneten Bindig (SPD) (Drucksache 11/2219 Fragen 1 und 2): Ist der Bundesregierung bekannt, daß in ländlichen Regionen die Telefonzellen in starkem Maße eine Aufgabe als Notrufstellen haben, und warum sollen nach den Planungen der Deutschen Bundespost dennoch Telefonzellen in diesen Regionen als „unwirtschaftlich" abgebaut werden, statt sie auch aus diesem Grunde zu erhalten? Anlagen zum Stenographischen Bericht Kann die Bundesregierung angeben, wie viele und welche Telefonzellen als sogenannte unwirtschaftliche Telefonzellen nach den Planungen der Deutschen Bundespost in den Landkreisen Biberach, Ravensburg und Bodenseekreis abgebaut werden sollen? Alle öffentlichen Telefone können auch für Notrufe genutzt werden. Dabei können Notrufe abgesetzt werden entweder über Notrufmelder, die auf Antrag der Träger der Notdienste eingerichtet werden, oder durch gebührenfreien Anruf der Notrufnummer. Nach dem Prinzip der Eigenwirtschaftlichkeit ist die Deutsche Bundespost gehalten, ihre Dienstleistung zu möglichst geringen Kosten zu erbringen. Da die Beschaffung, Einrichtung, Unterhaltung und Entstörung einer öffentlichen Sprechstelle mit hohen Kosten verbunden ist, müssen neben dem allgemeinen Bedarf für diese Einrichtung zwangsläufig auch wirtschaftliche Gesichtspunkte berücksichtigt werden. Deshalb wird im Rahmen einer jährlichen Überprüfung durch die Fernmeldeämter die Nutzung öffentlicher Telefone ermittelt. Diese Ermittlungen sind wichtig, da sich die Inanspruchnahme öffentlicher Telefone durch die Bevölkerung in den letzten Jahren verändert hat. Aufgrund der gestiegenen Versorgung mit privaten Hauptanschlüssen ging in Wohngebieten die Nutzung öffentlicher Telefone zurück, während sie an Verkehrsschwerpunkten, wie großen Kreuzungen, Bahnhöfen, Ein- und Ausfallstraßen der Orte stark zunimmt. Diesem veränderten Bedürfnis trägt die Deutsche Bundespost Rechnung. Dabei werden jedoch in jedem Fall die Gemeinden oder Städte beteiligt. In den Landkreisen Biberach und Ravensburg und im Bodenseekreis sind 1 350 öffentliche Telefone eingerichtet. Ca. 10 % dieser Telefone werden aufgrund ihrer Einnahme- und Standortsituation überprüft. Dadurch können sich unter Umständen Verlegungen und in Einzelfällen auch Aufhebungen ergeben, die in eigener Zuständigkeit der Oberpostdirektionen erfolgen. Im angesprochenen Versorgungsbereich sind z. Z. aber keine Aufhebungen öffentlicher Telefone mit Notrufmelder geplant. Anlage 3 Antwort des Staatsministers Schäfer auf die Fragen des Abgeordneten Verheugen (SPD) (Drucksache 11/2219 Fragen 7 und 8) : Womit begründet die Bundesregierung ihre Beurteilung, Menschenrechtsverletzungen in Kolumbien seien nicht Folge staatlich angeordneter Gewalt, angesichts des neuesten Berichts von amnesty international, der hauptsächlich die Führung der Streitkräfte zahlreicher politischer Morde anklagt? Welche Maßnahmen zieht die Bundesregierung in Betracht, um eine Beendigung der Menschenrechtsverletzungen in Kolumbien zu bewirken? 5268* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 77. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Mai 1988 Zu Frage 7: Kolumbien ist keine Militärdiktatur, sondern eine Demokratie. Am rechtsstaatlichen Engagement der demokratisch gewählten Regierung Kolumbiens besteht kein Zweifel. Es handelt sich um ein Problem der tatsächlichen Durchsetzung menschenrechtlicher Normen gegenüber gesellschaftlichen Kräften, die vor der Durchsetzung politischer Ziele oder privater Interessen mit Mitteln der Gewalt nicht zurückschrekken. Strukturelle, organisatorische und materielle Schwächen der staatlichen Institutionen erschwerten bisher die wirksame Verteidigung der Menschenrechte und des inneren Friedens. Die kolumbianische Regierung hat die Darstellung des Berichts von amnesty international, Todesschwadronen handelten im Auftrag der Führungsspitze der Streitkräfte, am 27. April 1988 zurückgewiesen. Der Generalstaatsanwalt wurde gleichwohl mit der Untersuchung der von amnesty international zitierten Einzelfälle beauftragt. Zu Frage 8: Die untrennbar miteinander verwobenen Probleme des inneren Friedens, der Menschenrechte, des Rechtsstaates und der Demokratie in Kolumbien waren ein zentrales Thema der Gespräche, die Bundesminister Genscher am 4. März 1988 mit dem kolumbianischen Außenminister Londono bei dessen Besuch in Bonn geführt hat. Bundesminister Genscher hat die Besorgnis der Bundesregierung in einer Ansprache aus diesem Anlaß auch öffentlich zum Ausdruck gebracht. Die Bundesregierung unterstützt die Bemühungen der Regierung Barco, den inneren Frieden vor allem auch durch eine Verfassungsreform und durch Lösung der wirtschaftlichen und sozialen Probleme des Landes zu sichern. Wir haben keine Zweifel, daß die kolumbianische Regierung die tieferen Ursachen der Gewalt erkannt hat und bemüht ist, sich den daraus ergebenden Herausforderungen zu stellen. Die Bundesregierung wird die Entwicklung der Menschenrechtssituation in Kolumbien und die Aufklärung von Einzelfällen weiterhin sorgfältig beobachten. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Hirsch (FDP) (Drucksache 11/2219 Fragen 13 und 14): Wie beurteilt die Bundesregierung den Zustand der Rast- und Gaststätten an der Autobahn, die sämtlich der zu 100 % im Bundesbesitz befindlichen „Gesellschaft für Nebenbetriebe der Bundesautobahn mbH" gehören? Welche Fortschritte zur Privatisierung dieser Gesellschaft sind seit dem Kabinettsbeschluß von 1985 erreicht worden? Zu Frage 13: Eine größere Anzahl der älteren Betriebe von den 168 Raststätten und 109 Erfrischungsdiensten in Tankstellen entspricht in ihrer baulichen Substanz und Ausstattung nicht mehr den heutigen Anforderungen. Zu Frage 14: Der Bundesminister für Verkehr hat am 1. September 1985 bei der Treuarbeit AG eine Untersuchung „über Gestaltungsmöglichkeiten, erforderliche Maßnahmen und Probleme einer Teilprivatisierung der GfN in rechtlicher, betriebswirtschaftlicher und steuerlicher Sicht" in Auftrag gegeben. Durch Verzögerungen auf seiten des Auftragnehmers ist das Gesamtgutachten erst im Februar 1988 abgeliefert worden. Unmittelbar im Anschluß hieran wurde mit der Auswertung des Gesamtgutachtens durch eine gemeinsame Arbeitsgruppe des Bundesverkehrsministeriums und des Bundesfinanzministeriums begonnen. Die Auswertung des Gutachtens ist Ende April abgeschlossen worden. Es ist beabsichtigt, in Kürze eine gemeinsame Kabinettvorlage beider Ressorts vorzulegen, in der die Ergebnisse des Gutachtens dargelegt und Vorschläge für das weitere Vorgehen in Richtung Teilprivatisierung der GfN unterbreitet werden. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Frage des Abgeordneten Jungmann (SPD) (Drucksache 11/2219 Frage 16): Beabsichtigt die Bundesregierung, alle bisherigen Haltepunkte für Intercity-Züge der Deutschen Bundesbahn in Schleswig-Holstein bis in die 90er Jahre hinein zu erhalten, und wenn nein, ab wann müßte mit dem Wegfall z. B. Neumünsters als Haltepunkt für Intercity-Züge gerechnet werden? Die Deutsche Bundesbahn plant, aufgrund der Inbetriebnahme der Neubaustrecken den schnellen und komfortablen Schienenpersonenfernverkehr neu zu ordnen. Für Schleswig-Holstein bedeutet dies in den 90er Jahren die Bedienung durch Eurocity-, Intercity-und Interregiozüge. Da die Deutsche Bundesbahn ihre Planungen noch nicht abgeschlossen hat, sind konkrete Angaben nicht möglich. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretär Dr. Jahn auf die Frage des Abgeordneten Dr. Weng (Gerlingen) (FDP) (Drucksache 11/2219 Frage 33): Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß ein Amtsankläger oder eine ähnliche Einrichtung in Sachen Verschwendung öffentlicher Mittel eine Besserung der Situation erreichen könnte, und plant sie gegebenenfalls dahin gehende Initiativen für die laufende Wahlperiode? Die Bundesregierung hält es für geboten, Verschwendung und Fehlleitungen von Haushaltsmitteln in wirksamer Weise zu unterbinden. Dazu ist aber Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 77. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Mai 1988 5269* nach Ansicht der Bundesregierung die Einrichtung einer neuen Institution, wie z. B. die eines „Amtsanklägers", nicht notwendig. Gegen die Schaffung einer solchen Einrichtung sprechen einerseits finanzielle Erwägungen. Sie würden zunächst zu erheblichen einmaligen Ausgaben und in der Folge zu laufendem Personal-, Verwaltungs- und Sachaufwand führen. Ob durch die notwendige Verlagerung von Aufgaben und Zuständigkeiten bisher zuständiger Behörden auf eine solche Behörde eine Verringerung des Verwaltungsaufwandes mit entsprechenden finanziellen Einsparungen eintreten würde oder ob z. B. Regreßansprüche wirksamer durchgesetzt werden könnten, wird kaum feststellbar sein. Es erscheint auch zweifelhaft, ob gerade die Einrichtung einer zentralen Stelle insgesamt zu einer sparsameren Bewirtschaftung von Ausgaben und damit allgemein zu Einsparungen führen würde. Darüber hinaus stehen bereits jetzt ausreichende dienstrechtliche und organisatorische Möglichkeiten zur Bekämpfung der Verschwendung und Fehlleitung öffentlicher Mittel zur Verfügung. Sie zu nutzen und auszuschöpfen obliegt allen Verantwortlichen. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Jahn auf die Fragen des Abgeordneten Schreiner (SPD) (Drucksache 11/2219 Fragen 34 und 35): Stimmt die Bundesregierung der Auffassung des designierten Verteidigungsministers Rupert Scholz zu, wonach die Wiedereinführung der Todesstrafe im Kriegsfall zulässig sein soll? Wie beurteilt die Bundesregierung die Auffassung von Professor Dr. Rupert Scholz, wonach auch in Friedenszeiten die Wiedereinführung der Todesstrafe dann in Betracht kommen kann, wenn der Schutz gleichrangiger Rechtsgüter dies erfordert, und welche konkreten Sachverhalte könnten dabei in Betracht kommen? Die Fragen beziehen sich offenbar auf die von Herrn Professor Scholz geschriebene Kommentierung zu Artikel 102 des Grundgesetzes in einem bekannten Grundgesetz-Kommentar. Die Bundesregierung äußert sich grundsätzlich nicht zu Rechtsauffassungen, die in wissenschaftlichen Veröffentlichungen vertreten werden. Hierzu besteht um so weniger Anlaß, als die Bundesregierung ihre Auffassung zur Todesstrafe wiederholt dargelegt und erst kürzlich in der ersten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zu dem Protokoll Nr. 6 zur Europäischen Menschenrechtskonvention über die Abschaffung der Todesstrafe noch einmal bekräftigt hat. Unabhängig davon darf ich darauf hinweisen, daß Herr Professor Scholz zu der theoretischen Frage, ob durch ein verfassungsänderndes Gesetz mit 2/3-Mehrheit die Todesstrafe wieder eingeführt werden könnte, differenzierter Stellung nimmt als dies in der Frage zum Ausdruck kommt. Er betont nachdrücklich, daß eine Wiedereinführung zum Schutze gleichrangiger Schutzgüter — also des Rechts auf Leben — nur als ultima ratio in Betracht kommen könne, falls der — „bisher bekanntlich nicht geführte" — Nachweis gelänge, daß der Todesstrafe in bestimmten engen Ausnahmesituationen tatsächlich wirksame Abschreckungs- und Sicherungswirkung zukäme. So schließt Herr Professor Scholz mit der Feststellung, derzeit seien kaum Verhältnisse abschätzbar, unter denen eine Wiedereinführung der Todesstrafe bzw. eine verfassungsgesetzliche Aufhebung des Artikel 102 tatsächlich tolerierbar erscheinen könnte. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höpfinger auf die Frage des Abgeordneten Lowack (CDU/CSU) (Drucksache 11/2219 Frage 60): Ist die Bundesregierung bereit, entsprechend dem Beschluß des Bundesrates vom 18. März 1988 die Einführung einer Ausgleichszulage in § 48 b BVG zu initiieren, mit der die Witwen von Schwerstkriegsbeschädigten (Pflegezulagestufen III bis VI) eine Kriegsopferversorgung in Höhe von wenigstens 50 v. H. der von den Beschädigten zuletzt bezogenen Beschädigtenversorgung erhalten sollen? Gegen die Einführung einer Ausgleichszulage für Witwen von Pflegezulageempfängern der Stufen 3 bis 6 bestehen sachliche Bedenken, weil dadurch nur Witwen, die in guten wirtschaftlichen Verhältnissen leben, begünstigt würden. Die Diskrepanz zwischen der Beschädigtenversorgung von Pflegezulageempfängern und der Witwenversorgung hat ihre Ursache im wesentlichen darin, daß Pflegezulageempfänger der Stufe 3 und höher ohne Anrechnung ihres Einkommens stets die volle Ausgleichsrente und den Ehegattenzuschlag erhalten, während bei der Witwe das vorhandene Einkommen auf die Versorgungsleistungen angerechnet wird. Das bedeutet, daß die Rente der Witwe umso stärker aufzustocken wäre, je höher das sonstige Einkommen der Witwe ist. Witwen mit niedrigerem Einkommen gingen dabei ganz oder weitgehend leer aus. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen der Abgeordneten Frau Weyel (SPD) (Drucksache 11/2219 Fragen 64 und 65): Ist der Bundesregierung bekannt, daß Wehrpflichtige zum Teil drei Monate nach Dienstantritt noch keine vollständige Ausrüstung erhalten haben und immer wieder Engpässe auch bei kleinen Gebrauchsgegenständen, z. B. Schuhbändern und ähnlichem, auftreten? Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit, auf der Grundlage der Musterungen auch bei Sondergrößen vor der Einberufung Vorkehrungen zu treffen, daß die Wehrpflichtigen nach ihrer Einberufung sofort eingekleidet werden können? Zu Frage 64: Ich begrüße sehr, daß Sie so gründliche Truppenbesuche bei Verbänden unserer Bundeswehr durchfüh- 5270* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 77. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Mai 1988 ren, auf solche Engpässe bei der Einkleidung unserer Wehrpflichtigen zu Dienstbeginn gestoßen sind und, daß Sie um für die Zukunft Abhilfe zu schaffen, dieses zum Gegenstand Ihrer Anfrage machen. Die Rekruteneinkleidungen verlangen jährlich immer wieder innerhalb nur sehr weniger Tage bei einer Vielzahl von Bekleidungskammern rund 27 Millionen (!) Einzelartikel/Größen personenbezogen bereit zu haben und auszugeben. Insgesamt dürfen wir aufgrund gutachterlicher Prüfung feststellen, daß es eine Versorgungssicherheit von 95 bis 97,5 % der Artikel sofort gibt. Leider entstehen jedoch immer wieder besonders im oberen Größen- und Weitenbereich der Bekleidung kurzfristige Versorgungsengpässe. Unserem zuständigen Fachreferat jedoch ist kein Fall bekannt, in dem Wehrpflichtige 3 Monate nach Dienstantritt noch unvollständig ausgestattet waren. Sollte es jedoch zu solchen bedauerlichen und nicht hinzunehmenden Einzelfällen gekommen sein, wäre ich Ihnen sehr verbunden, wenn Sie uns nähere Kenntnisse und Zusammenhänge mitteilen könnten oder diese direkt über die Wehrbereichsverwaltung konkret ansprechen können, um hier nachhaltige Abhilfe veranlassen zu können. Bei Schnürsenkeln hat es in der Tat bei 2 Wehrbereichen Versorgungslücken gegeben, weil einerseits die beauftragte Industrie nicht im Zeitplan lieferte und andererseits — dies muß klar eingeräumt werden — die entsprechenden Bestellungen auch von Seiten von der Bundeswehr nicht zeitgerecht erfolgt waren. Hier ist anzumerken, daß wir nicht in allen Kammern über das erforderlich geschulte Fachpersonal verfügen und zuweilen Wehrpflichtige aushilfsweise solche Aufgaben mitübernommen haben. Zu Frage 65: Aus Kostengründen bevorratet die Bundeswehr nur ein den durchschnittlichen Körpermaßen der Soldaten entsprechendes Größensortiment an Bekleidung und Schuhzeug, das von Zeit zu Zeit den jeweils neuesten Erkenntnissen angepaßt wird. In letzter Zeit hat sich gezeigt, daß der Bedarf an Bekleidung in Sondergrößen in erheblichem Umfang zugenommen hat. Der Größenschlüssel wurde daher erweitert; Bekleidung in Sondergrößen jeweils kurzfristig bereitgestellt. Bei Schuhzeug beispielsweise durch Abruf bei einer zentralen Lagerstelle, im übrigen durch Anfertigung bei dafür geeigneten Vertragsfirmen. Besonders große, kleine oder füllige Wehrpflichtige werden bereits bei der Musterung registriert. Einberufungstruppenteil und ständige Standortverwaltung werden rechtzeitig von ihrem Eintreffen unterrichtet, so daß die Bekleidung auch in diesen Fällen kurzfristig bereitgestellt werden kann. Bis zum Eintreffen dieser Bekleidung werden die Soldaten behelfsmäßig ausgestattet. Das Verfahren hat sich bewährt, Schwierigkeiten bei der Bekleidung in Sondergrößen kommen nur noch selten vor. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Mechtersheimer (DIE GRÜNEN) (Drucksache 11/2219 Fragen 66 und 67): Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus einem neuen Umfrageergebnis des INFAS-Institutes, wonach 62 v. H. der Bundesbürger für ein Verbot von Tiefflügen über dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland eintreten? Ist aus der Tatsache, daß die Bundesregierung auf die Frage nach einer möglichen Freisetzung von Plutonium beim Absturz eines Flugzeuges auf eines der sechzig vergleichsweise schwach geschützten Atombunker nicht eingeht, zu schließen, daß ein solches Risiko nicht gegeben ist (siehe Antwort in der Fragestunde vom 14. April 1988, Plenarprotokoll 11/71)? Zu Frage 66: Gemäß Artikel 87 a Absatz 1 Grundgesetz hat die Bundesrepublik Deutschland Streitkräfte zur Verteidigung aufzustellen. Diesen Auftrag können die Streitkräfte nur erfüllen, wenn sie entsprechend ausgebildet sind. Die Ausbildungsinhalte orientieren sich an der Leistungsfähigkeit des möglichen Gegners. Bei den Erfassungs- und Bekämpfungsmöglichkeiten gegnerischer Luftabwehrsysteme kann, ohne das Durchsetzungsvermögen und die Überlebenschance der eigenen Luftstreitkräfte deutlich zu schwächen, auf Tiefflug und damit auch auf Tiefflugausbildung — auch über der Bundesrepublik Deutschland — nicht verzichtet werden. Verfügbarkeit und Einsatzfähigkeit erfordern die Stationierung fliegender Verbände der Luftstreitkräfte auf Flugplätzen in der Bundesrepublik Deutschland. Diese Verbände müssen zur Erhaltung ihrer Einsatzfähigkeit regelmäßig Überflüge durchführen, um die Besatzungen mit den geographischen, meteorologischen Verhältnissen sowie der Luftraumstruktur vertraut zu machen. Die Besatzungen müssen in der Lage sein, unter den in Mitteleuropa gegebenen schwierigen Bedingungen im Verband mit den anderen Streitkräften des Bündnisses reibungslos zusammenzuwirken. Darüber hinaus ist eine Verlagerung ganzer Teile der Verbandsausbildung in andere Länder auch aus organisatorischen, technischen und nicht zuletzt Kapazitätsgründen nicht möglich. Es steht außer Frage, daß die Anzahl und die Durchführung der Übungsflüge in der Bundesrepublik Deutschland aus der gebotenen Rücksicht auf die Bevölkerung auf die Mindestforderungen beschränkt sind und daß alles getan wird, um die Belastungen so gering wie möglich zu halten. Die Bundesregierung jedoch kann sich bei existenziellen Fragen der Verteidigung, der Verhinderung des Krieges, der Erhaltung des Friedens nicht nach Umfrageergebnissen richten. Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 77. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Mai 1988 5271* Zu Frage 67: Wenn in einem Depot Atomsprengköpfe mit spaltbarem Plutonium gelagert wären, könnte es bei einem Absturz eines Luftfahrzeuges in dieses Depot im schlimmsten Falle zu einer kleinräumigen, begrenzten Ausstreuung von radioaktivem Plutonium kommen. In keinem Falle würde eine nukleare Kettenreaktion ausgelöst. Auf die hohe Unwahrscheinlichkeit eines solch beschriebenen Absturzes wurde im Verteidigungsausschuß hingewiesen. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretär Würzbach auf die Fragen der Abgeordneten Frau Schmidt (Nürnberg) (SPD) (Drucksache 11/2219 Fragen 68 und 69): Ist der Bundesregierung bekannt, ob Angehörige der deutschen Bundeswehr (Offiziere, Unteroffiziere und Mannschaften), in Uniform oder in Zivil, am sogenannten Zwei-TageMarsch, der im Mai vom Unteroffiziersverband der Stadt Bern (Schweiz) durchgeführt wird, teilnehmen werden? Wie begründet die Bundesregierung, für den Fall der Teilnahme von Angehörigen der deutschen Bundeswehr, diese Teilnahme bei gleichzeitiger Anwesenheit einer südafrikanischen Militärdelegation? Zu Frage 68: Ja. Zu Frage 69: Nach dem Kenntnisstand der Bundesregierung nimmt eine südafrikanische Militärdelegation nicht teil.
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    Rede von Thomas Wüppesahl


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (GRÜNE)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (GRÜNE)

    Einen schönen guten Tag, Frau Renger. Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir behandeln heute den Zehnten Tätigkeitsbericht des Bundesdatenschutzbeauftragten, und Herr Emmerlich sagte schon: die Betonung liegt auf dem Wort „Zehnten".
    In der Tat — eigentlich sollte man meinen, es sei eine „runde Sache", wenn man so einen Zehnten Bericht behandelt, aber tatsächlich müssen wir doch feststellen, daß in diesem Bericht zum Teil noch die gleichen Beanstandungen erhoben werden, die bereits vor mehreren Jahren in Tätigkeitsberichten gestanden haben. Eigentlich müßte man auch annehmen dürfen, daß in einem solchen Zehnten Tätigkeitsbericht nur noch die letzten Feinheiten der Kritik entfaltet zu werden bräuchten. Statt dessen haben wir in diesem Bericht doch eine Fülle von grundsätzlichen Beanstandungen vor uns, die bis hin zu der Feststellung gehen, daß gesamte Bereiche, die geprüft worden sind, eine verfassungswidrige Praxis pflegen. Und das betrifft immerhin Behördenhandeln.
    Wir müssen auch feststellen, daß der wirksamste Datenschutz angesichts des Nicht-Wollens dieser Regierung nach wie vor dadurch erreicht wird, daß die Betroffenen ihre Angelegenheiten selbst in die Hand nehmen. Ich finde es wirklich frappierend, was wir zur Zeit in den Bundesdruckereien erleben. Dort ist plötzlich möglich geworden, was vorher auf Grund der ganzen Propaganda gegen den neuen Personalausweis nicht möglich war, nämlich ihn zu waschen und ähnliches.
    Jetzt wird plötzlich kostenlos ein Stempel in den alten Paß gedrückt, und er ist damit für drei weitere Jahre verlängert. So weit, daß sie solche Dinge berücksichtigen, können die Autoritäten in diesem Staate offensichtlich gar nicht denken, und ich wünsche mir, daß Ereignisse dieser Art noch des öfteren geschehen.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Das glaube ich Ihnen gern!)

    Insofern sind auch viele Ausführungen, die hier gemacht wurden — wie etwa die von Herrn Hirsch —, nur schöne Worte und nichts als schöne Worte, wenn er nämlich feststellt, daß Grund- und Freiheitsrechte gefährdet seien und daß sogar der Übergangsbonus abgelaufen sei — das Stimmverhalten auch der FPD-Fraktion im Innen- und Rechtsausschuß aber tatsächlich in die entgegengesetzte Richtung geht. Dort war es nicht einmal möglich zu erreichen, daß der Ausschuß den Zehnten Tätigkeitsbericht — das gilt aber auch für den Achten und den Neunten — auch nur zustimmend zur Kenntnis nimmt. So ein Votum konnte auf Grund des Stimmverhaltens der FDP und der CDU/CSU einfach nicht herbeigeführt werden. Man wollte den Bericht lediglich zur Kenntnis nehmen und damit die zahlreiche Kritik in diesem Bericht weiter vor sich hinschmoren lassen.
    Wenn es ernstlich so sein sollte, was Herr Hirsch sagte, daß zum Beispiel der Übergangsbonus abgelaufen ist, dann muß die bisherige Datenverarbeitungspraxis auf ihre Vereinbarkeit mit den genannten Anforderungen überprüft werden. Außerdem müßte sofort eine vollständige Bestandsaufnahme des Regelungsbedarfs in den einzelnen Bereichen erfolgen.
    Dabei ist zu berücksichtigen, daß nach der „Wesentlichkeitstheorie" des Bundesverfassungsgerichts im Bereich der Ausübung von Grundrechten — zum Beispiel des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung — der Gesetzgeber alle wesentlichen Entscheidungen selbst zu treffen hat und nicht die Exekutive, wie es derzeit geschieht, und somit für die Einführung und die Regelung neuer technischer Kommunikationsdienste — zum Beispiel BTX und TEMEX bei der Post — schon vorher ausreichende gesetzliche Grundlagen zu schaffen sind.
    Im Anschluß daran muß eine Rangliste der notwendigen Gesetzentwürfe und somit eine die Aktivitäten des Gesetzgebers bestimmende Prioritätenskala aufgestellt werden.
    Solange dies nicht geschehen ist, kann es keine fundierte Rechtfertigung für den Aufschub einzelner Regelungsentscheidungen geben. Die Konsequenz müßte eine Verarbeitungssperre sein; das habe ich bereits des öfteren — auch hier — gesagt. Ich finde es erschreckend, daß dieses Verhalten der Exekutive weiter gepflegt wird.
    Herr Wartenberg von der SPD konnte es sich sehr einfach machen und sagen: Details werden in den Ausschußberatungen weiter erörtert. Was dort tatsächlich möglich ist und was nicht, bestimmt bedauerlicherweise zu einem großen Teil ebenfalls die Exekutive.

    (Dr. Nöbel [SPD]: Das ist doch gar nicht wahr!)

    In den Berichterstattergesprächen, von denen ich fünf mit verfolgen konnte, konnten wir des öfteren erleben — Herr Nöbel, Sie waren doch gar nicht dabei — , daß von den Personen aus den Ministerien entschieden wurde, welche Akten den Abgeordneten zur Verfügung gestellt werden, damit sie sich ein persönliches Bild machen können.
    Eine Alternative ist, daß wir uns in den 17. Stock des Langen Eugen begeben dürfen, in der Geheimschutzstelle Einsicht nehmen, uns Notizen machen können, diese Notizen abgeben und dann vielleicht mit den Notizen in den weiteren Beratungen im Ausschuß argumentieren dürfen. Wer kontrolliert hier eigentlich wen, die Exekutive die Legislative, oder sollte das nicht besser umgekehrt sein?
    Ich denke, das sind unhaltbare Zustände und gravierende Mißstände, die in diesen Tätigkeitsberichten und auch in dem, den wir heute in dieser kurzen Weise debattieren, festgestellt werden.
    Bedauerlicherweise stehen mir hier nur fünf Minuten zur Verfügung. Ich möchte zum Schluß allerdings auch einen Dank an Herrn Baumann richten. Denn innerhalb der Möglichkeiten, die ihm zur Verfügung stehen — geringe Personaldecke, schlechte rechtliche Stellung, angesiedelt im Innenministerium, gewissermaßen Auge in Auge zu dem Hauptkontrapart in dieser Regierung und natürlich eingebettet in einen politischen Rahmen dieser Bundesregierung, der es weiß Gott schwermacht, überhaupt nur im Ansatz einen vernünftigen Datenschutz zu bewirken —, finde ich, hat er mit seinem Personal hervorragende Arbeit geleistet und immer wieder die notwendigen Nadelstiche in die Mißstände machen können.



    Wüppesahl
    Danke schön für die Aufmerksamkeit.

    (Dr. Nöbel [SPD]: Für das letzte kriegen Sie meinen Beifall! — Gerster [Mainz] [CDU/ CSU]: Das hat der Baumann nicht verdient!)



Rede von Dr. Annemarie Renger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Waffenschmidt.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Horst Waffenschmidt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Zehnte Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz enthält eine Vielzahl von Sachverhalten, zu denen der Bundesbeauftragte Anregungen oder auch Bedenken äußert.
    Ich sage hier ganz nachdrücklich: Die Bundesregierung wird zu all diesen Anregungen, Vorschlägen und Bedenken im einzelnen schriftlich Stellung nehmen. Diese Stellungnahme soll ausführlich und klar sein und dem Parlament so frühzeitig zugehen, daß der federführende Innenausschuß zu Beginn seiner Beratung über den Tätigkeitsbericht all dies werten und wägen kann.

    (V o r sitz : Vizepräsident Westphal)

    Ich will aber doch gerne zum gegenwärtigen Zeitpunkt, auch nachdem ich die Diskussion hier verfolgt habe, einige Anmerkungen genereller Art machen.
    Zunächst einmal: Der Bundesbeauftragte hat in diesem Bericht ausdrücklich anerkannt, meine Damen und Herren — ich finde das gut — , daß in entscheidenden Bereichen die Verwaltung dem Datenschutz aufgeschlossen gegenübersteht. Für diese klare, positive Aussage, lieber Herr Dr. Baumann, ein ganz herzliches Wort des Dankes.
    Weil hier eben viele Bedenken und Anregungen aufgezählt worden sind, möchte ich gerne aus dem Bericht diesen Satz zitieren. Ich finde, wir sind das auch denen schuldig, die sich in der Verwaltung um den Datenschutz bemühen.
    Da schreibt Herr Dr. Baumann:
    Ich verkenne nicht und will dies gerne deutlich aussprechen — —

    (Zurufe von der SPD)

    — Ich fände, es wäre gut, wenn wir auch an diesem Punkt auf das hören könnten, was und Herr Dr. Baumann mitgeteilt hat. Es ist auch eine gebührende Anerkennung dessen, was bei den Mitarbeitern der Verwaltung geschieht. — Er schreibt:
    Ich verkenne nicht und will dies gerne deutlich aussprechen, daß sich das Datenschutzbewußtsein in nicht wenigen Bereichen der Verwaltung erfreulich verbessert hat.
    Herzlichen Dank, Herr Dr. Baumann, auch für diese klare Feststellung.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Das paßt nun überhaupt nicht, Frau Schmidt-Bott, zu Ihrem Horrorgemälde. Was Sie hier eben vorgetragen haben, geht auch zum Teil die Prüfungsaufgaben in den einzelnen Bundesländern an. Ich will hier einmal deutlich sagen: Was Sie vor dem Forum des Deutschen Bundestages alles vorgetragen haben, das hält der Realität gar nicht stand. Sie haben ein Eigentor geschossen. Sie haben nämlich zum Beweis Ihrer Darlegungen die Volkszählung angeführt.
    Meine Damen und Herren, ich glaube, wir dürfen hier, gerade nachdem dies aufgerufen wurde, einmal sagen: Ihr Kampf von den GRÜNEN gegen die Volkszählung ist ja nun weiß Gott und aus guten Gründen gänzlich gescheitert, und das ist gut so.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Wir können heute sagen: Die Volkszählung hat das Echo gefunden, für das sich die demokratischen Parteien in einem breiten Konsens eingesetzt haben. Ich will von dieser Stelle aus einmal ganz herzlich den Bürgerinnen und Bürgern danken, die ihren Beitrag dazu geleistet haben, daß die Volkszählung zu einem guten Erfolg gekommen ist. Dies sollten wir heute deutlich aussprechen.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Meine Damen und Herren, der Bericht, den wir im Ausschuß zu diskutieren haben und der hier heute generell diskutiert wird, macht deutlich, daß — —

    (Zuruf des Abg. Walther [SPD])

    — Herr Vorsitzender des Haushaltsausschusses, Sie sind heute so bemerkenswert unruhig! Sie machen so viele Zwischenbemerkungen.

    (Walther [SPD]: Ich wollte endlich einmal eine freie Rede hören!)

    Ich werde mir daran ein Beispiel nehmen, wenn ich demnächst wieder bei Ihnen im Haushaltsausschuß bin.

    (Walther [SPD]: Ich möchte eine freie Rede hören!)

    — Ja, ich gehe doch frei und fröhlich darauf ein; nur schwätzen Sie dauernd mit Ihrem Nachbarn und können das gar nicht wahrnehmen. Da entgeht Ihnen etwas Tolles.

    (Walther [SPD] : Jetzt hat er schon wieder den Sprechzettel!)

    — Ja, natürlich, lieber Herr Kollege Walther, es ist eine wichtige Sache, über die wir verhandeln, und natürlich nimmt man sich Orientierungspunkte mit, um über eine wichtige Materie zu verhandeln. Ich lerne das ja auch bei Ihnen im Haushaltsausschuß;

    (Walther [SPD]: Noch zuwenig gelernt!) Sie haben immer dicke Akten vor sich liegen.

    Ich finde, das wichtigste Thema, das uns auch bei der Prüfung dieses Berichts aufgetragen ist, ist das Spannungsverhältnis zwischen innerer Sicherheit und Datenschutz. Dieser Aufgabenbereich wird auch in den Ausschußberatungen — Herr Dr. Baumann, das hatten wir bereits bei der Diskussion der letzten Berichte — ein wichtiger Bereich unserer Prüfungen sein. Ich will dies dahingehend zusammenfassen, daß wir im Interesse der Bürger sagen müssen, daß ein Höchstmaß an Datenschutz mit einem Höchstmaß an Effizienz der Gesetzgebung auch zum Schutz der Bürger zu verbinden ist. Ich glaube, der beste Datenschutz ist der Datenschutz, den der Bürger auch ver-



    Parl. Staatssekretär Dr. Waffenschmidt
    steht und für den er sich auch selbst engagiert einsetzen kann. Der Bürger wird es immer verstehen, wenn wir im Spannungsverhältnis zwischen innerer Sicherheit und Datenschutz das Regelungsmaß finden, das in einem Höchstmaß beiden Gesichtspunkten, die dem Staat aufgetragen sind, Rechnung trägt. Darin liegt die Weisheit der Regelungen, die wir, erstreben.
    Nun ist hier ein besonderer Punkt angesprochen worden, nämlich die Gesetzgebung. Ich habe bei der Diskussion über den letzten Datenschutzbericht angekündigt, daß wir den Referentenentwurf für ein Bundesdatenschutzgesetz vorlegen wollen. Es ist so, daß der Referentenentwurf inzwischen in der Ressortabstimmung ist, und ich habe mich gerade im Blick auf die heutige Debatte noch einmal informiert: Die Ressortabstimmung läuft gut, wir können noch in diesem Monat in der Ressortabstimmung für das neue Bundesdatenschutzgesetz zu wichtigen Schlußergebnissen kommen, und unser Wille im Bundesinnenministerium ist, den Entwurf möglichst bald im Bundeskabinett zur Beschlußfassung vorzulegen.
    Mit Recht wurde von Sprechern der Koalition schon darauf hingewiesen, daß wir ein Gesetzgebungsprogramm in der Koalitionsabsprache haben. Diese Koalition hat sich dazu bekannt und steht nach wie vor dazu, die Folgerungen aus dem Volkszählungsurteil zu ziehen. Das Gesetzgebungsprogramm liegt nicht nur vor, sondern das Bundesinnenministerium hat ja auch seinerseits erste Vorschläge dazu vorgelegt, wie den einzelnen Gesetzgebungsaufgaben Rechnung getragen werden kann. Also, meine Damen und Herren von der Opposition, geben Sie sich auch in diesem Punkt keinen Illusionen hin. Die Koalition wird ihr Gesetzgebungsprogramm aus den Koalitionsvereinbarungen angehen

    (Dr. Nöbel [SPD]: Angehen? Wann denn?)

    und wird auch in diesem Bereich die Lösungen vorlegen und verabschieden, die notwendig sind, um die Aufgaben zu erfüllen.

    (Bohl [CDU/CSU]: Mit Sicherheit!) Haben Sie da mal gar keine Sorgen!


    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Meine Damen und Herren, ein wichtiger Punkt ist heute mehrfach angesprochen worden, nämlich der, daß wir den letzten Datenschutzbericht, den Herr Dr. Baumann uns vorlegt, diskutieren. Ich finde es gut, wie die Sprecher der einzelnen Fraktionen, zumindest der Fraktionen von CDU/CSU, SPD und FDP, hier die Arbeit von Dr. Baumann gewürdigt haben, und ich möchte für die Bundesregierung Herrn Dr. Baumann ausdrücklich ein ganz herzliches Wort des Dankes für seine Arbeit sagen.

    (Beifall bei der CDU/CSU, der FDP und der SPD)

    Ich danke ihm für die engagierte und von viel persönlicher Einsatzbereitschaft getragene Arbeit als Datenschutzbeauftragter. Sie hat oft dazu geführt, daß wir über einzelne Fragen diskutieren mußten. Wir haben das in einem guten demokratischen und fairen Verfahren getan. Herr Dr. Baumann, verbunden mit dem Dank für Ihre Arbeit wünsche ich Ihnen für den neuen
    Lebensabschnitt, der jetzt vor Ihnen liegt, nur das Allerbeste.
    Meine Damen und Herren, mit Blick auf die Beratungen, die wir im Innenausschuß vor uns haben, darf ich zusammengefaßt folgendes sagen.
    Erstens. Die notwendigen Stellungnahmen zu den einzelnen Problemen, Anregungen und Vorschlägen werden erfolgen; denn auch ich teile die Zielvorstellung, daß man möglichst bald über die Dinge sprechen sollte und daß nicht — wie es hier anklang — immer mehrere Berichte zusammenkommen sollten, um dann die Dinge nur kursorisch und vielleicht unter Zeitdruck zu behandeln. Wir werden also zügig arbeiten.
    Zweitens. Wir werden alles tun, damit den notwendigen Interessen des Datenschutzes auch aus unserer Sicht Rechnung getragen wird, aber auch den anderen Zielaufgaben und politischen Zielen — ich nannte den Aufgabenbereich der inneren Sicherheit —, die hier besonders geboten sind.
    Ich will ein drittes sagen. Wir werden uns — ich bin sicher: mit Erfolg — darum bemühen, daß in dieser Wahlperiode die gesetzlichen Regelungen geschaffen werden, die uns durch das Volkszählungsurteil aufgetragen sind. Mit dem Datenschutzrecht sind wir schon weit gediehen. Ich erinnere auch daran, daß es bereits in der letzten Wahlperiode Diskussionen und eine weitgehende Übereinstimmung zwischen den Vertretern der Koalitionsparteien gab. Ein neuer Referentenentwurf ist auf dem Wege.
    Meine Damen und Herren von der Opposition, Sie können ganz beruhigt sein: Diese Koalition wird auch in diesem Bereich dafür sorgen, daß das Notwendige geschieht.
    Herzlichen Dank.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)