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    Plenarprotokoll 11/77 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 77. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 5. Mai 1988 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 5151 A Begrüßung des Präsidenten der Nationalversammlung der Republik Kuba und einer Delegation 5180 A Tagesordnungspunkt 2: a) Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Dr. Mitzscherling, Antretter, Brück, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Lage der Weltwirtschaft (Drucksachen 11/1128, 11/1780) b) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Kooperative Strategie zur Stärkung der europäischen Wirtschaft und der Weltwirtschaft (Drucksache 11/2165) Dr. Mitzscherling SPD 5151 C Kittelmann CDU/CSU 5155 B Stratmann GRÜNE 5158 B Dr. Graf Lambsdorff FDP 5161 D Roth SPD 5164 C Dr. Bangemann, Bundesminister BMWi . 5166 C Kraus CDU/CSU 5170 D Dr. Wieczorek SPD 5172 D Dr. Häfele, Parl. Staatssekretär BMF . . 5175 C Dr. Hauchler SPD 5177 A Dr. Fell CDU/CSU 5178A Tagesordnungspunkt 3: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Frau Dr. Vollmer, Frau Nickels und der Fraktion DIE GRÜNEN: Nichtigkeitserklärung des Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses vom 14. Juli 1933 und der nach diesem Gesetz ergangenen Entscheidungen (Drucksachen 11/143, 11/1714, 11/1716) Frau Nickels GRÜNE 5180 B Seesing CDU/CSU 5182 A Dr. de With SPD 5183 B Kleinert (Hannover) FDP 5184 A Engelhard, Bundesminister BMJ 5185 A Tagesordnungspunkt 4: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinien 78/660/ EWG und 83/349/EWG über den Jahresabschluß bzw. den konsolidierten Abschluß hinsichtlich ihres Anwendungsbereichs (Drucksachen 10/5710, 10/ 1957) Helmrich CDU/CSU 5186 A Stiegler SPD 5186 C Kleinert (Hannover) FDP 5187 B Dr. Briefs GRÜNE 5188 B Engelhard, Bundesminister BMJ 5189 B Tagesordnungspunkt 5: Erste Beratung des von den Abgeordneten Straßmeir, Fischer (Hamburg), Börnsen (Bönstrup), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Richter, Gries, Kohn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung eines Seeschifffahrtsregister für deutsche Handelsschiffe im internationalen Verkehr (Inter- II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 77. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Mai 1988 nationales Seeschiffahrtsregister) (Drucksache 11/2161) 5190 A Tagesordnungspunkt 6: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 5. Mai 1987 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Östlich des Uruguay zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (Drucksache 11/1831) 5190 B Tagesordnungspunkt 7: Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes (Drucksache 11/2170) 5190 B Tagesordnungspunkt 10: a) Beratung des Antrags der Abgeordneten Schily, Dr. Lippelt (Hannover) und der Fraktion DIE GRÜNEN: Altersversorgung der nichtdeutschen Ortskräfte an den Auslandsvertretungen des Auswärtigen Amtes (Drucksache 11/1877) 5190 C b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Verheugen, Bahr, Duve, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Altersversorgung der nichtdeutschen Ortskräfte an den Auslandsvertretungen des Auswärtigen Amtes (Drucksache 11/ 2119) 5190 C Tagesordnungspunkt 11: Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über die Integration in den Europäischen Gemeinschaften (Berichtszeitraum April 1987 bis September 1987, im Anschluß an den Bericht bis März 1987) (Drucksache 11/1712) 5190 C Zusatztagesordnungspunkt 2: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Steuerreformgesetzes 1990 (Drucksache 11/ 2226) 5190D Tagesordnungspunkt 8: Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 26. März 1987 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (Drucksachen 11/886, 11/1788) 5191 A Tagesordnungspunkt 9: Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu den Änderungen vom 22. November 1980, 13. August 1982, 15. Juli 1983, 20. Oktober 1985 und 19. April 1986 der Anlage 1 und vom 20. Oktober 1980 und 20. Januar 1985 der Anlage 3 des Übereinkommens vom 1. September 1970 über Internationale Beförderungen leicht verderblicher Lebensmittel und über die besonderen Beförderungsmittel, die für diese Beförderungen zu verwenden sind (Gesetz zur Änderung der Anlagen 1 und 3 des ATP-Übereinkommens) (Drucksachen 11/ 1612, 11/2132) 5191 B Tagesordnungspunkt 12: Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Haushaltsführung 1987; hier: Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 09 02 Titel 697 13 — Erstattung der Erblasten des Steinkohlenbergbaus (Drucksachen 11/ 1204, 11/1699) 5191 C Tagesordnungspunkt 13: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend die Zwangsliquidation der Direktversicherungsunternehmen (Drucksachen 11/138 Nr. 3.14, 11/1991) 5191 C Tagesordnungspunkt 14: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für einen Beschluß des Rates zur Änderung des Beschlusses 87/182/CEE des Rates vom 9. März 1987 zur Ermächtigung der Kommission, im Rahmen des Neuen Gemeinschaftsinstruments Anleihen für eine Sonderbeihilfe der Gemeinschaft zum Wiederaufbau der durch die von den Erdbeben im September 1986 zerstörten Gebiete in Griechenland aufzunehmen (Drucksachen 11/1895 Nr. 2.2, 11/2005) 5191 D Tagesordnungspunkt 15: Beratung der Ersten Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau zu dem Antrag der Abgeordneten Dr.-Ing. Kansy, Frau Rönsch (Wiesbaden), Dr. Daniels (Bonn), weiterer Abgeordneter der Fraktion der CDU/CSU sowie der Fraktion der FDP: Probleme hochverdichteter Neubausiedlungen aus den 60er und 70er Jahren (Drucksachen 11/813, 11/2193) 5191 D Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 77. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Mai 1988 III Tagesordnungspunkt 16: Beratung der Sammelübersicht 58 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen (Drucksache 11/2168) 5192 A Zusatztagesordnungspunkt 3: Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bundesregierung zur Übernahme eines Teils der Sozialhilfelasten durch den Bund Dr. Struck SPD 5195 D Seiters CDU/CSU 5196 D Wolfgramm (Göttingen) FDP 5198 A Hüser GRÜNE 5199 B Bernrath SPD 5200 A Dr. Grünewald CDU/CSU 5201 B Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE 5202 B Dr. Stoltenberg, Bundesminister BMF . 5203 B Wittich SPD 5204 D Dr. Faltlhauser CDU/CSU 5205 D Heyenn SPD 5207 A Austermann CDU/CSU 5207 D Carstens (Emstek) CDU/CSU 5209 A Tagesordnungspunkt 17: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Elften Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (Drucksache 11/1315, 11/2160, 11/2222) 5210 A b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Siebter Bericht nach § 35 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes zur Überprüfung der Bedarfssätze, Freibeträge sowie Vomhundertsätze und Höchstbeträge nach § 21 Abs. 2 (Drucksachen 11/877, 11/ 2160) Möllemann, Bundesminister BMBW 5210 B Frau Odendahl SPD 5212 C, 5220 D Graf von Waldburg-Zeil CDU/CSU 5214 C Wetzel GRÜNE 5217 C Neuhausen FDP 5218 D Kastning SPD 5219 C Tagesordnungspunkt 22: Beratung der Unterrichtung Zehnter Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 des Bundesdatenschutzgesetzes (Drucksache 11/1693) Dr. Blens CDU/CSU 5221 C Wartenberg (Berlin) SPD 5223 A Dr. Hirsch FDP 5225 A Frau Schmidt-Bott GRÜNE 5226 B Dr. Emmerlich SPD 5227 C Wüppesahl fraktionslos 5229 A Dr. Waffenschmidt, Parl. Staatssekretär BMI 5230 A Tagesordnungspunkt 18: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für innerdeutsche Beziehungen zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Fortgang der Verkehrserschließung des Zonenrandgebietes — Bericht 1986 des Bundesministers für Verkehr über die Jahre 1984 und 1985 (Drucksachen 10/ 6810, 11/1794) Hiller (Lübeck) SPD 5232 A Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU 5232 D Dr. Daniels (Regensburg) GRÜNE . . . 5234 D Bredehorn FDP 5235 D Seidenthal SPD 5236 C Dr. Warnke, Bundesminister BMV . . . 5238 A Tagesordnungspunkt 19: a) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zur wirtschaftlichen Bedeutung der Antarktis und des Südpolarmeeres (Drucksachen 11/939, 11/2191) b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Schily, Frau Garbe und der Fraktion DIE GRÜNEN: Schutz der Antarktis (Drucksache 11/2183) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 4: Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Schutz der Antarktis (Drucksache 11/2240) Dr. Sprung CDU/CSU 5240 B Grunenberg SPD 5242 B Bredehorn FDP 5244 A Schily GRÜNE 5245 A Dr. von Wartenberg, Parl. Staatssekretär BMWi 5247 A Stahl (Kempen) SPD 5248 D Kittelmann CDU/CSU 5250 C Tagesordnungspunkt 20: Beratung der Sammelübersicht 57 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen (Drucksache 11/2117) Häfner GRÜNE 5251 C Haungs CDU/CSU 5252 C Peter (Kassel) SPD 5253 A Frau Dr. Segall FDP 5253 D IV Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 77. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Mai 1988 Zur Geschäftsordnung Häfner GRÜNE 5254 C Dr. Bötsch CDU/CSU 5255 B Peter (Kassel) SPD 5255 C Tagesordnungspunkt 21: Beratung des Berichts des Auswärtigen Ausschusses gemäß § 62 Abs. 2 der Geschäftsordnung zu dem Antrag der Abgeordneten Frau Kelly und der Fraktion DIE GRÜNEN: Errichtung einer internationalen Begegnungsstätte für Frieden und Versöhnung in Gernika, Baskenland und zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Geste des Friedens und der Freundschaft durch die Bundesrepublik Deutschland gegenüber der baskischen Stadt Guernica in Spanien (Drucksachen 11/362, 11/483, 11/2251) Duve SPD 5256 A Frau Kelly GRÜNE 5256 D Dr. Pohlmeier CDU/CSU 5258 A Frau Dr. Hamm-Brücher FDP 5258 C Schäfer, Staatsminister AA 5259 B Tagesordnungspunkt 23: Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Flinner, Kreuzeder, Frau SchmidtBott und der Fraktion DIE GRÜNEN: Verbot der Produktion und Anwendung und des Inverkehrbringens von gentechnologisch erzeugten leistungssteigernden Hormonen und Verbindungen (Drucksache 11/1507) Frau Schmidt-Bott GRÜNE 5260 B Kroll-Schlüter CDU/CSU 5261 B Frau Adler SPD 5262 B Bredehorn FDP 5263 A Dr. von Geldern, Parl. Staatssekretär BML 5264 A Tagesordnungspunkt 1 (Fortsetzung): Fragestunde — Drucksache 11/2219 vom 29. April 1988 — Einsatz Zivildienstleistender in der Altenpflege; Lehrgänge MdlAnfr 9, 10 29.04.88 Drs 11/2219 Frau Unruh GRÜNE Antw PStSekr Pfeifer BMJFFG 5192 C, 5193 A ZusFr Frau Unruh GRÜNE 5192 D, 5193 A Kennzeichnung von importiertem Wildschweinfleisch aus Australien angesichts der minderwertigen Qualität MdlAnfr 11, 12 29.04.88 Drs 11/2219 Hinsken CDU/CSU Antw PStSekr Pfeifer BMJFFG 5193 D ZusFr Hinsken CDU/CSU 5194 B Verschiebung des Starts einer LufthansaMaschine wegen verspäteten Eintreffens des amtierenden Ministerpräsidenten von Schleswig-Holstein am 27. April 1988 MdlAnfr 15 29.04.88 Drs 11/2219 Wüppesahl fraktionslos Antw PStSekr Dr. Schulte BMV 5195 A ZusFr Wüppesahl fraktionslos 5195 A Nächste Sitzung 5265 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 5267* A Anlage 2 Abbau „unwirtschaftlicher" Telefonzellen in ländlichen Räumen, insbesondere in den Landkreisen Biberach, Ravensburg und Bodensee MdlAnfr 1, 2 29.04.88 Drs 11/2219 Bindig SPD SchrAntw PStSekr Rawe BMP 5267* B Anlage 3 Beurteilung der Menschenrechtsverletzungen in Kolumbien MdlAnfr 7, 8 29.04.88 Drs 11/2219 Verheugen SPD SchrAntw StMin Schäfer AA 5267* D Anlage 4 Zustand der Autobahnraststätten; Privatisierung der Gesellschaft für Nebenbetriebe der Bundesautobahnen mbH MdlAnfr 13, 14 29.04.88 Drs 11/2219 Dr. Hirsch FDP SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV 5268* B Anlage 5 Beibehaltung aller Haltepunkte für IntercityZüge in Schleswig-Holstein bis in die 90er Jahre MdlAnfr 16 29.04.88 Drs 11/2219 Jungmann SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV 5268* C Anlage 6 Besserung der Situation hinsichtlich der Verschwendung öffentlicher Mittel durch Einführung eines Amtsanklägers Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 77. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Mai 1988 V MdlAnfr 33 29.04.88 Drs 11/2219 Dr. Weng (Gerlingen) FDP SchrAntw PStSekr Dr. Jahn BMJ 5268* D Anlage 7 Auffassung des designierten Verteidigungsministers Dr. Scholz über die Wiedereinführung der Todesstrafe MdlAnfr 34, 35 29.04.88 Drs 11/2219 Schreiner SPD SchrAntw PStSekr Dr. Jahn BMJ 5269* A Anlage 8 Einführung einer Ausgleichszulage für Witwen von Schwerstkriegsbeschädigten in § 48b des Bundesversorgungsgesetzes MdlAnfr 60 29.04.88 Drs 11/2219 Lowack CDU/CSU SchrAntw PStSekr Höpfinger BMA 5269* C Anlage 9 Engpässe bei der Ausrüstung und Einkleidung Wehrpflichtiger MdlAnfr 64, 65 29.04.88 Drs 11/2219 Frau Weyel SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg 5269* D Anlage 10 Umfrageergebnis des infas-Instituts über ein Verbot von Tiefflügen; Risiko einer möglichen Freisetzung von Plutonium beim Absturz eines Flugzeuges auf einen Atombunker MdlAnfr 66, 67 29.04.88 Drs 11/2219 Dr. Mechtersheimer GRÜNE SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg 5270* C Anlage 11 Teilnahme von Bundeswehrangehörigen am „Zwei-Tage-Marsch" in Bern (Schweiz) in Anwesenheit einer südafrikanischen Militärdelegation MdlAnfr 68, 69 29.04.88 Drs 11/2219 Frau Schmidt (Nürnberg) SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg 5271* A Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 77. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Mai 1988 5151 77. Sitzung Bonn, den 5. Mai 1988 Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein * 6. 5. Dr. Ahrens * 6. 5. Frau Beck-Oberdorf 6. 5. Frau Blunck * 6. 5. Böhm (Melsungen) * 6. 5. Büchner (Speyer) * 6. 5. Bühler (Bruchsal) * 6. 5. Dr. Dregger 6. 5. Frau Fischer * 6. 5. Gallus 6. 5. Frau Geiger 6. 5. Dr. Götz 6. 5. Dr. Hauff 6. 5. Dr. Hitschler * 6. 5. Ibrügger 6. 5. Jansen 6. 5. Jung (Düsseldorf) 5. 5. Klein (München) 6. 5. Klejdzinski 6. 5. Lemmrich * 6. 5. Frau Luuk * 6. 5. Meyer 6. 5. Dr. Müller * 6. 5. Nelle 5. 5. Niegel * 6. 5. Frau Pack * 6. 5. Dr. Probst 6. 5. Reddemann * 6. 5. Regenspurger 6. 5. Dr. Riedl (München) 5. 5. Ronneburger 6. 5. Dr. Scheer * 6. 5. Scheu 6. 5. Schmidt (München) * 6. 5. von Schmude * 6. 5. Schreiner 6. 5. Dr. Soell * 5. 5. Steiner * 6. 5. Dr. Unland * 6. 5. Vahlberg 5. 5. Wimmer (Neuss) 6. 5. Zierer * 6. 5. Dr. Zimmermann 6. 5. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rawe auf die Fragen des Abgeordneten Bindig (SPD) (Drucksache 11/2219 Fragen 1 und 2): Ist der Bundesregierung bekannt, daß in ländlichen Regionen die Telefonzellen in starkem Maße eine Aufgabe als Notrufstellen haben, und warum sollen nach den Planungen der Deutschen Bundespost dennoch Telefonzellen in diesen Regionen als „unwirtschaftlich" abgebaut werden, statt sie auch aus diesem Grunde zu erhalten? Anlagen zum Stenographischen Bericht Kann die Bundesregierung angeben, wie viele und welche Telefonzellen als sogenannte unwirtschaftliche Telefonzellen nach den Planungen der Deutschen Bundespost in den Landkreisen Biberach, Ravensburg und Bodenseekreis abgebaut werden sollen? Alle öffentlichen Telefone können auch für Notrufe genutzt werden. Dabei können Notrufe abgesetzt werden entweder über Notrufmelder, die auf Antrag der Träger der Notdienste eingerichtet werden, oder durch gebührenfreien Anruf der Notrufnummer. Nach dem Prinzip der Eigenwirtschaftlichkeit ist die Deutsche Bundespost gehalten, ihre Dienstleistung zu möglichst geringen Kosten zu erbringen. Da die Beschaffung, Einrichtung, Unterhaltung und Entstörung einer öffentlichen Sprechstelle mit hohen Kosten verbunden ist, müssen neben dem allgemeinen Bedarf für diese Einrichtung zwangsläufig auch wirtschaftliche Gesichtspunkte berücksichtigt werden. Deshalb wird im Rahmen einer jährlichen Überprüfung durch die Fernmeldeämter die Nutzung öffentlicher Telefone ermittelt. Diese Ermittlungen sind wichtig, da sich die Inanspruchnahme öffentlicher Telefone durch die Bevölkerung in den letzten Jahren verändert hat. Aufgrund der gestiegenen Versorgung mit privaten Hauptanschlüssen ging in Wohngebieten die Nutzung öffentlicher Telefone zurück, während sie an Verkehrsschwerpunkten, wie großen Kreuzungen, Bahnhöfen, Ein- und Ausfallstraßen der Orte stark zunimmt. Diesem veränderten Bedürfnis trägt die Deutsche Bundespost Rechnung. Dabei werden jedoch in jedem Fall die Gemeinden oder Städte beteiligt. In den Landkreisen Biberach und Ravensburg und im Bodenseekreis sind 1 350 öffentliche Telefone eingerichtet. Ca. 10 % dieser Telefone werden aufgrund ihrer Einnahme- und Standortsituation überprüft. Dadurch können sich unter Umständen Verlegungen und in Einzelfällen auch Aufhebungen ergeben, die in eigener Zuständigkeit der Oberpostdirektionen erfolgen. Im angesprochenen Versorgungsbereich sind z. Z. aber keine Aufhebungen öffentlicher Telefone mit Notrufmelder geplant. Anlage 3 Antwort des Staatsministers Schäfer auf die Fragen des Abgeordneten Verheugen (SPD) (Drucksache 11/2219 Fragen 7 und 8) : Womit begründet die Bundesregierung ihre Beurteilung, Menschenrechtsverletzungen in Kolumbien seien nicht Folge staatlich angeordneter Gewalt, angesichts des neuesten Berichts von amnesty international, der hauptsächlich die Führung der Streitkräfte zahlreicher politischer Morde anklagt? Welche Maßnahmen zieht die Bundesregierung in Betracht, um eine Beendigung der Menschenrechtsverletzungen in Kolumbien zu bewirken? 5268* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 77. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Mai 1988 Zu Frage 7: Kolumbien ist keine Militärdiktatur, sondern eine Demokratie. Am rechtsstaatlichen Engagement der demokratisch gewählten Regierung Kolumbiens besteht kein Zweifel. Es handelt sich um ein Problem der tatsächlichen Durchsetzung menschenrechtlicher Normen gegenüber gesellschaftlichen Kräften, die vor der Durchsetzung politischer Ziele oder privater Interessen mit Mitteln der Gewalt nicht zurückschrekken. Strukturelle, organisatorische und materielle Schwächen der staatlichen Institutionen erschwerten bisher die wirksame Verteidigung der Menschenrechte und des inneren Friedens. Die kolumbianische Regierung hat die Darstellung des Berichts von amnesty international, Todesschwadronen handelten im Auftrag der Führungsspitze der Streitkräfte, am 27. April 1988 zurückgewiesen. Der Generalstaatsanwalt wurde gleichwohl mit der Untersuchung der von amnesty international zitierten Einzelfälle beauftragt. Zu Frage 8: Die untrennbar miteinander verwobenen Probleme des inneren Friedens, der Menschenrechte, des Rechtsstaates und der Demokratie in Kolumbien waren ein zentrales Thema der Gespräche, die Bundesminister Genscher am 4. März 1988 mit dem kolumbianischen Außenminister Londono bei dessen Besuch in Bonn geführt hat. Bundesminister Genscher hat die Besorgnis der Bundesregierung in einer Ansprache aus diesem Anlaß auch öffentlich zum Ausdruck gebracht. Die Bundesregierung unterstützt die Bemühungen der Regierung Barco, den inneren Frieden vor allem auch durch eine Verfassungsreform und durch Lösung der wirtschaftlichen und sozialen Probleme des Landes zu sichern. Wir haben keine Zweifel, daß die kolumbianische Regierung die tieferen Ursachen der Gewalt erkannt hat und bemüht ist, sich den daraus ergebenden Herausforderungen zu stellen. Die Bundesregierung wird die Entwicklung der Menschenrechtssituation in Kolumbien und die Aufklärung von Einzelfällen weiterhin sorgfältig beobachten. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Hirsch (FDP) (Drucksache 11/2219 Fragen 13 und 14): Wie beurteilt die Bundesregierung den Zustand der Rast- und Gaststätten an der Autobahn, die sämtlich der zu 100 % im Bundesbesitz befindlichen „Gesellschaft für Nebenbetriebe der Bundesautobahn mbH" gehören? Welche Fortschritte zur Privatisierung dieser Gesellschaft sind seit dem Kabinettsbeschluß von 1985 erreicht worden? Zu Frage 13: Eine größere Anzahl der älteren Betriebe von den 168 Raststätten und 109 Erfrischungsdiensten in Tankstellen entspricht in ihrer baulichen Substanz und Ausstattung nicht mehr den heutigen Anforderungen. Zu Frage 14: Der Bundesminister für Verkehr hat am 1. September 1985 bei der Treuarbeit AG eine Untersuchung „über Gestaltungsmöglichkeiten, erforderliche Maßnahmen und Probleme einer Teilprivatisierung der GfN in rechtlicher, betriebswirtschaftlicher und steuerlicher Sicht" in Auftrag gegeben. Durch Verzögerungen auf seiten des Auftragnehmers ist das Gesamtgutachten erst im Februar 1988 abgeliefert worden. Unmittelbar im Anschluß hieran wurde mit der Auswertung des Gesamtgutachtens durch eine gemeinsame Arbeitsgruppe des Bundesverkehrsministeriums und des Bundesfinanzministeriums begonnen. Die Auswertung des Gutachtens ist Ende April abgeschlossen worden. Es ist beabsichtigt, in Kürze eine gemeinsame Kabinettvorlage beider Ressorts vorzulegen, in der die Ergebnisse des Gutachtens dargelegt und Vorschläge für das weitere Vorgehen in Richtung Teilprivatisierung der GfN unterbreitet werden. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Frage des Abgeordneten Jungmann (SPD) (Drucksache 11/2219 Frage 16): Beabsichtigt die Bundesregierung, alle bisherigen Haltepunkte für Intercity-Züge der Deutschen Bundesbahn in Schleswig-Holstein bis in die 90er Jahre hinein zu erhalten, und wenn nein, ab wann müßte mit dem Wegfall z. B. Neumünsters als Haltepunkt für Intercity-Züge gerechnet werden? Die Deutsche Bundesbahn plant, aufgrund der Inbetriebnahme der Neubaustrecken den schnellen und komfortablen Schienenpersonenfernverkehr neu zu ordnen. Für Schleswig-Holstein bedeutet dies in den 90er Jahren die Bedienung durch Eurocity-, Intercity-und Interregiozüge. Da die Deutsche Bundesbahn ihre Planungen noch nicht abgeschlossen hat, sind konkrete Angaben nicht möglich. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretär Dr. Jahn auf die Frage des Abgeordneten Dr. Weng (Gerlingen) (FDP) (Drucksache 11/2219 Frage 33): Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß ein Amtsankläger oder eine ähnliche Einrichtung in Sachen Verschwendung öffentlicher Mittel eine Besserung der Situation erreichen könnte, und plant sie gegebenenfalls dahin gehende Initiativen für die laufende Wahlperiode? Die Bundesregierung hält es für geboten, Verschwendung und Fehlleitungen von Haushaltsmitteln in wirksamer Weise zu unterbinden. Dazu ist aber Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 77. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Mai 1988 5269* nach Ansicht der Bundesregierung die Einrichtung einer neuen Institution, wie z. B. die eines „Amtsanklägers", nicht notwendig. Gegen die Schaffung einer solchen Einrichtung sprechen einerseits finanzielle Erwägungen. Sie würden zunächst zu erheblichen einmaligen Ausgaben und in der Folge zu laufendem Personal-, Verwaltungs- und Sachaufwand führen. Ob durch die notwendige Verlagerung von Aufgaben und Zuständigkeiten bisher zuständiger Behörden auf eine solche Behörde eine Verringerung des Verwaltungsaufwandes mit entsprechenden finanziellen Einsparungen eintreten würde oder ob z. B. Regreßansprüche wirksamer durchgesetzt werden könnten, wird kaum feststellbar sein. Es erscheint auch zweifelhaft, ob gerade die Einrichtung einer zentralen Stelle insgesamt zu einer sparsameren Bewirtschaftung von Ausgaben und damit allgemein zu Einsparungen führen würde. Darüber hinaus stehen bereits jetzt ausreichende dienstrechtliche und organisatorische Möglichkeiten zur Bekämpfung der Verschwendung und Fehlleitung öffentlicher Mittel zur Verfügung. Sie zu nutzen und auszuschöpfen obliegt allen Verantwortlichen. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Jahn auf die Fragen des Abgeordneten Schreiner (SPD) (Drucksache 11/2219 Fragen 34 und 35): Stimmt die Bundesregierung der Auffassung des designierten Verteidigungsministers Rupert Scholz zu, wonach die Wiedereinführung der Todesstrafe im Kriegsfall zulässig sein soll? Wie beurteilt die Bundesregierung die Auffassung von Professor Dr. Rupert Scholz, wonach auch in Friedenszeiten die Wiedereinführung der Todesstrafe dann in Betracht kommen kann, wenn der Schutz gleichrangiger Rechtsgüter dies erfordert, und welche konkreten Sachverhalte könnten dabei in Betracht kommen? Die Fragen beziehen sich offenbar auf die von Herrn Professor Scholz geschriebene Kommentierung zu Artikel 102 des Grundgesetzes in einem bekannten Grundgesetz-Kommentar. Die Bundesregierung äußert sich grundsätzlich nicht zu Rechtsauffassungen, die in wissenschaftlichen Veröffentlichungen vertreten werden. Hierzu besteht um so weniger Anlaß, als die Bundesregierung ihre Auffassung zur Todesstrafe wiederholt dargelegt und erst kürzlich in der ersten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zu dem Protokoll Nr. 6 zur Europäischen Menschenrechtskonvention über die Abschaffung der Todesstrafe noch einmal bekräftigt hat. Unabhängig davon darf ich darauf hinweisen, daß Herr Professor Scholz zu der theoretischen Frage, ob durch ein verfassungsänderndes Gesetz mit 2/3-Mehrheit die Todesstrafe wieder eingeführt werden könnte, differenzierter Stellung nimmt als dies in der Frage zum Ausdruck kommt. Er betont nachdrücklich, daß eine Wiedereinführung zum Schutze gleichrangiger Schutzgüter — also des Rechts auf Leben — nur als ultima ratio in Betracht kommen könne, falls der — „bisher bekanntlich nicht geführte" — Nachweis gelänge, daß der Todesstrafe in bestimmten engen Ausnahmesituationen tatsächlich wirksame Abschreckungs- und Sicherungswirkung zukäme. So schließt Herr Professor Scholz mit der Feststellung, derzeit seien kaum Verhältnisse abschätzbar, unter denen eine Wiedereinführung der Todesstrafe bzw. eine verfassungsgesetzliche Aufhebung des Artikel 102 tatsächlich tolerierbar erscheinen könnte. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höpfinger auf die Frage des Abgeordneten Lowack (CDU/CSU) (Drucksache 11/2219 Frage 60): Ist die Bundesregierung bereit, entsprechend dem Beschluß des Bundesrates vom 18. März 1988 die Einführung einer Ausgleichszulage in § 48 b BVG zu initiieren, mit der die Witwen von Schwerstkriegsbeschädigten (Pflegezulagestufen III bis VI) eine Kriegsopferversorgung in Höhe von wenigstens 50 v. H. der von den Beschädigten zuletzt bezogenen Beschädigtenversorgung erhalten sollen? Gegen die Einführung einer Ausgleichszulage für Witwen von Pflegezulageempfängern der Stufen 3 bis 6 bestehen sachliche Bedenken, weil dadurch nur Witwen, die in guten wirtschaftlichen Verhältnissen leben, begünstigt würden. Die Diskrepanz zwischen der Beschädigtenversorgung von Pflegezulageempfängern und der Witwenversorgung hat ihre Ursache im wesentlichen darin, daß Pflegezulageempfänger der Stufe 3 und höher ohne Anrechnung ihres Einkommens stets die volle Ausgleichsrente und den Ehegattenzuschlag erhalten, während bei der Witwe das vorhandene Einkommen auf die Versorgungsleistungen angerechnet wird. Das bedeutet, daß die Rente der Witwe umso stärker aufzustocken wäre, je höher das sonstige Einkommen der Witwe ist. Witwen mit niedrigerem Einkommen gingen dabei ganz oder weitgehend leer aus. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen der Abgeordneten Frau Weyel (SPD) (Drucksache 11/2219 Fragen 64 und 65): Ist der Bundesregierung bekannt, daß Wehrpflichtige zum Teil drei Monate nach Dienstantritt noch keine vollständige Ausrüstung erhalten haben und immer wieder Engpässe auch bei kleinen Gebrauchsgegenständen, z. B. Schuhbändern und ähnlichem, auftreten? Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit, auf der Grundlage der Musterungen auch bei Sondergrößen vor der Einberufung Vorkehrungen zu treffen, daß die Wehrpflichtigen nach ihrer Einberufung sofort eingekleidet werden können? Zu Frage 64: Ich begrüße sehr, daß Sie so gründliche Truppenbesuche bei Verbänden unserer Bundeswehr durchfüh- 5270* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 77. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Mai 1988 ren, auf solche Engpässe bei der Einkleidung unserer Wehrpflichtigen zu Dienstbeginn gestoßen sind und, daß Sie um für die Zukunft Abhilfe zu schaffen, dieses zum Gegenstand Ihrer Anfrage machen. Die Rekruteneinkleidungen verlangen jährlich immer wieder innerhalb nur sehr weniger Tage bei einer Vielzahl von Bekleidungskammern rund 27 Millionen (!) Einzelartikel/Größen personenbezogen bereit zu haben und auszugeben. Insgesamt dürfen wir aufgrund gutachterlicher Prüfung feststellen, daß es eine Versorgungssicherheit von 95 bis 97,5 % der Artikel sofort gibt. Leider entstehen jedoch immer wieder besonders im oberen Größen- und Weitenbereich der Bekleidung kurzfristige Versorgungsengpässe. Unserem zuständigen Fachreferat jedoch ist kein Fall bekannt, in dem Wehrpflichtige 3 Monate nach Dienstantritt noch unvollständig ausgestattet waren. Sollte es jedoch zu solchen bedauerlichen und nicht hinzunehmenden Einzelfällen gekommen sein, wäre ich Ihnen sehr verbunden, wenn Sie uns nähere Kenntnisse und Zusammenhänge mitteilen könnten oder diese direkt über die Wehrbereichsverwaltung konkret ansprechen können, um hier nachhaltige Abhilfe veranlassen zu können. Bei Schnürsenkeln hat es in der Tat bei 2 Wehrbereichen Versorgungslücken gegeben, weil einerseits die beauftragte Industrie nicht im Zeitplan lieferte und andererseits — dies muß klar eingeräumt werden — die entsprechenden Bestellungen auch von Seiten von der Bundeswehr nicht zeitgerecht erfolgt waren. Hier ist anzumerken, daß wir nicht in allen Kammern über das erforderlich geschulte Fachpersonal verfügen und zuweilen Wehrpflichtige aushilfsweise solche Aufgaben mitübernommen haben. Zu Frage 65: Aus Kostengründen bevorratet die Bundeswehr nur ein den durchschnittlichen Körpermaßen der Soldaten entsprechendes Größensortiment an Bekleidung und Schuhzeug, das von Zeit zu Zeit den jeweils neuesten Erkenntnissen angepaßt wird. In letzter Zeit hat sich gezeigt, daß der Bedarf an Bekleidung in Sondergrößen in erheblichem Umfang zugenommen hat. Der Größenschlüssel wurde daher erweitert; Bekleidung in Sondergrößen jeweils kurzfristig bereitgestellt. Bei Schuhzeug beispielsweise durch Abruf bei einer zentralen Lagerstelle, im übrigen durch Anfertigung bei dafür geeigneten Vertragsfirmen. Besonders große, kleine oder füllige Wehrpflichtige werden bereits bei der Musterung registriert. Einberufungstruppenteil und ständige Standortverwaltung werden rechtzeitig von ihrem Eintreffen unterrichtet, so daß die Bekleidung auch in diesen Fällen kurzfristig bereitgestellt werden kann. Bis zum Eintreffen dieser Bekleidung werden die Soldaten behelfsmäßig ausgestattet. Das Verfahren hat sich bewährt, Schwierigkeiten bei der Bekleidung in Sondergrößen kommen nur noch selten vor. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Mechtersheimer (DIE GRÜNEN) (Drucksache 11/2219 Fragen 66 und 67): Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus einem neuen Umfrageergebnis des INFAS-Institutes, wonach 62 v. H. der Bundesbürger für ein Verbot von Tiefflügen über dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland eintreten? Ist aus der Tatsache, daß die Bundesregierung auf die Frage nach einer möglichen Freisetzung von Plutonium beim Absturz eines Flugzeuges auf eines der sechzig vergleichsweise schwach geschützten Atombunker nicht eingeht, zu schließen, daß ein solches Risiko nicht gegeben ist (siehe Antwort in der Fragestunde vom 14. April 1988, Plenarprotokoll 11/71)? Zu Frage 66: Gemäß Artikel 87 a Absatz 1 Grundgesetz hat die Bundesrepublik Deutschland Streitkräfte zur Verteidigung aufzustellen. Diesen Auftrag können die Streitkräfte nur erfüllen, wenn sie entsprechend ausgebildet sind. Die Ausbildungsinhalte orientieren sich an der Leistungsfähigkeit des möglichen Gegners. Bei den Erfassungs- und Bekämpfungsmöglichkeiten gegnerischer Luftabwehrsysteme kann, ohne das Durchsetzungsvermögen und die Überlebenschance der eigenen Luftstreitkräfte deutlich zu schwächen, auf Tiefflug und damit auch auf Tiefflugausbildung — auch über der Bundesrepublik Deutschland — nicht verzichtet werden. Verfügbarkeit und Einsatzfähigkeit erfordern die Stationierung fliegender Verbände der Luftstreitkräfte auf Flugplätzen in der Bundesrepublik Deutschland. Diese Verbände müssen zur Erhaltung ihrer Einsatzfähigkeit regelmäßig Überflüge durchführen, um die Besatzungen mit den geographischen, meteorologischen Verhältnissen sowie der Luftraumstruktur vertraut zu machen. Die Besatzungen müssen in der Lage sein, unter den in Mitteleuropa gegebenen schwierigen Bedingungen im Verband mit den anderen Streitkräften des Bündnisses reibungslos zusammenzuwirken. Darüber hinaus ist eine Verlagerung ganzer Teile der Verbandsausbildung in andere Länder auch aus organisatorischen, technischen und nicht zuletzt Kapazitätsgründen nicht möglich. Es steht außer Frage, daß die Anzahl und die Durchführung der Übungsflüge in der Bundesrepublik Deutschland aus der gebotenen Rücksicht auf die Bevölkerung auf die Mindestforderungen beschränkt sind und daß alles getan wird, um die Belastungen so gering wie möglich zu halten. Die Bundesregierung jedoch kann sich bei existenziellen Fragen der Verteidigung, der Verhinderung des Krieges, der Erhaltung des Friedens nicht nach Umfrageergebnissen richten. Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 77. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Mai 1988 5271* Zu Frage 67: Wenn in einem Depot Atomsprengköpfe mit spaltbarem Plutonium gelagert wären, könnte es bei einem Absturz eines Luftfahrzeuges in dieses Depot im schlimmsten Falle zu einer kleinräumigen, begrenzten Ausstreuung von radioaktivem Plutonium kommen. In keinem Falle würde eine nukleare Kettenreaktion ausgelöst. Auf die hohe Unwahrscheinlichkeit eines solch beschriebenen Absturzes wurde im Verteidigungsausschuß hingewiesen. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretär Würzbach auf die Fragen der Abgeordneten Frau Schmidt (Nürnberg) (SPD) (Drucksache 11/2219 Fragen 68 und 69): Ist der Bundesregierung bekannt, ob Angehörige der deutschen Bundeswehr (Offiziere, Unteroffiziere und Mannschaften), in Uniform oder in Zivil, am sogenannten Zwei-TageMarsch, der im Mai vom Unteroffiziersverband der Stadt Bern (Schweiz) durchgeführt wird, teilnehmen werden? Wie begründet die Bundesregierung, für den Fall der Teilnahme von Angehörigen der deutschen Bundeswehr, diese Teilnahme bei gleichzeitiger Anwesenheit einer südafrikanischen Militärdelegation? Zu Frage 68: Ja. Zu Frage 69: Nach dem Kenntnisstand der Bundesregierung nimmt eine südafrikanische Militärdelegation nicht teil.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Gerd Wartenberg


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Ich glaube, daß man ehrlicherweise darauf hinweisen muß, daß natürlich in dem Augenblick, in dem der Datenschutzbeauftragte der sozialliberalen Koalition abgelöst wurde, bei der Opposition eine große Skepsis herrschte, als von Herrn Zimmermann ein neuer Datenschutzbeauftragter ins Amt eingeführt wurde. Ich muß Ihnen aber sagen: Man kann ja auch einmal positiv überrascht sein. Herr Baumann hat wirklich sehr positiv bestätigt, daß eine unabhängige Persönlichkeit dieses Amt zur Zufriedenheit — übrigens insbesondere der Opposition — ausfüllen kann.

    (Gerster [Mainz] [CDU/CSU]: Sie werden Gelegenheit zur Wiederholung haben!)

    Sie hatten damit sehr viel mehr Ärger. So soll es ja auch sein.
    Wenn ich an den Herrn denke, der dieses Amt in Bayern ausübt — na ja, gut.

    (Gerster [Mainz] [CDU/CSU]: Bleiben Sie unbesorgt!)

    Wir werden sehen. Auf jeden Fall: Bei Herrn Innenminister Zimmermann ist es immer notwendig, sorgenvoll zu sein. Da kommt meistens nichts zustande.
    Meine Damen und Herren, das zu erwartende erneute Gezerre um die Besetzung der Stelle des Datenschutzbeauftragten hat die Sozialdemokraten veranlaßt, einen Gesetzentwurf zu erarbeiten,

    (Frau Schmidt-Bott [GRÜNE]: „Erarbeiten" ist gut! Das ist bei uns abgeschrieben!)

    der in den nächsten Wochen dem Bundestag vorgelegt werden wird. Wir sind der Meinung, daß sich die Institution des Bundesbeauftragten für den Datenschutz bewährt hat.
    Mit der von uns beabsichtigten Verfassungsänderung — das ist etwas anderes als das, was Sie von den GRÜNEN wollen — soll die Stellung dieser Institution gestärkt werden. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, der bisher im Bereich des Bundesinnenministers als Selbstkontrollorgan der Exekutive angesiedelt war, soll in Zukunft als Kontrollorgan des Parlaments ausgestaltet und diesem zugeordnet werden. Die vorgesehenen Regelungen sind den Vorschriften über den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages nachgebildet. Dies werden wir wohl auch im Zusammenhang mit der Gesamtnovelle zum Datenschutzgesetz, die wir demnächst auch einbringen werden, diskutieren.
    Ich möchte etwas zur Behandlung der Datenschutzberichte im Deutschen Bundestag insgesamt sagen. So langsam hat sich auch unter den Abgeordneten herumgesprochen, daß das von ziemlich großer Bedeutung ist. Der Innenauschuß jedenfalls gibt sich seit langem sehr viel Mühe und nimmt sich in den Berichterstattergesprächen sehr viel Zeit, um dort die Dinge mit der Verwaltung und dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz zu klären. Wir versuchen gemeinsam, den Monita gerecht zu werden.
    Leider muß man sagen, daß sich nach wie vor ein Teil der Ausschüsse des Bundestags für die inhaltlichen Monita, für die sie zuständig sind, kaum interessieren. Wir haben immer noch Ausschüsse, in deren Beschlußempfehlung nichts weiter steht, als daß man



    Wartenberg (Berlin)

    den Datenschutzbericht zur Kenntnis genommen hat.
    Ich fordere alle übrigen Ausschüsse auf, den Datenschutzbericht für ihren Bereich intensiv zu prüfen und die Monita des Datenschutzbeauftragten ernst zu nehmen. Das ist keine Angelegenheit nur des Innenausschusses. Gerade bei der Reform des Gesundheitswesens zeigt sich, daß der Datenschutz in weiten Bereichen für den Bürger ganz extreme Auswirkungen haben kann. Das ist inhaltlich auch eine Frage der zuständigen Fachauschüsse.
    Ich sage das nicht allen Fachausschüssen gegenüber mit negativem Touch. Wir haben einige Ausschüsse, die das sehr vernünftig machen. Es gibt aber genug wichtige Ausschüsse, bei denen das immer noch eine viel zu geringe Rolle spielt.
    Zu den Berichterstattergesprächen will ich jetzt nichts sagen, weil wir, wenn wir die Beschlußempfehlung für den Achten und Neunten Datenschutzbericht hier im Parlament beraten, dazu wahrscheinlich noch eine Debatte haben werden. Dann sollte man etwas ausführlicher darauf eingehen.
    Herr Blens, auch Sie haben auf das Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts zurückgegriffen. Ich kann nur sagen, daß nach wie vor nicht überzeugend ist, daß die Bundesregierung nicht in der Lage ist, die Anforderungen dieses Urteils umzusetzen. Sie haben von 15 Gesetzesvorhaben gesprochen, die die Koalition in Arbeit hat. Ich kann nur sagen: denn man tau. Ich glaube, daß in dieser Legislaturperiode höchstens ein oder zwei Gesetzesvorhaben erledigt werden können, denn die Handlungsunfähigkeit der Regierung im innenpolitischen Bereich ist offensichtlich. Dort wird sich die Koalition weiterhin selbst blockieren. Da wird wohl wenig zustande kommen.
    Der Effekt ist natürlich, daß die Bürger gerade bei einschneidenden Bereichen der inneren Sicherheit dadurch, daß gemäß Volkszählungsurteil keine gesetzlichen Grundlagen vorhanden sind, letzten Endes nicht ausreichend geschützt sind. Das heißt, für uns ist ein Übergangsbonus nicht mehr gegeben. Wir von der SPD-Fraktion hatten in der letzten Woche eine Anhörung zu einer möglichen Novellierung der Strafprozeßordnung. Alle Experten waren einhellig der Meinung, daß die Regierung in der Pflicht ist, sofort etwas zu tun, und daß der Übergangsbonus abgelaufen ist. Dieses, glaube ich, ist eine Forderung an die Regierung, die aber offensichtlich nicht zu erfüllen sein wird, weil sie handlungsunfähig ist. Wenn ich mir nur die Akteure hier so anschaue, dann wird wohl davon wenig herüberkommen. Die Regierung muß aber wissen, was dann auch an Problemen auf sie zukommt. Aber das Problem der Regierung würde uns nicht so sehr interessieren, wenn nicht eben Bürger davon betroffen wären.
    Die Tatsache, daß das nicht umgesetzt worden ist, hat sich ganz besonders auch auf einige neu errichtete Dateien ausgewirkt. Wir haben festgestellt, daß der Bundesbeauftragte für den Datenschutz in seinem Zehnten Datenschutzbericht insbesondere noch einmal auf die Problematik der APIS-Datei hingewiesen hat. Diese Verbunddatei ist, nachdem sie ohne gesetzliche Grundlage geschaffen wurde, gerade in Verbindung mit der Volkszählung in einer Art und Weise benutzt worden, daß man wohl von einem Skandal sprechen kann. Die Tatsache, daß dort aus einer Datei, die eigentlich für terroristische Schwerstkriminalität geschaffen wurde, plötzlich von Landeskriminalämtern Daten von Personen geliefert worden sind, die den Volkszählungsbogen beschädigt hatten, zeigt sehr deutlich, daß hier eine Verhaltensweise eingerissen ist, die einfach jeglicher Vernunft entbehrt und die auch nicht mit den Ansprüchen des Volkszählungsurteils übereinstimmt.
    Aber das ist nicht das einzige Problem dabei. Ein weiteres Problem ist, das nicht geklärt ist, wie eigentlich solche Verbunddateien rechtlich einzuordnen sind. Es gibt keinen Erstbesitzer der Datensätze mehr: alle Landeskriminalämter plus Bundeskriminalamt können gleichberechtigt in diesen Datensätzen „herumfuhrwerken" . Daraus ergibt sich natürlich auch die Frage der Verantwortlichkeit, wer eigentlich dafür zuständig ist, daß bestimmte Datensätze richtig sind. Dies ist wieder eine Problematik der Kontrolle des Bundestagsinnenausschusses oder des Bundestages insgesamt. Zukünftig werden wir wohl gezwungen sein, nicht nur den Datenschutzbericht des Bundesdatenschutzbeauftragten, sondern auch noch die zehn Berichte der Landesdatenschutzbeauftragten zu lesen, wenn es um Verbunddateien geht, weil natürlich geklärt werden muß, ob bestimmte Bundesländer Fehler gemacht haben. Nur so können die Verbunddateien insgesamt vom Bundestag bewertet werden.
    Ich glaube, das ist eine Problematik, die so nicht hingenommen werden kann. Dort muß Klarheit geschaffen werden, die sich auch in der Verantwortlichkeit abzeichnen muß. Diese Form einer quasi Mischverwaltung muß wohl auch noch einmal verfassungsrechtlich überprüft werden. Ich halte das nicht schlichtweg für irgendein organisatorisches Problem. Vielmehr ist das ein Problem, das den einzelnen Bürger tangiert, wenn verschiedene Stellen Daten von Bürgern austauschen können und letzten Endes jede Stelle, die dann dieser Verbunddatei angeschlossen ist, in diesen Datensatz hineinwirken kann.
    Meine Damen und Herren, auch ich möchte zum Abschluß noch einige Worte an Herrn Dr. Baumann richten. Ich habe schon auf die Zwischenfrage gesagt, daß gerade die Opposition mit der Arbeit des Bundesdatenschutzbeauftragten sehr zufrieden gewesen ist. Wir glauben, daß die Arbeit von Herrn Dr. Baumann dazu geführt hat, daß die Grundsätze der informationellen Selbstbestimmung sehr viel stärker in unserer Gesellschaft verankert worden sind. Die Beharrlichkeit und die Sachkunde, mit der die anstehenden Fragen bei Gesetzesberatungen, aber eben auch bei den Datenschutzberichten immer wieder in die Debatten im Innenausschuß oder an anderen Stellen von ihm hineingebracht worden sind, haben auch für die Opposition eine ganz starke Hilfe bezüglich der Information bedeutet. Auch eine Opposition ist ja in diesem Bereich auf Information angewiesen.
    Wir möchten uns noch einmal sehr herzlich für die Zusammenarbeit bedanken und Ihnen alles Gute für die nächste Zukunft wünschen.
    Meine Damen und Herren, ich habe darauf verzichtet, auf weitere Details dieses Datenschutzberichtes



    Wartenberg (Berlin)

    einzugehen. Das werden wir bei der Beratung in den Ausschüssen tun. Ich hoffe nur, daß es das erste Mal möglich sein wird, daß ein Datenschutzbericht in dem Jahr, in dem der Datenschutzbeauftragte ihn dem Parlament überweist, auch tatsächlich vom Parlament zu Ende beraten wird und daß nicht immer zwei, drei Datenschutzberichte auf einmal beraten werden. Dies dient auf keinen Fall der Sache.
    Vielen Dank.

    (Beifall bei der SPD)



Rede von Dr. Annemarie Renger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Hirsch.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Burkhard Hirsch


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Zehnte Datenschutzbericht beschäftigt sich nach der Struktur unserer Gesetze allein mit der Datenverarbeitung im öffentlichen Bereich im Gegensatz zu manchen Länderberichten. In der Tat ist die Datenverarbeitung auch im privaten Bereich denkbar interessant. Herr Kollege Wartenberg, wenn Sie die Länderberichte bis zu diesem Tage nicht gelesen haben sollten, tun Sie es. Es ist wirklich sinnvoll und gibt manchen weiteren Aspekt zu dem, was wir hier im Bundesdatenschutzbericht sehen: Interessante Hinweise zur Datenverarbeitung im Bereich des Deutschen Bundestages, zur inneren Verwaltung, beim Personalwesen, bei ZEVIS — wie dieses Zauberwort heißt — , zur Wissenschaftsklausel, die in der Tat niemanden befriedigen kann, zu den Problemen der Sozialgesetzgebung und schließlich zum Sicherheitsbereich. Mit allen diesen Fragen werden wir uns in Kürze bei der Behandlung des Achten und Neunten Datenschutzberichts hier im Plenum befassen können. Ich will das heute nicht vorwegnehmen.
    Da es sich um den letzten Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten Dr. Baumann handelt, möchte ich ebenso wie meine Vorredner zunächst etwas zu seiner Tätigkeit sagen.
    Bei Ihrer Benennung, Herr Dr. Baumann, vor acht Jahren, gab es skeptische Fragen, nach welchen Kriterien Sie ausgewählt worden seien und ob Sie als ein aus der Verwaltung kommender Laufbahnbeamter die innere Freiheit gewinnen würden, die notwendig ist, um die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten zu erfüllen. Heute sehen wir Sie mit Bedauern scheiden. Sie haben Ihre Aufgabe mit großer innerer Unabhängigkeit, mit Umsicht, Sachkenntnis und Augenmaß und innerem Engagement erfüllt. Wir wissen, daß das nicht immer leicht war. Das gilt übrigens auch für Ihre Mitarbeiter. Wir haben es als unbefriedigend empfunden, daß wir nicht in der Lage gewesen sind, die Behörde des Datenschutzbeauftragten nach Umfang und Qualität so mit Stellen auszustatten, wie es der Aufgabenbelastung und der Bedeutung entspricht.
    Herr Dr. Baumann hat auch das Vertrauen unserer Fraktion gewonnen und damit eine wichtige Voraussetzung erfüllt, ohne die ein Datenschutzbeauftragter nicht wirklich erfolgreich arbeiten kann. Er braucht das Vertrauen des Parlaments, übrigens auch der Opposition; er braucht im Bundestag Partner, die den Datenschutz nicht als überflüssigen Luxus betrachten,
    sondern als den notwendigen Schutz der Privatsphäre unter den Bedingungen der modernen Technik.
    Der Schutz der Privatsphäre ist für eine freie Gesellschaft konstituierend. Durch ihn unterscheidet sich eine freie Gesellschaft von einem total erfaßten Staat. Darum möchte ich feststellen, daß der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Dr. Baumann, sich um das Vertrauen des Bürgers in den Staat und um die Freiheitlichkeit unserer Gesellschaft außerordentliche Verdienste erworben hat. Dafür möchten wir Ihnen herzlich danken.

    (Beifall bei der FDP, der CDU/CSU und der SPD)

    Dieselbe Zufriedenheit gilt allerdings nicht bezüglich des Zustandes, in dem sich die Gesetzgebung zum Schutz der Privatsphäre befindet. Das Volkszählungsurteil ist über vier Jahre alt, der Übergangsbonus ist abgelaufen, die Erwartung, daß die Rechtsprechung manche Forderungen des Volkszählungsurteils zurücknehmen würde, hat sich erfreulicherweise nicht erfüllt. Das Verfassungsgericht hat noch im letzten Jahr seine Rechtsprechung ausdrücklich bestätigt und eine sich mehrende Zahl von verwaltungsgerichtlichen Urteilen, insbesondere zur Auskunftspflicht, haben inzwischen Grundsätze des Volkszählungsurteils in geltendes Recht überführt und gehen von dem Grundsatz aus, daß manche Datenverarbeitung, für die es keine ausdrückliche Rechtsgrundlage gibt, dementsprechend rechtswidrig ist und unterlassen werden muß.
    Das ist auch richtig, weil die fehlenden rechtlichen Grenzen der Datenverarbeitung nicht nur das Mißtrauen der Bevölkerung gegenüber einer intensiven und extensiven Datenverarbeitung immer mehr verschärfen, sondern weil dieses Mißtrauen ja tatsächlich nicht immer unbegründet ist, wie die Datenschutzberichte des Bundes und der Länder immer wieder eindrucksvoll belegen. Die Möglichkeiten der elektronischen Datenverarbeitung gefährden nicht nur die Privatsphäre, sondern sie verletzen sie tatsächlich immer wieder und überall da, wo nicht die notwendige Zurückhaltung bewahrt wird. Das geschieht nicht aus purer Böswilligkeit. Da spielen Angst vor Kritik, Perfektionismus, Neugier nach dem Motto, das Sie ja eben schon zitiert haben, „das haben wir immer schon so gemacht; da könnte ja jeder kommen" , einem der ehernen Grundsätze des deutschen Verwaltungsrechts, eine Rolle.

    (Dr. Emmerlich [SPD]: Oder das Gegenteil, was dieselbe Wirkung hat: Das haben wir noch nie gemacht!)

    — Ja, genau so. Dieses Beharrungsvermögen spielt natürlich eine große Rolle.
    Es ist auch wahr, daß das Fehlen moderner datenschutzrechtlicher Regelungen die innere Sicherheit nicht unbeeinträchtigt läßt, weil die Datenverarbeitungen zum Beispiel des Bundes und der Länder anfangen, in spürbarer Weise auseinanderzulaufen. Das erschwert die notwendige Zusammenarbeit. Im übrigen gilt, daß die Polizei arbeiten können muß. Sie bedarf der modernen Datenverarbeitung, und der Gesetzgeber ist verpflichtet, ihr zu sagen, welche Regeln sie dabei zu beachten hat.



    Dr. Hirsch
    Der Zehnte Datenschutzbericht führt zutreffend aus, daß wir mit den gesetzlichen Regelungen im Rückstand sind und daß wir uns außerordentlich beeilen müssen, wenn wir in dieser Legislaturperiode zu einer vernünftigen Weiterentwicklung kommen wollen, die einzelne Länder — Nordrhein-Westfalen und Hessen möchte ich nennen — in interessanter Weise vollzogen haben. Wir wollen es nicht wieder erleben, daß unter dem Eindruck irgendeines äußeren Ereignisses eine Gesetzgebung überstürzt vollzogen wird, die vorher in einer vernünftigen Beratung hätte beschlossen werden können. Wir sagen gleichzeitig erneut, daß wir nicht beabsichtigen, hinter der Rechtsprechung zurückzubleiben, die sich inzwischen auf der Grundlage des Volkszählungsurteils herausgebildet hat.
    Der Datenschutz ist nach unserem Verständnis kein Versuch, sinnvolle staatliche Tätigkeit zu blockieren, sondern er ist die notwendige Voraussetzung für sinnvolle Anwendung der Datenverarbeitung in der Verwaltung und auch in der privaten Wirtschaft. Der Datenschutz ist kein Mißtrauen gegen den Staat, sondern die notwendige Voraussetzung dafür, das Vertrauen des Bürgers in den Staat zu sichern und damit die Voraussetzung dafür zu schaffen, daß sich der Staat für seine Verwaltungstätigkeit der modernen Technik bedienen kann.
    Wir werden also erneute Anstrengungen unternehmen, gerade in denjenigen Bereichen voranzukommen, die der Datenschutzbericht erwähnt, nämlich Schutz der Privatsphäre auch außerhalb der elektronischen Datenverarbeitung, Begrenzung des Umfangs der Datenverarbeitung unter dem Gesichtspunkt der Erforderlichkeit, Begrenzung der Amtshilfe im Sinne der informationellen Gewaltenteilung und schließlich größere Durchsichtigkeit für den Betroffenen durch Erweiterung der Auskunftsrechte und durch eine Stärkung der Stellung des Datenschutzbeauftragten.
    Mit einem herzlichen Dank an Sie, Herr Dr. Baumann, und an Ihre Mitarbeiter möchte ich schließen.

    (Beifall bei der FDP, der CDU/CSU und der SPD)