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    Plenarprotokoll 11/76 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 76. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 4. Mai 1988 Inhalt: Zusatztagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde betr. Verluste von Arbeitsplätzen durch die Schließung der Firma Krupp — Rheinhausen Stratmann GRÜNE 5128 C Schemken CDU/CSU 5129 C Dreßler SPD 5130 C Dr. Graf Lambsdorff FDP 5131 C Dr. Blüm, Bundesminister BM 5132 C Frau Hillerich GRÜNE 5133 D Wissmann CDU/CSU 5134 B Dr. Jens SPD 5135A Beckmann FDP 5136B Dr. Riedl, Parl. Staatssekretär BMWi . . 5137B Dr. Lammert CDU/CSU 5139A Wieczorek (Duisburg) SPD 5139D Dr. Vondran CDU/CSU 5140D Müntefering SPD 5141 D Scharrenbroich CDU/CSU 5143A Tagesordnungspunkt 1: Fragestunde — Drucksache 11/2219 vom 29. April 1988 — Lehrverträge mit Klauseln nach denen im Falle des Rücktritts vom Vertrag Kostenerstattung verlangt wird MdlAnfr 5, 6 29.04.88 Drs 11/2219 Dr. de With SPD Antw PStSekr Frau Karwatzki BMBW . . 5109B, 5109D ZusFr Dr. de With SPD 5109 C Konsequenzen aus der Verbreitung des Buches von Lothar Uhlsamer „Zeitgenössische Schriftsteller als Wegbereiter für Anarchismus und Gewalt" durch die Bundeszentrale für politische Bildung MdlAnfr 27, 28 29.04.88 Drs 11/2219 Frau Dr. Hamm-Brücher FDP Antw PStSekr Spranger BMI . . 5110B, 5111A ZusFr Frau Dr. Hamm-Brücher FDP 5110D, 5111B ZusFr Dr. Hirsch FDP 5111D ZusFr Baum FDP 5111D ZusFr Duve SPD 5112 A ZusFr Frau Olms GRÜNE 5112 B Gestaltung des 75. Jahrestages des Ausbruchs des Ersten Weltkriegs und des 50. Jahrestages des Ausbruchs des Zweiten Weltkriegs 1989 MdlAnfr 31, 32 29.04.88 Drs 11/2219 Duve SPD Antw PStSekr Spranger BMI . . 5112B, 5112C ZusFr Duve SPD 5112 C ZusFr Stahl (Kempen) SPD 5113B ZusFr Frau Dr. Hamm-Brücher FDP . . 5113C ZusFr Lüder FDP 5114 A ZusFr Becker (Nienberge) SPD 5114 A ZusFr Stiegler SPD 5114 C Organisatorische Bewältigung der Quellensteuer MdlAnfr 36, 37 29.04.88 Drs 11/2219 Stahl (Kempen) SPD Antw PStSekr Dr. Häfele BMF . 5114D, 5115B ZusFr Stahl (Kempen) SPD . . . 5115A, 5115C II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 76. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Mai 1988 Rechtsmißbrauch bei Geschäftsveräußerungen durch Einbringen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe in Personengesellschaften; Rückzahlung von Umsatzsteuern MdlAnfr 38 29.04.88 Drs 11/2219 Stiegler SPD Antw PStSekr Dr. Häfele BMF 5115D ZusFr Stiegler SPD 5116 B ZusFr Dr. Sperling SPD 5116 C Wert der Ausfuhrgenehmigungen gemäß Ausfuhrliste Teil I für Südafrika und Namibia 1987 MdlAnfr 42 29.04.88 Drs 11/2219 Frau Olms GRÜNE Antw PStSekr Dr. Riedl BMWi 5116D ZusFr Frau Olms GRÜNE 5117A ZusFr Gansel SPD 5117 B Nichtbeantwortung von Fragen nach Ausfuhrgenehmigungen für Südafrika durch die Bundesregierung MdlAnfr 43 29.04.88 Drs 11/2219 Frau Olms GRÜNE Antw PStSekr Dr. Riedl BMWi 5117 C ZusFr Frau Olms GRÜNE 5117 C ZusFr Gansel SPD 5117 D ZusFr Dr, Sperling SPD 5118 A Diskriminierung von Frauen durch einen Richtlinienvorschlag zur Gründung von Einmanngesellschaften; Zahl alleiniger Firmeninhaberinnen MdlAnfr 44, 45 29.04.88 Drs 11/2219 Hüser GRÜNE Antw PStSekr Dr. Riedl BMWi . . 5118A, 5118C ZusFr Hüser GRÜNE 5118 B Einsatz von Giftgas aus ehemaligen Wehrmachtsbeständen im iranisch-irakischen Krieg und Beteiligung deutscher Firmen an der Giftgasproduktion des Irak MdlAnfr 46 29.04.88 Drs 11/2219 Gansel SPD Antw PStSekr Dr. Riedl BMWi 5118D ZusFr Gansel SPD 5119A ZusFr Frau Olms GRÜNE 5120 A ZusFr Kastning SPD 5120 B ZusFr Dr. Sperling SPD 5120C ZusFr Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD . . 5120C ZusFr Frau Teubner GRÜNE 5120 D ZusFr Urbaniak SPD 5120 D Waffenlieferungen der Firma Heckler und Koch, insbesondere an die Contras in Nicaragua MdlAnfr 47 29.04.88 Drs 11/2219 Gansel SPD Antw PStSekr Dr. Riedl BMWi 5121 A ZusFr Gansel SPD 5121A ZusFr Frau Olms GRÜNE 5121 C ZusFr Kastning SPD 5121 D ZusFr Bohl CDU/CSU 5121 D Sicherheitseinrichtungen für die Bundesforschungsanstalt für Viruskrankheiten der Tiere in Tübingen MdlAnfr 48, 49 29.04.88 Drs 11/2219 Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD Antw PStSekr Dr. von Geldern BML 5122A, 5122B ZusFr Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD . . 5122 C ZusFr Frau Teubner GRÜNE 5123 D ZusFr Dr. Sperling SPD 5124 A ZusFr Kastning SPD 5124 B ZusFr Eigen CDU/CSU 5124 D ZusFr Frau Beer GRÜNE 5125A Gleichbehandlung von Suppenhennen und Deckbullen in einem bayerischen Gesetzentwurf; Angemessenheit des Faktors für die Umrechnung von Lebendgewicht in Schlachtgewicht bei Masthähnchen und -gänsen MdlAnfr 54, 55 29.04.88 Drs 11/2219 Dr. Sperling SPD Antw PStSekr Dr. von Geldern BML 5125B, 5126A ZusFr Dr. Sperling SPD 5125C, 5126A Preisdifferenzen von über 50 % bei Schweinefleisch innerhalb der EG MdlAnfr 56 29.04.88 Drs 11/2219 Eigen CDU/CSU Antw PStSekr Dr. von Geldern BML . . 5126B ZusFr Eigen CDU/CSU 5126 C Gefährdung des Wettbewerbs im Ölsaatenbereich in Norddeutschland MdlAnfr 57 29.04.88 Drs 11/2219 Eigen CDU/CSU Antw PStSekr Dr. von Geldern BML . . 5126D ZusFr Eigen CDU/CSU 5127 A Sicherheitsüberprüfung von Kunden-Einkaufswagen bei ihrer Markteinführung; regelmäßige Wartung und Reinigung MdlAnfr 58, 59 29.04.88 Drs 11/2219 Kastning SPD Antw PStSekr Höpfinger BMA 51278, 5127 D ZusFr Kastning SPD 5127C, 5128A Nächste Sitzung 5143 D Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 76. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Mai 1988 III Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 5145* A Anlage 2 Versuche mit dem „Elsbett-Motor" und Ergebnisse der Versuche mit der Verwendung von Pflanzenölen als Dieselölersatz; Lizenzvergabe im Ausland MdlAnfr 3, 4 29.04.88 Drs 11/2219 Borchert CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Probst BMFT . . . 5145* B Anlage 3 Informationskarte der französischen Strahlenschutzbehörde bezüglich der allgemeinen Strahlenbelastung; Konsequenzen aus der Strahlenbelastung beim Zigarettenrauchen MdlAnfr 17, 18 29.04.88 Drs 11/2219 Engelsberger CDU/CSU SchrAntw BMin Töpfer BMU 5145* D Anlage 4 Isolierung der Bundesrepublik Deutschland von Teilen des Weltrohölmarktes durch Anforderungen der TA Luft zur Reduzierung der Nickelemissionen MdlAnfr 19, 20 29.04.88 Drs 11/2219 Scherrer SPD SchrAntw BMin Dr. Töpfer BMU . . . . 5146* B Anlage 5 Ersatz der in der GroßfeuerungsanlagenVerordnung vorgeschriebenen Rauchgasentschwefelung für Raffinerien durch gleichwertige, kostengünstigere Verfahren MdlAnfr 21 29.04.88 Drs 11/2219 Weiermann SPD SchrAntw BMin Dr. Töpfer BMU . . . . 5146* D Anlage 6 Angleichung der Umweltschutzbestimmungen in den EG-Staaten zur Aufhebung der Wettbewerbsnachteile deutscher Raffinerien MdlAnfr 22, 23 29.04.88 Drs 11/2219 Menzel SPD SchrAntw BMin Dr. Töpfer BMU . . . . 5146* D Anlage 7 EG-einheitliche Produktionsbestimmungen (z. B. Umweltauflagen) bis zur Vollendung des Binnenmarktes MdlAnfr 39 29.04.88 Drs 11/2219 Weiermann SPD SchrAntw PStSekr Dr. Riedl BMWi . . . . 5147* B Anlage 8 Informationen über Enzephalopathie und Scrapie-Infektionen bei Rindern und Schafen; Verhinderung des Einschleppens dieser Krankheiten MdlAnfr 50, 51 29.04.88 Drs 11/2219 Dr. Hitschler FDP SchrAntw PStSekr Dr. von Geldern BML . 5147* C Anlage 9 EG-einheitliche Kennzeichnung von Eiern mit dem Legedatum MdlAnfr 52, 53 29.04.88 Drs 11/2219 Müller (Schweinfurt) SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Geldern BML . 5148* B Anlage 10 Einschätzung von Perchloräthylen (Per) als krebserregend; Verbot von Per in metallverarbeitenden Betrieben MdlAnfr 61, 62 29.04.88 Drs 11/2219 Kirschner SPD SchrAntw PStSekr Höpfinger BMA . . . 5148* C Anlage 11 Arbeitsmarktentwicklung in der nördlichen Oberpfalz MdlAnfr 63 29.04.88 Drs 11/2219 Stiegler SPD SchrAntw PStSekr Höpfinger BMA . . . 5149* A Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 76. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Mai 1988 5109 76. Sitzung Bonn, den 4. Mai 1988 Beginn: 13.00 Uhr
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    Berichtigung 75. Sitzung, Seite 5075 B, Zeile 5: Statt „240 Milliarden DM" ist „42 Milliarden DM" zu lesen. Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein * 6. 5. Dr. Ahrens * 6. 5. Dr. Biedenkopf 4. 5. Bindig 4. 5. Frau Blunck * 6. 5. Böhm (Melsungen) * 6. 5. Büchner (Speyer) * 6. 5. Bühler (Bruchsal) * 6. 5. Dr. Dregger 6. 5. Frau Fischer * 6. 5. Gallus 6. 5. Frau Geiger 6. 5. Dr. Götz 6. 5. Dr. Hauff 6. 5. Dr. Hitschler * 6. 5. Jansen 6. 5. Klein (München) 6. 5. Dr. Klejdzinski 6. 5. Lemmrich * 6. 5. Linsmeier 4. 5. Frau Luuk * 6. 5. Dr. Müller * 6. 5. Niegel * 6. 5. Frau Pack * 6. 5. Scheu 6. 5. Schmidt (München) * 6. 5. von Schmude * 6. 5. Schreiner 6. 5. Dr. Soell * 5. 5. Steiner * 6. 5. Dr. Unland ' 6. 5. Frau Dr. Vollmer 4. 5. Wimmer (Neuss) 6. 5. Zierer * 6. 5. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Probst auf die Fragen des Abgeordneten Borchert (CDU/CSU) (Drucksache 11/2219 Fragen 3 und 4): Inwieweit verfügt die Bundesregierung über Unterlagen, ob und in welchem Umfang Versuche mit dem sogenannten Elsbett-Motor getätigt werden, und wenn ja, welche Ergebnisse liegen über die Verwendung von Pflanzenölen als Dieselölersatz insbesondere in bezug auf die unterschiedliche Umweltbelastung vor? Ist der Bundesregierung bekannt, ob und wenn ja, in welchem Umfang Lizenzen für den Elsbett-Motor im Ausland vergeben worden sind? Zu Frage 3: Der BMFT hat die Entwicklung des Elsbett-Dieselmotors mit insgesamt 3,22 Millionen DM (50 % der Kosten des Gesamtprojekts) gefördert. Das Vorhaben Anlagen zum Stenographischen Bericht ist abgeschlossen. Die Ergebnisse wurden in der BMFT-Pressemitteilung Nr. 1/88 veröffentlicht, die ich Ihnen gerne übergebe. Über die Verwendung von Rapsöl als Dieselölersatz, insbesondere in bezug auf die Umweltbelastung, liegen dem BMFT noch keine Erkenntnisse vor. Um diese zu ermitteln, hat der BMFT in Abstimmung mit dem BML die deutschen Motorenentwickler und -hersteller auf dem Wege einer öffentlichen Ausschreibung im Bundesanzeiger aufgefordert, rapsöltaugliche Dieselmotoren für Prüfstandsuntersuchungen durch eine neutrale Stelle zur Verfügung zu stellen. Ob die Firma Elsbett sich mit entsprechenden Motoren an diesem Pflanzenöltest beteiligen wird, kann nicht gesagt werden, da der Ausschreibungstext erst in diesen Tagen im Bundesanzeiger erscheint. Zu Frage 4: Im Rahmen des vom BMFT geförderten FE-Vorhabens „Entwicklung des Direkteinspritz-Dieselmotors unter Beachtung der künftigen Abgasrichtlinien" wurden nach Auskunft des Zuwendungsempfängers Elsbett-Konstruktion keine Patente oder Schutzrechte angemeldet. Es sind im Rahmen des geförderten Vorhabens auch keine Lizenzen ins Ausland vergeben worden. Gleichwohl hat die Firma Eisbett Lizenzverträge aus eigenen Entwicklungen, die vor der Förderung durch den BMFT lagen, abgeschlossen. Die Namen der Lizenznehmer unterliegen vertraglich vereinbarter Vertraulichkeit. Zur Zeit befinden sich weitere Lizenzverträge in der Bundesrepublik Deutschland und in der Europäischen Gemeinschaft in Verhandlung. Konkrete Abschlüsse sind noch nicht getätigt. Anlage 3 Antwort des Bundesministers Dr. Töpfer auf die Fragen des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache 11/2219 Fragen 17 und 18): Ist der Bundesregierung bekannt, daß die französische Strahlenschutzbehörde eine Informationskarte über die allgemeine Strahlenbelastung folgenden Inhalts herausgegeben hat: Natürliche Strahlung beträgt 100 Millirem, einmaliges Röntgen beträgt 100 Millirem, Uhren, Fernsehen usw. betragen 5 Millirem, Nuklearindustrie beträgt 1 Millirem (gleicht einer jährlichen Gesamtsumme von ca. 200 Millirem), während im Vergleich dazu die Schadstoffwirkung des Zigarettenrauchens bei Konsum einer Zigarette einer Strahlenbelastung von 5 Millirem, einer Packung Zigaretten einer Strahlenbelastung von 100 Millirem und einer Packung pro Tag im Jahr einer Strahlenbelastung von 40 000 Millirem entspricht? Kann die Bundesregierung diese Werte bestätigen, und welche Konsequenzen zieht sie bejahendenfalls aus dieser Schadstoffwirkung des Zigarettenrauchens auf den Menschen? Der Bundesregierung ist dieses Informationskärtchen aus dem Jahre 1984 bekannt. Bei seiner Bewertung muß darauf hingewiesen werden, daß mit „100 mrem medizinischer Strahlenexposition" nicht die 5146 * Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 76. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Mai 1988 Dosis gemeint ist, die durch einmaliges Röntgen entsteht, sondern die mittlere jährliche Dosis bezeichnet ist. Die medizinische Strahlenexposition bei Röntgenaufnahmen variiert sehr stark mit der ärztlichen Indikation und der erforderlichen Art einer Röntgenaufnahme. Die angegebenen Strahlendosen auf dem französischen Merkblatt stimmen im wesentlichen mit den im Jahresbericht der Bundesregierung über Umgebungsradioaktivität und Strahlenbelastung angegebenen Werten überein. Rauchtabak enthält u. a. die natürlich vorkommenden radioaktiven Stoffe Polonium 210 und Blei 210. Diese führen bei der Inhalation des Zigarettenrauchs zu einer Strahlenexposition der Lunge, die etwa bei 20 Zigaretten pro Tag 0,3 mSv pro Jahr (30 mrem pro Jahr) beträgt. Der Vergleich des gesamten Schadstoffrisikos einer Zigarette mit einer entsprechenden Strahlenexposition wird häufig durchgeführt. In der Tat entspricht das Krebsrisiko bei einem Zigarettenkonsum von etwa 8 000 Zigaretten im Jahr (1 Päckchen täglich) dem einer Strahlenexposition von 40 000 mrem pro Jahr. Die Schädlichkeit des Zigarettenrauchens ist allgemein bekannt. Dies hat den Bundesminister für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit veranlaßt, die Bevölkerung entsprechend aufzuklären. Darüber hinaus ist auf jeder Zigarettenpackung und jeder Werbung für Zigaretten der Hinweis auf die Gesundheitsschädigung aufgebracht. Anlage 4 Antwort des Bundesministers Dr. Töpfer auf die Fragen des Abgeordneten Scherrer (SPD) (Drucksache 11/2219 Fragen 19 und 20) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß es zur Zeit noch keine Verfahren gibt, durch die raffinerietechnisch der Nickelgehalt in schwerem Heizöl reduziert werden kann? Ist der Bundesregierung bekannt, daß durch Anforderungen an Nickelemissionen durch die TA Luft — da es keine technische Verfahren gibt, Nickel abzusondern — die Bundesrepublik Deutschland von einem Teil des Weltrohölmarktes abgeschnitten und in der Versorgungsflexibilität beeinträchtigt ist? Zu Frage 19: Ja. Zu Frage 20: Für Nickel und seine Verbindungen, angegeben als Nickel, gilt nach der TA-Luft ein Emissionswert von 1 mg pro m3 Abluft. Mit den Ländern besteht Einvernehmen, daß dieser Grenzwert sicher eingehalten wird, wenn das eingesetzte schwere Heizöl seinerseits nicht mehr als 12 ppm Nickel enthält. Dies ist nur gewährleistet, wenn die Raffinerien verstärkt nickelarme Rohölsorten, z. B. aus der Nordsee oder Nordafrika, verarbeiten. Beim Einsatz von schwerem Heizöl mit höheren Nickelwerten kann der Grenzwert durch den Einbau von Entstaubungseinrichtungen, wie z. B. Gewebeoder Elektrofiltern, ohne besondere technische Schwierigkeiten eingehalten werden. Allerdings befürchtet die Raffinerieindustrie, daß die damit verbundenen Kosten für die Investitionen und den Betrieb dazu führen könnten, daß das schwere Heizöl gerade bei Feuerungskesseln mittlerer Größe beträchtliche Marktanteile zusätzlich verliert. Von daher kann sich eine — energiepolitisch unerwünschte — Konzentration in der Rohölversorgung auf nickelarme Sorten ergeben. Die Raffinerien versuchen daher, durch Meßprogramme unter wissenschaftlicher Aufsicht nachzuweisen, daß der in der TA-Luft für die Abluft vorgeschriebene Grenzwert auch bei etwas höheren Nickelgehalten im schweren Heizöl noch sicher eingehalten ist. Damit könnte das Problem entschärft werden. Eine Bewertung der Aussichten ist jedoch erst nach Vorlage und sorgfältiger Prüfung der Meßergebnisse möglich. Anlage 5 Antwort des Bundesministers Dr. Töpfer auf die Frage des Abgeordneten Weiermann (SPD) (Drucksache 11/2219 Frage 21) : Gedenkt die Bundesregierung, den Zustand zu ändern, daß z. B. die Großfeuerungsanlagenverordnung für Raffinerien Rauchgasentschwefelung vorschreibt, obwohl das gleiche Ergebnis auch durch andere, wesentlich kostengünstigere Verfahren, erreicht werden kann? Bundesminister Prof. Dr. Töpfer hat Anfang des Jahres ein ausführliches Gespräch mit Vertretern der Mineralölindustrie über die aktuelle Situation geführt. Er hat dabei deutlich gemacht, daß eine Aufweichung beschlossener Umweltstandards nicht in Frage kommt. Er hat jedoch nicht ausgeschlossen, daß einzelne Emissionsminderungsziele auch auf anderen Wegen erreicht werden können als in der TA-Luft oder der Großfeuerungsanlagen-Verordnung ausdrücklich vorgeschrieben; dies ist im Rahmen der geltenden Vorschriften möglich. Wichtiger als der Weg ist das tatsächliche Erreichen der geforderten Emissionsminderung. Anlage 6 Antwort des Bundesministers Dr. Töpfer auf die Fragen des Abgeordneten Menzel (SPD) (Drucksache 11/2219 Fragen 22 und 23): Ist der Bundesregierung bekannt, daß nach einer Studie der EG-Kommission durch die unterschiedlichen Umweltschutzbestimmungen in den EG-Staaten die deutschen Raffinerien gegenüber der europäischen Konkurrenz einen Kostennachteil haben, der 1985 4,00 DM/Tonne betrug und bis zum Jahre 1993 auf etwa 14,00 DM/Tonne ansteigen wird? Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 76. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Mai 1988 5147* Ist die Bundesregierung bereit, ihre Präsidentschaft in der EG zu nutzen, um darauf hinzuwirken, daß durch Anhebung der Umweltschutzbestimmungen in den anderen EG-Staaten auf deutsches Niveau diese Benachteiligung aufgehoben wird? Die von der EG-Kommission in Auftrag gegebene Studie über die Auswirkungen der bestehenden unterschiedlichen Umweltschutzbestimmungen in den einzelnen Mitgliedstaaten der EG ist der Bundesregierung bekannt. Nach Auffassung der Bundesregierung sind die Ergebnisse hinsichtlich der Kosten überhöht, in der Tendenz jedoch zutreffend. Die Bundesregierung bemüht sich mit großem Nachdruck darum, die Umweltschutzmaßnahmen innerhalb der EG auf einem möglichst hohen Niveau zu harmonisieren. Der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit hatte daher die Umweltminister der EG zu einem informellen Treffen nach Wildbadkreuth eingeladen. Dort wurde auf einer Sondersitzung der Generaldirektoren der Entwurf einer EG-Großfeuerungsanlagen-Richtlinie, die auch für Raffinerien einen Einstieg in eine Harmonisierung der Umweltauflagen bringt, beraten. Der jetzt vorliegende Entwurf führt wenigstens für Neuanlagen, für Zubauten und Erweiterungen zu einer weitgehenden Annäherung an unseren anspruchsvollen Stand der Technik zu Luftreinhaltung. Außerdem wird jeder einzelne Mitgliedstaat verpflichtet, seine Emissionen aus Feuerungsanlagen insgesamt, also einschließlich der Raffinerien, stufenweise zu vermindern. Allerdings wird es noch harter Arbeit bedürfen, um die baldige Verabschiedung einer anspruchsvollen Richtlinie zu erreichen. Dies hat nicht zuletzt die jüngste Sitzung des Umweltministerrats gezeigt. Die Bundesregierung wird die Kommission im übrigen drängen, zusätzliche Richtlinienvorschläge vorzulegen und bei den Mitgliedstaaten gerade im Raffineriebereich für eine Sanierung von Altanlagen durch schrittweises Heranführen an moderne Umweltstandards zu sorgen. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Riedl auf die Frage des Abgeordneten Weiermann (SPD) (Drucksache 11/2219 Frage 39): Was beabsichtigt die Bundesregierung zu tun, um zu gewährleisten, daß bis zur Vollendung des europäischen Binnenmarktes sichergestellt ist, daß in allen EG-Staaten unter einheitlichen Bestimmungen (auch Umweltauflagen) produziert wird? Die Bundesregierung setzt sich mit Nachdruck für die Verwirklichung des EG-Binnenmarktes ein. Es wird angestrebt, unter deutscher Präsidentschaft möglichst viele der im Weißbuch der EG-Kommission enthaltenen Einzelvorhaben zu verabschieden. Für Produktionsbetriebe ist von wesentlicher Bedeutung, daß die Harmonisierung technischer Vorschriften und Normen aufgrund der Ratsentschließung vom 7. Mai 1985 nun zügig vorangetrieben wird. Zu nennen sind hier die bereits verabschiedete „Druckbehälter-Richtlinie" und die am 3. Mai zur Verabschiedung anstehende „Spielzeug-Richtlinie". In der Beratung befinden sich ferner z. B. die Richtlinienvorschläge betr. „Bauprodukte", „Maschinen" und „Elektromagnetische Verträglichkeit". Eine weitere Harmonisierung von Vorschriften für Gesundheit und Sicherheit wird mit den Kommissionsvorschlägen für eine Richtlinie über die Organisation des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz und eine Richtlinie über Mindestvorschriften bezüglich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes an Arbeitsstätten bezweckt. Im Umweltschutzbereich setzt sich die Bundesregierung für die Harmonisierung von Umweltschutzanforderungen auf möglichst hohem Niveau ein. Hier sind beispielsweise die Verringerung der gasförmigen Emissionen bei kleinen Kfz, die Richtlinie über Kfz-Dieselpartikel und die Großfeuerungsanlagen-Richtlinie zu nennen. Bei der Steuerharmonisierung wird vorrangig der Abbau der Steuergrenzen vorangetrieben. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Geldern auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Hitschler (Drucksache 11/2219 Fragen 50 und 51): Liegen der Bundesregierung Informationen über die hei Rindern und Schafen wahrscheinlich durch einen Virus hervorgerufenen Krankheitsbilder der bovinen spongiformen Enzephalopathie sowie der Scrapie-Infektion, insbesondere über die Anzahl der in der Bundesrepublik Deutschland auftretenden Fälle dieser Krankheiten vor? Welche Maßnahmen sind gegen das Einschleppen dieser Krankheiten, z. B. durch die Einfuhr von infizierten Tieren, erforderlich, und was wurde bisher dagegen unternommen? Zu Frage 1: Der Bundesregierung ist die bei Schafen auftretende Traberkrankheit (Scrapio), die eine spongiforme Enzephalopathie darstellt und den „slow virusErkrankungen" zugeordnet wird, bekannt. Ebenso ist der Bundesregierung die erstmals 1985 im Vereinigten Königreich beschriebene, bei erwachsenen Rindern im Alter zwischen drei und sechs Jahren auftretende „bovine spongiforme Enzephalopathie" bekannt. Dies ist jedoch lediglich die Beschreibung eines sich bei der histologischen Untersuchung des Gehirns zeigenden pathologisch-anatomischen Bildes. Die erkrankten Tiere sind schreckhaft, zittern, liegen zum Teil fest und werden zunehmend aggressiv; Todesfälle sind beschrieben. Elektronenmikroskopisch ließen sich Veränderungen im Gehirn erkrankter Rinder nachweisen, die denen von an Scrapie erkrankten Schafen sehr ähnlich sind. Die Ursache dieser Erklärung ist noch unbekannt; diskutiert wird eine Virusäthiologie. Daneben ist auch die Frage, ob eventuell „Hexachlorphen", ein Bestandteil von Hautdesinfektionsmitteln, in ursächlichem Zusammenhang steht, noch offen. Weder Scrapie noch das beim Rind erwähnte pathologisch-anatomische Bild einer spongiformen Enzephalopathie sind in der Bundesrepublik Deutschland je zur amtlichen Kenntnis gelangt. 5148* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 76. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Mai 1988 Zu Frage 2: Die tierseuchenrechtlichen Bestimmungen über den innergemeinschaftlichen Handelsverkehr mit lebenden Schafen sind innerhalb der Europäischen Gemeinschaften noch nicht harmonisiert; die Einfuhr unterliegt daher noch dem nationalen Recht. Die Klauentiere-Einfuhrverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Dezember 1982 (BGBl. I S. 1690), zuletzt geändert durch Artikel i der Verordnung vom 12. März 1987 (BGBl. I S. 908), sieht für die Einfuhr von Schafen folgende Rechnung vor: Die Einfuhr bedarf der tierseuchenrechtlichen Genehmigung durch die oberste Veterinärbehörde des deutschen Bundeslandes, über dessen Grenzabschnitt, Hafen oder Flughafen die Einfuhr vorgesehen ist. Bei Erteilung einer solchen Genehmigung wird die Vorlage einer Gesundheitsbescheinigung vorgeschrieben, die von einem amtlichen Tierarzt des Versandlandes auszustellen ist und mit der — zum Schutz der deutschen Tierbestände — die zur Verhütung einer Einschleppung von Tierseuchen notwendigen Nachweise gefordert werden. Bei der Einfuhr unterliegen die Tiere einer amtstierärztlichen Untersuchung und die Sendung einer Dokumentenkontrolle. Eine Einfuhr von lebenden Schafen aus Ländern, von denen bekannt ist, daß dort „Scrapie" auftritt (z. B. Vereinigtes Königreich, Irland, Island), wird nicht zugelassen. Durch die Richtlinie 64/432/EWG des Rates vom 26. Juni 1964 zur Regelung viehseuchenrechtlicher Fragen beim innergemeinschaftlichen Handel mit Rindern und Schweinen ist zwar der innergemeinschaftliche Handel mit Rindern harmonisiert, jedoch ist eine bovine spongiforme Enzephalopathie in dieser Richtlinie nicht angesprochen. Dies wird auch erst dann möglich sein, wenn diagnostische Nachweisverfahren entwickelt sind, zumindest aber klar umrissene Krankheitssymptome beschrieben sind. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Geldern auf die Fragen des Abgeordneten Müller (Schweinfurt) (SPD) (Drucksache 11/2219 Fragen 52 und 53): Ist die Bundesregierung bereit, der Forderung vieler Verbraucher nachzukommen und sich dafür einzusetzen, .daß Eier in Zukunft nicht nur mit dem Abpackdatum, sondern auch mit dem Legedatum als Frischenachweis gekennzeichnet werden dürfen? Was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um die für eine solche Kennzeichnungsmöglichkeit auf EG-Ebene erforderliche Rechtsänderung durchzusetzen, und bis wann glaubt sie, ein entsprechendes Verfahren zum Abschluß bringen zu können? Zu Frage 52: Auf nationaler und auf EG-Ebene besteht weitgehend Übereinstimmung, daß die geltenden Vorschriften für die Datumskennzeichnung der Eier nicht mehr den veränderten Formen der Vermarktung und der Zusammenarbeit zwischen den Erzeugern und dem Handel entsprechen. Im Rahmen der beabsichtigten Novellierung der EG-Verordnung über Vermarktungsnormen für Eier ist daher auch eine Änderung der Datumskennzeichnung vorgesehen. Vorschläge dazu sind bislang von der EG-Kommission noch nicht dem Ministerrat vorgelegt worden. Die Kommission beabsichtigt dies jedoch in Kürze zu tun. Bei den Beratungen über diese Vorlage wird sich die Bundesregierung für die Zulässigkeit der Kennzeichnung mit dem Legedatum einsetzen. Zu Frage 53: Die Bundesregierung ist sich der Dringlichkeit einer entsprechenden Rechtsänderung bewußt und erstrebt mit Nachdruck eine baldige Lösung in dieser Angelegenheit auf EG-Ebene. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höpfinger auf die Fragen des Abgeordneten Kirschner (SPD) (Drucksache 11/2219 Fragen 61 und 62): Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Deutschen Krebsforschungszentrums Heidelberg, daß das Fettlösemittel Perchlorethylen (Per) als „krebserregend" einzuschätzen ist? Ist sie gegebenenfalls bereit, darauf hinzuwirken, daß zumindest in metallverarbeitenden Betrieben die Verwendung von Per untersagt wird und der MAK-Wert von Per entsprechend den Einschätzungen des Bundesgesundheitsamtes (Gesundheitsgefährdung bei 5 mg pro cm3 Raumluft) entsprechend abgesenkt wird? Die Bundesregierung teilt die behauptete Auffassung des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ) nicht. Im übrigen hat der Vertreter des DKFZ — wie auch fast alle Wissenschaftler — beim Sachverständigengespräch zu Per am 28. Oktober 1987 im Bundesgesundheitsamt die Auffassung vertreten, daß Per nach gegenwärtigem Kenntnisstand als „krebsverdächtig" und nicht als „krebserzeugend" einzustufen ist. Anderslautende Aussagen des DKFZ sind der Bundesregierung nicht bekannt. Nach Auskunft der Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der Deutschen Forschungsgemeinschaft (MAK-Kommission) liegen bisher keine wissenschaftlichen Erkenntnisse vor, die eine Einstufung von Per als „krebserzeugend" rechtfertigen. Die Einstufung von Per als „krebserzeugend" in der Gefahrstoffverordnung ist aber Voraussetzung dafür, daß die zuständige Behörde die Verwendung von Per unter bestimmten Voraussetzungen untersagen kann. Vom Bundesgesundheitsamt vorgeschlagene Innenraumgrenzwerte (für Per: 5 mg pro m3 Raumluft) sind keine MAK-Werte und können aus diesen in der Regel auch nicht abgeleitet werden. Wegen weiterer Einzelheiten zur Einstufung von Per wird im übrigen auf die Antworten der Bundesregierung zu den Kleinen Anfragen „Anwendung chlorierter Kohlenwasserstoffe I und II", Bundestags-Drucksache 11/703 und 11/718 verwiesen. Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 76. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Mai 1988 5149* Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höpfinger auf die Frage des Abgeordneten Stiegler (SPD) (Drucksache 11/2219 Frage 63): Wie beurteilt die Bundesregierung die Arbeitsmarktentwicklung in der nördlichen Oberpfalz vor dem Hintergrund jüngster Studien des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, und was wird sie unternehmen, um insbesondere in ihrem Verantwortungsbereich durch Dezentralisierung von Arbeiten hei Bahn, Post, Bundeswehrverwaltung und anderen Bundeseinrichtungen der Abwanderung jüngerer qualifizierter Arbeitskräfte entgegenzuwirken? Bei der von Ihnen genannten Studie handelt es sich vermutlich um den in den Mitteilungen aus der Arbeitsmarkt- und Berufsforschung erschienenen Artikel über regionale Arbeitsmarktindikatoren. Danach beträgt die Arbeitslosenquote für den Bezirk des Arbeitsamtes Weiden, der den Bereich der nördlichen Oberpfalz umfaßt, im Jahresdurchschnitt 1987 10,3 %. Sie lag damit zwar um 1,4 %-Punkte über dem Durchschnitt des Bundesgebietes, aber die Entwicklung von 1982 bis 1987 zeigt eine Abnahme der Arbeitslosigkeit um insgesamt 3,3 %. Sie verlief damit günstiger als im Bundesgebiet. In der Rangfolge der Arbeitsamtsbezirke könnte sich Weiden deutlich verbessern. Des weiteren lag die Dauer der Arbeitslosigkeit unter dem Bundesdurchschnitt, die Arbeitslosenquote bei den Jugendlichen unter dem Niveau des Bundesgebietes. Zu dieser ingesamt recht positiven Entwicklung haben auch Entscheidungen von Bundeseinrichtungen beigetragen. So hat die Deutsche Bundespost ihre Präsenz in der nördlichen Oberpfalz durch Errichtung der Versandstelle für Postwertzeichen in Weiden erhöht. Bundesregierung, Vorstand der Deutschen Bundesbahn und der Freistaat Bayern haben sich gerade in Weiden durch gemeinsames Vorgehen für die Erhaltung von Arbeitsplätzen eingesetzt: Die Arbeitsplätze des in Auflösung befindlichen Ausbesserungswerkes der DB in Weiden konnten von einer neu gegründeten Planungs- und Produktionsgesellschaft für innovative Fahrzeugausstattungen (p.F.A.) übernommen werden. Diese Gesellschaft wird sich im wesentlichen mit dem Umbau von Reisezugwagen der DB befassen. Die bisherige Kapazität des Ausbesserungswerkes Weiden von ca. 400 Arbeitsplätzen wird dadurch sogar auf 800 bis 1 000 angehoben werden können. Im übrigen gehört Weiden zu den A-Schwerpunktorten der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" , was bedeutet, daß grundsätzlich die höchstmöglichen Förderungssätze gewährt werden.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Heinz Westphal


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Sperling.


Rede von Dr. Dietrich Sperling
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Staatssekretär, haben Sie die Aufsicht für das Bundesamt für Wirtschaft in Eschborn, und haben Sie dieses Bundesamt angewiesen, zu überprüfen, ob Komponenten für die Giftgasproduktion in den Irak oder aber in Zwischenhandelsländer geliefert wurden?
Dr. Riedl, Parl. Staatssekretär: Erster Teil der Frage: Ja. Zweiter Teil: Dies gehört zum normalen Geschäftsablauf.

(Dr. Sperling Zusatzfrage der Abgeordneten Frau Dr. Däubler-Gmelin! Herr Staatssekretär, können Sie eigentlich mit Deutlichkeit verneinen, daß diese Länder, um die es geht, in der Bundesrepublik die entsprechenden Komponenten gekauft haben? Dr. Riedl, Parl. Staatssekretär: Frau Abgeordnete, wenn Sie mir die Chance geben, die Ermittlungen, die etwa September/Oktober dieses Jahres abgeschlossen werden, abzuwarten, dann bin ich gern bereit, Ihnen diese Frage zu beantworten. (Frau Dr. Däubler-Gmelin Ich bin im Augenblick — ganz offen gesagt — dazu nicht in der Lage. Zusatzfrage der Abgeordneten Frau Teubner. Noch einmal zurück zu der Frage nach den Firmen, die nach 1945 an der Giftgasproduktion beteiligt waren. Ich möchte wissen, in welcher Form heute bzw. in der zurückliegenden Zeit überprüft worden ist, was aus dieser Giftgasproduktion bzw. den Beständen geworden ist, in welcher Form die Kontrollen da durchgeführt wurden und werden. Dr. Riedl, Parl. Staatssekretär: Frau Abgeordnete, ich werde dieser Frage bei uns nachgehen. Sie bekommen von mir schriftlich Bescheid. Zusatzfrage des Abgeordneten Urbaniak. Herr Kollege Riedl, können Sie die aufgeworfene Frage des Abgeordneten Gansel, die sich aus der Aktualität dort ergibt, wie wir das schlimmerweise haben zur Kenntnis nehmen müssen, völlig verneinen? Dr. Riedl, Parl. Staatssekretär: Wenn die Ermittlungen abgeschlossen sind! Sie fragen ja so ausschließlich. So kann ich das natürlich nicht sagen. Ich muß die Ermittlungen abwarten, Herr Abgeordneter, dann kann ich Ihnen klipp und klar sagen: ja oder nein. Ich rufe die Frage 47 des Herrn Abgeordneten Gansel auf: Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Waffenlieferungen der Firma Heckler & Koch an die Contras in Nicaragua und über andere Waffenlieferungen dieser Firma an Staaten des Nahen und Mittleren Ostens? Vizepräsident Westphal Bitte sehr, Herr Staatssekretär. Dr. Riedl, Parl. Staatssekretär: Herr Abgeordneter, die Bundesregierung hat der Firma Heckler & Koch keine Genehmigungen zum Export von Kriegswaffen nach Nicaragua erteilt. Im übrigen sind die Ermittlungen des Bundeskriminalamts und der zuständigen Staatsanwaltschaft hinsichtlich etwaiger illegaler Ausführungen des Unternehmens in dieses Land noch nicht abgeschlossen. Die Bundesregierung sieht sich zu einer umfassenden Darstellung ihrer Erkenntnisse über Waffenlieferungen der Firma Heckler & Koch in Staaten des Nahen und des Mittleren Ostens nicht in der Lage. Ausführungen über erteilte Exportgenehmigungen in die verschiedenen Länder dieser Region sind aus rechtlichen Erwägungen nicht zulässig. Hinsichtlich der Waffenlieferungen, die durch italienische Behörden beim Transit durch Italien angehalten wurden und für ein Land des Nahen Ostens bestimmt waren, liegen nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen keine Anhaltspunkte dafür vor, daß es sich hier um einen Transport der Firma Heckler & Koch handelt. Zusatzfrage, Herr Gansel! Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, daß sich bei den Contras in Nicaragua Waffen der Firma Heckler & Koch aus der Bundesrepublik befinden? Dr. Riedl, Parl. Staatssekretär: Ich bin gern bereit, dieser Frage nachzugehen. Mir ist es im Augenblick nicht bekannt. (Gansel [SPD]: Das ist aber die Frage, die ich Ihnen in der schriftlichen Fassung gestellt habe!)