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ID1107428400

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    Plenarprotokoll 11/74 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 74. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 21. April 1988 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 4931 Begrüßung der Quästoren des Europäischen Parlaments 4931 B Begrüßung des Vorsitzenden des Außenpolitischen Ausschusses des Sejm der Volksrepublik Polen, Jósef Czyrek 4940 D Tagesordnungspunkt 2: a) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Steuerreformgesetzes 1990 (Drucksache 11/2157) b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur steuerlichen Begünstigung von Zuwendungen an unabhängige Wählervereinigungen (Drucksache 11/ 1316) Dr. Stoltenberg CDU/CSU 4931 D Dr. Apel SPD 4939 A Gattermann FDP 4946 B Frau Vennegerts GRÜNE 4952 A Dr. Waigel CDU/CSU 4954 C Poß SPD 4962 C Dr. Solms FDP 4966A Hüser GRÜNE 4968 D Glos CDU/CSU 4972 A Huonker SPD 4976 A Wüppesahl fraktionslos 4980 B Dr. Meyer zu Bentrup CDU/CSU 4982 B Börnsen (Ritterhude) SPD 4984 C Sellin GRÜNE 4987 C Uldall CDU/CSU 4989 A Dr. Mitzscherling SPD 4991 C Frau Dr. Hellwig CDU/CSU 4994 A Vizepräsident Westphal 4982 A Zusatztagesordnungspunkt 2: Aktuelle Stunde betr. Finanzsituation der Bundesanstalt für Arbeit — Auswirkungen auf die aktive Arbeitsmarktpolitik Heyenn SPD 4996 C Müller (Wesseling) CDU/CSU 4997 C Frau Beck-Oberdorf GRÜNE 4998 C, 5003 A Cronenberg (Arnsberg) FDP 4999 B Dr. Blüm, Bundesminister BMA 5000 A Schreiner SPD 5002 A Strube CDU/CSU 5003 C Sieler (Amberg) SPD 5004 B Dr. Thomae FDP 5005 A Frau Steinhauer SPD 5006 A Kraus CDU/CSU 5007 A Schemken CDU/CSU 5007 D Kolb CDU/CSU 5008 D Tagesordnungspunkt 3: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Hypothekenbankgesetzes und anderer Vorschriften für Hypothekenbanken (Drucksachen 11/1820, 11/2144) 5013 D Zusatztagesordnungspunkt 3: Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung einge- II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 74. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. April 1988 brachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 11. Dezember 1987 zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und dem Königreich Belgien, der Bundesrepublik Deutschland, der Italienischen Republik, dem Königreich der Niederlande und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland über Inspektionen in bezug auf den Vertrag zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken über die Beseitigung ihrer Flugkörper mittlerer und kürzerer Reichweite (Drucksachen 11/2033, 11/2174) Dr. de With (Erklärung nach § 31 GO) 5014 B Tagesordnungspunkt 4: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 29. Oktober 1985 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Marokko über die Rechtshilfe und Rechtsauskunft in Zivil- und Handelssachen (Drucksache 11/2026) 5014 D Tagesordnungspunkt 5: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Umwandlung der Deutschen Pfandbriefanstalt in eine Aktiengesellschaft (Drucksache 11/2047) 5014 D Tagesordnungspunkt 6: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der ApothekerRichtlinien der EG (85/432/EWG und 85/ 433/EWG) in deutsches Recht (Drucksache 11/2028) 5014 D Tagesordnungspunkt 9: Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung Wohngeld- und Mietenbericht 1987 (Drucksache 11/1583) 5014 D Tagesordnungspunkt 10: Beratung der Unterrichtung durch den Wehrbeauftragten Jahresbericht 1987 (Drucksache 11/2034) 5014 D Tagesordnungspunkt 7: Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung: Antrag auf Genehmigung zur Durchführung eines Strafverfahrens (Drucksache 11/2136) 5015 B Tagesordnungspunkt 8: Beratung der Sammelübersichten 53, 54, 55 und 56 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen (Drucksachen 11/ 2113, 11/2114, 11/2115, 11/2116) 5015 C Tagesordnungspunkt 11: Beratung der Sammelübersichten 47, 48 und 52 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen (Drucksachen 11/ 1881, 11/1882, 11/1970) Frau Nickels GRÜNE (zur GO) 5015 D, 5016 C Seiters CDU/CSU (zur GO) 5016 B Dr. Emmerlich SPD 5016 C Frau Dempwolf CDU/CSU 5017 B Funke FDP 5017 D Tagesordnungspunkt 12: Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Bindig, Dr. Schmude, Frau Dr. Däubler-Gmelin, Duve, Frau Luuk, Großmann, Sielaff, Frau Dr. Timm, Dr. Holtz, Frau Schmidt (Nürnberg), Schanz, Toetemeyer, Büchner (Speyer), Bernrath, Lambinus, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD: Bekämpfung und Ächtung der Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlungen (Drucksachen 11/957, 11/ 2163) Bindig SPD 5019 B Seesing CDU/CSU 5020 D Frau Olms GRÜNE 5021 C Kleinert (Hannover) FDP 5022 B Engelhard, Bundesminister BMJ 5023 A Tagesordnungspunkt 13: Erste Beratung des von der Abgeordneten Frau Nickels und der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Vermeidung der Inhaftierung von Kindern (Drucksache 11/1403) Frau Nickels GRÜNE 5023 C Seesing CDU/CSU 5025 D Dr. de With SPD 5026 D Funke FDP 5028D Engelhard, Bundesminister BMJ 5030 A Tagesordnungspunkt 14: Beratung des Antrags der Abgeordneten Graf von Waldburg-Zeil, Dr. Pinger, Feilcke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Frau Folz-Steinacker, Hoppe, Frau Dr. Hamm-Brücher, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Der entwicklungspolitische Beitrag zur Lösung von Weltflüchtlingsproblemen (Drucksache 11/1954) Graf von Waldburg-Zeil CDU/CSU 5031 C Frau Luuk SPD 5033 A Frau Folz-Steinacker FDP 5034 C Frau Olms GRÜNE 5035 D Bindig SPD 5037 B Dr. Köhler, Parl. Staatssekretär BMZ 5038 C Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 74. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. April 1988 III Tagesordnungspunkt 15: Erste Beratung des von der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Gesetz) (Drucksache 11/1844) Beratung des Antrags der Abgeordnet Frau Dr. Hartenstein, Schäfer (Offenburg), Adler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Umweltverträglichkeitsprüfung (Drucksache 11/1902) Brauer GRÜNE 5041B, 5050 A Dörflinger CDU/CSU 5042 D Frau Dr. Hartenstein SPD 5044 B Baum FDP 5046 A Dr. Töpfer, Bundesminister BMU 5047 C Dr. Lippold (Offenbach) CDU/CSU 5050 D Schütz SPD 5052 C Frau Dr. Segall FDP 5054 D Tagesordnungspunkt 1 (Fortsetzung) Fragestunde — Drucksache 11/2146 vom 15. April 1988 — Inhaftierung des deutschen Staatsangehörigen Adrian Kim in Südkorea MdlAnfr 10, 11 15.04.88 Drs 11/2146 Dr. Emmerlich SPD Antw StMin Schäfer AA 5009 D ZusFr Dr. Emmerlich SPD 5009 D ZusFr Dr. Knabe GRÜNE 5010 D Außenpolitische Aktivitäten der saarländischen Regierung in Paris und anderen Hauptstädten MdlAnfr 14, 15 15.04.88 Drs 11/2146 Frau Pack CDU/CSU Antw StMin Schäfer AA 5011 A ZusFr Frau Pack CDU/CSU 5011 D, 5012 C ZusFr Schreiner SPD 5011 D, 5013 A ZusFr Müller (Wadern) CDU/CSU 5012 A, 5013 A ZusFr Schreiber CDU/CSU 5012 A ZusFr Frau Conrad SPD 5012 B, 5012 D Nächste Sitzung 5056 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 5057* A Anlage 2 Bemühungen um friedliche Lösung des Konfliktes zwischen Äthiopien und Eritrea, insbesondere angesichts der Hungersnot MdlAnfr 12, 13 15.04.88 Drs 11/2146 Frau Eid GRÜNE SchrAntw StMin Schäfer AA 5057* B Anlage 3 Kontingentierung von Übersiedlern aus der DDR und ihre Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz MdlAnfr 26, 27 15.04.88 Drs 11/2146 Frau Terborg SPD SchrAntw PStSekr Dr. Hennig BMB 5057* D Anlage 4 Innerdeutsche Absprache über eine Kontingentierung von Übersiedlern aus der DDR MdlAnfr 28, 29 15.04.88 Drs 11/2146 Büchler (Hof) SPD SchrAntw PStSekr Dr. Hennig BMB 5058* A Anlage 5 Arbeitszeitverkürzung oder Einkommensausgleich für die Soldaten ab 1989 MdlAnfr 48, 49 15.04.88 Drs 11/2146 Gerster (Worms) SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg 5058* B Anlage 6 Kritische Bundestagsreden und Anfragen von Dr. Manfred Wörner zum militärischen Tiefflug in den Jahren 1969 bis 1982 MdlAnfr 54, 55 15.04.88 Drs 11/2146 Müller (Pleisweiler) SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg 5058* C Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 74. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. April 1988 4931 74. Sitzung Bonn, den 21. April 1988 Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens* 22. 4. Antretter 21. 4. Brandt 22. 4. Dr. Biedenkopf 22. 4. Dr. Dollinger 22. 4. Ebermann 22. 4. Frau Fischer 22. 4. Dr. Glotz 22. 4. Dr. Götz 22. 4. Dr. Haack 22. 4. Dr. Hauff 22. 4. Heinrich 22. 4. Irmer 22. 4. Frau Karwatzki 21. 4. Kittelmann* 21. 4. Dr. Klejdzinski 22. 4. Lüder 21. 4. Meyer 21. 4. Dr. Müller* 21. 4. Dr. Scheer 21. 4. Frau Schilling 22. 4. Dr. Schmude 22. 4. von Schmude 21. 4. Dr. Schneider (Nürnberg) 22. 4. Spilker 22. 4. Steiner 21. 4. Frau Dr. Vollmer 21. 4. Vosen 21. 4. Dr. Wieczorek 21. 4. Wischnewski 22. 4. Dr. Zimmermann 22. 4. *) für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Antwort des Staatsministers Schäfer auf die Fragen der Abgeordneten Frau Eid (DIE GRÜNEN) (Drucksache 11/ 2146 Fragen 12 und 13): Ist der Bundesregierung bekannt, daß die militärische Lage in Eritrea und der Provinz Tigrai sich entscheidend zugunsten der Befreiungsbewegungen verändert hat und dadurch sowohl die äthiopische Hilfsorganisation RRC als auch internationale Hilfsorganisationen die am stärksten vom Hunger betroffenen Regionen nicht mehr versorgen können? Ist die Bundesregierung gewillt, ihre Haltung zum Konflikt zwischen Äthiopien und Eritrea aufzugeben, wie sie in der Antwort auf die Große Anfrage der Fraktion DIE GRÜNEN vom 21 Juli 1986 dargelegt wurde, und ist sie deshalb gewillt, angesichts der Intensivierung des Krieges sich kurzfristig um einen Waffenstillstand und längerfristig um eine friedliche Lösung des Konfliktes zu bemühen? Zu Frage 12: Der Bundesregierung ist bekannt, daß die jüngsten Offensiven der äthiopischen Widerstandsbewegungen EPLF und TPLF in den Provinzen Eritrea und Tigre militärisch erfolgreich waren. Der Bundesregie - Anlagen zum Stenographischen Bericht rung ist auch bekannt, daß diese von den Widerstandsbewegungen trotz der gegenwärtigen Hungersnot in dieser Region gestarteten Offensiven die Versorgung der notleidenden Bevölkerung erheblich erschweren. So sah sich die äthiopische Regierung wegen der Eskalation des Bürgerkriegs und der angespannten Sicherheitslage gezwungen, ausländische Helfer aufzufordern, in ihrem persönlichen Sicherheitsinteresse Eritrea und Tigre vorübergehend zu verlassen und sich nach Addis Abeba zu begeben. Zu Frage 13: Nein. Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, die in ihrer Antwort zur Großen Anfrage vom 27. 2. 1986 der Abgeordneten Frau Eid und der Fraktion DIE GRÜNEN „Friedliche Lösung des Eritrea-Konflikts" dargelegte Haltung zu ändern. Die Bundesregierung hat sich stets in ihrem Dialog mit der äthiopischen Regierung und gemeinsam mit ihren europäischen Partnern für eine friedliche Konfliktlösung zwischen der äthiopischen Regierung und den Widerstandsbewegungen EPLF und TPLF eingesetzt (vgl. die gemeinsamen Erklärungen der Zwölf vom Juli 1986 sowie die Erklärung der Zwölf vom 18. Dezember 1987). Die Bundesregierung wird sich auch in Zukunft gemeinsam mit ihren europäischen Partnern im Dialog mit der äthiopischen Regierung für eine politische Lösung des Eritrea-Konflikts einsetzen. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hennig auf die Fragen der Abgeordneten Frau Terborg (SPD) (Drucksache 11/2146 Fragen 26 und 27): Wenn es eine Kontingentierung von Übersiedlern aus der DDR gibt, nach welchen Kriterien wird sie vorgenommen? Stimmt die Bundesregierung der Auffassung zu, daß das stillschweigende Akzeptieren einer möglicherweise einseitig von der DDR vorgeschriebenen Kontingentierung nicht im Einklang mit der im Grundgesetz verankerten Freizügigkeit, d. h. dem Recht aller Deutschen, sich in der Bundesrepublik Deutschland niederzulassen, steht? Zu Frage 26: Die DDR begrenzt von sich aus die Zahl der Übersiedlungen. Die Kriterien werden dabei ausschließlich von der DDR festgesetzt. Sie sind hier nicht bekannt, die andere Seite legt Wert darauf, insoweit nicht berechenbar zu sein. Gäbe es keine Kontingentierung von Ausreisen durch die DDR, müßte die Zahl der Übersiedler um ein Vielfaches höher sein. Die Bundesregierung hat, dies möchte ich ausdrücklich betonen, mit der Regierung der DDR keine Absprache über Begrenzungen getroffen. 5058* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 74. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. April 1988 Zu Frage 27: Die Bundesregierung akzeptiert die Haltung der DDR auch nicht stillschweigend. Sie beachtet die im Grundgesetz für alle Deutschen verankerte Freizügigkeit und setzt sich für jeden übersiedlungswilligen Deutschen aus der DDR ein, der sie — direkt oder indirekt — um Hilfe bittet. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hennig auf die Fragen des Abgeordneten Büchler (Hof) (SPD) (Drucksache 11/2146 Fragen 28 und 29): Treffen Angaben aus Kreisen der Evangelischen Kirche der DDR (u. a. Bischof Forck im Deutschlandfunk am 15. April 1988) zu, daß es zwischen Bundesregierung und DDR eine Absprache über die vierteljährliche Kontingentierung von Übersiedlern aus der DDR gibt? Steht die im Vergleich zu Vorjahren relativ niedrige Zahl von Übersiedlern aus der DDR im Zusammenhang mit einer solchen Absprache? Zu Frage 28: Die von Ihnen zitierten Angaben treffen nicht zu. Zwischen der Bundesregierung und der Regierung der DDR gibt es keine Absprachen über Kontingentierungen, also auch nicht über vierteljährliche, von Übersiedlern aus der DDR. Darauf haben schon in der vergangenen Woche nachdrücklich Frau Bundesminister Dr. Wilms, Herr Bundesminister Dr. Schäuble und der Regierungssprecher hingewiesen. Zu Frage 29: Da es die erwähnte Absprache nicht gibt, stehen die in den Jahren 1987 und 1988 gegenüber den Vorjahren reduzierten Übersiedlungen auch nicht in einem Zusammenhang damit. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Gerster (Worms) (SPD) (Drucksache 11/2146 Fragen 48 und 49): In welcher Weise wird die Bundesregierung die für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in der Bundesrepublik Deutschland ab 1989 vereinbarte Arbeitszeitverkürzung auf Soldaten übertragen? Falls die Bundesregierung eine entsprechende Arbeitszeitverkürzung für Soldaten nicht vorsieht, in welcher Weise werden Soldaten für Einkommenseinbußen von ca. 2,5 Prozentpunkten entschädigt werden, die auf die Anrechnung der Arbeitszeitverkürzung auf prozentuale Einkommensanhebungen der Beschäftigten im öffentlichen Dienst zurückzuführen sind? Zu Frage 48: Die Bundesregierung ist bestrebt, eine Lösung zu finden, die Soldaten nicht von der für den öffentlichen Dienst ab dem 1. April 1989 beschlossenen Arbeitszeitverkürzung ausschließt. Diese Lösung muß jedoch die Besonderheiten des militärischen Dienstes in angemessener Weise berücksichtigen. Zu Frage 49: Da für Soldaten eine gesetzliche Arbeitszeitverkürzung nicht vorgesehen ist, kann eine Arbeitszeitverkürzung entsprechend der Regelung im übrigen öffentlichen Dienst nicht erfolgen. Deshalb wird in Zusammenarbeit mit den Bundesministern der Finanzen und des Innern eine andere Lösung gesucht. Die Überlegungen dazu sind noch nicht abgeschlossen. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Müller (Pleisweiler) (SPD) (Drucksache 11/2146 Fragen 54 und 55): In wie vielen Reden hat sich der derzeitige Bundesminister der Verteidigung zwischen 1969 und 1982 im Deutschen Bundestag kritisch mit dem militärischen Tiefflug beschäftigt? Wie viele kritische Fragen hat er in der Fragestunde des Deutschen Bundestages in demselben Zeitraum zum Thema „Tiefflug" gestellt? Diese Fragen berühren nicht den Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung, sondern sie richten sich an einen ehemaligen Abgeordneten dieses Hauses. Darüber hinaus reicht die Dokumentation des BMVg nicht so weit in die Vergangenheit, daß eine Beantwortung möglich wäre. Die nachgefragten Informationen können aber möglicherweise in Sach- und Sprechregistern des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages gefunden werden. Minister Dr. Wörner hat sich weit vor Antritt seiner jetzigen Aufgaben umfassend mit der Tiefflugproblematik auseinandergesetzt. Das ist aus den zahlreichen tiefflugeinschränkenden Entscheidungen, die wir ab 1983 getroffen haben, mehr als ersichtlich.
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    Rede von Dr. Klaus W. Lippold


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bevor ich zu den beiden Anträgen komme, darf ich vielleicht noch einige kurze Grundsätze der Union zur Umweltpolitik darlegen, die auch die Umsetzung der UVP-
    Richtlinie bestimmen. Der erste ist: Vorsorge ist besser als heilen, denn so notwendig die Abwehr bereits akuter Gefahren für die Umwelt oder gar die Beseitigung eingetretener Störungen ist, um so wichtiger ist es, diese Störungen und Gefahren gar nicht erst eintreten zu lassen, mithin Umweltvorsorge weiterhin zu betreiben. Der Minister hat sie betrieben, und er wird dies auch in Zukunft tun.
    Vernünftige Umweltvorsorge heißt natürlich auch, daß die Umsetzung einer fach- und medienübergreifenden Umweltverträglichkeitsprüfung in nationales



    Dr. Lippold (Offenbach)

    Recht ein Musterbeispiel vorsorgender Umweltpolitik ist.
    Zweitens. An die Stelle des nach- und entsorgenden Umweltschutzes muß der integrierte Umweltschutz treten, eine Politik, die die Bundesregierung, die der Minister und wir bislang vertreten haben. Das setzt allerdings voraus, daß die Umweltverträglichkeitsprüfung möglichst frühzeitig greift. In diesem Sinne ist sie ein ganz wesentlicher Beitrag und stellt einen wesentlichen Schritt in die richtige Richtung dar.
    Darüber hinaus ist es wesentlich, daß wir drittens zur Harmonisierung auf EG-Ebene kommen. Anlaß der Entwicklung einer EG-Richtlinie zur Umweltverträglichkeitsprüfung war — und das, Frau Hartenstein, muß Ihnen noch einmal deutlich gesagt werden — , daß der hohe Stand des deutschen Umweltrechts in eine EG-einheitliche Fassung gebracht werden soll. Weiten wir die EG-Richtlinie über unsere Standards hinaus aus, wird dieses Ziel nicht erreicht. Deshalb muß bei der Umsetzung der EG-Richtlinie berücksichtigt werden, daß im Sinne der Errichtung eines einheitlichen Binnenmarktes und im Sinne eines wirksamen Umweltschutzes nicht über die EG-Richtlinienanforderungen hinausgegangen wird.
    Viertens. Umweltschutz ist nur in Kooperation mit den gesellschaftlichen Gruppen möglich. Wir unterstreichen das. Jedes neue Gesetz bringt die Gefahr mit sich, daß Eigeninitiative erstickt und Eigenverantwortung aufgehoben wird. Die Umsetzung der UVP-
    Richtlinie bietet dagegen mit dem neuen Ansatz einer fach- und medienübergreifenden Umweltverträglichkeitsprüfung sowie der Öffentlichkeitsbeteiligung die Chance, im Sinne von Deregulierung und Entbürokratisierung bei größerer Beteiligung der Öffentlichkeit zu einem strafferen Verfahren zu kommen.
    Die Effizienz und die Wirksamkeit der UVP für den Umweltschutz hängt deshalb davon ab, daß es gelingt, die unbestimmten Regelungen der Richtlinie ohne neue zusätzliche Verfahren und ohne neue Behörden in unser bestehendes Umweltrecht zu integrieren und dabei mit verbindlichen Vorgaben sowie überschaubaren Verfahrensregelungen der Wirtschaft einen Anreiz zu mehr Eigeninitiative zu geben.
    Ich möchte zu einigen Anmerkungen der GRÜNEN und der SPD betreffend die gesetzlichen Vorschriften kommen. Der Entwurf lehnt sich zum einen an das Verwaltungsverfahrensgesetz des Bundes an und versteht sich zugleich offensichtlich — das geht in Ihre Richtung, Herr Brauer — als Musterentwurf für entsprechende landesrechtliche Regelungen. Wir meinen, daß die Gefahr der Rechtszersplitterung dann gegeben ist, wenn der Bund seine mögliche Rechtsetzungskompetenz hier nicht in vollem Umfange nutzt.
    Ich muß natürlich auch eines anmerken, Herr Brauer: Der Gesetzentwurf der GRÜNEN geht weit über den Richtlinienentwurf der EG hinaus. In ihrem Übereifer gingen die GRÜNEN sogar so weit, für das 1972 — bereits 1972, Herr Kollege — verbotene Herstellen oder In-Verkehr-Bringen von DDT jetzt noch eine Umweltverträglichkeitsprüfung zu verlangen.

    (Dr. Knabe [GRÜNE]: Es wird ja von deutschen Firmen exportiert! — Brauer [GRÜNE]: Wir brauchen eine Produkt UVP!)

    Sie sehen also, daß man, wenn man sich in der Materie nicht auskennt, manchmal zu weit geht.
    Sinn und Zweck der EG-Richtlinie sind den GRÜNEN offensichtlich nicht bekannt. Es war und ist beabsichtigt, aus den bereits weitgehenden deutschen Regelungen zur UVP — ich verweise nur auf Bauleitplanverfahren, Genehmigungsverfahren, Immissionsschutzgesetz und Wasserhaushaltsgesetz — ein für die ganze EG möglichst einheitliches Konzept zur UVP zu entwickeln. Damit soll einerseits ein weiterer Schritt zu mehr Umweltvorsorge getan werden, andererseits sollen aber auch investitions- und innovationshemmende Wettbewerbsverzerrungen durch differierende nationalstaatliche Lösungen vermieden werden. Unter allen Umständen soll an dem Ziel festgehalten werden, keine Anforderungen zu stellen, die darüber hinausgehen, und durch eine richtliniengetreue Umsetzung dem Bild eines europäischen Binnenmarktes einen weiteren Mosaikstein hinzuzufügen.
    Der Gesetzentwurf der GRÜNEN sieht weiter ein verwaltungsbehördliches Zulassungsverfahren vor, dem ein besonderes Verfahren vorgeschaltet ist, für dessen Durchführung eine neue Behörde geschaffen werden soll. In einer Zeit, in der wir in der Bundesrepublik nicht über zuwenig Bürokratie, sondern über zuviel Bürokratie klagen,

    (Brauer [GRÜNE]: Aber über zuwenig wissenschaftlichen Sachverstand!)

    ist dies sicherlich ein völlig verfehlter Ansatz. Er widerspricht übrigens auch dem Beschluß des Bundestages aus dem Jahre 1983, in dem ausdrücklich festgehalten wurde, daß bei der Umsetzung weder neue Verfahren noch neue Behörden geschaffen werden sollen.

    (Dr. Knabe [GRÜNE]: Ein törichter Beschluß! )

    — Dazu kann man ganz unterschiedlich stehen.
    Richtiger und wichtiger ist es, den medien- und fachübergreifenden Ansatz der UVP dafür zu nutzen, bisher nebeneinander laufende Verfahren zu koordinieren und dadurch der verbreiteten Unsitte entgegenzuwirken, Verantwortung zwischen Behörden hin- und herzuschieben. Nur dann kann die EG-Intention vernünftig umgesetzt werden.
    Die EG-Richtlinie selbst sieht eine sehr weitgehende Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen der UVP vor. Es entspricht aber nicht der Richtlinie, darüber hinaus ein Verbandsklagerecht — hier, Herr Kollege Baum, unterscheiden wir uns — und ein grenzüberschreitendes Beteiligungsrecht für Einzelpersonen einzuführen. Es ist sinnvoll, aber auch völlig ausreichend, bei erheblichen Auswirkungen ausländische Behörden zu unterrichten und Konsultationen nach den Grundsätzen von Gegenseitigkeit und Gleichwertigkeit durchzuführen.



    Dr. Lippold (Offenbach)

    Auch in dem SPD-Antrag finden sich viele Vorschläge, die weit über den Inhalt der EG-Richtlinie hinausgehen und deshalb aus Gründen der Harmonisierung und Rechtsvereinheitlichung abgelehnt werden müssen. Ich nenne hier exemplarisch nur die geforderte Nachkontrolle, die Verbandklage oder die Einführung eines Sachverständigenrates zur Umweltverträglichkeitsprüfung.
    Ein weiterer wesentlicher Punkt ist aber, daß in der Einleitung des Entwurfs die Gesichtspunkte Rechtsklarheit, Bürgerfreundlichkeit und Wirksamkeit genannt sind, die ich als Zielvorstellungen bei Ihnen nur unterstreichen kann. Leider haben diese Zielvorstellungen in Ihrem Entwurf aber keinen inhaltlichen Niederschlag gefunden.
    Die Aspekte der Praktikabilität und Wirksamkeit bei der Umsetzung der EG-Richtlinie lassen zudem die Frage nach dem Anwendungsbereich offen. Es ist zu beachten, daß der sinnvolle Ansatz einer fach- und medienübergreifenden Umweltverträglichkeitsprüfung nicht dadurch überstrapaziert wird, daß er für Vorhaben jeder Größenordnung und für jedes Änderungsvorhaben gilt. Dies widerspricht übrigens auch dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

    (Schäfer [Offenbach] [SPD]: Steht gar nicht drin! — Stahl [Kempen] [SPD]: Lesen Sie das doch einmal richtig durch!)

    — Ich beziehe mich in diesem Falle auf Ihre beiderseitigen Vorstellungen. — Vorhaben, die der Landesverteidigung dienen, müssen von den Vorschriften der Umweltverträglichkeitsprüfung ausgenommen werden. Das war zwischen uns bislang eigentlich Konsens. Wenn Sie davon abweichen wollen, unterliegen Sie eigentlich einem besonderen Begründungszwang.

    (Brauer [GRÜNE]: Gerade das Militär macht unheimliche Umweltschäden!)

    Es bleibt deshalb abschließend und zusammenfassend festzustellen: Erstens. Das Ziel der EG-Harmonisierung erfordert, daß die Umsetzung richtliniengetreu durchgesetzt, vielleicht, wie der Bundeswirtschaftsminister sagt, auch durch untergesetzliche Maßnahmen durchgeführt wird und nicht durch darüber hinausgehende Regelungen neue Wettbewerbsverzerrungen, Rechtszersplitterungen schafft.
    Zweitens. Bei der Umsetzung der EG-Richtlinie ist darauf zu achten, und zwar insbesondere angesichts des hochentwickelten Standes des Umweltrechts in der Bundesrepublik, daß weder neue Verfahren noch neue Behörden geschaffen werden, sondern der fach- und medienübergreifende Ansatz der UVP in das bestehende Verfahren integriert wird und Verfahrensumfang und Verfahrensdauer gestrafft werden. Eine darüber hinausgehende Kontrolldichte wirkt kontraproduktiv. Wir wollen kein Verhinderungsgesetz. Schließlich — das muß ich ganz ehrlich sagen — wundert mich eigentlich Ihr Entwurf vor dem Hintergrund, daß ja auch in Ihren Reihen etliche Kommunalpolitiker zu finden sind.
    Drittens. Rechtsklarheit und Praktikabilität erfordern, daß bei der Umsetzung der Richtlinie verbindliche Maßstäbe für die UVP festgelegt, die förmliche
    Umweltverträglichkeitsprüfung nicht über das notwendige Maß hinaus ausgedehnt wird, mit bestimmten, genau definierten Begriffen gearbeitet wird und die Regelungsbereiche festgelegt werden. Das Ergebnis der Umweltverträglichkeitsprüfung muß alle zu berücksichtigenden Belange bei der Abwägung der endgültigen Entscheidung einbeziehen.
    Ich glaube, wir streiten darüber, wie dies am besten zu erreichen ist, ob mit neuen Behörden und mit neuen Verfahren — wie Sie sagen — , oder aber mit bewährten Kräften und mit eingespielten Verfahren.
    Unser Weg ist der letztere. Deshalb werden wir diesen Weg auch beschreiten, weil wir glauben, daß wir so schneller materielles Umweltrecht, wie es erforderlich ist, zur Vorsorge durchsetzen können.
    Herzlichen Dank.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP — Dr. Knabe [GRÜNE]: Aber die Bündelung spricht dagegen! — Brauer [GRÜNE]: Die Leute gibt es doch gar nicht!)



Rede von Heinz Westphal
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Abgeordnete Schütz.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dietmar Schütz


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn ich mir die Diskussion heute anhöre und auch lese, dann kommt mir der Satz in den Sinn: Ein Berg kreißt, und heraus kommt eine kleine Maus.

    (Baum [FDP]: Sie beschreiben doch nicht etwa Ihren eigenen Antrag!)

    — Nein, ich meine schon das, was ich aus der Koalitionsrunde gehört habe.
    Ich habe den nachhaltigen Eindruck, daß wir im Ergebnis keine bessere und keine weitergehende Regelung haben werden als eigentlich jetzt schon bekannte Verfahrensweisen im Planfeststellungsverfahren.

    (Schäfer [Offenburg] [SPD]: Das ist der Punkt!)

    Das, was wir aus dem Referentenentwurf kennen, und das, was heute von Ihnen vorgetragen wurde, bringt mich nicht zu der Meinung, daß jetzt die große Erleuchtung kommt und daß wir durch unsere heutige Mitternachtsdiskussion noch irgend etwas ändern.

    (Dr. Bötsch [CDU/CSU]: Bei uns ist erst um zwölfe Mitternacht!)

    — Fast-Mitternachtsdiskussion.
    Der Gesetzentwurf der Koalition wird meines Erachtens nach — das wurde hier von Herrn Töpfer gesagt — die Änderung bestehender Rechts- und Verwaltungsstrukturen vermeiden. Er wird die Umweltverträglichkeitsprüfung in den bestehenden Verwaltungsverfahren verstecken und im Kern keine eigene Umweltverträglichkeitsprüfung einführen oder gar eigenständige Stellen mit einer derartigen Prüfung betrauen.
    Wir sollten das einmal an einem Beispiel aufzeigen. Beispiele lehren! Wir sollten z. B. einen Hafen bauen und prüfen, wie weit sich die geltenden Planfeststellungsverfahren von dem zusätzlich integrierten Um-



    Schütz
    weltverträglichkeitsprüfungsverfahren unterscheiden. Das jetzige Planfeststellungsverfahren für einen Hafenbau wird von der Wasser- und Schiffahrtsdirektion durchgeführt. Die Wasser- und Schiffahrtsdirektion ist ansonsten für die Planung und Unterhaltung von Wasserstraßen zuständig, sie ist also eine Behörde, die uns allen bei der Frage: Wer soll eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchführen? nicht unmittelbar sofort einfällt.
    Der für das Planfeststellungsverfahren zuständige Jurist ist auf Grund seiner sonstigen Tätigkeit nicht einer, der einen geschärften Umweltblick bekommt.

    (Brauer [GRÜNE]: Genau!)

    Seine Kollegen sind Wasserbauingenieure oder Verwaltungsbeamte wie er.

    (Brauer [GRÜNE]: Sehr richtig!)

    Bei der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung wird beim Hafenausbau diese Behörde gleichwohl zuständig, wie Herr Töpfer das noch einmal gesagt hat. Es wird sich also am Zustand wenig ändern: Die gleichen Leute werden das gleiche machen.

    (Brauer [GRÜNE]: Genau! So ist es! — Baum [FDP]: Wollen Sie die gesamten Behördenzuständigkeiten ändern?)

    Allenfalls, Herr Baum, werden zwei oder drei zusätzliche Prüfkriterien eingeführt. Das ist dann der medien- und fachübergreifende Ansatz. Es steht schon im Referentenentwurf: Ansonsten verbieten die politischen Vorgaben die Einführung neuer Verfahren und Behörden. Formelles und materielles Recht dürfen nur so gering wie möglich geändert werden. Ein Umdenken wird nicht geschehen, ein eigenständiges Umweltverträglichkeitsprüfverfahren wird nicht eingeführt. Es wird auch nicht darüber nachgedacht, was denn das integrierte Verfahren bedeuten soll.

    (Fellner [CDU/CSU]: Sollen wir die Wasserbauingenieure entlassen?)

    — Nein, die Wasserbauingenieure sollen Wasserbauten machen.

    (Baum [FDP]: Wer soll denn überhaupt noch entscheiden?)

    — Ich komme gleich darauf, Herr Baum.
    Innerhalb der Behörden gibt es keine anderen Organisationsformen und keine andere Ablauforganisation. Ein so ausgestattetes Gesetz — das wollen wir der Bundesregierung für die Abschlußberatung im Kabinett mit auf den Weg geben — verdient den Namen Umweltverträglichkeitsprüfung nicht. Es wäre eine Falschetikettierung, meine Damen und Herren.

    (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

    Die bisherige Diskussion läßt vermuten, daß nur verwässerter Wein in geflickten Schläuchen als Qualitätsware verkauft wird. Das ist dann eine Umweltverträglichkeitsprüfung!
    Dieses Programm der Minimalisierung der Umweltverträglichkeitsprüfung wird von den Befürwortern in der Weise verteidigt — Herr Töpfer hat das gerade wieder getan —, daß es eine neutrale Lösung eines derartigen Gesetzes geben muß, die die Umweltverträglichkeitsprüfung in bestehende Verfahren und Organisationen integriert, daß dies erst ein erster Schritt sei, mit dem man Erfahrungen auf einem längerfristigen Weg der Rechtsharmonisierung sammeln wolle — nichts Neues.
    Meine Damen und Herren, wie will man Erfahrungen sammeln, wenn praktisch alles beim alten bleibt? Erfahrungen sammelt man doch nur, wenn man vorsichtig neue Wege, neue Ablauforganisationen, neue Denkansätze wagt. Was tut also not? Was soll dann ein Umweltverträglichkeitsgesetz leisten? Ich will hier nur einige Aspekte aufzeigen, weil die Grundsatzdiskussion schon 1983 einmal gelaufen ist und vorhin auch schon angesprochen wurde.
    Ich will zwei, drei Aspekte herausgreifen: Wir sollten sehr deutlich vom Projektträger nicht nur die von seiner Anlage ausgehenden Ursachen für Umweltbelastungen verlangen, was das alte Recht jetzt schon tut, wir sollten auch die Wirkungen der Ursachen abfragen, was auch Sie wollen; das ist die EG-Vorgabe. Wir sollten darüber hinaus aber auch fragen: Welchen Ressourcenverbrauch gibt es? Wir sollten alle denkbaren Alternativen einschließlich der Nullvariante zwingend abfragen. Das tun Sie in Ihrer Vorlage nicht.
    Die Vereinigten Staaten haben mit ihrer zehnjährigen Erfahrung zum „environment impact assessment" den alternativen Vergleich als das Herzstück ihres Verfahrens angesehen. Wir bemerken, meine Damen und Herren, gerade dann, wenn die öffentliche Hand Planer und auch Planfeststeller ist, häufig die Haltung, daß eine im stillen Kämmerlein ohne öffentliche Diskussion getroffene Entscheidung und gefundene Position beibehalten und durchgedrückt wird. Es wäre eine Aufwertung des Prinzips Öffentlichkeit, wenn tatsächlich Planungsvarianten und Standortalternativen aus den Planungsprozessen immer zwingend vorgeschrieben würden und so die Entscheidung transparent und ihre Umweltauswirkungen breit abschätzbar wären. Wir haben zwar jetzt schon in allen förmlichen Verfahren die zwingende Öffentlichkeitsbeteiligung, aber dies ist eine formelle. Wir müssen sie durch tiefere Information der Öffentlichkeit und durch breitere materielle Mitwirkungsmöglichkeiten erheblich ausbauen.
    Meine Damen und Herren, ich will auf einen entscheidenden Aspekt eingehen, der, wie ich meine, nicht durch die Entscheidung, die Sie 1983 ohne mein Zutun getroffen haben, verboten sein soll. Ich meine nämlich den Aspekt der Organisation der Umweltverträglichkeitsprüfung. Ich will dies noch einmal herausheben. Die wirksame Regelung der Zuständigkeit für die Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung gehört meines Erachtens bei uns zu den Scharnierstellen des tatsächlichen Erfolgs einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Die Regierungsparteien sagen schlicht — Herr Töpfer hat es gerade wieder getan — : Zuständige Behörde ist diejenige, die auch über die Zulässigkeit des Verfahrens selbst entscheidet.
    Um bei dem Eingangsbeispiel zu bleiben: Die Wasser- und Schiffahrtsdirektion, die zwar den Hafen nicht selbst baut und auch nicht beantragt, ansonsten aber viele Arbeiten im Zusammenhang mit einem derartigen Hafen bei sich erledigt und dadurch auch er-



    Schütz
    hebliches Personal bindet, führt das Planfeststellungsverfahren durch und trifft die Entscheidungen sowohl über die Umweltverträglichkeitsprüfung als auch über den Planfeststellungsbescheid.

    (Baum [FDP]: Wer soll es denn bei Ihnen machen!)

    Ihre Beamten sind immer noch fast ausschließlich Wasserbauingenieure oder Verwaltungsbeamte, die für den Hafenausbau und für die Unterhaltung von Wasserstraßen zuständig sind. Sie sind durch ihre Ausbildung und Tätigkeit — ich will es vorsichtig formulieren — für Umweltfragen nicht sensibel.

    (Baum [FDP]: Sie brauchen doch zu dem Verfahren Wasserbauingenieure!)

    — Wir brauchen auch Wasserbauingenieure. Es wäre in einer solchen Behörde, Herr Baum, nicht denkbar, daß eine Nullvariante überhaupt ernsthaft diskutiert wird, weil z. B. auch Eigeninteresse bei solchen Beamten herrscht.

    (Baum [FDP]: Das kann durchaus sein!)

    Aus Umweltsicht ist unseres Erachtens eine Trennung von Prüfungs- und Entscheidungsinstanz für das Ergebnis fast zwingend.

    (Baum [FDP]: Wer soll es bei Ihnen machen?)

    — Ich komme gleich darauf. Ich will erst noch sagen: In Kanada und in den Niederlanden haben wir diese Trennung des Verfahrens. Die Niederländer haben uns das sehr deutlich gesagt. Die Vermischung und Vermauschelung von Problemen tritt dort nicht ein. Wenn Umweltgesichtspunkte aus übergeordneten anderen Positionen letztlich nicht zum Zuge kommen, muß dieses öffentlich gesagt werden, und das wird damit deutlich.
    Diesen Aspekt haben die GRÜNEN und auch der Entwurf der DNR zum Gegenstand gemacht. Sie haben ein eigenständiges Umweltamt gefordert, das, gedanklich lupenrein, sich — Herr Töpfer hat darauf hingewiesen — als eigenständige Behörde dem Vorwurf der Interessenskonkordanz mit dem Projektträger oder den anderen Abteilungen im Hause nicht aussetzen muß.
    Wir sind diesem Problem praktisch dadurch näher getreten: Wir reden untechnisch — das muß ich sagen — von einer unabhängigen Stelle und verwenden den Behördenbegriff ganz bewußt nicht. Es erscheint uns unrealistisch, die Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung durch neue Behördenstrukturen durchzuführen. Wir würden dadurch quasi wieder eine Gebiets- und Verwaltungsreform schaffen, nur noch größer, auf Bundesebene. Wir müssen uns aber dem Problem stellen und müssen auf der fachbehördlichen Ebene — das sind vor allen Dingen die Regierungspräsidenten — fragen: Muß das die Stelle machen, die das Verfahren auch durch das Planfeststellungsverfahren beschließt?
    Es erscheint uns denkbar, durch ablaufspezifische Regelungen und durch Teilausgliederung aus der Hierarchie, etwa auf der Regierungspräsidentenebene, auf der diese Verfahren eben durchgeführt
    werden, unabhängige Stellen mit der Durchführung der UVP zu betrauen,

    (Baum [FDP]: Was heißt „unabhängige"?)

    die gegenüber der Entscheidungsstelle eigenständig sind und gleichwohl dem Diskussionsprozeß über das Verfahren nicht allzu fernstehen.
    Ich will Ihnen eine Beispiel nennen: Ich kenne z. B. aus meiner Behörde — ich war Verwaltungsbeamter — die Situation, daß z. B. das Wattenmeer-Dezernat in dem Regierungspräsidium aus der Hierarchie ausgegliedert ist, die Information auf der Regierungspräsidiumsebene fließt, gleichwohl aber dieses Dezernat in Niedersachsen direkt unterstellt ist. Das heißt also: Nur der Präsident hat auf eine eventuelle Entscheidung den direkten Zugriff und dann der Umweltminister. Ich habe als Verwaltungsbeamter selber Verfahren durchgeführt und wußte immer, welche einheitliche Behördenmeinung zu vertreten war. Diese Problematik sollten Sie endlich erkennen und darüber nachdenken, wie man das Problem in den Griff bekommt, und nicht einfach sagen: Wir machen hier ein einheitliches Verfahren.

    (Baum [FDP]: Das ist eine schwierige Frage, die Behördenstruktur!)

    — Das ist eine sehr, sehr schwierige Frage, aber sie muß angegangen werden. Man muß Ablaufüberlegungen anstellen, wie man das in den Griff kriegt. Das können wir nicht durch eigenständige Ämter machen
    — das weiß ich —, weil wir dann nämlich die breite Diskussion haben. Aber dieses Problem nicht zu beachten, dieses Problem auszuklammern halte ich für fahrlässig. Ich meine, wir sollten dieses Problem anpacken. — Ich sehe hier das Blinken und will daher hier gar nichts mehr sagen.

    (Frau Traupe [SPD]: Das ist eine gute Idee!)

    Wir haben zur Verbandsklage deutlich etwas gesagt. Ich brauche das nicht zu wiederholen. Aber ich sage Ihnen: Wenn das Verfahren nicht durchgeführt wird, dann stimmt das, was ich jetzt sage: Gute Nacht.
    Ich bedanke mich.

    (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN — Brauer [GRÜNE]: Gute Rede!)