Rede:
ID1107426800

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 8
    1. Das: 1
    2. Wort: 1
    3. hat: 1
    4. die: 1
    5. Abgeordnete: 1
    6. Frau: 1
    7. Dr.: 1
    8. Hartenstein.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 11/74 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 74. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 21. April 1988 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 4931 Begrüßung der Quästoren des Europäischen Parlaments 4931 B Begrüßung des Vorsitzenden des Außenpolitischen Ausschusses des Sejm der Volksrepublik Polen, Jósef Czyrek 4940 D Tagesordnungspunkt 2: a) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Steuerreformgesetzes 1990 (Drucksache 11/2157) b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur steuerlichen Begünstigung von Zuwendungen an unabhängige Wählervereinigungen (Drucksache 11/ 1316) Dr. Stoltenberg CDU/CSU 4931 D Dr. Apel SPD 4939 A Gattermann FDP 4946 B Frau Vennegerts GRÜNE 4952 A Dr. Waigel CDU/CSU 4954 C Poß SPD 4962 C Dr. Solms FDP 4966A Hüser GRÜNE 4968 D Glos CDU/CSU 4972 A Huonker SPD 4976 A Wüppesahl fraktionslos 4980 B Dr. Meyer zu Bentrup CDU/CSU 4982 B Börnsen (Ritterhude) SPD 4984 C Sellin GRÜNE 4987 C Uldall CDU/CSU 4989 A Dr. Mitzscherling SPD 4991 C Frau Dr. Hellwig CDU/CSU 4994 A Vizepräsident Westphal 4982 A Zusatztagesordnungspunkt 2: Aktuelle Stunde betr. Finanzsituation der Bundesanstalt für Arbeit — Auswirkungen auf die aktive Arbeitsmarktpolitik Heyenn SPD 4996 C Müller (Wesseling) CDU/CSU 4997 C Frau Beck-Oberdorf GRÜNE 4998 C, 5003 A Cronenberg (Arnsberg) FDP 4999 B Dr. Blüm, Bundesminister BMA 5000 A Schreiner SPD 5002 A Strube CDU/CSU 5003 C Sieler (Amberg) SPD 5004 B Dr. Thomae FDP 5005 A Frau Steinhauer SPD 5006 A Kraus CDU/CSU 5007 A Schemken CDU/CSU 5007 D Kolb CDU/CSU 5008 D Tagesordnungspunkt 3: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Hypothekenbankgesetzes und anderer Vorschriften für Hypothekenbanken (Drucksachen 11/1820, 11/2144) 5013 D Zusatztagesordnungspunkt 3: Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung einge- II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 74. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. April 1988 brachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 11. Dezember 1987 zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und dem Königreich Belgien, der Bundesrepublik Deutschland, der Italienischen Republik, dem Königreich der Niederlande und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland über Inspektionen in bezug auf den Vertrag zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken über die Beseitigung ihrer Flugkörper mittlerer und kürzerer Reichweite (Drucksachen 11/2033, 11/2174) Dr. de With (Erklärung nach § 31 GO) 5014 B Tagesordnungspunkt 4: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 29. Oktober 1985 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Marokko über die Rechtshilfe und Rechtsauskunft in Zivil- und Handelssachen (Drucksache 11/2026) 5014 D Tagesordnungspunkt 5: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Umwandlung der Deutschen Pfandbriefanstalt in eine Aktiengesellschaft (Drucksache 11/2047) 5014 D Tagesordnungspunkt 6: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der ApothekerRichtlinien der EG (85/432/EWG und 85/ 433/EWG) in deutsches Recht (Drucksache 11/2028) 5014 D Tagesordnungspunkt 9: Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung Wohngeld- und Mietenbericht 1987 (Drucksache 11/1583) 5014 D Tagesordnungspunkt 10: Beratung der Unterrichtung durch den Wehrbeauftragten Jahresbericht 1987 (Drucksache 11/2034) 5014 D Tagesordnungspunkt 7: Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung: Antrag auf Genehmigung zur Durchführung eines Strafverfahrens (Drucksache 11/2136) 5015 B Tagesordnungspunkt 8: Beratung der Sammelübersichten 53, 54, 55 und 56 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen (Drucksachen 11/ 2113, 11/2114, 11/2115, 11/2116) 5015 C Tagesordnungspunkt 11: Beratung der Sammelübersichten 47, 48 und 52 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen (Drucksachen 11/ 1881, 11/1882, 11/1970) Frau Nickels GRÜNE (zur GO) 5015 D, 5016 C Seiters CDU/CSU (zur GO) 5016 B Dr. Emmerlich SPD 5016 C Frau Dempwolf CDU/CSU 5017 B Funke FDP 5017 D Tagesordnungspunkt 12: Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Bindig, Dr. Schmude, Frau Dr. Däubler-Gmelin, Duve, Frau Luuk, Großmann, Sielaff, Frau Dr. Timm, Dr. Holtz, Frau Schmidt (Nürnberg), Schanz, Toetemeyer, Büchner (Speyer), Bernrath, Lambinus, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD: Bekämpfung und Ächtung der Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlungen (Drucksachen 11/957, 11/ 2163) Bindig SPD 5019 B Seesing CDU/CSU 5020 D Frau Olms GRÜNE 5021 C Kleinert (Hannover) FDP 5022 B Engelhard, Bundesminister BMJ 5023 A Tagesordnungspunkt 13: Erste Beratung des von der Abgeordneten Frau Nickels und der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Vermeidung der Inhaftierung von Kindern (Drucksache 11/1403) Frau Nickels GRÜNE 5023 C Seesing CDU/CSU 5025 D Dr. de With SPD 5026 D Funke FDP 5028D Engelhard, Bundesminister BMJ 5030 A Tagesordnungspunkt 14: Beratung des Antrags der Abgeordneten Graf von Waldburg-Zeil, Dr. Pinger, Feilcke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Frau Folz-Steinacker, Hoppe, Frau Dr. Hamm-Brücher, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Der entwicklungspolitische Beitrag zur Lösung von Weltflüchtlingsproblemen (Drucksache 11/1954) Graf von Waldburg-Zeil CDU/CSU 5031 C Frau Luuk SPD 5033 A Frau Folz-Steinacker FDP 5034 C Frau Olms GRÜNE 5035 D Bindig SPD 5037 B Dr. Köhler, Parl. Staatssekretär BMZ 5038 C Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 74. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. April 1988 III Tagesordnungspunkt 15: Erste Beratung des von der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Gesetz) (Drucksache 11/1844) Beratung des Antrags der Abgeordnet Frau Dr. Hartenstein, Schäfer (Offenburg), Adler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Umweltverträglichkeitsprüfung (Drucksache 11/1902) Brauer GRÜNE 5041B, 5050 A Dörflinger CDU/CSU 5042 D Frau Dr. Hartenstein SPD 5044 B Baum FDP 5046 A Dr. Töpfer, Bundesminister BMU 5047 C Dr. Lippold (Offenbach) CDU/CSU 5050 D Schütz SPD 5052 C Frau Dr. Segall FDP 5054 D Tagesordnungspunkt 1 (Fortsetzung) Fragestunde — Drucksache 11/2146 vom 15. April 1988 — Inhaftierung des deutschen Staatsangehörigen Adrian Kim in Südkorea MdlAnfr 10, 11 15.04.88 Drs 11/2146 Dr. Emmerlich SPD Antw StMin Schäfer AA 5009 D ZusFr Dr. Emmerlich SPD 5009 D ZusFr Dr. Knabe GRÜNE 5010 D Außenpolitische Aktivitäten der saarländischen Regierung in Paris und anderen Hauptstädten MdlAnfr 14, 15 15.04.88 Drs 11/2146 Frau Pack CDU/CSU Antw StMin Schäfer AA 5011 A ZusFr Frau Pack CDU/CSU 5011 D, 5012 C ZusFr Schreiner SPD 5011 D, 5013 A ZusFr Müller (Wadern) CDU/CSU 5012 A, 5013 A ZusFr Schreiber CDU/CSU 5012 A ZusFr Frau Conrad SPD 5012 B, 5012 D Nächste Sitzung 5056 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 5057* A Anlage 2 Bemühungen um friedliche Lösung des Konfliktes zwischen Äthiopien und Eritrea, insbesondere angesichts der Hungersnot MdlAnfr 12, 13 15.04.88 Drs 11/2146 Frau Eid GRÜNE SchrAntw StMin Schäfer AA 5057* B Anlage 3 Kontingentierung von Übersiedlern aus der DDR und ihre Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz MdlAnfr 26, 27 15.04.88 Drs 11/2146 Frau Terborg SPD SchrAntw PStSekr Dr. Hennig BMB 5057* D Anlage 4 Innerdeutsche Absprache über eine Kontingentierung von Übersiedlern aus der DDR MdlAnfr 28, 29 15.04.88 Drs 11/2146 Büchler (Hof) SPD SchrAntw PStSekr Dr. Hennig BMB 5058* A Anlage 5 Arbeitszeitverkürzung oder Einkommensausgleich für die Soldaten ab 1989 MdlAnfr 48, 49 15.04.88 Drs 11/2146 Gerster (Worms) SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg 5058* B Anlage 6 Kritische Bundestagsreden und Anfragen von Dr. Manfred Wörner zum militärischen Tiefflug in den Jahren 1969 bis 1982 MdlAnfr 54, 55 15.04.88 Drs 11/2146 Müller (Pleisweiler) SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg 5058* C Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 74. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. April 1988 4931 74. Sitzung Bonn, den 21. April 1988 Beginn: 9.01 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens* 22. 4. Antretter 21. 4. Brandt 22. 4. Dr. Biedenkopf 22. 4. Dr. Dollinger 22. 4. Ebermann 22. 4. Frau Fischer 22. 4. Dr. Glotz 22. 4. Dr. Götz 22. 4. Dr. Haack 22. 4. Dr. Hauff 22. 4. Heinrich 22. 4. Irmer 22. 4. Frau Karwatzki 21. 4. Kittelmann* 21. 4. Dr. Klejdzinski 22. 4. Lüder 21. 4. Meyer 21. 4. Dr. Müller* 21. 4. Dr. Scheer 21. 4. Frau Schilling 22. 4. Dr. Schmude 22. 4. von Schmude 21. 4. Dr. Schneider (Nürnberg) 22. 4. Spilker 22. 4. Steiner 21. 4. Frau Dr. Vollmer 21. 4. Vosen 21. 4. Dr. Wieczorek 21. 4. Wischnewski 22. 4. Dr. Zimmermann 22. 4. *) für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Antwort des Staatsministers Schäfer auf die Fragen der Abgeordneten Frau Eid (DIE GRÜNEN) (Drucksache 11/ 2146 Fragen 12 und 13): Ist der Bundesregierung bekannt, daß die militärische Lage in Eritrea und der Provinz Tigrai sich entscheidend zugunsten der Befreiungsbewegungen verändert hat und dadurch sowohl die äthiopische Hilfsorganisation RRC als auch internationale Hilfsorganisationen die am stärksten vom Hunger betroffenen Regionen nicht mehr versorgen können? Ist die Bundesregierung gewillt, ihre Haltung zum Konflikt zwischen Äthiopien und Eritrea aufzugeben, wie sie in der Antwort auf die Große Anfrage der Fraktion DIE GRÜNEN vom 21 Juli 1986 dargelegt wurde, und ist sie deshalb gewillt, angesichts der Intensivierung des Krieges sich kurzfristig um einen Waffenstillstand und längerfristig um eine friedliche Lösung des Konfliktes zu bemühen? Zu Frage 12: Der Bundesregierung ist bekannt, daß die jüngsten Offensiven der äthiopischen Widerstandsbewegungen EPLF und TPLF in den Provinzen Eritrea und Tigre militärisch erfolgreich waren. Der Bundesregie - Anlagen zum Stenographischen Bericht rung ist auch bekannt, daß diese von den Widerstandsbewegungen trotz der gegenwärtigen Hungersnot in dieser Region gestarteten Offensiven die Versorgung der notleidenden Bevölkerung erheblich erschweren. So sah sich die äthiopische Regierung wegen der Eskalation des Bürgerkriegs und der angespannten Sicherheitslage gezwungen, ausländische Helfer aufzufordern, in ihrem persönlichen Sicherheitsinteresse Eritrea und Tigre vorübergehend zu verlassen und sich nach Addis Abeba zu begeben. Zu Frage 13: Nein. Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, die in ihrer Antwort zur Großen Anfrage vom 27. 2. 1986 der Abgeordneten Frau Eid und der Fraktion DIE GRÜNEN „Friedliche Lösung des Eritrea-Konflikts" dargelegte Haltung zu ändern. Die Bundesregierung hat sich stets in ihrem Dialog mit der äthiopischen Regierung und gemeinsam mit ihren europäischen Partnern für eine friedliche Konfliktlösung zwischen der äthiopischen Regierung und den Widerstandsbewegungen EPLF und TPLF eingesetzt (vgl. die gemeinsamen Erklärungen der Zwölf vom Juli 1986 sowie die Erklärung der Zwölf vom 18. Dezember 1987). Die Bundesregierung wird sich auch in Zukunft gemeinsam mit ihren europäischen Partnern im Dialog mit der äthiopischen Regierung für eine politische Lösung des Eritrea-Konflikts einsetzen. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hennig auf die Fragen der Abgeordneten Frau Terborg (SPD) (Drucksache 11/2146 Fragen 26 und 27): Wenn es eine Kontingentierung von Übersiedlern aus der DDR gibt, nach welchen Kriterien wird sie vorgenommen? Stimmt die Bundesregierung der Auffassung zu, daß das stillschweigende Akzeptieren einer möglicherweise einseitig von der DDR vorgeschriebenen Kontingentierung nicht im Einklang mit der im Grundgesetz verankerten Freizügigkeit, d. h. dem Recht aller Deutschen, sich in der Bundesrepublik Deutschland niederzulassen, steht? Zu Frage 26: Die DDR begrenzt von sich aus die Zahl der Übersiedlungen. Die Kriterien werden dabei ausschließlich von der DDR festgesetzt. Sie sind hier nicht bekannt, die andere Seite legt Wert darauf, insoweit nicht berechenbar zu sein. Gäbe es keine Kontingentierung von Ausreisen durch die DDR, müßte die Zahl der Übersiedler um ein Vielfaches höher sein. Die Bundesregierung hat, dies möchte ich ausdrücklich betonen, mit der Regierung der DDR keine Absprache über Begrenzungen getroffen. 5058* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 74. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. April 1988 Zu Frage 27: Die Bundesregierung akzeptiert die Haltung der DDR auch nicht stillschweigend. Sie beachtet die im Grundgesetz für alle Deutschen verankerte Freizügigkeit und setzt sich für jeden übersiedlungswilligen Deutschen aus der DDR ein, der sie — direkt oder indirekt — um Hilfe bittet. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hennig auf die Fragen des Abgeordneten Büchler (Hof) (SPD) (Drucksache 11/2146 Fragen 28 und 29): Treffen Angaben aus Kreisen der Evangelischen Kirche der DDR (u. a. Bischof Forck im Deutschlandfunk am 15. April 1988) zu, daß es zwischen Bundesregierung und DDR eine Absprache über die vierteljährliche Kontingentierung von Übersiedlern aus der DDR gibt? Steht die im Vergleich zu Vorjahren relativ niedrige Zahl von Übersiedlern aus der DDR im Zusammenhang mit einer solchen Absprache? Zu Frage 28: Die von Ihnen zitierten Angaben treffen nicht zu. Zwischen der Bundesregierung und der Regierung der DDR gibt es keine Absprachen über Kontingentierungen, also auch nicht über vierteljährliche, von Übersiedlern aus der DDR. Darauf haben schon in der vergangenen Woche nachdrücklich Frau Bundesminister Dr. Wilms, Herr Bundesminister Dr. Schäuble und der Regierungssprecher hingewiesen. Zu Frage 29: Da es die erwähnte Absprache nicht gibt, stehen die in den Jahren 1987 und 1988 gegenüber den Vorjahren reduzierten Übersiedlungen auch nicht in einem Zusammenhang damit. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Gerster (Worms) (SPD) (Drucksache 11/2146 Fragen 48 und 49): In welcher Weise wird die Bundesregierung die für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in der Bundesrepublik Deutschland ab 1989 vereinbarte Arbeitszeitverkürzung auf Soldaten übertragen? Falls die Bundesregierung eine entsprechende Arbeitszeitverkürzung für Soldaten nicht vorsieht, in welcher Weise werden Soldaten für Einkommenseinbußen von ca. 2,5 Prozentpunkten entschädigt werden, die auf die Anrechnung der Arbeitszeitverkürzung auf prozentuale Einkommensanhebungen der Beschäftigten im öffentlichen Dienst zurückzuführen sind? Zu Frage 48: Die Bundesregierung ist bestrebt, eine Lösung zu finden, die Soldaten nicht von der für den öffentlichen Dienst ab dem 1. April 1989 beschlossenen Arbeitszeitverkürzung ausschließt. Diese Lösung muß jedoch die Besonderheiten des militärischen Dienstes in angemessener Weise berücksichtigen. Zu Frage 49: Da für Soldaten eine gesetzliche Arbeitszeitverkürzung nicht vorgesehen ist, kann eine Arbeitszeitverkürzung entsprechend der Regelung im übrigen öffentlichen Dienst nicht erfolgen. Deshalb wird in Zusammenarbeit mit den Bundesministern der Finanzen und des Innern eine andere Lösung gesucht. Die Überlegungen dazu sind noch nicht abgeschlossen. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Müller (Pleisweiler) (SPD) (Drucksache 11/2146 Fragen 54 und 55): In wie vielen Reden hat sich der derzeitige Bundesminister der Verteidigung zwischen 1969 und 1982 im Deutschen Bundestag kritisch mit dem militärischen Tiefflug beschäftigt? Wie viele kritische Fragen hat er in der Fragestunde des Deutschen Bundestages in demselben Zeitraum zum Thema „Tiefflug" gestellt? Diese Fragen berühren nicht den Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung, sondern sie richten sich an einen ehemaligen Abgeordneten dieses Hauses. Darüber hinaus reicht die Dokumentation des BMVg nicht so weit in die Vergangenheit, daß eine Beantwortung möglich wäre. Die nachgefragten Informationen können aber möglicherweise in Sach- und Sprechregistern des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages gefunden werden. Minister Dr. Wörner hat sich weit vor Antritt seiner jetzigen Aufgaben umfassend mit der Tiefflugproblematik auseinandergesetzt. Das ist aus den zahlreichen tiefflugeinschränkenden Entscheidungen, die wir ab 1983 getroffen haben, mehr als ersichtlich.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Werner Dörflinger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Niemand — erst recht nicht meine Fraktion — unterschätzt die umweltpolitische Bedeutung der EG-Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung und ihr Umsetzen in nationales Recht. Aber ich meine, man sollte auch nicht so tun, als begänne die Bundesrepublik Deutschland in Sachen Umweltverträglichkeitsprüfung quasi bei der Stunde Null

    (Dr. Göhner [CDU/CSU]: Sehr richtig!)

    oder aber es hätte der Erleuchtung aus Brüssel bedurft. In diesem Zusammenhang finde ich es nicht nur etwas übertrieben, sondern auch etwas simplifizierend, lieber Kollege Brauer, wenn Sie die fachliche Kompetenz unseres Ministers am Tempo des Umsetzens dieser Richtlinie messen.

    (Frau Teubner [GRÜNE]: Ja, wo ist denn der Gesetzentwurf? — Brauer [GRÜNE]: Er hat doch nur noch zwei Monate Zeit!)

    Es gehört nun einfach einmal zu einer Demokratie, daß man auf komplizierte Tatbestände nicht mit simplen Antworten reagiert.

    (Beifall bei der CDU/CSU — Zuruf von den GRÜNEN: Seit 1982 haben Sie Zeit! — Brauer [GRÜNE]: Seit 1960 ist die UVP im Gespräch! Das ist ein echter Entscheidungsnotstand des Umweltministers!)

    Kehren wir zurück zu einer nüchternen Bestandsaufnahme. Dazu gehört, daß es inzwischen unbestritten ist, Umweltschutz als eine wichtige Querschnitts-



    Dörflinger
    aufgabe zu begreifen, immer stärker aus dem Prinzip der Vorsorge heraus zu betreiben. Es gehört auch die Feststellung dazu, daß wir in der Bundesrepublik bereits über ein sehr differenziertes Umweltrecht in Form von Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien verfügen, die gerade in der Verantwortung dieses Ministers nicht nur auf einen höchsten Stand gebracht, sondern in der konkreten Wirklichkeit auch angewandt und konsequent eingesetzt werden.

    (Brauer [GRÜNE]: Und warum verschlechtert sich die ökologische Situation?)

    Es gibt sowohl in der kommunalpolitischen Praxis als auch in der Planungspraxis Elemente einer Umweltverträglichkeitsprüfung bereits mit der größten Selbstverständlichkeit. Sie sind in bestehende Verfahren integriert.

    (Frau Teubner [GRÜNE]: Alibimaßnahmen sind das!)

    Das heißt, wir haben diese Richtlinie auch einmal dahin gehend zu untersuchen, ob es nicht einen Unterschied macht, was in einem Land mit einer differenzierten Umweltgesetzgebung und einem hohen umweltpolitischen Standard diese Richtlinie und ihre Umsetzung dort bewirkt und was sie andererseits in den Ländern bewirkt, die über diesen hohen umweltpolitischen Standard nicht verfügen.
    Diese kritischen Anmerkungen relativieren die Bedeutung des Vorhabens nicht, diese Richtlinie umzusetzen. Die Koalitionsvereinbarung legt die Bundesregierung darauf fest. Der Rat von Sachverständigen für Umweltfragen hat in einer im November 1987 abgegebenen Stellungnahme die Notwendigkeit betont, daß es einer gesetzlichen Form der Umsetzung bedürfe. Der Bundesumweltminister hat im Januar dieses Jahres den Arbeitsentwurf für ein Artikelgesetz vorgelegt. Er hat — was wir sehr begrüßen — zusammen mit dem Land Baden-Württemberg die Erarbeitung eines ersten Konzepts für den kommunalen Einsatzbereich der UVP gefördert.
    Es geht aber auch um die europäische Glaubwürdigkeit der deutschen Position in Sachen Umweltschutz.

    (Brauer [GRÜNE]: Genau! Darum geht es!)

    Denn, meine Damen und Herren, unser Drängen auf ein schnelleres Tempo in Europa

    (Frau Teubner [GRÜNE]: Wie bitte?)

    und das EG-weite Festlegen schärferer Grenzwerte ist ja wohl nun ein unbestrittener Ausdruck unserer Pilotfunktion. Wer fordert denn von uns nationale Alleingänge und schärferes Tempo in Europa, wenn nicht vor dem Hintergrund dessen, was wir uns selber in einem Umweltniveau geschaffen haben.

    (Brauer [GRÜNE]: Wo sind die nationalen Alleingänge?)

    Vor diesen Hintergrund verstehe ich auch nicht ganz die im Antrag der SPD enthaltene Forderung, die Umweltverträglichkeitsprüfung in der Bundesrepublik über die EG-Richtlinie hinaus zu entwickeln. Wenn man mit der Richtlinie auch das Ziel verfolgt, faire und möglichst einheitliche Kriterien zu schaffen, dann muß man als zentrales Gesamtziel im Auge haben, Umweltpolitik in Europa auf einen maximalen Standard möglichst einheitlich zu verankern.

    (Brauer [GRÜNE]: Aber nicht den kleinsten gemeinsamen Nenner! — Weitere Zurufe von den GRÜNEN und der SPD)

    Wir verstehen den Antrag der SPD und den Gesetzentwurf der GRÜNEN sicher als Ausdruck oppositioneller Ungeduld, wohl aber auch als Angebot zu konstruktiver Mitarbeit. Wir nehmen dies an. Wir sind bereit, im Sinne des einstimmig gefaßten Entschließungsantrags des Deutschen Bundestags vom 25. November 1983 zu arbeiten, der auf eine optimale Umsetzung der EG-Richtlinie drängt.

    (Schäfer [Offenburg] [SPD]: In diesem Sinne? Das ist ein Wort! Daran werden wir Sie messen!)

    Allerdings darf ich in dem Zusammenhang gleich darauf aufmerksam machen, daß der Gesetzentwurf der GRÜNEN, auch der der SPD, aber der der GRÜNEN am stärksten, in einem nicht unwesentlichen Punkt einer zentralen Aussage dieses Bundestagsbeschlusses widerspricht,

    (Zuruf von der SPD: Jetzt kommen die Behörden!)

    nämlich der Aussage, keine neuen Verfahren und keine neuen Behörden einzuführen. UVP-Ämter, wie z. B. die GRÜNEN vorschlagen, widersprechen eindeutig dieser Aussage,

    (Brauer [GRÜNE]: Was wird dann aus der UVP?)

    widersprechen auch dem, was wir uns als Umsetzung für diese Richtlinie vornehmen. Ich glaube, daß der Antrag der SPD etwas enger am seinerzeitigen Beschluß des Deutschen Bundestages orientiert ist, auch wenn wir z. B. mit der Forderung nach Schaffung eines UVP-Sachverständigenrates unsere Schwierigkeiten haben.

    (Schäfer [Offenburg] [SPD]: Da muß man genau schauen, welche Aufgabe er hat!)

    — Ich habe mir das schon angesehen.
    Meine Damen und Herren, wenn ich für meine Fraktion nun in einigen wesentlichen Punkten darlege, von welchen Grundsätzen wir ausgehen, dann wird erkennbar, daß zwischen den Meinungsverschiedenheiten, die vielleicht auf den ersten Blick deutlich werden könnten, sicher auch einige gemeinsame Grundsätze zu skizzieren sind.
    Ich sage erstens, daß die materiellen und die formellen UVP-Elemente in bestehende Entscheidungsverfahren integriert werden müssen und daß wir aus diesem Grunde — ich betone es noch einmal — zusätzliche Verfahren und zusätzliche Behörden um der Praktikabilität dieser Dinge in der Praxis willen ablehnen.

    (Sehr wahr! bei der CDU/CSU — Schäfer [Offenburg] [SPD]: Was heißt „zusätzliche Verfahren"?)

    Zweitens. Wir sind dafür, daß die Beteiligung der Öffentlichkeit bei der UVP generell sicherzustellen ist. Da stimmen wir sicher überein.



    Dörflinger
    Das dritte ist, daß das zu schaffende Gesetz dem Prinzip der Umweltvorsorge zu dienen hat und daß es medien- und fachübergreifend anzulegen ist.
    Viertens muß dieses Gesetz die Verfahrens- und Entscheidungstransparenz im Umweltschutz wesentlich verbessern, auch im Blick auf die Öffentlichkeit.
    Fünftens sollte das Gesetz einen Beitrag leisten zur Rechtsharmonisierung, und zwar sowohl national als auch international.
    Und sechstens kann, unter gesamtwirtschaftlichen Aspekten betrachtet, diese UVP durchaus zur Vermeidung von Umweltschäden und auch zur Ersparnis volkswirtschaftlicher Kosten führen. Sie kann, richtig angewandt und in nicht zu enge bürokratische Strukturen gepreßt, auch einen Beitrag leisten zu schnelleren und kostensparenden Zulassungsverfahren, denn wir wissen ja, daß das unkoordinierte Nebeneinander zahlreicher Genehmigungen, sich, was Kosten und Zeit angeht, ebenso unangenehm auswirken kann wie ungenügend ausgestaltete Verfahren, die ja oft nicht nur zeitraubend sind, sondern auch vor Gerichten landen und damit eigentlich dem Einfluß der Stellen entzogen sind, die darüber zu entscheiden hätten, nämlich der Politik.

    (Brauer [GRÜNE]: Gerade durch das Artikelgesetz werden diese Schwierigkeiten auftauchen!)

    Meine Damen und Herren, ich habe eingangs betont, daß die Union den Umweltschutz als eine Querschnittsaufgabe begreift. Allerdings wäre es auch falsch, ihn zum alleinigen Kriterium aller Entscheidungen zu machen. Wir sind gezwungen, immer zwischen verschiedenen Gütern abzuwägen. Dem Umweltschutz im Rahmen dieses Prozesses der Abwägung das genügende Gewicht zu geben, das ist die Aufgabe, die vor uns steht in den Beratungen und bei dem Versuch, die EG-Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung in deutsches Recht umzusetzen.
    Ich bedanke mich.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



Rede von Heinz Westphal
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat die Abgeordnete Frau Dr. Hartenstein.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Liesel Hartenstein


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Heute werden wir fast täglich mit der bitteren Wahrheit konfrontiert, daß die Vernachlässigung der ökologischen Folgen unseres Handelns uns sehr teuer zu stehen kommt. Alles in allem summieren sich die volkswirtschaftlichen Verluste zu der schwindelerregenden Summe von über 100 Milliarden DM jährlich.

    (Zuruf von den GRÜNEN: Nicht nur eine Geldfrage!)

    Ich hege die leise Hoffnung, daß wir mittlerweile alle begriffen haben, daß unterlassener Umweltschutz ein sehr schlechtes Geschäft ist, aber ich bin nicht ganz sicher, daß dem so ist. Wenn wir entsetzt vor dem Waldsterben stehen, wenn wir heute beklagen, daß über die Hälfte unserer Tierarten vom Aussterben bedroht ist, dann ist es eigentlich unbegreiflich, daß wir
    immer noch zögern, wirksame Instrumente zur Gegensteuerung in die Hand zu nehmen.
    Dabei führen uns z. B. die jüngsten Erosionskatastrophen in den Alpen oder auch die Hochwasserschäden der letzten Wochen doch drastisch vor Augen, daß die Natur unerbittlich zurückschlägt, wenn wir fortlaufend ihre Gesetze verletzten.

    (Richtig! bei den GRÜNEN)

    Es rächt sich eben, daß in den vergangenen Jahrzehnten 90 % aller Flußauen im Einzugsgebiet des Rheins überbaut worden sind und daß wir uns eine ziemlich bedenkenlose Versiegelung der Landschaft geleistet haben.
    Was kann die Umweltverträglichkeitsprüfung in dieser Situation bewirken? Kann sie Abhilfe schaffen? Ich denke schon. Sie kann bei geeigneter Ausgestaltung zu einem zentralen Instrument werden, mit dem wir die viel gebrauchte Formel von der Versöhnung zwischen Ökologie und Ökonomie endlich in die Tat umsetzen. Der Grundgedanke ist ebenso einfach wie einleuchtend: Alle Projekte und Planungen, die erhebliche Auswirkungen auf Umwelt und Naturhaushalt haben können, müssen vorab auf den ökologischen Prüfstand. Vorab heißt: bevor Entscheidungen gefallen sind. Sonst verfehlt sie ihren Zweck. Die UVP darf auf keinen Fall dekoratives Beiwerk bleiben. Sie muß vielmehr integraler Bestandteil aller wirtschaftlichen und politischen Entscheidungsprozesse werden.
    Auch der Bundesverband der Deutschen Industrie ist neulich zu der erhellenden Einsicht gekommen, daß sich Umweltschutz nicht in Einzelmaßnahmen erschöpfen kann, sondern Daueraufgabe einer modernen Industriegesellschaft geworden ist. Das läßt doch hoffen, oder nicht?
    Im Prinzip ist die Notwendigkeit, insbesondere Großvorhaben wie Bau von Flughäfen, Autobahnen, Kraftwerken, Chemieanlagen usw. auf ihre Umweltauswirkungen hin zu durchleuchten, schon lange erkannt. Die sozialliberale Regierung hat bereits 1975 „Grundsätze für die UVP öffentlicher Anlagen des Bundes" beschlossen. Sie waren freilich wenig wirksam, weil sich die meisten Länder nicht bereit fanden, diese Grundsätze zu übernehmen.
    In diesem Zusammenhang möchte ich es geradezu als Glücksfall bezeichnen — um nicht zu sagen: als umweltpolitische Großtat — , daß die EG-Kommission 1980 einen Richtlinienentwurf vorgelegt hat, weil damit nämlich erstens vorausschauend ein EG-weiter Rahmen abgesteckt wurde, weil dadurch zweitens alle nationalen Regierungen in Zugzwang gebracht wurden und weil die EG-Kommission drittens den Mut hatte, in ihrem Ursprungsentwurf die Zielmarke erstaunlich hoch anzusetzen. Wer allerdings das Tauziehen in Brüssel kennt, der wird sich nicht wundern, daß im Verlaufe von fünfjährigen Verhandlungen aus dem ursprünglich pausbäckigen Kind doch ein etwas abgemagertes Gebilde geworden ist. Trotzdem muß man sagen, daß es durchaus lebensfähig ist, d. h. es wurde im Juli 1985 vom Ministerrat als lebensfähiges Gebilde in die Welt entlassen.



    Frau Dr. Hartenstein
    Das deutsche Umweltrecht weist gegenüber der EG-Richtlinie erhebliche Defizite auf. Es besteht daher ein enormer Umsetzungsbedarf, der nach Auffassung meiner Fraktion nur durch ein eigenes UVP-
    Gesetz erfüllt werden kann. Hier bietet sich die große Chance, ein Schlüsselinstrument der Umweltvorsorge zu schaffen und damit die Weichen für eine ökologieverträgliche Wirtschaftspolitik zu stellen. Mein Appell an die Regierung lautet deshalb: Vertun Sie bitte diese Chance nicht! Begnügen Sie sich nicht damit, alles auf kleinster Flamme zu kochen!
    Der Antrag der SPD-Fraktion orientiert sich an dem einstimmigen Beschluß des Bundestages vom November 1983, der eine „optimale Umsetzung der EG-Richtlinie in deutsches Recht" fordert. Er legt die aus unserer Sicht unabdingbaren Eckwerte für die UVP fest. Dazu gehören: Erstens. Der Anwendungsbereich darf nicht nur nicht eingeengt werden, sondern er muß über den Katalog in Anhang I hinaus beträchtlich ausgeweitet werden. Natürlich soll nicht jeder Geräteschuppen einer UVP unterworfen werden, wohl aber alle Vorhaben, die nach ihrer Art, nach Größe oder Standort erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt erwarten lassen. Dazu gehören beispielsweise auch Planungen militärischer Art und gentechnische Anlagen.

    (Brauer [GRÜNE]: Wie sieht es mit Programmen aus?)

    Zweitens. Der Projektträger hat umfassende Informationen beizubringen, auch über die Auswirkungen auf Klima, Flora und Fauna, über Ressourcenverbrauch und über Landschaftsveränderungen sowie über grenzüberschreitende Auswirkungen. Des weiteren müssen Projektalternativen zwingend dargestellt werden, bis hin zur Prüfung der Nullalternative.
    Drittens. Zu den wichtigsten Elementen einer UVP gehört eine breite und frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung. Wir fordern daher, daß bereits bei der Festlegung des Untersuchungsrahmens auch die anerkannten Umweltverbände einbezogen werden ebenso wie die Träger öffentlicher Belange. Alle Angaben zur UVP sollen öffentlich bekanntgemacht und in einem Verfahren erörtert werden, an dem nicht nur die Einwendungserheber teilnehmen dürfen.
    Viertens. Die Durchführung der UVP muß bei einer unabhängigen Stelle liegen, die auf keinen Fall mit der jeweiligen Entscheidungsstelle identisch sein darf. Diese UVP-Stelle legt auch den Untersuchungsrahmen fest, nach Art des in den USA längst bewährten Scoping-Verfahrens.
    Fünftens. Es muß sichergestellt sein, daß die Ergebnisse der UVP in die Entscheidungsfindung eingebaut werden und daß bei schweren Umweltbeeinträchtigungen auch eine Ablehnung möglich ist. Dazu ist den Behörden, die über die Zulässigkeit entscheiden, ein Versagensermessen einzuräumen, und das ist auch da vorzusehen, wo es bisher in den einschlägigen Gesetzen nicht verankert ist.
    Sechstens. Eine UVP ohne Verbandsklage wäre ein Tiger ohne Zähne. Den anerkannten Umwelt- und
    Naturschutzverbänden ist deshalb bei erheblichen Umweltauswirkungen ein Klagerecht einzuräumen.

    (Dr. Bötsch [CDU/CSU]: Na!)

    — Wir wollen ein UVP-Gesetz, Herr Bötsch, das diesen Namen verdient. Wir wollen auch, daß den Gesichtspunkten der Rechtssicherheit, den Gesichtspunkten der Praktikabilität und der Bürgerfreundlichkeit genügend Rechnung getragen wird.

    (Dr. Göhner [CDU/CSU]: Auch einverstanden!)

    Bis zum Juli dieses Jahres soll die EG-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt sein. Der Bundesminister steht also unter beträchtlichem Zeitdruck. Vor gut zwei Wochen ist ein Referentenentwurf aus dem Hause Töpfer gekommen. Wenn Sie, Herr Kollege Dörflinger, von Ungeduld reden, dann ist dieser Ausdruck ganz sicherlich nicht angebracht; denn die Drei-Jahres-Frist ist ja bereits verstrichen; es sind nur noch wenige Wochen Zeit.
    Bei diesem Referentenentwurf handelt es sich um ein Artikelgesetz, das den Anspruch erhebt, einen bedeutenden Schritt zu mehr Umweltvorsorge zu tun. Allerdings zeigt sich bei näherem Hinsehen, daß gerade da, wo es darauf ankäme, Farbe zu bekennen und Pflöcke pro Umwelt einzuschlagen, alle Ecken und Kanten peinlich genau abgeschliffen werden.
    Dafür nur einige wenige Beispiele: Die Vorgaben für den Untersuchungsrahmen sind äußerst lasch geregelt. Der Projektträger kann ihn mit der zuständigen Behörde praktisch aushandeln. Das ist nicht akzeptabel. Die Darstellung von Projektalternativen ist nur eine Kann-Bestimmung; sie ist also keineswegs zwingend. Das darf so nicht Gesetz werden.
    Weiter: Es fehlt die Nachkontrolle, es fehlt das Mitwirkungsrecht der Umweltverbände, und — last not least — es fehlt die Verbandsklage.
    Am Gravierendsten scheinen mir jedoch folgende Mängel zu sein: einmal der Verzicht auf eine eigenständige UVP-Stelle — dazu wird mein Kollege Dietmar Schütz noch etwas sagen — und zum anderen die eingeschränkte Öffentlichkeitsbeteiligung. § 8 des Regierungsentwurfs klopft praktisch den Status quo fest, indem nur den Betroffenen Gelegenheit gegeben wird, sich vor der Entscheidung über das Vorhaben zu äußern. Mit dieser einschränkenden Bestimmung wird dem ökologisch engagierten Bürger die Möglichkeit versperrt, eine Lobby für die Natur als Gegengewicht gegen die bislang doch immer übermächtige Wirtschaftslobby aufzubauen.
    Die Umsetzung der UVP-Richtlinie, meine Damen und Herren, wird zum Testfall umweltpolitischer Glaubwürdigkeit, nicht nur für den amtierenden Minister, sondern für die Umweltpolitik allgemein. Mit einer Minimalisierungsstrategie, wie sie der Regierungsentwurf vorsieht und wie es sich hier abzeichnet, ist niemandem gedient; denn letztlich stellt die UVP eine Werteentscheidung dar. Sie gibt Antwort auf die Frage: Was ist langfristig vertretbar, was sichert eine dauerhafte Entwicklung, und was ist uns wichtig für die Zukunftssicherung? In kritischen Fällen muß das Ergebnis beim Abwägungsprozeß auch lauten können: Im Zweifel für die Natur!



    Frau Dr. Hartenstein
    Danke schön.

    (Beifall bei der SPD)