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ID1107422900

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    Plenarprotokoll 11/74 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 74. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 21. April 1988 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 4931 Begrüßung der Quästoren des Europäischen Parlaments 4931 B Begrüßung des Vorsitzenden des Außenpolitischen Ausschusses des Sejm der Volksrepublik Polen, Jósef Czyrek 4940 D Tagesordnungspunkt 2: a) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Steuerreformgesetzes 1990 (Drucksache 11/2157) b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur steuerlichen Begünstigung von Zuwendungen an unabhängige Wählervereinigungen (Drucksache 11/ 1316) Dr. Stoltenberg CDU/CSU 4931 D Dr. Apel SPD 4939 A Gattermann FDP 4946 B Frau Vennegerts GRÜNE 4952 A Dr. Waigel CDU/CSU 4954 C Poß SPD 4962 C Dr. Solms FDP 4966A Hüser GRÜNE 4968 D Glos CDU/CSU 4972 A Huonker SPD 4976 A Wüppesahl fraktionslos 4980 B Dr. Meyer zu Bentrup CDU/CSU 4982 B Börnsen (Ritterhude) SPD 4984 C Sellin GRÜNE 4987 C Uldall CDU/CSU 4989 A Dr. Mitzscherling SPD 4991 C Frau Dr. Hellwig CDU/CSU 4994 A Vizepräsident Westphal 4982 A Zusatztagesordnungspunkt 2: Aktuelle Stunde betr. Finanzsituation der Bundesanstalt für Arbeit — Auswirkungen auf die aktive Arbeitsmarktpolitik Heyenn SPD 4996 C Müller (Wesseling) CDU/CSU 4997 C Frau Beck-Oberdorf GRÜNE 4998 C, 5003 A Cronenberg (Arnsberg) FDP 4999 B Dr. Blüm, Bundesminister BMA 5000 A Schreiner SPD 5002 A Strube CDU/CSU 5003 C Sieler (Amberg) SPD 5004 B Dr. Thomae FDP 5005 A Frau Steinhauer SPD 5006 A Kraus CDU/CSU 5007 A Schemken CDU/CSU 5007 D Kolb CDU/CSU 5008 D Tagesordnungspunkt 3: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Hypothekenbankgesetzes und anderer Vorschriften für Hypothekenbanken (Drucksachen 11/1820, 11/2144) 5013 D Zusatztagesordnungspunkt 3: Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung einge- II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 74. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. April 1988 brachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 11. Dezember 1987 zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und dem Königreich Belgien, der Bundesrepublik Deutschland, der Italienischen Republik, dem Königreich der Niederlande und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland über Inspektionen in bezug auf den Vertrag zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken über die Beseitigung ihrer Flugkörper mittlerer und kürzerer Reichweite (Drucksachen 11/2033, 11/2174) Dr. de With (Erklärung nach § 31 GO) 5014 B Tagesordnungspunkt 4: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 29. Oktober 1985 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Marokko über die Rechtshilfe und Rechtsauskunft in Zivil- und Handelssachen (Drucksache 11/2026) 5014 D Tagesordnungspunkt 5: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Umwandlung der Deutschen Pfandbriefanstalt in eine Aktiengesellschaft (Drucksache 11/2047) 5014 D Tagesordnungspunkt 6: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der ApothekerRichtlinien der EG (85/432/EWG und 85/ 433/EWG) in deutsches Recht (Drucksache 11/2028) 5014 D Tagesordnungspunkt 9: Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung Wohngeld- und Mietenbericht 1987 (Drucksache 11/1583) 5014 D Tagesordnungspunkt 10: Beratung der Unterrichtung durch den Wehrbeauftragten Jahresbericht 1987 (Drucksache 11/2034) 5014 D Tagesordnungspunkt 7: Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung: Antrag auf Genehmigung zur Durchführung eines Strafverfahrens (Drucksache 11/2136) 5015 B Tagesordnungspunkt 8: Beratung der Sammelübersichten 53, 54, 55 und 56 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen (Drucksachen 11/ 2113, 11/2114, 11/2115, 11/2116) 5015 C Tagesordnungspunkt 11: Beratung der Sammelübersichten 47, 48 und 52 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen (Drucksachen 11/ 1881, 11/1882, 11/1970) Frau Nickels GRÜNE (zur GO) 5015 D, 5016 C Seiters CDU/CSU (zur GO) 5016 B Dr. Emmerlich SPD 5016 C Frau Dempwolf CDU/CSU 5017 B Funke FDP 5017 D Tagesordnungspunkt 12: Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Bindig, Dr. Schmude, Frau Dr. Däubler-Gmelin, Duve, Frau Luuk, Großmann, Sielaff, Frau Dr. Timm, Dr. Holtz, Frau Schmidt (Nürnberg), Schanz, Toetemeyer, Büchner (Speyer), Bernrath, Lambinus, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD: Bekämpfung und Ächtung der Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlungen (Drucksachen 11/957, 11/ 2163) Bindig SPD 5019 B Seesing CDU/CSU 5020 D Frau Olms GRÜNE 5021 C Kleinert (Hannover) FDP 5022 B Engelhard, Bundesminister BMJ 5023 A Tagesordnungspunkt 13: Erste Beratung des von der Abgeordneten Frau Nickels und der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Vermeidung der Inhaftierung von Kindern (Drucksache 11/1403) Frau Nickels GRÜNE 5023 C Seesing CDU/CSU 5025 D Dr. de With SPD 5026 D Funke FDP 5028D Engelhard, Bundesminister BMJ 5030 A Tagesordnungspunkt 14: Beratung des Antrags der Abgeordneten Graf von Waldburg-Zeil, Dr. Pinger, Feilcke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Frau Folz-Steinacker, Hoppe, Frau Dr. Hamm-Brücher, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Der entwicklungspolitische Beitrag zur Lösung von Weltflüchtlingsproblemen (Drucksache 11/1954) Graf von Waldburg-Zeil CDU/CSU 5031 C Frau Luuk SPD 5033 A Frau Folz-Steinacker FDP 5034 C Frau Olms GRÜNE 5035 D Bindig SPD 5037 B Dr. Köhler, Parl. Staatssekretär BMZ 5038 C Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 74. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. April 1988 III Tagesordnungspunkt 15: Erste Beratung des von der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Gesetz) (Drucksache 11/1844) Beratung des Antrags der Abgeordnet Frau Dr. Hartenstein, Schäfer (Offenburg), Adler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Umweltverträglichkeitsprüfung (Drucksache 11/1902) Brauer GRÜNE 5041B, 5050 A Dörflinger CDU/CSU 5042 D Frau Dr. Hartenstein SPD 5044 B Baum FDP 5046 A Dr. Töpfer, Bundesminister BMU 5047 C Dr. Lippold (Offenbach) CDU/CSU 5050 D Schütz SPD 5052 C Frau Dr. Segall FDP 5054 D Tagesordnungspunkt 1 (Fortsetzung) Fragestunde — Drucksache 11/2146 vom 15. April 1988 — Inhaftierung des deutschen Staatsangehörigen Adrian Kim in Südkorea MdlAnfr 10, 11 15.04.88 Drs 11/2146 Dr. Emmerlich SPD Antw StMin Schäfer AA 5009 D ZusFr Dr. Emmerlich SPD 5009 D ZusFr Dr. Knabe GRÜNE 5010 D Außenpolitische Aktivitäten der saarländischen Regierung in Paris und anderen Hauptstädten MdlAnfr 14, 15 15.04.88 Drs 11/2146 Frau Pack CDU/CSU Antw StMin Schäfer AA 5011 A ZusFr Frau Pack CDU/CSU 5011 D, 5012 C ZusFr Schreiner SPD 5011 D, 5013 A ZusFr Müller (Wadern) CDU/CSU 5012 A, 5013 A ZusFr Schreiber CDU/CSU 5012 A ZusFr Frau Conrad SPD 5012 B, 5012 D Nächste Sitzung 5056 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 5057* A Anlage 2 Bemühungen um friedliche Lösung des Konfliktes zwischen Äthiopien und Eritrea, insbesondere angesichts der Hungersnot MdlAnfr 12, 13 15.04.88 Drs 11/2146 Frau Eid GRÜNE SchrAntw StMin Schäfer AA 5057* B Anlage 3 Kontingentierung von Übersiedlern aus der DDR und ihre Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz MdlAnfr 26, 27 15.04.88 Drs 11/2146 Frau Terborg SPD SchrAntw PStSekr Dr. Hennig BMB 5057* D Anlage 4 Innerdeutsche Absprache über eine Kontingentierung von Übersiedlern aus der DDR MdlAnfr 28, 29 15.04.88 Drs 11/2146 Büchler (Hof) SPD SchrAntw PStSekr Dr. Hennig BMB 5058* A Anlage 5 Arbeitszeitverkürzung oder Einkommensausgleich für die Soldaten ab 1989 MdlAnfr 48, 49 15.04.88 Drs 11/2146 Gerster (Worms) SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg 5058* B Anlage 6 Kritische Bundestagsreden und Anfragen von Dr. Manfred Wörner zum militärischen Tiefflug in den Jahren 1969 bis 1982 MdlAnfr 54, 55 15.04.88 Drs 11/2146 Müller (Pleisweiler) SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg 5058* C Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 74. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. April 1988 4931 74. Sitzung Bonn, den 21. April 1988 Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens* 22. 4. Antretter 21. 4. Brandt 22. 4. Dr. Biedenkopf 22. 4. Dr. Dollinger 22. 4. Ebermann 22. 4. Frau Fischer 22. 4. Dr. Glotz 22. 4. Dr. Götz 22. 4. Dr. Haack 22. 4. Dr. Hauff 22. 4. Heinrich 22. 4. Irmer 22. 4. Frau Karwatzki 21. 4. Kittelmann* 21. 4. Dr. Klejdzinski 22. 4. Lüder 21. 4. Meyer 21. 4. Dr. Müller* 21. 4. Dr. Scheer 21. 4. Frau Schilling 22. 4. Dr. Schmude 22. 4. von Schmude 21. 4. Dr. Schneider (Nürnberg) 22. 4. Spilker 22. 4. Steiner 21. 4. Frau Dr. Vollmer 21. 4. Vosen 21. 4. Dr. Wieczorek 21. 4. Wischnewski 22. 4. Dr. Zimmermann 22. 4. *) für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Antwort des Staatsministers Schäfer auf die Fragen der Abgeordneten Frau Eid (DIE GRÜNEN) (Drucksache 11/ 2146 Fragen 12 und 13): Ist der Bundesregierung bekannt, daß die militärische Lage in Eritrea und der Provinz Tigrai sich entscheidend zugunsten der Befreiungsbewegungen verändert hat und dadurch sowohl die äthiopische Hilfsorganisation RRC als auch internationale Hilfsorganisationen die am stärksten vom Hunger betroffenen Regionen nicht mehr versorgen können? Ist die Bundesregierung gewillt, ihre Haltung zum Konflikt zwischen Äthiopien und Eritrea aufzugeben, wie sie in der Antwort auf die Große Anfrage der Fraktion DIE GRÜNEN vom 21 Juli 1986 dargelegt wurde, und ist sie deshalb gewillt, angesichts der Intensivierung des Krieges sich kurzfristig um einen Waffenstillstand und längerfristig um eine friedliche Lösung des Konfliktes zu bemühen? Zu Frage 12: Der Bundesregierung ist bekannt, daß die jüngsten Offensiven der äthiopischen Widerstandsbewegungen EPLF und TPLF in den Provinzen Eritrea und Tigre militärisch erfolgreich waren. Der Bundesregie - Anlagen zum Stenographischen Bericht rung ist auch bekannt, daß diese von den Widerstandsbewegungen trotz der gegenwärtigen Hungersnot in dieser Region gestarteten Offensiven die Versorgung der notleidenden Bevölkerung erheblich erschweren. So sah sich die äthiopische Regierung wegen der Eskalation des Bürgerkriegs und der angespannten Sicherheitslage gezwungen, ausländische Helfer aufzufordern, in ihrem persönlichen Sicherheitsinteresse Eritrea und Tigre vorübergehend zu verlassen und sich nach Addis Abeba zu begeben. Zu Frage 13: Nein. Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, die in ihrer Antwort zur Großen Anfrage vom 27. 2. 1986 der Abgeordneten Frau Eid und der Fraktion DIE GRÜNEN „Friedliche Lösung des Eritrea-Konflikts" dargelegte Haltung zu ändern. Die Bundesregierung hat sich stets in ihrem Dialog mit der äthiopischen Regierung und gemeinsam mit ihren europäischen Partnern für eine friedliche Konfliktlösung zwischen der äthiopischen Regierung und den Widerstandsbewegungen EPLF und TPLF eingesetzt (vgl. die gemeinsamen Erklärungen der Zwölf vom Juli 1986 sowie die Erklärung der Zwölf vom 18. Dezember 1987). Die Bundesregierung wird sich auch in Zukunft gemeinsam mit ihren europäischen Partnern im Dialog mit der äthiopischen Regierung für eine politische Lösung des Eritrea-Konflikts einsetzen. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hennig auf die Fragen der Abgeordneten Frau Terborg (SPD) (Drucksache 11/2146 Fragen 26 und 27): Wenn es eine Kontingentierung von Übersiedlern aus der DDR gibt, nach welchen Kriterien wird sie vorgenommen? Stimmt die Bundesregierung der Auffassung zu, daß das stillschweigende Akzeptieren einer möglicherweise einseitig von der DDR vorgeschriebenen Kontingentierung nicht im Einklang mit der im Grundgesetz verankerten Freizügigkeit, d. h. dem Recht aller Deutschen, sich in der Bundesrepublik Deutschland niederzulassen, steht? Zu Frage 26: Die DDR begrenzt von sich aus die Zahl der Übersiedlungen. Die Kriterien werden dabei ausschließlich von der DDR festgesetzt. Sie sind hier nicht bekannt, die andere Seite legt Wert darauf, insoweit nicht berechenbar zu sein. Gäbe es keine Kontingentierung von Ausreisen durch die DDR, müßte die Zahl der Übersiedler um ein Vielfaches höher sein. Die Bundesregierung hat, dies möchte ich ausdrücklich betonen, mit der Regierung der DDR keine Absprache über Begrenzungen getroffen. 5058* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 74. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. April 1988 Zu Frage 27: Die Bundesregierung akzeptiert die Haltung der DDR auch nicht stillschweigend. Sie beachtet die im Grundgesetz für alle Deutschen verankerte Freizügigkeit und setzt sich für jeden übersiedlungswilligen Deutschen aus der DDR ein, der sie — direkt oder indirekt — um Hilfe bittet. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hennig auf die Fragen des Abgeordneten Büchler (Hof) (SPD) (Drucksache 11/2146 Fragen 28 und 29): Treffen Angaben aus Kreisen der Evangelischen Kirche der DDR (u. a. Bischof Forck im Deutschlandfunk am 15. April 1988) zu, daß es zwischen Bundesregierung und DDR eine Absprache über die vierteljährliche Kontingentierung von Übersiedlern aus der DDR gibt? Steht die im Vergleich zu Vorjahren relativ niedrige Zahl von Übersiedlern aus der DDR im Zusammenhang mit einer solchen Absprache? Zu Frage 28: Die von Ihnen zitierten Angaben treffen nicht zu. Zwischen der Bundesregierung und der Regierung der DDR gibt es keine Absprachen über Kontingentierungen, also auch nicht über vierteljährliche, von Übersiedlern aus der DDR. Darauf haben schon in der vergangenen Woche nachdrücklich Frau Bundesminister Dr. Wilms, Herr Bundesminister Dr. Schäuble und der Regierungssprecher hingewiesen. Zu Frage 29: Da es die erwähnte Absprache nicht gibt, stehen die in den Jahren 1987 und 1988 gegenüber den Vorjahren reduzierten Übersiedlungen auch nicht in einem Zusammenhang damit. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Gerster (Worms) (SPD) (Drucksache 11/2146 Fragen 48 und 49): In welcher Weise wird die Bundesregierung die für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in der Bundesrepublik Deutschland ab 1989 vereinbarte Arbeitszeitverkürzung auf Soldaten übertragen? Falls die Bundesregierung eine entsprechende Arbeitszeitverkürzung für Soldaten nicht vorsieht, in welcher Weise werden Soldaten für Einkommenseinbußen von ca. 2,5 Prozentpunkten entschädigt werden, die auf die Anrechnung der Arbeitszeitverkürzung auf prozentuale Einkommensanhebungen der Beschäftigten im öffentlichen Dienst zurückzuführen sind? Zu Frage 48: Die Bundesregierung ist bestrebt, eine Lösung zu finden, die Soldaten nicht von der für den öffentlichen Dienst ab dem 1. April 1989 beschlossenen Arbeitszeitverkürzung ausschließt. Diese Lösung muß jedoch die Besonderheiten des militärischen Dienstes in angemessener Weise berücksichtigen. Zu Frage 49: Da für Soldaten eine gesetzliche Arbeitszeitverkürzung nicht vorgesehen ist, kann eine Arbeitszeitverkürzung entsprechend der Regelung im übrigen öffentlichen Dienst nicht erfolgen. Deshalb wird in Zusammenarbeit mit den Bundesministern der Finanzen und des Innern eine andere Lösung gesucht. Die Überlegungen dazu sind noch nicht abgeschlossen. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Müller (Pleisweiler) (SPD) (Drucksache 11/2146 Fragen 54 und 55): In wie vielen Reden hat sich der derzeitige Bundesminister der Verteidigung zwischen 1969 und 1982 im Deutschen Bundestag kritisch mit dem militärischen Tiefflug beschäftigt? Wie viele kritische Fragen hat er in der Fragestunde des Deutschen Bundestages in demselben Zeitraum zum Thema „Tiefflug" gestellt? Diese Fragen berühren nicht den Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung, sondern sie richten sich an einen ehemaligen Abgeordneten dieses Hauses. Darüber hinaus reicht die Dokumentation des BMVg nicht so weit in die Vergangenheit, daß eine Beantwortung möglich wäre. Die nachgefragten Informationen können aber möglicherweise in Sach- und Sprechregistern des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages gefunden werden. Minister Dr. Wörner hat sich weit vor Antritt seiner jetzigen Aufgaben umfassend mit der Tiefflugproblematik auseinandergesetzt. Das ist aus den zahlreichen tiefflugeinschränkenden Entscheidungen, die wir ab 1983 getroffen haben, mehr als ersichtlich.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Heinrich Seesing


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der vorgelegte Gesetzentwurf gibt Veranlassung, über mehrere Fragen nachzudenken und vielleicht auch schon eine Antwort zu finden.
    Erstens. In der Einführung zum Gesetzentwurf heißt es:
    Der Gesetzentwurf verfolgt das Ziel, den staatlichen Strafanspruch dem Wohl des Kindes und seiner frühen Entwicklung für einen begrenzten Zeitraum unterzuordnen.



    Seesing
    Meine Frage nun: Was soll eigentlich Strafe? Ohne Grund wird keiner zu einer Strafe verurteilt. Der Grund dafür ist ein Verstoß gegen unsere Rechtsordnung. Für die Art und Höhe der Strafe ist neben der Schuld der Strafzweck der Vorbeugung maßgebend. Der Staat ist verpflichtet, ein möglichst weitgehendes friedliches Miteinander der Menschen zu garantieren.

    (Zuruf von den GRÜNEN: Das mit der Vorbeugung ist nicht auf das Kind bezogen! — Dr. Lippelt [Hannover] [GRÜNE]: Auf diese Rechtsdogmatik war ich gefaßt!)

    Aus dieser Verpflichtung nimmt er die Berechtigung zur Strafe. Dafür steht ihm ein umfassendes Sanktionensystem zur Verfügung, das sich in dem einen oder anderen Fall noch etwas ausgestalten ließe.
    Zweitens. Ich sagte schon, daß es auch darum geht, künftigen Straftaten möglichst weitgehend vorzubeugen. Das wird man sicher nicht allein mit dem Strafrecht schaffen. Dennoch bin ich der festen Überzeugung, daß es hilft, in labilen Menschen eine Barriere gegen das Begehen von Straftaten aufzubauen. Ich weiß, daß man noch mehr tun muß. Hilfe sein kann die Geborgenheit in einer Familie. Aber wie will der Staat diese Geborgenheit schaffen? Das ist schon eine Aufgabe, die von der Gesellschaft und den Menschen in ihr angepackt werden muß.
    Es kommt hinzu, daß der Halt in Religion, Sitte und Kultur sich weitgehend aufgelöst hat, ohne daß man einen Ersatz dafür gefunden hätte.
    Nun wird die Mutter oder der alleinerziehende Vater straffällig, aus welchem Grund auch immer. Auch ich habe schon darüber nachgedacht, ob man hier unbedingt zu einer Haftstrafe greifen muß. Ich bin noch nicht fertig mit dem Nachdenken. Dabei ist bei mir aber auch die Frage aufgetaucht: Wieso wird eine Mutter straffällig, wenn sie schon in die Sorge um ein Kind eingebunden ist? Müßte nicht gerade der Gedanke an das Kind sie von Straftaten fernhalten? Umgekehrt: Können nicht labile Frauen und Männer, die ein Kind erziehen und vielleicht auch deshalb nicht straffällig geworden sind, bisher wenigstens nicht,

    (Frau Olms [GRÜNE]: Dann machen Sie doch einen Zeugungstest!)

    nun nicht plötzlich denken: Ich brauche keine Rücksicht mehr zu nehmen, mindestens etliche Jahre werde ich strafverschont bleiben?
    Dann heißt es weiter in der Drucksache — damit komme ich zum dritten Punkt — :
    Nach deren Wegfall ist gerichtlich zu prüfen, ob eine Inhaftierung noch zur Sicherung der Strafverfolgung bzw. des staatlichen Strafanspruches notwendig ist.
    Ich übersetze das so: Die Strafverschonungszeit ist abgelaufen, z. B. weil das Kind in die Schule kommt. Jetzt kommt es aber nicht zum Strafantritt — zugegeben, der erste Schultag wäre natürlich der ungünstigste Termin dafür — , sondern zunächst zu einer wahrscheinlich komplizierten Prüfung, ob die Strafverfolgung noch notwendig ist. Man könnte, ja man müßte wohl mit sehr unterschiedlichen Kriterien in jedem
    Einzelfall an diese Prüfung herangehen. Ich habe da Sorgen wegen der Gleichbehandlung der Fälle.
    Ich möchte nun noch einiges zu den Vorschlägen des Gesetzentwurfes selber sagen:
    Erstens. Frau Nickels schlägt also eine Erweiterung des j 116 der Strafprozeßordnung um einen neuen Abs. i vor. Ich schlage vor, diese Frage im Zusammenhang mit einer möglichen Änderung des Rechts der Untersuchungshaft aufzugreifen, bin allerdings der Auffassung, daß der jetzige Abs. 3 des § 116 eigentlich ausreichen müßte, wenn wir es mit vernünftigen Richtern zu tun haben. Davon will ich einmal ausgehen.
    Zweitens. Mit dem Inhalt des vorgeschlagenen § 455 a der Strafprozeßordnung kann ich mich so noch nicht anfreunden. Ich meine, daß man durchaus auch an familienfreundliche Lösungen in der Strafvollstreckung denken kann, die über das bisherige System der Mutter-Kind-Station hinausgehen. Ich sagte vorhin: Man muß darüber nachdenken.
    Ich könnte mir auch denken, daß man einzelne sehr schlimme Härtefälle über die §§ 455 a und 456 regeln kann, wobei ich mir eine Erweiterung des Zeitraumes nach § 456 Abs. 3 vorstellen kann. Da wird von einer Viermonatsfrist gesprochen. Das könnte ich mir auch anders vorstellen.
    Drittens. Vor der Aufhebung der §§ 76 bis 80 des Strafvollzugsgesetzes würde ich warnen. Ich kann mir straffällig gewordene Frauen vorstellen, die aus unterschiedlichen Gründen eine solche Lösung in Anspruch nehmen möchten. In anderen Fällen wird oft vom Selbstbestimmungsrecht der Frau gesprochen. Auch hier sollte man die Entscheidung offenlassen.
    Was mich auch nicht zufriedenstellt in Ihrem Entwurf, Frau Nickels, ist die undifferenzierte Behandlung betroffener Mütter und Väter. Sie gehen zwar sehr ausschließlich vom Wohl des Kindes aus, was eigentlich zu begrüßen wäre, aber man müßte eingehend darüber diskutieren, was das Wohl des Kindes ist. Ich weiß, daß Sie das sehr ernst nehmen, und ich hoffe, daß auch ich das tue. Jedoch meine Frage: Müßte man nicht auch die Straftat und die Strafdauer in die Überlegungen einbeziehen? Schließlich ist eine Strafe auch eine Sühne für begangenes Unrecht. Diesen Charakter der Strafe — zugegeben, das ist nur ein Teilaspekt, aber ein nicht unwichtiger — sollte man nicht aus den Augen verlieren.
    Meine Befürchtungen habe ich zu Beginn geäußert. Wir werden noch viel zu überlegen haben, wenn wir diesen Gesetzentwurf beraten.

    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der FDP und der SPD)



Rede von Richard Stücklen
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete de With.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hans de With


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es lohnt sich, den Gesetzentwurf noch einmal sorgfältig anzuschauen. Er will
    — auf einen Nenner gebracht — Schwangere
    — gleichgültig, in welchem Stadium sie sich befinden — und Mütter mit einem allein von ihnen zu erziehenden Kind in nicht schulpflichtigem Alter von



    Dr. de With
    der Haft, mag es sich um die Untersuchungshaft oder die Strafhaft handeln, verschonen, im Fall der Strafhaft wohl meist nur in Form eines Aufschubs.
    Im Fall der Untersuchungshaft, nicht aber der Strafhaft, gilt dies auch für den alleinerziehenden Vater und den Pflegeelternteil. Im Fall der Strafhaft muß die Mutter Haftbefreiung erhalten, wenn sie für einen Säugling unter einem Jahr zu sorgen hat. Ob sie für ihn allein sorgt, spielt in diesem Fall keine Rolle.
    Begründet wird der Entwurf angesichts, wie es heißt, „eindeutiger medizinischer Untersuchungsergebnisse" über — ich zitiere weiter — „gravierende Komplikationen" bei Schwangeren. Umfangreiche Untersuchungen belegten ferner eindeutig, daß das Ziel der im heutigen Strafvollzug vorgesehenen Mutter-Kind-Einrichtungen zur Überwindung der durch die Trennung bedingten Nachteile nicht erreicht worden sei.
    Die Ergebnisse, Frau Nickels, sind indessen keineswegs so eindeutig, daß der staatliche Untersuchungsanspruch und der staatliche Strafanspruch, ich betone: in jedem Fall ohne Ausnahme zurücktreten müßten. Die unterschiedliche Behandlung der Untersuchungshaft und Strafhaft ist sicher in diesem Maß auch nicht begründet.
    Vor allem ist es aber keineswegs so — darauf hat Herr Seesing mit Recht hingewiesen —, daß die Bestimmungen des Strafvollzugsgesetzes aus dem Jahr 1976, die Bestimmungen der Strafprozeßordnung zur Vermeidung von Untersuchungshaft — dort gibt es eine Menge Vorschriften; diese muß man genau nachlesen — und die Bestimmungen des Strafgesetzbuchs zur Strafaussetzung zur Bewährung nicht genug flexible Möglichkeiten böten.
    Ich sage deshalb: Der Rigorismus der Vorlage der GRÜNEN und danach der Gesetzesantrag können deshalb so nicht akzeptiert werden.
    Aber — und das bleibt festzuhalten — die Problematik bleibt. Ich füge hinzu: Darauf hinzuweisen ist sehr verdienstvoll.
    Die Probleme bei der Inhaftierung von Schwangeren und Müttern mit kleinen Kindern ließen sich allerdings leichter lösen, hätte die Koalition die Vorstellung der Sozialdemokraten nicht abgelehnt, die Regelstrafaussetzung zur Bewährung auf zwei Jahre und die Strafaussetzung zur Bewährung im Sonderfall auf drei Jahre auszudehnen.
    Die Bestimmungen für Schwangere und Mütter mit kleinen Kindern gibt es für den Bereich der Untersuchungshaft nicht, wie wir sie ausführlich aus dem Strafvollzug kennen (§§ 76ff.). Aber auch die Untersuchungshaft unterliegt dem Verhältnismäßigkeitsprinzip. Gravierende Mißhelligkeiten genereller Art im angesprochenen Bereich sind wenig bekannt. Doch — das füge ich hinzu — auch dieses Problemfeld ist eine Prüfung wert. Das fällt uns Sozialdemokraten um so leichter, als die SPD-Bundestagsfraktion unlängst eine Novelle zur Untersuchungshaft im Bundestag eingebracht hat, um die Zahl der Inhaftierten zu senken. Ein entsprechender Entwurf der Bundesregierung läßt leider noch immer auf sich warten.
    Nach einem Aufsatz von Rosenkranz in der Zeitschrift „das kleinkind" gab es 1986 in der Bundesrepublik Deutschland an Mutter-Kind-Einrichtungen so viele, daß — die Zahlen sollte man beachten —65 Mütter und 75 Kinder untergebracht werden könnten. Rosenkranz führt dazu weiter aus — auch diese Zahl ist nicht ganz unwesentlich — :
    Eine kürzlich durchgeführte Umfrage bei allen derzeit unterbringenden Mutter-Kind-Einrichtungen ergab, daß sich an einem bestimmten Stichtag bundesweit 35 Kinder und etwa 33 Mütter gemeinsam in Haft befanden.
    Rückfragen von mir bei den einschlägigen Anstalten haben ergeben, daß sich daran im Prinzip bis heute nicht viel geändert hat. Auch die Zahl der verhafteten Schwangeren — Statistiken darüber gibt es leider nicht — wird eher gering sein. Wenn es sich dabei auch — und das betone ich — um kein Massenproblem handelt, so hat dennoch ein sozialer Rechtsstaat für jeden Einzelfall zu sorgen, und gäbe es nur einen einzigen.

    (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der FDP)

    Das Klischeebild — das darf allerdings hinzugefügt werden — von Mutter-Kind-Einrichtungen in den derzeitigen Justizvollzugsanstalten als grauzelligen, lieblosen Betonkasematten mit gefühllosem und unverständigem Personal sowie mageren Räumlichkeiten ist sicher falsch. Es ist viel zuwenig bekannt, daß hier bei den Räumlichkeiten, den Spielmöglichkeiten, bei der Betreuung und bei den Kontaktmöglichkeiten zur Außenwelt ganz erhebliche Fortschritte gemacht worden sind. Das schließt überhaupt nicht aus, daß Verbesserungen nötig und auch möglich sind. Man muß die Situation aber fair und nicht einseitig beschreiben.
    Für uns stellen sich die Vor- und Nachteile der Mutter-Kind-Einrichtungen nach der Literatur

    (Abg. Frau Nickels [GRÜNE] meldet sich zu einer Zwischenfrage)

    — einen kleinen Moment — wie folgt dar — das sind die beiden Gegensätze, von denen unsere Überlegungen ausgehen — :
    Erstens. Nicht in jedem Fall führt die Trennung von Mutter und Kind zu Entwicklungsdefiziten der Kinder. Es kommt wohl darauf an, ob auf Grund starker Abhängigkeit von der Mutter eine, wie Rutter es nennt — ich muß ihn zitieren —, „Entwurzelung von Gefühlsbindungen" verursacht wird und der Mutterbezug bei der zeitlich befristeten räumlichen Trennung aufrechterhalten werden kann.
    Zweitens. Die der Gefängnissituation oder, wie es hier heißt, der „totalen Institution" ausgesetzten Kinder können durch das stereotype, stets gleichförmige Haftumfeld und durch das Fehlen der normalen Alltagswirklichkeit ganz sicher erhebliche Entwicklungsdefizite mit Verkümmerung ihrer Anregungsfähigkeit erleiden. Aber auch hier ist wohl zu unterscheiden, worauf Sie allerdings schon hingewiesen haben, zwischen Säuglingen und Kleinstkindern einerseits und Kindern zwischen zwei und fünf Jahren andererseits. — Bitte, Frau Nickels.