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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 11/74 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 74. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 21. April 1988 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 4931 Begrüßung der Quästoren des Europäischen Parlaments 4931 B Begrüßung des Vorsitzenden des Außenpolitischen Ausschusses des Sejm der Volksrepublik Polen, Jósef Czyrek 4940 D Tagesordnungspunkt 2: a) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Steuerreformgesetzes 1990 (Drucksache 11/2157) b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur steuerlichen Begünstigung von Zuwendungen an unabhängige Wählervereinigungen (Drucksache 11/ 1316) Dr. Stoltenberg CDU/CSU 4931 D Dr. Apel SPD 4939 A Gattermann FDP 4946 B Frau Vennegerts GRÜNE 4952 A Dr. Waigel CDU/CSU 4954 C Poß SPD 4962 C Dr. Solms FDP 4966A Hüser GRÜNE 4968 D Glos CDU/CSU 4972 A Huonker SPD 4976 A Wüppesahl fraktionslos 4980 B Dr. Meyer zu Bentrup CDU/CSU 4982 B Börnsen (Ritterhude) SPD 4984 C Sellin GRÜNE 4987 C Uldall CDU/CSU 4989 A Dr. Mitzscherling SPD 4991 C Frau Dr. Hellwig CDU/CSU 4994 A Vizepräsident Westphal 4982 A Zusatztagesordnungspunkt 2: Aktuelle Stunde betr. Finanzsituation der Bundesanstalt für Arbeit — Auswirkungen auf die aktive Arbeitsmarktpolitik Heyenn SPD 4996 C Müller (Wesseling) CDU/CSU 4997 C Frau Beck-Oberdorf GRÜNE 4998 C, 5003 A Cronenberg (Arnsberg) FDP 4999 B Dr. Blüm, Bundesminister BMA 5000 A Schreiner SPD 5002 A Strube CDU/CSU 5003 C Sieler (Amberg) SPD 5004 B Dr. Thomae FDP 5005 A Frau Steinhauer SPD 5006 A Kraus CDU/CSU 5007 A Schemken CDU/CSU 5007 D Kolb CDU/CSU 5008 D Tagesordnungspunkt 3: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Hypothekenbankgesetzes und anderer Vorschriften für Hypothekenbanken (Drucksachen 11/1820, 11/2144) 5013 D Zusatztagesordnungspunkt 3: Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung einge- II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 74. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. April 1988 brachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 11. Dezember 1987 zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und dem Königreich Belgien, der Bundesrepublik Deutschland, der Italienischen Republik, dem Königreich der Niederlande und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland über Inspektionen in bezug auf den Vertrag zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken über die Beseitigung ihrer Flugkörper mittlerer und kürzerer Reichweite (Drucksachen 11/2033, 11/2174) Dr. de With (Erklärung nach § 31 GO) 5014 B Tagesordnungspunkt 4: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 29. Oktober 1985 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Marokko über die Rechtshilfe und Rechtsauskunft in Zivil- und Handelssachen (Drucksache 11/2026) 5014 D Tagesordnungspunkt 5: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Umwandlung der Deutschen Pfandbriefanstalt in eine Aktiengesellschaft (Drucksache 11/2047) 5014 D Tagesordnungspunkt 6: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der ApothekerRichtlinien der EG (85/432/EWG und 85/ 433/EWG) in deutsches Recht (Drucksache 11/2028) 5014 D Tagesordnungspunkt 9: Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung Wohngeld- und Mietenbericht 1987 (Drucksache 11/1583) 5014 D Tagesordnungspunkt 10: Beratung der Unterrichtung durch den Wehrbeauftragten Jahresbericht 1987 (Drucksache 11/2034) 5014 D Tagesordnungspunkt 7: Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung: Antrag auf Genehmigung zur Durchführung eines Strafverfahrens (Drucksache 11/2136) 5015 B Tagesordnungspunkt 8: Beratung der Sammelübersichten 53, 54, 55 und 56 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen (Drucksachen 11/ 2113, 11/2114, 11/2115, 11/2116) 5015 C Tagesordnungspunkt 11: Beratung der Sammelübersichten 47, 48 und 52 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen (Drucksachen 11/ 1881, 11/1882, 11/1970) Frau Nickels GRÜNE (zur GO) 5015 D, 5016 C Seiters CDU/CSU (zur GO) 5016 B Dr. Emmerlich SPD 5016 C Frau Dempwolf CDU/CSU 5017 B Funke FDP 5017 D Tagesordnungspunkt 12: Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Bindig, Dr. Schmude, Frau Dr. Däubler-Gmelin, Duve, Frau Luuk, Großmann, Sielaff, Frau Dr. Timm, Dr. Holtz, Frau Schmidt (Nürnberg), Schanz, Toetemeyer, Büchner (Speyer), Bernrath, Lambinus, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD: Bekämpfung und Ächtung der Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlungen (Drucksachen 11/957, 11/ 2163) Bindig SPD 5019 B Seesing CDU/CSU 5020 D Frau Olms GRÜNE 5021 C Kleinert (Hannover) FDP 5022 B Engelhard, Bundesminister BMJ 5023 A Tagesordnungspunkt 13: Erste Beratung des von der Abgeordneten Frau Nickels und der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Vermeidung der Inhaftierung von Kindern (Drucksache 11/1403) Frau Nickels GRÜNE 5023 C Seesing CDU/CSU 5025 D Dr. de With SPD 5026 D Funke FDP 5028D Engelhard, Bundesminister BMJ 5030 A Tagesordnungspunkt 14: Beratung des Antrags der Abgeordneten Graf von Waldburg-Zeil, Dr. Pinger, Feilcke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Frau Folz-Steinacker, Hoppe, Frau Dr. Hamm-Brücher, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Der entwicklungspolitische Beitrag zur Lösung von Weltflüchtlingsproblemen (Drucksache 11/1954) Graf von Waldburg-Zeil CDU/CSU 5031 C Frau Luuk SPD 5033 A Frau Folz-Steinacker FDP 5034 C Frau Olms GRÜNE 5035 D Bindig SPD 5037 B Dr. Köhler, Parl. Staatssekretär BMZ 5038 C Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 74. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. April 1988 III Tagesordnungspunkt 15: Erste Beratung des von der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Gesetz) (Drucksache 11/1844) Beratung des Antrags der Abgeordnet Frau Dr. Hartenstein, Schäfer (Offenburg), Adler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Umweltverträglichkeitsprüfung (Drucksache 11/1902) Brauer GRÜNE 5041B, 5050 A Dörflinger CDU/CSU 5042 D Frau Dr. Hartenstein SPD 5044 B Baum FDP 5046 A Dr. Töpfer, Bundesminister BMU 5047 C Dr. Lippold (Offenbach) CDU/CSU 5050 D Schütz SPD 5052 C Frau Dr. Segall FDP 5054 D Tagesordnungspunkt 1 (Fortsetzung) Fragestunde — Drucksache 11/2146 vom 15. April 1988 — Inhaftierung des deutschen Staatsangehörigen Adrian Kim in Südkorea MdlAnfr 10, 11 15.04.88 Drs 11/2146 Dr. Emmerlich SPD Antw StMin Schäfer AA 5009 D ZusFr Dr. Emmerlich SPD 5009 D ZusFr Dr. Knabe GRÜNE 5010 D Außenpolitische Aktivitäten der saarländischen Regierung in Paris und anderen Hauptstädten MdlAnfr 14, 15 15.04.88 Drs 11/2146 Frau Pack CDU/CSU Antw StMin Schäfer AA 5011 A ZusFr Frau Pack CDU/CSU 5011 D, 5012 C ZusFr Schreiner SPD 5011 D, 5013 A ZusFr Müller (Wadern) CDU/CSU 5012 A, 5013 A ZusFr Schreiber CDU/CSU 5012 A ZusFr Frau Conrad SPD 5012 B, 5012 D Nächste Sitzung 5056 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 5057* A Anlage 2 Bemühungen um friedliche Lösung des Konfliktes zwischen Äthiopien und Eritrea, insbesondere angesichts der Hungersnot MdlAnfr 12, 13 15.04.88 Drs 11/2146 Frau Eid GRÜNE SchrAntw StMin Schäfer AA 5057* B Anlage 3 Kontingentierung von Übersiedlern aus der DDR und ihre Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz MdlAnfr 26, 27 15.04.88 Drs 11/2146 Frau Terborg SPD SchrAntw PStSekr Dr. Hennig BMB 5057* D Anlage 4 Innerdeutsche Absprache über eine Kontingentierung von Übersiedlern aus der DDR MdlAnfr 28, 29 15.04.88 Drs 11/2146 Büchler (Hof) SPD SchrAntw PStSekr Dr. Hennig BMB 5058* A Anlage 5 Arbeitszeitverkürzung oder Einkommensausgleich für die Soldaten ab 1989 MdlAnfr 48, 49 15.04.88 Drs 11/2146 Gerster (Worms) SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg 5058* B Anlage 6 Kritische Bundestagsreden und Anfragen von Dr. Manfred Wörner zum militärischen Tiefflug in den Jahren 1969 bis 1982 MdlAnfr 54, 55 15.04.88 Drs 11/2146 Müller (Pleisweiler) SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg 5058* C Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 74. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. April 1988 4931 74. Sitzung Bonn, den 21. April 1988 Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens* 22. 4. Antretter 21. 4. Brandt 22. 4. Dr. Biedenkopf 22. 4. Dr. Dollinger 22. 4. Ebermann 22. 4. Frau Fischer 22. 4. Dr. Glotz 22. 4. Dr. Götz 22. 4. Dr. Haack 22. 4. Dr. Hauff 22. 4. Heinrich 22. 4. Irmer 22. 4. Frau Karwatzki 21. 4. Kittelmann* 21. 4. Dr. Klejdzinski 22. 4. Lüder 21. 4. Meyer 21. 4. Dr. Müller* 21. 4. Dr. Scheer 21. 4. Frau Schilling 22. 4. Dr. Schmude 22. 4. von Schmude 21. 4. Dr. Schneider (Nürnberg) 22. 4. Spilker 22. 4. Steiner 21. 4. Frau Dr. Vollmer 21. 4. Vosen 21. 4. Dr. Wieczorek 21. 4. Wischnewski 22. 4. Dr. Zimmermann 22. 4. *) für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Antwort des Staatsministers Schäfer auf die Fragen der Abgeordneten Frau Eid (DIE GRÜNEN) (Drucksache 11/ 2146 Fragen 12 und 13): Ist der Bundesregierung bekannt, daß die militärische Lage in Eritrea und der Provinz Tigrai sich entscheidend zugunsten der Befreiungsbewegungen verändert hat und dadurch sowohl die äthiopische Hilfsorganisation RRC als auch internationale Hilfsorganisationen die am stärksten vom Hunger betroffenen Regionen nicht mehr versorgen können? Ist die Bundesregierung gewillt, ihre Haltung zum Konflikt zwischen Äthiopien und Eritrea aufzugeben, wie sie in der Antwort auf die Große Anfrage der Fraktion DIE GRÜNEN vom 21 Juli 1986 dargelegt wurde, und ist sie deshalb gewillt, angesichts der Intensivierung des Krieges sich kurzfristig um einen Waffenstillstand und längerfristig um eine friedliche Lösung des Konfliktes zu bemühen? Zu Frage 12: Der Bundesregierung ist bekannt, daß die jüngsten Offensiven der äthiopischen Widerstandsbewegungen EPLF und TPLF in den Provinzen Eritrea und Tigre militärisch erfolgreich waren. Der Bundesregie - Anlagen zum Stenographischen Bericht rung ist auch bekannt, daß diese von den Widerstandsbewegungen trotz der gegenwärtigen Hungersnot in dieser Region gestarteten Offensiven die Versorgung der notleidenden Bevölkerung erheblich erschweren. So sah sich die äthiopische Regierung wegen der Eskalation des Bürgerkriegs und der angespannten Sicherheitslage gezwungen, ausländische Helfer aufzufordern, in ihrem persönlichen Sicherheitsinteresse Eritrea und Tigre vorübergehend zu verlassen und sich nach Addis Abeba zu begeben. Zu Frage 13: Nein. Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, die in ihrer Antwort zur Großen Anfrage vom 27. 2. 1986 der Abgeordneten Frau Eid und der Fraktion DIE GRÜNEN „Friedliche Lösung des Eritrea-Konflikts" dargelegte Haltung zu ändern. Die Bundesregierung hat sich stets in ihrem Dialog mit der äthiopischen Regierung und gemeinsam mit ihren europäischen Partnern für eine friedliche Konfliktlösung zwischen der äthiopischen Regierung und den Widerstandsbewegungen EPLF und TPLF eingesetzt (vgl. die gemeinsamen Erklärungen der Zwölf vom Juli 1986 sowie die Erklärung der Zwölf vom 18. Dezember 1987). Die Bundesregierung wird sich auch in Zukunft gemeinsam mit ihren europäischen Partnern im Dialog mit der äthiopischen Regierung für eine politische Lösung des Eritrea-Konflikts einsetzen. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hennig auf die Fragen der Abgeordneten Frau Terborg (SPD) (Drucksache 11/2146 Fragen 26 und 27): Wenn es eine Kontingentierung von Übersiedlern aus der DDR gibt, nach welchen Kriterien wird sie vorgenommen? Stimmt die Bundesregierung der Auffassung zu, daß das stillschweigende Akzeptieren einer möglicherweise einseitig von der DDR vorgeschriebenen Kontingentierung nicht im Einklang mit der im Grundgesetz verankerten Freizügigkeit, d. h. dem Recht aller Deutschen, sich in der Bundesrepublik Deutschland niederzulassen, steht? Zu Frage 26: Die DDR begrenzt von sich aus die Zahl der Übersiedlungen. Die Kriterien werden dabei ausschließlich von der DDR festgesetzt. Sie sind hier nicht bekannt, die andere Seite legt Wert darauf, insoweit nicht berechenbar zu sein. Gäbe es keine Kontingentierung von Ausreisen durch die DDR, müßte die Zahl der Übersiedler um ein Vielfaches höher sein. Die Bundesregierung hat, dies möchte ich ausdrücklich betonen, mit der Regierung der DDR keine Absprache über Begrenzungen getroffen. 5058* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 74. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. April 1988 Zu Frage 27: Die Bundesregierung akzeptiert die Haltung der DDR auch nicht stillschweigend. Sie beachtet die im Grundgesetz für alle Deutschen verankerte Freizügigkeit und setzt sich für jeden übersiedlungswilligen Deutschen aus der DDR ein, der sie — direkt oder indirekt — um Hilfe bittet. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hennig auf die Fragen des Abgeordneten Büchler (Hof) (SPD) (Drucksache 11/2146 Fragen 28 und 29): Treffen Angaben aus Kreisen der Evangelischen Kirche der DDR (u. a. Bischof Forck im Deutschlandfunk am 15. April 1988) zu, daß es zwischen Bundesregierung und DDR eine Absprache über die vierteljährliche Kontingentierung von Übersiedlern aus der DDR gibt? Steht die im Vergleich zu Vorjahren relativ niedrige Zahl von Übersiedlern aus der DDR im Zusammenhang mit einer solchen Absprache? Zu Frage 28: Die von Ihnen zitierten Angaben treffen nicht zu. Zwischen der Bundesregierung und der Regierung der DDR gibt es keine Absprachen über Kontingentierungen, also auch nicht über vierteljährliche, von Übersiedlern aus der DDR. Darauf haben schon in der vergangenen Woche nachdrücklich Frau Bundesminister Dr. Wilms, Herr Bundesminister Dr. Schäuble und der Regierungssprecher hingewiesen. Zu Frage 29: Da es die erwähnte Absprache nicht gibt, stehen die in den Jahren 1987 und 1988 gegenüber den Vorjahren reduzierten Übersiedlungen auch nicht in einem Zusammenhang damit. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Gerster (Worms) (SPD) (Drucksache 11/2146 Fragen 48 und 49): In welcher Weise wird die Bundesregierung die für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in der Bundesrepublik Deutschland ab 1989 vereinbarte Arbeitszeitverkürzung auf Soldaten übertragen? Falls die Bundesregierung eine entsprechende Arbeitszeitverkürzung für Soldaten nicht vorsieht, in welcher Weise werden Soldaten für Einkommenseinbußen von ca. 2,5 Prozentpunkten entschädigt werden, die auf die Anrechnung der Arbeitszeitverkürzung auf prozentuale Einkommensanhebungen der Beschäftigten im öffentlichen Dienst zurückzuführen sind? Zu Frage 48: Die Bundesregierung ist bestrebt, eine Lösung zu finden, die Soldaten nicht von der für den öffentlichen Dienst ab dem 1. April 1989 beschlossenen Arbeitszeitverkürzung ausschließt. Diese Lösung muß jedoch die Besonderheiten des militärischen Dienstes in angemessener Weise berücksichtigen. Zu Frage 49: Da für Soldaten eine gesetzliche Arbeitszeitverkürzung nicht vorgesehen ist, kann eine Arbeitszeitverkürzung entsprechend der Regelung im übrigen öffentlichen Dienst nicht erfolgen. Deshalb wird in Zusammenarbeit mit den Bundesministern der Finanzen und des Innern eine andere Lösung gesucht. Die Überlegungen dazu sind noch nicht abgeschlossen. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Müller (Pleisweiler) (SPD) (Drucksache 11/2146 Fragen 54 und 55): In wie vielen Reden hat sich der derzeitige Bundesminister der Verteidigung zwischen 1969 und 1982 im Deutschen Bundestag kritisch mit dem militärischen Tiefflug beschäftigt? Wie viele kritische Fragen hat er in der Fragestunde des Deutschen Bundestages in demselben Zeitraum zum Thema „Tiefflug" gestellt? Diese Fragen berühren nicht den Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung, sondern sie richten sich an einen ehemaligen Abgeordneten dieses Hauses. Darüber hinaus reicht die Dokumentation des BMVg nicht so weit in die Vergangenheit, daß eine Beantwortung möglich wäre. Die nachgefragten Informationen können aber möglicherweise in Sach- und Sprechregistern des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages gefunden werden. Minister Dr. Wörner hat sich weit vor Antritt seiner jetzigen Aufgaben umfassend mit der Tiefflugproblematik auseinandergesetzt. Das ist aus den zahlreichen tiefflugeinschränkenden Entscheidungen, die wir ab 1983 getroffen haben, mehr als ersichtlich.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Richard Stücklen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Meine Damen und Herren, ich schließe die Aussprache.
    Ich rufe den Tagesordnungspunkt 13 auf:
    Erste Beratung des von der Abgeordneten Frau Nickels und der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Vermeidung der Inhaftierung von Kindern
    — Drucksache 11/1403 —
    Meine Damen und Herren, im Ältestenrat ist für die Beratung ein Beitrag von bis zu zehn Minuten für jede Fraktion vereinbart worden. Ist das Haus damit einverstanden? — Dann ist es so beschlossen.
    Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat Frau Abgeordnete Nickels.


Rede von Christa Nickels
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Unser Gesetzentwurf befaßt sich mit einer ganz besonderen Gruppe von Objekten des staatlichen Strafanspruchs. Vielleicht ist es vielen Leuten nicht bekannt, aber es ist traurige Realität, daß bis zu 100 Säuglinge und Kleinkinder zur Zeit ihre ersten und entscheidenden Lebensjahre hier in der Bundesrepublik im Gefängnis verbringen, obwohl das Gewissen selbst von Gefängnisdirektorinnen und -direktoren dadurch stark belastet wird, stehen Millionenbeträge bereit, um wieder neue Haftplätze hinter Mauern für Mütter und Kinder zu schaffen. Geplant sind Erweiterungen bzw. Einrichtungen solcher Plätze in Willich, Berlin und Vechta. Außerdem bringen immer wieder Frauen ihr Kind im Gefängnis zur Welt. Dadurch entstehen natürlich paradoxe und unmenschliche Situationen; das kann sich eigentlich jeder normal denkende und fühlende Mensch vorstellen.
Ich will hier ein Beispiel erzählen: Eine 36jährige Strafgefangene in Berlin wurde 1985 Mutter eines Sohnes. Es entbrannte ein erbitterter Streit über die Frage, ob das Kind bei der Mutter bleiben dürfe oder nicht. Dieser Streit ist wohl hauptsächlich deshalb vom Zaun gebrochen worden, weil dieses Kind bei einem Besuch des Vaters bei der inhaftierten Mutter gezeugt wurde. Die Mutter hatte eine elfjährige Haftstrafe zu verbüßen. Deshalb befürchtete der Justizsenator schwere seelische Schäden für das Kind, wenn man es länger als die in Berlin zulässigen drei Jahre mit der Mutter inhaftieren würde.
Die SPD in Berlin forderte in vermeintlichem Fortschritt — der entsprechende Paragraph des Strafvollzugsgesetzes ist in der SPD/FDP-Zeit eingeführt worden — , das Kind auf der Mutter-Kind-Station mit der Mutter unterzubringen. Auf die eigentlich nahelie-



Frau Nickels
gendste Forderung, die normalen Familienvätern und -müttern einfallen würde, daß nämlich Schwangere und Mütter mit so kleinen Kindern überhaupt nicht eingesperrt werden dürfen

(Dr. Knabe [GRÜNE]: Das ist völlig richtig!)

oder eingesperrt werden sollten, ist damals niemand gekommen, nur die AL-Fraktion. Und die hatte Beispiele. In Italien wird das so praktiziert. Dort werden Schwangere und Mütter mit kleinen Kindern nicht eingesperrt, da wird die Strafe in Hausarrest umgewandelt.
Zur Entbindung innerhalb der Gefängnisse bzw. im Rahmen des Vollzugsgesetzes in einer normalen Klinik schreibt Professor Dr. Stauber — er ist Präsident der Deutschen Gesellschaft für psychosomatische Geburtshilfe und Gynäkologie — :
Ich glaube, daß es kaum zu verantworten ist. In einer Untersuchung hier an der Universität Berlin-Charlottenburg hat sich gezeigt, daß Frauen, die inhaftiert sind und ihr Kind hier austragen, schon während der Schwangerschaft, während der Geburt und auch im Wochenbett vermehrt Komplikationen hatten. Vermehrt frühgeborene Kinder, mangelentwickelte Kinder, Krankheiten bei den Neugeborenen haben wir beobachtet. Die mißliche Situation dieser Frauen, meist schon vorgegeben im sozialen Bereich, wird verstärkt durch die schwierige Haftsituation.
Was mit Kindern ist, die ihre ersten Lebenserfahrungen im Gefängnis machen und dadurch für ihr ganzes Leben entscheidend geprägt werden, kann man sich eigentlich vorstellen. Ich glaube, es ist nicht human und unserer Gesellschaft unwürdig, daß in unserer Demokratie der Strafanspruch des Staates in der Werteordnung einen höheren Rang einnimmt als ein menschenwürdiger Umgang mit Mutter und Kind.

(Beifall bei den GRÜNEN sowie des Abg. Dr. Struck [SPD])

Auch das Strafvollzugsgesetz der DDR — ich habe gerade auf das Beispiel Italien verwiesen — sichert z. B. bei einer Schwangerschaft die Aussetzung des Vollzuges zu.
Dann ist auch etwas zu den Delikten zu sagen. Nach den letzten verfügbaren Statistiken werden jährlich etwa 20 000 Frauen als Zugänge in den Gefängnissen der Bundesrepublik und Berlin (West) registriert. Jährlich sind ca. 51 000 bis 58 000 Kinder durch Haft oder Trennung von der Mutter betroffen. Die Delikte der Mütter, die zur Zeit mit ihren Kindern inhaftiert sind, sind überwiegend — das finde ich auch sehr wichtig — Betrug oder Diebstahl mit geringem Tatschaden, und die Durchschnittsstrafe beträgt 13 Monate. Hier muß ich, wenn ich die menschliche Komponente weglasse und allein den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit heranziehe, einfach fragen: Wo bleibt bei dem Leid dieser wehrlosen Kinder die Verhältnismäßigkeit?

(Dr. Weng [Gerlingen] [FDP]: Vielleicht stimmt nicht, was Sie gesagt haben!)

— Darüber können wir uns im Rechtsausschuß noch
genau unterhalten. Daran arbeiten wir seit drei Jahren
intensiv. Wir werden dazu wie bisher präzise arbeiten
und argumentieren. Ich war in solchen Gefängnissen. Ich weiß, was ich sage.
Betroffen von der gemeinsamen Inhaftierung von Mutter und Kind sind übrigens immer etwa hundert von den Frauen, die ich gerade genannt habe. Daran können Sie sehen: Es ist eine sehr kleine Gruppe. Es ist wirklich die Frage, ob man Millionen verpulvern sollte, um diese Mütter mit ihren Kindern einzusperren, oder ob man sich etwas Gescheiteres einfallen lassen könnte. Unsere Nachbarländer können das offensichtlich.

(Dr. Bötsch [CDU/CSU]: Erbarmen mit den Stenographen! Das ist zu schnell! — Peter [Kassel] [SPD]: Ein angemessener Zwischenruf, Herr Kollege!)

Es ist so, daß hier in der Bundesrepublik die „Bundesarbeitsgemeinschaft der freien Initiativen und Gruppen in der Straffälligenarbeit" schon 1985 gefordert hat, daß alle Mütter mit Kindern bis zu sechs Jahren im Interesse der Mutter-Kind-Beziehung und zum Wohle der Kinder durch eine Amnestie aus den Gefängnissen erlassen werden sollten. Bei Eigentumsdelikten sei das Wohl des Kindes höher einzuschätzen als der Strafanspruch des Staates.

(Beifall des Abg. Dr. Knabe [GRÜNE])

Durch die Entlassung von rund hundert Müttern breche dem Staat kein Zacken aus der Krone. — Das meine ich allerdings auch. —

(Beifall bei den GRÜNEN)

Der sonst so überstrapazierte Art. 6 des Grundgesetzes, der Ehe, Familie und Kinder unter den besonderen Schutz der Gemeinschaft und der staatlichen Ordnung stellt, müsse hier grundsätzlich Vorrang haben.
Sie haben gerade gesagt, ich wisse gar nicht, wovon ich rede. Deshalb will ich Frau Professor Einsele zitieren. Sie ist eine Frau, die für Humanität im Vollzug eintritt und sie hat langjährige Erfahrungen gemacht, hat diese Form des Strafvollzugs mit aufgebaut. Auf Grund ihrer Erfahrungen bei Aufbau und Entwicklung von Mutter-Kind-Einrichtungen lehnt sie heute deren Ansiedlung innerhalb geschlossener Strafanstaltsbereiche entschieden ab. Das ist eine Praktikerin mit viel Erfahrung, die anfangs Befürworterin war und heute umgedacht hat. Ich finde, das sollte man wirklich auch einmal können: sich eines Besseren belehren lassen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Die Unterbringung der Mütter mit ihren Kindern ist in einzelnen Haftanstalten sehr unterschiedlich, die Prozeduren ihnen gegenüber unterscheiden sich aber nicht wesentlich. Die Mütter haben zum Haupttrakt in den Gefängnissen in der Regel keinen Kontakt, denn mit dem Anwachsen der Drogendelikte besteht nach Meinung der Anstaltsleitung die Gefahr, daß mit Hilfe der Kinder „Stoff" ins Gefängnis geschmuggelt und dort verkauft wird. Deshalb wird auch bei den kleinsten Kindern nach der Rückkehr vom Ausgang zunächst eine Leibesvisitation durchgeführt. Ich war, wie gesagt, in Preungesheim. Es ist so, daß dann die Windel aufgemacht wird. Das Kind wird von oben bis unten durchsucht. Wenn die Kinder etwas größer sind



Frau Nickels
— und Kinder sind nicht dumm, sie sind keine animalische gefühllose Masse —, empfinden sie mit jeder Pore ihres Körpers und mit ihrem kleinen Verstand, was da passiert, und sie werden für ihr ganzes weiteres Leben beeinträchtigt. Daß da kleine Kinder leibesvisitiert werden, ist eine Sache, die man sich wirklich einmal vorstellen muß!
Bei Kindern über drei Jahren verzichtet in Frankfurt-Preungesheim Frau Maelicke auf diese Prozedur, weil sie sagt: Dann könnten die Kinder das ja schon merken. Ich glaube — das habe ich gerade schon gesagt — , daß die Kinder auch schon weitaus früher mitbekommen, was da eigentlich passiert, und daß sie dadurch geprägt werden.
Im Gegensatz zu Frankfurt, wo die Kinder zusammen mit ihren Müttern in der Zelle wohnen, ist es in Aichach in Bayern so, daß die Kinder nicht gemeinsam mit ihren Müttern in einer Zelle untergebracht werden, sondern separate Schlafsäle in der abgeschlossenen Kinderabteilung haben. Nachmittags arbeiten die Mütter bis 16 Uhr und haben die Kinder dann noch einmal für ca. zwei Stunden, bevor sie am Abend in den Zellen des Haupttraktes eingeschlossen werden.
In Aichach werden auch keine Kinder aufgenommen, die bei der Entlassung älter als drei Jahre sind. Daß allerdings die Alternative für derart abgewiesene Kinder meist Heimaufenthalt oder wildfremde Pflegeeltern, in jedem Falle aber Trennung von der Mutter bedeutet, ist der unausgesprochene Nebeneffekt. Egal also, wie gut man es meint, auch von seiten der Anstaltsleitung — ich war, wie gesagt, in Preungesheim und habe dort sehr viel Bemühen von seiten der Anstaltsleitung und auch des Personals erlebt — , man hat eigentlich nur die Wahl zwischen Pest und Cholera. Man hat die Wahl, das Kind mit der Mutter einzusperren oder es von ihr zu trennen und in irgendein Heim zu stecken. Das ist überaus belastend und — auch für diejenigen, die es zu betreuen haben — menschenunwürdig.
Allerdings ist es so, daß die getrennte Unterbringung für die Mütter vielleicht noch das geringere Übel ist, denn durch den Haftaufenthalt wachsen natürlich in diesen Frauen auch Aggressionen heran. Wenn die Mütter mit ihren Kindern eingesperrt sind und gar nicht hinauskönnen — sie können ja mit den Kindern in dieser Zeit nicht irgendwie nach draußen — , ist es menschlich verständlich, daß sie ihre Frustration oft direkt oder auch indirekt — und das Kind merkt ja, was sich mit der Mutter da vollzieht — an den Kindern abreagieren und daß dadurch auch für die Kinder Probleme entstehen.
Ich habe schon erwähnt, daß wir in Preungesheim waren. Ich will gar nicht viel dazu sagen, wie die Kinder geschädigt werden, aber einiges ist uns sofort aufgefallen. Wir waren sehr lange dort und konnten uns auch mit den Müttern und den Kindern unbefangen unterhalten. Mein Kollege Gerald Häfner hat dann angefangen, mit einem kleinen Jungen ein Haus zu bauen, und das erste, was dieses Kind sagte, war: Hör mal, wo ist denn der Schlüssel? Neben diesem Schlüssel-Syndrom gibt es noch eine ganze Menge von Beispielen dafür, wie diese Kinder den Gefängnisaufenthalt wirklich mit jeder Faser aufsaugen und davon geprägt werden.
Wir glauben — und das ist auch eine Frage an Herrn Bundesjustizminister Engelhard — , daß mit unserem Gesetzentwurf ein vernünftiger und auch pragmatischer Vorschlag gemacht worden ist. Wir schlagen nämlich vor, daß der staatliche Strafanspruch für eine begrenzte Zeit dem Wohl des Kindes unterzuordnen ist. Wir haben das genau aufgelistet. Der Entwurf vermeidet grundsätzlich die Inhaftierung von Schwangeren und von Müttern nicht schulpflichtiger Kinder und ihnen gleichgestellter Personen. In den von mir gerade genannten Fällen sollen im Rahmen der Untersuchungshaft der Vollzug eines Haftbefehls ausgesetzt und im Rahmen der Freiheitsstrafe die Vollstrekkung aufgeschoben oder unterbrochen werden, solange die oben genannten Voraussetzungen bestehen. Nach deren Wegfall ist gerichtlich zu prüfen, ob eine Inhaftierung noch zur Sicherung der Strafverfolgung notwendig ist.
Herr Engelhard, ich bitte Sie, daß Sie uns im Rechtsausschuß selber Ihre Meinung darlegen, und ich hoffe auch, daß Sie auf die Erfahrungen, die wir in den letzten Jahren gemacht haben, eingehen, weil ich mir eigentlich von seiten der CDU wenig erhoffe, es sei denn, Sie können mich hier gleich eines besseren belehren. Herr Geißler hat als Familienminister 1984 in Beantwortung einer Kleinen Anfrage meiner Kollegin Petra Kelly eine völlig unakzeptable Antwort gegeben. Er hat damals gesagt — ich kann das vielleicht noch vortragen und bin dann fertig — :
Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß die nach den §§ 80, 142 des Strafvollzugsgesetzes zulässige Unterbringung eines Kindes in der Justizvollzugsanstalt, in der sich seine Mutter befindet, zu Schäden führt.
Und jetzt wird es besonders interessant:
Dies würde auch den geltenden bundesgesetzlichen Vorschriften widersprechen.
Denn das Gesetz lasse diese Unterbringung ausdrücklich nur zu, wenn sie dem Wohl des Kindes entspreche.
Ich finde, hier ist die Paradoxie auf den Höhepunkt getrieben, und ich hoffe auf eine konstruktive Beratung im Rechtsausschuß — im Interesse dieser Kinder und ihrer Mütter.
Danke schön.

(Beifall bei den GRÜNEN und der SPD)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Richard Stücklen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Das Wort hat der Herr Abgeordnete Seesing.