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    Plenarprotokoll 11/74 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 74. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 21. April 1988 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 4931 Begrüßung der Quästoren des Europäischen Parlaments 4931 B Begrüßung des Vorsitzenden des Außenpolitischen Ausschusses des Sejm der Volksrepublik Polen, Jósef Czyrek 4940 D Tagesordnungspunkt 2: a) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Steuerreformgesetzes 1990 (Drucksache 11/2157) b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur steuerlichen Begünstigung von Zuwendungen an unabhängige Wählervereinigungen (Drucksache 11/ 1316) Dr. Stoltenberg CDU/CSU 4931 D Dr. Apel SPD 4939 A Gattermann FDP 4946 B Frau Vennegerts GRÜNE 4952 A Dr. Waigel CDU/CSU 4954 C Poß SPD 4962 C Dr. Solms FDP 4966A Hüser GRÜNE 4968 D Glos CDU/CSU 4972 A Huonker SPD 4976 A Wüppesahl fraktionslos 4980 B Dr. Meyer zu Bentrup CDU/CSU 4982 B Börnsen (Ritterhude) SPD 4984 C Sellin GRÜNE 4987 C Uldall CDU/CSU 4989 A Dr. Mitzscherling SPD 4991 C Frau Dr. Hellwig CDU/CSU 4994 A Vizepräsident Westphal 4982 A Zusatztagesordnungspunkt 2: Aktuelle Stunde betr. Finanzsituation der Bundesanstalt für Arbeit — Auswirkungen auf die aktive Arbeitsmarktpolitik Heyenn SPD 4996 C Müller (Wesseling) CDU/CSU 4997 C Frau Beck-Oberdorf GRÜNE 4998 C, 5003 A Cronenberg (Arnsberg) FDP 4999 B Dr. Blüm, Bundesminister BMA 5000 A Schreiner SPD 5002 A Strube CDU/CSU 5003 C Sieler (Amberg) SPD 5004 B Dr. Thomae FDP 5005 A Frau Steinhauer SPD 5006 A Kraus CDU/CSU 5007 A Schemken CDU/CSU 5007 D Kolb CDU/CSU 5008 D Tagesordnungspunkt 3: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Hypothekenbankgesetzes und anderer Vorschriften für Hypothekenbanken (Drucksachen 11/1820, 11/2144) 5013 D Zusatztagesordnungspunkt 3: Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung einge- II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 74. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. April 1988 brachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 11. Dezember 1987 zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und dem Königreich Belgien, der Bundesrepublik Deutschland, der Italienischen Republik, dem Königreich der Niederlande und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland über Inspektionen in bezug auf den Vertrag zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken über die Beseitigung ihrer Flugkörper mittlerer und kürzerer Reichweite (Drucksachen 11/2033, 11/2174) Dr. de With (Erklärung nach § 31 GO) 5014 B Tagesordnungspunkt 4: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 29. Oktober 1985 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Marokko über die Rechtshilfe und Rechtsauskunft in Zivil- und Handelssachen (Drucksache 11/2026) 5014 D Tagesordnungspunkt 5: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Umwandlung der Deutschen Pfandbriefanstalt in eine Aktiengesellschaft (Drucksache 11/2047) 5014 D Tagesordnungspunkt 6: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der ApothekerRichtlinien der EG (85/432/EWG und 85/ 433/EWG) in deutsches Recht (Drucksache 11/2028) 5014 D Tagesordnungspunkt 9: Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung Wohngeld- und Mietenbericht 1987 (Drucksache 11/1583) 5014 D Tagesordnungspunkt 10: Beratung der Unterrichtung durch den Wehrbeauftragten Jahresbericht 1987 (Drucksache 11/2034) 5014 D Tagesordnungspunkt 7: Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung: Antrag auf Genehmigung zur Durchführung eines Strafverfahrens (Drucksache 11/2136) 5015 B Tagesordnungspunkt 8: Beratung der Sammelübersichten 53, 54, 55 und 56 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen (Drucksachen 11/ 2113, 11/2114, 11/2115, 11/2116) 5015 C Tagesordnungspunkt 11: Beratung der Sammelübersichten 47, 48 und 52 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen (Drucksachen 11/ 1881, 11/1882, 11/1970) Frau Nickels GRÜNE (zur GO) 5015 D, 5016 C Seiters CDU/CSU (zur GO) 5016 B Dr. Emmerlich SPD 5016 C Frau Dempwolf CDU/CSU 5017 B Funke FDP 5017 D Tagesordnungspunkt 12: Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Bindig, Dr. Schmude, Frau Dr. Däubler-Gmelin, Duve, Frau Luuk, Großmann, Sielaff, Frau Dr. Timm, Dr. Holtz, Frau Schmidt (Nürnberg), Schanz, Toetemeyer, Büchner (Speyer), Bernrath, Lambinus, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD: Bekämpfung und Ächtung der Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlungen (Drucksachen 11/957, 11/ 2163) Bindig SPD 5019 B Seesing CDU/CSU 5020 D Frau Olms GRÜNE 5021 C Kleinert (Hannover) FDP 5022 B Engelhard, Bundesminister BMJ 5023 A Tagesordnungspunkt 13: Erste Beratung des von der Abgeordneten Frau Nickels und der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Vermeidung der Inhaftierung von Kindern (Drucksache 11/1403) Frau Nickels GRÜNE 5023 C Seesing CDU/CSU 5025 D Dr. de With SPD 5026 D Funke FDP 5028D Engelhard, Bundesminister BMJ 5030 A Tagesordnungspunkt 14: Beratung des Antrags der Abgeordneten Graf von Waldburg-Zeil, Dr. Pinger, Feilcke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Frau Folz-Steinacker, Hoppe, Frau Dr. Hamm-Brücher, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Der entwicklungspolitische Beitrag zur Lösung von Weltflüchtlingsproblemen (Drucksache 11/1954) Graf von Waldburg-Zeil CDU/CSU 5031 C Frau Luuk SPD 5033 A Frau Folz-Steinacker FDP 5034 C Frau Olms GRÜNE 5035 D Bindig SPD 5037 B Dr. Köhler, Parl. Staatssekretär BMZ 5038 C Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 74. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. April 1988 III Tagesordnungspunkt 15: Erste Beratung des von der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Gesetz) (Drucksache 11/1844) Beratung des Antrags der Abgeordnet Frau Dr. Hartenstein, Schäfer (Offenburg), Adler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Umweltverträglichkeitsprüfung (Drucksache 11/1902) Brauer GRÜNE 5041B, 5050 A Dörflinger CDU/CSU 5042 D Frau Dr. Hartenstein SPD 5044 B Baum FDP 5046 A Dr. Töpfer, Bundesminister BMU 5047 C Dr. Lippold (Offenbach) CDU/CSU 5050 D Schütz SPD 5052 C Frau Dr. Segall FDP 5054 D Tagesordnungspunkt 1 (Fortsetzung) Fragestunde — Drucksache 11/2146 vom 15. April 1988 — Inhaftierung des deutschen Staatsangehörigen Adrian Kim in Südkorea MdlAnfr 10, 11 15.04.88 Drs 11/2146 Dr. Emmerlich SPD Antw StMin Schäfer AA 5009 D ZusFr Dr. Emmerlich SPD 5009 D ZusFr Dr. Knabe GRÜNE 5010 D Außenpolitische Aktivitäten der saarländischen Regierung in Paris und anderen Hauptstädten MdlAnfr 14, 15 15.04.88 Drs 11/2146 Frau Pack CDU/CSU Antw StMin Schäfer AA 5011 A ZusFr Frau Pack CDU/CSU 5011 D, 5012 C ZusFr Schreiner SPD 5011 D, 5013 A ZusFr Müller (Wadern) CDU/CSU 5012 A, 5013 A ZusFr Schreiber CDU/CSU 5012 A ZusFr Frau Conrad SPD 5012 B, 5012 D Nächste Sitzung 5056 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 5057* A Anlage 2 Bemühungen um friedliche Lösung des Konfliktes zwischen Äthiopien und Eritrea, insbesondere angesichts der Hungersnot MdlAnfr 12, 13 15.04.88 Drs 11/2146 Frau Eid GRÜNE SchrAntw StMin Schäfer AA 5057* B Anlage 3 Kontingentierung von Übersiedlern aus der DDR und ihre Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz MdlAnfr 26, 27 15.04.88 Drs 11/2146 Frau Terborg SPD SchrAntw PStSekr Dr. Hennig BMB 5057* D Anlage 4 Innerdeutsche Absprache über eine Kontingentierung von Übersiedlern aus der DDR MdlAnfr 28, 29 15.04.88 Drs 11/2146 Büchler (Hof) SPD SchrAntw PStSekr Dr. Hennig BMB 5058* A Anlage 5 Arbeitszeitverkürzung oder Einkommensausgleich für die Soldaten ab 1989 MdlAnfr 48, 49 15.04.88 Drs 11/2146 Gerster (Worms) SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg 5058* B Anlage 6 Kritische Bundestagsreden und Anfragen von Dr. Manfred Wörner zum militärischen Tiefflug in den Jahren 1969 bis 1982 MdlAnfr 54, 55 15.04.88 Drs 11/2146 Müller (Pleisweiler) SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg 5058* C Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 74. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. April 1988 4931 74. Sitzung Bonn, den 21. April 1988 Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens* 22. 4. Antretter 21. 4. Brandt 22. 4. Dr. Biedenkopf 22. 4. Dr. Dollinger 22. 4. Ebermann 22. 4. Frau Fischer 22. 4. Dr. Glotz 22. 4. Dr. Götz 22. 4. Dr. Haack 22. 4. Dr. Hauff 22. 4. Heinrich 22. 4. Irmer 22. 4. Frau Karwatzki 21. 4. Kittelmann* 21. 4. Dr. Klejdzinski 22. 4. Lüder 21. 4. Meyer 21. 4. Dr. Müller* 21. 4. Dr. Scheer 21. 4. Frau Schilling 22. 4. Dr. Schmude 22. 4. von Schmude 21. 4. Dr. Schneider (Nürnberg) 22. 4. Spilker 22. 4. Steiner 21. 4. Frau Dr. Vollmer 21. 4. Vosen 21. 4. Dr. Wieczorek 21. 4. Wischnewski 22. 4. Dr. Zimmermann 22. 4. *) für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Antwort des Staatsministers Schäfer auf die Fragen der Abgeordneten Frau Eid (DIE GRÜNEN) (Drucksache 11/ 2146 Fragen 12 und 13): Ist der Bundesregierung bekannt, daß die militärische Lage in Eritrea und der Provinz Tigrai sich entscheidend zugunsten der Befreiungsbewegungen verändert hat und dadurch sowohl die äthiopische Hilfsorganisation RRC als auch internationale Hilfsorganisationen die am stärksten vom Hunger betroffenen Regionen nicht mehr versorgen können? Ist die Bundesregierung gewillt, ihre Haltung zum Konflikt zwischen Äthiopien und Eritrea aufzugeben, wie sie in der Antwort auf die Große Anfrage der Fraktion DIE GRÜNEN vom 21 Juli 1986 dargelegt wurde, und ist sie deshalb gewillt, angesichts der Intensivierung des Krieges sich kurzfristig um einen Waffenstillstand und längerfristig um eine friedliche Lösung des Konfliktes zu bemühen? Zu Frage 12: Der Bundesregierung ist bekannt, daß die jüngsten Offensiven der äthiopischen Widerstandsbewegungen EPLF und TPLF in den Provinzen Eritrea und Tigre militärisch erfolgreich waren. Der Bundesregie - Anlagen zum Stenographischen Bericht rung ist auch bekannt, daß diese von den Widerstandsbewegungen trotz der gegenwärtigen Hungersnot in dieser Region gestarteten Offensiven die Versorgung der notleidenden Bevölkerung erheblich erschweren. So sah sich die äthiopische Regierung wegen der Eskalation des Bürgerkriegs und der angespannten Sicherheitslage gezwungen, ausländische Helfer aufzufordern, in ihrem persönlichen Sicherheitsinteresse Eritrea und Tigre vorübergehend zu verlassen und sich nach Addis Abeba zu begeben. Zu Frage 13: Nein. Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, die in ihrer Antwort zur Großen Anfrage vom 27. 2. 1986 der Abgeordneten Frau Eid und der Fraktion DIE GRÜNEN „Friedliche Lösung des Eritrea-Konflikts" dargelegte Haltung zu ändern. Die Bundesregierung hat sich stets in ihrem Dialog mit der äthiopischen Regierung und gemeinsam mit ihren europäischen Partnern für eine friedliche Konfliktlösung zwischen der äthiopischen Regierung und den Widerstandsbewegungen EPLF und TPLF eingesetzt (vgl. die gemeinsamen Erklärungen der Zwölf vom Juli 1986 sowie die Erklärung der Zwölf vom 18. Dezember 1987). Die Bundesregierung wird sich auch in Zukunft gemeinsam mit ihren europäischen Partnern im Dialog mit der äthiopischen Regierung für eine politische Lösung des Eritrea-Konflikts einsetzen. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hennig auf die Fragen der Abgeordneten Frau Terborg (SPD) (Drucksache 11/2146 Fragen 26 und 27): Wenn es eine Kontingentierung von Übersiedlern aus der DDR gibt, nach welchen Kriterien wird sie vorgenommen? Stimmt die Bundesregierung der Auffassung zu, daß das stillschweigende Akzeptieren einer möglicherweise einseitig von der DDR vorgeschriebenen Kontingentierung nicht im Einklang mit der im Grundgesetz verankerten Freizügigkeit, d. h. dem Recht aller Deutschen, sich in der Bundesrepublik Deutschland niederzulassen, steht? Zu Frage 26: Die DDR begrenzt von sich aus die Zahl der Übersiedlungen. Die Kriterien werden dabei ausschließlich von der DDR festgesetzt. Sie sind hier nicht bekannt, die andere Seite legt Wert darauf, insoweit nicht berechenbar zu sein. Gäbe es keine Kontingentierung von Ausreisen durch die DDR, müßte die Zahl der Übersiedler um ein Vielfaches höher sein. Die Bundesregierung hat, dies möchte ich ausdrücklich betonen, mit der Regierung der DDR keine Absprache über Begrenzungen getroffen. 5058* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 74. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. April 1988 Zu Frage 27: Die Bundesregierung akzeptiert die Haltung der DDR auch nicht stillschweigend. Sie beachtet die im Grundgesetz für alle Deutschen verankerte Freizügigkeit und setzt sich für jeden übersiedlungswilligen Deutschen aus der DDR ein, der sie — direkt oder indirekt — um Hilfe bittet. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hennig auf die Fragen des Abgeordneten Büchler (Hof) (SPD) (Drucksache 11/2146 Fragen 28 und 29): Treffen Angaben aus Kreisen der Evangelischen Kirche der DDR (u. a. Bischof Forck im Deutschlandfunk am 15. April 1988) zu, daß es zwischen Bundesregierung und DDR eine Absprache über die vierteljährliche Kontingentierung von Übersiedlern aus der DDR gibt? Steht die im Vergleich zu Vorjahren relativ niedrige Zahl von Übersiedlern aus der DDR im Zusammenhang mit einer solchen Absprache? Zu Frage 28: Die von Ihnen zitierten Angaben treffen nicht zu. Zwischen der Bundesregierung und der Regierung der DDR gibt es keine Absprachen über Kontingentierungen, also auch nicht über vierteljährliche, von Übersiedlern aus der DDR. Darauf haben schon in der vergangenen Woche nachdrücklich Frau Bundesminister Dr. Wilms, Herr Bundesminister Dr. Schäuble und der Regierungssprecher hingewiesen. Zu Frage 29: Da es die erwähnte Absprache nicht gibt, stehen die in den Jahren 1987 und 1988 gegenüber den Vorjahren reduzierten Übersiedlungen auch nicht in einem Zusammenhang damit. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Gerster (Worms) (SPD) (Drucksache 11/2146 Fragen 48 und 49): In welcher Weise wird die Bundesregierung die für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in der Bundesrepublik Deutschland ab 1989 vereinbarte Arbeitszeitverkürzung auf Soldaten übertragen? Falls die Bundesregierung eine entsprechende Arbeitszeitverkürzung für Soldaten nicht vorsieht, in welcher Weise werden Soldaten für Einkommenseinbußen von ca. 2,5 Prozentpunkten entschädigt werden, die auf die Anrechnung der Arbeitszeitverkürzung auf prozentuale Einkommensanhebungen der Beschäftigten im öffentlichen Dienst zurückzuführen sind? Zu Frage 48: Die Bundesregierung ist bestrebt, eine Lösung zu finden, die Soldaten nicht von der für den öffentlichen Dienst ab dem 1. April 1989 beschlossenen Arbeitszeitverkürzung ausschließt. Diese Lösung muß jedoch die Besonderheiten des militärischen Dienstes in angemessener Weise berücksichtigen. Zu Frage 49: Da für Soldaten eine gesetzliche Arbeitszeitverkürzung nicht vorgesehen ist, kann eine Arbeitszeitverkürzung entsprechend der Regelung im übrigen öffentlichen Dienst nicht erfolgen. Deshalb wird in Zusammenarbeit mit den Bundesministern der Finanzen und des Innern eine andere Lösung gesucht. Die Überlegungen dazu sind noch nicht abgeschlossen. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Müller (Pleisweiler) (SPD) (Drucksache 11/2146 Fragen 54 und 55): In wie vielen Reden hat sich der derzeitige Bundesminister der Verteidigung zwischen 1969 und 1982 im Deutschen Bundestag kritisch mit dem militärischen Tiefflug beschäftigt? Wie viele kritische Fragen hat er in der Fragestunde des Deutschen Bundestages in demselben Zeitraum zum Thema „Tiefflug" gestellt? Diese Fragen berühren nicht den Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung, sondern sie richten sich an einen ehemaligen Abgeordneten dieses Hauses. Darüber hinaus reicht die Dokumentation des BMVg nicht so weit in die Vergangenheit, daß eine Beantwortung möglich wäre. Die nachgefragten Informationen können aber möglicherweise in Sach- und Sprechregistern des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages gefunden werden. Minister Dr. Wörner hat sich weit vor Antritt seiner jetzigen Aufgaben umfassend mit der Tiefflugproblematik auseinandergesetzt. Das ist aus den zahlreichen tiefflugeinschränkenden Entscheidungen, die wir ab 1983 getroffen haben, mehr als ersichtlich.
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    Rede von Rainer Funke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Geschäftsführungen der Fraktionen haben in ihrer unendlichen Güte und Weisheit beschlos-



    Funke
    sen, daß über diese Sammelübersichten fünf Minuten zu höchst unterschiedlichen Themen gesprochen werden soll. Ich hoffe, daß das ein einmaliger Vorgang ist. Insoweit kann ich eigentlich nur unterstreichen, was Frau Nickels gesagt hat. Aber es ist nun einmal so beschlossen. Ich meine, dann sollte man sich an die Spielregeln halten.

    (Frau Olms [GRÜNE]: Keinen blinden Gehorsam!)

    — Nein, nein. Blind bin ich nicht.

    (Jahn [Marburg] [SPD]: Die FDP hat im Ältestenrat nichts Abweichendes geltend gemacht!)

    Zunächst zum Strafvollzug. Diese Petition erstrebt, daß Strafgefangene vegetarische Kost erhalten können und daß Speisevorschriften einer Religionsgemeinschaft befolgt werden müssen. Wir haben diese Petition im Petitionsausschuß abgelehnt. Wir sind der Auffassung, daß Strafvollzug eine Angelegenheit der Bundesländer ist. Natürlich kann das Strafvollzugsgesetz auch bundeseinheitliche Vorschriften vorsehen, aber die Ausführungen in den Ländern haben sich in der Vergangenheit bewährt. Ich glaube, wir sollten diese Regel auch beibehalten.

    (Dr. Emmerlich [SPD]: Es ist eine völlig unterschiedliche Praxis! — Frau Nickels [GRÜNE]: Ein Vegetarier braucht einfach mehr Obst und Gemüse, und zwar in jedem Bundesland!)

    — Warum sollen solche Dinge auch nicht unterschiedlich regelbar sein?

    (Dr. Emmerlich [SPD]: Es ist Verfassungsgebot!)

    Der Bundesgesetzgeber soll doch nicht in jede Einzelheit hineinregieren. Dies ist einer föderalistischen Verfassung auch gar nicht angemessen.
    Die zweite Petition erstrebt, daß für Verluste aus Vermietung und Verpachtung bei Inanspruchnahme der degressiven Abschreibung nach § 7 Abs. 5 des Einkommensteuergesetzes im Lohnsteuerermäßigungsverfahren ein Freibetrag über die Lohnsteuerkarte eingetragen wird. Unstreitig ist, glaube ich, in diesem Zusammenhang, daß eine solche Annahme der Petition zu einem erheblichen Verwaltungsmehraufwand führt.

    (Dr. Emmerlich [SPD]: Gerechtigkeit hat ihren Preis!)

    — Aber manchmal einen sehr hohen, Herr Emmerlich.

    (Dr. Emmerlich [SPD]: Den ist sie wert!)

    Man muß natürlich auch einmal sehen, ob eine Angelegenheit praktikabel ist. Das wissen Sie genauso gut wie ich. Denn wir werden ja manchmal vom Verwaltungsapparat erdrückt. Sie selbst beklagen sich gelegentlich darüber.
    Gerade in einem pauschalen Verfahren, nämlich dem Lohnsteuererstattungsverfahren, muß man in Kauf nehmen, daß einzelne Lohnsteuerermäßigungen erst bei dem Lohnsteuerrückerstattungsverfahren berücksichtigt werden. Dadurch entsteht dem Steuerzahler auch kein so erheblicher Nachteil, allenfalls fehlen die liquiden Mittel für ein Jahr, die Sie als sparsamer Mann, Herr Emmerlich, natürlich sofort in Bundesschätzen anlegen würden. Dadurch würden Sie dann einen Zinsnachteil haben. Dies ist aber in der Regel nicht der Fall.
    Lassen Sie mich in der Kürze der Zeit

    (Frau Nickels [GRÜNE]: „Kürze der Zeit" ist sehr vornehm ausgedrückt!)

    noch kurz auf die Petition für die Einreise des Sektenführers Bhagwan eingehen. Ich glaube, daß uns bei dieser Angelegenheit Emotionen und Unterstellungen, wie sie dann gelegentlich erfolgen, überhaupt nicht weiterhelfen. Ich muß sagen, daß wir diese Petition mit großen Bauchschmerzen abgelehnt haben. Die Verweigerung der Einreise wurde vom Bundesinnenminister damit begründet, daß dieser Sektenführer ein Strafverfahren in den USA gehabt habe und dort rechtskräftig verurteilt worden sei.
    Nun weiß jeder, der sich mit amerikanischem Strafrecht beschäftigt, daß es sich hier um ein sehr summarisches Verfahren handelt und daß dieses summarische Verfahren für die Beurteilung des deutschen Strafverfahrens und für das deutsche Verwaltungsverfahren wohl nicht die richtige Grundlage sein kann. Auf der anderen Seite ist der Petitionsausschuß nicht dazu da, das Ermessen, das der Bundesinnenminister pflichtgemäß ausüben muß, nun an seiner Stelle auszuüben. Er hat pflichtgemäß ausgeübt, davon haben wir uns überzeugen können, als wir uns die Akte angesehen haben. Das hat er sehr gründlich getan.
    Aus diesem Grunde waren wir der Meinung, daß das pflichtgemäße Ermessen ausgeübt worden ist und daß der Petitionsausschuß dann dieses Verwaltungshandeln nicht ersetzen kann.
    Vielen Dank.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)



Rede von Richard Stücklen
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Meine Damen und Herren, ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung, und zwar zuerst über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD auf Drucksache 11/2166. Wer dem Änderungsantrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Mit Enthaltungen aus der Fraktion DIE GRÜNEN ist der Antrag mit Mehrheit abgelehnt.
Wer der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses auf Drucksache 11/1881 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Bei einer großen Zahl von Enthaltungen ist diese Beschlußempfehlung angenommen.
Wir kommen jetzt zu den Abstimmungen zu Tagesordnungspunkt 11 b. Zuerst stimmen wir über den Änderungsantrag der Fraktion DIE GRÜNEN auf Drucksache 11/2167 ab. Wer dem Änderungsantrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Keine Enthaltungen. Der Änderungsantrag ist mit Mehrheit abgelehnt.
Wer der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses auf Drucksache 11/1882 zuzustimmen



Vizepräsident Stücklen
wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Keine Enthaltungen. Die Beschlußempfehlung ist mit Mehrheit angenommen.
Wir stimmen nunmehr über Tagesordnungspunkt 11 c ab. Wer für die Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses auf Drucksache 11/1970 stimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Diese Beschlußempfehlung ist bei vier Gegenstimmen ohne Enthaltungen angenommen.
Ich rufe Punkt 12 der Tagesordnung auf:
Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Bindig, Dr. Schmude, Frau Dr. DäublerGmelin, Duve, Frau Luuk, Großmann, Sielaff, Frau Dr. Timm, Dr. Holtz, Frau Schmidt (Nürnberg), Schanz, Toetemeyer, Büchner (Speyer), Bernrath, Lambinus, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD
Bekämpfung und Ächtung der Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlungen
— Drucksachen 11/957, 11/2163 —
Meine Damen und Herren, der Ältestenrat hat dafür eine Aussprache von 30 Minuten vorgesehen. Ist das Haus damit einverstanden? — Ich sehe keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen.
Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Bindig.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Rudolf Bindig


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Beratung der Großen Anfrage der SPD-Fraktion ist von uns nach § 102 der Geschäftsordnung verlangt worden, weil die vor mehr als sechs Monaten eingereichte Anfrage von der Bundesregierung noch nicht beantwortet worden war. Nach dem Aufsetzen auf die Tagesordnung hat die Bundesregierung die Antwort jetzt endlich vorgelegt.
    Damit wiederholt sich ein Vorgang, wie wir ihn bereits bei unserer Großen Anfrage zur Menschenrechtspolitik in der 10. Legislaturperiode erlebt haben. Damals mußten wir insgesamt zehn Monate auf die Beantwortung warten. Dies ist nicht nur eine unerträgliche Behandlung des Parlamentes, sondern es belegt auch, daß sich auf dem Gebiet der Menschenrechtspolitik der Bundesregierung, soweit es die Beiträge des eigenen Landes angeht, nur etwas bewegt, wenn die Bundesregierung aus dem Parlament, d. h. von der SPD-Fraktion über die Fragestunde, mit Gesetzentwürfen oder Großen Anfragen angetrieben wird.
    In der Einleitung zu unserer Anfrage haben wir gesagt:
    Auch und gerade die Staaten, in denen die elementaren Menschenrechte weitgehend gewahrt werden, müssen ein großes Interesse daran haben, menschenrechtliche Garantien zum verbindlichen Recht für möglichst viele Staaten werden zu lassen, um so den Prozeß der Bindung und Selbstbindung der Staaten zur Einhaltung der Menschenrechte aktiv zu fördern.
    Die Bundesregierung sagt, daß sie diese Ansicht teilt, und weist unsere Auffassung zurück, die Bundesregierung habe bei der Fortentwicklung des menschenrechtlichen Instrumentariums in den letzten Jahren eher eine Bremserrolle gespielt.
    Der schleppende Gang bei der Behandlung und die Antworten auf die Fragen selbst belegen erneut, wie schwer sich die Bundesregierung tut, ihren Beitrag zur Umsetzung bereits erarbeiteter internationaler menschenrechtlicher Abkommen in die Bundesrepublik Deutschland bindendes Recht zu leisten. Wir erwarten aber, daß die Bundesrepublik Deutschland in diesen Fragen eine Motorrolle und nicht eine Bremser- oder Rücklichtrolle spielt.
    Unsere Anfrage bezieht sich auf vier internationale Vereinbarungen. Am weitesten vorangekommen ist das Protokoll Nr. 6 zur Europäischen Menschenrechtskonvention über die Abschaffung der Todesstrafe. Die erste Lesung hier im Parlament hat stattgefunden, allerdings erst, als wir in der 10. und 11. Legislaturperiode den ungewöhnlichen Weg beschritten hatten, als Parlamentsfraktion einen Ratifizierungsgesetzentwurf vorzulegen, um die Bundesregierung zu veranlassen, aktiv zu werden. Die Bundesregierung hat die wichtige Chance versäumt, zu den ersten fünf Unterzeichnerstaaten zu gehören und damit das für die Weiterentwicklung der europäischen Rechtskultur so wichtige Abkommen in Kraft treten zu lassen.
    Die Bundesregierung kündigt jetzt an, daß sie eine Interpretationserklärung abgeben will, daß durch die Verpflichtungen aus dem Protokoll nicht-strafrechtliche innerstaatliche Rechtsvorschriften unberührt bleiben sollen. Es ist zu fragen, welche konkrete Bedeutung diese Erklärung für rechtliche Bestimmungen zur Abschiebung bzw. Auslieferung von Personen hat, denen in ihrem Heimatland die Todesstrafe drohen könnte. Sie sagen in Ihrer Antwort schlicht, die Frage sei hinsichtlich der Abschiebung höchstrichterlich nicht entschieden. Nicht nur die höchstrichterliche, sondern auch Ihre politische und rechtliche Meinung dazu hätte uns interessiert.
    Keinesfalls geklärt sind die Probleme und Fragen, die wir zur Ratifizierung der beiden Anti-Folter-Konventionen angesprochen haben. Die Bundesregierung hat die UN-Anti-Folter-Konvention im Oktober 1986 gezeichnet; das einzuleitende Ratifizierungsverfahren steht noch aus. Auch hier gehörte die Bundesregierung nicht zu den ersten 20 Staaten, die für das Inkrafttreten der Konvention erforderlich waren.
    Dabei enthält die Anti-Folter-Konvention mehrere besonders wichtige Punkte zur Bekämpfung der Folter: So verpflichten sich die Unterzeichnerländer, niemandem Asyl zu gewähren, der nachweislich gefoltert hat, und niemand kann sich mehr auf einen Befehlsnotstand berufen.
    Der Außenminister hat sich ja bereits öffentlich darüber gegrämt, daß wir nicht zur Gruppe der Staaten gehört haben, die zum Inkrafttreten der Konvention beigetragen haben, obwohl überall auf der Erde, wo gefoltert wird, Menschen auf internationale Abkommen warten, die sie schützen. Ähnlich wie wir hat auch er darauf gedrängt, beide Anti-Folter-Konventionen unverzüglich zu ratifizieren. Dies sollte noch im Jahre 1987 geschehen. Jetzt wird angegeben, daß der



    Bindig
    federführende Bundesminister der Justiz die „Herbeiführung eines Kabinettsbeschlusses zur Einbringung des Vertragsgesetzes für 1988 anstrebe".
    Während zehn Staaten das Übereinkommen ohne eine Erklärung ratifiziert haben, haben verschiedene Staaten zu einigen Artikeln Vorbehalte oder Erklärungen abgegeben. Bemerkenswert ist, daß bisher kein Staat den Vorbehalt oder eine Erklärung zu Art. 3 abgegeben hat, in welchem es heißt, daß ein Vertragsstaat eine Person nicht in einen anderen Staat ausweisen, abschieben oder an diesen ausliefern darf, wenn schwerwiegende Gründe für die Annahme bestehen, daß sie dort Gefahr liefe, gefoltert zu werden.
    Gerade zu diesem Artikel hat aber die Bundesregierung bei der Zeichnung auf Drängen aus einem Bundesland — wir wissen natürlich, daß es sich um Bayern handelt — erklärt, daß sie sich offenhalte, Vorbehalte oder Interpretationserklärungen mitzuteilen.

    (Dr. Bötsch [CDU/CSU]: Was Sie nicht alles wissen!)

    Obwohl wir genau danach gefragt haben, ob und welche Vorbehalte die Bundesregierung denn nun habe, den Art. 3 zu ratifizieren, wiederholt sie nur die nichtssagende Redewendung, daß sie „in Abstimmung mit den Ländern prüfen werde, ob sie im Rahmen der Rafitikation einen Vorbehalt zu Art. 3 machen werde". Diese allgemeinen Formulierungen lassen nichts Gutes erwarten.
    In der Frage der Ausweisung und Abschiebung in einen Folterstaat ist es offensichtlich noch nicht zu einer Einigung innerhalb der Bundesregierung und mit den Bundesländern — sprich Bayern — gekommen.

    (Zuruf von den GRÜNEN: Aber Praxis ist es!)

    Es stimmt übrigens nicht, wenn die Bundesregierung behauptet, aus der Bundesrepublik sei niemand in ein Land ausgeliefert oder abgeschoben worden, in dem gefoltert wird.

    (Zuruf von den GRÜNEN: Ach!)

    Amnesty international sind mit Sicherheit zwei Schicksale bekannt, wo aus der Bundesrepublik in ein Folterland abgeschoben bzw. ausgeliefert wurde und die Betroffenen dann schwer gefoltert wurden.
    Auch bei der Europäischen Anti-Folter-Konvention mußte erst ein zäher Weg zurückgelegt werden, bis diese 1983 von der Parlamentarischen Versammlung des Europarats empfohlene Übereinkunft im Oktober 1986 endlich von der Bundesregierung gezeichnet wurde. Auch hier verweigert die Bundesregierung die erbetene Auskunft darüber, welche Argumente und welche Bundesländer zu der zögerlichen Behandlung des Abkommens beigetragen haben.
    Bei dem vierten Gesetzesvorhaben, nämlich dem Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte verlieren sich die Antworten der Bundesregierung wieder in jene allgemeine Unverbindlichkeit, welche wir seit Jahren kennen. Die Bundesregierung befindet sich in der Schlußgruppe jener Staaten, welche das Zusatzprotokoll bisher weder gezeichnet noch ratifiziert haben.
    Wenn auch einzuräumen ist, daß es hier sachliche Probleme dadurch gibt, daß es zu einem Nebeneinander zweier internationaler Kontrollverfahren kommen kann, so ließen sich diese doch durch z. B. eine Wahlmöglichkeit des anzurufenden Menschenrechtsgremiums regeln. Etliche europäische Staaten sind diesen Weg bereits gegangen. Die Bundesregierung muß selber einräumen, daß es bisher eigentlich keine wirklichen Schwierigkeiten gegeben habe. Trotz mehrjähriger Prüfung ist die Bundesregierung immer noch nicht in der Lage anzugeben, ob sie den parlamentarischen Körperschaften überhaupt die Ratifizierung dieses Abkommens vorschlagen will.
    Halten wir fest: Vier wichtige Abkommen zum Ausbau des internationalen Menschenrechtsinstrumentariums stehen an. Nach längerem Drängen befindet sich eines im Ratifikationsverfahren, wobei eine eingrenzende Interpretationserklärung abgegeben werden soll. Für zwei Abkommen zur Bekämpfung der Folter werden wieder einmal Zeitankündigungen für die geplante Ratifizierung — dieses Mal für 1988 — gemacht. Beim vierten Abkommen schließlich wird selbst die Meinung offengehalten, ob eine Ratifizierung angestrebt werden soll.
    Das alles belegt — ich wiederhole es noch einmal kräftig — : diese Bundesregierung hat nichts zum Inkrafttreten wichtiger menschenrechtlicher Garantien beigetragen. Sie hinkt hinter anderen europäischen Staaten her. Am 10. Dezember 1988 jährt sich zum 40. Male die Verkündung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Wir fordern die Bundesregierung auf, dafür Sorge zu tragen, daß bis zu diesem Tage die Ratifikationsgesetze zu den vier Menschenrechtsabkommen dem Bundestag zur Ratifizierung vorliegen. Wir wollen nicht, daß der Bundesrepublik Deutschland an diesem Tag international der Vorwurf gemacht werden kann, wichtige Abkommen zum Schutz der Menschenrechte noch immer nicht verabschiedet zu haben.

    (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)