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    Plenarprotokoll 11/74 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 74. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 21. April 1988 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 4931 Begrüßung der Quästoren des Europäischen Parlaments 4931 B Begrüßung des Vorsitzenden des Außenpolitischen Ausschusses des Sejm der Volksrepublik Polen, Jósef Czyrek 4940 D Tagesordnungspunkt 2: a) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Steuerreformgesetzes 1990 (Drucksache 11/2157) b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur steuerlichen Begünstigung von Zuwendungen an unabhängige Wählervereinigungen (Drucksache 11/ 1316) Dr. Stoltenberg CDU/CSU 4931 D Dr. Apel SPD 4939 A Gattermann FDP 4946 B Frau Vennegerts GRÜNE 4952 A Dr. Waigel CDU/CSU 4954 C Poß SPD 4962 C Dr. Solms FDP 4966A Hüser GRÜNE 4968 D Glos CDU/CSU 4972 A Huonker SPD 4976 A Wüppesahl fraktionslos 4980 B Dr. Meyer zu Bentrup CDU/CSU 4982 B Börnsen (Ritterhude) SPD 4984 C Sellin GRÜNE 4987 C Uldall CDU/CSU 4989 A Dr. Mitzscherling SPD 4991 C Frau Dr. Hellwig CDU/CSU 4994 A Vizepräsident Westphal 4982 A Zusatztagesordnungspunkt 2: Aktuelle Stunde betr. Finanzsituation der Bundesanstalt für Arbeit — Auswirkungen auf die aktive Arbeitsmarktpolitik Heyenn SPD 4996 C Müller (Wesseling) CDU/CSU 4997 C Frau Beck-Oberdorf GRÜNE 4998 C, 5003 A Cronenberg (Arnsberg) FDP 4999 B Dr. Blüm, Bundesminister BMA 5000 A Schreiner SPD 5002 A Strube CDU/CSU 5003 C Sieler (Amberg) SPD 5004 B Dr. Thomae FDP 5005 A Frau Steinhauer SPD 5006 A Kraus CDU/CSU 5007 A Schemken CDU/CSU 5007 D Kolb CDU/CSU 5008 D Tagesordnungspunkt 3: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Hypothekenbankgesetzes und anderer Vorschriften für Hypothekenbanken (Drucksachen 11/1820, 11/2144) 5013 D Zusatztagesordnungspunkt 3: Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung einge- II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 74. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. April 1988 brachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 11. Dezember 1987 zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und dem Königreich Belgien, der Bundesrepublik Deutschland, der Italienischen Republik, dem Königreich der Niederlande und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland über Inspektionen in bezug auf den Vertrag zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken über die Beseitigung ihrer Flugkörper mittlerer und kürzerer Reichweite (Drucksachen 11/2033, 11/2174) Dr. de With (Erklärung nach § 31 GO) 5014 B Tagesordnungspunkt 4: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 29. Oktober 1985 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Marokko über die Rechtshilfe und Rechtsauskunft in Zivil- und Handelssachen (Drucksache 11/2026) 5014 D Tagesordnungspunkt 5: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Umwandlung der Deutschen Pfandbriefanstalt in eine Aktiengesellschaft (Drucksache 11/2047) 5014 D Tagesordnungspunkt 6: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der ApothekerRichtlinien der EG (85/432/EWG und 85/ 433/EWG) in deutsches Recht (Drucksache 11/2028) 5014 D Tagesordnungspunkt 9: Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung Wohngeld- und Mietenbericht 1987 (Drucksache 11/1583) 5014 D Tagesordnungspunkt 10: Beratung der Unterrichtung durch den Wehrbeauftragten Jahresbericht 1987 (Drucksache 11/2034) 5014 D Tagesordnungspunkt 7: Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung: Antrag auf Genehmigung zur Durchführung eines Strafverfahrens (Drucksache 11/2136) 5015 B Tagesordnungspunkt 8: Beratung der Sammelübersichten 53, 54, 55 und 56 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen (Drucksachen 11/ 2113, 11/2114, 11/2115, 11/2116) 5015 C Tagesordnungspunkt 11: Beratung der Sammelübersichten 47, 48 und 52 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen (Drucksachen 11/ 1881, 11/1882, 11/1970) Frau Nickels GRÜNE (zur GO) 5015 D, 5016 C Seiters CDU/CSU (zur GO) 5016 B Dr. Emmerlich SPD 5016 C Frau Dempwolf CDU/CSU 5017 B Funke FDP 5017 D Tagesordnungspunkt 12: Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Bindig, Dr. Schmude, Frau Dr. Däubler-Gmelin, Duve, Frau Luuk, Großmann, Sielaff, Frau Dr. Timm, Dr. Holtz, Frau Schmidt (Nürnberg), Schanz, Toetemeyer, Büchner (Speyer), Bernrath, Lambinus, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD: Bekämpfung und Ächtung der Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlungen (Drucksachen 11/957, 11/ 2163) Bindig SPD 5019 B Seesing CDU/CSU 5020 D Frau Olms GRÜNE 5021 C Kleinert (Hannover) FDP 5022 B Engelhard, Bundesminister BMJ 5023 A Tagesordnungspunkt 13: Erste Beratung des von der Abgeordneten Frau Nickels und der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Vermeidung der Inhaftierung von Kindern (Drucksache 11/1403) Frau Nickels GRÜNE 5023 C Seesing CDU/CSU 5025 D Dr. de With SPD 5026 D Funke FDP 5028D Engelhard, Bundesminister BMJ 5030 A Tagesordnungspunkt 14: Beratung des Antrags der Abgeordneten Graf von Waldburg-Zeil, Dr. Pinger, Feilcke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Frau Folz-Steinacker, Hoppe, Frau Dr. Hamm-Brücher, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Der entwicklungspolitische Beitrag zur Lösung von Weltflüchtlingsproblemen (Drucksache 11/1954) Graf von Waldburg-Zeil CDU/CSU 5031 C Frau Luuk SPD 5033 A Frau Folz-Steinacker FDP 5034 C Frau Olms GRÜNE 5035 D Bindig SPD 5037 B Dr. Köhler, Parl. Staatssekretär BMZ 5038 C Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 74. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. April 1988 III Tagesordnungspunkt 15: Erste Beratung des von der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Gesetz) (Drucksache 11/1844) Beratung des Antrags der Abgeordnet Frau Dr. Hartenstein, Schäfer (Offenburg), Adler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Umweltverträglichkeitsprüfung (Drucksache 11/1902) Brauer GRÜNE 5041B, 5050 A Dörflinger CDU/CSU 5042 D Frau Dr. Hartenstein SPD 5044 B Baum FDP 5046 A Dr. Töpfer, Bundesminister BMU 5047 C Dr. Lippold (Offenbach) CDU/CSU 5050 D Schütz SPD 5052 C Frau Dr. Segall FDP 5054 D Tagesordnungspunkt 1 (Fortsetzung) Fragestunde — Drucksache 11/2146 vom 15. April 1988 — Inhaftierung des deutschen Staatsangehörigen Adrian Kim in Südkorea MdlAnfr 10, 11 15.04.88 Drs 11/2146 Dr. Emmerlich SPD Antw StMin Schäfer AA 5009 D ZusFr Dr. Emmerlich SPD 5009 D ZusFr Dr. Knabe GRÜNE 5010 D Außenpolitische Aktivitäten der saarländischen Regierung in Paris und anderen Hauptstädten MdlAnfr 14, 15 15.04.88 Drs 11/2146 Frau Pack CDU/CSU Antw StMin Schäfer AA 5011 A ZusFr Frau Pack CDU/CSU 5011 D, 5012 C ZusFr Schreiner SPD 5011 D, 5013 A ZusFr Müller (Wadern) CDU/CSU 5012 A, 5013 A ZusFr Schreiber CDU/CSU 5012 A ZusFr Frau Conrad SPD 5012 B, 5012 D Nächste Sitzung 5056 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 5057* A Anlage 2 Bemühungen um friedliche Lösung des Konfliktes zwischen Äthiopien und Eritrea, insbesondere angesichts der Hungersnot MdlAnfr 12, 13 15.04.88 Drs 11/2146 Frau Eid GRÜNE SchrAntw StMin Schäfer AA 5057* B Anlage 3 Kontingentierung von Übersiedlern aus der DDR und ihre Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz MdlAnfr 26, 27 15.04.88 Drs 11/2146 Frau Terborg SPD SchrAntw PStSekr Dr. Hennig BMB 5057* D Anlage 4 Innerdeutsche Absprache über eine Kontingentierung von Übersiedlern aus der DDR MdlAnfr 28, 29 15.04.88 Drs 11/2146 Büchler (Hof) SPD SchrAntw PStSekr Dr. Hennig BMB 5058* A Anlage 5 Arbeitszeitverkürzung oder Einkommensausgleich für die Soldaten ab 1989 MdlAnfr 48, 49 15.04.88 Drs 11/2146 Gerster (Worms) SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg 5058* B Anlage 6 Kritische Bundestagsreden und Anfragen von Dr. Manfred Wörner zum militärischen Tiefflug in den Jahren 1969 bis 1982 MdlAnfr 54, 55 15.04.88 Drs 11/2146 Müller (Pleisweiler) SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg 5058* C Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 74. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. April 1988 4931 74. Sitzung Bonn, den 21. April 1988 Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens* 22. 4. Antretter 21. 4. Brandt 22. 4. Dr. Biedenkopf 22. 4. Dr. Dollinger 22. 4. Ebermann 22. 4. Frau Fischer 22. 4. Dr. Glotz 22. 4. Dr. Götz 22. 4. Dr. Haack 22. 4. Dr. Hauff 22. 4. Heinrich 22. 4. Irmer 22. 4. Frau Karwatzki 21. 4. Kittelmann* 21. 4. Dr. Klejdzinski 22. 4. Lüder 21. 4. Meyer 21. 4. Dr. Müller* 21. 4. Dr. Scheer 21. 4. Frau Schilling 22. 4. Dr. Schmude 22. 4. von Schmude 21. 4. Dr. Schneider (Nürnberg) 22. 4. Spilker 22. 4. Steiner 21. 4. Frau Dr. Vollmer 21. 4. Vosen 21. 4. Dr. Wieczorek 21. 4. Wischnewski 22. 4. Dr. Zimmermann 22. 4. *) für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Antwort des Staatsministers Schäfer auf die Fragen der Abgeordneten Frau Eid (DIE GRÜNEN) (Drucksache 11/ 2146 Fragen 12 und 13): Ist der Bundesregierung bekannt, daß die militärische Lage in Eritrea und der Provinz Tigrai sich entscheidend zugunsten der Befreiungsbewegungen verändert hat und dadurch sowohl die äthiopische Hilfsorganisation RRC als auch internationale Hilfsorganisationen die am stärksten vom Hunger betroffenen Regionen nicht mehr versorgen können? Ist die Bundesregierung gewillt, ihre Haltung zum Konflikt zwischen Äthiopien und Eritrea aufzugeben, wie sie in der Antwort auf die Große Anfrage der Fraktion DIE GRÜNEN vom 21 Juli 1986 dargelegt wurde, und ist sie deshalb gewillt, angesichts der Intensivierung des Krieges sich kurzfristig um einen Waffenstillstand und längerfristig um eine friedliche Lösung des Konfliktes zu bemühen? Zu Frage 12: Der Bundesregierung ist bekannt, daß die jüngsten Offensiven der äthiopischen Widerstandsbewegungen EPLF und TPLF in den Provinzen Eritrea und Tigre militärisch erfolgreich waren. Der Bundesregie - Anlagen zum Stenographischen Bericht rung ist auch bekannt, daß diese von den Widerstandsbewegungen trotz der gegenwärtigen Hungersnot in dieser Region gestarteten Offensiven die Versorgung der notleidenden Bevölkerung erheblich erschweren. So sah sich die äthiopische Regierung wegen der Eskalation des Bürgerkriegs und der angespannten Sicherheitslage gezwungen, ausländische Helfer aufzufordern, in ihrem persönlichen Sicherheitsinteresse Eritrea und Tigre vorübergehend zu verlassen und sich nach Addis Abeba zu begeben. Zu Frage 13: Nein. Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, die in ihrer Antwort zur Großen Anfrage vom 27. 2. 1986 der Abgeordneten Frau Eid und der Fraktion DIE GRÜNEN „Friedliche Lösung des Eritrea-Konflikts" dargelegte Haltung zu ändern. Die Bundesregierung hat sich stets in ihrem Dialog mit der äthiopischen Regierung und gemeinsam mit ihren europäischen Partnern für eine friedliche Konfliktlösung zwischen der äthiopischen Regierung und den Widerstandsbewegungen EPLF und TPLF eingesetzt (vgl. die gemeinsamen Erklärungen der Zwölf vom Juli 1986 sowie die Erklärung der Zwölf vom 18. Dezember 1987). Die Bundesregierung wird sich auch in Zukunft gemeinsam mit ihren europäischen Partnern im Dialog mit der äthiopischen Regierung für eine politische Lösung des Eritrea-Konflikts einsetzen. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hennig auf die Fragen der Abgeordneten Frau Terborg (SPD) (Drucksache 11/2146 Fragen 26 und 27): Wenn es eine Kontingentierung von Übersiedlern aus der DDR gibt, nach welchen Kriterien wird sie vorgenommen? Stimmt die Bundesregierung der Auffassung zu, daß das stillschweigende Akzeptieren einer möglicherweise einseitig von der DDR vorgeschriebenen Kontingentierung nicht im Einklang mit der im Grundgesetz verankerten Freizügigkeit, d. h. dem Recht aller Deutschen, sich in der Bundesrepublik Deutschland niederzulassen, steht? Zu Frage 26: Die DDR begrenzt von sich aus die Zahl der Übersiedlungen. Die Kriterien werden dabei ausschließlich von der DDR festgesetzt. Sie sind hier nicht bekannt, die andere Seite legt Wert darauf, insoweit nicht berechenbar zu sein. Gäbe es keine Kontingentierung von Ausreisen durch die DDR, müßte die Zahl der Übersiedler um ein Vielfaches höher sein. Die Bundesregierung hat, dies möchte ich ausdrücklich betonen, mit der Regierung der DDR keine Absprache über Begrenzungen getroffen. 5058* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 74. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. April 1988 Zu Frage 27: Die Bundesregierung akzeptiert die Haltung der DDR auch nicht stillschweigend. Sie beachtet die im Grundgesetz für alle Deutschen verankerte Freizügigkeit und setzt sich für jeden übersiedlungswilligen Deutschen aus der DDR ein, der sie — direkt oder indirekt — um Hilfe bittet. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hennig auf die Fragen des Abgeordneten Büchler (Hof) (SPD) (Drucksache 11/2146 Fragen 28 und 29): Treffen Angaben aus Kreisen der Evangelischen Kirche der DDR (u. a. Bischof Forck im Deutschlandfunk am 15. April 1988) zu, daß es zwischen Bundesregierung und DDR eine Absprache über die vierteljährliche Kontingentierung von Übersiedlern aus der DDR gibt? Steht die im Vergleich zu Vorjahren relativ niedrige Zahl von Übersiedlern aus der DDR im Zusammenhang mit einer solchen Absprache? Zu Frage 28: Die von Ihnen zitierten Angaben treffen nicht zu. Zwischen der Bundesregierung und der Regierung der DDR gibt es keine Absprachen über Kontingentierungen, also auch nicht über vierteljährliche, von Übersiedlern aus der DDR. Darauf haben schon in der vergangenen Woche nachdrücklich Frau Bundesminister Dr. Wilms, Herr Bundesminister Dr. Schäuble und der Regierungssprecher hingewiesen. Zu Frage 29: Da es die erwähnte Absprache nicht gibt, stehen die in den Jahren 1987 und 1988 gegenüber den Vorjahren reduzierten Übersiedlungen auch nicht in einem Zusammenhang damit. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Gerster (Worms) (SPD) (Drucksache 11/2146 Fragen 48 und 49): In welcher Weise wird die Bundesregierung die für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in der Bundesrepublik Deutschland ab 1989 vereinbarte Arbeitszeitverkürzung auf Soldaten übertragen? Falls die Bundesregierung eine entsprechende Arbeitszeitverkürzung für Soldaten nicht vorsieht, in welcher Weise werden Soldaten für Einkommenseinbußen von ca. 2,5 Prozentpunkten entschädigt werden, die auf die Anrechnung der Arbeitszeitverkürzung auf prozentuale Einkommensanhebungen der Beschäftigten im öffentlichen Dienst zurückzuführen sind? Zu Frage 48: Die Bundesregierung ist bestrebt, eine Lösung zu finden, die Soldaten nicht von der für den öffentlichen Dienst ab dem 1. April 1989 beschlossenen Arbeitszeitverkürzung ausschließt. Diese Lösung muß jedoch die Besonderheiten des militärischen Dienstes in angemessener Weise berücksichtigen. Zu Frage 49: Da für Soldaten eine gesetzliche Arbeitszeitverkürzung nicht vorgesehen ist, kann eine Arbeitszeitverkürzung entsprechend der Regelung im übrigen öffentlichen Dienst nicht erfolgen. Deshalb wird in Zusammenarbeit mit den Bundesministern der Finanzen und des Innern eine andere Lösung gesucht. Die Überlegungen dazu sind noch nicht abgeschlossen. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Müller (Pleisweiler) (SPD) (Drucksache 11/2146 Fragen 54 und 55): In wie vielen Reden hat sich der derzeitige Bundesminister der Verteidigung zwischen 1969 und 1982 im Deutschen Bundestag kritisch mit dem militärischen Tiefflug beschäftigt? Wie viele kritische Fragen hat er in der Fragestunde des Deutschen Bundestages in demselben Zeitraum zum Thema „Tiefflug" gestellt? Diese Fragen berühren nicht den Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung, sondern sie richten sich an einen ehemaligen Abgeordneten dieses Hauses. Darüber hinaus reicht die Dokumentation des BMVg nicht so weit in die Vergangenheit, daß eine Beantwortung möglich wäre. Die nachgefragten Informationen können aber möglicherweise in Sach- und Sprechregistern des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages gefunden werden. Minister Dr. Wörner hat sich weit vor Antritt seiner jetzigen Aufgaben umfassend mit der Tiefflugproblematik auseinandergesetzt. Das ist aus den zahlreichen tiefflugeinschränkenden Entscheidungen, die wir ab 1983 getroffen haben, mehr als ersichtlich.
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    Rede von Arne Börnsen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Eine Freundlichkeit, Herr Kollege Meyer zu Bentrup, will ich Ihnen gerne zurückgeben: daß auch mit Ihnen eine angenehme Zusammenarbeit im Ausschuß und auch darüber hinaus möglich ist. Aber bei dieser Freundlichkeit muß es dann auch schon bleiben.
    Herr Dr. Meyer zu Bentrup, wenn man Ihre Rede etwas analysiert, dann muß man erkennen, daß Sie sich mit verallgemeinernden Formulierungen an den eigentlichen Klippen der Steuerreform vorbeigemogelt haben.

    (Beifall bei der SPD)

    Sie sind auf die Probleme der Steuerreform nicht eingegangen. Eine Auseinandersetzung über die wirklich zu nennenden Probleme wäre sicherlich hilfreicher.
    Andere Kollegen Ihrer Fraktion, die heute gesprochen haben, haben zumindest, wenn man die Formulierungen näher untersucht, zugegeben, daß die Minderheiten bei der Steuerreform eine ganz eigenartige Behandlung erfahren. Die Behandlung dieser Minderheiten zeigt auch, wes Geistes Kind die Bundesregierung ist. Einerseits sollen die sicherlich nicht einflußlosen leitenden Angestellten bei der Rückentwicklung des Betriebsverfassungsgesetzes mit zusätzlichen Rechten der betrieblichen Mitbestimmung versehen werden; andererseits werden Arbeitnehmer, die regelmäßig Nacht-, Schicht- und Sonntagsarbeit leisten müssen, als Subventionsempfänger diffamiert.

    (Beifall bei der SPD)

    Wenn die Bundesregierung durchsetzen will, daß die steuerfreien Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit nach dem § 3 des EStG eingeschränkt werden, dann weiß sie ganz genau, daß davon nur Minderheiten betroffen sein werden. Sie haben das auch selber gesagt. Sie haben sich bloß nicht damit auseinandergesetzt, ob nicht diese Minderheiten auch tatsächlich zu Recht eine andere Behandlung erfahren, Herr Dr. Meyer zu Bentrup.
    Im wesentlichen betroffen sind — betroffen im wahrsten Sinne des Wortes — Arbeitnehmer im



    Börnsen (Ritterhude)

    Druckgewerbe. Die Einkommensverluste für einen Junggesellen im Druckgewerbe werden aufgerundet 5 600 DM im Jahr betragen, für einen verheirateten Rotationsdrucker 4 900 DM pro Jahr. Wollte man diese Einbußen, wie das von Ihrer Fraktion auch schon angedeutet wurde, durch entsprechende tarifvertragliche Regelungen ausgleichen, also die finanziellen Auswirkungen der Steuerreform auf die Arbeitgeber abwälzen, wie das ja auf gut Deutsch heißt, dann würde dies eine Lohnanhebung brutto für netto von ca. 10 % erfordern. Das ist eine völlig unrealistische Annahme, und Ihr Kollege Faltlhauser hat das einmal so bezeichnet: Dies wäre eine regierungsamtliche Aufforderung zum Streik. Bloß, das sind die Konsequenzen, die bei einer solchen Behandlung herauskommen.
    Es sind aber nicht nur die Arbeitnehmer im Druckgewerbe, speziell eben die Rotationsdrucker, von dieser unsozialen Maßnahme betroffen, sondern viele andere Einzelfälle, z. B. Arbeitnehmer, die etwa außerhalb der Schichtzeiten Instandsetzungsarbeiten in den Betrieben leisten müssen. Eines ist ihnen jedoch gemeinsam: daß die Arbeitszeiten nachts und am Wochenende liegen müssen, um die Produktion zu normalen Zeiten zu gewährleisten und um auf Grund dieses Produktionsrhythmus überhaupt erst zu ermöglichen, daß uns Zeitungen zu Zeiten erreichen, da wir es wünschen. Man kann ja einmal fragen, Herr Finanzminister: Wann haben Sie denn heute Wert darauf gelegt, eine Morgenzeitung zu lesen? Wahrscheinlich nicht am Nachmittag, sondern Sie legten Wert darauf, die Zeitung morgens lesen zu können. Die Voraussetzung dafür ist aber, daß die Zeitung nachts gedruckt wird. Sie müssen sich einmal überlegen, wie Sie die Arbeitsleistung der Drucker mit Ihren Reformvorstellungen herabsetzen.

    (Zuruf von der SPD: Die Drucker werden ihm Druck machen!)

    Aber vielleicht wußten Sie ja gar nicht, was Sie mit Ihren Schnellschußbeschlüssen nach der SchleswigHolstein-Wahl im letzten Jahr anrichteten. Das wäre ja auch kein Wunder; denn damals Barschelte es schon ganz schön, und Sie sind in diesem Strudel ja durchaus befangen.

    (Frau Pack [CDU/CSU]: Billiger geht es nicht?!)

    Wenn den Druckern auf deren zu Recht empörte Nachfragen seitens der CDU/CSU geantwortet wurde, daß die Zahlen der Lohnverluste nicht stimmen würden, daß damit ein alter Zopf abgeschnitten werde, daß auch selbständig Tätige am Wochenende arbeiten müßten, ohne dafür vom Staat subventioniert zu werden, dann ist das alles Beweis für ein völlig fehlendes sozialpolitisches Verständnis bei der Regierungskoalition,

    (Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten der GRÜNEN)

    für eine kalte, rein fiskalisch orientierte Politik, die auf die betroffenen Menschen keine Rücksicht nimmt.
    Wir fordern Sie deshalb dringend auf, die Besteuerung der Nachtarbeit nach 24 Uhr — wenn überhaupt — oberhalb von 45 % beginnen zu lassen und
    die tariflichen Zuschläge auf unvermeidbare Sonntags- und Feiertagsarbeiten unangetastet zu lassen.
    Herr Kollege Glos, Sie haben in einem Interview mit der „Bild" -Zeitung — vielleicht hat der Springerkonzern ja entsprechenden Druck gemacht — gesagt, daß Sie diese Überlegungen mit Blick auf die Journalisten, auf die Drucker in die Beratungen des Finanzausschusses einbringen wollten. Ich fordere dann aber dazu auf, daß nicht nur die Drucker, die auf Grund ihrer Medien natürlich auch etwas mehr Druck machen können, bei einer solchen unsozialen Änderung unberücksichtigt bleiben, sondern auch andere, die diesen regelmäßigen Schichtarbeiten ausgesetzt sind.

    (Zustimmung bei der SPD)

    Ich möchte zu weiteren arbeitnehmerfeindlichen Steuerbeschlüssen Stellung nehmen. Zur Absicht der pauschalen Abgeltung der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer: Wie verhält es sich eigentlich bei Selbständigen, Herr Finanzminister? Ist dort Ähnliches vorgesehen? Das ist nicht der Fall, und man muß feststellen, daß dort die Aufwendungen weiterhin in vollem Umfang absetzbar bleiben, also eine gezielte Steueranhebung bei Arbeitnehmern vorgenommen wird. Wie ist eine solche Ungleichbehandlung eigentlich mit dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes vereinbar?
    Wir sehen hier wie auch bei der Besteuerung der Schichtzuschläge eine bewußte Entsolidarisierung der Arbeitnehmer durch die Bundesregierung.

    (Sehr wahr! bei der SPD)

    Sie picken sich einzelne Gruppen von Arbeitnehmern heraus, drücken denen die volle Last des Steuerpakets aufs Auge und hoffen, der Rest werde zufrieden sein und ruhig bleiben.

    (Beifall bei der SPD)

    Diese Strategie, Herr Finanzminister, ist allerdings schon jetzt — erkennbar an den Meinungsumfragen — gescheitert; denn das Winterwetter dieses Jahres genießt bei der Bevölkerung ein höheres Ansehen als Ihre mißlungene Steuerreform.

    (Heiterkeit und Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten der GRÜNEN)

    Es sei noch darauf hingewiesen, daß Ihre Begründung, es handele sich bei der Bewertung des häuslichen Arbeitszimmers um Subventionsabbau, völlig an der Generalklausel des § 9 EStG vorbeigeht, also nachweislich falsch ist; daß die Regelung gegen Treu und Glauben hinsichtlich der Absetzbarkeit von Abschreibungen verstößt; daß, wie so oft bei Ihrer sogenannten Steuervereinfachung, der entstehende Verwaltungsaufwand in einer geradezu unsinnigen Relation zu dem erhofften Mehraufkommen von lediglich 50 Millionen DM steht.
    Lassen Sie mich zu einem Punkt kommen, der in der breiteren Öffentlichkeit weitgehend unbekannt ist. Das haben Sie wohl auch so gewollt; denn dieser Punkt kann nur als sozialpolitisch erbärmlich bezeichnet werden. Während nämlich bisher bei der Berechnung der Einkommensteuer das Mutterschaftsgeld, das Krankengeld und andere Leistungen unberück-



    Börnsen (Ritterhude)

    sichtigt blieben, werden sie nun zur Ermittlung des prozentualen Steuersatzes herangezogen und das steuerpflichtige Einkommen entsprechend belastet. Um ein Beispiel zu nennen: Bei einem berufstätigen Ehepaar, wo die Ehefrau das zweite Kind bekam, Mutterschafts- und Erziehungsurlaub in Anspruch nahm,

    (Carstensen [Nordstrand] [CDU/CSU]: Wer hat das eigentlich verbrochen?)

    wo der Ehemann zehn Wochen krank war, soll nun dieser hübsch unverständliche Progressionsvorbehalt eingeführt werden, der eine Mehrbelastung des Ehepaares von 720 DM pro Jahr verursacht; also eine Besteuerung der Lohnersatzleistungen in Höhe von 7 %. Einerseits wird der Spitzensteuersatz gesenkt, andererseits wird die teilweise Steuerfreiheit für diejenigen aufgehoben, die einer solchen Entlastung auf Grund ihrer persönlichen Situation am meisten bedürften. Ich nenne das ein sozialpolitisches Trauerspiel; Hauptdarsteller: Dr. Stoltenberg.

    (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

    Wenn die vorgenannten Punkte den unsozialen Hintergrund der Steuerreform verdeutlichen, steht die beabsichtigte Abschaffung des Essensfreibetrages als ein Beispiel für die abenteuerliche Willkür, mit der der Finanzierungsteil mit Millionen gefüttert wird. 1 Milliarde DM soll der Essensfreibetrag hergeben. Wie sehen eigentlich die Zahlen in der Realität aus? Im Mittel nehmen 5,5 Millionen Tischgäste an der Betriebsverpflegung teil. Davon muß man die Gäste aus dem öffentlichen Dienst abziehen. Bei einem unrealistisch niedrigen Durchschnittspreis von 2 DM bis 2,20 DM, der wirklich kaum noch anzutreffen ist, aber zugrunde gelegt werden muß, wenn man es bewerten will, und bei ca. 1 Milliarde Essensteilnehmern pro Jahr werden zukünftig 1,5 Milliarden DM der Lohnsteuer unterworfen. Wenn dieses mit einem durchschnittlichen Steuersatz von 22 To bewertet wird, kommen bestenfalls 300 bis 350 Millionen DM dabei heraus. Wie kommen Sie eigentlich dazu, 1 Milliarde DM anzusetzen? Ich darf aus der Zeitschrift „GV-Praxis" zitieren. Dort wird gefragt: „Können die Stoltenberg-Ministerialbeamten überhaupt rechnen?"

    (Dr. Apel [SPD]: Die dürfen nicht rechnen! Das ist das Problem!)

    — Vielleicht müssen sie sich verrechnen. Auch das ist möglich.
    Meine Damen und Herren, abschließend möchte ich den fast unmöglich anmutenden Versuch machen, zumindest einige Schwerpunkte der Quellensteuer zu bewerten, des wohl ungeliebtesten Kindes Ihrer Steuerreform, Herr Finanzminister. Ungeliebt, weil undurchdacht, denn die Herausnahme der Körperschaften im Sinne von § 44 EStG, Kirchen, Stiftungen, gemeinnützige Vereine und andere, geschah ja nicht auf Grund besserer Einsicht, wie hier der Eindruck zu vermitteln versucht wurde, sondern weil hier offensichtlich bei der Beschlußfassung dieser Kapitalertragsteuer die gesamte Breite der Auswirkungen nicht bedacht worden war. Insofern wurden einige der großen Schlampereien auf Grund des Drucks aus dem Süden beseitigt, ohne daß dadurch aber eine akzeptable Lösung gefunden worden ist.
    Der zentrale Fehlgriff liegt weiterhin darin, daß Steuerhinterziehung durch eine 10 %ige Besteuerung auch dann vermieden werden soll, wenn laut Einkommensteuergesetz eigentlich 53 To Steuern zu leisten wären. Es ist also eine Belohnung derer, die ihr Kapital in der Bundesrepublik belassen, statt es nach Luxemburg zu transferieren. Andererseits ist es eine Bestrafung derer, die eigentlich gar nicht erfaßt werden sollen, nämlich der Bürger, die nicht zur Einkommensteuer veranlagt werden und vom Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung erhalten, die sie natürlich erstmal beantragen müssen. Diese Bescheinigung sollen sie beim Kreditinstitut vorlegen.
    Meine Damen und Herren, hier treibt die Bürokratie wirklich schlimme Blüten. Die Bürger werden gezwungen, nachzuweisen, daß das Finanzamt ihre Kapitalerträge zu Unrecht besteuert, der Bürger muß es beweisen, und die Kreditinstitute werden gezwungen, einen unverhältnismäßig großen Verwaltungsaufwand zu finanzieren, um die undurchdachte Gesetzgebung in der Praxis zu korrigieren.

    (Beifall bei der SPD)

    Gerade deswegen haben die Verbände der Kreditwirtschaft nahezu verzweifelt an den Gesetzgeber appelliert, das Inkrafttreten dieser kleinen Kapitalertragsteuer wesentlich hinauszuschieben, weil das Ausbügeln der verbliebenen erheblichen Probleme, Widersprüche, Unzuträglichkeiten und Komplikationen — das waren Zitate — bis zum 1. Januar 1989 völlig unmöglich sei. Sie verweisen auch darauf, daß der fiskalische Effekt durch außerordentlich hohen Verwaltungsaufwand bei Fiskus und Kreditwirtschaft zu einem großen Teil kompensiert werde. Zumindest — das meinen die Verbände der Kreditwirtschaft — sollte man sich auf Fälle beschränken, die bei der Harmonisierung auf EG-Ebene konsensfähig wären.
    Meine Damen und Herren, angesichts dieser detaillierten und sachorientierten Kritik ist es für mich völlig schleierhaft, wie eine sachgemäße parlamentarische Beratung bis zur Sommerpause geleistet werden soll, vorausgesetzt, man darf Ihnen, Herr Bundesfinanzminister, unterstellen, daß Sie es ernst meinen mit der parlamentarischen Begleitung Ihres Gesetzes. Wenn Sie das meinen, reicht dieser Zeitumfang nicht aus.
    Der Unsinn mit der Nichtveranlagungsbescheinigung steht dabei nicht einmal alleine. Die besorgten Stellungnahmen der Bausparkassen weisen auf weitere Sollbruchpunkte hin. Berechnungen unabhängiger Meinungsforschungsinstitute belegen, daß cirka 60 % aller Bausparer wohnungsbauprämienberechtigt sind und somit die Nichtveranlagungsbescheinigung in Anspruch nehmen können und von der Zahlung der Quellensteuer ausgenommen bleiben. Wenn davon auszugehen ist, daß aus naheliegenden Motiven 80 % dieser Bausparer ihre Einkünfte auch jetzt bereits dem Finanzamt gegenüber offenlegen, ist eine Steuermehreinnahme zu errechnen, die umgelegt auf alle Bausparer cirka 2 DM pro Bausparer ausmachen wird.

    (Dr. Solms [FDP]: Warten Sie doch mal die Beratungen ab!)

    — Warten Sie das mal ab; das kann man wohl sagen, aber an Ihre Adresse.



    Börnsen (Ritterhude)

    Diesem zusätzlichen Steueraufkommen pro Bausparer stehen Kosten für die Freistellungsbescheinigungen und Rückvergütungen bei den Bausparkassen von — ganz zurückhaltend berechnet — 10 DM pro Bausparer gegenüber.

    (Zuruf von der SPD: Die Regierung lehnt es ab, dies zur Kenntnis zu nehmen!)

    Meine Damen und Herren, 2 DM Mehreinnahmen werden durch 10 DM Mehrkosten hereingeholt. Wie kann man einen solchen Unsinn eigentlich verantworten, frage ich mich?

    (Beifall bei der SPD — Dr. Solms [FDP]: Am Schluß wird abgestimmt! — Gattermann [FDP]: Verehrter Herr Kollege, Sie hätten mal zuhören müssen!)

    — Im Augenblick müssen Sie einmal zuhören; das ist eine Gewaltenteilung.
    Die Bewertung, meine Damen und Herren, einzelner Bereiche der Steuerreform legt eine Kette von unsozialen Härten, von verfassungsrechtlich bedenklichen Fragen und Fakten, von bürokratischen Auswüchsen und von schlicht fehlerhaften Rechenansätzen offen, um nur einige der Wertungen zu nennen.
    Lassen Sie mich bitte mit einem Zitat enden — ich zitiere — :
    Dieser Hinweis erscheint mir deswegen besonders dringlich, weil die Prüfung des umfangreichen, in seinen Auswirkungen einschneidenden und in zahlreiche unterschiedliche Sach- und Rechtsbereiche eingreifenden Gesetzeswerkes besondere Sorgfalt erfordert, wenn der Entwurf nicht später im parlamentarischen Verfahren an den ihm noch erkennbar anhaftenden Unzulänglichkeiten scheitern soll.
    Die Frist für die Prüfung des Entwurfs war aus mir nicht näher bekannten Gründen äußerst kurz bemessen; sie steht in keinem angemessenen Verhältnis zu den mit der Prüfung verbundenen Schwierigkeiten, die aus zahlreichen Formulierungen Ihres Entwurfs einschließlich seiner Begründung resultieren. Ich halte dies für um so bedauerlicher, als das der Bundesregierung gemäß Art. 76 Abs. 1 GG zukommende Initiativrecht bei der Gesetzgebung auch eine rechtlich verantwortbare Formulierung aller einzelnen Vorschriften, deren logische Abfolge und ihre nahtlose Einfügung in das übrige geltende Recht zur Voraussetzung haben muß. Gerade unter diesen Gesichtspunkten aber halte ich den vorliegenden Gesetzentwurf nicht für hinreichend ausgereift.
    Dieses Zitat stammt zwar aus der Stellungnahme des Innenministers zum Gesetzentwurf zur Neustrukturierung der Deutschen Bundespost aus dem Hause Schwarz-Schilling. Es ist aber allgemein anwendbar.
    Schönen Dank.

    (Beifall bei der SPD)



Rede von Heinz Westphal
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Abgeordnete Sellin.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Peter Sellin


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (GRÜNE)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte einen anderen Aspekt der Steuerreform hier in den Mittelpunkt stellen. Man möge sich noch einmal vergegenwärtigen, daß Sie den wirtschaftspolitischen Ansatz verfechten, die Unternehmen zu entlasten und Investitionen hervorzulocken.
    Das Überraschende für die Bundesregierung ist, daß die Unternehmer den Geschenken der Bundesregierung in Form von rasant gestiegenen Gewinnen nicht die erwartete Investitionsbereitschaft folgen lassen. Der Griff zur Seelenmassage erfolgt als Ersatz für Rahmenbedingungen, die erhöhte Absatzzahlen in bestimmten ausgewählten ökologisch verträglichen Produktionszweigen begünstigen. Das ist genau das Problem. Einen ökologischen Ansatz hat diese Steuerreform überhaupt nicht. Ich möchte das mit Beispielen belegen.
    Zur Finanzierung der Steuerreform werden drei gesetzliche Bestimmungen ersatzlos gestrichen, die ansatzweise Umweltschutzinvestitionen gefördert haben. Dadurch gelingt Subventionsabbau in der Höhe von einer Milliarde DM, die zur Finanzierung dieses Reformwerks kassiert wird.
    Erstes Beispiel. Es handelt sich um den § 7 d des Einkommensteuergesetzes, der erhöhte Absetzung für dem Umweltschutz dienende Wirtschaftsgüter vorsah. Die Bestimmung hatte den Nachteil, daß sie ausschließlich Investitionen förderte, die reparierenden und nachsorgenden Charakter hatten. Eine Ausdehnung dieses Subventionstatbestandes auf intelligente Produktionsverfahren und Produktionsanlagen, die von vornherein Umweltbelastungen durch geschlossene Produktionsabläufe sicherstellen, wurde zwar diskutiert, aber nicht umgesetzt, sondern verworfen. Gerade Klein- und Mittelbetriebe müssen den Vollzug der Technischen Anleitung Luft realisieren und Umweltschutzinvestitionen kaufen und deshalb neue Produktionsanlagen zur Erfüllung der Umweltauflagen anschaffen. Der Nachteil der alten Regelung ist, daß sie auch die Großunternehmen einbezogen hat — und damit die EVUs — und von daher natürlich abzulehnen ist. Aber sie wäre zu ändern und nicht zu beseitigen.

    (Beifall bei den GRÜNEN)

    Zweites Beispiel. Vergleichbar wirkt sich die Streichung des § 4 a des Investitionszulagengesetzes aus, der eine Investitionszulage von 7,5 % für bestimmte Investitionen im Bereich der Energieeinsparung und Energieverteilung begünstigte. Dazu zählten betriebliche Investitionen im Bereich von Laufwasseranlagen, Sonnenenergieanlagen und Windkraftanlagen. Es ist schon interessant, daß sich eine Minderheit in Ihrer CDU/CSU-Fraktion jetzt zu Worte meldet und genauso Markteinführungssubventionen verlangt und Sie hier aber ohne einen neuen Ansatz alte Paragraphen streichen, um Ihre Finanzierung der Steuerreform zu sichern. Wir meinen: Regenerativenergieanlagen sollten allerdings unterstützt werden durch die ökologische Auswahl der Energiesysteme. Das ist ganz logisch. Auch das leisten Sie natürlich nicht, weil Sie an harten Systemen festhalten.

    (Beifall bei den GRÜNEN)

    Drittes Beispiel. Die Förderung von Energiesparinvestitionen an Gebäuden soll zum 31. Dezember 1991



    Sellin
    auslaufen. Hierzu zählten früher neben energiesparenden Heizungs- und Warmwasseranlagen und solchen mit regenerativen Energien auch die Modernisierungsmaßnahmen, die dem Wärmeschutz und dem Lärmschutz dienten. Aus der Sicht der Bundesregierung ist die Energiekrise anscheinend der Schnee von gestern, da sie alle Finanzanreize für die Fortsetzung der ökologischen Strategie der Energieeinsparung beendet.
    Ein weiteres Beispiel. Bis Ende 1982 gab es ein Bund-Länder-Programm zur Modernisierung und zur Heizenergieeinsparung. Im letzten Subventionsbericht heißt es dazu lapidar: „Mit dem Programm '82 endet die Förderung des Bundes, weil der Zweck der Bundesförderung, Anstoß und Impulse zu geben, als erfüllt anzusehen ist." Will man dieser Regierung glauben, dann ist die Energieeinsparung ein Selbstläufer. Das ist jedoch überhaupt nicht der Fall, da der Verfall der Energiepreise die Energiesparphilosophie und die Energiesparökonomie untergraben hat. Die ermittelten Energiesparpotentiale, die uns bei Eintritt der nächsten Primärenergiekrise die Lage relativ erleichtern könnten, werden wirtschaftlich nicht erobert, da die Investoren Energiesparen verlernt haben.
    Wir GRÜNEN sind der Auffassung, daß durch Primärenergiesteuern die Kalkulationsgrundlage der Investoren beeinflußt werden muß, um das Energiesparen wieder zum Unternehmensziel zu machen. Eine Ökonomie, die mit falschen Marktsignalen arbeitet, verschleudert einmalige Ressourcen wie Erdöl, Erdgas und Kohle. Erst der Einsatz von politisch manipulierten Preisen, um im ökologischen Interesse eine Rohstoffökonomie durchzusetzen, bringt eine Marktwirtschaft zustande, die die Fehlallokation der einmalig vorhandenen Ressourcen verhindert. Eine allein gewinnorientiert ausgerichtete Marktwirtschaft verstößt gegen ökologische Ziele, die allein unsere Lebensgrundlage erhalten können. Wettbewerbsfähigkeit wird zur leeren Phrase, wenn keine lebenswürdigen Lebensbedingungen für die arbeitenden Menschen mehr vorhanden sind.
    Ihre Steuerreform verfehlt ökologische Ziele völlig, da sie ideologisch einseitig ökonomische Ziele verfolgt. Ich möchte das noch einmal zuspitzen. Energiewirtschaftliche Rationalität hat Vorrang vor dem blinden Gesetz des Marktes. Die Verluste der Umwandlung von Primärenergie zur Endenergie müssen minimiert werden: So lautet die Wirtschaftsphilosophie, die wir vertreten.

    (Beifall bei den GRÜNEN)

    Der Umbau der Industriegesellschaft läßt sich strukturell auch an anderen Zielen ökologischer Politik durchspielen.

    (Dr. Solms [FDP]: Wer soll das alles verstehen?)

    Die GRÜNEN setzen sich für eine differenzierte Wirtschaftsentwicklung mit aufeinander abgestimmten Instrumenten der Wirtschaftspolitik ein.
    Erstens: Rohstoffsteuern. Beispiel: Primärenergiesteuer.
    Zweitens: Abgaben. Beispiel: Stickstoffabgabe in der Landwirtschaft zur Beseitigung der Chemie in der Landwirtschaft.
    Drittens: Verbote. Beispiel: Abschalten der Atomkraftwerke. Oder ein anderes Beispiel: Verbot der Einwegflaschen. Die neue Pet-Flasche wird gerade eingeführt.
    Viertens: Gebote. Beispiel: Das Einhalten von Grenzwerten bei der Zulassung von Kraftfahrzeugen entsprechend der US-Norm und das Verwerfen der EG-Norm.
    Daß die Bundesregierung reinen Lobby-Interessen nachkommt, statt ökologische Ziele zu verfolgen, wird auch an dem Thema deutlich, an dem die Bonner Koalition angeblich — laut „Frankfurter Allgemeine Zeitung" — fast zerbrochen wäre. Der CSU-Vorsitzende schickte anscheinend „Sprengstoff" aus München. Der „Sprengstoff" bestand darin, daß er das Flugbenzin für seine Privatfliegerei mit einer Steuerreform begünstigt sehen möchte. Ich weiß, daß Fliegen Energieverschwendung bedeutet, daß riesige Emissionen freigesetzt werden und daß die Umweltverträglichkeit nicht gegeben ist.
    Von daher fordern wir GRÜNEN genau das Gegenteil, nämlich die Mineralölsteuerbefreiung für alle Inlandsflüge gemäß dem Mineralölsteuergesetz wegen ihrer ökologischen Unvertretbarkeit aufzuheben. Mit der Besteuerung von Luftbetriebsstoffen für den inländischen Flugverkehr wird das Ziel verfolgt, den inländischen Verkehr stärker auf schienengebundene Verkehrsmittel zu verlagern, da diese nur ein Viertel des entsprechenden Energiebedarfs des Luftverkehrs benötigen. Eine erneute geplante Steuerbefreiung für Privat- und Sportflieger, die sogenannte Lex Strauß, ist durch nichts zu rechtfertigen; sie ist schlichtweg privilegienerheischend und umweltzerstörend.

    (Beifall bei den GRÜNEN — Zuruf von der SPD: Richtig! — Gegenrufe von der CDU/ CSU: Quatsch! — So ein Unfug!)

    Die Mehreinnahmen von 150 Millionen DM sollten daher konsequenterweise zur Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Personennahverkehrs eingesetzt werden, so daß wieder mehr Personen ihren Pkw stehenlassen, weniger fliegen, die Eisenbahn wieder entdecken und die Bundesbahn aus dem Defizit führen. Hier wird exemplarisch deutlich, daß eine Steuerreform sehr wohl ökologisch orientiert ausgestaltet werden kann und nicht irgendwelche Privilegien zu verteilen hat.
    Letztes Beispiel für eine umweltpolitische Zielorientierung: die Frage der Kilometerpauschale für die Benutzung eines Kraftfahrzeuges auf dem Weg zwischen Wohnung und Arbeitsplatz. Diese Pauschale wird von 36 auf 50 Pfennige erhöht. Diese Erhöhung führt dazu, daß der Pkw-Pendler im täglichen Berufsverkehr begünstigt wird. An Beispielen läßt sich belegen, daß der Pkw-Pendler gegenüber dem Nutzer des ÖPNV um so mehr begünstigt wird, je weiter der Arbeitsplatz von seiner Wohnung entfernt ist.

    (Zuruf von der CDU/CSU: So einen Quatsch habe ich noch nie gehört!)




    Sellin
    Dieses Ergebnis fördert die Pkw-Mobilität, statt sie zu benachteiligen.
    Eine einheitliche Entfernungspauschale für alle Arbeitnehmer, gleichgültig, welches Verkehrsmittel sie für die Fahrt zum Arbeitsplatz benutzen, würde bedeuten, daß der Pkw-Benutzer eben nicht mehr bevorzugt, sondern genauso behandelt würde wie jemand, der zu Fuß geht oder das Fahrrad benutzt. Darüber hinaus kann die Entfernungspauschale degressiv ausgestaltet werden, so daß Nähe belohnt wird und übertriebene Mobilität und Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsplatz benachteiligt wird.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Mehr Hochhäuser!)

    Solche differenzierten ökologischen Überlegungen enthält eine solche Steuerreform natürlich nicht. Ihre Steuerreform begünstigt privilegierte ökonomische Interessen und verletzt ökologisch orientierte Strukturpolitik.

    (Beifall bei den GRÜNEN — Zuruf von der CDU/CSU: Das war nicht toll!)